DE9320789U1 - Filterbeutel für Staubsauger - Google Patents
Filterbeutel für StaubsaugerInfo
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Description
02.12. 1994
Branofilter GmbH, 90599 Dietenhofen Filterbeutel für Staubsauger
Die Erfindung betrifft einen Filterbeutel für Staubsauger,
mit einem im wesentlichen plattenförmigen Anschlußstück,
das einen feststehenden Grundkörper mit zwei übereinander angeordneten und fluchtende Durchtrittsöffnungen enthaltenden
Grundkörperlagen, insbesondere aus karton- oder pappeartigem Material, sowie einen zwischen den beiden
Grundkörperlagen angeordneten und eine Durchgangsöffnung
enthaltenden Verschlußschieber, insbesondere aus folienartig
flexiblem Material, aufweist, wobei der Verschlußschieber seitlich zwischen den Grundkörperlagen heraussteht
und aus einer Offenstellung, in der seine Durchgangsöffnung
mit den Durchtrittsöffnungen fluchtet, in
eine die Durchtrittsöffnungen verschließende Schließstellung
verstellbar ist.
Sowohl bei Haushaltstaubsaugern als auch bei größeren, gewerblich
eingesetzten Staubsaugern werden zum Sammeln des anfallenden Staubes Filterbeutel - hierunter sind auch
größere Filtersäcke od. dgl. zu verstehen- verwendet. Dabei wird mittels eines Staubsaugergebläses ein Saugstrom
erzeugt, der den Staub in einen Saugkanal, SauganschiuS
od.dgl. zieht und von dort durch die Staubenntrittsöffnung
in den betreffenden Filterbeutel fördert. Der in der angesaugten Luft enthaltene Staub wird von der Fi1terbeutelwand
zurückgehalten, während der vom Staub befreite Luftstrom
die Fi1terbeutelwand durchdringt und anschließend in
die Umgebung ausgeblasen wird. Ist der Filtersack voll,
wird er entnommen und kann weggeworfen werden.
Das Festlegen des Filterbeutels am Staubsaugergerät
erfolgt mittels des am Filterbeutel im Bereich von dessen Eintrittsöffnung befestigten Anschlußstücks, das so angebracht
ist, daß sich die Durchtrittsöffnungen der Grundkörperlagen
mit der Eintrittsöffnung des Filterbeutels
decken, so daß alle diese Öffnungen zusammen eine Einlaßöffnung bilden, durch die die Staubluft eingeleitet wird.
Mit Hilfe des Verschlußschiebers kann diese Einlaßöffnung
bzw. können die Durchtrittsöffnungen des Anschlußstücks
verschlossen werden, wenn der Filterbeutel vom Staubsaugergerät weggenommen wird. Auf diese Weise kann aus dem
weggenommenen Filterbeutel kein Staub in die Umgebung entweichen.
Aus der DE-OS 24 07 478 oder der DE-PS 40 02 868 ist ein Filterbeutel der eingangs genannten Art bekannt, bei dem
der von einem Papierstreifen gebildete Verschlußschieber
einen gefalteten und mit einer der Grundkörperlagen verklebten
Endbereich aufweist, so daß sich beim Ziehen am herausstehenden anderen Ende die Faltung streckt und der
zuvor gefaltete Bereich sich über die Durchtrittsoffnungen
legt und diese verschließt.
Diese Anordnung ist, da der Verschlußschieber aufgrund
seiner Faltung verhältnismäßig lang sein muß, materialaufwendig.
Dabei ist zu berücksichtigen, daß es sich um
ein verhältnismäßig teures Spezialpapier mit großer Reißfestigkeit
handeln muß.
Ferner bedingt das Verkleben des Verschlußschieberendes
mit einer der Grundkörperlagen nicht nur einen zusätzlichen
Fertigungsschritt, sondern bringt auch die Gefahr mit
sich, daß die Klebestelle beim Verschließen des Beutels der am Verschlußschieber ziehenden Kraft nicht standhält,
so daß der Verschlußschieber ganz herausgezogen werden
könnte und die Einlaßöffnung wieder offen wäre.
