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DE19746011C1 - Etikett zum Etikettieren von vorzugsweise zylindrischen Behältnissen - Google Patents

Etikett zum Etikettieren von vorzugsweise zylindrischen Behältnissen

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DE19746011C1
DE19746011C1 DE19746011A DE19746011A DE19746011C1 DE 19746011 C1 DE19746011 C1 DE 19746011C1 DE 19746011 A DE19746011 A DE 19746011A DE 19746011 A DE19746011 A DE 19746011A DE 19746011 C1 DE19746011 C1 DE 19746011C1
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DE
Germany
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label
label according
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base part
adhesive
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Expired - Fee Related
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DE19746011A
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English (en)
Inventor
Peter Seidl
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Schreiner Group GmbH and Co KG
Original Assignee
Schreiner Etiketten und Selbstklebetechnik GmbH and Co
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
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Priority to ES98952704T priority patent/ES2169930T3/es
Priority to PCT/EP1998/006485 priority patent/WO1999021156A1/de
Priority to JP52312199A priority patent/JP4295363B2/ja
Priority to AT98952704T priority patent/ATE211287T1/de
Priority to CA002274920A priority patent/CA2274920C/en
Priority to DK98952704T priority patent/DK0946936T3/da
Priority to DE59802525T priority patent/DE59802525D1/de
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Priority to PT98952704T priority patent/PT946936E/pt
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Description

Die Erfindung betrifft ein Etikett zum Etikettieren von vorzugsweise zylindrischen Behältnissen, mit einem Basisteil, das an seiner Unterseite eine erste Schicht aus Haftklebstoff aufweist, mit einem an das Basisteil einstückig anschließenden Überlappungsteil, das bei der Anordnung des Etiketts an dem Behältnis das Basisteil zumindest teilweise überdeckt, mit mindestens einem abtrennbaren Belegabschnitt und mit Mitteln zur lösbaren Befestigung des abtrennbaren Belegabschnitts.
Etiketten dieser Art sind beispielsweise aus der europäischen Patentschrift EP 0 463 193 B1 bekannt. Sie dienen zur Etikettierung von Behältnissen, die überwiegend im medizinischen Bereich verwendet werden. Der selbstklebende abtrennbare Belegabschnitt oder die abtrennbaren Belegabschnitte enthalten Informationen über den Inhalt des Behältnisses und können nach dem Abtrennen in eine Dokumentationsunterlage eingeklebt werden, so daß Informationen über den Inhalt des Behältnisses verwechslungssicher und fehlerfrei in die Dokumentationsunterlage übertragen werden.
Insbesondere im medizinischen Bereich stellt sich immer mehr die Notwendigkeit, umfangreiche Informationen auf dem Etikett eines kleinen Behältnisses zur Verfügung zu stellen. Abtrennbare Belegabschnitte, von denen in der Regel mindestens zwei vorgesehen sind, tragen meist lediglich ein Verfallsdatum und eine Chargennummer Dabei muß ein einzelner Belegabschnitt trotz der vergleichsweise geringen Informationsmenge, die er trägt, eine Mindestgröße aufweisen, die die bequeme Handhabung des Belegabschnitts (Abtrennen des selbstklebenden Belegabschnitts und Einkleben in eine Dokumentationsunterlage) ermöglicht. Da diese Belegabschnitte in der Regel von den Pharmaherstellern kurz vor dem Aufspenden des Etiketts auf ein Behältnis maschinell bedruckt werden, müssen die Belegabschnitte auch eine Größe aufweisen, die eine gewisse Fehlertoleranz bei der Plazierung des Druckes zuläßt. In letzter Zeit werden von den Pharmaherstellern in zunehmendem Maße auch Etiketten gewünscht, die nicht nur zwei, sondern drei oder mehr Belegabschnitte aufweisen. All dies führt dazu, daß bei kleinen Behältnissen leicht der überwiegende Teil der Mantelfläche des Behältnisses für die Belegabschnitte gewissermaßen verloren geht und für andere, in medizinischer Hinsicht besonders wichtige Informationen, kaum noch Platz zur Verfügung steht.
