Wischeinrichtung
Die Erfindung bezieht sich auf eine Wischeinrichtung für Fahrzeugscheiben, insbesondere Fahrzeugfrontscheiben gemäß Oberbegriff Patentanspruch 1.
Wischeinrichtungen (auch Scheibenwischvorrichtungen) für Fahrzeugscheiben sind in verschiedensten Ausführungen bekannt und bestehen im einfachsten Fall aus wenigstens einem Wischarm, der im Bereich seines einen Endes durch einen Wischantrieb um eine Achse einer Wischwelle zwischen einer Parkstellung und einer Umkehrstellung schwenkbar ist und der an seinem anderen Ende wenigstens ein Wischblatt trägt. Bekannt sind hierbei auch sogenannte Wischblätter mit Bügelsystem, bei denen der mit wenigstens einer Federschiene versehene Wischgummi an mehreren, in Wischgummilängsrichtung voneinander beabstandeten Bereichen an untergeordneten Bügeln gehalten ist, die gelenkig mit übergeordneten Bügeln verbunden sind, welche ihrerseits über einen gemeinsamen Haltebügel am Wischarm befestigt sind (DE 90 05 839.9 U1 , DE 91 16 742.6 U1).
Bekannt ist es auch (EP 0 678 428 B1 ), an einem Wischarm zwei Wischblätter mit Bügelsystem vorzusehen, und zwar derart, dass diese Wischblätter mit ihrer Längserstreckung einen Winkel miteinander einschließen. Ein Wischblatt ist dabei in der Wischblattmitte an dem der Wischwelle entfernt liegenden Ende des Wischarmes befestigt und das andere Wischblatt an einem zwischen den beiden Enden des Wischarmes seitlich von diesem wegstehenden Ausleger.
Nachteilig ist bei den Wischblättern mit Bügelsystem generell, dass für jeweils unterschiedliche Wischblattlängen auch unterschiedliche Bügel erforderlich sind.
Dieser Nachteil besteht nicht bei flachen Wischblättern bzw. sogenannten „Flachwischblättern", bei denen das gleichmäßige Anliegen des Wischgummis bzw. der Wischlippe auch gegen eine gewölbte Fahrzeugscheibe nicht durch ein Bügelsystem, sondern allein durch einen federnden Wischgummiträger erreicht wird, der beispielsweise von einer einzigen entsprechend dimensionierten Federschiene oder aber von wenigstens einem Federschienen-Paar gebildet ist, wobei die Halterung des Wischblattes über einen Adapter erfolgt, der an dem Wischgummiträger zwischen den beiden Enden des Wischblattes vorgesehen ist.
Derartige Flachwischblätter können problemlos in der jeweils benötigten Länge gefertigt werden. Nachteilig ist aber, dass während des Wischvorganges eine Torsion des federnden Wischgummiträgers um die Achse seiner Längserstreckung eintritt und diese Torsion insbesondere bei größeren Wischfeldern bzw. Wischblattlängen derart zunimmt, dass eine zufriedenstellende Wischqualität nicht mehr erreichbar ist und außerdem bei größeren Wischblattlängen auch die Gefahr besteht, dass der Wischgummiträger insbesondere dann, wenn er von zwei jeweils seitlich am Wischgummi vorgesehenen Federschienen gebildet ist, aufgrund dieser Torsion mit der Fahrzeugscheibe in Berührung kommt und dort auch Beschädigungen verursacht.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Wischeinrichtung aufzuzeigen, die bei Ausbildung des jeweiligen Wischblattes als Flachwischblatt auch bei größeren Wischfeldern die vorgenannten Nachteile vermeidet. Zur Lösung dieser Aufgabe ist eine Wischeinrichtung entsprechend dem Patentanspruch 1 ausgebildet.
Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Die erfindungsgemäße Wischeinrichtung verbindet die Vorteile von Flachwischblättern bezüglich einer vereinfachten und preiswerten Fertigung mit der Möglichkeit, solche Fahrzeugscheiben zuverlässig zu reinigen, die beispielsweise aufgrund ihrer Größe bzw. aufgrund der Größe des Wischfeldes an sich lange Wischblätter erfordern würden.
