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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Transportieren und Montieren
von plattenförmigen Bauelementen,
insbesondere von Tür-,
Tor- oder Fensterelementen.
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Aus
dem Stand der Technik sind bereits unterschiedlichste fahrbare Transport-
und Montagevorrichtungen bekannt, welche den Transport und die Montage
von plattenförmigen
Bauelementen vereinfachen. Diese sind insbesondere zum einfachen
und zweckmäßigen Transportieren
und/oder manuellen Ein- oder Aushängen von Türen, Toren und Fenstern vorgesehen.
Trotz des häufig
relativ hohen Gewichtes derartiger Türen oder Tore ermöglichen
derartige Vorrichtungen den Transport oder die Montage lediglich
mittels zumindest zweier Bedienpersonen.
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Aus
der
DE 20 2005
003 269 U1 ist beispielsweise eine fahrbare Vorrichtung
bekannt, die zum Lagefixierten Einhängen oder Aushängen von
platten-, tafel- oder scheibenförmigen
Bauelementen, insbesondere von Türen
ausgebildet ist. Die Vorrichtung besteht aus zwei in einen gewissen
räumlichen
Abstand spiegelbildlich zueinander angeordneter Führungselemente,
welche über
einen Verbindungssteg miteinander verbunden sind. Zum Transport
oder Montage wird das plattenförmige
Bauelement zwischen den beiden Führungselementen
eingelagert. An jeweils einem der Führungselemente ist ein seitlich
abstehendes Stützrad
vorgesehen, welche zusammen mit den Führungselementen einen fahrbaren
Rahmen bilden. Zum Heben oder Senken oder lösbaren kraftschlüssigen Fixieren
des zwischen den beiden Führungselementen
eingelagerten Bauelements ist eine manuell bedienbare Hebeleinrichtung vorgesehen.
Nachteilig ist bei der beschriebenen Vorrichtung lediglich eine
Höhenverstellbarkeit
der zwischen den beiden Führungselementen
eingelagerten plattenförmigen
Bauelementes, insbesondere eines Türblattes möglich. Insbesondere ist aufgrund der
von der Türblattebene
seitlich wegstehenden Stürzräder die
Montages eines Türblattes
in einem Eckbereich eines Raumes nahezu unmöglich. Auch ist ein Durchfahren
desjenigen Türstockes,
an welchen das auf der Vorrichtung befindliche Türblatt montiert werden soll,
nicht möglich.
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Aus
der
DE 91 04 280 U ist
ein Transport- und Montagegerät
für Türen, Tore
und Fenster bekannt, welches vor allem den Transport von schweren
Türen erleichtern
soll. Das Transport- und Montagegerät verfügt über zwei Räder bzw. Rollen, die an einem
Fahrgestell parallel zueinander angeordnet sind. Die Drehachsen
der beiden Räder
bzw. Rollen verlaufen hierbei parallel zueinander und senkrecht zur
Türblattebene.
Nachteilig bietet das beschriebene Transport- und Montagegerät lediglich
eine Abstützung
im unteren Bereich des Türblattes,
d. h. bildet lediglich ein Hilfsmodul zum Transport und zur Montage
von Türen
und Toren aus. Eine auf dem Transport- und Montagegerät angeordnete
Tür muss durch
zumindest eine Bedienperson stabilisiert werden, da die Tür von dem
Transport- und Montagegerät
fürs ich
genommen nicht gehalten wird.
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Ferner
ist aus der
DE
20 2005 015 152 U1 eine Vorrichtung zum Transportieren
von Türen
bestehend aus einem auf Rollen montierten Untergestell und einem
hiermit verbundenen vertikalen Rahmen bekannt, wobei die Vorrichtung
Mittel zum Herauf- und Herunterlassen eines auf den Rahmen befindlichen
Türblattes
aufweist. Die Befestigungsmittel sind hierbei aus einer scherenförmigen Baugruppe hergestellt,
die aus zwei Stangen gebildet ist, wovon jeweils ein Ende über eine
Leine oder Kette mit dem Kabel verbunden ist und das andere Ende
mit den vollständigen
Teilen versehen ist, zwischen die die vertikalen Ränder der
Tür beim
Heraufziehen des Kabels geklemmt werden. Hierdurch ist somit ein
Anheben und Absenken einer an der galgenartigen Vorrichtung hängenden
Tür möglich. Die
beschriebene Vorrichtung ist aufgrund des galgenartigen Rahmens sehr
hoch, wodurch der Einsatz der Vorrichtung innerhalb eines Gebäudes stark
eingeschränkt
ist.
