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DE9210738U1 - Behälter mit Verschlußkappe - Google Patents

Behälter mit Verschlußkappe

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Publication number
DE9210738U1
DE9210738U1 DE9210738U DE9210738U DE9210738U1 DE 9210738 U1 DE9210738 U1 DE 9210738U1 DE 9210738 U DE9210738 U DE 9210738U DE 9210738 U DE9210738 U DE 9210738U DE 9210738 U1 DE9210738 U1 DE 9210738U1
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DE
Germany
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container
closure cap
container according
centering
loop
Prior art date
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DE9210738U
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English (en)
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Individual
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Individual
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Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D51/00Closures not otherwise provided for
    • B65D51/24Closures not otherwise provided for combined or co-operating with auxiliary devices for non-closing purposes
    • B65D51/242Closures not otherwise provided for combined or co-operating with auxiliary devices for non-closing purposes provided with means for facilitating lifting or suspending of the container

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Closures For Containers (AREA)

Description

Horst Rebhan 8647 Stockheim
Behälter mit Verschlußkappe
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Behälter mit Verschlußkappe für pulverförmigen oder flüssigen Stoffen, vorzugsweise zur Aufnahme von Duft- und/oder Pflegemitteln, mit einer an der Verschlußkappe befestigten Aufhängeschlaufe.
Behälter dieser Art sind in den verschiedensten Ausführungsformen seit langem bekannt. Die Verschlußkappe besteht dabei meist aus Kunststoff und wird in der Regel mittels Spritzgießverfahren hergestellt. Die Aufhängeschlaufe ist dabei über ein Filmscharnier einstückig mit der Verschlußkappe ausgebildet oder in anderer Weise mit der Verschlußkappe verbunden.
Bekannte Behälterkonstruktionen dieser Art haben den Nachteil, daß es beim Gebrauch schwierig ist, die meist bewegliche oder zumindest nachgiebig elastische Aufhängeschlaufe auf einen Haken, eine Armatur oder dergleichen Einhängevorsprung zu hängen. Diese Schwierigkeit wird insbesondere dann noch verstärkt, wenn die Sicht, wie etwa beim Duschen, eingeschränkt ist, und man beispielsweise einen Haarwaschmittel enthaltenden
Behälter nach der Entnahme mit der Aufhängeschlaufe an dem jeweiligen Einhängevorsprung aufhängen will.
Es sind aber auch Behälterkonstruktionen mit einer weitgehend starren Aufhängeschlaufe bekannt.
Bei derartiger Konstruktion wirkt sich jedoch die Aufhängerschlaufe störend beim Zuführen zum Verschließautomaten, beim Aufschrauben der Verschlußkappe auf den Behälter, beim Verpacken, beim Versand und beim Verkauf aus.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen Behälter mit Verschlußkappe und Aufhängeschlaufe derart weiterzubilden, daß ein leichtes Aufhängen des Behälters ermöglicht wird.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß eine am Behälter und/oder an der Verschlußkappe ausgebildete Zentrierrinne vorgesehen wird, die in einen Funktionsbereich der Aufhängeschlaufe einmündet.
Als Funktionsbereich der Aufhängeschlaufe wird derjenige Bereich definiert, in dem ein Haken, eine Armatur oder dergleichen Einhängevorsprung zu liegen kommen muß, wenn die Aufhängeschlaufe ihre Aufhängefunktion erfüllen soll. Dies bedeutet, daß die Zentrierrinne am Behälter und/oder an der Verschlußkappe derart ausgebildet und angeordnet sein muß, daß sie zum Funktionsbereich der Aufhängeschlaufe hinführt bzw. hinleitet.