Die erfindungsgemäße Ausbildung ermöglicht eine Vielzahl von Varianten zur optimalen Anpassung an die jeweiligen Erfordernisse. So bildet beispielsweise jeder Wischgummiträger zusammen mit seinem Wischgummi ein eigenständiges flaches Wischblatt, oder aber die wenigstens zwei Wischgummiträger sind mit einem gemeinsamen, durchgehenden Wischgummi versehen, wobei zur Vermeidung eines Knickens des Wischgummis beim Wischvorgang die wenigstens zwei Wischgummiträger an ihren einander benachbarten Enden durch ein Verbindungsoder Koppelelement miteinander verbunden sind, und zwar bevorzugt derart, dass ein gewisses Schwenken der beiden Wischgummiträger um eine Achse senkrecht oder quer zur Längserstreckung der Wischgummiträger und parallel oder annähernd parallel zur Fahrzeugscheibe möglich ist, nicht aber ein Schwenken um eine Achse senkrecht oder annähernd senkrecht zur Fahrzeugscheibe.
Grundsätzlich besteht bei der Erfindung weiterhin die Möglichkeit, die Wischgummiträger bzw. die von diesen Trägern gebildeten Wischblätter so anzuordnen, dass zumindest ein Wischgummiträger oder Wischblatt wenigstens mit dem größeren Teil seiner Längserstreckung über das die Wischgummiträger bzw. Wischblätter tragende Ende des Wischarmes wegsteht, so dass trotz kurzer Ausbildung des Wischarmes ein großes Wischfeld von der Wischeinrichtung bzw. von der von den Wischblättern gebildeten Wischblattanordnung erfasst werden kann.
Als Wischgummiträger dient jeweils wenigstens eine Federschiene, die innenliegend im Wischgummi oder außenliegend am Wischgummi vorgesehen ist. Die Wischgummiträger sind z.B. hinsichtlich Länge und/oder Querschnittsform und/oder Querschnittsgröße identisch oder aber unterschiedlich ausgebildet. So besteht die Möglichkeit, die für das sichere Anliegen des Wischgummis gegen die Fahrzeugscheibe notwendige konkave Wölbung der Wischgummiträger identisch oder aber unterschiedlich auszubilden, letzteres insbesondere auch dann, wenn Scheibenbereiche mit unterschiedlicher Wölbung gereinigt werden sollen. Die Wischgummiträger sind jeweils zwischen ihren beiden Enden, beispielsweise in der
Mitte oder annähernd in der Mitte mit dem Verbindungsbügel verbunden, und zwar z.B. unter Verwendung eines entsprechenden Adapters.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, Wischgummiträger so vorzusehen, dass ihre entsprechende Wischgummiträger- bzw. Wischblatt-Mittelebene den gleichen oder aber auch einen unterschiedlichen Winkel bezogen auf die Verbindungsbügel- Mittelebene aufweisen, um schwierige Scheibenformen, insbesondere auch Panoramascheiben, zuverlässig reinigen zu können.
Zur Verbindung der Wischgummiträger und damit der Wischblätter mit den Verbindungsbügeln und zur Verbindung des übergeordneten Verbindungsbügels mit dem Wischarm können die bei Scheibenwischern üblichen Verbindungstechniken verwendet werden, beispielsweise Hakenverbindungen, Verbindungen mit einem seitlichen Stift usw. Hierbei besteht dann die Möglichkeit, lediglich die Verbindung zwischen Wischarm und dem an diesen Wischarm gehaltenen Verbindungsbügeln lösbar auszubilden, während die anderen Verbindungen fest sind. Auch andere Ausführungen sind denkbar, und zwar in der Form, dass beispielsweise sämtliche Verbindungen zwischen den Wischgummiträgern, den Haltebügeln und dem Wischarm lösbar ausgeführt sind.