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Aus
der
US 4,810,151 A sowie
der
US 4,050,671 A sind
ebenfalls Vorrichtungen zum Transport und Montieren von Türen bekannt,
welche über ein
Trägerrahmengestell
verfügen,
an dessen Unterseite ein Fahrwerkrahmen mit zumindest vier Rädern vorgesehen
ist. Das Trägerrahmengestell
ist hierbei fest mit dem Fahrwerkrahmen verbunden und zur Aufnahme
der Tür
ausgebildet. Zur Befestigung des Türblattes am Trägerrahmengestell sind
unterschiedlich ausgebildete Halteelemente vorgesehen, über welche
ein Anheben und Absenken des Türblattes
in einer parallel zum Trägerrahmengestell
verlaufenden Ebene möglich
ist. Nachteilig ist die Längserstreckung
bzw. Höhe
der Vorrichtungen nicht variabel einstellbar, so dass die beschriebenen
Vorrichtungen keinesfalls durch einen Türrahmen durchführbar sind oder
diese in einen Aufzug eingeschoben werden können.
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Ferner
ist aus der seitens der
US
2 815 132 A eine Vorrichtung zum Transportieren und Positionieren
von schweren Bauplatten („building
boards”) bekannt,
mit deren Hilfe die üblicherweise
schweren Bauplatten zum Montieren an einer vorgegebenen Montagestelle
gehalten werden. Die Vorrichtung weist einen Träger- und Stellrahmen zur Aufnahme einer
Bauplatte auf, wobei der Träger-
und Stellrahmen mittels einer mechanisch aufwendigen Konstruktion
und zweier Führungsschienen
schwenkbar und höhenverstellbar
ausgebildet ist. Ein Schwenken des plattenförmigen Bauelementes erfordert
hierbei eine gleichzeitige Änderung
der Arbeitshöhe
der Platte.
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Die
US 4 913 614 A zeigt
eine Transportvorrichtung für
Pianos bekannt, die einen zweiteilig ausgebildeten fahrbaren Hauptrahmen
mit jeweils zwei über
eine Radachse verbundene Räder
aufweist und über
einen höhenverstellbaren
Träger-
und Stellrahmen zur Aufnahme der Unterseite des Pianos verfügt. Der
höhenverstellbare
Träger-
und Stellrahmen ist schwenkbar um eine Schwenkachse am fahrbaren
Hauptrahmen angeordnet, wobei die Radachse senkrecht zur Schwenkachse
verläuft.
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Die
US 3 643 935 A offenbart
eine Werkbank zur Bearbeitung von Türen, welche zumindest einen fahrbaren
Hauptrahmen und ein geringfügig schwenkbares
Träger-
und Stellelement zur Aufnahme zumindest eines plattenförmigen Bauelementes aufweist.
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Aus
der
DE 81 33 448 U1 ist
eine Vorrichtung zum Transport von Bauplatten mit einem fahrbaren Grundgestell
aus längs
und quer verlaufenden Streben bekannt, welche jeweils zwei über eine
Radachse verbundene Räder
aufweist. Auf dem Grundgestell und drei senkrecht zur Ebene des
Grundgestelles verlaufenden Ständern
liegt ein Träger-
und Stellrahmen zur Aufnahme zumindest eines plattenförmigen Bauelementes
auf, der um diverse Schwenkachsen schwenkbar gelagert ist. Die unterschiedlichen Schwenkachsen
sind hierbei jeweils senkrecht zur Radachse der Räder angeordnet.
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Die
US 3 923 167 A zeigt
eine Vorrichtung zum Halten von schweren Türen, welche einen fahrbaren
rechteckförmigen
Hauptrahmen aufweist, in dessen Eckbereichen jeweils eine Lenkrolle
angeordnet ist. Zur Aufnahme der Tür ist ein höhenverstellbarer und um eine
Schwenkachse schwenkbarer Trägerrahmen
vorgesehen, über
welchen die Tür
von einer ersten in eine zweite Halteposition schwenkbar ist. In
der ersten Halteposition ist die Tür parallel zur Ebene des Hauptrahmens
angeordnet und in der zweiten Halteposition weist die Tür maximal
einen durch die Haltevorrichtung vorgegebenen Winkel von ca. 75° zur Ebene
des Hauptrahmens auf.
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Ferner
ist der
US 7,014,413
B2 eine Vorrichtung zur Montage von Türen bekannt, die einen zwischen
einer Montage- und Transportstellung schwenkbaren Trägerrahmen
zur Aufnahme einer Tür
umfasst. Der Trägerrahmen
ist über
eine Schwenkmechanik mit einem T-förmigen, fahrbaren Rahmengestell
verbunden.
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Die
DE 2 218 015 A offenbart
ein Montagegerät
zum Aufstellen und Ausrichten von großen Bauteilen, bei dem zur
Aufnahme eines großen,
vorzugsweise plattenförmigen
Wandbauteils ein Rahmenteil vorgesehen ist, dass schwenkbar an einem fahrbaren
Tragrahmen angeordnet ist.
