DE102007050145A1 - Rollendruckmaschine - Google Patents
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Abstract
Rollendruckmaschine mit mindestens einer Druckeinheit zum Bedrucken mindestens einer Bedruckstoffbahn und mit mindestens einer Bearbeitungseinrichtung zum Bearbeiten der mindestens einen Bedruckstoffbahn, Steuermitteln zum Steuern der mindestens einen Bearbeitungseinrichtung und Befestigungsmitteln, mittels deren die mindestens eine Bearbeitungseinrichtung an einer beliebigen Bahnlaufposition zwischen einem Rollenwechsler der Rollendruckmaschine und einem Ausgang eines Falzwerks der Rollendruckmaschine so angeordnet ist, dass die mindestens eine Bearbeitungseinrichtung die Bedruckstoffbahn an einer Oberseite und/oder an einer Unterseite und/oder einem oder beiden Rändern derselben bearbeiten kann.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Rollendruckmaschine mit mindestens einer Druckeinheit zum Bedrucken mindestens einer Bedruckstoffbahn und mit mindestens einer Bearbeitungseinrichtung zum Bearbeiten der Bedruckstoffbahn.
- Rollendruckmaschinen, insbesondere Zeitungs- und Illustrationsdruckmaschinen, verfügen über mindestens eine und meistens mehrere Druckeinheiten, um mindestens eine Bedruckstoffbahn, insbesondere mehrere Bedruckstoffbahnen, beidseitig zu bedrucken. Zum Bedrucken der Bedruckstoffbahn(en) kann beispielsweise das Offset-Druckverfahren oder das Tiefdruckverfahren verwendet werden. Die Bedruckstoffbahn(en) werden dabei konventionell mit einem statischen und damit für alle Druckexemplare gleichen Druckbild bedruckt.
- Bei Rollendruckmaschinen besteht ein zunehmender Bedarf, Bedruckstoffbahnen nicht nur konventionell beispielsweise mittels des Offset-Druckverfahrens zu bedrucken, sondern vielmehr die Bedruckstoffbahnen einer weiteren Bearbeitung zuzuführen. Hierbei kann es sich z. B. um die drucktechnische Individualisierung von Druckexemplaren über beispielsweise eine Inkjet-Druckeinrichtung handeln. Weitere Bearbeitungen, die zusätzlich zum konventionellen Bedrucken der Bedruckstoffbahnen in Frage kommen, sind z. B. das Bekleben, Lackieren, Trocknen; Beschneiden, Stanzen oder auch Perforieren.
- Bei aus der Praxis bekannten Rollendruckmaschinen sind Bearbeitungseinrichtungen, die der Bearbeitung von mit Hilfe von Offset-Druckeinheiten bedruckten Bedruckstoffbahnen dienen, in Transportrichtung der Bedruckstoffbahnen gesehen stromabwärts eines Falzapparats positioniert, also dort, wo die Produktionsgeschwindigkeit langsam ist.
- Dies hat zwar prinzipiell den Vorteil, dass die Bearbeitung bzw. Nachbearbeitung von konventionell beispielsweise mittels Offsetdrucks bedruckten Bedruckstoffbahnen nicht an die Produktionsgeschwindigkeit der Druckeinheiten gekoppelt ist, ein wesentlicher Nachteil besteht jedoch darin, dass stromabwärts eines Falzapparats nicht mehr alle Druckseiten bzw. alle Stellen innerhalb eines Druckexemplars einer Bearbeitung zugänglich sind.
- Es besteht daher das Bedürfnis, Rollendruckmaschinen zu entwickeln, bei denen die zusätzlich(en) Bearbeitungseinrichtung(en) derart angeordnet ist/sind, dass die Bedruckstoffbahn bzw. jede der Bedruckstoffbahnen im Bedarfsfall sowohl an ihrer Unterseite als auch an ihrer Oberseite bearbeitet werden können.
- Eine solche Lösung besteht darin, dass eine zusätzliche Bearbeitungseinrichtung in eine zwischen einer Wendeeinheit und einer Druckeinheit einer Rollendruckmaschine angeordnete Bahnführungseinrichtung integriert wird.
