DE19746011C1 - Etikett zum Etikettieren von vorzugsweise zylindrischen Behältnissen - Google Patents
Etikett zum Etikettieren von vorzugsweise zylindrischen BehältnissenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Etikett zum Etikettieren von vorzugsweise zylindrischen
Behältnissen, mit einem Basisteil, das an seiner Unterseite eine erste Schicht aus
Haftklebstoff aufweist, mit einem an das Basisteil einstückig anschließenden
Überlappungsteil, das bei der Anordnung des Etiketts an dem Behältnis das Basisteil
zumindest teilweise überdeckt, mit mindestens einem abtrennbaren Belegabschnitt
und mit Mitteln zur lösbaren Befestigung des abtrennbaren Belegabschnitts.
Etiketten dieser Art sind beispielsweise aus der europäischen Patentschrift EP 0 463
193 B1 bekannt. Sie dienen zur Etikettierung von Behältnissen, die überwiegend im
medizinischen Bereich verwendet werden. Der selbstklebende abtrennbare
Belegabschnitt oder die abtrennbaren Belegabschnitte enthalten Informationen über
den Inhalt des Behältnisses und können nach dem Abtrennen in eine
Dokumentationsunterlage eingeklebt werden, so daß Informationen über den Inhalt des
Behältnisses verwechslungssicher und fehlerfrei in die Dokumentationsunterlage
übertragen werden.
Insbesondere im medizinischen Bereich stellt sich immer mehr die Notwendigkeit,
umfangreiche Informationen auf dem Etikett eines kleinen Behältnisses zur Verfügung
zu stellen. Abtrennbare Belegabschnitte, von denen in der Regel mindestens zwei
vorgesehen sind, tragen meist lediglich ein Verfallsdatum und eine Chargennummer
Dabei muß ein einzelner Belegabschnitt trotz der vergleichsweise geringen
Informationsmenge, die er trägt, eine Mindestgröße aufweisen, die die bequeme
Handhabung des Belegabschnitts (Abtrennen des selbstklebenden Belegabschnitts und
Einkleben in eine Dokumentationsunterlage) ermöglicht. Da diese Belegabschnitte in
der Regel von den Pharmaherstellern kurz vor dem Aufspenden des Etiketts auf ein
Behältnis maschinell bedruckt werden, müssen die Belegabschnitte auch eine Größe
aufweisen, die eine gewisse Fehlertoleranz bei der Plazierung des Druckes zuläßt. In
letzter Zeit werden von den Pharmaherstellern in zunehmendem Maße auch Etiketten
gewünscht, die nicht nur zwei, sondern drei oder mehr Belegabschnitte aufweisen. All
dies führt dazu, daß bei kleinen Behältnissen leicht der überwiegende Teil der
Mantelfläche des Behältnisses für die Belegabschnitte gewissermaßen verloren geht
und für andere, in medizinischer Hinsicht besonders wichtige Informationen, kaum
noch Platz zur Verfügung steht.
Der Erfindung liegt ausgehend von diesem Stand der Technik die Aufgabe zugrunde, ein
Etikett der eingangs genannten Art zu schaffen, bei dem gewünschtenfalls die gesamte
Mantelfläche des mit dem Etikett zu versehenden Behältnisses für beliebig gestaltete
Informationen ausgenützt werden kann.
Diese Aufgabe ist dadurch gelöst, daß der mindestens eine abtrennbare Belegabschnitt
in dem Basisteil ausgebildet ist.
Durch die erfindungsgemäße Lösung kann in der Tat überraschenderweise erreicht
werden, daß auf dem Überlappungsteil, das gewünschtenfalls die gesamte
Manteloberfläche des Behältnisses bedecken kann, Informationen in jeder beliebigen
Gestaltung angebracht werden können. Die Oberseite des Überlappungsteils muß in
keiner Weise vorbehandelt sein, so daß die Informationen dort ganz oder teilweise nach
Fertigstellung des Etiketts von einem Endverbraucher, beispielsweise mit einem
Tintenstrahldrucker, angebracht werden können. Gleichwohl schafft das Etikett gemäß
der Erfindung die Möglichkeit, abtrennbare Belegabschnitte vorzusehen, die
hinsichtlich ihrer Zahl und Größe im Vergleich zu Etiketten nach dem Stand der
Technik nahezu unbeschränkte Möglichkeiten bieten, da auch für die Belegabschnitte,
die in dem Basisteil angebracht sind, wiederum die gesamte Mantelfläche (falls
gewünscht) zur Verfügung steht.
