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DE7418165U - Hilfsvorrichtung zum Einlagern von radioaktiv oder toxisch verseuchten Gegenständen - Google Patents

Hilfsvorrichtung zum Einlagern von radioaktiv oder toxisch verseuchten Gegenständen

Info

Publication number
DE7418165U
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Authority
DE
Germany
Prior art keywords
auxiliary device
webs
objects
container
grid
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE7418165U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Gesellschaft fuer Kernforschung mbH
Original Assignee
Gesellschaft fuer Kernforschung mbH
Publication date
Publication of DE7418165U publication Critical patent/DE7418165U/de
Expired legal-status Critical Current

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  • Processing Of Solid Wastes (AREA)

Description

Hilfsvorrichtung zum Einlagern von radioaktiv oder toxisch verseuchten Gegenständen
Die Neuerung betrifft eine Hilfsvorrichtung zum Einlagern von radioaktiv oder toxisch verseuchten Gegenständen, die durch ihren Auftrieb gegen die Oberfläche der Einlagerungsmasse getrieben werden, in Behälter mit dicht verschließbarer oberer Öffnung.
Die Bedingungen für die Einlagerung von radioaktiven oder toxischen Abfallstoffen schreiben vor, daß Abfall-Behälter, beispielsweise 200 Liter-Fässer, benutzt.werden. In diese Behälter werden feste, wasserfreie Abfälle mit festhaftender Aktivität und/oder flüssige,in Dosen, Säcken oder Flaschen eingefüllte und verschlossene Abfälle mit Beton oder gleichwertiger Einlagerungsmasse eingebettet. Die zulässige Strahlendosisleistung an der äußeren Oberfläche der Abfall-Behälter muß jedoch in fast allen Fällen auf einen Wert kleiner als 200 mrem pro Stunde beschränkt bleiben. Dies gelingt nur, wenn alle ver-
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seuchten Gegenstände (abgesehen von hochaktiven Abfällen) von einer Mindestschicht der Einlagerungsmasse umgeben sind. Bei Gegenständen, deren Auftrieb ein Aufschwimmen an die Oberfläche der Einlagerungsmasse verursacht solange die Masse noch weich bzw. flüssig ist, ist das nicht möglich, da sie bereits während dem Eingießen der Einlagerungsmasse in den Behälter immer an deren Oberfläche schwimmen und somit z.T. stets über sie hinausragen.
Die Aufgabe der Neuerung besteht nunmehr darin, eine Hilfsvorrichtung zu bieten, mit der es ermöglicht wird, daß auch leichte, schwimmfähige Gegenstände in Schutzmassen vollständig eingebettet werden und nach dem Erstarren der Einbettmasse auch eingebettet bleiben.
Die Lösung dieser Aufgabe ist neuerungsgemäß gekennzeichnet durch ein Spanngitter, das in die obere Öffnung einführbar und an der Innenwandung des Behälters derart arretierbar ist, daß die Gegenstände nach dem Einfüllen der Einlagerungsmasse vollständig verdeckt sind. Dabei kann der Behälter ein Faß mit unterhalb der oberen Öffnung umlaufender Nut, Teilnuten oder Vorsprüngen sein, in die oder hinter die Sperrfedern einrastbar sind, die am Spanngitter befestigt sind.
Eine Ausführungsform der Neuerung ist dadurch gekennzeichnet, daß das Spanngitter aus einem Steg oder einem Kreuz mit zwei oder mehreren Stegen besteht, an dem ein Netz, Stäbe oder Ringe angeordnet sind, deren Netzöffnungen bzw. deren Abstände voneinander derart bemessen sind, daß die kleinsten Gegenstände aufgehalten werden. Die Sperrfedern können dabei an sich gegenüberliegenden Enden eines oder mehrerer der Stege befestigt sein.
Eine Ausbildungsform der neuerungsgemäßen Hilfsvorrichtung sieht vor, daß das Spanngitter aus einem Kreuz mit zwei Stegen besteht, auf deren Oberflächen zwei konzentrische Ringe unter-