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Ausgehend
vom beschriebenen Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe
zugrunde, die Nachteile der bekannten Vorrichtungen zum Transport
und zur Montage von plattenartigen Bauelementen zu beseitigen und
insbesondere eine gattungsgemäße Vorrichtung
zu schaffen, die einen einfachen, schnellen und bedienerfreundlichen
Transport sowie anschließende
Montage von plattenförmigen
Bauelementen, insbesondere Tür-,
Tor- und Fensterelementen ermöglicht.
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Die
Aufgabe wird durch die Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst. Vorteilhafte
Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind den weiteren
abhängigen
Ansprüchen
zu entnehmen.
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Besonders
vorteilhaft weist die erfindungsgemäße Vorrichtung zumindest einen
fahrbaren Hauptrahmen mit zumindest zwei über eine Radachse verbundene
Räder und
zumindest einen höhenverstellbaren
Träger-
und Stellrahmen zur Aufnahme des zumindest einen plattenförmigen Bauelementes auf,
wobei der höhenverstellbare
Träger-
und Stellrahmen an einem stirnseitigen Ende des fahrbaren Hauptrahmens
schwenkbar um die Schwenkachse angeordnet ist. Die Radachse verläuft senkrecht
zur Schwenkachse verläuft
und das plattenförmige
Bauelement liegt seitlich am Träger-
und Stellrahmen und annähernd
parallel zur Trägerebene
des Träger-
und Stellrahmens an. Die Vorrichtung umfasst ferner eine Montage-
und Transportstellung, wobei in der Montagestellung zumindest eines
der Räder
unterhalb des Träger-
und Stellrahmens in dessen Trägerebene
angeordnet ist und der Träger-
und Stellrahmen ein Trägerrahmenelement
und Stellrahmenelement aufweist, die über eine Verstellvorrichtung
miteinander verbunden sind, wobei das Stellrahmenelement durch das
Trägerrahmenelement
geführt
wird. Die erfindungsgemäße Vorrichtung
ermöglicht
das Einbringen von plattenförmigen
Bauteilen in Gebäude über enge
Durchgänge,
Flure oder Aufzüge
und ist daher beispielsweise zum Transport und zur Montage eines Türblattes
vorgesehen, welches in einen vorhandenen Türrahmen eingesetzt werden soll.
Aufgrund der in der Transportstellung reduzierten Längserstreckung
bzw. Höhe
und der geringen Breite der Vorrichtung ist ein Durchfahren des
Türrahmens
möglich. Zur
Montage wird die Vorrichtung in die Montagestellung gebracht, d.
h. Türblatt
wird wieder aufgerichtet und kann – gehalten von der Vorrichtung – schnell und
einfach durch lediglich eine Bedienperson montiert werden. Aufgrund
der Ausbildung der Vorrichtung kann somit die Montage des plattenförmigen Bauelementes
ressourcenschonend durchgeführt werden,
d. h. eine Bedienperson kann ohne großartige Kraftanstrengungen
das plattenförmige
Bauelement aufnehmen, heben, transportieren, positionieren und/oder
montieren. Hierdurch wird der Zeitaufwand für den Transport und die Montage
eines plattenförmigen
Bauelementes, insbesondere eines Türblattes oder eines Tores sowie
die körperliche
Belastung der Bedienperson im Vergleich zu den aus dem Stand der
Technik bekannten Vorrichtungen deutlich reduziert.
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Zum
Transport der Vorrichtung kann diese modulartig ausgebildet sein
und zusätzlich
zu den Rädern
mit dem fahrbaren Hauptrahmen verbindbare Transporträder vorgesehen sein,
die um eine weitere Radachse drehbar gelagert sind, wobei die weitere Radachse
parallel zur Trägerebene
und senkrecht zur Radachse verläuft.
Mittels der genannten Transporträder
ist ein sackkarrenartiges Schieben und/oder Ziehen der Vorrichtung,
insbesondere innerhalb eines Gebäudes
oder im Gelände
möglich, über welche
die Vorrichtung zum Einsatzort transportiert werden kann.
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Weitere
vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Die
Erfindung wird im Folgenden anhand ausgewählter Ausführungsbeispiele mittels Zeichnungen
näher beschrieben.
Es zeigen:
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1 beispielhaft
eine schematische Seitenansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung
zum Transportieren und/oder Montieren von plattenförmigen Bauelementen,
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2 beispielhaft
eine Stirnansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung gemäß 1,
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3 beispielhaft
eine Draufsicht auf die erfindungsgemäße Vorrichtung gemäß 1,
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4 beispielhaft
eine alternative oder zusätzliche
Ausführungsform
der am Träger- und Stellrahmen
vorgesehenen Haltemodule und
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5 beispielhaft
eine Draufsicht auf die erfindungsgemäße Vorrichtung gemäß 1 mit
zusätzlichen
Transporträdern.
