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Glühlampenfassung und deren Halterung in einer Feuchtraumleuchte Die
Erfindung bezieht sich auf eine Glühlampenfassung und deren Halterung in einer Feuchtraumleuchte,
bei der die Trennfuge zwischen der lichtdurchlässigen Abdeckung und dem Leuchtenkörper
zumindest annähernd parallel zur Anlagefläche der Leuchte verläuft.
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Es sind mannigfache Ausführungsformen von Feuchtraumleuchten bekannt,
die sich im wesentlichen in zwei große Gruppen unterteilen lassen, nämlich in eine
solche, bei der die Trennfuge zwischen der Glasglocke und dem eigentlichen Leuchtenkörper
parallel oder annähernd parallel zur Anlagefläche der Leuchte verläuft, und in eine
zweite Gruppe, bei der die gleiche Trennfuge senkrecht oder annähernd senkrecht
zu der Anlagefläche verläuft. Auf Grund dieser unterschiedlichen Ausbildung von
Feuchtraumleuchten sind auch die darin untergebrachten Fassungen für die Glühlampe
unterschiedlich gestaltet. Sofern es sich um Ovalleuchten oder sogenannte Schiffsarmaturen
handelt, also um solche, bei denen die Trennfuge zwischen Leuchtenkörper und Glasglocke
parallel zur Anlagefläche verläuft, werden Fassungen. benutzt, die meist die Form
einer Brücke haben und die mit Hilfe von besonderen Halteelementen am Leuchtenkörper
befestigt werden. Nachteilig bei diesen Ausführungsformen ist das erforderliche
Z-förmige Abknicken der elektrischen Leitung bei deren Anschließen an die Kontakte,
denn diese muß, bis sie in den Bereich der Anschlußkontakte gelangt, mehrfach abgebogen
werden. Dabei kommt es leicht zu Beschädigungen der Leitung, die zum Ausfall der
Leuchte führen können. Darüber hinaus ist der zur Herstellung des brückenartigen
Fassungsteils erforderliche Werkstoffaufwand verhältnismäßig groß, so daß sich die
Herstellung der Leuchte verteuert. Es sind auch Fassungen und Schaltfassungen bekannt,
die ein aus zwei Hälften bestehendes Gehäuse besitzen, dessen Trennfuge in Längsrichtung
verläuft. Diese beiden Hälften werden durch Schrauben zusammengehalten. Für die
Befestigung der Gesamtfassung sind noch weitere Befestigungen erforderlich, so daß
sich die Herstellungskosten erhöhen.
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Bei Feuchtraumleuchten mit senkrecht zur Wand verlaufender Trennfuge
zwischen Glasglocke und Leuchtenkörper ist es bekannt, dem Leuchtenkörper einen
in der Achse der Glühlampe liegenden Fassungsteil und Anschlußstutzen zu geben,
wobei die gemeinsame Achse leicht geneigt zur Befestigungswand verläuft und bei
denen der Leuchtenkörper mit dem Fassungsteil einstöckig ist. Diese Ausführungsform
hat zwar den Vorzug, daß sich das Pressen des Leuchtenkörpers vereinfacht, weil
dieser in einer Richtung ohne Benutzung von Seitenschiebern gepreßt werden kann,
auch entfällt hier das Abknicken der Anschlußleitung, jedoch läßt sich die mit dem
Leuchtenkörper einstöckige Art der Ausführung der Fassung nicht bei anderen Feuchtraumleuchten,
beispielsweise nicht bei solchen verwenden, bei denen die Trennfuge zwischen Glasglocke
und Leuchtenkörper parallel zur Wand verläuft, denn die dabei erforderlichen Werkzeuge
würden in ihrem Aufbau zu verwickelt werden. Außerdem ist in der Praxis die einstöckige
Ausführungsform eines Fassungskörpers nicht immer vorteilhaft.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, Glühlampenfassungen und
deren Halterung in einer Leuchtraumleuchte weiter zu verbessern, wobei vor allem
mit einfachen Mitteln die angeführten Nachteile bekannter Ausführungsformen beseitigt
werden sollen. Erfindungsgemäß wird zur Lösung dieser Aufgabe vorgeschlagen, die
beiden Hälften der in an sich bekannter Weise längsgeteilten Fassung durch am Leuchtenkörper
vorgesehene Haltemittel zusammenzuhalten, durch die zugleich auch die Fassung als
Ganzes am Leuchtenkörper festgehalten wird. Bei der bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung sind an den gegenüberliegenden Seiten der der Leuchtenabdeckung zugekehrten
Fassungshälfte Nasen bzw. Ansätze angeformt oder angebracht, an denen die am Leuchtenkörper
vorgesehenen Haltemittel angreifen.