Wenn die in dem Basisteil enthaltenen abtrennbaren Belegabschnitte durch das
Überlappungsteil vollständig überdeckt sind, was in der Regel dann der Fall ist, wenn
im Vergleich zur Mantelfläche des Behältnisses große Informationsflächen und große
Flächen für die Belegabschnitte gebraucht werden, sind nach einer vorteilhaften
Ausführungsform der Erfindung Mittel zu lösbaren Befestigung des Überlappungsteils
vorgesehen. Das Überlappungsteil, das gewissermaßen die permanente Information
trägt, wird unter Ausnutzung der Mittel zur lösbaren Befestigung des
Überlappungsteils vorübergehend angehoben und von dem Behältnis abgewickelt, so
daß die in dem Basisteil ausgebildeten abtrennbaren Belegabschnitte zugänglich
werden und zum Zwecke einer weiteren Verwendung entnommen werden können. Nach
der Entnahme des Belegabschnitts oder der Belegabschnitte wird das Überlappungsteil
wieder um das Behältnis geschlagen, so daß es seine ursprüngliche Position einnimmt,
in der es das Basisteil und dessen Belegabschnitte vollkommen überdeckt.
Nach einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Mittel
zur lösbaren Befestigung des abtrennbaren Belegabschnitts oder der abtrennbaren
Belegabschnitte eine an der Unterseite des Basisteils angebrachte Glattschicht
umfassen, die an dem abtrennbaren Belegabschnitt anliegt. Wenn das Etikett an dem
Behältnis angebracht ist, liegt die genannte Glattschicht gewissermaßen zwischen den
Belegabschnitten und der Oberfläche des Behältnisses und verhindert, daß die
selbstklebenden Belegabschnitte eine feste Verbindung mit der Oberfläche des
Behältnisses eingehen.
Nach einer vorteilhaften Ausführungsform ist die Glattschicht auf einem Materialstück
angeordnet. Das Materialstück kann vorzugsweise eine solche Flächenausdehnung
aufweisen, daß es an zwei Stellen, vorzugsweise in Laufrichtung der
Etikettenmaterialbahn, die abtrennbaren Belegabschnitte deutlich überlappt. Die
Glattschicht entspricht dagegen in ihrer Flächenausdehnung etwa dem Belegabschnitt
oder den Belegabschnitten. Auf diese Weise haftet das Materialstück mit der
Glattschicht sicher an der Schicht aus Haftklebstoff an der Unterseite des Etiketts.
Die Glattschicht kann auf das Materialstück aufgedruckt sein, wobei gewünschtenfalls
ein Punktraster oder dergleichen verwendet werden kann, um die Adhäsionskraft
zwischen den Belegabschnitten und der Glattschicht bzw. dem Materialstück zu
steuern.
Vorzugsweise ist das Materialstück an seiner den Belegabschnitten abgewandten Seite
mit einer Schicht aus Haftklebstoff versehen, durch die die sichere Befestigung des
Materialstücks auf dem Behältnis möglich ist.
Es hat sich überraschenderweise gezeigt, daß nach einer vorteilhaften Ausgestaltung
der Erfindung die Belegabschnitte durch durchgehende Stanzlinien von dem Basisteil
getrennt sein können und trotzdem ausreichend sicher insbesondere auch während des
Aufspendens des Etiketts gehalten werden.
Vorzugsweise sind die Belegabschnitte mit einem nichtklebenden Randstück versehen,
das als Abziehhilfe dient und das dafür sorgt, daß der Benutzer bei dem Abnehmen des
Belegabschnitts und bei dem Einkleben desselben in eine Dokumentationsunterlage
nicht mit dem Haftklebstoff des Belegabschnitts in Berührung kommt.
Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung weist das Basisteil im Bereich der
Belegabschnitte eine Verbreiterung auf. Infolge dieser Verbreiterung wird das
Basisteil durch das Überlappungsteil nicht vollständig abgedeckt, vielmehr ist ein
schmaler Randstreifen von den Belegabschnitten sichtbar. Die Belegabschnitte bieten
sich dadurch dem Benutzer in sinnfälliger Weise an, so daß ihm ohne weiteres
Nachlesen klar werden kann, daß er lediglich das Überlappungsteil vorübergehend
entfernen muß, um an die Belegabschnitte zu gelangen.
Vorzugsweise weist das Basisteil eine Länge auf, die dem Umfang des zu etikettierenden
Behältnisses entspricht. Da das Basisteil an seiner Unterseite eine Schicht aus
Haftklebstoff aufweist, wird beim Etikettieren des Behältnisses das gesamte Basisteil
fest mit dem Behältnis verbunden.
Vorzugsweise ist die an dem Basisteil angebrachte Schicht aus Haftklebstoff zu dem
Überlappungsteil hin fortgesetzt, so daß auch das Überlappungsteil, also
gewissermaßen die zweite Windungslage des Etiketts, einen ausreichend sicheren Halt
auf dem Basisteil erhält.
Mindestens in dem Endbereich des Überlappungsteils, der dem Basisteil abgewandt ist,
ist eine weitere Schicht aus Haftklebstoff vorgesehen, die eine sichere Befestigung des
freien Endes des Überlappungsteils gewährleistet. Vorzugsweise ist jedoch der
Haftklebstoff an einer Stelle so ausgespart, daß ein nichtklebendes Randstück als
Abziehhilfe geschaffen ist.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist der zentrale
Bereich des Überlappungsteil nichtklebend ausgestaltet, wodurch das Abheben des
Überlappungsteils erleichtert wird. Insbesondere wird dadurch die Gefahr vermieden,
daß beim Abheben des Überlappungsteils einzelne Belegabschnitte aus dem Basisteil
herausgerissen würden. Ebenso wird vermieden, daß die Belegabschnitte mit Klebstoff
verschmutzt werden.
Die Mittel zur lösbaren Befestigung des Überlappungsteils umfassen nach einer
vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung einen ablösbaren Klebstoff in der Schicht
aus Haftklebstoff an dem freien Ende des Überlappungsteils.
In einer alternativen Ausführungsform hierzu können die Mittel zur lösbaren
Befestigung des Überlappungsteils auch eine klebstoffabweisende Glattschicht
umfassen, die auf der Oberseite des Etiketts so angeordnet ist, daß nach dem Anbringen
des Etiketts auf dem Behältnis die genannte Schicht aus Haftklebstoff auf der
klebstoffabweisenden Glattschicht aufliegt und von dort mühelos abgezogen werden
kann.
Das Überlappungsteil, das - wie bereits erläutert - der Träger der Hauptinformation
ist, weist vorzugsweise eine Länge auf, die etwa dem Umfang des zu etikettierenden
Behältnisses entspricht.
Zur Herstellung des Etiketts können Folien (transparent oder opak), Papiere oder
Verbundmaterialien verwendet werden.
Da das erfindungsgemäße Etikett klebende und nichtklebende Bereiche aufweisen soll,
muß das Etikett entweder selektiv mit Klebstoff beschichtet werden oder es kann zur
Herstellung des Etiketts eine vollflächig beschichtete Materialbahn verwendet werden,
die in bestimmten Flächenbereichen durch Überdrucken oder Überdecken mit einer die
Wirkung des Klebstoffs aufhebenden Substanz nichtklebend gemacht wird.
Das Etikett kann in praktisch jedem beliebigen Druckverfahren bedruckt werden,
wobei beispielsweise die Oberseite des Etiketts als Druckträger verwendet wird. Wenn
jedoch eine transparente Materialbahn verwendet wird, kann vorteilhafterweise das
Etikett auch an der Unterseite, d. h. an der Seite bedruckt werden, die danach mit
Klebstoff beschichtet wird. Schriftbilder müssen in diesem Fall spiegelverkehrt
angebracht werden. In der Regel werden die Schriftbilder dann mit einer
Hintergrunddruckfarbe überdruckt. Diese Variante des Bedruckens weist den Vorteil
auf, daß der aufgebrachte Druck durch die Etikettenfolie selbst gegen Abrieb geschützt
ist, da er sich zwischen der Folie und dem Behältnis befindet.