- Ein andere solche Lösung besteht gemäß dem Dokument
DE 10 2006 016 065.7 darin, dass ein Inkjet-Drucksystem in einem oder zumindest nahe einem Druckwerk einer Rollendruckmaschine angeordnet wird. - Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Rollendruckmaschine zu schaffen, die derart eingerichtet ist, dass eine oder mehrere durch die Rollendruckmaschine zum Bedrucken hindurchzuführende Bedruckstoffbahn(en) an jeder Seite dieser flexibel einer Bearbeitung unterzogen werden können.
- Dies wird mit einer Rollendruckmaschine gemäß Anspruch 1 oder gemäß Anspruch 6 erreicht. Weiterbildungen der Erfindung sind in den jeweils abhängigen Ansprüchen definiert.
- Gemäß der Erfindung weist eine Rollendruckmaschine mindestens eine Druckeinheit zum Bedrucken mindestens einer Bedruckstoffbahn, mindestens eine Bearbeitungseinrichtung oder mehrere Bearbeitungseinrichtungen zum Bearbeiten der mindestens einen Bedruckstoffbahn, Steuermitteln zum Steuern der Bearbeitungseinrichtung bzw. der Bearbeitungseinrichtungen und Befestigungsmittel auf, mittels deren die Bearbeitungseinrichtung bzw. die Bearbeitungseinrichtungen an einer beliebigen Bahnlaufposition zwischen einem Rollenwechsler der Rollendruckmaschine und einem Ausgang eines Falzwerks der Rollendruckmaschine so angeordnet ist bzw. sind, dass die Bearbeitungseinrichtung bzw. Bearbeitungseinrichtungen die Bedruckstoffbahn bzw. Bedruckstoffbahnen an einer Oberseite und/oder an einer Unterseite und/oder einem oder beiden Rändern derselben bearbeiten kann bzw. können.
- D. h., die mindestens eine Bearbeitungseinrichtung bzw. die mehreren Bearbeitungseinrichtungen kann/können im gesamten Bereich der Rollendruckmaschine entlang der Führung der Bedruckstoffbahn(en) verbaut werden.
- Erfindungsgemäß wird somit die Möglichkeit geschaffen, mit Hilfe einer Bearbeitungseinrichtung oder mehrerer Bearbeitungseinrichtungen eine oder mehrere Bedruckstoffbahn(en), die mit Hilfe von Druckeinheiten konventionell bedruckt wird/werden, flexibel einer zusätzlichen Bearbeitung zu unterziehen, wobei die Bedruckstoffbahn(en) im Bereich jeder Seite, also an einer Oberseite und/oder an einer Unterseite und/oder einem oder beiden Rändern, bearbeitet werden kann/können. Mit anderen Worten ist z. B. jede Stelle der Bedruckstoffbahn(en) bedruckbar und ergibt sich eine hohe Flexibilität beim Einbau.
- Die Bearbeitungseinrichtung bzw. Bearbeitungseinrichtungen müssen innerhalb der Rollendruckmaschine bei Produktionswechseln nicht ummontiert werden (obwohl dies erfindungsgemäß möglich ist), vielmehr können dieselben in Transportrichtung bzw. Bahnlaufrichtung der Bedruckstoffbahn bzw. Bedruckstoffbahnen gesehen in der Rollendruckmaschine an derselben Position verbleiben. Das Bearbeiten der oder jeder Bedruckstoffbahn zusätzlich zum konventionellen Druck, wie z. B. Offsetdruck oder Tiefdruck, ist bei voller Produktionsgeschwindigkeit möglich.
- Die Befestigungsmittel können beispielsweise Traversen, Schraubverbinder, Nietverbinder, Haltewinkel, Linearlagerungen, Radiallagerungen usw. aufweisen, wie sie dem hier angesprochenen Fachmann geläufig sind.
- Die Steuermittel können eine oder mehrere Steuereinrichtung(en) aufweisen, die in Form von Hardware, in Form von Software oder als Kombination von Hardware und Software ausgebildet sein können.