schiedlicher Durchmesser aufgeschweißt sind und daß an den beiden Enden eines der Stege die Sperrfedern angenietet sind.
Ein besonderer Vorteil der neuerungsgemäßen Hilfsvorrichtung ist darin zu sehen, daß durch das Anbringen des Spanngitters in einer Höhe unterhalb des endgültigen Spiegels der Einbettmasse im Behälter und Verbleib des Spanngitters in der Einbettmasse auch nach deren Erstarren, verhindert wird, daß zu irgend einem Zeitpunkt, z.B. für den Fall, daß eine Einbettmasse verwendet wird, die durch Hitzeeinwirkung wieder verflüssigbar ist, die Gegenstände an deren bzw. über deren Oberfläche hinausragen.
Die Neuerung wird im folgenden anhand eines Ausführungsbeispiels mittels der Figuren 1 und 2 näher erläutert.
Die Figur 1 zeigt im Schnitt ein als Abfall-Behälter 1 dienendes 200 Liter-Faß, welches dicht an einen Zellenboden 2 angeflanscht ist. Die obere Öffnung 4 des Behälters 1 ist offen und kann vom Innenraum 5 einer heißen Zelle oder dergl. mit Abfall- und Einbettmasse versehen werden. Als Abfall werden Dosen, Säcke aus Polyäthylen oder Flaschen 6 verwendet, in denen flüssige oder breiige radioaktive Stoffe eingefüllt und verschlossen sind. Als Einbettmasse 7 dient Beton oder ein anderer geeigneter Stoff wie z.B. Paraffin. Das Betonieren der Abfälle erfolgt durch eine nicht näher dargestellte Schlauchleitung von außen und wird im steigenden Guß ausgeführt.
Vor dem Betonieren jedoch ist mittels eines Manipulators 8 ein Spanngitter 9 in die obere Öffnung 4 des Behälters 1 eingesetzt worden und mittels Sperrfedern 10 und 11 in einer umlaufenden Nut des Behälters 1 eingerastet. Anstelle der Nut 12 können auch Teilnuten oder vorspringende Wulste verwendet werden. Das Spanngitter 9 wird in einer derartigen Höhe innerhalb des Behälters 1 angeordnet, daß die endgültige Oberfläche 13 der Einbettmasse 7 über ihm steht. Somit werden die Gegenstände 6 immer innerhalb der Einbettmasse 7 gehalten. Das Spanngitter 9 selbst verbleibt auch im erstarrten Zustand der Einbettmasse 7 im Behälter 1.
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In Figur 2 ist das Spanngitter 9 näher dargestellt. Es besteht aus einem Kreuz mit zwei Stegen 14 und 15, welche in der Mitte 16 aneinandergeschweißt sind. Auf ihren Oberflächen sind zwei konzentrische Ringe 17 und 18 aufgeschweißt, die unterschiedliche Radien haben. Die Abstände der Stege 14, 15 und der Ringe 17« 18 voneinander bzw. die Lücken, die zwischen ihnen bestehen bleiben, sind derart bemessen, daß selbst die kleinsten aufschwemmfähigen Gegenstände 6 nicht durch sie hindurchtreten können
An den beiden gegenüberliegenden Enden 19 und 20 des Steges 15 sind weiterhin zwei Sperrfedern aus Federstahl mittels Halbrundnieten 23 und 24 angenietet. Sie rasten in die Nut 12 des Fasses 1 (siehe Figur 1) ein.
Die beiden Stege 14 und 15 bestehen aus Bandstahl, die Seitenringe 17 und 18 aus einem Rundstahlring und die Sperrfedern 10 und 11 aus Federstahl.
Es können auch Sperrfedern an anderen Teilen wie z.B. am Steg zusätzlich angeordnet werden. Auch ist es denkbar, anstelle der Ringe 17 und 18 bzw. der Stege 14 und 15 ein Netz oder dergleichen als Spanngitter 9 zu verwenden, wenn nur dafür gesorgt wird, daß das Spanngitter 9 eine ausreichende Stabilität aufweist und außerdem innerhalb des Fasses 1 arretierbar anzuordnen ist. Weiterhin ist es möglich, mehrere Spanngitter übereinandergestaffelt innerhalb des Fasses 1 anzuordnen.
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Claims (5)