Der Erfindung liegt ausgehend von diesem Stand der Technik die Aufgabe zugrunde, ein Etikett der eingangs genannten Art zu schaffen, bei dem gewünschtenfalls die gesamte Mantelfläche des mit dem Etikett zu versehenden Behältnisses für beliebig gestaltete Informationen ausgenützt werden kann.
Diese Aufgabe ist dadurch gelöst, daß der mindestens eine abtrennbare Belegabschnitt in dem Basisteil ausgebildet ist.
Durch die erfindungsgemäße Lösung kann in der Tat überraschenderweise erreicht werden, daß auf dem Überlappungsteil, das gewünschtenfalls die gesamte Manteloberfläche des Behältnisses bedecken kann, Informationen in jeder beliebigen Gestaltung angebracht werden können. Die Oberseite des Überlappungsteils muß in keiner Weise vorbehandelt sein, so daß die Informationen dort ganz oder teilweise nach Fertigstellung des Etiketts von einem Endverbraucher, beispielsweise mit einem Tintenstrahldrucker, angebracht werden können. Gleichwohl schafft das Etikett gemäß der Erfindung die Möglichkeit, abtrennbare Belegabschnitte vorzusehen, die hinsichtlich ihrer Zahl und Größe im Vergleich zu Etiketten nach dem Stand der Technik nahezu unbeschränkte Möglichkeiten bieten, da auch für die Belegabschnitte, die in dem Basisteil angebracht sind, wiederum die gesamte Mantelfläche (falls gewünscht) zur Verfügung steht.
Wenn die in dem Basisteil enthaltenen abtrennbaren Belegabschnitte durch das Überlappungsteil vollständig überdeckt sind, was in der Regel dann der Fall ist, wenn im Vergleich zur Mantelfläche des Behältnisses große Informationsflächen und große Flächen für die Belegabschnitte gebraucht werden, sind nach einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung Mittel zu lösbaren Befestigung des Überlappungsteils vorgesehen. Das Überlappungsteil, das gewissermaßen die permanente Information trägt, wird unter Ausnutzung der Mittel zur lösbaren Befestigung des Überlappungsteils vorübergehend angehoben und von dem Behältnis abgewickelt, so daß die in dem Basisteil ausgebildeten abtrennbaren Belegabschnitte zugänglich werden und zum Zwecke einer weiteren Verwendung entnommen werden können. Nach der Entnahme des Belegabschnitts oder der Belegabschnitte wird das Überlappungsteil wieder um das Behältnis geschlagen, so daß es seine ursprüngliche Position einnimmt, in der es das Basisteil und dessen Belegabschnitte vollkommen überdeckt.
Nach einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Mittel zur lösbaren Befestigung des abtrennbaren Belegabschnitts oder der abtrennbaren Belegabschnitte eine an der Unterseite des Basisteils angebrachte Glattschicht umfassen, die an dem abtrennbaren Belegabschnitt anliegt. Wenn das Etikett an dem Behältnis angebracht ist, liegt die genannte Glattschicht gewissermaßen zwischen den Belegabschnitten und der Oberfläche des Behältnisses und verhindert, daß die selbstklebenden Belegabschnitte eine feste Verbindung mit der Oberfläche des Behältnisses eingehen.
Nach einer vorteilhaften Ausführungsform ist die Glattschicht auf einem Materialstück angeordnet. Das Materialstück kann vorzugsweise eine solche Flächenausdehnung aufweisen, daß es an zwei Stellen, vorzugsweise in Laufrichtung der Etikettenmaterialbahn, die abtrennbaren Belegabschnitte deutlich überlappt. Die Glattschicht entspricht dagegen in ihrer Flächenausdehnung etwa dem Belegabschnitt oder den Belegabschnitten. Auf diese Weise haftet das Materialstück mit der Glattschicht sicher an der Schicht aus Haftklebstoff an der Unterseite des Etiketts.
Die Glattschicht kann auf das Materialstück aufgedruckt sein, wobei gewünschtenfalls ein Punktraster oder dergleichen verwendet werden kann, um die Adhäsionskraft zwischen den Belegabschnitten und der Glattschicht bzw. dem Materialstück zu steuern.
