DE9219168U1 - Druckträger - Google Patents
DruckträgerInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Druckträger.
Kleinformatige Druckträger, wie sie beispielsweise für Visitenkarten vorgesehen sind, lassen sich mit herkömmlichen
Druckmaschinen, mit Laserdruckern, Fotokopiergeräten und anderen herkömmlichen Druck- oder Schreibgeräten
wegen des vergleichsweise kleinen Formates nicht ohne weiteres bedrucken.
Üblicherweise werden derartige Visitenkarten oder dergleichen daher zu mehreren auf einen Druckbogen aufgedruckt
und nach dem Druckvorgang mit Hilfe einer Schneidmaschine einzeln ausgeschnitten. Dies bedarf jedoch
auch nach dem Druckvorgang noch eines nicht unerheblichen Herstellungs- und Zeitaufwandes.
Man hat daher bereits Druckträger geschaffen, die aus einem vorgestanzten Druckbogen bestehen. Dieser Druckbogen
weist nebeneinander angeordnete Stanzungen auf, die die Größe einer Visitenkarte oder dergleichen Nutzen
haben. Die einzelnen Nutzen auf diesem vorgestanzten Druckträger sind dabei über Materialbrücken miteinander
verbunden, die nach dem Abbrechen der einzelnen bedruckten Visitenkarten meist randseitig zumindest
teilweise steher
schön empfinden.
schön empfinden.
teilweise stehenbleiben, was manche Anwender als un-
Zur Etikettierung und auch für andere Verwendungszwecke ist bereits ein Druckträger der eingangs erwähnten Art
bekannt, auf dessen blattförmiges Trägerelement mehrere, im wesentlichen rechteckige und als Etiketten
vorgesehene Nutzen aufgeklebt sind. Diese Nutzen weisen
die Haft- und Klebeschicht auf ihrer dem Trägerelement zugewandten Flachseite auf und sind auf der demgegenüber
abgewandten Seite beispielsweise mit einem Laserdrucker oder dergleichen bedruckbar. Diese vorbekannten
Druckträger sind jedoch für Visitenkarten oder dergleichen ungeeignet.
Aus der DE 88 07 521 U ist ein Segmentbogen bekannt, bei dem auf einem Trägerbogen ein Druckbogen mit mehreren
durch Trennschnitt- oder Sollbruchlinien abgegrenzten Segmenten angeordnet ist, wobei die jeweiligen Segmente
durch Klebeflächen lösbar auf dem ganzflächigen Trägerbogen gehaltert sind.
Es besteht Aufgabe, einen Druckträger zu schaffen, der in üblichen Druckmaschinen, Laserkopierern, Fotokopiergeräten
oder dergleichen herkömmlichen Druck- oder Schreibgeräten derart bedruckbar ist, daß nach dem
Druckvorgang formatgerechte -Visitenkarten oder dergleichen
Nutzen ohne randseitig vorstehende Materialreste zur Verfügung stehen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale
des Anspruches 1 gelöst.
Bei der Herstellung des Druckträgers werden die einzelnen Nutzen aus nur einem zunächst durchgehenden Materialbogen
gebildet. Dazu werden in einem ersten Verfahrensschritt zunächst die quer zur Längserstreckung des
Materialbogens angeordneten Seiten der untereinander angeordneten Nutzen als Stanzlinien, Schnittlinien oder
dergleichen Durchbrechungen vorgefertigt. In einem nachfolgenden Verfahrensschritt wird das Trägerelement
in Längsrichtung des Materialbogens angeordnet und so
auf den Materialbogen aufgeklebt, daß das Trägerelement dessen Durchbrechungen überbrückt. Das Trägerelement
weist die Haft-Klebeschicht auf, so daß die einzelnen Nutzen nach dem Bedrucken später beispielsweise als
formatgerecht vorgefertigte und vom Trägerelement lediglich
noch abzuziehende Visitenkarten benutzbar sind. Nach dem Aufkleben des Trägerelements auf den Materialbogen
werden die einzelnen Nutzen durch Ausstanzen oder Ausschneiden ihrer in Längsrichtung orientierten Seiten
vereinzelt, so daß nun der fertige und lediglich noch zu bedruckende Druckträger zur Verfügung steht.