Die Erfindung wird im Folgenden anhand der Figuren an Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 und 2 in vereinfachter Darstellung und in Draufsicht sowie im Schnitt entsprechend der Linie I - 1 der Figur 1 ein flaches Wischblatt zur Verwendung bei der Wischeinrichtung gemäß der Erfindung;
Fig. 3 und 4 in schematischer Darstellung eine Draufsicht sowie eine Seitenansicht einer möglichen Ausführungsform der erfindungsgemäßen Wischeinrichtung;
Fig. 5 in schematischer Darstellung eine hohe und stark gewölbte
Fahrzeugfrontscheibe, zusammen mit einer weiteren möglichen Ausführungsform der erfindungsgemäßen Wischeinrichtung in einer Parkstellung des Wischarmes;
Fig. 6 in schematischer Darstellung Wischblattanordnungen jeweils bestehend aus einem längeren Hauptwischblatt und aus einem zweiten Zusatz-Wischblatt unterschiedlicher Länge; Fig. 7 in vereinfachter Darstellung und in Seitenansicht einen Verbindungsbügel zur Verwendung bei einer Wischeinrichtung gemäß der Erfindung; Fig. 8 einen Schnitt entsprechend der Linie Il - Il der Figur 7; Fig. 9 eine Darstellung wie Figur 7, jedoch bei einer weiteren möglichen
Ausführungsform;
Fig. 10 einen Schnitt entsprechend der Linie III - III der Figur 9; Fig. 11 und 12 in vereinfachter Darstellung weitere mögliche Ausführungsformen der Erfindung
In den Figuren 1 und 2 ist schematisch ein flaches Wischblatt 1 (Flachwischblatt) dargestellt, welches in bekannter Weise aus dem Wischgummi 2 mit der Wischlippe 3 sowie aus zwei, den federnden Wischgummiträger 4 bildenden Federschienen 4.1 besteht, die aus einem federnden Flachmaterial (Federstahl) gefertigt sich ebenso wie der Wischgummi 2 über die gesamte Länge des Wischblattes 1 erstrecken und jeweils in eine seitliche Nut des Wischgummis 2 eingreifen. An den beiden Enden des Wischblattes 1 sind der Wischgummi 2 und die beiden Federschienen 4.1 in geeigneter Weise durch Abschlussstücke zusammengehalten. In der Mitte oder etwa in der Mitte des Wischblattes 1 ist ein Adapter 5 für die Befestigung des Wischblattes vorgesehen, wie dies bei flachen Wischblättern bekannt ist. Über den Wischgummiträger 4 ist das Wischblatt 1 derart vorgespannt, dass das nicht gegen die Fahrzeugscheibe anliegende Wischblatt 1 an der die Wischlippe 3 aufweisenden Wischblattunterseite zwischen seinen beiden Enden der Wölbung des Wischgummiträgers 4 folgend konkav gewölbt ist, um somit auch bei einer gewölbten Fahrzeugscheibe ein Anliegen des Wischblattes 1 auf der gesamten Länge sicherzustellen. Mit WM ist in der Figur 2 die Wischblattmittelebene bezeichnet, in der u.a. die Wischlippe 3 liegt und zu der das Wischblatt spiegelsymmetrisch ausgebildet ist.
Die Figuren 3 und 4 zeigen eine Wischeinrichtung 6 mit einem Wischarm 7. An dem freien Ende des Wischarmes ist ein Verbindungsbügel 8 mittels einer Gelenkverbindung 9 befestigt, und zwar derart, dass dieser Verbindungsbügel 8 in gewissen Grenzen um eine quer zur Längserstreckung des Wischarmes und parallel oder in etwa parallel zur Ebene der jeweiligen Fahrzeugscheibe verlaufende Achse schwenkbar ist. Die Gelenkverbindung 9 befindet sich bei der dargestellten Ausführungsform etwa in der Mitte des bei dieser Ausführungsform mit seiner Längserstreckung parallel zur Längserstreckung des Wischarmes 7 orientierten Verbindungsbügels 8.