Vorzugsweise ist das Materialstück an seiner den Belegabschnitten abgewandten Seite mit einer Schicht aus Haftklebstoff versehen, durch die die sichere Befestigung des Materialstücks auf dem Behältnis möglich ist.
Es hat sich überraschenderweise gezeigt, daß nach einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung die Belegabschnitte durch durchgehende Stanzlinien von dem Basisteil getrennt sein können und trotzdem ausreichend sicher insbesondere auch während des Aufspendens des Etiketts gehalten werden.
Vorzugsweise sind die Belegabschnitte mit einem nichtklebenden Randstück versehen, das als Abziehhilfe dient und das dafür sorgt, daß der Benutzer bei dem Abnehmen des Belegabschnitts und bei dem Einkleben desselben in eine Dokumentationsunterlage nicht mit dem Haftklebstoff des Belegabschnitts in Berührung kommt.
Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung weist das Basisteil im Bereich der Belegabschnitte eine Verbreiterung auf. Infolge dieser Verbreiterung wird das Basisteil durch das Überlappungsteil nicht vollständig abgedeckt, vielmehr ist ein schmaler Randstreifen von den Belegabschnitten sichtbar. Die Belegabschnitte bieten sich dadurch dem Benutzer in sinnfälliger Weise an, so daß ihm ohne weiteres Nachlesen klar werden kann, daß er lediglich das Überlappungsteil vorübergehend entfernen muß, um an die Belegabschnitte zu gelangen.
Vorzugsweise weist das Basisteil eine Länge auf, die dem Umfang des zu etikettierenden Behältnisses entspricht. Da das Basisteil an seiner Unterseite eine Schicht aus Haftklebstoff aufweist, wird beim Etikettieren des Behältnisses das gesamte Basisteil fest mit dem Behältnis verbunden.
Vorzugsweise ist die an dem Basisteil angebrachte Schicht aus Haftklebstoff zu dem Überlappungsteil hin fortgesetzt, so daß auch das Überlappungsteil, also gewissermaßen die zweite Windungslage des Etiketts, einen ausreichend sicheren Halt auf dem Basisteil erhält.
Mindestens in dem Endbereich des Überlappungsteils, der dem Basisteil abgewandt ist, ist eine weitere Schicht aus Haftklebstoff vorgesehen, die eine sichere Befestigung des freien Endes des Überlappungsteils gewährleistet. Vorzugsweise ist jedoch der Haftklebstoff an einer Stelle so ausgespart, daß ein nichtklebendes Randstück als Abziehhilfe geschaffen ist.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist der zentrale Bereich des Überlappungsteil nichtklebend ausgestaltet, wodurch das Abheben des Überlappungsteils erleichtert wird. Insbesondere wird dadurch die Gefahr vermieden, daß beim Abheben des Überlappungsteils einzelne Belegabschnitte aus dem Basisteil herausgerissen würden. Ebenso wird vermieden, daß die Belegabschnitte mit Klebstoff verschmutzt werden.
Die Mittel zur lösbaren Befestigung des Überlappungsteils umfassen nach einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung einen ablösbaren Klebstoff in der Schicht aus Haftklebstoff an dem freien Ende des Überlappungsteils.
In einer alternativen Ausführungsform hierzu können die Mittel zur lösbaren Befestigung des Überlappungsteils auch eine klebstoffabweisende Glattschicht umfassen, die auf der Oberseite des Etiketts so angeordnet ist, daß nach dem Anbringen des Etiketts auf dem Behältnis die genannte Schicht aus Haftklebstoff auf der klebstoffabweisenden Glattschicht aufliegt und von dort mühelos abgezogen werden kann.
Das Überlappungsteil, das - wie bereits erläutert - der Träger der Hauptinformation ist, weist vorzugsweise eine Länge auf, die etwa dem Umfang des zu etikettierenden Behältnisses entspricht.
Zur Herstellung des Etiketts können Folien (transparent oder opak), Papiere oder Verbundmaterialien verwendet werden.