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In
den 1–4 ist
beispielhaft eine Vorrichtung 1 zum Transportieren und/oder
Montieren von plattenförmigen
Bauelementen 2, insbesondere von Tür-, Tor- und/oder Fensterelementen
dargestellt, welche zumindest einen fahrbaren Hauptrahmen 3 und
zumindest einen höhenverstellbaren
Träger-
und Stellrahmen 4 aufweist. Mittels der dargestellten Vorrichtung 1 können beispielsweise
Türblätter, Tore,
insbesondere Industrietore und Fensterelemente unterschiedlichsten
Gewichts und Abmessungen von einer Entladestelle zu der jeweiligen
Montagestelle transportiert und anschließend montiert werden.
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Zum
Transport der Vorrichtung 1 ist der fahrbare Hauptrahmen 3 mit
zumindest einem ersten und zweiten Rad 5, 5' versehen, welche über eine
Radachse RA miteinander verbunden sind. Das erste und zweite Rad 5, 5' sind hierbei
vorzugsweise an den beiden stirnseitigen Enden 3, 3' des fahrbaren
Hauptrahmen 3 angeordnet. In einer bevorzugten Ausführungsform
sind die Räder 5, 5' als Gummiräder ausgebildet
und weisen einen Durchmesser zwischen 120 und 350 mm, vorzugsweise
200 mm auf. Besonders vorteilhaft sind mittels derartig ausgebildeter Räder 5, 5' kleine Hindernisse
wie beispielsweise Kabel, Leisten etc. einfach zu überwinden.
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Der
Träger-
und Stellrahmen 4 ist zur Aufnahme des zumindest einen
plattenförmigen
Bauelementes 2 ausgebildet und ist an einem stirnseitigen Ende 3 des
fahrbaren Hauptrahmens 3 um eine Schwenkachse SA schwenkbar
angeordnet. Hierzu sind zumindest zwei seitlich beabstandet vom
zweiten Rad 5' angeordnete
Scharnierelemente 6, 6' vorgesehen, welche ein Schwenken
des Träger-
und Stellrahmens 4 und somit des darauf befindlichen um die
Schwenkachse SA freigeben. Durch Schwenken des Träger- und Stellrahmens 4 ist
die Höhe
bzw. Längserstreckung
der Vorrichtung möglich,
und zwar derart, dass die Vorrichtung 1 zusammen mit einem auf
dem Träger-
und Stellrahmen 4 befindlichen plattenförmigen Bauteil 2 beispielsweise
durch eine enge Öffnung
in einem Gebäude,
beispielsweise eine Aufzugstüre
oder durch einen Türrahmen
durchgeschoben werden kann. In einer bevorzugten Ausführungsform
sind die Scharnierelemente 6, 6' zur Steckmontage geeignet, d.
h. zum erleichterten Transport der Vorrichtung 1 kann der
Träger-
und Stellrahmens 4 vom fahrbaren Hauptrahmen 3 abgenommen
werden.
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Der
Träger-
und Stellrahmen 4 bildet ein vorzugsweise recheckförmiges,
flaches und ebenes Rahmengestell aus, an dessen vom fahrbaren Hauptrahmen 3 abgewandten
Seite das plattenförmige
Bauelement 2 anliegt. Zur Höhenverstellung des Träger- und
Stellrahmens 4 ist dieser zweiteilig ausgebildet, d. h.
weist ein Trägerrahmenelement 4.1 und
Stellrahmenelement 4.2 auf. In einer bevorzugten Ausführungsform
wird das Stellrahmenelement 4.2 durch das Trägerrahmenelement 4.1 geführt, welches
mittels der Scharnierelemente 6, 6' fest mit dem fahrbaren Hauptrahmen 3 verbunden
ist. Hierdurch kann der Abstand des auf dem Träger- und Stellrahmen 4 befindlichen
plattenförmigen
Bauelementes 2 zum Bodenbereich B verändert werden, d. h. das auf dem
Stellrahmenelement 4.2 aufliegende plattenförmige Bauelement 2 angehoben
oder abgesenkt werden. Alternativ kann der Träger- und Stellrahmen 4 säulenartig
ausgebildet sein.
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Das
Trägerrahmenelement 4.1 besteht
beispielsweise aus zumindest zwei Trägerlängsstrebenelementen 4.11, 4.12 und
zwei Trägerquerstrebenelementen 4.13, 4.14,
welche jeweils an Ihren freien Enden miteinander verbunden sind.
Das Trägerrahmenelement 4.1 ist
in einer Trägerebene
TE angeordnet und bildet beispielsweise ein rechteckförmiges Rahmengestell
aus. Die zumindest zwei Trägerlängsstrebenelemente 4.11, 4.12 sind
vorzugsweise aus im Querschnitt rechteckförmigen oder U-förmigen Metallprofilen
hergestellt.