Um gleichzeitig möglichst viele Nutzen in einem Verfahrensgang herstellen zu können, ist es zweckmäßig, wenn
im ersten Verfahrensschritt die quer zur Längserstreckung des Materialbogens orientierten Seiten der untereinander
angeordneten Nutzen von vorzugsweise zumindest zwei benachbarten Nutzen-Reihen als Durchbrechungen
vorgefertigt werden, die gegenüber der benachbarten Längsseite des Materialbogens einerseits und insbesondere
gegenüber den Durchbrechungen der jeweils benachbarten Nutzen-Reihe andererseits auf Abstand gehalten
sind. Ein solcher Materialbogen weist somit zumindest zwei Reihen untereinander angeordneter Nutzen auf. Die
formatgerecht vorgefertigten Nutzen können aber auch maschinell oder manuell auf die die Haft- und/oder Klebeschicht
zumindest bereichsweise aufweisende Flachseite des Trägerelements aufgeklebt werden. Dabei ist
es zweckmäßig, wenn die Nutzen in zumindest einer Reihe untereinander und/oder nebeneinander auf das Trägerelement
aufgeklebt werden.
Die erfindungsgemäße Lösung bei dem Druckträger besteht
insbesondere darin, daß das Trägerelement zumindest in
einem Teilbereich seiner den Nutzen zugewandten Flachseite (n) die Klebeschicht aufweist, daß die Klebeschicht
beim abziehen der Nutzen vom Trägerelement im
wesentlichen rückstandslos von den Nutzen zu trennen ist und daß die Nutzen als Karton-, Papier- oder Pappteile
ausgebildet sind. Bei dem erfindungsgemäßen Druckträger sind die einzelnen Nutzen nach dem Druckvorgang
praktisch ohne Klebemittel-Rückstände vom Trägerelement abzuziehen und stehen formatgerecht beispielsweise
als Visitenkarten zur Verfügung. Da mehrere Nutzen auf einem Trägerelement zusammengefaßt werden,
hat der erfindungsgemäße Druckträger trotz der vergleichsweise kleinen einzelnen Nutzen eine ausreichende
Größe, um in Fotokopiergeräten, Laserdruckern, Tinten-Strahldruckern,
oder dergleichen herkömmlichen Druckoder Schreibgeräten bedruckt zu werden.
Dabei ist es besonders zweckmäßig, wenn ein Adhäsionskleber die Klebeschicht bildet. Insbesondere von einem
- solchen Adhäsionskleber lassen sich die einzelnen Nutzen
praktisch rückstandsfrei abziehen.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn das Trägerelement sowie die Nutzen einen rechteckigen Außenumriß aufweisen,
und wenn das Trägerelement dabei einen Außenumriß hat, dessen Seitenlängen das Doppelte oder ein ganzzahliges
Vielfaches der Länge der entsprechenden Seite eines Nutzens betragen. Somit kann das Trägerelement
durch die Nutzen vollständig und ohne überstehende Ränder abgedeckt werden, wobei auf einem Trägerelement
beispielsweise zwei benachbarte Reihen untereinander angeordnete und aneinander anliegende Nutzen tragen
kann.
Dabei ist es vorteilhaft, wenn die einem Trägerelement
zugeordneten Nutzen in ihrem Außenumriß übereinstimmen.
Der Zuschnitt für den Druckträger besteht insbesondere darin, daß der Zuschnitt einen einstückigen Materialbogen
aufweist, der zumindest eine Reihe untereinander angeordneter und quer zur Längserstreckung des Materialbogens
angeordneter Stanzlinien, Schnittlinien oder dergleichen Durchbrechungen hat, daß die Durchbrechungen
beidseits mit Abstand von den in Längsrichtung orientierten Seiten des Materialbogens enden und daß auf
eine Flachseite des Materialbogens wenigstens ein, dessen Durchbrechungen überbrückendes Trägerelement mittels
eines Haft- und/oder Klebeschicht angeheftet oder angeklebt ist. Der erfindungsgemäße Zuschnitt weist in
zumindest einer Reihe mehrere untereinander angeordnete Stanzlinien, Schnittlinien oder dergleichen Durchbrechungen
auf, die die Querseiten der einzelnen Nutzen bilden. Diese Durchbrechungen enden beidseits mit Abstand
von den in Längsrichtung orientierten Seiten des Materialbogens, so daß dessen an den Querseiten der
einzelnen Nutzen angreifender Randbereich die Nutzen zusammenhält. Die Nutzen werden zusätzlich durch das
die Durchbrechungen überbrückende und in Längsrichtung des Materialbogens orientierte Trägerelement zusammengehalten.