Durch die erfindungsgemäßen Merkmale ist ein Behälter mit Verschlußkappe geschaffen, durch dessen spezielle
Gestaltung der Aufhängevorgang in der letzten Phase zwangsgeführt durchgeführt wird. Zum Zwecke des Aufhängens des Behälters muß nämlich die Aufhängeschlaufe nicht wie bisher umständlich auf den Haken, die Armatur oder dergleichen Aufhängevorsprung aufgefädelt, sondern lediglich der Behälter und/oder die Verschlußkappe an den Aufhängevorsprung herangeführt, dieser in Kontakt mit der Zentrierrinne gebracht, und dann der Behälter - geführt durch die Zentrierrinne - entlang des Aufhängevorsprungs verschoben werden, bis die Aufhängeschlaufe über dem Aufhängevorsprung hängt. Dies ist ohne Blickkontakt bei eingeschränkter Sicht durch einfache Tastarbeit möglich.
Mit anderen Worten: Nach dem Heranführen des Behälters an den Aufhängevorsprung muß der Behälter lediglich durch die Zentrierrinne entlang des Aufhängevorsprungs bewegt werden, bis der Aufhängevorsprung in den Funktionsbereich der Aufhängeschlaufe gelangt. Komplizierte Ein- oder Auffädelbewegungen sind hierfür nicht erforderlich. Vielmehr führt die Zentrierrinne den Behälter weitgehend selbständig, so daß auf diesen lediglich ein leichter Druck ausgeübt werden muß, damit die Zentrierrinne in Eingriff mit dem Aufhängevorsprung verbleibt. Diese Verschiebebewegung ist solange fortzusetzen, bis die Aufhängeschlaufe aufgrund des Anliegens auf dem Aufhängevorsprung der Weiterbewegung einen widerstand entgegensetzt. Diese Anschlagwirkung ist ein Signal für den Benutzer, daß der Aufhängevorgang abgeschlossen und die Aufhängeschlaufe ordnungsgemäß über dem Aufhängevorsprung hängt.
Vorteilhaft ist es, wenn die Zentrierrinne in einer Seitenwand der Verschlußkappe derart angeordnet ist, daß
sie in der Normalstellung des Behälters vertikal verläuft und daß die Aufhängeschlaufe im Bereich des oberen Auslaufendes der Zentrierrinne angeordnet ist. Eine derartige Ausgestaltung kommt der bei Auffädelversuchen mit herkömmlichen Verschlußkappen automatischen Bewegung sehr nahe, so daß keine Übungsphase für den Benutzer mehr erforderlich ist.
Für Behälter mit einer vorderen oder hinteren Hauptseitenwand sowie seitlich zwischen diesen angeordneten Schmalseitenwänden ist es vorteilhaft, wenn die Zentrierrinne im Bereich der hinteren Hauptseitenwand angeordnet ist.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die Zentrierrinne durch eine"im Querschnitt nach innen, d.h. konkav gewölbte hintere Hauptseitenwand gebildet. Durch eine derartige Ausgestaltung wird eine relativ breite Zentrierrinne gebildet, durch die der Aufhängevorgang sehr einfach durchführbar ist. Darüberhinaus erhöht eine derartige Ausgestaltung zusammen mit einer nach außen, d.h. konvex gewölbten vorderen Hauptseitenwand die Griffigkeit. Die vordere Hauptseitenwand nach außen, d.h. konvex zu wölben, hat darüberhinaus den Vorteil, daß eine für Werbemaßnahmen vergrößerte und für die Zur-Schau-Stellung günstige Flächenform erzielt wird.
Eine besonders zewckmäßige Ausgestaltung ergibt sich, wenn die beiden Hauptseitenwände in Bezug zueinander konzentrisch gewölbt sind.
Die Griffigkeit wird gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung noch dadurch erhöht, daß die Schmalseitenwände jeweils nach innen gewölbt ausgebildet sind.
Grundsätzlich kann die Querschnittsform der Zentrierrinne in jeder beliebigen Weise gewählt sein. Zweckmäßig ist es, die Zentrierrinne im Querschnitt über ihren Verlauf gleich auszubilden. Es ist jedoch auch möglich, der Querschnittsform für die Zentrierrinne über ihren Verlauf eine sich ändernde Form zu geben.
Die Enden der Aufhängeschlaufe können in jeder beliebigen Weise mit der Verschlußkappe verbunden sein. Besonders vorteilhaft ist es jedoch, die Anordnung derart zu treffen, daß die Enden der Aufhängeschlaufe mit der Verschlußkappe über Filmscharniere einstückig verbunden sind. Derartige Ausgestaltungen sind bekannt und ermöglichen eine wirtschaftliche Herstellung der Verschlußkappe.