Der vorliegenden Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde,
einen Filterbeutel der eingangs genannten Art zu schaffen, der bezüglich des Verschlußschiebers vereinfacht
und verbilligt ist und bei dem ein stabiler Halt des Verschlußschiebers
am Grundkörper gewährleistet ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der
Grundkörper mindestens ein in die Durchgangsoffnung des
Verschlußschiebers eingreifendes Anschlagelement aufweist,
wobei der Rand der Durchgangsoffnung mindestens in der
Schließstellung des Verschlußschiebers einen am Anschlagelement
anschlagenden Endanschlag bildet.
Auf diese weise wird der Verschlußschieber formschlüssig
am Grundkörper gehalten, so daß er sich nicht vom Grundkörper lösen kann, auch wenn man mit großer Kraft zieht.
Aufgrund dieser Maßnahme kann das im bekannten Falle vorgesehene Ankleben des inneren Endes des Verschlußschiebers
und damit zusammenhängend auch eine Faltung des Verschlußschiebers entfallen, d. h. der Verschlußschieber kann nunmehr
eine verkürzte ebene Gestalt aufweisen. Außerdem wird hierdurch eine größere Dichtheit gegen Staubaustritt in
der Schließstellung erreicht, da wegen der fehlenden
Faltung des Verschlußschiebers unmittelbar seitlich von
diesem die beiden Grundkörperlagen enger aufeinander angeordnet
sind.
Aus der DE-OS 38 33 799 ist es zwar bekannt, zur Begrenzung
der Verstellbewegung des Schiebers in die Schließstellung
ein in einer Ausnehmung laufendes Anschlagelement
vorzusehen. Dabei sind zwei solche Anschlagelemente vorhanden,
die jedoch am Verschlußschieber an den beiden
rückseitigen Schieberecken angeordnet sind. Diese Anschlagelemente
stehen nach oben in die Ebene von zwei seitlichen Führungsleisten des Grundkörpers vor, die jeweils
eine entsprechende Längsausnehmung bilden, die vorne
stufenförmig endet, so daß der Verstellweg hier durch Anschlagen der Anschlagelemente an den Stufen endet. Beim
Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist die Anordnung demgegenüber umgekehrt getroffen, daß das Anschlagelement
vom Grundkörper zum Verschlußschieber hin vorragt und mit
diesem in Eingriff steht. Vor allem aber wird gemäß der vorliegenden Erfindung die ohnehin vorhandene Durchgangsöffnung
des Verschlußschiebers zur Bildung des Endanschlags
verwendet.
Ein Ausführungsbeispiel wird nun anhand der Zeichnung
erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 einen Filterbeutel mit einem erfindungsgemäßen
Anschlußstück in Schrägansicht,
Fig. 2 das Anschluß stück des in Fig. 1 dargestellten
Filterbeutels im in Verstellrichtung gelegten
Längsmittelschnitt gemäß der Schnittlinie II-II
in vergrößerter Darstellung, wobei sich der Verschlußschieber in seiner Offenstellung befindet,
Fig. 3 die Anordnung nach Fig. 2 mit in seine Schließstellung überführtem Verschlußschieber und
Fig. 4 das Anschlußstück gemäß den Figuren 1 bis 3 in
Schrägansicht in explodierter Darstellungsweise.
Der in Fig. 1 schematisch dargestellte Filterbeutel 1 man könnte ihn auch als Filtersack od.dgl. bezeichnen besteht
aus luftdurchlässigem Filtermaterial {Papier,
Vlies usw.) und wird in ein staubabsaugendes Gerät eingesetzt. Im Neuzustand ist der Filterbeutel 1 zusammengefaltet
und besitzt eine flache Gestalt. Beim Gebrauch,
d.h. im in den Staubsauger eingesetzten Zustand, bläht er
sich durch den erzeugten Luftstrom auf und faltet sich dabei auseinander.
