DE19631179A1 - Vorrichtung zum Transportieren und Lagern von Kernbrennelementen - Google Patents
Vorrichtung zum Transportieren und Lagern von KernbrennelementenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Transportieren und
Lagern von Kernbrennelementen, mit einem starren Behälter, der
an seiner Innenseite mit mindestens einem expandierbaren Element
versehen ist, das sich im expandierten Zustand an das Kernbrenn
element anlegt.
Die Erfindung betrifft dabei insbesondere solche Vorrichtungen,
wie sie zum Transportieren und Lagern von frischen Kernbrenn
elementen eingesetzt werden, d. h. Kernelementen, die im Hinblick
auf ihren Einsatz im Kern eines Atomkraftwerkes noch nicht
bestrahlt wurden.
Die Erfindung betrifft dabei den Behälter, der die Kernbrenn
elemente, vorzugsweise in Form von Paketen, aufnehmen soll.
Wenn ein Transport stattfinden soll, wird eine bestimmte Anzahl
derartiger Behälter gemeinsam in eine Verpackungsstruktur
eingesetzt, die dann das zu transportierende Gebinde darstellt.
Es ist bekannt, daß der Kern eines Kernreaktors aus Paketen
von Kernbrennelementen zusammengesetzt ist. Jedes Paket wird
seinerseits aus einer Mehrzahl von Kernbrennstäben oder -stangen
gebildet sowie von Kappen und von Gittern, mit denen diese
Elemente zusammengehalten werden. Die Gesamtanordnung ist daher
einigermaßen instabil und verformbar. Die so entstehenden Pakete
werden Seite an Seite in vertikaler Ausrichtung im Reaktorbecken
angeordnet, und zwar in der Höhe eines Auflagers oder des
Kernbodens, der mit aneinander angrenzenden Führungszapfen
versehen ist, um die Bodenteile der Pakete aufzunehmen.
Die Pakete von Kernbrennelementen werden selbstverständlich
nicht an Ort und Stelle hergestellt, sondern vielmehr in darauf
spezialisierten Unternehmen. Man muß daher strenge Sicher
heitsvorschriften einhalten, wenn ein Transport zwischen dem
Unternehmen und einem Kernkraftwerk stattfindet.
Strenge Sicherheitsvorschriften müssen ferner eingehalten werden,
um den unterkritischen Zustand aufrechtzuerhalten. Es muß nämlich
um jeden Preis verhindert werden, daß eine Kettenreaktion als
Auslöser eines Kernprozesses ausgelöst wird. Dies geschieht,
indem man die Pakete in ausreichendem Umfang voneinander isoliert
und/oder sie in eine abschwächende Flüssigkeit, beispielsweise
eine Neutronenbremse, eintaucht.
Es sind zwar Verpackungsvorrichtungen bekannt, um Pakete von
Kernbrennstäben zu transportieren. Aufgrund der Tatsache, daß
neuartige Formen von Paketen derartiger Kernbrennstäbe entwickelt
worden sind und es auch neuartige Beschränkungen hinsichtlich
des Transportes gibt, hat sich die Notwendigkeit ergeben,
neuartige Formen von Verpackungen zu entwickeln.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine neuartige
Vorrichtung zum Transportieren und Lagern von Kernbrennstäben
zur Verfügung zu stellen, insbesondere von frischen Kernbrenn
stäben, die vorzugsweise Uranoxid oder Plutoniumoxid enthalten.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß bei einer Vorrichtung der
eingangs genannten Art dadurch gelöst, daß die Expansion mittels
eines unter Druck stehenden flüssigen Kunststoffs bewirkt wird.
Auf diese Weise wird erfindungsgemäß erreicht, daß der Behälter
einerseits und ein Paket von Kernbrennelementen andererseits
mit einer gewissen Kohäsion zusammengehalten wird, die wiederum
durch die Vorspannung erzeugt wird, die von den expandierbaren
Elementen ausgeübt wird.
Bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprü
chen angegeben.
Insbesondere ist bevorzugt, wenn der Druck für die Expansion
des flüssigen Kunststoffs bei 50 · 10⁵ Pa liegt.
Bei einigen Ausführungsformen der Erfindung sind die expandier
baren Elemente als vorzugsweise ringartige Kissen ausgebildet,
die in regelmäßigen Abständen zueinander entlang der Länge des
Behälters angeordnet sind, wobei die Kissen untereinander und
mit einer Druckkammer verbunden sind.
Der Druck wird vorzugsweise mittels eines Tauchkolbens erzeugt,
der in die Druckkammer eintaucht und von einer Spindel an
getrieben wird. Der Tauchkolben ist vorzugsweise von einer
Oberseite des Behälters her zugänglich und sowohl bei stehender
wie bei liegender Position des Behälters betätigbar.
Die expandierbaren Elemente werden vorzugsweise mittels einer
verformbaren Membran aus Metall oder aus Kunststoff realisiert,
die sich unter der Einwirkung eines Drucks verformt, der durch
den Elastomer oder das flüssige Silikon ausgeübt wird. Die
Membran ist vorzugsweise mit einer metallischen Anordnung in
Gestalt einer ringförmigen Rinne verbunden. Die metallische
Anordnung ist ihrerseits, vorzugsweise durch Verschweißen, mit
einer Innenwandung verbunden, die eine Seitenwand des Behälters
bildet.
Bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung läßt sich der
Behälter auf einer Seitenwand öffnen, um das Paket von Kernbrenn
stäben seitlich einführen zu können. Der Behälter wird an
schließend mittels der abgenommenen Seitenwand wieder verschlos
sen. Die übrigen drei Seitenwände sind starr miteinander
verbunden. Die abnehmbare Seitenwand trägt ein vor-expandiertes
Element, während die übrigen Seitenwände mit expandierbaren
Elementen versehen sind.
Es versteht sich, daß die vorstehend genannten und die nachste
hend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils
angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen
oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der
vorliegenden Erfindung zu verlassen.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung
dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher
erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 einen Längsschnitt durch eine erfindungsgemäße
Vorrichtung zum Transportieren und Lagern von Kern
brennelementen;
Fig. 2 einen Querschnitt, entlang der Ebene II-II von Fig. 1;
Fig. 3 eine schematisierte Explosionsdarstellung eines
weiteren Ausführungsbeispiels der Erfindung;
Fig. 4 eine Ansicht auf die Vorrichtung gemäß Fig. 3 von
oben und mit abgenommenem Deckel.
Fig. 1 stellt eine erste Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung zum Transportieren und Lagern von Kernbrennstäben
dar, insbesondere von frischen Kernbrennstäben, die Plutoniumoxid
enthalten.
Die Vorrichtung umfaßt im wesentlichen einen quaderförmigen
Behälter 1, der typischerweise aus Edelstahl hergestellt ist
oder aus einem anderen Werkstoff, wie er in der Kerntechnik
verwendet wird, beispielsweise Titan. Der Behälter 1 ist an
einer seiner Stirnseiten fest verschlossen und an der anderen
Stirnseite mittels eines Deckels 2 zugänglich. Der Behälter
1 ist demzufolge so ausgestaltet, daß ein Paket 3 von Kernbrenn
elementen von oben, d. h. bei weggeklapptem Deckel 2 eingeführt
werden kann.
Gemäß einer Besonderheit der Erfindung ist eine Anzahl von Kissen
4 entlang der Länge des Behälters 1 angeordnet. Diese Kissen 4
werden durch Kammern 11 gebildet, die aus Edelstahl ausgeführt
sind. Die Kammern 11 sind, vorzugsweise durch Verschweißen,
mit Innenwandungen des Behälters 1 verbunden, die die Seitenwände
des Behälters 1 bilden. Jede der Kammern 11 umfaßt eine metal
lische, verformbare Membran 9. Die Membran 9 kann eine in
Richtung auf den Innenraum des Behälters 1 vorgewölbte Gestalt
einnehmen, wenn ein Innendruck in dem Kissen 4 erzeugt wird.