Die Erfindung wird im folgenden an Hand der in den Figuren schematisch dargestellten
Ausführungsbeispiele näher erläutert. Die Zeichnungen in den Figuren sind nicht
maßstäblich, insbesondere sind Schichtdicken im Vergleich zu den sonstigen
Abmessungen zur Deutlichkeit stark vergrößert dargestellt.
Es zeigt:
Fig. 1: Ein Etikett gemäß der Erfindung in der Draufsicht.
Fig. 2: Das Etikett aus Fig. 1 im Längsschnitt.
Fig. 3: Das Etikett aus den Fig. 1 und 2 in einer Ansicht von unten.
Fig. 4: Ein Behältnis gemäß der Erfindung, das mit einem Etikett gemäß den
Fig. 1 bis 3 etikettiert ist.
In Fig. 1 ist das Etikett gemäß der Erfindung, dessen Grundfolie in ihrer Gesamtheit
mit dem Bezugszeichen 1 bezeichnet ist, in der Draufsicht gezeigt. Das Etikett ist in
seinem Grobumriß etwa rechteckig und weist ein Basisteil 1a sowie ein an das
Basisteil 1a einstückig anschließendes Überlappungsteil 1b auf. Das Basisteil 1a weist
eine Länge auf, die dem Umfang u des zu etikettierenden Behältnisses entspricht.
In dem Basisteil 1a sind insgesamt fünf rechteckförmige Stanzlinien vorgesehen,
durch die abtrennbare oder ablösbare Belegabschnitte 3a, 3b, 3c, 3d und 3e gebildet
werden. Die Belegabschnitte 3a bis 3e sind so angeordnet, daß sie eine Kante mit der
Außenkante des Basisteils 1a gemeinsam haben, um so leicht gegriffen werden zu
können. Im Bereich der Belegabschnitte 3a bis 3e (und etwas darüber hinaus) weist
das Basisteil 1a eine Verbreiterung 8 auf, deren Bedeutung weiter unten erläutert
wird. An der Oberseite des Etiketts im Bereich des Basisteils 1a in der Nähe zum
Überlappungsteil 1b ist das Etikett mit einer klebstoffabweisenden Glattschicht 5
versehen.
Das an das Basisteil 1a anschließende Überlappungsteil 1b des Etiketts weist ebenfalls
eine Länge auf, die näherungsweise dem Umfang des Behältnisses entspricht. Das
Überlappungsteil 1b ist an seiner Oberseite mit einem Aufdruck versehen, der in der
Zeichnung symbolisch durch die Wiederholung des Wortes "text" symbolisiert ist.
Selbstverständlich kann der Aufdruck jede beliebige Form und Farbe haben.
Insbesondere bestehen auch keine Beschränkungen hinsichtlich der Verwendung des
Druckverfahrens, da die in Fig. 1 gezeigte Oberseite des Etiketts 1, abgesehen von
der Glattschicht 5, in keiner Weise zur Realisierung des erfindungsgemäßen Etiketts
vorbehandelt sein muß. Die ausgestanzten Belegabschnitte 3a bis 3e sind ebenfalls
bedruckt (Druck nicht dargestellt). Diese werden üblicherweise kurz vor dem
Aufspenden des Etiketts mit einem aktuellen Aufdruck, wie beispielsweise einem
Verfallsdatum versehen. Zusätzlich hierzu sind üblicherweise konstante Aufdrucke,
wie beispielsweise der Name des in dem Behältnis enthaltenen Produkts, vorgesehen.
