DE20020911U1 - Anschlussstück eines Filterbeutels - Google Patents
Anschlussstück eines FilterbeutelsInfo
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Description
G 19457 - dlmh 4. Dezember 2000
Branofilter GmbH. 90599 Dietenhofen Anschlussstück eines Filterbeutels
Die Erfindung betrifft ein Anschlussstück eines Filterbeutels für staubsaugende Geräte, mit einem im Wesentlichen plattenförmigen Grundkörper, der zwei übereinander angeordnete Grundkörperlagen aus steifem Material, insbesondere Kartonmaterial, aufweist, die eine beide Grundkörperlagen durchsetzende Durchtrittsöffnung bilden, und mit einem zwischen den beiden Grundkörperlagen in Längsrichtung verschiebbar geführten, eine Durchgangsöffnung enthaltenden Schieberelement, das einerseits der Durchgangsöffnung eine aus dem Grundköper vorstehende Griffpartie aufweist und andererseits der Durchgangsöffnung mit einem Verschlussband mitnahmefest verbunden ist, das mit seinem dem Schieberelement entgegengesetzten Ende am Grundkörper festgelegt und in Längsrichtung verlängerbar ausgebildet ist, derart, dass das Schieberelement aus einer Ausgangsstellung, in der sich seine Durchgangsöffnung an der Stelle der Durchtrittsöffnung befindet, durch Ziehen an der Griffpartie unter Mitnahme des Verschlussbands in eine Schließstellung überführbar ist, in der das Verschlussband die Durchtrittsöffnung verschließt.
Sowohl bei Haushaltsstaubsaugern als auch bei größeren, gewerblich eingesetzten Staubsaugern werden zum Sammeln des anfallenden Staubes Filterbeutel - hierunter sind auch größere
Filtersäcke oder dergleichen zu verstehen - verwendet. Dabei wird mittels eines Gebläses ein Saugstrom erzeugt, der den Staub in einen Saugkanal, Saugschlauch oder dergleichen zieht und von dort durch eine Staubeintrittsöffnung des Filterbeutels in diesen fördert. Der in der angesaugten Luft enthaltene Staub wird von der Filterbeutelwand zurückgehalten, während der vom Staub befreite Luftstrom die Filterbeutelwand durchdringt und anschließend in die Umgebung ausgeblasen wird. Ist der Filterbeutel voll, wird er entnommen und kann weggeworfen werden.
Das Festlegen des Filterbeutels am staubsaugenden Gerät erfolgt mittels des am Filterbeutel im Bereich von dessen Eintrittsöffnung befestigten Anschlussstücks, das so angebracht ist, dass sich die von den Grundkörperlagen gebildete Durchtrittsöffnung mit der Eintrittsöffnung des Filterbeutels deckt, so dass die Staubluft eingeleitet werden kann.
Wenn der volle Filterbeutel vom staubsaugenden Gerät weggenommen wird, kann die Durchtrittsöffnung des Anschlussstücks und somit auch die Eintrittsöffnung des eigentlichen Filterbeutels mit Hilfe des Schieberelements und des daran befestigten Verschlussbandes verschlossen werden, so dass aus dem Filterbeutel kein Staub in die Umgebung entweichen kann.
Aus dem DE-GM 298 03 839.0 ist ein Anschlussstück bekannt, bei dem das Verschlussband im Ausgangszustand hin und her verlaufend aufeinander gefaltet ist und sich beim Überführen in die Schließstellung auseinander faltet. Auf diese Weise
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ergibt sich im Ausgangszustand sozusagen ein Faltpaket mit aufeinander liegenden, durch Faltlinien voneinander getrennten Bandabschnitten.
Ein solches Verschlussband weist zwar den Vorteil auf, dass es insgesamt innerhalb des Grundkörpers angeordnet ist und nicht wie andere bekannte Verschlussbänder (siehe z.B. DE-GM 295 11 029) an der der Griffpartie entgegengesetzten Seite aus dem Grundkörper vorsteht, was bei der Handhabung, so insbesondere beim Einlegen des Anschlussstücks in die zugeordnete Aufnahme des Staubsaugers stören kann.