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Das
ebenfalls in der Trägerebene
TE angeordnete Stellrahmenelement 4.2 umfasst zumindest zwei
Stelllängsstrebenelemente 4.21, 4.22 und
zumindest zwei Stellquerstrebenelemente 4.23, 4.24, wobei
jeweils eines der Stelllängsstrebenelemente 4.21, 4.22 in
einem der Trägerlängsstrebenelementen 4.11, 4.12 zumindest
teilweise aufgenommen und somit geführt ist. Die freien Enden der
Stellquerstrebenelemente 4.23, 4.24 sind mit den
Stelllängsstrebenelemente 4.21, 4.22 verbunden
sind.
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Die
Aufnahmehöhe
des Träger-
und Stellrahmens 4 bzw. der Abstand des auf dem Träger- und Stellrahmens 4 befindlichen
plattenförmigen
Bauelementes 2 zum Bodenbereich B ist über eine Verstellvorrichtung 4.3 einstellbar.
Die Verstellvorrichtung 4.3 verbindet das Trägerrahmenelement 4.1 und
das Stellrahmenelement 4.2 miteinander, und zwar derart,
dass mittels der Verstellvorrichtung 4.3 das in den Trägerlängsstrebenelementen 4.11, 4.12 des
Trägerrahmenselementes 4.1 geführte Stellrahmenelement 4.2 in
der Trägerebene
TE verschiebbar ist.
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Beispielsweise
kann die Verstellvorrichtung 4.3 durch eine mit einem Trapezmutterelement
zusammenwirkenden Trapezspindelelement gebildet sein, wobei das
Trapezspindelelement drehbar gelagert im Trägerrahmenselementes 4.1 vorgesehen
ist und das Trapezmutterelement fest mit dem Stellrahmenelement 4.2 verbunden
ist. Der Antrieb des Trapezspindelelementes kann entweder manuell
mittels einem Handrad oder eine Kurbel oder maschinell mittels einer
Motoreinheit, beispielsweise einer Elektromotoreinheit erfolgen.
In einer alternativen Ausführungsform
kann die Verstellvorrichtung 4 durch eine hydraulisch oder
pneumatisch antreibbare Verstellvorrichtung gebildet sein.
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Das
obere zum Stellrahmenelement 4.2 gewandte Trägerquerstrebenelement 4.13 ist
ferner über
ein Stellmodul 7 mit der gegenüberliegenden Stirnseite 3' des vorzugsweise
fahrbaren Hauptrahmens 3 verbunden. Über das Stellmodul 7 ist
ein Schwenken des Trägerrahmenelementes 4.1 und
somit des auf dem Träger-
und Stellrahmens 4 angeordneten plattenartigen Bauelementes 2 um
die Schwenkachse SA möglich,
d. h. der durch die Hauptrahmenebene HE und die Trägerebene
TE eingeschlossene Winkel α ist über das
Stellmodul 7 einstellbar. Somit ist der zur Aufnahme des
plattenförmigen
Bauelementes 2 vorgesehene Träger- und Stellrahmen 4 bezogen
auf die Hauptrahmenebene HE schräg
stellbar, wodurch die Transporthöhe
der Vorrichtung 1 bzw. des darauf befindlichen plattenförmigen Bauelementes 2 deutlich
reduziert werden kann.
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Das
Stellmodul 7 kann hierzu beispielsweise in seiner Länge variierbar
sein und/oder hebelartig aufgebaut sein. Beispielsweise kann das
Stellmodul 7 durch zwei in einem Stellgewindehülsenelement geführte Trapezgewindestangenelemente
gebildet sein, wobei das eine Trapezgewindestangenelement mit dem
stirnseitigen Ende 3'' des fahrbaren
Hauptrahmens 3 und das weitere Trapezgewindestangenelement
mit dem Trägerquerstrebenelement 4.13 verbunden
ist. Durch Drehen des Stellgewindehülsenelementes im oder gegen
den Uhrzeigersinn ist der zwischen der Hauptrahmenebene HE und Trägerebene
TE eingeschlossene Winkel α einstellbar.
In einer bevorzugten Ausführungsform
kann ein elektrischer, hydraulischer oder pneumatischer Drehantrieb zur
Verstellung der Länge
des Stellmoduls 7 und somit zur Einstellung des Winkels α zwischen
der Hauptrahmenebene HE und Trägerebene
TE vorgesehen sein. In einer alternativen Ausführungsform kann das Stellmodul 4 durch
eine hydraulisch oder pneumatisch antreibbare Stellvorrichtung gebildet sein.
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In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
ist zwischen dem Stellmodul 7 und Träger- und Stellrahmens 4 ein
Hebelelement 8 vorgesehen, über welches die Vorrichtung 1 in
eine vorgegebene Transport- oder Montagestellung gebracht werden kann.