Fig. 2 zeigt das Etikett aus Fig. 1 im Längsschnitt. Es sind wiederum das Basisteil
1a und das Überlappungsteil 1b zu erkennen. Hingewiesen sei auch auf die aus der
Folie des Basisteils 1a ausgestanzten Belegabschnitte 3a bis 3e, sowie auf die bereits
im Zusammenhang mit Fig. 1 erwähnte klebstoffabweisende Glattschicht 5. Wie aus
Fig. 2 darüber hinaus hervorgeht, ist das Basisteil 1a mit einer Schicht 2 aus
Haftklebstoff beschichtet, die sich etwas in den Bereich des Überlappungsteils 1b an
der Stelle 10 fortsetzt. Eine weitere Schicht 6 aus Haftklebstoff ist im Bereich des
freien Endes des Überlappungsteils 1b angeordnet. Der zentrale Bereich 12 des
Überlappungsteils 1b ist nichtklebend.
Im Bereich der abtrennbaren Belegabschnitte 3a bis 3e und etwas darüber hinaus ist
die Schicht 2 aus Haftklebstoff mit einem Folienstück oder Materialstück 15
überdeckt, das an seiner der Grundfolie 1 zugewandten Seite eine Glattschicht 4
aufweist. An der der Grundfolie 1 abgewandten Seite des Materialstücks 15 weist
dieses wiederum eine dritte Schicht 7 aus Haftklebstoff auf. Das Materialstück 15
überlappt die Belegabschnitte in Laufrichtung der Etikettenbahn mit einem relativ
breiten Streifen. Dieser haftet fest an der Schicht 2, da die Glattschicht 4 eine
kleinere Flächenausdehnung aufweist (der Abstand in der Zeichnung zwischen dem
Materialstück 15 und der Schicht 2 aus Haftklebstoff ist nur durch die starke
Vergrößerung der Schichtstärken bedingt, in Wirklichkeit jedoch nicht vorhanden, da
die Glattschicht 4 nur eine Dicke von einigen µ aufweist).
Fig. 3 zeigt schließlich das Etikett von der Unterseite, d. h. von der mit Klebstoff
beschichteten Seite gesehen. Es sind hier wiederum die bereits im Zusammenhang mit
Fig. 2 erwähnten Schichten 6 und 2 aus Haftklebstoff zu erkennen. Die
Klebstoffschicht 6 ist in einem randseitigen Eckbereich ausgespart, so daß sich ein
nichtklebendes Randstück 11 ausbildet, das als Abziehhilfe dienen kann. Ähnliche
Klebstoffaussparungen 9a bis 9e sind in der Schicht 2 vorgesehen. Die Aussparungen
9a bis 9e befinden sich in Randbereichen der jeweiligen Belegabschnitte, die mit Hilfe
dieser nichtklebenden Randstücke abgezogen werden können. In Fig. 3 ist des
weiteren die dritte Schicht 7 aus Haftklebstoff zu erkennen, die an dem Materialstück
15 angebracht ist.
In dem beschriebenen Ausführungsbeispiel ist die Größe des Materialstücks 15 so
gewählt, daß es die nichtklebenden Randstücke 9a bis 9e der Belegabschnitte nicht
bedeckt, wodurch die Ablösbarkeit der Folienstücke weiter verbessert wird.
Nach einer hierzu alternativen Ausführungsvariante reicht der Rand des
Materialstücks 15 mit seiner Klebstoffschicht 7 bis an den Rand des Basisteils 1a und
überdeckt mit seiner Glattschicht 4 die Randstücke 9a bis 9e. Dabei kann das
Materialstück 15 auch geringfügig über den Rand des Basisteils 1a überstehen.
Gewünschtenfalls kann der überstehende Teil bei der Etikettenstanzung entfernt
werden. Diese Lösung hat drucktechnische und stanztechnische Vorteile, da sich dabei
eine einheitliche Materialdicke des zu bedruckenden bzw. zu stanzenden Materials
ergibt.
Das in Fig. 1 bis 3 dargestellte Etikett wird wie folgt verarbeitet:
Die Etiketten sind in der Regel auf einem Trägerband, das eine klebstoffabweisende
Glattschicht aufweist, angeordnet. Die Laufrichtung des Trägerbandes ist dabei parallel
zur Längsrichtung des Etiketts. Die Etiketten sind auf dem Trägerband so angeordnet,
daß das jeweilige Basisteil 1a in Laufrichtung vorne liegt. Das Trägerband wird nach
einer bekannten Technik über eine Ablösekante gezogen, die eine Trennung zwischen
dem Etikett und dem Trägerband bewirkt. Das über die Ablösekante geradeaus
weiterlaufende Etikett gelangt mit der freien Endkante 1c des Basisteils 1a in Kontakt
mit einem sich drehenden zylindrischen Behältnis, worauf die Schicht 2 aus
Haftklebstoff eine Verbindung mit der Manteloberfläche des Behältnisses eingeht.