An den beiden Enden des Verbindungsbügels 8 ist über eine Gelenkverbindung 10 bzw. 11 jeweils ein Wischblatt 1.1 bzw. 1.2 gehalten. Teil der beiden Gelenkverbindungen 10 und 11 ist jeweils ein Adapter 5 mit einem Gelenkbolzen 12, an dem der Verbindungsbügel 8 mit seinem betreffenden Ende derart angelenkt ist, dass die Schwenkachsen der Gelenkverbindungen 10 und 11 parallel zu der Schwenkachse der Gelenkverbindung 9 liegen. Die beiden Wischblätter 1.1 und 1.2 sind jeweils Flachwischblätter, die beispielsweise in der vorstehend für das Wischblatt 1 beschriebenen Weise ausgebildet sind.
Die beiden Wischblätter 1.1 und 1.2 sind so angeordnet, dass sie mit ihrer Längserstreckung in Richtung der Längserstreckung des Wischarmes 7 orientiert, seitlich aber etwas gegeneinander versetzt sind (in Draufsicht auf die Fahrzeugscheibe) und sich das Wischblatt 1.1 mit dem weitaus größeren Teil seiner Länge über das das Gelenk 9 aufweisende freie Ende des Wischarmes 7 vorsteht, während das Wischblatt 1.2 bei dieser Ausführungsform in der Draufsicht auf die Fahrzeugscheibe unterhalb oder teilweise innerhalb des Wischarmes 7 angeordnet ist. Die Wischblätter 1.1 und 1.2 sind weiterhin so angeordnet, dass sie sich an ihren benachbarten Enden in einem Bereich 13 überlappen.
An seinem der Gelenkverbindung 9 entfernt liegenden Ende ist der Wischarm 7 über ein Gelenk 14 klappbar mit einem Wischarmträger 15 verbunden, der seinerseits an einer fahrzeugseitigen Wischwelle 16 gehalten ist, über die der
Wischarmträger 15 und damit auch der Wischarm 7 durch den nicht dargestellten Scheibenwischerantrieb für die Wischfunktion zwischen der in der Figur 3 dargestellten Parkstellung und einer Umkehrstellung schwenkbar ist.
Die Figur 5 zeigt als weitere mögliche Ausführungsform der Erfindung eine Wischeinrichtung 6a an einer Fahrzeugfrontscheibe 17, die im Vergleich zur Scheibenbreite eine relativ große Scheibenhöhe aufweist und stark gewölbt ist, wie dies z.B. bei Frontscheiben von Bussen, LKWs oder Kleintransportern vielfach der Fall ist. Die Wischeinrichtung 6a, die in der Parkstellung dargestellt ist, besteht wiederum aus dem Wischarm 7, aus dem über die Gelenkverbindung 9 mit dem Wischarm 7 gelenkig verbundenen Verbindungsbügel 8 und aus den beiden Wischblättern 1.1 und 1.2. Abweichend von der Wischeinrichtung 6 sind die beiden Wischblätter bei dieser Ausführungsform in der Parkstellung mit ihrer Längserstreckung nicht parallel oder annähernd parallel zueinander orientiert, sondern derart, dass sie in Draufsicht auf die Fahrzeugscheibe 17 mit ihrer Längserstreckung einen Winkel 180° minus α einschließen, d.h. in der Parkstellung des Wischarmes 7 dem unteren, gekrümmten Rand 17.1 der Scheibe 17 benachbart angeordnet sind. Die Gelenkachsen der Gelenkverbindungen 10 und 11 sind dann auch bei dieser Ausführungsform parallel zur Oberfläche der Fahrzeugscheibe 17 sowie quer zur Längserstreckung der Wischblätter 1.1 und 1.2 orientiert und schließen miteinander den Winkel α ein.