- Die Bearbeitungseinrichtungen sind erfindungsgemäß so zu verstehen, dass diese eine über den "normalen" bzw. konventionellen Druckprozess, bei dem die Bedruckstoffbahn(en) mit einem statischen und damit für alle Druckexemplare gleichen Druckbild bedruckt werden, hinausgehende zusätzliche Bearbeitung durchführen, also Zusatzeinrichtungen sind.
- Gemäß einer Ausführungsform können mehrere unterschiedliche Bearbeitungseinrichtungen an unterschiedlichen Bahnlaufpositionen zwischen dem Rollenwechsler und dem Ausgang des Falzwerks so angeordnet sein, dass die Bearbeitungseinrichtungen die Bedruckstoffbahn bzw. Bedruckstoffbahnen an einer Oberseite und/oder an einer Unterseite und/oder einem oder beiden Rändern derselben bearbeiten können.
- Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung kann die Bearbeitungseinrichtung bzw. können die Bearbeitungseinrichtungen an mindestens einer Bahnlaufposition, d. h. an einer Bahnlaufposition oder an mehreren Bahnlaufpositionen, von einer Bahnlaufposition unmittelbar nach dem Rollenwechsler, zwischen dem Rollenwechsler und einer der Druckeinheiten, direkt in einer Komponente der Rollendruckmaschine, wie insbesondere in einem Druckturm, zwischen zwei Druckeinheiten, zwischen den Druckeinheiten und einer Wendeeinheit der Rollendruckmaschine, in der Wendeeinheit, zwischen der Wendeeinheit und eine Harfe bildenden Einlaufwalzen der Rollendruckmaschine, innerhalb der Harfe, in einem Falzaufbau der Rollendruckmaschine, wie insbesondere in einer Strangführung, in einem Falzwerkoberteil der Rollendruckmaschine oder im Falzwerk angeordnet sein.
- Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung kann die Bearbeitungseinrichtung bzw. können die Bearbeitungseinrichtungen eine oder mehrere von einer Zusatz-Druckeinrichtung, einer Klebeeinrichtung, einer Lackiereinrichtung, einer Trocknungseinrichtung, einer Folientransfereinrichtung, einer Schneideinrichtung, einer Stanzeinrichtung und einer Perforationseinrichtung aufweisen, wobei die Erfindung nicht als auf die genannten Bearbeitungseinrichtungen beschränkt zu betrachten ist.
- Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung kann die Zusatz-Druckeinrichtung von einer Inkjet-Druckeinrichtung gebildet sein.
- Im Folgenden wird die Erfindung anhand von exemplarischen Ausführungsformen und unter Bezugnahme auf die beigefügten Figuren detaillierter beschrieben.
-
1 zeigt eine Vorderansicht einer Rollenoffset-Zeitungsdruckmaschine mit mehreren Drucktürmen aus einem 4 + 4-Druck mit zwei gestapelten 9-Zylinder-Satelliten-Druckeinheiten mit vertikalem Bahnlauf. -
2 zeigt eine Seitenansicht der Rollenoffset-Zeitungsdruckmaschine von1 . -
3 zeigt als Teilansicht von1 einen der Drucktürme der Rollenoffset-Zeitungsdruckmaschine von1 . -
1 zeigt eine Vorderansicht einer Rollenoffset-Zeitungsdruckmaschine (im Folgenden Druckmaschine)1 , welche zwei Rollenwechsler10 und10 , zwei Drucktürme11 ,12 aus einem 4 + 4-Druck, die jeweils zwei gestapelte 9-Zylinder-Satelliten-Druckeinheiten (im Folgenden Druckeinheiten)13 mit vertikalem Bahnlauf aufweisen, eine Wendeeinheit14 , eine Harfe15 bildende Einlaufwalzen, einen Falzaufbau16 , ein Falzwerkoberteil17 und ein Falzwerk18 aufweist. - In den Druckeinheiten
13 der Drucktürme11 ,12 sind Bedruckstoffbahnen19 beidseitig bedruckbar. Die in den Drucktürmen11 ,12 zu bedruckenden Bedruckstoffbahnen19 werden im Bereich der Rollenwechsler10 ,10 bereitgehalten und stromabwärts der Drucktürme11 ,12 über die Wendeeinheit14 , die Harfe15 , den Falzaufbau16 und das Falzwerkoberteil17 dem Falzwerk18 zugeführt. Die Details von Rollenwechslern10 , Wendeeinheiten14 , eine Harfe15 bildenden Einlaufwalzen, Falzaufbauten16 , Falzwerkoberteilen17 und Falzwerken18 sind dem hier angesprochenen Fachmann geläufig und bedürfen keiner näheren Erläuterung. - Wie in den