Da das Basisteil die Länge eines Umfanges des Behältnisses aufweist, wird das
Basisteil, einschließlich des Materialstücks 15 mit der Glattschicht 4 und der
Klebstoffschicht 7 um die Außenmantelfläche des Behältnisses geschlagen, wobei sich
eine feste Verbindung zwischen den beiden genannten Teilen einstellt. Bei der zweiten
Umdrehung des Behältnisses wird das Überlappungsteil 1b über das Basisteil 1a
gewickelt, bis das freie Ende des Überlappungsteils 1b mit seiner Schicht 6 aus
Haftklebstoff auf das Basisteil 1, genauer gesagt auf die klebstoffabweisende
Glattschicht 5 des Basisteils 1a gelangt. Das Überlappungsteil wird durch die Schicht 6
aus Haftklebstoff an seiner freien Endkante 1d sowie durch die Fortsetzung 10 der
Schicht 2 an seinem anderen Ende sicher gehalten. Dabei ist zu beachten, daß die
Fortsetzung 10 der Schicht 2 bei der beschriebenen Befestigungsweise auf einen
freien Bereich 14 in der Nähe der freien Endkante 1c des Basisteils 1a gelangt und mit
diesem Bereich 14 eine feste und dauerhafte Verbindung eingeht. Der genannte Bereich
14 ist aus diesem Grunde frei von ablösbaren Belegabschnitten und auch frei von
Aufdrucken gehalten.
Das mit dem Etikett versehene Behältnis ist in Fig. 4 dargestellt. Die gesamte
zylindrische Manteloberfläche des Behältnisses 13 wird durch das Überlappungsteil
1b überdeckt, das Informationen über den Behältnisinhalt trägt. Infolge der
Verbreiterung 8 des Basisteils 1a im Bereich der Belegabschnitte 3a bis 3e sind nach
dem Anbringen des Etiketts jeweils kleine Stücke der Belegabschnitte 3a bis 3e am
oberen Rand des Etiketts zu erkennen, wodurch dem Benutzer die Lage der
Belegabschnitte verdeutlicht wird.
Um an die Belegabschnitte 3a bis 3e zu gelangen, löst der Benutzer unter Zuhilfenahme
der nichtklebenden Ablöseecke 11 das freie Ende des Überlappungsabschnitts 1b ab,
wonach die Belegabschnitte 3a bis 3e freiliegen. Er kann daraufhin einen oder mehrere
Belegabschnitte an den nichtklebenden Randstücken 9a bis 9e ergreifen und zu
Dokumentationszwecken an anderen Stellen befestigen. Die Belegabschnitte 3a bis 3e
lassen sich leicht ablösen, da sie auf der klebstoffabweisenden Glattschicht 4 aufliegen.
Nach dem Entnehmen der gewünschten Anzahl von Belegabschnitten schlägt der
Benutzer das Überlappungsetikett 1b um die Flasche, so daß der alte in Fig. 4
gezeigte Zustand wiederhergestellt wird. Allerdings ist nun erkennbar, welche
Belegabschnitte bereits entnommen worden sind, da - wie erläutert - die
Belegabschnitte nicht vollständig durch das Überlappungsteil 1b überdeckt sind.