Das Faltpaket ist jedoch verhältnismäßig dick. Außerdem stellt das Falten des Verschlussbandes einen zusätzlichen Aufwand dar.
Um unter Beibehaltung des genannten Vorteils hier Abhilfe zu schaffen, ist gemäß vorliegender Erfindung vorgesehen, dass das Verschlussband aus gekrepptem Material, insbesondere Papier, besteht.
Übt man auf gekrepptes Papier eine Zugkraft aus, dehnt es sich, so dass sich seine Materiallänge vergrößert'. Dementsprechend kann das erfindungsgemäße Verschlussband im Ausgangszustand eine kleine Materiallänge aufweisen, so dass ein Aufeinanderfalten entbehrlich ist. Die für das Dehnen des Verschlussbandes erforderliche Kraft ist verhältnismäßig gering, so dass das Verschließen der Durchtrittsöffnung nicht
erschwert wird. Die infrage kommenden Krepppapiere lassen sich auf ihre siebenfache Länge und mehr dehnen.
Das Verschlussband kann auch aus anderem Material als Papier bestehen, beispielsweise aus Kunststoff.
Das erfindungsgemäße Verschlussband kann somit auch im Ausgangszustand einlagig sein.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nun anhand der Zeichnung erläutert. Es zeigt:
Figur l ein erfindungsgemäßes Anschlussstück in Draufsicht auf seine dem Filterbeutel abgewandte Oberseite (der Filterbeutel ist nicht dargestellt), wobei sich das Schieberelement in der Ausgangsstellung befindet, so dass die Durchtrittsöffnung des Grundkörpers offen ist,
Figur 2 das Anschlussstück gemäß Figur l in der gleichen Draufsicht, wobei der Verschlussschieber zusammen mit dem an diesem befestigten Verschlussband in die Schließstellung gezogen ist,
Figur 3 das Anschlussstück nach Figur 1 mit voneinander weggeklappten Grundkörperlagen (die in Figur 1 dem Betrachter zugewandte obere Grundkörperlage ist nach links geklappt),
Figur 4 das Anschlussstück nach Figur 2 im der Figur 3 entsprechend aufgeklappten Zustand,
Figur 5 die Anordnung nach Figur 1 im Längsschnitt gemäß der Schnittlinie V/V, wobei die verschiedenen Teile des Anschlussstücks der Anschaulichkeit wegen mit größerer Dicke als der Wirklichkeit entsprechend dargestellt sind und außerdem der Filterbeutel strichpunktiert angedeutet ist, und
Figur 6 die Anordnung nach Figur 2 im Längsschnitt gemäß der Schnittlinie VI/VI in der Figur 5 entsprechender Darstellungsweise.
Das Anschlussstück 1 ist für einen nur in Figur 5 strichpunktiert teilweise angedeuteten Filterbeutel 2 gedacht, dessen Vorderwand 3 eine Eintrittsöffnung 4 enthält, in deren Bereich außen an der Vorderwand 3 das Anschlussstück 1 befestigt ist, was regelmäßig durch Ankleben erfolgt.
Der Filterbeutel 2 besteht aus luftdurchlässigem Filtermaterial (Papier, Vlies usw.) und wird in ein staubsaugendes Gerät eingesetzt. Dabei dient das Anschlussstück 1 zum Herstellen der Verbindung des Filterbeutels mit einer geräteseitigen Aufnahme, in deren Bereich üblicherweise ein geräteseitiger Anschlussstutzen vorhanden ist, der durch das Anschlussstück 1 und die Eintrittsöffnung 4 der Beutel-Vorderwand 3 gesteckt wird.
Das Anschlussstück 1 weist eine im wesentlichen plattenförmige Gestalt auf. Sein Umriss kann rechteckähnlich oder in anderer Weise geformt sein, so dass man eine Anpassung an den jeweiligen Gerätetyp des Staubsaugers bzw. an dessen das Anschlussstück haltende Aufnahme erhält.
