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Verkürzbarer Schirm Die Erfindung bezieht sich auf einen verkürzbaren
Schirm mit ineinanderschiebbaren Stock- und Dachstangenteilen, insbesondere auf
einen solchen Schirm, bei dem der Unterstock in den Oberstock einschiebbar ist.
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Es sind verkürzbare Schirme bekannt, die ineinanderschebbare Stock-
und Dachstangenteile aufweisen und bei denen die an den Hauptstreben angelenkten
Hilfsstreben mit den anderen Enden frei, vorzugsweise an einem Hilfsschieber angelenkt,
am Stock verschiebbar sind. Bei diesen Schirmen sind die Stockteile in auseinandergezogener
Stellung dadurch zueinander gesperrt, daß eine von dem Griffende mittels eines Druckknopfes
auslösbare Sperrfeder in eine entsprechende Ausnenmung am unteren Ende des Oberstockes
eingreift. Dieselbe Sperrfeder dient zur Sicherung der Stockteile im zusammengeschobenen
Zustand, indem sie in eine Ausnehmung am oberen Ende des Oberstockes dicht unterhalb
der Krone einfällt.
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Bei den verkürzbaren Schirmen der genannten Art ist es das Ziel, einen
Schirm zu erhalten, der im ausgezogenen Zustand eine größtmögliche Länge aufweist
und im zusammengeschobenen Zustand so kurz wie nur irgend möglich ausfällt. Dies
ist bei Schirmen, die lediglich aus zwei ineinanderseniebbaren Stockteilen bestehen,
nur dann möglich, wenn die beiden Stockteile, d. h. Oberstock und Unterstock, die
gleiche Länge aufweisen und völlig ineinandergeschoben werden können, so daß ein
Stockteil das andere im zusammengeschobenen Zustand vollkommen überdeckt. Bei den
bisherigen Schirmen dieser Art ist dies nicht der Fall. Vielmehr muß der Oberstock
gegenüber dem Unterstock kürzer sein, damit beim Beginn des Ausziehens des Schirmas
die Schieberhaltefed@er gleich in die Ausnenmung des
Hauptschiebers
eingreifen kann. Beim Herausziehen des Oberstockes wird dadurch der Hauptschieber
zusammen mit den daran angelenkten Hauptstreben und mit den an diesem angelenkten
oberen Dachstangenteilen zurückgehalten. Im zusammengeschobenen Zustand liegt die
Schieberhaltefeder innerhalb des übergeschobenen Oberstockes. Zwar kann bei der
bisherigen Bauart der Hauptschieber mit dem unteren Ende gegen den Boden des Griffes
stoßen, der Oberstock bleibt jedoch in einer bestimmten Entfernung zurück, nämlich
um die Schlitzlänge im Unterstock, die für die Haltefeder des Hauptschiebers vorgesehen
ist. Auf diese Weise kann das Ziel der Verkürzung des Schirmes im zusammengeschobenen
Zustand auf das Minimum nicht erreicht werden.
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Die Erfindung hat einen verkürzbaren Schirm mit ineinanderschiebbaren
Stock- und Dachstangenteilen zum Gegenstand, bei dem diese Nachteile beseitigt sind.
Für die Möglichkeit des Verkürzens des Schirmes auf eine geringstmögliche Länge
wird erfindungsgemäß der Oberstock am unteren Ende mit einem Längsschlitz versehen
und der Hauptschieber mit einer weiteren Raste oberhalb des Strebenanlenkpunktes
ausgerüstet. Auf diese Weise ist es möglich, die ineinanderschiebbaren Stockteile,
wenn sie gleiche Länge aufweisen, völlig übereinanderschieben zu können. Durch den
Längsschlitz des Oberstockes, der bei verkürztem Schirm mit seinem unteren Ende
über die Schieberhaltefeder hinaus verschiebbar ist, kann die Haltefeder zum Einlösen
in die zweite Raste des Hauptschiebers hindurchtreten. Der Schl'it'z ist so lang,
daß der Oberstock bis zum Griffboden geschoben werden kann, ohne daß dabei die vorstehende
Schieberhaltefeder heruntergedrückt wird. Die beiden Rasten werden am Hauptschieber
zweckmäßig so verteilt, daß die eine Raste oberhalb des Anlenkpunktes der Hauptstreben
angeordnet ist, während die andere Raste wie üblich unterhalb desselben liegt. Im
ausgezogenen Zustand werden Oberstock und Unterstock vorzugsweise durch eine selbsttätig
wirkende Kugelraste in ihrer gegenseitigen Lage gesichert.
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Es ist an sich bekannt, bei zwei ineinanderschiebbaren Rohrteilen
von Schirmen in dem äußeren Rohrteil einen Schlitz vorzusehen, damit eine Feder
des inneren Rohrteiles nach außen durchtreten kann und die beiden Teile - gegeneinander
verschoben werden können. Hierbei handelt es sich aber um einen verkürzbaren Schirm
mit mehr als zwei ineinanderschiebbaren Rohrteilen, wobei der Aufbau des Schirmgestelles
ein sonst ganz anderer ist. Bei der Erfindung hingegen werden nur zwei ineinander
verschiebbare Rohrteile bzw. Stockteile benutzt, wobei das untere Stockteil unmittelbar
mit dem Griffboden verbunden ist.
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Durch die Ausbildung gemäß der Erfindung kann der Schirm im zusammengeschobenen
Zustand kürzer werden als die bisherigen Schirme bei gleichen Abmessungen der Dachstangenlängen.
Der zusammengeschobene Schirm erreicht hierbei die denkbar geringste Länge. Die
Dachstangen schieben sich ebenfalls weiter ineinander, als es bisher der Fall ist.