Das Etikett gemäß der Erfindung wird nach einer ersten Ausführungsvariante wie folgt
hergestellt:
Eine fortlaufende Materialbahn einer transparenten Folie wird mit einem Aufdruck
versehen, wie er für das Basisteil 1a und das Überlappungsteil 1b und insbesondere
für die Belegabschnitte 3a bis 3e des Basisteils 1a bestimmt ist. Der Aufdruck ist
allerdings spiegelbildlich zu dem Aufdruck, wie er nach Fertigstellung des Etiketts von
dessen Oberseite her gesehen wird. Über diesen Aufdruck wird ganz oder teilweise eine
Hintergrundkontrastfarbe gedruckt. Es ist vorteilhaft, wenigstens ein kleines Fenster
in dem Basisteil 1a und ein entsprechendes Fenster in dem Überlappungsteil 1b
freizulassen, um die Möglichkeit zu haben, durch das Fenster hindurch in das
Behältnis 13 sehen zu können, beispielsweise um den Füllstand des Behältnisses zu
prüfen.
Die soweit bedruckte Folie wird daraufhin auf der gleichen Seite mit Haftklebstoff so
bedruckt, daß sich das insbesondere in Fig. 3 zu erkennende Muster der Schichten 6
und 2 aus Haftklebstoff mit den jeweiligen nichtklebenden Randstücken 9a bis 9e und
11 sowie mit dem klebstoffreien Bereich 12 im Zentrum des Überlappungsteils 1b
ergibt.
Gleichzeitig wird eine selbstklebende Glattschichtfolie d. h., eine Folie 15 mit
Glattschichten 4 und einer Schicht aus Haftklebstoff 7, die auf einer Trägerbahn
(nicht dargestellt) angeordnet ist, so gestanzt, daß auf der Trägerbahn (nicht
dargestellt) nur die aus den Fig. 2 und 3 ersichtlichen Glattschichtfolienstücke 4,
15 verbleiben, die auf der Trägerbahn mit der Schicht 7 aus Haftklebstoff haften.
Die beiden auf diese Weise präparierten Materialbahnen werden passergenau
zusammenkaschiert. Nach dem Aufdrucken der Glattschicht 5 auf die Oberseite der
Grundfolie 1 werden die zusammenkaschierten Materialbahnen einer erneuten
Stanzung unterzogen, in der die Umrisse der Etiketten, wie sie insbesondere in Fig. 1
gezeigt sind, erzeugt werden. Bei dieser Stanzung werden auch die Stanzlinien
angebracht, durch die die Belegabschnitte 3a bis 3e definiert werden. Bei diesen kann
es sich um durchgehende Stanzlinien oder Perforationsstanzungen handeln. Danach
stehen Etiketten in der in den Fig. 1 und 2 gezeigten Form auf einer (nicht
gezeigten Trägerbahn) zur Verarbeitung zur Verfügung.
Nach einer zweiten Herstellungsvariante wird als Grundmaterial für die Etiketten eine
opake Materialbahn (Papier oder Kunststoffolie) verwendet, die an ihrer Unterseite
vollflächig mit Haftklebstoff beschichtet ist. Die der Unterseite gegenüberliegende
Oberseite wird in der gewünschten Weise nach einem herkömmlichen Verfahren, wie
beispielsweise Buchdruck oder Flexodruck, bedruckt, so daß das Überlappungsteil und
das Basisteil, insbesondere dessen Belegabschnitte, mit den erforderlichen Aufdrucken
versehen werden. Über die durchgehende selbstklebende Schicht der Unterseite der
Materialbahn wird ein Lack gedruckt, der die Klebewirkung in den Bereichen 9a bis
9e, 11 und 12 (vgl. Fig. 3) aufhebt, so daß im Ergebnis die Schichten 6 und 2 aus
Haftklebstoff erzeugt werden, während die übrigen mit Lack bedruckten Teile
nichtklebend ausgestaltet sind.
Die weiteren Herstellungsschritte sind identisch zu der oben beschriebenen ersten
Variante, weswegen auf eine erneute Beschreibung verzichtet werden kann.