Zweckmäßig ist es vor allem auch, daß die Aufhängeschlaufe zumindest teilweise in eine in der Verschlußkappe ausgebildeten Nut eingesenkt ist. Damit kann die Aufhängeschlaufe aufgrund der Anordnung in der Nut in die Verschlußkappe voll integriert werden. Abstehende Abschnitte, die beim Zuführen zum Verschließautomaten, beim Aufschrauben der Verschlußkappe auf den Behälter, beim Verpacken, beim Versand und beim Verkauf stören, sind daher nicht vorhanden.
Um die Aufhängeschlaufe beim Gebrauch des Behälters benutzen zu können, ist es in solchen Fällen lediglich
erforderlich, diese aus der Nut auszuheben. Gemäß einer entsprechenden Weiterbildung der Erfindung ist die Aufhängeschlaufe neben dem äußeren Bereich der Zentrierrinne mit der Verschlußkappe verbunden. Auf diese Weise kann die Verschlußkappe vollständig über die Zentrierrinne geschwenkt werden, so daß der Funktionsbereich unmittelbar über dem Zentrierrinnenauslauf gebildet wird.
Behälter der erfindungsgemäßen Art können grundsätzlich jede beliebige Form aufweisen. Vorteilhaft ist es jedoch, wenn eine Behälterform gewählt wird, bei der die Querschnittsform der Zentrier rinne über ihren Verlauf gleich ist. In Spezialfallen kann die Qeurschnittsform der Zentrierrinne jedoch auch über ihren Verlauf unterschiedlich sein.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn sich die Zentrierrinne über die gesamte Höhe des Behälters einschließlich der Verschlußkappe erstreckt.
Im folgenden ist zur weiteren Erläuterung und zum besseren Verständnis ein Ausführungsbeispiel der Erfindung unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen näher beschrieben.
Fig. 1 zeigt in einer perspektivischen Darstellung eine Gesamtansicht eines Ausführungsbeispiels der Erfindung mit aufgeklappter Aufhängeschlaufe,
Fig. 2 zeigt in einer perspektivischen Darstellung, teilweise abgebrochen, das Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1, mit in einer Nut einer Verschlußkappe liegenden Aufhängeschlaufe, und
Fig. 3 und 4
zeigen in perspektivischen Darstellungen schematisch den Aufhängevorgang des Ausführungsbeispiels gemäß der Fig. 1 und 2.
Wie aus den Fig. 1 bis 4 hervorgeht, ist ein Behälter 1 aus Kunststoff o. dgl. mit einer Verschlußkappe 2 ausgestattet. Die Verschlußkappe 2 besitzt auf ihrer Oberseite eine Ausgabeöffnung 4 für den Behälter inhalt. Diese Ausgabeöffnung 4 kann mit einer Verschließklappe verschlossen werden, welche in an sich bekannter Weise über ein Filmscharnier 6 einstückig mit der Verschlußkappe 2 verbunden ist.
Über die Oberseite der Verschlußkappe 2 verläuft eine Nut 7. Die Verschließklappe 5 ist mit einem Vorsprung 8 ausgestattet, dessen Oberseite mit dem Grund der in der Verschlußkappe 2 angeordneten Nut 7 fluchtet. An die Verschlußkappe 2 schließt sich in Höhe des Filmscharniers 6 eine Aufhängeschlaufe 9 einstückig über jeweils ein Filmscharnier 10 an. Diese Aufhängeschlaufe 9 ist U-förmig gestaltet, wobei ihre Länge derart bemessen ist, daß sie in einer in der Nut 7 eingesenkten Lage (vgl. Fig. 2) voll in die Verschlußkappe 2 integriert ist. Auf diese Weise
werden Probleme beim Zuführen zum Verschließautomaten, beim Aufschrauben der Verschlußkappe auf den Behälter, beim Verpacken, beim Versand und beim Verkauf vermieden.
Die Verschlußkappe 2 und der Behälter 1 weisen zusammen eine prismatische Ausbildung mit im wesentlichen zwei Hauptseitenwandungen 11 und 12 sowie zwei seitlich angeordneten Schmalseitenwandungen 13 auf. Dabei ist die vordere Hauptseitenwandung 11 nach außen gewölbt und die hintere Hauptseitenwandung 12 in bezug auf die vordere Hauptseitenwandung 11 konzentrisch nach innen gewölbt. Die seitlichen Schmalseitenwandungen 13 sind jeweils ebenfalls nach innen gewölbt. Dadurch ist der Behälter gut faßbar und liegt damit gut in der Hand.