Die Figur 6 zeigt nochmals die Wischblattanordnung der Wischeinrichtung 6 bestehend aus den beiden Wischblättern 1.1 und 1.2. Das Hauptwischblatt 1.2, welches der Wischwelle 16 näher liegt, besitzt dieser Figur entsprechend eine vorgegebene Länge, beispielsweise eine Länge von 600mm. Das Zusatzwischblatt
1.1 kann, wie in der Figur 6 angedeutet in Abhängigkeit von der jeweiligen Fahrzeugscheibe eine unterschiedliche Länge aufweisen, beispielsweise eine Länge von 200, 300 oder 400 Einheiten, wobei eine Einheit z.B. ein Millimeter ist. Es besteht also die Möglichkeit unter Anpassung des Wischarmes 7 und des jeweiligen Verbindungsbügels 8, aber unter Beibehaltung des Hauptwischblattes
1.2 die Wischeinrichtung 6 durch die Verwendung eines Zusatzwischblattes 1.1 mit
unterschiedlicher Länge an unterschiedliche Fahrzeugfrontscheiben, insbesondere auch an unterschiedliche Breiten und/oder Höhe einer Fahrzeugfrontscheibe anzupassen. Hierbei ist es notwendig, die Anpresskraft des jeweiligen Wischblattes an die Länge die Wischblattlänge anzupassen, und zwar beispielsweise derart, dass die Anpresskraft in der Größenordnung von etwa 15 bis 18 N je Meter Wischblattlänge liegt.
Die Figuren 7 und 8 zeigen eine mögliche Ausführung des Verbindungsbügels, der in diesen Figuren mit 8a bezeichnet ist und von seiner generellen Funktion dem Verbindungsbügel 8 entspricht. Der Verbindungsbügel 8a ist durch Biegen aus einer Länge eines Bandmaterials 18 aus Stahl hergestellt, welches an beiden Enden zu einem Hakenende 19 gebogen ist, an dem das jeweilige Wischblatt 1.1 bzw. 1.2 mit seinem den Gelenkbolzen 12 aufweisenden Adapter 5 durch Einhängen und Sichern gehalten ist. Zwischen den beiden Enden des Verbindungsbügels 8a ist ein weiterer Adapter 20 vorgesehen, der bei der dargestellten Ausführungsform aus zwei das Bandmaterial 18 an jeweils einer Längsseite übergreifenden Wandelementen oder Schenkeln 21 besteht, die über eine gemeinsame Seite des Bandmaterials 18 vorstehen. An den Schenkeln 21 ist ein mit seiner Achse senkrecht zur Längserstreckung des Verbindungsbügels 8a orientierter Verbindungsbolzen 22 beidendig gelagert, über den dann der Verbindungsbügel 8a an dem freien Ende des Wischarmes 7 beispielsweise wiederum durch einen dort vorgesehenen Haken und zusätzliche Sicherungselemente befestigbar ist.
Bei der dargestellten Ausführungsform befindet sich der Adapter 20 in der Mitte oder etwa in der Mitte des Verbindungsbügels 8a, wie dies für angeschlossene Wischblätter gleicher Ausbildung und gleicher Wischblattlänge zweckmäßig ist, um ein beim Wischen durch die Wischblätter erzeugtes Drehmoment im Bereich des Adapters 20 zu vermeiden bzw. möglichst klein zu halten. Besitzen die Wischblätter eine unterschiedliche Länge, so sind die Abstände zwischen dem Adapter 20 und den Enden des Verbindungsbügels 8a aus den selben Gründen umgekehrt proportional zu den Längen der an diesen Enden angeschlossenen Wischblätter.
Eine Besonderheit des Verbindungsbügels 8a besteht noch darin, dass dieser bzw. das den Verbindungsbügel bildende Bandmaterial 18 im mittleren Bereich mehrfach gekröpft bzw. derart gebogen ist, dass die beiden Schenkel 21 nicht über die generelle Oberseite des Verbindungsbügels 8a vorstehen, wobei die Achse des Bolzens 22 parallel zu den Krümmungsachsen der Hakenenden 19 liegt, und zwar auf dem Niveau oder etwa auf dem Niveau einer Ebene, die die Krümmungsachsen der beiden Hakenenden 19 einschließt. Die beiden Schenkel oder Wandabschnitte 21 , die ebenso wie das Bandmaterial 18 aus Stahl bestehen, sind durch Schweißen oder auf andere geeignete Weise mit diesem Bandmaterial 18 verbunden.