Da das erfindungsgemäße Etikett klebende und nichtklebende Bereiche aufweisen soll, muß das Etikett entweder selektiv mit Klebstoff beschichtet werden oder es kann zur Herstellung des Etiketts eine vollflächig beschichtete Materialbahn verwendet werden, die in bestimmten Flächenbereichen durch Überdrucken oder Überdecken mit einer die Wirkung des Klebstoffs aufhebenden Substanz nichtklebend gemacht wird.
Das Etikett kann in praktisch jedem beliebigen Druckverfahren bedruckt werden, wobei beispielsweise die Oberseite des Etiketts als Druckträger verwendet wird. Wenn jedoch eine transparente Materialbahn verwendet wird, kann vorteilhafterweise das Etikett auch an der Unterseite, d. h. an der Seite bedruckt werden, die danach mit Klebstoff beschichtet wird. Schriftbilder müssen in diesem Fall spiegelverkehrt angebracht werden. In der Regel werden die Schriftbilder dann mit einer Hintergrunddruckfarbe überdruckt. Diese Variante des Bedruckens weist den Vorteil auf, daß der aufgebrachte Druck durch die Etikettenfolie selbst gegen Abrieb geschützt ist, da er sich zwischen der Folie und dem Behältnis befindet.
Die Erfindung wird im folgenden an Hand der in den Figuren schematisch dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert. Die Zeichnungen in den Figuren sind nicht maßstäblich, insbesondere sind Schichtdicken im Vergleich zu den sonstigen Abmessungen zur Deutlichkeit stark vergrößert dargestellt.
Es zeigt:
Fig. 1: Ein Etikett gemäß der Erfindung in der Draufsicht.
Fig. 2: Das Etikett aus Fig. 1 im Längsschnitt.
Fig. 3: Das Etikett aus den Fig. 1 und 2 in einer Ansicht von unten.
Fig. 4: Ein Behältnis gemäß der Erfindung, das mit einem Etikett gemäß den Fig. 1 bis 3 etikettiert ist.
In Fig. 1 ist das Etikett gemäß der Erfindung, dessen Grundfolie in ihrer Gesamtheit mit dem Bezugszeichen 1 bezeichnet ist, in der Draufsicht gezeigt. Das Etikett ist in seinem Grobumriß etwa rechteckig und weist ein Basisteil 1a sowie ein an das Basisteil 1a einstückig anschließendes Überlappungsteil 1b auf. Das Basisteil 1a weist eine Länge auf, die dem Umfang u des zu etikettierenden Behältnisses entspricht.
In dem Basisteil 1a sind insgesamt fünf rechteckförmige Stanzlinien vorgesehen, durch die abtrennbare oder ablösbare Belegabschnitte 3a, 3b, 3c, 3d und 3e gebildet werden. Die Belegabschnitte 3a bis 3e sind so angeordnet, daß sie eine Kante mit der Außenkante des Basisteils 1a gemeinsam haben, um so leicht gegriffen werden zu können. Im Bereich der Belegabschnitte 3a bis 3e (und etwas darüber hinaus) weist das Basisteil 1a eine Verbreiterung 8 auf, deren Bedeutung weiter unten erläutert wird. An der Oberseite des Etiketts im Bereich des Basisteils 1a in der Nähe zum Überlappungsteil 1b ist das Etikett mit einer klebstoffabweisenden Glattschicht 5 versehen.
Das an das Basisteil 1a anschließende Überlappungsteil 1b des Etiketts weist ebenfalls eine Länge auf, die näherungsweise dem Umfang des Behältnisses entspricht. Das Überlappungsteil 1b ist an seiner Oberseite mit einem Aufdruck versehen, der in der Zeichnung symbolisch durch die Wiederholung des Wortes "text" symbolisiert ist. Selbstverständlich kann der Aufdruck jede beliebige Form und Farbe haben. Insbesondere bestehen auch keine Beschränkungen hinsichtlich der Verwendung des Druckverfahrens, da die in Fig. 1 gezeigte Oberseite des Etiketts 1, abgesehen von der Glattschicht 5, in keiner Weise zur Realisierung des erfindungsgemäßen Etiketts vorbehandelt sein muß. Die ausgestanzten Belegabschnitte 3a bis 3e sind ebenfalls bedruckt (Druck nicht dargestellt). Diese werden üblicherweise kurz vor dem Aufspenden des Etiketts mit einem aktuellen Aufdruck, wie beispielsweise einem Verfallsdatum versehen. Zusätzlich hierzu sind üblicherweise konstante Aufdrucke, wie beispielsweise der Name des in dem Behältnis enthaltenen Produkts, vorgesehen.