Die Vorderwand 2 des eigentlichen Filterbeutels, d.h. die
von dem Filtermaterial gebildete Beutel-Vorderwand, weist
eine Eintrittsöffnung 3 auf, in deren Bereich außen am
Filterbeutel ein Anschlußstück 4 befestigt ist. Das Anschlußstück 4 dient zum Herstellen der Verbindung des
Filterbeutels 1 mit dem geräteseitigen Anschlußstutzen,
der durch das Anschlußstück 4 und die Eintrittsöffnung 3
der Beutel-Vorderwand 2 gesteckt wird.
Das Anschlußstück 4 weist eine im wesentlichen platten-
förmige Gestalt auf. Sein Umriß ist rechteckähnlich,
könnte jedoch auch anders sein. Das Anschlußstück 4 wird
im wesentlichen von einem Grundkörper 5 und einem Verschlußschieber
6 gebildet. Dabei setzt sich der Grundkörper
5 aus zwei übereinander angeordneten Grundkörperlagen 7 und 8 zusammen, die aus karton- oder pappeartigem
Material bestehen, prinzipiell jedoch auch beispielsweise
aus Kunststoff od.dgl. bestehen könnten. Es handelt sich um verhältnismäßig steifes Material, so daß der Grundkörper
5 stets seine ebene Flachgestalt einnimmt und ohne
Schwierigkeiten auf den geräteseiti gen Anschlußstutzen
aufgesteckt werden kann. Jede Grundkörperlage 7 und 8 enthält
eine Durchtrittsöffnung 9 bzw. 10, wobei die beiden
Durchtrittsöffnungen fluchtend zueinander angeordnet
sind. Bei an der Beutelwand 2 befestigtem Anschlußstück
korrespondieren die beiden Durchtrittsöffnungen außerdem
mit der Eintrittsöffnung 3, so daß die beiden Durchtrittsöffnungen
9 und 10 des Anschlußstücks 4 zusammen mit der
Eintrittsöffnung 3 eine Beutel-Einlaßöffnung bilden.
Der Verschlußschieber 6 befindet sich zwischen den beiden
Grundkörperlagen 7 und enthält eine den Durchtrittsöffnungen
9 und 10 entsprechende Durchgangsöffnung 11. Dabei befindet sich der Verschlußschieber in seiner Ausgangslage,
in der das Anschlußstück 4 auf den geräteseiti gen
Anschlußstutzen aufgesteckt werden kann, in seiner Offen-
Stellung (Fig. 1 und 2) , in der die Durchgangsöffnung 11
fluchtend zu den Durchtrittsöffnungen 9 und 10 angeordnet
ist. Der Verschlußschieber 6 ist ferner linear verschiebbar
zwischen den beiden Grundkörperlagen 7 und 8 geführt,
indem er eine geringere Breite B als die Grundkörperlagen
aufweist und die beiden Grundkörperlagen 7 und 8 beiderseits des Verschlußschiebers 6 mit ihren Seitenrandbereichen
aneinander befestigt sind. Dies kann beispielsweise durch Kleben erfolgen. In Fig. 4 sind bei der Grundkörperlage
7 zwei solche Klebstoffstreifen 12, 13 angedeutet.
In den Fig. 2 und 3 sind die beiden Grundkörperlagen 6 und 7 der Übersichtlichkeit wegen unverbunden und
mit einem etwas größeren Abstand voneinander als der Wirklichkeit
entsprechend gezeigt.