GESELLSCHAFT FÜR '": ' \ "' i * : Karlsruhe, den 15. Mai 1974 KERNFORSCHUNG MBH PIA 74/20 Ga/sz Schutzansprüche :
1. Hilfsvorrichtung zum Einlagern von radioaktiv oder toxisch verseuchten Gegenständen, die durch ihren Auftrieb gegen die Oberfläche der Einlagerungsmasse getrieben werden, in Behälter mit dicht verschließbarer oberer öffnung, gekennzeichnet durch ein Spanngitter (9), das in die obere Öffnung (4) einführbar und an der Innenwandung des Behälters (1) derart arretierbar ist, daß die Gegenstände (6) nach dem Einfüllen der Einlagerungs masse (7) vollständig verdeckt sind.
2. Hilfsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter (1) ein Faß mit unterhalb der oberen Öffnung (4) umlaufender Nut, Teilnuten oder Vorsprüngen (12) ist, in die oder hinter die Sperrfedern (10, 11) einrastbar sind, die am Spanngitter (9) befestigt sind.
3. Hilfsvorrichtung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Spanngitter (9) aus einem Steg oder einem Kreuz mit zwei od.r mehreren Stegen (14, 15, 17, 18) besteht, an dem ein Netz, Stäbe oder Ringe (17, 18) angeordnet sind, deren Netzöffnungen bzw. deren Abstände voneinander derart bemessen sind, daß die Gegenstände (6) aufgehalten werden.
4. Hilfsvorrichtung nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß die Sperrfedern (10, 11) an sich gegenüberliegenden Enden (19, 20) eines oder mehrereVder Stege (14 oder 15) befestigt sind.
5. Hilfsvorrichtung nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß das Spanngitter (9) aus einem Kreuz (14 und 15) mit zwei Stegen besteht, auf deren Oberflächen zwei konzentrische Ringe (17 und 18) unterschiedlicher Durchmesser aufgeschweißt sind, und daß an den beiden Enden (19 und 20) eines der Stege (15) die Sperrfedern (10, 11) angenietet sind.
741111529.«.?*
DE7418165U Hilfsvorrichtung zum Einlagern von radioaktiv oder toxisch verseuchten Gegenständen Expired DE7418165U (de)

Publications (1)

Publication Number Publication Date
DE7418165U true DE7418165U (de) 1974-08-29

Family

ID=1305582

Family Applications (1)

Application Number Title Priority Date Filing Date
DE7418165U Expired DE7418165U (de) Hilfsvorrichtung zum Einlagern von radioaktiv oder toxisch verseuchten Gegenständen

Country Status (1)

Country Link
DE (1) DE7418165U (de)

Cited By (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE2511957A1 (de) * 1975-03-19 1976-10-07 Steag Kernenergie Gmbh Verfahren und anordnung zur beseitigung von radioaktiven abfaellen von kernkraftwerken
DE2544447A1 (de) * 1975-10-04 1977-04-07 Steag Kernenergie Gmbh Anlage zur durchfuehrung des verfahrens zur beseitigung von radioaktiven abfaellen
DE2546428A1 (de) * 1975-10-16 1977-04-21 Kraftwerk Union Ag Verfahren zur endlagerung von radioaktiv kontaminierten filterkerzen oder filtereinsaetzen

Cited By (3)

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DE2544447A1 (de) * 1975-10-04 1977-04-07 Steag Kernenergie Gmbh Anlage zur durchfuehrung des verfahrens zur beseitigung von radioaktiven abfaellen
DE2546428A1 (de) * 1975-10-16 1977-04-21 Kraftwerk Union Ag Verfahren zur endlagerung von radioaktiv kontaminierten filterkerzen oder filtereinsaetzen

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