Jedes der Kissen 4 steht mit den übrigen Kissen 4 derselben
Ebene oder eines selben Ringes in Verbindung, ebenso wie mit
den Kissen 4 von darüberliegenden oder darunterliegenden Ebenen.
Auf diese Weise wird ein hydrostatisches Gleichgewicht zwischen
den Kissen 7 hergestellt. Eine Druckkammer 6 stellt den erforder
lichen Druck für die Vorspannung der Kammern 11 bereit. Sie
gewährleistet ferner die hydrostatische Verbindung zwischen
den Kammern 11. Die Druckkammer 6 ist ihrerseits an einer
Auflagekammer 5 angeschlossen, die sich am unteren Boden des
Behälters 1 befindet. Ein ähnliches, komplementäres Element
7 kann am oberen Ende des Behälters 1 vorgesehen werden.
Die Höhe der Kissen 4 wird so gewählt, daß sie an die unter
schiedlichen Höhen von Gittern 16 und Kappen 17 angepaßt ist,
die den Zusammenhalt des Paketes gewährleisten. Auch eine
geringfügige Variation ihres Abstandes muß möglich sein.
Gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung sind die Kissen
4 und die Druckkammer 6 so ausgebildet, daß sie eine komprimier
bare Flüssigkeit aufnehmen. Typischerweise verwendet man hierzu
ein Elastomer oder ein flüssiges Silikon von niedriger Vis
kosität. Diese Flüssigkeiten können um 4% bis 5% komprimiert
werden, wenn man auf sie einen Druck in der Größenordnung von
50 · 10⁵ Pa ausübt.
Auf diese Weise kann man das Paket 3 durch Druckbelastung oder
durch Druckentlastung fassen. Im erstgenannten Fall wird
Flüssigkeit aus der Druckkammer 6 in die Kissen überführt und
diese damit expandiert. Im zweitgenannten Fall wird auf die
kompressible Flüssigkeit in den Kissen 4 ein so hoher Druck
ausgeübt, daß die Kissen schrumpfen. Nach dem Einladen des Pakets
3 wird der Druck wieder so weit vermindert, daß die Kissen 4
wieder expandieren und das Paket 3 fassen.
Wenn zum Beispiel im erstgenannten Fall das Paket 3 von Kern
brennelementen in den Innenraum des Behälters 1 eingebracht
worden ist, wird die Druckkammer 6 unter Druck gesetzt, und
zwar mittels eines Tauchkolbens 8, der von einer Spindel oder
dergleichen betätigt wird und Flüssigkeit von der Druckkammer
6 in die Kissen 4 überführt. Der Tauchkolben 8 ist vorzugsweise
an der Oberseite des Behälters 1 angeordnet. Auf diese Weise
ist es möglich, den Tauchkolben 8 zu betätigen, und zwar
unabhängig davon, ob der Behälter 1 steht oder liegt, d. h.
vertikal oder horizontal ausgerichtet ist. Da die Kissen 4
hydrostatisch miteinander in Verbindung stehen, ist es möglich,
einen gleichmäßigen Druck im Bereich aller Oberflächen des
Behälters 1 zu erzeugen, so wie er auf das Paket wirkt. Das
Paket wird auf diese Weise zuverlässig an Ort und Stelle
gehalten, weil der Behälter 1 eine hohe Kohäsion mit dem Paket
3 aufweist.
Vorteilhafterweise geht man so vor, daß man den Kissen 4 zunächst
einen geringeren Druck aufprägt, so daß die expandierbaren
Elemente sich langsam ausdehnen und daher die Andrückkraft stetig
zunehmend aufalle Anlagepunkte verteilt wird. Es wird dann
ein gewisser Überdruck eingestellt, der sicherstellt, daß das
Paket 3 gehalten wird, und zwar elastisch und gleichförmig.
