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Unverlierbarer Tubenverschluß
Die Erfindung betrifft einen im Mundstück
der Tube längs verschiebbaren, unverlierbaren Tubenverschluß, der aus einem elastischen
hohlen Stopfen mit einer seitlichen Austrittsöffnung und als Verschluß dienendem
Oberteil besteht und gegen ein vollständiges Herausziehen durch einen Anschlag gesichert
ist. Bekannt sind Tubenverschlüsse mit Schraubkappensicherung, die ein in die Tube
raglendes rohrartiges Ansatzstück mit einer unteren Eintritts- und einer seitlichen
Austrittsöffnung aufweisen, wobei das herausziehbare Ansatzstück im Tubenmundstück
abgedichtet ist. Bei einem derartigen Tubenverschluß ergibt sich der Nachteil, daß
beim Schließen der Tube Reste des Tubeninhalts in das Gewinde der Verschlußkappe
geraten. Andere Tubenverschlüsse mit ventilartigen Verschlußstücken sind ebenfalls
noch mit Schraubkappen aus gestattet, um eine zuverlässige Abdichtung des Mundstücks
zu erreichen. Bekannte selbsttätige Tubenverschlüsse haben selbstschließende Ventile,
die durch Drehung einer Schraubkappe freigegeben werden. Bei diesen Tubenverschlüssen
ist zwar eine Verschmutzung des Gewindes durch den Tubeninhalt zweckmäßig verhindert,
die Bauart ist aber teuer und erfüllt daher nicht ihren Zweck. Ferner ist ein Tubenverschluß
mit einer Gummikappe bekannt, deren Öffnung durch eine drehbare Ringkappe geschlossen
wird. Ein derartiger Tubenverschluß ergibt jedoch bei flüssigen Pasten od. dgl.
keine zuverlässige Abdichtung zwischen Ringkappe
und Gummischeibe.
Ein anderer, aus nur einem Stück hergestellter Tubenverschluß besteht aus einer
elastischen Kappe aus Kautschuk od. dgl., wobei die Kappe über den wie eine Olive
geformten Hals gestülpt wird. Mit dieser Kappe ist zwar in einfacher Weise eine
gute Abdichtung der Tube zu erzielen, jedoch besteht der Nachteil, daß d Gummikappe
leicht verlorengehen kann.
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Der Tubenverschluß gemäß der Erfindung zeichnet sich durch seine
einfache und zweckentsprechende Gestaltung aus, denn er besteht aus einem einzigen
Teil, der z. B. durch Spritzguß hergestellt werden kann und keine weitere Bearbeitung
erfordert. In ebenso einfacher Weise wird die Verbindung des Verschlußstopfens mit
der Tube dadurch hergestellt, daß der federnde Unterteil des Stopfens vor Ingebrauchnahme.der
Tube in das Mundstück eingedrückt und durch einen Anschlag darin festgehalten wird,
so daß der Verschluß während des Gebrauches der Tube nicht verlorengehen kann. Der
Stopfen wird vorzugsweise aus Polyäthylen hergestellt, weil dieser Kunststoff einerseits
sehr gute elastische Eigenschaften aufweist und anderers!eits kocht'erst und gegen
chemische Stoffe widerstandsfest ist. Das Polyäthylen hat ferner eine sehr glatte
Oberfläche mit ganz geringer Haftfähigkeit; diese Eigenschaft ist für den Erfindungsgegenstand
sehr wichtig, weil dadurch das Anhaften von Resten des Tubeninhalts, wie Zahnkreme,
Schuhpaste, Rasierkreme usw., volliständig verhindert wird.
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Der Tubeninhalt tritt nach dem Herausziehen des hohlen Stopfens bis
zu seinem Anschlag aus einer seitlichen Öffnung aus, deren Weite den Eigenschaften
des Tubenfüllstoffes angepaßt wird und z. B. 2 bis 4 mm betragen kann. Auf diese
Weise können Einheitstuben mit gleichem Mundstück für die verschiedenartigen Füllstoffe
verwendet werden.