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Durch die Erfindung ergeben sich im Vergleich mit dem Bekannten beachtliche
Vorteile. Die am Leuchtenkörper vorgesehenen Haltemittel haben eine doppelte Aufgabe
zu erfüllen, sie halten nämlich einmal
die beiden Hälften der längsgeteilten
Fassung zusammen, und zum anderen sorgen sie zugleich dafür, daß die Fassung als
Ganzes am Leuchtenkörper festgehalten wird. Dadurch kommt ein Teil der bisher erforderlichen
Befestigungsmittel in Fortfall, denn bei bekannten Ausführungsformen waren Schrauben
erforderlich, die nur dem Zusammenhalt der beiden Fassungshälften dienten, und darüber
hinaus waren weitere Befestigungselemente erforderlich, die dem Festlegen der Fassung
als Ganzes an einer Wand od. dgl. dienten.
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Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung sind
beide Fassungshälften mit Ventilationsöffnungen für die Entstehung eines kühlenden
Luftstromes vorgesehen. Auch empfiehlt es sich, daß die in einem verdickten Teilstück
jeder der beiden Fassungshälften in an sich bekannter Weise unter Fortlassung eines
Metalleinsatzes unmittelbar aasgeformten Gewindegänge durch in Längsrichtung der
Fassung verlaufende Nuten unterbrochen sind. Im Zusammenwirken der zuletzt genannten
Nuten und der vorerwähnten Ventilationsöffnungen entsteht ein kühlender Luftstrom,
der ein Festbrennen der Glühlampe im Bereich der Gewindegänge der beiden Fassungshälften
verhindert.
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Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung sind
die beiden Fassungshälften aus unterschiedlichen Werkstoffen hergestellt. Dabei
wird für die Herstellung der einen Fassungshälfte ein wärmemäßig höher belastbarer
Werkstoff gewählt als für die andere. Auch durch diese Maßnahme soll ein Festbrennen
der Glühlampe im Bereich der Fassung verhindert werden.
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Die Fassung wird in vorteilhafter Weise an einer sockelartigen, am
Leuchtenkörper aasgeformten Auflage mit einer zur Anlagefläche der Leuchte geneigt
verlaufenden Auflagefläche gelagert, so daß ihr rückwärtiges Ende mit den Anschlußklemmen
dem Boden des Leuchtenkörpers genähert ist. Dadurch läßt sich ein Abknicken der
Leitung bei deren Anschließen an die elektrischen Kontakte leicht vermeiden.
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Die Auflagefläche der sockelartigen Auflage hat zweckmäßig Nocken,
die in eine Nut der Fassung eingreifen und eine Längsverschiebung der Fassung verhindern.
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Sofern die Fassung mit einem aasgeformten Gewinde für Lampen mit Gewindesockel
ausgerüstet ist, empfiehlt es sich, die beiden Fassungshälften so zu bemessen, daß
der Gewindedurchmesser in Richtung senkrecht zur Trennebene der Fassung um ein geringes
kleiner ist als der Durchmesser des Glühlampensockels, so daß die eingesetzte Lampe
in ihrer Betriebslage zwischen die beiden Fassungshälften eingeklemmt wird.
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Weitere Einzelheiten der Erfindung sind in der nun folgenden speziellen
Beschreibung erläutert.
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In der Zeichnung ist die Erfindung in einem Ausführungsbeispiel dargestellt,
und zwar zeigt Fig. 1 eine Draufsicht auf den Leuchtenkörper einer Feuchtraumleuchte
bei entferntem Fassungsteil, Fig. 2 einen Längsschnitt durch den Leuchtenkörper
gemäß der Fig. 1, Fig. 3 eine Seitenansicht des gesamten Fassungskörpers, jedoch
bei entfernten Anschlußkontakten, Fig.4 eine Draufsicht auf die obere Hälfte des
Fassungsteils (von der Innenseite her), Fig. 5 einen Längsschnitt durch die Fassungshälfte
gemäß der Fig. 4, Fig. 6 eine Draufsicht auf die obere Fassungshälfte (Außenseite),
Fig.7 eine Draufsicht auf die untere Fassungshälfte bei angebrachten Anschlußkontakten
(Außenseite), Fig. 8 einen Längsschnitt durch die Fig. 7, jedoch bei entfernten
Anschlußkontakten, und Fig.9 eine Draufsicht auf die untere Fassungshälfte bei entfernten
Anschlußkontakten (Innenseite). Da die lichtdurchlässige Abdeckung, der gegebenenfalls
vorhandene Schutzkorb und die Abdichtungseinrichtungen zwischen diesen Teilen einen
an sich bekannten Aufbau haben können, sind sie der Einfachheit halber in der Zeichnung
fortgelassen.
