DE8003450U1 - Scheibenwischer fuer fahrzeuge, insbesondere kraftfahrzeuge - Google Patents
Scheibenwischer fuer fahrzeuge, insbesondere kraftfahrzeugeInfo
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Description
- 5"-
Die Erfindung betrifft einen Scheibenwischer gemäß dem
Oberbegriff des Anspruchs 1.
Bekanntlich verwendet man zum Reinigen von Glasflächen, die ständigen Verschmutzungen ausgesetzt sind, Scheibenwischer
mit regelmäßiger Wischbewegung, um eine zufriedenstellende Durchsicht zu erhalten. Dies gilt vor allem für
Scheibenwischer an Windschutz- oder Heckscheiben von Kraftfahrzeugen, bei denen ein an einem Wischerarm befestigtes
Wischerblatt hin- und herbewegt wird. Solche Scheibenwischer besitzen eine Wischblatthalterung mit einer Verbindungsvor-
richtung zum Wischerarm, wobei mit der Halterung ein Wisch-
blatt verbunden ist, das auf der zu reinigenden Scheibenfläche aufliegt. Damit das Wischblatt auf seiner gesamten
Länge die gleiche Reinigungswirkung hat, versucht man den vom Wischerarm erzeugten Auflagedruck des Wischblattes auf
der Scheibe so gleichmäßig wie möglich zu verteilen. Daher wird bei den meisten der derzeit üblichen Scheibenwischer
das Wischblatt von mehreren an einem Hauptbügel angelenkten Nebenbügel gehalten, wobei jeder dieser Nebenbügel zwei
Befestigungsmöglichkeiten für das Wischblatt bietet und so eine Verteilung des Auflagedrucks auf das über die Scheibenfläche
bewegte Wischblatt unter entsprechender Anpassung an die jeweilige Krümmung der Scheibe bewirkt wird. Der Nachteil
dieser Bauform besteht darin, daß derartige Scheibenwischer in bezug
•ftufdiLfe 'S]OlAeiüen,flache eine relativ große
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Bauhöhe aufweisen. Diese Bauhöhe ist nicht nur aus ästhetischen Gründen nachteilig, sondern es besteht auch
die Gefahr, daß während der Fahrt durch die Luftströmung die Scheibenwischer leicht abgehoben werden können, so daß
jede Verringerung der ^auhöhe hier eine Verbesserung bringt. Eine Verringerung der Bauhöhe hat ferner den Vorzug, daß in
Ruhestellung die Scheibenwischer von einem entsprechenden Karrosserievorsprung abgedeckt werden können.
Es sind schon Scheibenwischer vorgeschlagen worden, die keinen Hauptbügel mit angelenkten Nebenbügeln, an denen
das Wischblatt befestigt ist, mehr aufweisen, sondern bei denen das Wischblatt direkt an einer am Wischerarm angelenkten
Halterung befestigt ist. Diese Halterungen besitzen einen Mittelteil, an dem wenigstens ein armförmiges Außenteil
angelenkt ist. Hierbei sind elastische Elemente vorgesehen, durch die das am Mittelteil angelenkte Außenteil der
Halterung zur Scheibenfläche hin angedrückt werden soll. Hierdurch ist zwar die gewünschte Verteilung des Drucks über
die Gesamtlänge des Wischblattes möglich, nachteilig ist jedoch, daß bisher als elastische Elemente Schenkelfedern
eingesetzt wurden, die auf den Gelenkbolzen der Außenteile gelagert waren und die Anpressung der Außenteile bewirkten.
Auch Biegefedern aus Metall, die mit einem Ende am Mittelteil der Halterung befestigt waren und mit ihrem freien Ende auf
dem Rücken des Außenteiles anlagen, sind zur Behebung der eingangs geschilderten Nachteile eingesetzt worden.
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Beide Lösungen fordern jedoch eine komplizierte und kostspielige Montage und weisen außerdem ein ästhetisch unbefriedigendes
Gesamtbild auf.
Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, einen Scheibenwischer der eingangs bezeichneten Art zu schaffen,
der hinsichtlich der Herstellung vereinfacht aufgebaut ist und darüber hinaus in seiner Form gefälliger gestaltet wer-
I den kann als dies bisher der Fall war.
Diese Aufgabe wird mit den Mitteln des Anspruchs 1 gelöst. Der Vorteil der erfindungsgemäßen Lösung besteht darin, daß
durch die einstückige Ausbildung von Halterung und Biegefeder jegliche Verbindungselemente zwischen diesen beiden Bauteilen
entfallen und somit aufwendige Montagearbeiten bei der Herstellung vermieden werden. Außerdem ergibt sich hierdurch ein
wesentlich günstigeres, ästhetisches Gesamtbild.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sind durch die Ansprüche 2 und 3 gekennzeichnet.
Besonders vorteilhafte Ausgestaltungen sind durch die Ansprüche 4 bis 8 gekennzeichnet. Der diesen Ausgestaltungen gemeinsame
Vorteil liegt darin, daß sich beim Einsatz des Scheibenwischers auf gekrümmten Scheiben die auf das angelenkte Außenteil wirkende
Federkraft des Federblattes sich entsprechend der Auslen-
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kung des Federblattes nicht linear verändert, so daß für
eine entsprechende Änderung des Anpreßdruckes des Wischblattes auf der Scheibe in Abhängigkeit von der sich während
des Weges des Wischblattes über die gekrümmte Scheibe ändernden Scheibenkrümmung bewirkt wird. Besonders vorteilhaft
ist es, wenn die Zuordnung von Außenteil und Federblatt so getroffen ist, daß sich bei einem Federblatt mit zum
freien Ende hin abnehmendem Querschnitt der Anlagepunkt des Federblattes am Außenteil mit zunehmender Rückbewegung des
Außenteils in Richtung auf die Feder verändert, und zwar in der Weise verändert, daß der Anlagepunkt sich in Richtung auf
den Schwenkpunkt des Wischerarms hin bewegt und so sich trotz der zunehmenden Federkraft des Federblattes der für den Anpreßdruck
des Wischblattes auf der Scheibe wirksame Hebelarm für die Einleitung der Federkraft entsprechend verkürzt und
damit insgesamt der Anpreßdruck des Wischblattes auf der zu reinigenden Scheibenfläche in etwa konstant ist. Zur Verringerung
der Bauhöhe und zur Vereinfachung der Montage ist in Anspruch 9 eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung angegeben.
Diese Ausbildung des Gelenkes zwischen Mittelteil und Außenteil vereinfacht die Montage erheblich, da das Außenteil durch
einen einfachen Steckvorgang mit dem Mittelteil verbunden werden kann und daß trotzdem in Arbeitsposition das Außenteil
in einer einwandfreien Gelenklagerung am Mittelteil gehalten ist. Der weitere Vorteil dieser Ausgestaltung besteht darin,
daß ein derart gestaltetes Gelenk dem Außenteil eine gute seitliche Führung gibt, da das Gelenk quer zur Gelenkebene
praktisch spielfrei;'ä;u'sge£üfirt!;Warden kann und somit Ratter-
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9 -
und Klappgeräusche ausgeschaltet sind.
Die in Anspruch 10 angegebene erfinderungsgemäße Ausgestaltung
hat den Vorteil, daß die Bauhöhe des Scheibenwischers senkrecht zur reinigenden Seheibenflache noch zusätzlich vermindert werden
kann.
In Anspruch 11 ist schließlich eine bevorzugte Herstellungsform angegeben, die es in hervorragender Weise gestattet, das Mittelstück
und das zugehörige Federblatt sowie die erforderlichen Gelenkteile zur Anlenkung des Außenteiles und zur Befestigung
des Scheibenwischers am Wischerarm aus einem Stück herzustellen.