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Durch Hineindrücken des Stopfens wird der austretende Tubeninhalt
am Mundstück abgequetscht.
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Der Stopfen hält infolge seiner nach oben zunehmenden Wandstärke so
fest, daß die Tube nur durch Ziehen an dem Verschlußknopf wieder geöffnet werden
kann. Um die richtige Lage des Stopfens vor der Entleerung der Tube (auch bei Dunkelheit)
erkennen zu können, ist an dem Verschlußknopf eine seitlich vorspringende Nase genau
oberhalb der Austrittsöffnung angebracht. Um den erfindungsgemäßen Tubenverschluß
auch für vorhandene Tuben mit Schraubmundstück verwenden zu können, wird auf die
Tube ein besonderes Aufsatzmundstück geschraubt, in das dann der Stopfen eingesetzt
wird.
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Der Tubenverschluß gemäß der Erfindung ist sehr billig herzustellen
und durch einfaches Hineindrücken in das Tubenmundstück zu befestigen. Das bei den
bekannten Tubenverschlüssen erforderliche Schneiden der Gewinde fällt also fort;
ein weiterer Vorteil dieses mit der Tube fest verbundenen Tubenverschlusses ist
der, daß die sonst übliche Schraubkappe, die leicht verlorengeht, nicht vorhanden
ist. Eine Verstopfung des Verschlusses ist nicht zu befürchten, da der Tubenfüllstoff
an der seitlichen Öffnung glatt abgequetscht wird und an dem aus Polyäthylen bestehenden
Stopfen nicht haftet.
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Ausführungsbeispiele des Erfindungsgegenstandes sind in der Zeichnung
dargestellt, und zwar zeigt Fig. 1 den Verschluß und ,den Tubenoberteil, letzteren
im Längsschnitt, bei herausgezogenem Stopfen, in vergrößertem Maßstab, Fig. 2 den
Verschluß, teilweise im Längsschnitt, bei geschlossener Tube, in vergrößertem Maßstab,
Fig. 3 eine Draufsicht tauf den Verschluß, in vergrößerem Maßstab, Fig. 4 eine mit
dem Verschluß gemäß der Erfindung versehene Tube, in natürlicher Größe, Fig. 5 eine
für Tuben miit Schraubmundstück geeignete Ausführung des Tubenverschlusses, in vergrößertem
Maßstab, Fig. 6 eine mit einem derartigen Verschluß versehene Tube, in natürlicher
Größe, Fig. 7 eine andere Ausführung des Tubenverschlusses bei verlängertem Mundstück
der Tube, in vergrößertem Maßstab.
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Deraus einem Stück bestehende hohle Verschlußstopfen I ist unten
offen und oben durch den zum Herausziehen des Stopfens dienenden Knopf abgeschlossen.
Der untere Teil des Stopfens enthält einen Längsschlitz 2 und einen kegeligen Ansatz,
der nach oben in einen als Anschlag dienenden Bund 3 ausläuft. Der aus einem hochelastischen
Kunststoff, wie Polyäthylen, bestehende Stopfen läßt sich daher in die Tubenöffnung
eindrücken und nur so weit wieder herausziehlen, bis der Bund 3 an einer Ringfläche
4 des Tubenmundstücks anliegt. Nach dem Herausziehen des Stopfens tritt der Tubenfüllstoff
beim Zusammendrücken aus der seitlichen Öffnung 6 aus. Durch das Hineinschieben
des Stopfens wird der noch aus der Öffnung austretende Füllstoff an der Tubenmündung
abgestreift und die Mündung durch den unteren Knopfrand zusätzlich abgeschlossen.
Eine zuverlässige Abdichtung des geschlossenen Stopfens ist dadurch gewährleistet,
daß die Wandstärke des hohlen Stopfens nach oben allmählich so- viel zunimmt, daß
der Stopfen mit strammem Paßsitz in der Tubenöffnung festsitzt. Durch Zusammendrücken
der Tube kann der Stopfen nicht hochgeschoben werden, sondern nur durch Ziehen an
dem Knopf. An dem Vers chluß knopf ist eine seitlich vorragende Nase 5 angebracht,
die sich genau oberhalb der seitlichen Austrittsöffnung 6 befindet und dadurch die
richtige Lage des Verschlusses vor der Benutzung der Tube, selbst bei Dunkelheit,
erkennen läßt.