Zum Vereinzeln der auf dem Trägerelement gehaltenen Nutzen muß lediglich der beidseits der Nutzen
bislang verbliebene und in Längsrichtung orientierte Randbereich des Materialbogens ausgestanzt oder ausgeschnitten
werden, wobei die entsprechende Stanz- oder Schnittlinie die Längsseiten der einzelnen Nutzen bildet.
Anschließend stehen die aus mehreren untereinander angeordneten und durch das Trägerelement zusammengehaltenen
Nutzen bestehenden Druckträger zur Verfügung.
Sollten die Nutzen als Visitenkarten, Identitätskarten oder dergleichen fonnatgerecht vorgefertigte Druckträger
verwendet werden, ist die Haftklebeschicht auf der dem materialbogen zugewandten Flachseite des Trägerelementes
vorgesehen und der Materialbogen bzw. die Nutzen sind im wesentlichen rückstandsfrei von der Haftkleberschicht
des Trägerelements lösbar.
Sollen die einzelnen, einem Trägerelement zugeordneten Nutzen etwa dasselbe Format aufweisen und auf dem Trägerelemnt
in einer Reihe untereinander mit ihren Querseiten aneinander anliegen, ist es vorteilhaft, wenn
die benachbarten Durchbrechungen aller in einer Reihe untereinander angeordneter Durchbrechungen denselben
Abstand voneinander aufweisen. Dabei sieht eine besonders vorteilhafte Ausführungsform gemäß der Erfindung
vor, daß der Materialbogen zumindest zwei, voneinander beabstandete Reihen untereinander angeordneter Durchbrechungen
hat.
Weiterbildungen der Erfindung sind in weiteren Unteransprüchen
aufgeführt. Im übrigen ergeben sich weitere Merkmale der Erfindung aus der folgenden Beschreibung
erfindungsgemaßer Ausführungsbeispiele in Verbindung
mit den Ansprüchen sowie der Zeichnung. Die einzelnen Merkmale können je für sich oder zu mehreren bei einer
Ausführungsform der Erfindung verwirklicht sein.
0 Die Zeichnung zeigt einen Materialzuschnitt zur Herstellung eines Druckträgers.
In der Zeichnung ist ein Zuschnitt 9 dargestellt, der einen einstückigen und in seinem Umriß mit durchgezoge-
nen Linien angedeuteten Materialbogen 10 aus Pappe, Papier, Karton oder anderem Material aufweist. Dieser
materialbogen 10 hat zwei benachbarte Reihen 5 in gleichem Abstand untereinander angeordneter Stanzlinien,
Schnittlinien oder dergleichen Druchbrechungen 11, die durch strichpunktierte Linien angedeutet sind und die
jeweils parallel zueinander quer zur Längsrichtung des Materialbogens 10 orientiert sind.
Die Durchbrechungen 11 enden beidseits mit Abstand von den in Längsrichtung orientierten Seiten 12 des Materialbogens
10, wobei die benachbarten Durchbrechungen 11 der beiden Reihen 5 mit ihrem Ende 13 auch zueinander
auf Abstand gehalten sind. Auf eine Flachseite des Materialbogens 10 sind zwei mit gepunkteten Linien dargestellte
streifenförmige Trägerelemente 2 angeheftet oder aufgeklebt, die jeweils eine Reihe 5 der Durchbrechungen
11 überbrücken. Der dargestellte Zuschnitt 9 muß lediglich an den gestrichelten Linien 14 entlang
den in Längsrichtung des Materialbogens 10 orientierten und miteinander fluchtenden Längsseiten 6 der Nutzen 3
geschnitten oder ausgestanzt werden, um zwei - hier streifenförmige - Druckträger 1 zu erhalten, auf dem
die nun formatgerecht vorgefertigten Nutzen 3 in jeweils
einer Reihe untereinander auf dem entsprechenden Trägerelement 2 angeordnet und mit diesem lösbar verbunden
sind.