1 bis3 nur mittels entsprechender Bahnlaufpositionen A bis K angedeutet, weist gemäß einer Ausführungsform der Erfindung die Druckmaschine1 mehrere Bearbeitungseinrichtungen zum Bearbeiten der Bedruckstoffbahnen19 auf. - Die Bearbeitungseinrichtungen sind in der Druckmaschine
1 mit Hilfe nicht dargestellter Befestigungsmittel, mittels deren die jeweiligen Bearbeitungseinrichtungen an einer jeweiligen beliebigen Bahnlaufposition A bis K zwischen den Rollenwechslern10 und einem Ausgang des Falzwerks18 so angeordnet, dass die Bearbeitungseinrichtungen die Bedruckstoffbahnen19 an einer Oberseite und/oder an einer Unterseite und/oder einem oder beiden Rändern derselben bearbeiten können. - Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ist an Bahnlaufpositionen E, die sich jeweils auf der Wegstrecke von einer Druckeinheit
13 bis zur Wendeeinheit14 befinden, jeweils eine Bearbeitungseinrichtung in Form einer Inkjet-Druckeinrichtung vorgesehen. Die Inkjet-Druckeinrichtungen weisen jeweils einen Inkjet-Druckkopf auf, der translatorisch verfahrbar auf einer Traverse montiert quer zur Transportrichtung der jeweiligen Bedruckstoffbahn19 in einer Arbeitsposition zu der jeweiligen Bedruckstoffbahn19 angeordnet ist. - Mit anderen Worten ist der Inkjet-Druckkopf einstellbar auf die Traverse montiert, so dass seine Position in üblicher Weise über ein von einer nicht dargestellten Steuereinrichtung bereitgestelltes Steuersignal oder auch manuell einstellbar ist. Die Steuereinrichtung dient ferner zum Ansteuern des Inkjet-Druckkopfs, so dass dieser eine individuell anpassbare Bildinformation auf die jeweilige Bedruckstoffbahn
19 drucken kann. - Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ist an einer Bahnlaufposition G, die sich auf der Wegstrecke von der Wendeeinheit
14 zu der Harfe15 befindet, eine Bearbeitungseinrichtung in Form einer nicht dargestellten Folientransfereinrichtung angeordnet. Mittels der Folientransfereinrichtung können beispielsweise druckprodukt-individualisierende Aufkleber auf eine der Bedruckstoffbahnen19 aufgebracht werden. Natürlich können gemäß einer Ausgestaltung dieser Ausführungsform der Erfindung auch mehrere Folientransfereinrichtungen zum Bearbeiten mehrerer der Bedruckstoffbahnen19 vorgesehen sein. - Zum Ansteuern der Folientransfereinrichtung(en) ist wieder eine nicht dargestellte Steuereinrichtung vorgesehen.
- Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung sind an Bahnlaufpositionen B, die sich jeweils auf einer Wegstrecke von einem jeweiligen der Rollenwechsler
10 ,10 zu einer der Druckeinheiten13 befinden, nacheinander zwei Bearbeitungseinrichtungen in Form einer Lackierungseinrichtung und einer Trocknungseinrichtung angeordnet. Mittels der Lackierungseinrichtung kann beispielsweise eine dekorative UV-Farbe, d. h. eine bei ultraviolettem Licht leuchtende bzw. sichtbare Farbe, auf die jeweilige Bedruckstoffbahn19 aufgebracht werden. Natürlich sind auch andere Farben und andere Verwendungszwecke denkbar. Mittels der Trocknungseinrichtung kann die aufgebrachte Farbe sofort nach dem Aufbringen getrocknet werden, so dass ein Ablegen der Farbe verhindert wird. - Zum Ansteuern der Lackierungseinrichtung und der Trocknungseinrichtung ist wieder eine nicht dargestellte Steuereinrichtung vorgesehen.
- Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ist an einer Bahnlaufposition H, die sich in der Harfe
15 befindet, eine Bearbeitungseinrichtung in Form einer nicht dargestellten Stanzeinrichtung vorgesehen. Mittels der Stanzeinrichtung können dekorative oder funktionale Stanzungen in eine der Bedruckstoffbahnen19 oder in mehrere der Bedruckstoffbahnen19 eingebracht werden. - Zum Ansteuern der Stanzeinrichtung ist wieder eine nicht dargestellte Steuereinrichtung vorgesehen.
- Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ist an einer Bahnlaufposition F, die sich in der Wendeeinheit
14 befindet, eine Bearbeitungseinrichtung in Form einer nicht dargestellten Perforationseinrichtung vorgesehen. Mittels der Perforationseinrichtung können beispielsweise Perforationen in eine der Bedruckstoffbahnen19 oder in mehrere der Bedruckstoffbahnen19 eingebracht werden, so dass ein Leser aus einem fertigen Druckprodukt in einfacher Weise Seitenabschnitte heraustrennen kann. - Zum Ansteuern der Perforationseinrichtung ist wieder eine nicht dargestellte Steuereinrichtung vorgesehen.
- Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ist an einer Bahnlaufposition I, die sich im Falzaufbau
16 in der Strangführung befindet, eine Bearbeitungseinrichtung in Form einer nicht dargestellten Klebeeinrichtung vorgesehen. Mittels der Klebeeinrichtung kann auf eine der Bedruckstoffbahnen19 oder auf mehrere der Bedruckstoffbahnen19 Klebemittel aufgebracht werden, so dass im fertigen Druckprodukt beispielsweise bestimmte Seiten am Druckproduktrücken bzw. am Falz miteinander verbunden bzw. verleimt sind. - Zum Ansteuern der Klebeeinrichtung ist wieder eine nicht dargestellte Steuereinrichtung vorgesehen.
- Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ist an einer Bahnlaufposition J, die sich im Falzwerkoberteil
17 befindet, eine Bearbeitungseinrichtung in Form einer nicht dargestellten Schneideinrichtung vorgesehen. Mittels der Schneideinrichtung können gezielt Schnitte in eine der Bedruckstoffbahnen19 oder in mehrere der Bedruckstoffbahnen19 eingebracht werden, wobei beispielsweise Seitenabschnitte eines Druckprodukts gezielt abgeschnitten oder zusammenhängende Seiten eines Druckprodukts getrennt werden. - Zum Ansteuern der Schneideinrichtung ist wieder eine nicht dargestellte Steuereinrichtung vorgesehen.
- Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ist an einer Bahnlaufposition K, die sich im Falzwerk
18 befindet, eine Bearbeitungseinrichtung in Form einer nicht dargestellten Stanzeinrichtung vorgesehen. Mittels der Stanzeinrichtung können dekorative oder funktionale Stanzungen in eine der Bedruckstoffbahnen19 oder in mehrere der Bedruckstoffbahnen19 eingebracht werden. - Zum Ansteuern der Stanzeinrichtung ist wieder eine nicht dargestellte Steuereinrichtung vorgesehen.
- Gemäß weiteren Ausführungsformen der Erfindung ist an Bahnlaufpositionen A, die sich jeweils unmittelbar nach einem der Rollenwechsler
10 befinden, oder an Bahnlaufpositionen C, die sich direkt in den jeweiligen Drucktürmen11 ,12 befinden, oder an Bahnlaufpositionen D, die sich jeweils zwischen zwei Druckeinheiten13 der jeweiligen Drucktürme11 ,12 befinden, eine Bearbeitungseinrichtung in Form einer nicht dargestellten Inkjet-Druckeinrichtung vorgesehen. Mittels der Inkjet-Druckeinrichtung können individuell anpassbare Bildinformationen auf eine der Bedruckstoffbahnen19 oder auf mehrere der Bedruckstoffbahnen19 aufgedruckt werden. - Zum Ansteuern der Inkjet-Druckeinrichtung ist wieder eine nicht dargestellte Steuereinrichtung vorgesehen.