Der Verschlußschieber 6 läßt sich aus seiner Offenstellung
in eine die Durchtrittsöffnungen 9 und 10 abdeckende
Schließstellung verstellen, in der die Durchgangsöffnung
11 außerhalb des Bereichs der Durchtrittsöffnungen angeordnet
ist, so daß er diese mit einem geschlossenen Verschlußschieberbereich
14 überdeckt. Dieses Verschließen erfolgt, wenn der gefüllte Filterbeutel vom Staubsauger
weggenommen wird, so daß bei der weiteren Handhabung des Filterbeutels kein Staub austreten kann. Damit der Verschlußschieber
6 vom Benutzer ergriffen werden kann, steht er mit einem Handgriffbereich 15 auch in seiner Offen-
Stellung in Verstel1 richtung 16 zwischen den beiden Grundkörperlagen
7 und 8 heraus. Durch Ziehen in Verstellrichtung
16 wird er in die Schließstellung verschoben.
Der Verschlußschieber 6 besteht aus folienartig flexiblem
Material, das eine den auftretenden Kräften entsprechende Reißfestigkeit aufweist. Prinzipiell könnte man anstelle
eines solchen flexiblen Materialstreifens jedoch auch
einen steiferen Verschlußschieber verwenden.
Bei den Ausführungsbeispiel en ist die der Beutelwand 2 zugewandte
Grundkörperlage 7, die an der Beutelwand befestigt ist, an der Seite des Handgriffbereichs 15 des Verschlußschiebers
über die der Beutelwand abgewandte Grundkörperlage 8 vorgezogen, so daß der Handgriffbereich 15 unterstützt
wird. Diese vorgezogene Partie 17 ist mit einer
Fingeröffnung 18 versehen, so daß der Handgriffbereich 15
beidseitig ergriffen werden kann.
Bei den Ausführungsbeispielen ist die der Beutelwand 2 abgewandte
Grundkörperlage 8 im Bereich des Handgriffbereichs 15 des Verschlußschiebers 6 U-artig ausgespart, was
prinzipiell jedoch auch wegfallen könnte.
Der besseren Greifbarkeit wegen kann der Handgriffbereich
15 des Verschlußschiebers 5 mit einem an dem papierartig
flexiblem Material befestigten steiferen Griffstück 19 versehen sein, das ein angeklebtes Karton- oder Pappestück
sein kann.
In seiner Offenstellung steht der Verschl ußschi'eber 6 mit
seinem dem Handgriffbereich 15 entgegengesetzten Bereich
an der entgegengesetzten Grundkörperseite ebenfalls zwischen den Grundkörperlagen heraus. Dieser Bereich bildet
den geschlossenen Verschlußschieberbererich 14, der beim
überführen in die Schließstellung zwischen die Grundkörperlagen
gelangt und deren Durchtrittsöffnungen verschl
ießt.
Der Verschlußschieber 6 ist durchweg einlagig und ragt in
der Offenstellung lose aus dem Grundkörper. Die in Verstell
ri chtung 16 gemessenen Längen des Grundkörpers 5 und des Verschlußschiebers 6 können so gewählt werden, daß in
der Schließstellung das dem Handgriffbereich 15 entgegengesetzte
Verschlußschieberende innerhalb oder außerhalb
des Grundkörpers 5 ist. Steht dieses Verschlußschieberende
auch in der Schließstellung noch vor den Grundkörper vor,
läßt sich der Verschlußkörper durch Ziehen an diesem Ende
aus seiner Schließstellung auch wieder in die Offenstellung
zurückziehen, falls diese Möglichkeit überhaupt gewünscht
sein soll te.
Beim Verstellen des Verschlußschiebers 6 aus der Offenstellung
in die Schließstellung muß sichergestellt sein,
daß der Verschlußschieber 6 in Verstel1richtung 16 nicht
über die Schließstellung hinaus aus dem Grundkörper 5 herausgezogen
wird. Zu diesem Zwecke ist vorgesehen, daß der Grundkörper 5 mindestens ein Anschlagelement 21 aufweist,
das in eine Anschlagausnehmung 20 des Verschlußschiebers
eingreift, deren Ausnehmungsrand mindestens in der Schließstellung des Verschlußschiebers 6 einen am Anschlagelement
11 anschlagenden Endabschnitt 23 bildet, so
daß der Verstellweg des Verschlußschiebers 6 begrenzt wird. Dabei weist die Anschlagausnehmung 20 zweckmäßigerweise
eine dem Verstellweg des Verschlußschiebers 6 entsprechende
Länge auf, so daß der Ausnehmungsrand in beiden Stellungen des Verschlußschiebers 6, d. h. nicht nur in
der Schließstellung, sondern auch in der Offenstellung,
einen Endanschlag 23 bzw. 24 bildet.