Die hintere Hauptseitenwandung 12 bildet durch ihre konkave Ausbildung über die gesamte Höhe des Behälters 1 und der Verschlußkappe 2 für den Aufhängevorgang eine Zentrierrinne 15, deren Funktion noch beschrieben werden wird. Das obere Ende dieser Zentrierrinne 15 weist dabei einen freien Auslauf in einen Funktionsbereich 16 der Aufhängeschlaufe 9 auf. Der Funktionsbereich 16 der Aufhängeschlaufe 9 ist definiert, durch den Raum, der von der Aufhängeschlaufe 9 umgrenzt ist und der sich direkt an den oberen Auslauf der Zentrierrinne 15 anschließt. Wie aus den Figuren 1, 3 und 4 hervorgeht ist die Aufhängeschlaufe 9 zu diesem Zweck an der oberen Kante der hinteren Hauptseitenwandung 12 im Bereich des Überganges auf die jeweilige Schmalseitenwandung 13 angeordnet. Im hochgeklappten Zustand liegt die Aufhängeschlaufe 9 somit vollständig in der Verlängerung der Zentrierrinne 15 nach oben.
In ihrer in der Nut eingesenkten Lage hat die Aufhängeschlaufe (vergl. Fig. 2 ) ferner eine Sicherungsfunktion. So wird die Verschließklappe 5 durch die auf dem Vorsprung 8 aufliegende Aufhängeschlaufe 9 in ihrer Schließlage gehalten, so daß ein unbeabsichtigtes Öffnen und damit ein Auslaufen des Behälterinhalts vermieden wird.
Bei entsprechender Anordnung eines Siegels o. dgl. kann die Aufhängeschlaufe 9 darüber hinaus eine Originalitätsfunktion haben.
Ein Behälter 1 der dargestellten Art gelangt zum Verbraucher in einem Zustand, wie er in Fig. 2 dargestellt ist. Die Aufhängeschlaufe 9 liegt dabei vollständig eingesenkt in der über die Oberseite der Verschlußkappe 2 verlaufenden Nut 7 und ist damit in die Verschlußkappe 2 vollständig integriert.
Um die Verschließklappe 5 und die Aufhängeschlaufe 9 besser ergreifen zu können, ist der Vorsprung 8 bzw. ein Vorsprung 18 jeweils am vorderen Ende vorgesehen. Unterhalb dieser Vorsprünge 8 bzw. 18 ist in der Verschlußkappe 2 eine Ausnehmung 19 angeordnet. Diese Ausnehmung 19 erleichtert das Untergreifen der beiden Vorsprünge und damit das Hochklappen der Aufhängeschlaufe 9 in die in Fig. 1 gezeigte Stellung bzw. das Freilegen der Ausgabeöffnung 4 durch Hochklappen der Verschließkappe 5.
Der Aufhängevorgang des Behälters an einen Haken 17, einer Aufhängenase einer Kachel, am Drehknopf eines Wasserhahnes oder an einem anderen geeigneten Einhängevorsprung geschieht nun in folgender Weise.
In einem ersten Schritt wird die Aufhängeschlaufe 9 durch Unterfassen des Vorsprunges 18 aus der in Fig. 2 dargestellten Lage in die aus Fig. 1 ersichtliche Stellung hochgeklappt.
In einem zweiten Schritt wird dann der Behälter mit der Zentrierrinne 15 an den Haken 17 oder dergleichem Vorsprung herangeführt. Hierzu ist kein Sichtkontakt erforderlich, da sich der Behälter beim Andrücken der hinteren Hauptseitenwand 12 aufgrund der Zentrierrinne selbsttätig auf dem Haken 17 oder dergleichen zentriert.
In einem dritten Schritt muß der Behälter 1 dann lediglich an dem Haken 17 oder dergleichen nach unten verschoben werden, wie dies in Fig. 3 mit dem abgeknickten vorderen Teil des Pfeiles symbolisch dargestellt ist. Dabei gerät der Haken 17 oder dergleichen Vorsprung in den Funktionsbereich 16 der Aufhängeschlaufe 9 und erfaßt automatisch das obere Bügelende der Aufhängeschlaufe 9, wodurch die Abwärtsbewegung des Behälters 1 gestoppt wird. In dieser Lage kann dann der Behälter 1 losgelassen werden, da sichergestellt ist, daß die Aufhängeschlaufe auf dem Haken 17 und der Behälter 1 sich in seiner Aufhängestellung befindet. Der Aufhängevorgang ist damit abgeschlossen. Ein Sichtkontakt ist bei diesem Vorgang nicht erforderlich. Alle Stadien des Aufhängevorganges lassen sich aufgrund der erfindungsgemäßen Ausgestaltung auf einfache Weise erfühlen.