Fig. 2 zeigt das Etikett aus Fig. 1 im Längsschnitt. Es sind wiederum das Basisteil 1a und das Überlappungsteil 1b zu erkennen. Hingewiesen sei auch auf die aus der Folie des Basisteils 1a ausgestanzten Belegabschnitte 3a bis 3e, sowie auf die bereits im Zusammenhang mit Fig. 1 erwähnte klebstoffabweisende Glattschicht 5. Wie aus Fig. 2 darüber hinaus hervorgeht, ist das Basisteil 1a mit einer Schicht 2 aus Haftklebstoff beschichtet, die sich etwas in den Bereich des Überlappungsteils 1b an der Stelle 10 fortsetzt. Eine weitere Schicht 6 aus Haftklebstoff ist im Bereich des freien Endes des Überlappungsteils 1b angeordnet. Der zentrale Bereich 12 des Überlappungsteils 1b ist nichtklebend.
Im Bereich der abtrennbaren Belegabschnitte 3a bis 3e und etwas darüber hinaus ist die Schicht 2 aus Haftklebstoff mit einem Folienstück oder Materialstück 15 überdeckt, das an seiner der Grundfolie 1 zugewandten Seite eine Glattschicht 4 aufweist. An der der Grundfolie 1 abgewandten Seite des Materialstücks 15 weist dieses wiederum eine dritte Schicht 7 aus Haftklebstoff auf. Das Materialstück 15 überlappt die Belegabschnitte in Laufrichtung der Etikettenbahn mit einem relativ breiten Streifen. Dieser haftet fest an der Schicht 2, da die Glattschicht 4 eine kleinere Flächenausdehnung aufweist (der Abstand in der Zeichnung zwischen dem Materialstück 15 und der Schicht 2 aus Haftklebstoff ist nur durch die starke Vergrößerung der Schichtstärken bedingt, in Wirklichkeit jedoch nicht vorhanden, da die Glattschicht 4 nur eine Dicke von einigen µ aufweist).
Fig. 3 zeigt schließlich das Etikett von der Unterseite, d. h. von der mit Klebstoff beschichteten Seite gesehen. Es sind hier wiederum die bereits im Zusammenhang mit Fig. 2 erwähnten Schichten 6 und 2 aus Haftklebstoff zu erkennen. Die Klebstoffschicht 6 ist in einem randseitigen Eckbereich ausgespart, so daß sich ein nichtklebendes Randstück 11 ausbildet, das als Abziehhilfe dienen kann. Ähnliche Klebstoffaussparungen 9a bis 9e sind in der Schicht 2 vorgesehen. Die Aussparungen 9a bis 9e befinden sich in Randbereichen der jeweiligen Belegabschnitte, die mit Hilfe dieser nichtklebenden Randstücke abgezogen werden können. In Fig. 3 ist des weiteren die dritte Schicht 7 aus Haftklebstoff zu erkennen, die an dem Materialstück 15 angebracht ist.
In dem beschriebenen Ausführungsbeispiel ist die Größe des Materialstücks 15 so gewählt, daß es die nichtklebenden Randstücke 9a bis 9e der Belegabschnitte nicht bedeckt, wodurch die Ablösbarkeit der Folienstücke weiter verbessert wird.
Nach einer hierzu alternativen Ausführungsvariante reicht der Rand des Materialstücks 15 mit seiner Klebstoffschicht 7 bis an den Rand des Basisteils 1a und überdeckt mit seiner Glattschicht 4 die Randstücke 9a bis 9e. Dabei kann das Materialstück 15 auch geringfügig über den Rand des Basisteils 1a überstehen.