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Der generell mit 10 bezeichnete Leuchtenkörper ist aus einem der in
der Elektroindustrie gebräuchlichen Isolierstoffe gefertigt und besitzt zu seiner
Anbringung an einer Wand od. dgl. auf gegenüberliegenden Seiten je einen Befestigungsfuß
11. Diese sind mit je einer Bohrung 12 versehen, die zum Durchgriff von Halteelementen
benutzt werden. In dem im Querschnitt etwa ovalen Leuchtenkörper sind eine Anzahl
von umlaufenden Wandungen 13, 14, 15 vorgesehen, durch die umlaufende Nuten oder
Kanäle gebildet sind, die teils zur Aufnahme von Dichtelementen und teils zur Unterbringung
des elektrischen Anschlußkabels dienen. Dem letztgenannten Zweck dient die Nut 16.
Um dabei das Anschlußkabel in das Innere des Leuchtenkörpers einführen zu können,
sind Teile der Wandung 15 fortgelassen, so daß bei 17 und 18 Durchtrittsöffnungen
für das Anschlußkabel gebildet sind.
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Auf dem Boden des Leuchtenkörpers 10 ist eine sockelartige
Auflage 19 vorgesehen, die einstückig mit dem Leuchtenkörper 10 gehalten ist und
die zur Aufnahme der noch zu beschreibenden Fassung der Feuchtraumleuchte dient.
Die Auflagefläche 20 der sockelartigen Auflage 19 verläuft geneigt zur Anlagefläche
der Leuchte, wie dies in Fig. 2 zu erkennen ist, so daß die nicht dargestellte Glühlampe
ebenfalls geneigt zur Anlagefläche der Leuchte angeordnet ist. Dadurch ist das rückwärtige
Ende der Fassung dem Boden des Leuchtenkörpers 10 und einem Anschlußstutzen 21 genähert,
mit der Wirkung, daß durch die dort vorgesehene Öffnung das elektrische Kabel ohne
abzuknicken an die Anschlußkontakte 53 der Fassung herangeführt werden kann. Der
Anschlußstutzen 21 besitzt in bekannter Weise ein Innengewinde 22 für einen nicht
dargestellten Schraubnippel, der unter Zwischenschaltung eines Dichtelementes in
den Anschlußstutzen 21 eingeschraubt werden kann. Auf der gegenüberliegenden Seite
ist ein weiterer Stutzen 23 mit einem Innengewinde 24 vorgesehen. Dieser ist nach
innen durch einen herausbrechbaren Wandungsteil25 abgedeckt, der bei Bedarf entfernt
werden kann. Zwei Bohrungen 26 und vier Halterippen 27 dienen zum Anbringen des
nicht dargestellten Schutzkorbes für die Glasglocke.
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Die Auflagefläche 20 der sockelartigen Auflage 19 ist mit einstückigen
Nocken 28 versehen, die in eine Nut 55 der Fassung eingreifen und dadurch deren
Längsverschiebung verhindern. Zu beiden Seiten der Auflagefläche 20 ist je
ein weiterer Sockel 29 vorgesehen, der Bohrungen 30 aufweist, in die
Befestigungselemente, wie Schrauben, eingreifen, die zum Zusammenhalten der Fassungshälften
herangezogen werden, was in noch zu beschreibender Art
und Weise
erfolgt. Das rückwärtige Ende der Fassung kommt zwischen zwei Querwänden
31 zu liegen. die dem Boden des Leuchtenkörpers 10 angeformt sind.
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Die Fassung für die Glühlampe einer Feuchtraumleuchte ist in den Fig.
3 bis 9 dargestellt und generell mit 32 bezeichnet. Sie besteht aus den Hälften
33 und 34, die so gestaltet sind, daß die Trennfuge 35 in Längsrichtung der Fassung
32 verläuft. Die obere Hälfte 33 der Fassung 32 ist in den Fig. 4 bis 6 im einzelnen
dargestellt. Sie besitzt einen haubenartigen rückwärtigen Teil 36, der die Anschlußkontakte
53 überdeckt. Es schließt sich daran ein wandstärkemäßig dickeres Teilstück 37 an,
dem das halbe Gewinde 38 für die Glühlampe angeformt ist. Auf diametral gegenüberliegenden
Seiten ist der oberen Fassungshälfte 33 je eine Nase 39 angeformt, die mit den in
die Bohrungen 30 eingreifenden Schrauben zusammenwirken, so daß bei deren Anziehen
die beiden Hälften 33 und 34 zusammengepreßt und in dieser Lage gehalten werden.