Die Figuren 9 und 10 zeigen Darstellungen ähnlich den Figuren 7 und 8 als weitere mögliche Ausführungsform einen Verbindungsbügel 8b, der von seiner generellen Funktion her wiederum dem Verbindungsbügel 8 entspricht. Bei dem Verbindungsbügel 8b, der ebenfalls durch Biegen aus einer Länge des Bandmaterials 18 aus Stahl hergestellt ist, sind die beiden Hakenenden 19 so gebogen, dass ihre Biegeachsen mit einer Bügelmittelebene BM, die die Längserstreckung des Verbindungsbügels 8b einschließt und die senkrecht zu der Achse des Bolzens 22 orientiert ist, unterschiedliche Winkel einschließen, so dass dementsprechend auch die Achsen der Gelenkverbindungen 10 und 11 mit den am Verbindungsbügel 8 gehaltenen Wischblättem 1.1 und 1.2 diese unterschiedlichen Winkel zu der Ebene BM besitzen. Daher sind auch die Wischblattmittelebenen WM der beiden Wischblätter gegenüber der Mittelebene BM gekippt oder geschwenkt, und zwar bei der für die Figur 10 gewählten Darstellung bei dem einen Wischblatt im Gegenuhrzeigersinn um den Winkel ß1 und bei dem anderen Wischblatt im Uhrzeigersinn um den Winkel ß2, so dass die Mittelebenen WM der beiden Wischblätter 1.1 und 1.2 gegeneinander verdreht sind. Durch diese Verdrehung der beiden Wischblätter aus der Mittelebene BM des Verbindungsbügels 8b ergibt sich die Möglichkeit einer optimalen Anpassung der Wischeinrichtung an die Krümmung von Fahrzeugscheiben, und zwar insbesondere auch in der Weise, dass selbst bei stark gekrümmten Scheiben ein gutes Wischergebnis erzielt wird. Der Verbindungsbügel 8b ist in der Mitte wiederum mit
einem Adapter 20 versehen, der bei dieser Ausführungsform von einem U-Profil gebildet ist, welches an der Oberseite des Bandmaterials 18 mit geeigneten Mitteln befestigt ist und den Bolzen 22 zur gelenkigen Verbindung (Gelenkverbindung 9) mit dem Wischarm 7 aufweist.
Die Figur 11 zeigt als weitere mögliche Ausführungsform eine Wischeinrichtung 6b, bei der an dem Verbindungsbügel 8, der über die Gelenkverbindung 9 mit dem Wischarm 7 verbunden ist, über die Gelenkverbindungen 10 und 11 ein flaches Wischblatt 24 gehalten ist, welches sich aus zwei aneinander anschließenden Wischblattabschnitten 24.1 und 24.2 zusammensetzt.
Beide Wischblattabschnitte 24.1 und 24.2 besitzen jeweils einen federelastischen Wischgummiträger, der von wenigstens einer Federschiene gebildet ist und der sich über die gesamte Länge des jeweiligen Wischblattabschnittes 24.1 bzw. 24.2 erstreckt. Beide Wischblattabschnitte 24.1 und 24.2 besitzen an ihrer die Wischlippe aufweisenden Unterseite wiederum die konkave Wölbung. Der Wischgummi 2 ist bei dieser Ausführungsform durchgehend ausgebildet, lediglich der federelastische Wischgummiträger ist für jeden Wischblattabschnitt 24.1 bzw. 24.2 gesondert vorgesehen. Allerdings sind die Wischgummiträger im Anschlussbereich zwischen den beiden Wischblattabschnitten 24.1 und 24.2 durch ein Stabilisierungs- bzw. Verbindungselement 25 miteinander verbunden, der dann beispielsweise an seiner Unterseite auch zur Führung des Wischgummis dient. Jeder Wischblattabschnitt 24.1 und 24.2 besitzt wiederum den Adapter 5 oder einen ähnlichen Adapter zur Realisierung der Gelenkverbindung 10 bzw. 11.