Aufbau und Funktionsweise eines erfindungsgemäßen Scheibenwischers
werden anhand schematischer Zeichnungen näher dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer Wischblatthalterung mit einem abgenommenen Außenteil;
Fig. 2 eine Seitenansicht eines vollständigen Scheibenwischers der in Fig. 1 dargestellten Bauform;
Fig. 3 eine Aufsicht auf den Scheibenwischer gemäß Fig. 2;
Fig. 4 einen Schnitt durch den Außenteil gemäß der Linie IV-IV in Fig. 2;
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Pig. 5, ein Ende einer Scheibenwischerhalterung in 6 und 7 verschiedenen Arbeitspositionen;
Fig. 8 eine andere Ausführungsform für die Anlenkung
des Außenteils am Mittelteil.
Die in Fig. 1 dargestellte Wischblatthalterung 1 besteht aus
einem Mittelteil 2 und zwei Außenteilen 3a, 3b. Das Mittelteil
2 weist einen im wesentlichen U-förmigen Querschnitt auf und ist an seinen beiden Enden mit Gelenklagern 4 a, 4 b sowie
zwei Führungselementen 5 a, 5 b für das Wischblatt versehen. In den Geler&agern 4 a, 4 b sind jeweils die Außenteile 3 a, 3 b
gehalten, die ebenfalls Befestigungs- und Führungselemente 6 a, 6 b für das Wischblatt aufweisen.
Die Ausbildung der Anlenkung des Außenteils 3 a am Mittelteil 2 ist auf der rechten Seite der Zeichnung zu erkennen. Dort ist
das Außenteil 3 b aus dem zugehörigen Gelenklager 4 b herausgezogen. Im Außenteil 3 b ist ein Gelenkbolzen 7 b eingesetzt, der
zwei parallel zu-einander verlaufende Abflachungen 8 b aufweist. Des-gleichen besitzt das Gelenklager 4 b einen Einschubspalt 9 b,
dessen Breite nur geringfügig größer ist als der Abstand der beiden Abflachungen 8 b zueinander am Gelenkbolzen 7 b, so daß
das Außenteil 3 b nur dann in das Gelenk eingeschoben werden kann, wenn es, wie dargestellt, in etwa senkrecht zum Mittelteil 2
gehalten wird. Sobald jedoch das Außenteil 3 b so weit hochge-
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tt tit ( b
11 -
schwenkt ist, daß es in etwa mit der Längserstreckung des Mittelteils 2 fluchtet, wie dies auf der linken Seite
von Fig. 1 zu erkennen ist, dann ist ein Herausziehen des Außenteils 3 b aus dem Gelenklager 4 b unmöglich, wobei das
Außenteil 3 b über einen verhältnismäßig großen Winkelbereich gegenüber dem Mittelteil 2 verschwenkbar ist.
Im Bereich des Gelenkbolzens 7 b weist das Außenteil 3 b zweckmäßigerweise zwei Wangen 10b auf, die auf der dem
Mittelteil zugekehrten Seite in bezug auf die durch den Drehbolzen 7 b definierte Drehachse kreisförmig ausgebildet
sind. Das Mittelteil 2 weist entsprechende zu der durch das Gelenklager 4 b ebenfalls definierten Gelenkachse kreisförmig
verlaufende Gegenflächen 11b auf, so daß bei eingesetztem Außenteil 3 b für die Schwenkbewegung eine zusätzliche Führung
gegeben ist. Darüber hinaus wird durch die Wangen 10b für
eine zusätzliche Stabilisierung der Anlenkung gegenüber quer zur Schwenkebene des Außenteils 3 b wirkenden Kräften Sorge
getragen, so daß hier Ratter- bzw. Kiappergeräusche im Betrieb
bei der Hin- und Herbewegung des Scheibenwischers vermieden werden. Das Außenteil 3 a, das in eingesetztem Zustand dargestellt
ist, ist in gleicher Weise ausgebildet.