In der Transportstellung ist der Träger- und Stellrahmen 4 schräg zum fahrbaren
Hauptrahmen 3 angeordnet. Durch eine Betätigung des
Hebelelementes 8 erfolgt eine der Träger- und Stellrahmen 4 aufgerichtet
und die Trägereben
TE verläuft
nunmehr nahezu senkrecht zur Hauptrahmenebene HE bzw. zum Bodenbereich
B. Hierzu bilden das Stellmodul 7 und das Hebelelement
eine Positions-Winkelhebelmechanik aus, mittels der Bediener der
Vorrichtung 1 einfach und schnell zwischen der Montage-
und Transportstellung wechseln kann. In der Transportstellung ist
der Winkel α kleiner
90°, vorzugsweise zwischen
60° und
75° gewählt, wobei
in der Montagestellung der der Winkel α ca. 90° beträgt.
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Die
Radachse RA der Vorrichtung 1 verläuft erfindungsgemäß senkrecht
zur Schwenkachse SA, so dass ein auf dem Träger- und Stellrahmen 4 fixiertes
plattenförmiges
Bauelement 2 über
das erste und zweite Rad 5, 5' seitlich verschiebbar ausgebildet
ist. Die durch die Anordnung der Radachse RA vorgegebene Fahrrichtung
verläuft
somit parallel zur Trägerebene
TE.
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Ferner
ist die Vorrichtung 1 in einer Position um 360° drehbar
und einhändig
fahrbar. Mittels der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 kann
das auf dem Träger-
und Stellrahmen 4 fixierte plattenförmiges Bauelement 2 in
nahezu beliebige Richtungen entlang der Raumachsen bewegt werden
und dadurch optimal an die jeweiligen Transport- und Montageanforderungen
angepaßt
werden.
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Der
fahrbare Hauptrahmen 3 ist vorzugsweise im Querschnitt
T-förmig
(siehe hierzu 3) ausgebildet und besteht beispielsweise
aus einem ersten und zweiten Rahmenabschnitt 3.1, 3.2,
wobei das erste und zweite Rad 5, 5' vorzugsweise am ersten Rahmenabschnitt 3.1 vorgesehen
sind. Der erste und zweite Rahmenabschnitt 3.1, 3.2 sind
beweglich miteinander verbunden und in der Hauptrahmenebene HE angeordnet.
Die T-förmige
Ausbildung des fahrbaren Hauptrahmens 3 ermöglicht ein
nahes Herantreten an den Arbeitsbereich, wodurch die Montage und/oder
der Transport des plattenförmigen
Bauelementes 2 deutlich vereinfacht werden.
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Der
erste Rahmenabschnitt 3.1 besteht beispielsweise aus zwei
parallel zueinander vorgesehenen Längsstrebenelementen 3.11, 3.12,
die über
zumindest zwei Querstrebenelemente 3.13, 3.14 miteinander
verbunden sind, wobei die Längsstrebenelemente 3.11, 3.12 und
die Querstrebenelemente 3.13, 3.14 beispielsweise
aus im Querschnitt viereckig oder rechteckförmig ausgebildeten Hohlprofilen hergestellt
sind. Der zweite Rahmenabschnitt 3.2 weist zumindest zwei
Längsstrebenelemente 3.21, 3.22 und
zumindest ein Querstrebenelement 3.23 auf. Jeweils eines
der Längsstrebenelemente 3.21, 3.22 ist
in einem der Längsstrebenelemente 3.11, 3.12 des
ersten Rahmenabschnittes 3.1 geführt und die freien Enden der
Längsstrebenelemente 3.21, 3.22 sind über das
Querstrebenelement 3.23 miteinander verbunden.
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Der
zweite Rahmenabschnitt 3.2 ist in den ersten Rahmenabschnitt 3.1 einsteckbar
und in diesem fixierbar, d. h. die Tiefe des fahrbaren Hauptrahmens 3 ist
durch Einschieben oder Ausziehen des zweiten Rahmenabschnittes 3.2 variierbar.
Zum Transport der Vorrichtung 1 kann der zweite Rahmenabschnitt 3.2 beispielsweise
abgenommen werden. Beispielsweise kann bei einem Wechsel von der Transport-
zur Montagestellung durch Betätigung
des Hebelmoduls 8 ein Ausfahren des zweiten Rahmenabschnittes 3.2 bewirkt
werden.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
ist das Querstrebenelement 3.23 U-förmig ausgebildet und senkrecht
zur Halterahmenebene HE angeordnet, so dass im eingeschobenen Zustand
das zweite Rad 5' von
dem U-förmigen
Querstrebenelement 3.23 zumindest teilweise umschlossen
wird.
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Ferner
können
am ersten und/oder zweiten Rahmenabschnitt 3.1, 3.2 mehrere
Zusatzgewichte vorgesehen werden, welche die Kippfestigkeit der Vorrichtungen 1,
insbesondere beim Transport und der Montage von schweren Industrietoren
deutlich verbessern.