Die Figur 12 zeigt schließlich als weitere mögliche Ausführungsform eine Wischeinrichtung 6c, die sich von der Wischeinrichtung 6 zunächst dadurch unterscheidet, dass zusätzlich zu dem Verbindungsbügel 8 ein weiterer Verbindungsbügel 26 und anstelle von zwei Flachwischblättern oder Wischblattabschnitten insgesamt drei Flachwischblätter vorgesehen sind, von denen in der Figur 12 allerdings nur die Wischgummiträger 4 ohne Wischgummi wiedergegeben sind. Der Verbindungsbügel 8 ist über die Gelenkverbindung 9 mit
dem Wischarm 7 und über die Gelenkverbindung 11 mit dem in der Figur 12 rechten Wischgummiträger 4 verbunden. Das andere Ende des Verbindungsbügels 8 ist über die Gelenkverbindung 10 mit dem weiteren Verbindungsbügel 26 verbunden, und zwar bei der dargestellten Ausführungsform in der Mitte oder etwa in der Mitte dieses Verbindungsbügels 26. Die beiden Enden des Verbindungsbügels 26 sind über Gelenke 27 bzw. 28 mit dem in der Figur 12 rechten bzw. mittleren Wischgummiträger 4 verbunden. Sämtliche Wischgummiträger sind wieder im entspannten Zustand an der der Unterseite des Wischblattes zugewandten Seite konkav gewölbt.
Auf den Wischgummiträgern 4 sind zur Bildung getrennter Wischblätter jeweils eigenständige Wischgummis angeordnet, wobei diese Wischblätter gegeneinander versetzt, einander überlappend und/oder gegeneinander verdreht usw. vorgesehen sind, oder aber es ist entsprechend der Wischeinrichtung 6b ein durchgehender Wischgummi vorgesehen und die einzelnen Wischgummiträger 4 sind an den Anschlussbereichen mit jeweils einem Adapter miteinander verbunden.
Die Erfindung wurde voran stehend an verschiedenen Ausführungsbeispielen beschriebenen. Es versteht sich, dass zahlreiche Änderungen sowie Abwandlungen möglich sind, ohne dass dadurch der der Erfindung zugrunde liegende Erfindungsgedanke verlassen wird.
So ist es insbesondere möglich, die einzelnen Gelenkverbindungen 9, 10, 11 , 27, 28 auch anders, als vorstehend beschrieben auszubilden, beispielsweise als sogenannte Side-Pin-Verbindung mit vom Wischarm bzw. von den Verbindungsbügeln 8, 8a, 8b, 26 seitlich wegstehenden Stiften usw. Auch die Wischgummiträger 4 können anders als in der Figur 2 dargestellt ausgebildet sein, insbesondere ist es beispielsweise auch möglich, eine einzige Federschiene als Wischgummiträger zu verwenden, die dann beispielsweise von dem jeweiligen Wischgummi umschlossen ist.
Speziell bei den Ausführungen der Figuren 3 - 5 ist es möglich, die sich überlappenden Enden der Wischblätter 1.1 und 1.2 über ein Koppelglied, beispielsweise über einen Gelenkhebel oder eine Klammer zu verbinden, wie dies in der Figur 5 schematisch bei 29 angegeben ist.
Bezugszeichenliste
1 , 1.1 , 1.2 Wischblatt
2 Wischgummi
3 Wischlippe
4 Wischgummiträger
4.1 Federschiene
5 Adapter
6, 6a, 6b, 6c Wischeinrichtung
7 Wischarm
8, 8a, 8b Verbindungsbügel
9, 10, 11 Gelenkverbindung
12 Gelenkbolzen
13 Überlappung
14 Gelenk
15 Wischarmträger
16 Wischerwelle
17 Fahrzeugscheibe
17.1 Rand
18 Bandmaterial
19 Hakenende
20 Adapter
21 Schenkel oder Wandabschnitt
22 Bolzen
23 Adapter
24 Wischblatt
24.1 , 24.2 Wischblattabschnitt
25 Stabilisierungs- bzw. Verbindungselement
26 zusätzlicher Verbindungsbügel
27, 28 Gelenkverbindung
29 Verbindungselement
WM Wischblattmittelebene
BM Verbindungsbügelmittelebene α, ß1,ß2 Winkel