Wie aus Fig. 1 zu erkennen ist, sind am Mittelteil 2 jeweils im Bereich der Gelenklager 4 a, 4 b als Biegefedern wirkende
Federblätter 12a, 12b angeordnet. Bei dem dargestellten
Ausführungsbeispiel, das aus Kunststoff hergestellt ist, sind
die Federblätter 12 a, 12 b im gleichen Arbeitsgang an
das Mittelteil 2 angeformt, so daß das Mittelteil 2 mit seinen Federblättern 12 a, 12 b ein homogenes Bauteil
darstellt. Der Kunststoff und die Formgebung müssen so gewählt werden, daß für die im Betrieb in Betracht kommenden
Auslenkungen der Federblätter keine plastische Verformung bzw. kein Bruch des Materials eintritt.
An ihren freien Enden sind die Federblätter 12 a, 12 b jeweils
mit Klammern 13a, 13b versehen, die mit den Außenteilen
3 a, 3 b zusammenwirken, wie dies im linken Teil der Fig. 1 für das Element 3 a dargestellt ist.
Das Mittelteil 2 ist ferner in seinem mittleren Bereich an einer Seite mit einem Gabelgelenk 14 versehen, das einen
Gelenkbolzen 15 aufweist, der mit einem entsprechenden, nicht
näher dargestellten Gelenklager am freien Ende des zugehörigen Wischerarms verbindbar ist. Auch ohne die Darstellung des jj
zugehörigen Wischerarms ist zu erkennen, daß hierdurch die |
Bauhöhe des Scheibenwischers in bezug auf die zu reinigende Scheibenfläche im Vergleich zu den meisten der bisher bekannten
Scheibenwischertypen, bei denen die Mittel zur Anlenkung der Halterung am Wischerarm auf der Oberseite der Halterung
befestigt sind, erheblich verringert ist.
In Fig. 2 und 3 ist die Ausführungsform gemäß Fig. 1 in einer Seitenansicht und in einer Aufsicht mit eingesetztem
Wischblatt 16 darig'elstel'lt','·' pasT WiSchblatt wird von den klam-
'13 -
• 1 ]
merförmigen Führungs- und Befestigungselementen 5 a, 5 b am Mittelteil 2 sowie den ebenfalls klammerförmig ausgebildeten
Führungs- und Befestigungselementen 6 a, 6 b an den Außenteilen 3 a, 3 b gehalten. Die Anordnung und Ausgestaltung
des seitlich am Mittelteil angeordneten Gabelgelenke 14 mit seinem Gelenkbolzen ist aus der Aufsicht
in Fig. 3 ebenfalls klar zu erkennen.
Aus der Aufsicht gemäß Fig. 3 ist zu ersehen, daß die Federblätter 12 a, 12 b in Richtung auf ihr freies Ende
ΐ hin einen abnehmenden Querschnitt aufweisen. Die in vergrößertem
Maßstab wiedergegebene Schnittdarstellung in
Fig. 4 läßt ferner erkennen, daß der Querschnitt der Federblätter 12 a, 12 b in etwa einer flachgedrückten Raute entspricht.
Diese Querschnittsform ist insbesondere für die
I' einstückige Herstellung des Mittelteils mit seinen Federblättern
aus Kunststoff besonders vorteilhaft, hat jedoch auch hinsichtlich der bevorzugten, nicht linearen Federeigenschaften
der Federblätter besondere Vorteile.
In den Fig. 5, 6 und 7 ist dargestellt, wie sich das mit einem Außenteil zusammenwirkende Federblatt entsprechend
der Auslenkung des Außenteils in Abhängigkeit von der sich verändernden Krümmung der zu reinigenden Scheibenflächen
verformt und wie hierbei der Anlagepunkt des Federblattes auf dem Außenteil sich verschiebt. In Fig. 5 ist die Stellung
der Teile zueinander in einem stark gekrümmten Scheibenbereich dargestelLtj";sp":d'a,iJ der Ajrtlagepunkt 17 b auf dem Außen-
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- 14 -
ι teil 3 b praktisch im Endbereich der Klammer 13b liegt.