Der Verschlußschieber 6 kann also außer über das mindestens
eine Anschlagelement 21 ohne sonstige Verbindung mit
den Grundkörperlagen 7 und 8 angeordnet und zwischen
diesen geführt sein.
Die im Verschlußschieber 6 ausgebildete Anschlagausnehmung
20 wird von der ohnehin vorhandenen Durchgangsöffnung 11
gebildet. Dabei ist das Anschlagelement 21 am Grundkörper
5 in halber Breite der Durchtrittsöffnungen 9, 10 angeordnet,
so daß das Anschlagelement 21 auf der in Verstellrichtung
16 verlaufenden Mittellinie der Durchgangsöffnung 11 in diese eingreift. Wie ferner aus den Fig. 1 bis 4
hervorgeht, ist das Anschlagelement 21 in Verstel1richtung
16, d.h. in Schließrichtung des Verschlußschiebers vor den
Durchtrittsöffnungen 9, 10 der Grundkörperlagen 7, 8 angeordnet,
also im Bereich zwischen den Durchtrittsöffnungen und dem dem Handgriffbereicn 15 des Verschlußschiebers zugewandten
Grundkörperende.
Die Durchgangsöffnung 11 des Verschlußschiebers 6 ist so
groß, daß sich das Anschlagelement 21 auch in der Offenstellung
in ihr befindet. Die Durchgangsöffnung 11 weist also eine mit Bezug auf die Durchtrittsöffnungen 9, 10 der
Grundkörperlagen erweiterte Gestalt auf. Diese Erweiterung
22 der Durchgangsöffnung 11, in der sich in der Offenstellung das Anschlagelement 21 befindet, ist vor allem aus
Fig. 4 ersichtlich.
Die dem Handgriffbereich 15 entgegengesetzte Stelle des
randes der Anschlagausnehmung 20 bzw. der diese bildenden
Durchgangsöffnung 11 bildet den erwähnten Endanschlag 23,
gegen den das Anschlagelement 21 beim Eintreffen des Verschlußschiebers
6 in die Schließstellung läuft.
Die die Anschlagausnehmung 20 bildende Durchgangsöffnung
11 ist ferner so lang, daß die dem Handgriffbereich zugewandte
Stelle des Randes der Durchgangsoffnungn 11 einen zweiten Endanschlag 24 bildet, an dem das Anschlagelement
21 in der Offenstellung des Verschlußschiebers 6 anliegt.
Die Länge der.Durchgangsöffnung 11 entspricht also, wie
bereits erwähnt, der Länge des Verstellwegs des Verschlußschiebers
6, so daß der Verschlußschieber sowohl in der
Offenstellung als auch in der Schließstellung gegen ein
weiteres Verschieben gesichert ist.
In Abwandlung des Ausführungsbeispiels könnte man das
Anschlagelement 21 des Grundkörpers 5 nur in der Schließstellung
an der betreffenden Randstelle der Anschlagausnehmung 20 des Verschlußschiebers 6 anschlagen lassen. Um
in einem solchen Falle auch einen der OffenstelTung zugeordneten
Anschlag zu erhalten, könnte man beispielsweise
das Griffstück 19 so am Verschlußschieber 6 befestigen,
daß es gegen die vordere Kante der zugewandten Grundkörperlage 8 läuft.
Bei dem Ausführungsbeispiel ist demgegenüber, wie aus Fig.
1 ersichtlich ist, in der Offenstellung zwischen dem Handgriffbereich
15 des Verschlußschiebers 6 und der betreffenden
Grundkörperlage in Verstel1richtung 16 ein Abstand
vorhanden.