Claims (17)

Schutzansprüche
1. Behälter mit Verschlußkappe für pulverförmige oder flüssige Stoffe, vorzugsweise zur Aufnahme von Duft- und/oder Pflegemitteln, mit einer an der Verschlußkappe befestigten Aufhängeschlaufe (9), gekennzeichnet durch eine am Behälter
(I) und/oder an der Verschlußkappe (2) ausgebildete Zentrierrinne (15), die in einen Funktionsbereich der Aufhängeschlaufe (9) einmündet.
2. Behälter nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Zentrierrinne (15) in einer Seitenwandung des Behälters (1) und/oder der Verschlußkappe (2) derart angeordnet ist, daß sie in Normalstellung des Behälters vertikal verläuft und daß die Aufhängeschlaufe (9) im Bereich des oberen Auslaufendes der Zentrier rinne (15) angeordnet ist.
3. Behälter nach Anspruch 1 oder 2, mit einer vorderen
(II) und einer hinteren (12) Hauptseitenwand, sowie seitlich und zwischen diesen angeordneten Schmalseitenwänden (13),
dadurch gekennzeichnet, daß die Zentrierrinne (15) im Bereich der hinteren Hauptseitenwand (12) angeordnet ist.
4. Behälter nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die Zentrierrinne (15) durch eine im Querschnitt nach innen gewölbte hintere Hauptseitenwand (12) gebildet ist.
5. Behälter nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die vordere Hauptseitenwand (11) nach außen gewölbt ist.
6· Behälter nach Anspruch 4 und 5, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Hauptseitenwände in Bezug zueinander konzentrisch gewölbt sind.
7. Behälter nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schmalseitenwandungen (13) nach innen gewölbt ausgebildet sind.
8. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Querschnittsform der Zentrierrinne (15) über ihren Verlauf gleich ist.
9. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Querschnittsform der Zentrierrinne (15) über ihren Verlauf unterschiedlich ist.
10. Behälter nach Anspruch 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufhängeschlaufe (9) urn wesentlichen U-förmig ausgebildet ist und mit ihren Enden mit der Verschlußkappe (2) im Bereich des Auslaufendes der Zentrierrinne (15) verbunden ist.
11. Behälter nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet, daß die Enden der Aufhängeschlaufe (9) mit der Verschlußkappe (2) über Filmscharniere einstückig verbunden sind.
12. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufhängeschlaufe zumindest teilweise in eine in der Verschlußkappe (2) ausgebildeten Nut (7) lösbar eingesenkt ist.
13. Behälter nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Zentrierrinne (15) des Behälters (1) mit der Zentrierrinne der Verschlußkappe (2) fluchtet.
14. Behälter nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Querschnitt der Verschlußkappe (2) dem Querschnitt des Behälters (1) entspricht.
15. Behälter nach Anspruch 13 oder 14,
dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter (1) und die Verschlußkappe (2) eine im wesentlichen prismatische Ausbildung aufweisen.
16. Behälter nach Anspruch 13 oder 14,
dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter (1) und die Verschlußkappe (2) eine im wesentlichen kegelförmige Ausbildung aufweisen.
17. Behälter nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche/
dadurch gekennzeichnet, daß sich die Zentrierrinne (15) über die gesamte Höhe des Behälters (1) und der Verschlußkappe (2) erstreckt.
(6039y)
DE9210738U 1992-08-11 1992-08-11 Behälter mit Verschlußkappe Expired - Lifetime DE9210738U1 (de)

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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE4425909A1 (de) * 1994-07-21 1996-01-25 Sara Lee De Gmbh & Co Kg Behälter für fließfähige Körperpflegemittel, insbesondere Duschgele

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* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE4425909A1 (de) * 1994-07-21 1996-01-25 Sara Lee De Gmbh & Co Kg Behälter für fließfähige Körperpflegemittel, insbesondere Duschgele

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