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Tuben, die mit einem derartigen Verschluß versehen werden sollen,
haben also ein glattes Mundstück ohne Gewinde, wobei lediglich die Ringfläche 4
am unteren Ende des Mundstücks für die Anlage des Bundes 3 am Stopfen vorzusehen
ist.
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Der erfindungsgemäßeTubenverschluß ist aber auch für die üblichen
mit Schraubmundstück versehenen Tuben zu verwenden, wie Fig. 5 und 6 zeigen. In
diesem
Fall wird ein Aufsatzmundstück 7 aus Polystyrol oder einem ähnlichen unelastischen
Kunststoff auf die Tube aufgeschraubt. In dieses mit einer in einem Anschlag' endenden
Ausweitung versehene Aufsatzstück wird der federnde Stopfen I in der schon beschriebenen
Weise eingesetzt. Bei manchen Tubenfüllstoffen bereitet die Abdichtung in dem Gewinde
des Tubenmundstücks Schwierigkeiten. In diesem Fall wird das auf die Tube aufgeschraubte
Aufsatzstück 7 nach der Erfindung aus Polyäthylen hergestellt, weil dieser Kunststoff
auf dem aus Aluminium bestehenden Tubenmundstück besonders gut abdichtet. Der Stopfen
wird dann aus einem anderen genügend elastischen Kunststoff, wie Acetylcellulose,
hergestellt, weil erfindungsgemäß eine gute Abdichtung nur bei Verwendung von Polyäthylen
zusammen mit einem andersartigen Kunststoff mit rauherer Oberfläche zu erzielen
ist.
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Ein Vorteil der Ausführung gemäß Fig. 5 und 6 ist der, daß der Tubenverschluß
gemäß der Erfindung für verschiedenartige Tubengrößen bzw. Gewindearten Verwendung
finden kann, ohne die Abmessungen des Stopfens selbst verändern zu miissen. Es ändert
sich dann je nach der Tubengröße lediglich der untere Außendurchmesser und das Innengewinde
des Aufsatzstücks 7. Auf diese Weise ist eine vielseitige Anwendung eines einheitlichen
Tubenverschlusses nach der Erfindung möglich.
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Fig. 7 zeigt eine besonders zweckmäßige Ausführung eines Tubenverschlusses
nach der Erfindung, wobei ein Ausdrücken der Tube bis auf den letzten Rest möglich
ist. Bei der Ausführung gemäß Fig. I blis 4 ragt nämlich der Unterteil des Stopfens
I in die Tube hinein, so daß die Tube nicht bis an das Mundstück zusammengedrückt
oder -gerollt werden kann. Durch eine Verlängerung des Mundstücks um knapp 10 mm
unter Verlegung des Anschlages 4" in den oberen Teil des Mundstücks bleibt der Stopfen
auch bei geschlossener Tube vollständig im Inneren des Mundstücks, so daß sich die
Tube zwecks restloser Entleerung bis an das Mundstück zusammendrücken läßt. Für
die Reihenfertigung von Tuben verschiedener gängiger Größen (mit z. B.
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22, 25, 30 und 35 mm D.urchmesser) ergibt sich auch bei dieser Ausführung
der wesentliche Vorteil, daß alle Tuben den gleichen Tubenoberteil und denselben
Verschlußstopfen erhalten können. Die Menge dles austretenden Tubeninhalts wird
dann in einfacher Weise durch die Weite der seitlichen Auslaßöffnung in dem Stopfen
von Fall zu Fall geregelt. Ein weiterer Vorzug dieser Ausführung ist noch dadurch
gegeben, daß der Stopfen durch den in der Eindrehung des Mundstücks gleitenden Bund
3 eine zusätzliche Führung hat, obwohl der Bund in dem Mundstück etwas Spiel haben
soll, damit die Luft beim Verschieben des Stopfens durchtreten kann.