In dem Maße, wie sich der Scheibenwischer in weniger gekrümmte Bereiche der Scheibenfläche bewegt, wird das Ausf;
senteil 3 b gegen die Wirkung des Federblattes 12 b um
;- seinen Anlenkungspunkt hochgeschwenkt. Hierbei verlagert ': sich der Anlagepunkt 17 b zwischen Federblatt und Außenteil
in Richtung auf den Anlenkungspunkt des Außenteils am Mittelteil 2 (Fig. 6), bis schließlich er Anlagepunkt
17b bis nah an das Gelenklager 4 b herangerückt ist. In-Fig.
6 und 7 ist klar zu erkennen, daß mit zunehmender Verlagerung des Anlagepunktes 17b das freie Ende des Federblattes
12b vom Außenteil 3 b abhebt, also auf dieses nicht mehr einwirkt. Durch diese Verlagerung des Anlagepunktes 17b
wird durch die entsprechende Verkürzung des zwischen Anlenkungspunkt 4 b und Anlagepunkt 17b wirksamen Hebelarms die mit
wachsender Durchbiegung des Federblattes 12 zunehmende Federkraft kompensiert, so daß über den gesamten Wischbereich trotz
der sich ändernden Krümmung der zu reinigenden Scheibenfläche
für eine in etwa gleichbleibend auf das Wischblatt wirkende Andruckkraft gesorgt ist (in den Fig. 5, 6 und 7 ist das
Wischblatt 16) der Klarheit halber nicht dargestellt).
In Fig. 8 ist eine andere Ausführungsform der Zuordnung von
Federblatt und Außenteil dargestellt. Bei dieser Ausführungsform ist an ein Mittelteil 102 ein Außenteil 103 b in gleicher
Weise angelenkt, wie dies bei der Ausführungsform gemäß Fig.
dargestellt und beschrieben ist. Auch die übrigen Elemente 105 b, 106 b entsprechen in Ausführung und Gestaltung den
vergleichbaren Elementen der Ausführungsform gemäß Fig. 1. Lediglich das Gelenk zwischen Mittelteil 102 und Außenteil
103 b ist in seinen Einzelheiten vertauscht, d. h. der Gelenkbolzen
befindet sich am Mittelteil 102 b, während das
i dem Bauteil 4 b entsprechende Gelenklager am Außenteil 103 b
angeordnet ist.
Bei dieser Ausführungsform ist ebenfalls das Federblatt
112 b, das für die auf das Außenteil 103 b wirkende Anpreßkraft
sorgt, einstückig mit dem Außenteil 103 b verbunden. Es sind also lediglich die miteinander in Wirkungsverbindung
stehenden Elemente bei der Ausführungsform gemäß Fig. 8 gegenüber der Ausführungsform gemäß Fig. 1 vertauscht. Die
Wirkungsweise, insbesondere der anhand der Fig. 5, 6 und 7 beschriebenen Bewegungsvorgang ist jedoch bei der Ausführungsform gemäß Fig. 8 gleich, d. h. mit zunehmender Durchbiegung
des Federblattes 112 b ändert sich der Auflagepunkt des Federblattes auf dem Rücken des Mittelteiles 102.
Claims (11)
1. Scheibenwischer, insbesondere für Kraftfahrzeuge, dessen Halterung für das Wischblatt einen Mittelteil aufweist, an
dem wenigstens ein ebenfalls mit dem Wischblatt verbundenes Außenteil beweglich befestigt ist und die mit wenigstens einer
an der Halterung angeordneten Biegefeder versehen ist, die am Außenteil anliegt,
dadurch gekennzeichnet , daß die Biegefeder als Federblatt (12, 112) ausgebildet ist und einstückig mit
der Halterung (1) verbunden ist.