- Gemäß anderen Ausführungsformen der Erfindung kann jede der genannten Bearbeitungseinrichtungen auch an jeder anderen der genannten Bahnlaufpositionen A bis K einfach oder mehrfach vorgesehen sein.
- Zusammenfassend kann die Druckmaschine
1 erfindungsgemäß eine oder mehrere Bearbeitungseinrichtungen aufweisen, die an einer Bahnlaufposition oder an mehreren Bahnlaufpositionen von einer Bahnlaufposition A unmittelbar nach einem Rollenwechsler10 , einer Bahnlaufposition B zwischen einem Rollenwechsler10 und einer Druckeinheit13 , einer Bahnlaufposition C direkt in einer Komponente der Druckmaschine1 wie insbesondere in einem Druckturm11 ,12 , einer Bahnlaufposition D zwischen zwei Druckeinheiten13 , einer Bahnlaufposition E zwischen einer Druckeinheit13 und einer Wendeeinheit14 , einer Bahnlaufposition F in der Wendeeinheit14 , einer Bahnlaufposition G zwischen der Wendeeinheit14 und eine Harfe15 bildenden Einlaufwalzen, einer Bahnlaufposition H innerhalb der Harfe15 , einer Bahnlaufposition I in einem Falzaufbau16 wie insbesondere in einer Strangführung, einer Bahnlaufposition J in einem Falzwerkoberteil17 und einer Bahnlaufposition K im Falzwerk18 angeordnet ist bzw. sind. - Erfindungsgemäß können die Bearbeitungseinrichtungen in Form einer oder mehrerer von einer Zusatz-Druckeinrichtung, wie insbesondere einer Inkjet-Druckeinrichtung, einer Klebeeinrichtung, einer Lackiereinrichtung, einer Trocknungseinrichtung, einer Folientransfereinrichtung, einer Schneideinrichtung, einer Stanzeinrichtung und einer Perforationseinrichtung ausgebildet sein, wobei die Erfindung nicht als auf die genannten Bearbeitungseinrichtungen beschränkt zu betrachten ist.
-
- 1
- Rollendruckmaschine (Druckmaschine)
- 10
- Rollenwechsler
- 11
- Druckturm
- 12
- Druckturm
- 13
- Druckeinheit(en)
- 14
- Wendeeinheit
- 15
- Harfe/Einlaufwalzen
- 16
- Falzaufbau
- 17
- Falzwerkoberteil
- 18
- Falzwerk
- 19
- Bedruckstoffbahn(en)
- A
- Bahnlaufposition unmittelbar nach einem Rollenwechsler
- B
- Bahnlaufposition zwischen Rollenwechsler und Druckeinheit
- C
- Bahnlaufposition direkt Komponente wie Druckturm
- D
- Bahnlaufposition zwischen zwei Druckeinheiten
- E
- Bahnlaufposition zwischen Druckeinheit und Wendeeinheit
- F
- Bahnlaufposition in der Wendeeinheit
- G
- Bahnlaufposition zwischen Wendeeinheit und Harte/Einlaufwalzen
- H
- Bahnlaufposition in der Harfe
- I
- Bahnlaufposition in Falzaufbau
- J
- Bahnlaufposition in Falzwerkoberteil
- K
- Bahnlaufposition in Falzwerk
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 102006016065 [0008]
Claims (10)
- Rollendruckmaschine (
1 ) mit mindestens einer Druckeinheit (13 ) zum Bedrucken mindestens einer Bedruckstoffbahn (19 ), und mit mindestens einer Bearbeitungseinrichtung zum Bearbeiten der mindestens einen Bedruckstoffbahn (19 ), Steuermitteln zum Steuern der mindestens einen Bearbeitungseinrichtung und Befestigungsmitteln, mittels deren die mindestens eine Bearbeitungseinrichtung an einer beliebigen Bahnlaufposition (A bis K) zwischen einem Rollenwechsler (10 ) der Rollendruckmaschine (1 ) und einem Ausgang eines Falzwerks (18 ) der Rollendruckmaschine (1 ) so angeordnet ist, dass die mindestens eine Bearbeitungseinrichtung die Bedruckstoffbahn (19 ) an einer Oberseite und/oder an einer Unterseite und/oder einem oder beiden Rändern derselben bearbeiten kann. - Rollendruckmaschine (