Dies hat den Vorteil, daß der Schirm durch eine einfache Handhabung, die den Stoffbezug
wesentlich schont, geöffnet werden kann. Beim Ausziehen umfaßt nämlich eine Hand
nur den Griff, nicht die auf dem Handgriff liegenden Dach-Stangen, und die andere
Hand nur die Schirmkrone, ebenfalls ohne Dachstangen: Diese Handhabung gewährleistet
ein einwandfreies Öffnen unter Schonung des Bezuges. Gemäß der Erfindung kann die
Schieberhaltefeder in dem Unterstock von vornherein verhältnismäßig weit entfernt
von dem unteren Stockende und bequem erreichbar angeordnet werden, da man für das
Zusammenschieben auf das Minimum nichts an Länge einbüßt. Das Gestell ist andererseits
auch für kurz geschnittene Bezüge geeignet bzw. für Bezüge, die später stark einlaufen.
,Die Anordnung einer unteren Raste im Hauptschieber für die Schieberhaltefeder hat
eine größere Spreizstellung der Dachstangen im entspannten Zustand zur Folge, was
bei nassen Schirmen vielfach erwünscht ist und außerdem -das Öffnen des Schirmes
von dieser Ausgangsstellung erleichtert. Andererseits wird durch die obere Raste
am Hauptschieber ein sattes Anliegen der Dachstangen am Griff für das Zusammenschieben
des Schirmes erreicht.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel nach der Erfindung veranschaulicht,
und zwar zeigt Fig. i den verkürzbaren Schirm gemäß der Erfindung im ausgezogenen,
aber nicht aufgespannten Zustand, Fig. z eine Zwischenstellung, Fig.3 den Schirm
im völlig zusammengeschobenen Zustand.
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Der Schirm besteht aus einem Oberstock i mit der Krone 2, an dem die
oberen Dachstangenteile 3 in bekannter Weise angelenkt sind. Der in den Oberstock
i einschiebbare Unterstock q, ist am unteren Ende mit einem Griff 5 versehen. An
dem Hauptschieber 6 befinden sich die Anlenkstellen für die Hauptstreben 81, mit
deren anderen Enden die unteren Dachstangen 9 gelenkig verbunden sind; sie können
in die oberen Dachstangen 3 eingeschoben werden. An den Hauptstreben $ greifen Hilfsstreben
io an, deren Enden an einem Hilfsschieber i i angelenkt und am Stock i frei verschiebbar
sind. Durch die untere Schieberhaltefeder 12 wird; der Hauptschieber 6 in bekannter
Weise festgelegt.
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Der Hauptschieber weist nicht nur die an seiner Hülse 6 befindliche
untere Rast i-3. zum Einfallen der Schieberhaltefeder i2, sondern nach der Erfindung
vorzugsweise oberhalb der Anlenkstelle 7 eine Verlängerung 1q. auf, die mit einer
weiteren Raste 15 für die Schieberhältefeder 12 versehen ist. Weiterhin ist der
Oberstock mit einem Längsschlitz 16 versehen, der in der Ebene der Schieberhaltefeder
i2 vorgesehen ist, so daß beim Zusammenschieben der Stockteile i und q.- die Schieberhaltefeder
12 durch den Schlitz 16 hindwrchtreten kann. Der Schlitz 16 weist hierbei eine solche
Länge auf, daß nicht nur ein Durchtreten der Haltefeder 1.2. ermöglicht ist, sondern
der Oberstock i auf dem Unterstock so weit verschoben werden kann, daß
der
Oberstock sich völlig mit dem Unterstock deckt, ohne daß die Haltefeder 2 aus der
zweiten Raste 15 in den Unterstock gedrückt wird.
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Die Wirkungsweise des verkürzbaren Schirmes gemäß der Erfindung ist
wie folgt: Von der in Fig. i dargestellten Stellung, bei der die Stockteile im auseinandergezogenen
Zustand gezeigt sind, wird zunächst der Unterstock 4 mit dem Griff 5 ,eingeschoben,
und zwar so weit, diaß die Schieberhalltefeder 12 in der oberen Raste 15 der Hauptschieberverlängerun.g
14 einfallen kann (Fig. 2). Danach werden die beiden Stockteile i und q. weiter
zusammengeschoben. Hierbei wird die Schieberhaltefeder i !5i durch das untere Ende
des Oberstockes i zunächst zurückgedrückt, kann jedoch durch den Schlitz 16 wieder
hinaustreten, so daß der Hauptschieber durch die Schieberhaltefeder 12 in seiner
Lage gesichert bleibt. Der Oberstock i wird endlich so weit eingeschoben, bis die
Unterkante des Oberstockes in dem Griffboden zur Anlage kommt, wobei das untere
Ende des Oberstockes i mit dem Hauptschieber 6 bündig geht. Auf diese Weise ist
der Schirm auf die kürzeste Länge zusammengeschoben.
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Die erfindungsgemäße Anordnung kann auch in der Weise getroffen werden,
daß sie an dem Hilfsschieber, an dem die Hilfsstreben angelenkt sind, vorgesehen
wird. In diesem Falle wäre eine weitere Hilfsschieberhaltefeder erforderlich. Der
Schlitz unten am Oberstock müßte dann oben am Oberstock, und zwar unter der Schirmkrone,
angebracht werden. Die zusätzliche Hilfsschieberhaltefeder wäre etwas unterhalb
der Kugelraste im Unterstock vorzusehen. Die Hilfsschieberhülse kann hierbei doppelseitig,
ähnlich wie die Hauptschie-berhülse, ausgebildet sein. Die Haltefeder für den Hauptschieber
verbleibt hierbei. Bei einer solchen Ausführung ist die Möglichkeit gegeben, dieselbe
Wirkung zu erreichen, insbesondere den Schirm auf ein sehr kurzes Gestell zusammenzuschieben.