Die Ausbildung des Anschlagelements 21 wird nachfolgend
anhand der Fig. 2 und 3 erläutert:
Das Anschlagelement 21 wird in einfach herzustellender
Weise von einer an eine der Grundkörperlagen einstückig
angeformten, zur anderen Grundkörperlage hin abgebogenen
Anschlagzunge 25 gebildet. Dabei ist die Anschlagzunge
zweckmäßigerweise an der dem Filterbeutel abgewandten
Grundkörperlage 8 angeordnet und somit zur an der Beutelwand
2 befestigten Grundkörperlage 7 hin abgebogen. Eine
solche Zunge kann man durch entsprechendes Stanzen der Grundkörperlage 8 erhalten, wonach sie nur noch aus der
Ebene der Grundkörperlage herausgedrückt werden muß. Die
andere Grundkörperlage 7 weist an der Stelle der an der
Grundkörperlage 8 sitzenden Anschlagzunge 25 eine Aussparung
26 auf, in die die Anschlagzunge 25 eingreifen kann, so
daß sich diese über den Zwischenraum zwischen den beiden Grundkörperlagen hinweg erstrecken kann. Die Anschlagzunge
25 ist ferner zweckmäßigerweise entgegen der Schließrichtung,
d. h. entgegen der Verstellrichtung 16 gerichtet,
ihr freies Zungenende weist also vom Handgriffbereich
des Verschlußschiebers weg.
Die Grundkörperlage 7 ist durch Kleben an der Beutelwand
befestigt. In einem solchen Falle ist es zweckmäßig, auch die Anschlagzunge 25 an der Beutelwand 2 anzukleben. Die
Anschlagzunge 2 5 ragt ja durch die Aussparung 26 zur
Beutelwand 2 hin, so daß sie gleichzeitig mit der Grundkörperlage
an die Beutelwand 2 angeklebt werden kann.
Beim Ausführungsbeispiel ist zwischen den beiden Grundkörperlagen
7 und 8 an der Stelle der Durchtrittsöffnungen
9 und 10 eine gelochte Abdichtmembran 27 aus gummielastischem
Material angeordnet, wobei der Querschnitt des Membranloches 28 kleiner als der Querschnitt der Durchtrittsöffnungen
der Grundk-örperl agen ist. Auf diese Weise wird eine nach innen hin vorstehende Ringdichtung
gebildet, die sich beim Aufstecken des Anschlußstücks 4
auf den geräteseiti gen Anschlußstutzen an dessen Wandung
anschmiegt. Diese Abdichtmembran erfüllt beim Ausführungsbeispiel
in Zusammenhang mit der Anschlagzunge eine
weitere Funktion:
Die Abdichtmembran 27 ist an der die Aussparung 26 aufweisenden
Grundkörperlage 7 befestigt, zweckmäßigerweise
angeklebt. Dabei ist sie so bemessen und die Aussparung
so angeordnet, daß ein Außenrandbereich 29 der Membran
die Aussparung 26 überquert, d.h. die Membran 27 ragt
etwas über die Aussparung 26 vor. Die Anschlagzunge ist
nun so weit abgebogen, daß sie den Abdichtmembran-Außenrandbereich
29 untergreift. Auf diese Weise bildet der
Außenrandbereich 29 der Abdichtmembran 27 eine Abgleit-
fläche für den zwischen der Abdichtmembran 27 und der die
Anschlagzunge 25 aufweisenden Grundkörperlage 8 angeordneten
Verschlußschieber 6, wenn dieser in die Schließstellung
eintrifft (Fig. 3). Der den Endanschlag 23 bildende Verschlußschieberbereich gleitet also auf den
Abdichtmembran-Außenrandbereich auf.