Abweichend von den bisher bekannten Ausführungsformen erfolgt somit der Zusammenhalt
der Hälften durch Haltemittel, die nicht dem Gehäuse der Fassung, sondern dem Leuchtenkörper
zugeordnet sind. Es sei noch erwähnt, daß in dem verdickten Teilstück 37, auf beiden
Seiten des Halbgewindes 38 liegend, je eine glatte Bohrung 40 angebracht ist, in
die Zapfen 41 des unteren Fassungsteiles 34 eingreifen und so ein gegenseitiges
Verschieben der beiden Fassungshälften in Längsrichtung der Fassung verhindern.
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Das Glühlampengewinde greift in an sich bekannter Weise unter Fortfall
eines Metalleinsatzes unmittelbar in den Fassungshälften 33, 34 angeformte Gewindegänge
38 ein. Um weitgehend einem Festbrennen der beim Gebrauch erwärmten Glühlampe an
dieser Stelle der Isoherstoffassung vorzubeugen, sind sowohl in der oberen Hälfte
33 als auch in der unteren Hälfte 34 Ventilationsöffnungen 42, 43, 44 vorgesehen,
die für den Zutritt kühlender Frischluft sorgen. Zur Erzielung der Ventilation sind
auch die Gewindegänge 38 durch in Längsrichtung der Fassung verlaufende Nuten 45,
46 unterbrochen, wie dies in den Fig. 4 und 9 dargestellt ist.
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Die untere Fassungshälfte 34 weist etwa in ihrer Mitte eine Trennwand
47 auf, die zur Lagerung der in Fig.7 dargestellten Anschlußkontakte herangezogen
wird. Um dieses zu ermöglichen, geht die Trennwand 47 in ein generell mit 48 bezeichnetes
Teilstück über, in dem durch Trennwände 49 und 50 Aufnahmen 51 für die Anschlußkontakte
53 gebildet sind. Die Anschlußkontakte 53 werden in diesen Aufnahmen durch Hohlniete
gehalten, welche Bohrungen 52 durchgreifen. Die Aufnahmen 51 sind gegenüber den
Wandungen 49 und 50 vertieft angeordnet, wie dies insbesondere aus der Fig. 8 ersichtlich
ist. Die Anschlußkontakte sind in der Fig.7 eingezeichnet und dort mit 53 bezeichnet.
Zwischen den beiden Anschlußkontakten kommt eine Verlängerungsnase 54 zu liegen,
die dem Teilstück 48 der unteren Fassungshälfte 34 zugeordnet ist und die eine einen
Kurzschluß herbeiführende unmittelbare Berührung der beiden Kontakte 53 verhindern
soll.
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Auf der Außenfläche der Fassungshälfte 34 ist, wie in den Fig. 7 und
8 ersichtlich, eine Nut 55 vorgesehen, die durch Wände 56 an ihren Enden abgeschlossen
ist und in die - wie schon erwähnt - die in Fig. 1 dargestellten Nocken 28 eingreifen
und die Fassung gegen Längsverschieben sichern. Wie bereits erwähnt, ist die dargestellte
Ausführung nur eine beispielsweise Verwirklichung der Erfindung und diese nicht
darauf beschränkt. Viehmehr sind noch mancherlei andere Ausführungen und Anwendungen
möglich. Es ist möglich, für die Herstellung beider Fassungshälften 33, 34 unterschiedliche
Werkstoffe zu benutzen, wobei man zweckmäßig solche Werkstoffe heranzieht, von denen
der eine unempfindlicher gegen Wärmeeinwirkung als der andere ist, so daß bei einem
etwaigen Festbrennen der Glühlampe trotzdem ohne nennenswerte Schwierigkeiten ein
Ablösen der festgebrannten Glühlampe möglich ist. Die beiden Fassungshälften können
so bemessen sein, daß der Gewindedurchmesser in Richtung senkrecht zur Trennebene
der Fassung um ein geringes kleiner ist als der Durchmesser des Glühlampensockels.
Hierdurch erreicht man, daß die eingesetzte Glühlampe in ihrer Betriebslage zwischen
den beiden Fassungshälften festgeklemmt wird. Es ergibt sich so mit einfachen Mitteln
ein Diebstahlschutz. Beim Einschrauben der Glühlampe müßten die beiden seitlichen
Befestigungsschrauben etwas gelockert werden. Zieht man diese Schrauben nach dem
Einbringen der Glühlampe in die Fassung an, dann läßt sich die Glühlampe erst aus
dieser Fassung wieder herausnehmen, wenn man vorher die beiden Halteschrauben mittels
eines Werkzeuges wieder gelöst hat.