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Anordnung für mechanische Stellwerke In mechanischen Stellwerken sind
die Weichen-und Signalhebel auf der Hebelbank und die Fahrstraßenhebel in dem auf
der Hebelbank stehenden Blockuntersatz in einer Reihe angeordnet. Da man mit Rücksicht
auf die zu übertragenden Kräfte alle Bauelemente äußerst kräftig durchbilden muß.
gelangt man zwangläufig zu einer großen Hebelteilung, d. h. zu einem großen Abstand
der einzelnen Hebel untereinander. Dadurch erhält man schon bei mittleren Anlagen
sehr lange Stellwerke, so daß es dem Wärter schwierig ist, sich durch einen Blick
auf das Hebelwerk schnell eine Übersicht über die jeweilige Betriebslage zu verschaffen.
Außerdem ist die Bedienung derartiger Stellwerke nur mit großem Kraftaufwand und
unter Zurücklegung großer Wege möglich.
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Man hat nun bereits vorgeschlagen, zur Erleichterung der Bedienung
die Verschlußschieber der mechanischen Stellwerke mit elektromagnetischen oder elektromotorischen
Antrieben auszurüsten und die Anschaltung der Schieber an die Antriebe über Kontakte
der Stellhebel vorzunehmen. Zu einer Vereinfachung der mechanischen Stellwerke und
zu einer Bedienungserleichterung kann man auch dann gelangen, wenn man auf die Verschlußschieber
vollständig verzichtet und die Verschlüsse und gegenseitigen Ausschlüsse zwischen
den Hebeln rein elektrisch, z. B. durch Hebelsperren, herstellt.
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Eine derartige Verbesserung der mechanischen Stellwerke ergibt nun
gemäß der Erfindung noch eine weitere Möglichkeit der Vereinfachung, vor allem für
die Erweiterung solcher Stellwerke. Dies wird gemäß der Erfindung dadurch erreicht,
daß die Bedienungseinrichtungen zum Verschluß oder zur Freigabe der Fahrstraßen
und Signale sowie zur Auslösung der Blockhandlungen unabhängig von dem mechanischen
Stellwerk in einer besonderen Bedienungstafel untergebracht sind. Hierdurch wird
wesentlich an Platz gespart, der nun bei etwaiger Erweiterung des Stellwerkes für
die Anordnung von Stellhebeln freisteht. Eine weitere
Platzersparnis
wird erzielt, wenn man die Signalbetätigung ebenfalls durch in der Bedienungstafel
angeordnete Tasten herbeiführt, so daß dann die bisher verwendeten mechanischen
Signalhebel für die Betätigung von Weichen zur Verfügung stehen.
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Durch die Erfindung wird gezeigt, daß man auch bei mechanischen Stellwerken
zu klären, übersichtlichen und leicht zu bedienenden Anordnungen gelangt, wenn man
bei mechanischen Stellwerken, bei denen die Bewegung der Verschlußschieber durch
einen motorischen oder magnetischen Antrieb erfolgt oder bei denen die Verschlüsse
und Ausschlüsse unter Verzicht auf das mechanische Verschlußregister elektrisch
hergestellt werden, die Bedienungseinrichtungen zum Verschluß oder zur Freigabe
der Fahrstraßen und Signale sowie zur Auslösung der Blockhandlungen unabhängig von
dem mechanischen Stellwerk in einer besonderen Bedienungstafel anordnet. Hierbei
ist es zweckmäßig, die Bedienungseinrichtungen, die z. B. aus Tasten oder kleinen
Hebeln bestehen können, in eine auf der Bedienungstafel angeordnete Nachbildung
des Gleisplanes zu setzen. Richtet man diese Tafel gleichzeitig auch zur Aufnahme