Die Längsseiten 15 der Trägerelemente 2 sind mit Abstand zu den parallelen Längsseiten 6 der ihnen zugeordneten
Nutzen 3 angeordnet.
Zur Herstellung des Zuschnittes 9 sowie der entsprechenden Druckträger 1 werden die einem Trägerelement
zugeordneten Nutzen aus nur einem zunächst durchgehenden Materialbogen 10 hergestellt. In einem ersten Verfahrensschritt
werden die quer zur Längserstreckung dieses Materialbogens 10 angeordneten Seiten 7 der untereinander
angeordneten Nutzen 3 als Stanzlinen, Schnittlinien oder dergleichen Durchbrechungen 11 vorgefertigt,
wobei diese Durchbrechungen 11 beidseits mit Abstand von den in Längsrichtung orientierten Seiten
des Materialbogens enden. Dabei weisen die Durchbrechungen 11 auf beiden Seiten der herzustellenden
Nutzen 3 eine geringfügig größere Länge auf, als sie zur Bildung der entsprechenden Querseite 7 eines Nutzens
3 erforderlich wäre.
In einem nachfolgenden Verfahrensgang werden anschließend die Trägerelernente 2 in Längsrichtung des Materialbogens
10 auf diesem angeordnet und mit ihren Flachseiten auf den Materialbogen 10 im Bereich der Durchbrechungen
angeheftet oder aufgeklebt.
In einem abschließenden Verfahrensschritt, der dem Vereinzeln der reihenweise untereinander auf dem Trägerelementen
2 angeordneten Nutzen 3 dient, werden die in Längsrichtung des Materialbogens 10 orientierten Seiten
6 der Nutzen 3 ausgestanzt, ausgeschnitten oder dergleichen vorgefertigt.
Die Haftkleberschicht 4 ist auf der dem Materialbogen 10 zugewandten Flachseite des Trägerelements 2 vorgesehen
und der Materialbogen 10 ist im wesentlichen rückstandsfrei von der Klebeschicht 4 des Trägerelements 2
lösbar.
Beim Zuschneiden des Zuschnittes 9 im abschlieBenden Verfahrensgang verbleiben die an den Quer- und Längsseiten
des Materialbogens 10 vorgesehenen Randbereiche, die vor dem Ausstanzen oder Ausschneiden der Längsseiten
6 der Nutzen 3 diese zusammengehalten haben, als Materialreste übrig.
Die hier dargestellten Druckträger 1 können in Kopiergeräten, Thermodruckern, Laserdruckern oder dergleichen
herkömmlichen Druck- und Schreibgeräten bedruckt werden, die ansonsten einzelne, derart kleine Formteile
nicht aufnehmen und bedrucken können. Dabei sind die hier als Nutzen 3 bezeichneten und auf dem Trägerelement
2 angehefteten oder aufgeklebten Formteile des Druckträgers 1 formatunabhängig, d.h. statt der hier
dargestellten Visitenkarten können auch andere Formteile auf dem jeweiligen Trägerelement 2 aufliegen. Den
in einer Reihe untereinander angeordneten Nutzen 3 eines Druckträgers 1 können jeweils auch zwei oder mehrere
Trägerelemente 2 zugeordnet werden.
Die Nutzen 3 sowie der zu ihrer Herstellung verwendete Materialbogen 10 kann aus schwarzem., weißem oder farbigem
Material bestehen, wobei die einzelnen Nutzen 3 mit einem Signet, einem Designmuster, einem Logo oder mit
anderen Wort- und/oder Bildbestandteilen bereits vorgedruckt sein können. Um den Druckträger 1 auch in herkömmlichen
Laserdruckern oder Thermodruckern verwenden zu können, ist es zweckmäßig, wenn die Haft- und/oder
Klebeschicht, insbesondere der verwendete Adhäsionskleber, entsprechend den in diesen herkömmlichen Druckgeräten
üblichen Temperaturen hitzebeständig ist.