1 ) gemäß Anspruch 1, wobei die mindestens eine Bearbeitungseinrichtung an mindestens einer Bahnlaufposition von einer Bahnlaufposition (A) unmittelbar nach dem Rollenwechsler (10 ), einer Bahnlaufposition (B) zwischen dem Rollenwechsler (10 ) und der mindestens einen Druckeinheit (13 ), einer Bahnlaufposition (E) zwischen der mindestens einen Druckeinheit (13 ) und einer Wendeeinheit (14 ) der Rollendruckmaschine (1 ), einer Bahnlaufposition (F) in der Wendeeinheit (14 ), einer Bahnlaufposition (G) zwischen der Wendeeinheit (14 ) und eine Harfe (15 ) bildenden Einlaufwalzen der Rollendruckmaschine (1 ), einer Bahnlaufposition (H) innerhalb der Harfe (15 ), einer Bahnlaufposition (I) in einem Falzaufbau (16 ) der Rollendruckmaschine (1 ), wie insbesondere in einer Strangführung, einer Bahnlaufposition (J) in einem Falzwerkoberteil (17 ) der Rollendruckmaschine (1 ) oder einer Bahnlaufposition (K) im Falzwerk (18 ) angeordnet ist. - Rollendruckmaschine (
1 ) gemäß Anspruch 1, wobei die Rollendruckmaschine (1 ) mindestens zwei Druckeinheiten (13 ) aufweist, und wobei die mindestens eine Bearbeitungseinrichtung an mindestens einer Bahnlaufposition von einer Bahnlaufposition (A) unmittelbar nach dem Rollenwechsler (10 ), einer Bahnlaufposition (B) zwischen dem Rollenwechsler (10 ) und einer der Druckeinheiten (13 ), einer Bahnlaufposition (C) direkt in einer Komponente der Rollendruckmaschine (1 ), wie insbesondere in einem Druckturm, einer Bahnlaufposition (D) zwischen zwei Druckeinheiten (13 ), einer Bahnlaufposition (E) zwischen den Druckeinheiten (13 ) und einer Wendeeinheit (14 ) der Rollendruckmaschine (1 ), einer Bahnlaufposition (F) in der Wendeeinheit (14 ), einer Bahnlaufposition (G) zwischen der Wendeeinheit (14 ) und eine Harfe (15 ) bildenden Einlaufwalzen der Rollendruckmaschine (1 ), einer Bahnlaufposition (H) innerhalb der Harfe (15 ), einer Bahnlaufposition (I) in einem Falzaufbau (16 ) der Rollendruckmaschine (1 ), wie insbesondere in einer Strangführung, einer Bahnlaufposition (J) in einem Falzwerkoberteil (17 ) der Rollendruckmaschine (1 ) oder einer Bahnlaufposition (K) im Falzwerk (18 ) angeordnet ist. - Rollendruckmaschine (
1 ) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei die mindestens eine Bearbeitungseinrichtung von einer Zusatz-Druckeinrichtung, einer Klebeeinrichtung, einer Lackiereinrichtung, einer Trocknungseinrichtung, einer Folientransfereinrichtung, einer Schneideinrichtung, einer Stanzeinrichtung oder einer Perforationseinrichtung gebildet ist. - Rollendruckmaschine (
1 ) gemäß Anspruch 4, wobei die Zusatz-Druckeinrichtung von einer Inkjet-Druckeinrichtung gebildet ist. - Rollendruckmaschine (