Das Anschlussstück 1 weist einen im wesentlichen plattenförmigen Grundkörper 5 auf, der zwei übereinander angeordnete Grundkörperlagen 6, 7 enthält, die aus steifem Material, insbesondere Kartonmaterial, bestehen. Eine der beiden Grundkörperlagen, die untere Grundkörperlage 7, ist der Filterbeutel-Vorderwand 3 zugewandt und an diese angeklebt. Die dem Filterbeutel abgewandte, obere Grundkörperlage 6 ist beim Ausführungsbeispiel im wesentlichen deckend oberhalb der unteren Lage 7 angeordnet. Der Grundkörper 5 weist ferner eine Durchtrittsöffnung 8 auf, die zum Aufstecken des AnschlussStücks 1 auf den geräteseitigen Anschlussstutzen dient und beim Ausführungsbeispiel durch eine entsprechende Lochung der beiden Grundkörperlagen 6, 7 gebildet wird. Die Durchtrittsöffnung 8 ist fluchtend zur Eintrittsöffnung 4 der Filterbeutel-Vorderwand 3 angeordnet. Zur besseren Abdichtung gegen den geräteseitigen Anschlussstutzen kann an der der oberen Grundkörperlage 6 zugewandten Oberseite der unteren Grundkörperlage 7 an der Stelle der Durchtrittsöffnung 8 eine gelochte Dichtmembran 9 befestigt sein, die ringartig in die Durchtrittsöffnung 8 vorsteht und sich beim Aufstecken auf den Anschlussstutzen um diesen schmiegt.
Das Anschlussstück 1 enthält des weiteren ein zwischen den beiden Grundkörperlagen 6, 7 angeordnetes und dabei in seiner Längsrichtung 10 verschiebbar geführtes Schieberelement 11, in dem eine der Durchtrittsöffnung 8 des Grundkörpers 5 zugeordnete Durchgangsöffnung 12 ausgebildet ist. Die beiden Grundkörperlagen 6, 7 sind quer zur Längsrichtung 10 beiderseits des Schieberelements 11 in den beiden sich in Längsrichtung 10 erstreckenden streifenartigen Bereichen 13, 14 aufeinander geklebt. In den Figuren 3 und 4 sind die beiden Grundkörperlagen 6, 7 noch nicht miteinander verklebt und sind im voneinander weggeklappten Zustand gezeichnet, so dass die im verklebten Zustand einander zugewandten Seiten der Grundkörperlagen 6, 7 dem Betrachter zugewandt sind.
An dem Schieberelement 11 ist in Längsrichtung 10 einerseits der DurchgangsÖffnung 12 eine aus dem Grundkörper 5 vorstehende Griffpartie 15 angeordnet, die beim Ausführungsbeispiel von einem zusätzlichen Kartonstück gebildet wird, das auf das sonstige Schieberelement Il aufgeklebt ist. Am in Längsrichtung 10 der Griffpartie 15 entgegengesetzten Ende, also andererseits der Durchgangsöffnung 12, ist das Schieberelement 11 mitnahmefest mit einem Verschlussband 16 verbunden, das mit seinem dem Schieberelement 11 entgegengesetzten Ende am Grundkörper 5 festgelegt und in Längsrichtung 10 verlängerbar ausgebildet ist. Dabei ist die Anordnung so getroffen, dass das Schieberelement 11 aus einer Ausgangsstellung (Figuren 1, 3 und 5) , in der sich seine Durchgangsöffnung 12 an der Stelle der Durchtrittsöffnung 8 des Grundkörpers 5 befindet,
durch Ziehen an der Griffpartie 15 mit der Hand unter Mitnahme des Verschlussbandes 16 in eine Schließstellung (Figuren 2, 4 und 6) überführbar ist, in der das Verschlussband 16 die Durchtrittsöffnung 8 verschließt.