Die auf dem Druckträger 1 befindlichen, gegebenenfalls vorgedruckten Nutzen 3 können nach dem Druckvorgang vom
Trägerelement 2 ohne weiteres und ohne einen Klebestoff-Rückstand abgezogen werden, so daß sie gebrauchsfertig
und formatgerecht beispielsweise als Visitenkarten zur Verfügung stehen. Grundsätzlich ist der erfindungsgemäße
Druckträger 1 nur einseitig bedruckbar. Um Visitenkarten oder dergleichen Formteile beidseitig bedrucken
zu können, müssen diese entweder auf der dem Trägerelement 2 zugewandten Seite vorgedruckt oder
zunächst nur auf der einen Seite bedruckt werden, um sie anschließend von Hand oder maschinell mit der bedruckten
Seite nochmals auf das Trägerelement 2 aufzukleben, so daß sie anschließend auch auf der noch unbedruckten
Seite bedruckt werden können.
Es ist ein besonderer Vorteil der hier dargestellten Druckträger 1, daß diese nach dem Aufdruck oder dem
Druckvorgang sofort gebrauchsfertig vorliegen und somit beispielsweise formatgerechte Visitenkarten zur Verfügung
stehen, die kein aufwendiges Nachschneiden erforderlich machen und die auch randseitig keine störenden
Materialreste aufweisen. Dabei zeichnet sich der Druckträger 1 insbesondere durch ein einfaches Handling aus.
Claims (7)
1. Druckträger (1) mit
- mehreren aus einem Materialbogen (10) durch
Stanzlinien, Schnittlinien und dergleichen Durchbrechungen gefertigten kartenförmigen Nutzen
(3),
- die durch wenigstens ein streifenförmiges Träge
relement (2) zusammengehalten werden,
wobei das Trägerelement (2) auf der den Nutzen (3) zugewandten Flachseite eine Haftkleberschicht
aufweist und die Nutzen (3) ohne einen
Haftkleber-Rückstand vom Trägerelement (2) abziehbar
sind.
2. Druckträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchbrechungen (3) beidseits mit Abstand
von den in Längsrichtung orientierten Seiten (12) des Materialbogens (10) enden.
3. Druckträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Nutzen (3) durch wenigstens
zwei streifenförmige Trägerelemente (2) zusammengehalten
werden.
4. Druckträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Haftkleber durch
einen hitzebeständigen Adhäsionskleber gebildet wird.
- 12 -
5. Druckträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Nutzen (3) reihenförmig
untereinander und/oder linienförmig nebeneinander auf dem Trägerelement (den Trägerelementen)
(2) angeordnet sind.
6. Druckträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß beidseits des streifenförmigen
Trägerelements (2) dessen Längsseiten (15) mit Abstand und vorzugsweise parallel zu den Längs
seiten (6) der auf dem Trägerelement (2) insbesondere in Reihe gehaltenen Nutzen (3) angeordnet sind.
7. Druckträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Materialbogen (10)
aus Karton, Papier oder Pappe besteht.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE9219168U DE9219168U1 (de) | 1992-12-04 | 1992-12-04 | Druckträger |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19924240825 DE4240825C5 (de) | 1992-12-04 | 1992-12-04 | Druckträger und Verfahren zur Herstellung eines Druckträgers |
| DE9219168U DE9219168U1 (de) | 1992-12-04 | 1992-12-04 | Druckträger |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE9219168U1 true DE9219168U1 (de) | 1998-12-03 |
Family
ID=25921002
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE9219168U Expired - Lifetime DE9219168U1 (de) | 1992-12-04 | 1992-12-04 | Druckträger |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE9219168U1 (de) |
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2001094125A1 (en) * | 2000-06-02 | 2001-12-13 | Avery Dennison Corporation | Business card sheet construction and methods of making and using same |
| EP1057630A3 (de) * | 1999-06-02 | 2002-02-06 | Canon Kabushiki Kaisha | Aufzeichnungsmedium zur Tintenstrahlaufzeichnung |
| EP1623842A1 (de) * | 2004-08-05 | 2006-02-08 | Gerhard Schüle | Kartenbogen |
-
1992
- 1992-12-04 DE DE9219168U patent/DE9219168U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (7)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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| US8530020B2 (en) | 1998-09-22 | 2013-09-10 | Ccl Label, Inc. | Sheet of printable business cards |
| EP1057630A3 (de) * | 1999-06-02 | 2002-02-06 | Canon Kabushiki Kaisha | Aufzeichnungsmedium zur Tintenstrahlaufzeichnung |
| US6716492B1 (en) | 1999-06-02 | 2004-04-06 | Canon Kabushiki Kaisha | Recording medium for ink-jet recording |
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