Dabei ist selbstverständlich berücksichtigt, daß ein gewisser
Spielraum vorhanden bleiben muß, um Überbelastungen zu vermeiden,
beispielsweise solche infolge innerer Bewegungen sowie thermi
scher Ausdehnungen der eingesetzten Materialien.
Auf diese Weise können Pakete von Kernbrennstäben in vertikaler
Ausrichtung in der Verpackung gelagert und dann in eine horizon
tale Lage gekippt und so transportiert werden, beispielsweise
über Straßen oder mit der Eisenbahn.
Bei einer anderen Ausführungsform der Erfindung, die in den
Fig. 3 und 4 dargestellt ist, vollzieht sich die Beladung der
Kernbrennelemente in das Gehäuse 13 von der Seite her. Der
Behälter 13 ist dabei wiederum von quaderförmiger Gestalt. Eine
Seitenwand 12 des Behälters ist jedoch wegnehmbar. Bei diesem
Ausführungsbeispiel sind die expandierbaren Kissen als längliche
Elemente 14 ausgebildet, die entlang einer jeden Innenwand der
drei festen Wände des Behälters 13 ausgebildet sind. Jedes dieser
Elemente 14 ist wie bei dem zuvor erörterten Ausführungsbeispiel
mit einer Kammer verbunden, die unter Druck gesetzt werden kann
und sich in hydrostatischer Verbindung mit den anderen Kammern
befindet.
Die abnehmbare Seitenwand 12 ist ebenfalls mit einem Kissen
15 versehen. Dies ist jedoch bereits vor-expandiert, d. h., es
steht bereits von vornherein unter einem Druck. Die Seitenwand
12 ist so ausgebildet, daß sie lösbar auf dem Rest des Behälters
13 befestigt werden kann, um auf diese Weise einen Verschluß
zu bilden. Sobald die Seitenwand 12 auf den restlichen Behälter
13 aufgesetzt ist, kann die Anordnung unter Druck gesetzt werden.
Bei diesem Ausführungsbeispiel ist es ebenso wie bei dem zuvor
beschriebenen Ausführungsbeispiel möglich, den Behälter 1 bzw.
13 so auszubilden, daß eine Zirkulation von Wasser, insbesondere
von borhaltigem Wasser, möglich ist. Auf diese an sich bekannte
Weise ist es möglich, die Neutronen zu verlangsamen bzw.
abzubremsen, so daß der Transport und/oder die Lagerung der
Kernbrennelemente stets im unterkritischen Zustand abläuft.
Die Anordnung mit den Kissen gewährleistet darüber hinaus, daß
die Pakete von Kernbrennelementen gegenüber Erschütterungen
geschützt werden, wie sie beim Transport oder bei einem Unfall
auftreten.
Darüber hinaus sind die Anordnungen von äußerst kompakter
Bauweise, insbesondere im Hinblick auf die zugehörigen War
tungssysteme. Da das Gehäuse darüber hinaus nur einen sehr
kleinen Querschnitt aufweist, kann man die Zahl der gestapelten
Vorrichtung innerhalb einer Verpackungseinheit erhöhen, so daß -
bezogen auf ein Fahrzeug - die Transportkosten vermindert
werden können, ohne daß gleichzeitig die Sicherheitsbedingungen
verschärft werden müssen.
Darüber hinaus kann das Dekomprimieren der Kissen sehr einfach
bewerkstelligt werden, wodurch ferner gewährleistet wird, daß
die Pakete in den Behältern nicht verklemmt werden.
Schließlich ist es ohne weiteres möglich, die Temperatur im
Innenraum der Behälter auf 250°C ansteigen zu lassen, ohne
daß dadurch der Behälter oder insbesondere der flüssige Kunst
stoff, nämlich der Elastomer oder das flüssige Silikon Schaden
nimmt.