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Das
erste Rad 5 ist beispielsweise am ersten Querstrebenelement 3.13 und
das zweite Rad 5' am zweiten
Querstrebenelementen 3.14 angeordnet, wobei das erste Rad 5 seitlich
vom ersten Querstrebenelement 3.13 in Richtung des zweiten
Rahmenabschnittes 3.2 und das zweite Rad 5' in Richtung des
Träger-
und Stellrahmens 4 vorgesehen sind. In einer besonders
bevorzugten Ausführungsform
ist das zweite Rad 5' unterhalb
des Träger- und Stellrahmens 4 und
somit in der Trägerebene
TE angeordnet, so dass das Gewicht des Träger- und Stellrahmens 4 und
des darauf angeordneten plattenförmigen
Bauelementes 2 zumindest größtenteils durch das zweite Rad 5' getragen wird.
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In
einer vorteilhaften Ausführungsform
sind an den freien Enden des dem zum Träger- und Stellrahmen 4 zugewandten
Querstrebenelementes 3.14 des ersten Rahmenabschnittes 3.1 Stützräder 9, 9' vorgesehen,
welche beispielsweise über
Stützradauslegerelemente 10, 10' parallel zur
Trägerebene TE
ausfahrbar sind. Beispielsweise sind die Stützradauslegerelemente 10, 10' als Hohlprofile
ausgebildet, welche in das Querstrebenelementes 3.14 seitlich
einschiebbar und mit diesem fixierbar sind. Die Stützräder 9, 9' sind in einer
bevorzugten Ausführungsform
als Lenkrollen mit Feststellung ausgebildet und beispielsweise geringfügig erhöht bezogen auf
den Bodenbereich B im Vergleich zu den Rädern 5, 5' angeordnet.
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Optional
weist das Stellrahmenelement 4.2 des Träger- und Stellrahmen 4 zur
Aufnahme des plattenförmigen
Bauteils 2 an den in Richtung des Bodenbereiches B gewandten freien
Enden ein Tragwinkelelement 11 auf, auf dem sich das an
dem Träger-
und Stellrahmen 4 seitlich anliegende plattenförmige Bauelement 2 abstützt.
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Zur
Befestigung des plattenförmigen
Bauelementes 2 am Stellrahmenelement 4.2 sind
mehrere Befestigungsmittel 12, 12', 13, 13' vorgesehen, über welche
das plattenförmige
Bauelement 2 am Träger- und
Stellrahmen 4 fixierbar ist. Die Befestigungsmittel 12, 12', 13, 13' können beispielsweise über zumindest
eine Stelltraversevorrichtung 19, 19' mit dem Stellrahmenelement 4.2 verbunden
sein, welche in den 3 und 5 aus Übersichtlichkeitsgründen nicht
dargestellt sind. Die Befestigungsmittel 12, 12', 13, 13' können hierbei
technisch unterschiedlich realisiert sein, wobei diese in einer
bevorzugten Ausführungsform
als Vakuumeinheiten und/oder Klemmeneinheiten ausgebildet sind.
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Die
Vakuumeinheiten 12, 12', 13, 13' liegen auf
der Oberfläche
des plattenförmigen
Bauelementes 2 auf und Saugen aufgrund des erzeugten Unterdruckes
an, wodurch eine starre Verbindung zwischen dem plattenförmigen Bauelement 2 und
dem Träger-
und Stellrahmen 4 erzielt wird. Die als Vakuumeinheiten
ausgebildeten Befestigungsmittel 12, 12', 13, 13' können beispielsweise
entlang einer senkrecht zur Trägerebene
TE verlaufenden Achse verschiebbar ausgebildet sein, wodurch eine
flexible Anpassung an der Befestigungsmittel 12, 12', 13, 13' an die Oberflächenverhältnisse
des zu fixierenden plattenförmigen
Bauelementes 2 möglich
ist.
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Die
als Vakuumeinheiten ausgebildeten Befestigungsmittel 12, 12', 13, 13' werden über ein Schlauchssystem 14 mit
Vakuum versorgt, welches beispielsweise mittels einer auf dem fahrbaren Hauptrahmen 3 angeordneten
Vakuumpumpeneinheit (nicht in den Figuren dargestellt) erzeugt wird. Die
als Vakuumeinheiten ausgebildeten Befestigungsmittel 12, 12', 13, 13' können ferner
seiten- und/oder höhenverstellbar
am Träger-
und Stellrahmen 4 vorgesehen sein und beispielsweise über ein Bedienmodul
zentral ansteuerbar sein. Zur Erzeugung des Vakuums ist beispielsweise
in der Gehäuseeinheit 17 eine
Vakuumpumpe zusammen mit einem Luftfilter und einem Wechselakku
vorgesehen, über
welche das erzeugte Vakuum mittels dem Schlauchsystem 14 an
die zugeordneten Vakuumeinheiten 12, 12', 13, 13' geführt wird.
Ferner kann die Vorrichtung 1 eine Vakuumspeichereinheit
(nicht in den Figuren dargestellt) vorgesehen sein, in welche das
von der Vakuumpumpe erzeugte Vakuum zwischengespeichert wird. In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
ist die das Stellrahmenelement 4.2 als Vakuumspeichereinheit
ausgebildet, d. h. das Stellrahmenelement 4.2 ist aus mehreren
Hohlprofilelementen aufgebaut, welche einen geschlossenen Hohlraum
zur Aufnahme des Vakuums ausbilden.