Claims (1)
- G 9320789.1 G 16 945 - dlsBranofilter GmbH 02.12.1994Schutzansprüche1. Filterbeutel für Staubsauger, mit einem im wesentlichen plattenförmigen Anschlußstück, das einen feststehenden Grundkörper mit zwei übereinander angeordneten und fluchtende Durchtrittsöffnungen enthaltenden Grundkörperlagen, insbesondere aus karton- oder pappeartigem Material, sowie einen zwischen den beiden Grundkörperlagen angeordneten und eine Durchgangsöffnung enthaltenden Verschlußschieber, insbesondere aus folienartig flexiblem Material, aufweist, wobei der Verschlußschieber seitlich zwischen den Grundkörperlagen heraussteht und aus einer Offenstellung, in der seine Durchgangsöffnung mit den Durchtrittsöffnungen fluchtet, in eine die Durchtrittsöffnungen verschließende Schließstellung verstellbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (5) mindestens ein in die Durchgangsöffnung (11) des Verschlußschiebers (6) eingreifendes Anschlagelement (21) aufweist, wobei der Rand der Durchgangsöffnung (11) mindestens in der Schließstellung des Verschlußschiebers (6) einen am Anschlagelement (21) anschlagenden Endanschlag bildet.2. Filterbeutel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich-net, daß die Durchgangsöffnung (11) eine dem Verstellweg des Verschlußschiebers (6) entsprechende Länge aufweist, so daß der Rand der Durchgangsöffnung (11) in beiden Stellungen des Verschlußschiebers (6) einen Endanschlag (23 bzw. 24) bildet.3. Filterbeutel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Anschlagelement (21) auf der in Verstel1richtung (16) verlaufenden Mittellinie der Durchgangsöffnung (11) in diese eingreift.3. Filterbeutel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Anschlagelement (21) in Schließrichtung (16) vor den Durchtrittsöffnungen (9, 10) der Grundkörperlagen (7, 8) angeordnet ist.4. Filterbeutel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchgangsöffnung (11) zur Aufnahme des Anschlagelements (21) eine mit Bezug auf die Durchtrittsöffnungen (9, 10) der Grundkörperlagen (7, 8) erweiterte Gestalt aufweist.5. Filterbeutel nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Anschlagelement (21) von einer an eine der Grundkörperlagen einstückig angeformten, zur anderen Grundkörperlage hin abgebogenen Anschlagzunge (25) gebildet wird. 37. Filterbeutel nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlagzunge (25) an der dem Filterbeutel abgewandten Grundkörperlage (8) angeordnet ist.8. Filterbeutel nach Anspruch 6 oder 7,dadurch gekennzeichnet, daß an der Stelle der Anschlagzunge (25) die andere Grundkörperlage (7) eine Aussparung (26) aufweist.9. Filterbeutel nach Anspruch 7 und 8, wobei das Anschlußstück mit seiner dem Filterbeutel zugewandten Grundkörperlage an eine Beutelwand angeklebt ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlagzunge (25) ebenfalls an die Beutelwand (2) angeklebt ist.10. Filterbeutel nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlagzunge (25) entgegen der Schließrichtung (16) gerichtet ist.11. Filterbeutel nach Anspruch 10, wobei zwischen den beiden Grundkörperlagen an der Stelle der Durchtrittsöffnungen eine gelochte Abdichtmembran aus gummielastischem Material angeordnet ist, deren Lochquerschnitt kleiner als der Querschnitt der Durchtrittsöffnungen der Grundkörperlagen ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdichtmembran (27) an der die Aussparung (26) aufweisenden Grundkörperlage (7) befestigt ist und mit einem Außenrandbereich (29)die Aussparung (26) überquert und daß die Anschlagzunge (25) den Abdichtmembran-Außenrandbereich (29) untergreift, so daß beim überführen des zwischen der Abdichtmembran (27) und der die Anschlagzunge (25) aufweisenden Grundkörperlage (8) angeordneten Verschlußschiebers (6) in die Schließstellung der den Endanschlag (23) bildende Verschlußschieberbereich auf den Abdichtmembran-Außenrandbereich (29) abgleitet.
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