Claims (28)
1. Vorrichtung zum Transportieren und Lagern von Kernbrenn
elementen, mit einem starren Behälter (1; 13), der an seiner
Innenseite mit mindestens einem expandierbaren Element
versehen ist, das sich im expandierten Zustand an das
Kernbrennelement anlegt, dadurch gekennzeichnet, daß die
Expansion mittels eines unter Druck stehenden flüssigen
Kunststoffs bewirkt wird.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Kernbrennelemente zu Paketen (3) zusammengefaßt sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kernbrennelemente Uranoxid (UO₂) oder Plutoniumoxid
(PuO₂) enthalten.
4. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter (1; 13) im
wesentlichen quaderförmig ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
der Behälter (1; 13) im Querschnitt quadratisch ist.
6. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß auf allen Innenwänden des
Behälters (1; 13) expandierbare Elemente vorgesehen sind.
7. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß der flüssige Kunststoff ein
Elastomer ist.
8. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß der flüssige Kunststoff ein
flüssiges Silikon niedriger Viskosität ist.
9. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß der Druck 40 · 10⁵ bis 60 · 10⁵,
vorzugsweise 50 · 10⁵ Pa beträgt.
10. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß die expandierbaren Elemente
als Kissen 4; 14, 15) ausgebildet sind.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß
die Kissen (4) ringförmig ausgebildet sind.
12. Vorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeich
net, daß die Kissen (4) über die Länge des Behälters (1)
verteilt angeordnet sind.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß
die Kissen (4) im Abstand voneinander angeordnet sind.
14. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß
die Kissen (14, 15) in Längsrichtung des Behälters (13)
durchgehend ausgebildet sind.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß
bei einem quaderförmigen Behälter (13) an jeder Seitenwand
ein durchgehendes Kissen (14, 15) vorgesehen ist.
16. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 10
bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Kissen (4; 14)
mit einer Druckkammer (6) verbunden sind.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß
die Kissen (4; 14) untereinander verbunden sind.
18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß
Kissen (4; 14) eines Behälters (1; 13) im hydrostatischen
Gleichgewicht stehen.
19. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 18,
dadurch gekennzeichnet, daß die expandierbaren Elemente
eine verformbare Membran (9) umfassen.
20. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß
die Membran (9) aus Metall oder Kunststoff, vorzugsweise
einem Elastomer, besteht.
21. Vorrichtung nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeich
net, daß die Membran (9) Teil einer Kammer (11) ist und
daß die Kammer (11) mit einer Innenwand des Behälters (1)
verbunden ist.
22. Vorrichtung nach eine oder mehreren der Ansprüche 1 bis 21,
dadurch gekennzeichnet, daß bei einem stehenden quader
förmigen Behälter (1) ein Deckel (2) an einer Oberseite
des Behälters (1) vorgesehen ist.
23. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 22,
dadurch gekennzeichnet, daß bei einem quaderförmigen
Behälter (13) eine Seitenwand (12) abnehmbar ist.
24. Vorrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß
die übrigen Seitenwände starr miteinander verbunden sind.
25. Vorrichtung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß
die abnehmbare Seitenwand (12) ein vor-expandiertes Element
(15) trägt, während die übrigen Seitenwände mit expandier
baren Elementen (14) versehen sind.
26. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 25,
dadurch gekennzeichnet, daß zum Expandieren des Elements
ein Tauchkolben (8) vorgesehen ist, der in eine mit dem
Element verbundene Druckkammer (6) eintaucht.
27. Vorrichtung nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß
der Tauchkolben (8) mittels einer Spindel verfahrbar ist.
28. Vorrichtung nach Anspruch 26 oder 27, dadurch gekennzeich
net, daß der Tauchkolben (8) von einer Oberseite des
Behälters (1) zugänglich und sowohl bei stehender wie auch
bei liegender Position des Behälters (1) betätigbar ist.
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