1 ) mit mindestens einer Druckeinheit zum Bedrucken mindestens einer Bedruckstoffbahn (19 ), und mit mehreren Bearbeitungseinrichtungen zum Bearbeiten der mindestens einen Bedruckstoffbahn (19 ), Steuermitteln zum Steuern der Bearbeitungseinrichtungen und Befestigungsmitteln, mittels deren die jeweiligen Bearbeitungseinrichtungen an einer jeweiligen beliebigen Bahnlaufposition (A bis K) zwischen einem Rollenwechsler (10 ) der Rollendruckmaschine (1 ) und einem Ausgang eines Falzwerks (18 ) der Rollendruckmaschine (1 ) so angeordnet sind, dass die Bearbeitungseinrichtungen die Bedruckstoffbahn (19 ) an einer Oberseite und/oder an einer Unterseite und/oder einem oder beiden Rändern derselben bearbeiten können. - Rollendruckmaschine (
1 ) gemäß Anspruch 6, wobei die jeweiligen Bearbeitungseinrichtungen an mindestens einer Bahnlaufposition von einer Bahnlaufposition (A) unmittelbar nach dem Rollenwechsler (10 ), einer Bahnlaufposition (B) zwischen dem Rollenwechsler (10 ) und der mindestens einen Druckeinheit, einer Bahnlaufposition (E) zwischen der mindestens einen Druckeinheit und einer Wendeeinheit (14 ) der Rollendruckmaschine (1 ), einer Bahnlaufposition (F) in der Wendeeinheit (14 ), einer Bahnlaufposition (G) zwischen der Wendeeinheit (14 ) und eine Harfe (15 ) bildenden Einlaufwalzen der Rollendruckmaschine (1 ), einer Bahnlaufposition (H) innerhalb der Harfe (15 ), einer Bahnlaufposition (I) in einem Falzaufbau (16 ) der Rollendruckmaschine (1 ), wie insbesondere in einer Strangführung, einer Bahnlaufposition (J) in einem Falzwerkoberteil (17 ) der Rollendruckmaschine (1 ) oder einer Bahnlaufposition (K) im Falzwerk (18 ) angeordnet sind. - Rollendruckmaschine (
1 ) gemäß Anspruch 6, wobei die Rollendruckmaschine (1 ) mindestens zwei Druckeinheiten (13 ) aufweist, und wobei die jeweiligen Bearbeitungseinrichtungen an mindestens einer Bahnlaufposition von einer Bahnlaufposition (A) unmittelbar nach dem Rollenwechsler (10 ), einer Bahnlaufposition (B) zwischen dem Rollenwechsler (10 ) und einer der Druckeinheiten (13 ), einer Bahnlaufposition (C) direkt in einer Komponente der Rollendruckmaschine (1 ), wie insbesondere in einem Druckturm, einer Bahnlaufposition (D) zwischen zwei Druckeinheiten (13 ), einer Bahnlaufposition (E) zwischen den Druckeinheiten (13 ) und einer Wendeeinheit (14 ) der Rollendruckmaschine (1 ), einer Bahnlaufposition (F) in der Wendeeinheit (14 ), einer Bahnlaufposition (G) zwischen der Wendeeinheit (14 ) und eine Harfe (15 ) bildenden Einlaufwalzen der Rollendruckmaschine (1 ), einer Bahnlaufposition (H) innerhalb der Harfe (15 ), einer Bahnlaufposition (I) in einem Falzaufbau (16 ) der Rollendruckmaschine (1 ), wie insbesondere in einer Strangführung, einer Bahnlaufposition (J) in einem Falzwerkoberteil (17 ) der Rollendruckmaschine (1 ) oder einer Bahnlaufposition (K) im Falzwerk (18 ) angeordnet sind. - Rollendruckmaschine (
1 ) gemäß einem der Ansprüche 6 bis 8, wobei die Bearbeitungseinrichtungen eine oder mehrere von einer Zusatz-Druckeinrichtung, einer Klebeeinrichtung, einer Lackiereinrichtung, einer Trocknungseinrichtung, einer Folientransfereinrichtung, einer Schneideinrichtung, einer Stanzeinrichtung und einer Perforationseinrichtung aufweisen. - Rollendruckmaschine (
1 ) gemäß Anspruch 9, wobei die Zusatz-Druckeinrichtung von einer Inkjet-Druckeinrichtung gebildet ist.
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