Gewünschtenfalls kann der überstehende Teil bei der Etikettenstanzung entfernt werden. Diese Lösung hat drucktechnische und stanztechnische Vorteile, da sich dabei eine einheitliche Materialdicke des zu bedruckenden bzw. zu stanzenden Materials ergibt.
Das in Fig. 1 bis 3 dargestellte Etikett wird wie folgt verarbeitet:
Die Etiketten sind in der Regel auf einem Trägerband, das eine klebstoffabweisende Glattschicht aufweist, angeordnet. Die Laufrichtung des Trägerbandes ist dabei parallel zur Längsrichtung des Etiketts. Die Etiketten sind auf dem Trägerband so angeordnet, daß das jeweilige Basisteil 1a in Laufrichtung vorne liegt. Das Trägerband wird nach einer bekannten Technik über eine Ablösekante gezogen, die eine Trennung zwischen dem Etikett und dem Trägerband bewirkt. Das über die Ablösekante geradeaus weiterlaufende Etikett gelangt mit der freien Endkante 1c des Basisteils 1a in Kontakt mit einem sich drehenden zylindrischen Behältnis, worauf die Schicht 2 aus Haftklebstoff eine Verbindung mit der Manteloberfläche des Behältnisses eingeht.
Da das Basisteil die Länge eines Umfanges des Behältnisses aufweist, wird das Basisteil, einschließlich des Materialstücks 15 mit der Glattschicht 4 und der Klebstoffschicht 7 um die Außenmantelfläche des Behältnisses geschlagen, wobei sich eine feste Verbindung zwischen den beiden genannten Teilen einstellt. Bei der zweiten Umdrehung des Behältnisses wird das Überlappungsteil 1b über das Basisteil 1a gewickelt, bis das freie Ende des Überlappungsteils 1b mit seiner Schicht 6 aus Haftklebstoff auf das Basisteil 1, genauer gesagt auf die klebstoffabweisende Glattschicht 5 des Basisteils 1a gelangt. Das Überlappungsteil wird durch die Schicht 6 aus Haftklebstoff an seiner freien Endkante 1d sowie durch die Fortsetzung 10 der Schicht 2 an seinem anderen Ende sicher gehalten. Dabei ist zu beachten, daß die Fortsetzung 10 der Schicht 2 bei der beschriebenen Befestigungsweise auf einen freien Bereich 14 in der Nähe der freien Endkante 1c des Basisteils 1a gelangt und mit diesem Bereich 14 eine feste und dauerhafte Verbindung eingeht. Der genannte Bereich 14 ist aus diesem Grunde frei von ablösbaren Belegabschnitten und auch frei von Aufdrucken gehalten.
Das mit dem Etikett versehene Behältnis ist in Fig. 4 dargestellt. Die gesamte zylindrische Manteloberfläche des Behältnisses 13 wird durch das Überlappungsteil 1b überdeckt, das Informationen über den Behältnisinhalt trägt. Infolge der Verbreiterung 8 des Basisteils 1a im Bereich der Belegabschnitte 3a bis 3e sind nach dem Anbringen des Etiketts jeweils kleine Stücke der Belegabschnitte 3a bis 3e am oberen Rand des Etiketts zu erkennen, wodurch dem Benutzer die Lage der Belegabschnitte verdeutlicht wird.
Um an die Belegabschnitte 3a bis 3e zu gelangen, löst der Benutzer unter Zuhilfenahme der nichtklebenden Ablöseecke 11 das freie Ende des Überlappungsabschnitts 1b ab, wonach die Belegabschnitte 3a bis 3e freiliegen. Er kann daraufhin einen oder mehrere Belegabschnitte an den nichtklebenden Randstücken 9a bis 9e ergreifen und zu Dokumentationszwecken an anderen Stellen befestigen. Die Belegabschnitte 3a bis 3e lassen sich leicht ablösen, da sie auf der klebstoffabweisenden Glattschicht 4 aufliegen. Nach dem Entnehmen der gewünschten Anzahl von Belegabschnitten schlägt der Benutzer das Überlappungsetikett 1b um die Flasche, so daß der alte in Fig. 4 gezeigte Zustand wiederhergestellt wird. Allerdings ist nun erkennbar, welche Belegabschnitte bereits entnommen worden sind, da - wie erläutert - die Belegabschnitte nicht vollständig durch das Überlappungsteil 1b überdeckt sind.