Im Neuzustand und wenn der Filterbeutel in das staubsaugende Gerät eingesetzt ist, nimmt das Schieberelement 11 also die Ausgangsstellung ein, in der seine Durchgangsöffnung 12 mit der Durchtrittsöffnung 8 des Grundkörpers 5 fluchtet, so dass die Staubluft ungehindert in den Filterbeutel gelangen kann. Zieht man an der Griffpartie 15, wenn der Beutel aus dem Staubsauger entnommen ist, wird das Verschlussband 16 zwischen den beiden Grundkörperlagen 6, 7 hindurch über die Durchgangsöffnung 12 gezogen, so dass diese verschlossen wird.
Wie aus der Zeichnung hervorgeht, ist das Verschlussband 16, auch in der Ausgangsstellung, insgesamt innerhalb des Grundkörpers 5 untergebracht, so dass es nicht nach außen hin vorsteht. Der Abstand zwischen der Durchtrittsöffnung 8 und dem der Griffpartie 15 entgegengesetzten Rand des Grundkörpers 5 ist jedoch kleiner als der Durchmesser der Durchtrittsöffnung 8 und somit kürzer als die mit Bezug auf den genannten Durchmesser etwas größere Wegstrecke, die das Schieberelement 11 beim Überführen in die Schließstellung zurücklegt. Damit trotz dieser Abmessungsgegebenheiten das Verschlussband 16 am Rand 17 nicht aus dem Grundkörper 5 vorsteht sondern innerhalb von diesem untergebracht ist, ist das Verschlussband 16 in Längsrichtung 10 verlängerbar ausgebildet. Außerdem ist
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es mit seinem dem Schieberelement 11 entgegengesetzten Ende am Grundkörper 5 festgelegt, so dass das Verschlussband 16 einerseits mit dem Schieberelement 11 und andererseits mit dem Grundkörper 5 verbunden ist. Beim Ziehen an der Griffpartie 15 verlängert sich somit das Verschlussband 16, wobei es mit seinem dem Schieberelement 11 entgegengesetzten Ende am Grundkörper 5 befestigt bleibt.
Das Verschlussband 16 besteht aus gekrepptem Material, wobei sich gekrepptes Papier, also weiches, gekräuseltes Papier, bestens eignet. Zieht man an einem gekreppten Papier, verlängert es sich unter Nachlassen oder Verschwinden der Kräuselung. Wie insbesondere aus Figur 3 hervorgeht, kann im Ausgangszustand die in Längsrichtung 10 gemessene Länge des Verschlussbandes 16 kürzer als die Verschlussbandbreite sein. Das verwendete Krepppapier weist die Fähigkeit auf, dass es sich mit verhältnismäßig geringer Kraft stark dehnen lässt (bis über 700 %). Das Verschlussband 16 liegt einlagig im Grundkörper 5 und verläuft in Verlängerung des Schieberelements 11.
Zweckmäßigerweise ist das Verschlussband 16 einerseits mit der Unterseite 18 des Schieberelements 11, die der unteren Grundkörperlage 7 zugewandt ist, und andererseits mit der Unterseite 19 der oberen Grundkörperlage 6 durch Kleben verbunden. Dies ist herstellungsmäßig von Vorteil. Das Verschlussband 16 wird bei offenem Grundkörper, wenn die Grundkörperlagen 6, 7 noch nicht miteinander verklebt sind, aufgeklebt (Figur 3) .
Das Schieberelement 11 besteht aus steiferem Material als das Verschlussband 16, insbesondere aus Kartonmaterial. Auf diese Weise erhält das Schieberelement 11 trotz der Durchgangsöffnung 12 eine ausreichende Stabilität. Dies ist insbesondere für die beiden die Durchgangsöffnung 12 seitlich begrenzenden, im wesentlichen in Längsrichtung 10 verlaufenden Stegbereiche 20, 21 von Bedeutung.
Das Verschlussband 16 ist dagegen geschlossen ausgebildet und somit durch keine Lochung oder dergleichen geschwächt. Daher besteht hier unter normalen Bedingungen nicht die Gefahr eines Abreißens beim Ziehen.