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In
einer alternativen Ausführungsform
können
zusätzlich
oder anstelle der Vakuumsaugermodule als Haltemodule 12, 12', 13, 13' zumindest eine Klemmvorrichtung 15 gemäß 4 vorgesehen sein, über welche
mittels zweier seitlicher L-förmiger Klemmmodule 15.1, 15.2 das
plattenförmige
Bauelement 2 seitlich umgriffen wird und auf dem Träger- und
Stellrahmen 4 gedrückt
wird.
-
In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
weist der fahrbare Hauptrahmen 3 eine Grundplatte 16 auf,
welche zur Aufnahme einer Gehäuseeinheit 17 vorgesehen
ist. In der Gehäuseeinheit 17 können unterschiedliche
elektronische, hydraulische und/oder pneumatische Einheiten, beispielsweise
die Vakuumpumpe oder eine Steuereinheit untergebracht werden.
-
In
der Transportstellung ist das zweite Rahmenelement 3.2 des
fahrbaren Hauptrahmens 3 eingefahren sowie das auf dem
Träger-
und Stellrahmen 4 befindliche plattenförmige Bauelement 2 schräg angeordnet,
wodurch die Breite und Höhe
der gesamten Vorrichtung 1 und dem plattenförmige Bauelement 2 deutlich
reduziert sind. Die Vorrichtung 1 ist in Transportstellung
auch durch schmale Öffnungen, insbesondere
Fahrstuhltüren
und Türrahmen
hindurch führbar,
wodurch der Transport der plattenförmigen Bauelemente 2 wesentlich
erleichtert wird.
-
In
einer weiteren Ausführungsform
gemäß 5 können zum
Transport der Vorrichtung 1 selbst zusätzliche Transporträder 18, 18' vorgesehen
sein, welche bevorzugt im Bereich des Querstrebenelementes 3.13 des
ersten Rahmenmoduls 3.1 angeordnet sind. Die Transporträder 18, 18' sind um eine weitere
Radachse RA* drehbar gelagert, die parallel zur Trägerebene
TE und senkrecht zur Radachse RA verläuft. Die Transporträder 18, 18' können beispielsweise
bei Bedarf an dem fahrbaren Hauptrahmen 3 befestigt werden
und dienen zum „sackkarrenartigen” Transport
der Vorrichtung 1. Mittels der und über welches die Vorrichtung 1 sackkarrenartig
transportiert werden kann.
-
Alternativ
kann die Vorrichtung 1 modulartig aufgebaut sein, und zwar
zumindest ein Hauptrahmenmodul 3 und ein Träger- und
Stellrahmenmodul 4, welche getrennt voneinander transportierbar
sind. Dies ermöglicht
den vereinfachten Transport der Vorrichtung 1 beispielsweise
im Kofferraum eines Fahrzeuges oder auf dessen Rücksitzbank.
-
Die
Erfindung wurde voranstehend an einem Ausführungsbeispiel beschrieben.
Es versteht sich, dass zahlreiche Modifikationen sowie Abwandlungen der
Erfindung möglicht
sind, ohne dass hierdurch der der Erfindung zugrunde liegende Erfindungsgedanke verlassen
wird.
-
- 1
- Vorrichtung
- 2
- plattenförmiges Bauelement
- 3
- fahrbarer
Hauptrahmen
- 3.1
- erster
Rahmenabschnitt
- 3.2
- zweiter
Rahmenabschnitt
- 4
- Träger- und
Stellrahmen
- 4.1
- Trägerrahmenelement
- 4.11,
4.12
- Trägerlängsstrebenelemente
- 4.13,
4.14
- Trägerquerstrebenelemente
- 4.2
- Stellrahmenelement
- 4.21,
4.22
- Stelllängsstrebenelemente
- 4.23,
4.24
- Stellquerstrebenelemente
- 4.3
- Verstellvorrichtung
- 5,
5'
- Räder
- 6,
6'
- Scharniermodule
- 7
- Stellmodul
- 8
- Hebelelement
- 9,
9'
- Stützräder
- 10,
10'
- Stützräderauslegerelemente
- 11
- Tragwerkmodul
- 12,
12'
- Haltemodul
- 13,
13'
- Haltemodul
- 14
- Schlauchsystem
- 15
- Klemmvorrichtung
- 16
- Grundplatte
- 17
- Gehäuseeinheit
- 18,
18'
- Transporträder
- 19,
19'
- Stelltraversevorrichtung
- RA
- Radachse
- RA*
- weitere
Radachse
- B
- Bodenbereich
- SA
- Schwenkachse
- HE
- Hauptrahmenebene
- TE
- Trägerebene
- α
- Winkel