Telefon: (02 21) 38OT.3B \-\ Tplegt-anjgnp.lrrventatorjKöln · Telex: 8 883555 max d
Postscheckkonto Köln (BLZ 370 100*50)'KWtfrt0*522δΊ-50t) ..Qiufacrfe Bank AG Köln (BLZ 370 700 60) Kto.-Nr. 1236181
2. Scheibenwischer nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet , daß das Federblatb
(12) an einem Ende des Mittelteils (2) angeordnet ist.
3. Scheibenwischer nach Anspruch 1 und 2,
dadurch gekennzeichnet , daß jeweils an beiden Enden des Mittelteils (2) je ein Außenteil (3) angelenkt
ist sowie je ein Federblatt (12) angeordnet ist,
das dem jeweiligen angelenkten Außenteil (3) zugeordnet ist.
4. Scheibenwischer nach Anspruch 1, 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet , daß der Querschnitt des Federblattes (12) progressiv vom Mittelteil (2) bis zum
freien Ende dieses Federblattes abnimmt.
5. Scheibenwischer nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet , daß das freie Ende des Federblattes (12) eine Klammer (6) besitzt, die an dem
jeweiligen Außenteil (3) anliegt.
6. Scheibenwischer nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet , daß das Federblatt
(12) einen in etwa rautenförmigen Querschnitt aufweist, wobei
die große Diagonale der Raute zur Fläche der zu reinigenden Scheibe in etwa parallel läuft und vom Mittelteil (2) bis zum
freien Ende des Federblattes (12) abnimmt.
3 -
7. Scheibenwischer nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet , daß die Querschnittsänderung
des Federblattes (12) so bemessen ist, daß der Auflagepunkt des Federblattes (12) auf dem zugehörigen
Außenteil (3) sich nach und nach zum Mittelteil (2) der Halterung (1) hin verlagert, wenn die Krümmung
der zu reinigenden Scheibenfläche, auf der der Scheibenwischer aufliegt, abnimmt.
8. Scheibenwischer nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet , daß die Querschnittsänderung
des Federblattes (12) bezüglich der Verlagerung des Auflagepunktes am Außenteil (3) so bemessen
ist, daß ein etwa konstantes Andruckmoment für das Außenteil (3) erreicht wird, und zwar unabhängig von der Größe
des Neigungswinkel des Außenteiles (3) in bezug auf das Mittelteil (2).
9. Scheibenwischer nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet , daß das Gelenk
zwischen Außenteil (3) und Mittelteil (2) eine zur Mittelebene der Halterung (1) in etwa vertikal stehende Gelenkachse
aufweist, daß der Gelenkbolzen (7) am Außenteil (3) zwei parallele Abflachungen (8) aufweist, so daß der Gelenkbolzen
(7) nur in das entsprechende Gelenklager (4) am Mittelteil (2) einschiebbar ist, wenn das Außenteil (3) zum
Mittelteil (2) in etwa vertikal steht und daß das Gelenklager
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(4) eine zylindrische Lagerfläche und einen Einschubspalt (9) aufweist, der breiter ist als der Abstand der beiden
Abflachungen (8) am Bolzen (7) voneinander und schmaler als der Durchmesser des Bolzens (7) bzw. der zylindrischen Lagerfläche
ist.
10. Scheibenwischer nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet , daß am Mittelteil
(2) seitlich ein Gabelgelenkteil (14) angeordnet ist, das
mit dem freien Ende des Wischerarms des Scheibenwischers verbindbar ist.
11. Scheibenwischer nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet , daß das Mittelteil
(2) der Halterung (1) und das Federblatt (12) einstückig
aus Kunststoff hergestellt sind.
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Also Published As
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| FR2448460A1 (fr) | 1980-09-05 |
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