DE906106C - Elektrisches Stellwerk, insbesondere Gleisbildstellwerk, mit rein elektrischen Ausschluessen, bei dem bei Nichtzustandekommen von Fahrstrassenbildungen infolge Stoerungen angeriegelte Fahrwege hergestellt werden - Google Patents
Elektrisches Stellwerk, insbesondere Gleisbildstellwerk, mit rein elektrischen Ausschluessen, bei dem bei Nichtzustandekommen von Fahrstrassenbildungen infolge Stoerungen angeriegelte Fahrwege hergestellt werdenInfo
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B61—RAILWAYS
- B61L—GUIDING RAILWAY TRAFFIC; ENSURING THE SAFETY OF RAILWAY TRAFFIC
- B61L19/00—Arrangements for interlocking between points and signals by means of a single interlocking device, e.g. central control
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Description
- Elektrisches Stellwerk, insbesondere Gleisbildstellwerk, mit rein elektrischen Ausschlüssen, bei dem bei Nichtzustandekommen von Fahrstraßenbildungen infolge Störungen angeriegelte Fahrwege hergestellt werden Im Bahnhofsbetrieb kann es vorkommen, daß nicht alle: für die Bildung einer Fahrstraße notwendigen Voraussetzungen gegeben sind. Die für die Fahrstraßenfestlegung notwendigen Voraussetzungen bestehen in dem Ausschluß feindlicher Fährstraßen, dem Verschluß der Weichen gegen Umstellung und in der Stellung des oder der Signale. Wenn sich nun infolge einer Störung ein Signal nicht stellen läßt, würde die Bildung der Fahrstraße also nicht möglich sein. Nichtsdestoweniger ist es aber nicht nur erwünscht, sondern sogar notwendig, Zugfahrten vor sich gehen zu lassen. Um dies zu ermöglichen, hat man den Begriff der Anriegelung einer Fahrstraße gewählt. Be.i einer Signalstörung würde also dann dem Lokomotivführer Fahrsignal durch Ersatzsignal (Befehl A in Form der drei weißen Lichtsignale oder schriftlicher oder mündlicher Befehl) gegeben werden.
- Bei den mechanischen oder mechanisch-elektrischen Stellwerken (Kraftstellwerk) wurde die Anriegelung durch das mechanische Versehlußregister bewirkt. Auf diese Weise wurden die Weichen gegen Umstellung verschlossen und die feindlichen Fahrstraßen ausgeschlossen. Die Erfindung bezieht ssich aber .nun auf ein elektrisches Stellwerk ohne mechanische Verschlußregister, d. h. mit nein elektrischen Ausschlüssen, bei dem, bei Nichtzustandekommen von Fahrstraßenbildung infolge Störung, angeriegelte Fahrwege hergestellt werden sollen. Die Erfindung bringt die Lösung für die Anriegelung bei einem solchen Stellwerk.
- Die Erfindung besteht darin, daß neben dem bzw. den Fahrstraßensteuerrelais ein Anriegelrelais vorgesehen .ist, das beim Betätigen der Bedienungselemente zwecks Einstellung der Fahrstraße zusammen mit dem Fahrstraßensteuerreläis an Spannunis gelegt wird, durch eine zugeteilte Ansprechverzögerung aber nur dann zum Schalten (und zur Herstellung des Anriegelzustandes) kommt, wenn der Stromkreis des, Fahrstraßensteuerrelaiss, nicht zustande gekommen, d. h. das Fahrstraßenstcuerelais unbeeinflußt geblieben ist.
- Im Normalfall wird das Anriegelrelais durch einen ansprechenden Kontakt des Fahrstraßenrelais abgeschaltet. Auf diese Weise kommt das Anriegelrelais-gar nicht erst zum Ansprechen.
- Vorzugsweise wird die Anzugsverzögerung des Anriegelrelais durch einen zugeschalteten elektrischen Kondensator mit gegebenenfalls vorgeschaltetem Widerstand hergestellt, wobei das ansprechende Anriegelrelais durch einen sKontakt den Kondensator kurzschließt.
- Um die Weichen gegen Umstellung zu verschließen, wird ein weiterer Kontakt des, Anriegelnelais im Stromkreis des Weichensteuerrelais angeordnet. Das ansprechende Anriegelrelais schaltet dann das Weichensteuerrelai.s- ab.
Claims (1)
- PATEN TANSPRÜCI@Ii i. Elektrisches Stellwerk, insbesondere Gleisbildstellwerk, mit rein elektrischen Ausschlüssen, bei dem, bei Nichtzustandekommen von Fahrstraßenbildungen infolge Störungen, angeriegelteFahrwege hergestellt werden, dadurch gekennzeichnet, daß neben dem bzw. den Fahrstraßensteuerreläis ein Anriegelrelais vorgesehen ist, das beim Betätigender Bedienungselemente zwecks Einstellung der Fahrstraße zusammen mit dem Fahrstraßensteuerrelais an Spannung gelegt wird, durch eine zugeteilte Ansprechverzögerung aber nur dann zum Schalten (und zur Herstellung des Anriegelzustandes) kommt, wenn der Stromkreis des.Fahrstraßenstcuerrelais nicht zustande gekommen, d. h. das Fahrstraßensteuerrelais unbeeinflußt geblieben isst. Elektrisches Stellwerk nach Anspruch i, dadurch gekennzeichnet, daß im Normalfall das Anricgelrelais sogleich durch einen Kontakt des ansprechenden Fahrstraßensteuerrelaiss abgeschaltet wird. 3. Elektrisches Stellwerk nach Anspruch i und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Ansprechverzögerung des Anriege@lreiais durch einen zugeschalteten .elektrischen Kondensator mit gegebenenfalls vorgeschaltetem Widerstand hergestellt wird, wobei das ansprechende Anriegelrelais durch einen Kontakt den Kondensator kurzschließt. q.. Elektrisches Stellwerk nach Anspruch i bis 3, dadurch gekennzeichnet; daß ein weiterer Kontakt des ansprechenden Anriegelrelais das Weichensteuerrelais abschaltet.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DEP2277D DE906106C (de) | 1944-07-05 | 1944-07-05 | Elektrisches Stellwerk, insbesondere Gleisbildstellwerk, mit rein elektrischen Ausschluessen, bei dem bei Nichtzustandekommen von Fahrstrassenbildungen infolge Stoerungen angeriegelte Fahrwege hergestellt werden |
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Publications (1)
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| DE906106C true DE906106C (de) | 1954-03-11 |
Family
ID=7357881
Family Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DEP2277D Expired DE906106C (de) | 1944-07-05 | 1944-07-05 | Elektrisches Stellwerk, insbesondere Gleisbildstellwerk, mit rein elektrischen Ausschluessen, bei dem bei Nichtzustandekommen von Fahrstrassenbildungen infolge Stoerungen angeriegelte Fahrwege hergestellt werden |
Country Status (1)
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| DE (1) | DE906106C (de) |
-
1944
- 1944-07-05 DE DEP2277D patent/DE906106C/de not_active Expired
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