Das Etikett gemäß der Erfindung wird nach einer ersten Ausführungsvariante wie folgt hergestellt:
Eine fortlaufende Materialbahn einer transparenten Folie wird mit einem Aufdruck versehen, wie er für das Basisteil 1a und das Überlappungsteil 1b und insbesondere für die Belegabschnitte 3a bis 3e des Basisteils 1a bestimmt ist. Der Aufdruck ist allerdings spiegelbildlich zu dem Aufdruck, wie er nach Fertigstellung des Etiketts von dessen Oberseite her gesehen wird. Über diesen Aufdruck wird ganz oder teilweise eine Hintergrundkontrastfarbe gedruckt. Es ist vorteilhaft, wenigstens ein kleines Fenster in dem Basisteil 1a und ein entsprechendes Fenster in dem Überlappungsteil 1b freizulassen, um die Möglichkeit zu haben, durch das Fenster hindurch in das Behältnis 13 sehen zu können, beispielsweise um den Füllstand des Behältnisses zu prüfen.
Die soweit bedruckte Folie wird daraufhin auf der gleichen Seite mit Haftklebstoff so bedruckt, daß sich das insbesondere in Fig. 3 zu erkennende Muster der Schichten 6 und 2 aus Haftklebstoff mit den jeweiligen nichtklebenden Randstücken 9a bis 9e und 11 sowie mit dem klebstoffreien Bereich 12 im Zentrum des Überlappungsteils 1b ergibt.
Gleichzeitig wird eine selbstklebende Glattschichtfolie d. h., eine Folie 15 mit Glattschichten 4 und einer Schicht aus Haftklebstoff 7, die auf einer Trägerbahn (nicht dargestellt) angeordnet ist, so gestanzt, daß auf der Trägerbahn (nicht dargestellt) nur die aus den Fig. 2 und 3 ersichtlichen Glattschichtfolienstücke 4, 15 verbleiben, die auf der Trägerbahn mit der Schicht 7 aus Haftklebstoff haften.
Die beiden auf diese Weise präparierten Materialbahnen werden passergenau zusammenkaschiert. Nach dem Aufdrucken der Glattschicht 5 auf die Oberseite der Grundfolie 1 werden die zusammenkaschierten Materialbahnen einer erneuten Stanzung unterzogen, in der die Umrisse der Etiketten, wie sie insbesondere in Fig. 1 gezeigt sind, erzeugt werden. Bei dieser Stanzung werden auch die Stanzlinien angebracht, durch die die Belegabschnitte 3a bis 3e definiert werden. Bei diesen kann es sich um durchgehende Stanzlinien oder Perforationsstanzungen handeln. Danach stehen Etiketten in der in den Fig. 1 und 2 gezeigten Form auf einer (nicht gezeigten Trägerbahn) zur Verarbeitung zur Verfügung.
Nach einer zweiten Herstellungsvariante wird als Grundmaterial für die Etiketten eine opake Materialbahn (Papier oder Kunststoffolie) verwendet, die an ihrer Unterseite vollflächig mit Haftklebstoff beschichtet ist. Die der Unterseite gegenüberliegende Oberseite wird in der gewünschten Weise nach einem herkömmlichen Verfahren, wie beispielsweise Buchdruck oder Flexodruck, bedruckt, so daß das Überlappungsteil und das Basisteil, insbesondere dessen Belegabschnitte, mit den erforderlichen Aufdrucken versehen werden. Über die durchgehende selbstklebende Schicht der Unterseite der Materialbahn wird ein Lack gedruckt, der die Klebewirkung in den Bereichen 9a bis 9e, 11 und 12 (vgl. Fig. 3) aufhebt, so daß im Ergebnis die Schichten 6 und 2 aus Haftklebstoff erzeugt werden, während die übrigen mit Lack bedruckten Teile nichtklebend ausgestaltet sind.