der Meldeeinrichtungen ein, so hat man auch bei mechanischen Stellwerken genau die
gleiche übersichtliche, klare und einfach zu bedienende Anordnung sämtlicher Einrichtungen,
wie sie bei modernen vollelektrischen Stellwerken vorhanden sind.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigen die Fig. i und 2: i zeigt
die mechanische Hebelbank io mit den Weichenhebeln 4, 5 und 6. Mit 7, 8 und 9 sind
die Hebel zur Stellung der Signale bezeichnet. Sämtliche Hebel sind mit den an sich
bekannten elektrischen Hebelsperren ausgerüstet. Die Steuerung der Stromkreise erfolgt
über Kontakte der Tasten, die in der Bedienungstafel i i nach Fig. 2 sitzen. Die
Bedienungstafel i i zeigt eine Nachbildung des Gleisplanes mit den Weichen i, 2
und 3. Diese Weichen werden durch die auf der Hebelbank i o stehenden Weichenhebel
4, 5 und 6 mechanisch z. B. durch Drahtzüge gestellt. Es ist angenommen, daß das
dargestellte Stellwerk für die Einfahrten in die drei Bahnhofsgleise von j rechts
Zustimmungen an das benachbarte Stellwerk geben muß. Bei Abgabe dieser Zustimmungen
müssen die Weichen i, 2 und 3 in einer bestimmten Lage verschlossen werden, damit
ein durchrutschender Zug nicht gleichzeitig stattfindende andere Fahrten gefährdet.
Zur Abgabe dieser Zustimmungen sind in der Bedienungstafel die Tasten 21, 23 und
25 vorgesehen. Diese Tasten können nur dann mit Erfolg gedrückt werden, wenn alle
Vorbedingungen zur Abgabe der Zustimmung erfüllt sind, d. h. also, alle Weichen
sich in der richtigen Lage befinden und in dieser verschlossen sind. Durch Drücken
der Taste 2i z. B@. werden also in an und für sich bekannter Weise die Weichen 1,:2
und 3 festgelegt. Diese Festlegung wird im Zustimmungsabgabestromkreis überprüft.
Durch die Meldelampen 22, 24 und 26 wird dem Wärter angezeigt, daß die Zustimmungsabgabe
erfolgt ist, d. h. daß das Drücl@en der Zustimmungsabgabetaste die gewünschte Schalthandlung
ausgelöst hat. Bei Anordnung einer Bedienungstafel ist es zweckmäßig, auch die Signalrückmelder
für die mechanisch gestellten Signale auf die Bedienungstafel zu setzen. Auf der
Bedienungstafel nach Fig. 2 sind die Rückmelder für das Signal A mit i2, für das
Signal B mit 13 und für das Signal C mit 14 bezeichnet. Man kann jedoch bei einer
derartigen Anordnung noch weiter gehen und nur die Weichen mechanisch stellen, während
die Signalstellung elektrisch erfolgt. In diesem Fall würden die auf der Hebelbank
io dargestellten Signalhebel 7, 8 und 9 wegfallen. Statt dessen bekommt die Bedienungstafel
die den Signalrückmeldern 12, 13 und 14 zugeordneten Signalstelltasten 15, 17 und
ig. Durch Drücken dieser Tasten wird die Signalstellung herbeigeführt. Jeder Signalstelltaste
15, 17 und i9 ist außerdem noch eine besondere Fahrstraßenlampe 16, 18 oder 2o zugeordnet,
durch deren Aufleuchten angezeigt wird, daß die Vorbedingungen zur Herbeiführung
der Signalstellung, d. h. also die richtige Einstellung der Fahrstraßen, erfüllt
sind. Abgesehen von der mechanischen Weichenstellung ist es also bei der Anordnung
gemäß der Erfindung möglich, alle Vorteile der vollelektrischen Stellwerke mit Drucktastensteurung
auch bei Stellwerken mit mechanischer Weichenstellung anzuwenden. Besitzt eine derartige
Anlage selbsttätige Gleisfreimeldeeinrichtungen, so kann die Bedienungstafel gleichzeitig
auch zur Anzeige der besetzten oder freien Gleise verwendet werden.