Damit das Schieberelement 11 nicht unabsichtlich weit aus dem Grundkörper 5 herausgezogen werden kann, ist ihm am Grundkörper 5 ein Anschlag zugeordnet. Dieser Anschlag kann auf verschiedene Weise gebildet werden. Beim Ausführungsbeispiel sind hierzu an der oberen Grundkörperlage 6 im Bereich der Durchgangsöffnung 12 des Schieberelements 11 zwei Stanzzungen 22 (es würde auch eine solche Stanzzunge genügen, die dann zweckmäßigerweise mittig angeordnet wird) vorhanden, die zur unteren Grundkörperlage 7 hin abgebogen sind und dabei die DurchgangsÖffnung 12 des Schieberelements 11 durchqueren. Die untere Grundkörperlage 7 kann an der Stelle der jeweiligen Stanzzunge 22 eine Ausnehmung 23 enthalten, in die die betreffende Stanzzunge 22 eingreift. Die Stanzzungen 22 können mit der unteren Grundkörperlage 7 verklebt sein.
Die Stanzzungen 22 sind am Grundkörper 5 im der Griffpartie 15 zugewandten Bereich neben der Durchtrittsöffnung 8 angeordnet. Dabei weisen die Stanzzungen 22 zweckmäßigerweise zur Durchtrittsöffnung 8 hin. In der Schließstellung gelangt der dem Verschlussband 16 zugewandte Randbereich der Durchgangs-Öffnung 12 des Schieberelements 11 zur Anlage an die Stanzzunge 22.
Claims (5)
1. Anschlussstück eines Filterbeutels für staubsaugende Geräte, mit einem im Wesentlichen plattenförmigen Grundkörper (5), der zwei übereinander angeordnete Grundkörperlagen (6, 7) aus steifem Material, insbesondere Kartonmaterial, aufweist, die eine beide Grundkörperlagen (6, 7) durchsetzende Durchtrittsöffnung (8) bilden, und mit einem zwischen den beiden Grundkörperlagen (6, 7) in Längsrichtung (10) verschiebbar geführten, eine Durchgangsöffnung (12) enthaltenden Schieberelement (11), das einerseits der Durchgangsöffnung (12) eine aus dem Grundkörper (5) vorstehende Griffpartie (15) aufweist und andererseits der Durchgangsöffnung (12) mit einem Verschlussband (16) mitnahmefest verbunden ist, das mit seinem dem Schieberelement (11) entgegengesetzte Ende am Grundkörper (5) festgelegt und in Längsrichtung (10) verlängerbar ausgebildet ist, derart, dass das Schieberelement (11) aus einer Ausgangsstellung, in der sich seine Durchgangsöffnung (12) an der Stelle der Durchtrittsöffnung (8) befindet, durch Ziehen an der Griffpartie (15) unter Mitnahme des Verschlussbandes (16) in eine Schließstellung überführbar ist, in der das Verschlussband (16) die Durchtrittsöffnung (8) verschließt, dadurch gekennzeichnet, dass das Verschlussband (16) aus gekrepptem Material, insbesondere Papier, besteht.
2. Anschlussstück nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Verschlussband (16) einlagig ist.
3. Anschlussstück nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass im Ausgangszustand das Verschlussband (16) eine mit Bezug auf seine Breite kürzere Länge aufweist.
4. Anschlussstück nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Verschlussband (16) in Verlängerung des Schieberelements (11) verläuft.
5. Anschlussstück nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Verschlussband (16) einerseits mit der Unterseite (18) des Schieberelements (11), die der dem Filterbeutel (2) zugewandten unteren Grundkörperlage (7) zugewandt ist, und andererseits mit der der unteren Grundkörperlage (7) zugewandten Unterseite (19) der oberen Grundkörperlage (6) durch Kleben verbunden ist.
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| DE20020911U DE20020911U1 (de) | 2000-12-09 | 2000-12-09 | Anschlussstück eines Filterbeutels |
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Cited By (1)
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| USD1060908S1 (en) * | 2023-08-24 | 2025-02-04 | Dustin Chaffin | Vacuum bag connector |
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2000
- 2000-12-09 DE DE20020911U patent/DE20020911U1/de not_active Expired - Lifetime
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| USD1060908S1 (en) * | 2023-08-24 | 2025-02-04 | Dustin Chaffin | Vacuum bag connector |
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