Claims (18)
1. Etikett zum Etikettieren von vorzugsweise zylindrischen Behältnissen (13),
mit einem Basisteil (1a), das an seiner Unterseite eine erste Schicht (2) aus
Haftklebstoff aufweist,
mit einem an das Basisteil (1a) einstückig anschließenden Überlappungsteil (1b), das bei der Anordnung des Etiketts (1) an dem Behältnis (13) das Basisteil (1a) zumindest teilweise überdeckt,
mit mindestens einem abtrennbaren Belegabschnitt (3a-3e), und mit Mitteln (4) zur lösbaren Befestigung des abtrennbaren Belegabschnitts (3a-3e),
dadurch gekennzeichnet, daß der mindestens eine abtrennbare Belegabschnitt (3a-3e) in dem Basisteil (1a) ausgebildet ist.
mit einem an das Basisteil (1a) einstückig anschließenden Überlappungsteil (1b), das bei der Anordnung des Etiketts (1) an dem Behältnis (13) das Basisteil (1a) zumindest teilweise überdeckt,
mit mindestens einem abtrennbaren Belegabschnitt (3a-3e), und mit Mitteln (4) zur lösbaren Befestigung des abtrennbaren Belegabschnitts (3a-3e),
dadurch gekennzeichnet, daß der mindestens eine abtrennbare Belegabschnitt (3a-3e) in dem Basisteil (1a) ausgebildet ist.
2. Etikett nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß Mittel (5, 6) zur
lösbaren Befestigung des Überlappungsteils (1b) vorgesehen sind.
3. Etikett nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zur
lösbaren Befestigung des abtrennbaren Belegabschnitts (3a-3e) eine an der
Unterseite des Basisteils (1a) angebrachte Glattschicht (4) umfassen, die an
dem abtrennbaren Belegabschnitt (3a-3e) anliegt.
4. Etikett nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Glattschicht (4)
auf einem Materialstück (15) angeordnet ist.
5. Etikett nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Materialstück
(15) eine solche Flächenausdehnung aufweist, daß es an mindestens zwei
Seiten den mindestens einen abtrennbaren Belegabschnitt (3a-3e) deutlich
überlappt und die Glattschicht (4) eine Flächenausdehnung aufweist, die der
Flächenausdehnung des mindestens einen Belegabschnitts (3a-3e)
näherungsweise entspricht.
6. Etikett nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
Glattschicht (4) auf das Materialstück (15) aufgedruckt ist
7. Etikett nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß das
Materialstück (15) eine zweite Schicht (7) aus Haftklebstoff aufweist, mit
der es an dem Behältnis (13) befestigbar ist.
8. Etikett nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der
Belegabschnitt (3a-3e) durch durchgehende Stanzlinien von dem Basisteil
(1a) getrennt ist.
9. Etikett nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der
mindestens eine Belegabschnitt (3a-3e) ein nichtklebendes Randstück (9a-9e)
aufweist.
10. Etikett nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das
Basisteil (1a) im Bereich des Belegabschnitts (3a-3e) eine Verbreiterung
(8) aufweist.
11. Etikett nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das
Basisteil (1a) eine Länge aufweist, die dem Umfang (u) des zu etikettierenden
Behältnisses (13) entspricht.
12. Etikett nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die
erste Schicht (2) aus Haftklebstoff eine Fortsetzung (10) aufweist, die in das
Überlappungsteil (1b) hineinreicht.
13. Etikett nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß das
Überlappungsteil (1b) an einem dem Basisteil (1a) abgewandten Endbereich
eine dritte Schicht (6) aus Haftklebstoff aufweist.
14. Etikett nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die dritte Schicht (6)
aus Haftklebstoff eine Aussparung zur Bildung eines nichtklebenden
Randstücks (11) aufweist.
15. Etikett nach Anspruch 12 und Anspruch 13, daß das Überlappungsteil (1b)
in einem zentralen Bereich (12) zwischen der dritten Schicht (6) aus
Haftklebstoff und der Fortsetzung (10) nichtklebend ist.
16. Etikett nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die
Mittel zur lösbaren Befestigung des Überlappungsteils (1b) einen ablösbaren
Klebstoff in der dritten Schicht (6) aus Haftklebstoff umfassen.
17. Etikett nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die
Mittel zur lösbaren Befestigung des Überlappungsteils (1b) eine
klebstoffabweisende Glattschicht (5) umfassen, die auf der der Unterseite
abgewandten Oberseite des Etiketts angeordnet ist.
18. Etikett nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß das
Überlappungsteil (1b) eine Länge aufweist, die etwa dem Umfang des zu
etikettierenden Behältnisses (13) entspricht.
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