Die weiteren Herstellungsschritte sind identisch zu der oben beschriebenen ersten Variante, weswegen auf eine erneute Beschreibung verzichtet werden kann.

Claims (18)

1. Etikett zum Etikettieren von vorzugsweise zylindrischen Behältnissen (13), mit einem Basisteil (1a), das an seiner Unterseite eine erste Schicht (2) aus Haftklebstoff aufweist,
mit einem an das Basisteil (1a) einstückig anschließenden Überlappungsteil (1b), das bei der Anordnung des Etiketts (1) an dem Behältnis (13) das Basisteil (1a) zumindest teilweise überdeckt,
mit mindestens einem abtrennbaren Belegabschnitt (3a-3e), und mit Mitteln (4) zur lösbaren Befestigung des abtrennbaren Belegabschnitts (3a-3e),
dadurch gekennzeichnet, daß der mindestens eine abtrennbare Belegabschnitt (3a-3e) in dem Basisteil (1a) ausgebildet ist.
2. Etikett nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß Mittel (5, 6) zur lösbaren Befestigung des Überlappungsteils (1b) vorgesehen sind.
3. Etikett nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zur lösbaren Befestigung des abtrennbaren Belegabschnitts (3a-3e) eine an der Unterseite des Basisteils (1a) angebrachte Glattschicht (4) umfassen, die an dem abtrennbaren Belegabschnitt (3a-3e) anliegt.
4. Etikett nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Glattschicht (4) auf einem Materialstück (15) angeordnet ist.
5. Etikett nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Materialstück (15) eine solche Flächenausdehnung aufweist, daß es an mindestens zwei Seiten den mindestens einen abtrennbaren Belegabschnitt (3a-3e) deutlich überlappt und die Glattschicht (4) eine Flächenausdehnung aufweist, die der Flächenausdehnung des mindestens einen Belegabschnitts (3a-3e) näherungsweise entspricht.
6. Etikett nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Glattschicht (4) auf das Materialstück (15) aufgedruckt ist
7. Etikett nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Materialstück (15) eine zweite Schicht (7) aus Haftklebstoff aufweist, mit der es an dem Behältnis (13) befestigbar ist.
8. Etikett nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Belegabschnitt (3a-3e) durch durchgehende Stanzlinien von dem Basisteil (1a) getrennt ist.
9. Etikett nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der mindestens eine Belegabschnitt (3a-3e) ein nichtklebendes Randstück (9a-9e) aufweist.
10. Etikett nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Basisteil (1a) im Bereich des Belegabschnitts (3a-3e) eine Verbreiterung (8) aufweist.
11. Etikett nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Basisteil (1a) eine Länge aufweist, die dem Umfang (u) des zu etikettierenden Behältnisses (13) entspricht.
12. Etikett nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Schicht (2) aus Haftklebstoff eine Fortsetzung (10) aufweist, die in das Überlappungsteil (1b) hineinreicht.
13. Etikett nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Überlappungsteil (1b) an einem dem Basisteil (1a) abgewandten Endbereich eine dritte Schicht (6) aus Haftklebstoff aufweist.
14. Etikett nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die dritte Schicht (6) aus Haftklebstoff eine Aussparung zur Bildung eines nichtklebenden Randstücks (11) aufweist.
15. Etikett nach Anspruch 12 und Anspruch 13, daß das Überlappungsteil (1b) in einem zentralen Bereich (12) zwischen der dritten Schicht (6) aus Haftklebstoff und der Fortsetzung (10) nichtklebend ist.
16. Etikett nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zur lösbaren Befestigung des Überlappungsteils (1b) einen ablösbaren Klebstoff in der dritten Schicht (6) aus Haftklebstoff umfassen.
17. Etikett nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zur lösbaren Befestigung des Überlappungsteils (1b) eine klebstoffabweisende Glattschicht (5) umfassen, die auf der der Unterseite abgewandten Oberseite des Etiketts angeordnet ist.
18. Etikett nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß das Überlappungsteil (1b) eine Länge aufweist, die etwa dem Umfang des zu etikettierenden Behältnisses (13) entspricht.
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