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DE102004059216B3 - Verfahren zur Einlagerung radioaktiver Reststoffe, Behälter dafür und seine Verwendung - Google Patents

Verfahren zur Einlagerung radioaktiver Reststoffe, Behälter dafür und seine Verwendung Download PDF

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DE102004059216B3
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Beata Eisenmannn
Andreas Loeb
Dieter Stanke
Markus Thoma
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Karlsruher Institut fuer Technologie KIT
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Forschungszentrum Karlsruhe GmbH
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Differenzverfüllung von Behältern für die Einlagerung radioaktiver Reststoffe mittels kugelförmiger Körper.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft insbesondere ein Verfahren zur Lagerung radioaktiver Reststoffe in Endlagerbehältern.
  • Neben dem zuverlässigen und sicheren Betrieb von Kernkraftwerken und entsprechender Versorgungssysteme muß auch ein umfassendes Entsorgungssystem zur Verfügung stehen, um die Kraftwerke von ausgedienten Brennelementen und radioaktiven Abfällen, insbesondere auch aus dem Bereich der Stillegung dieser Anlagen, zu entsorgen.
  • Bei der Zerlegung kerntechnischer Anlagen muß die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) eingehalten werden, d.h. das Einwirken von Strahlung auf den menschlichen Organismus ist bei Tätigkeiten in Sfrahlungsfeldern zu minimieren.
  • Aufgrund der hohen Strahlung kann die Zerlegung kerntechnischer Anlagen je nach Kontaminations-/Aktivierungsgrad meist nur fernhantiert oder fernbedient erfolgen. Für die Zerlegung von aktivierten Reaktorkomponenten werden daher Zerlegegeräte eingesetzt (Brennschneidgeräte, Sägen, Trennschleifer, Bohrer etc.), die über ein Führungssystem (Manipulatoren, Werkzeugträger) mit einer entsprechenden Steuerung von einem Steuerstand aus bedient werden.
  • Die mit den vorg. Geräten getrennten Teile müssen gegen unkontrollierte Bewegung gehalten werden, bis zum Verpackungscontainement transportiert werden und definiert in die für eine Endlagerung durch das BfS zugelassenen Behälter eingebracht werden. Dies erfolgt mit der Zerlegegeometrie angepaßten Greifer, die wiederum mit einer entsprechenden Steuerung von einem Steuerstand aus bedient werden. Die Bediener im Steuerstand operieren ausschließlich über die im Zerlegebereich installierte Audio-Videoanlage.
  • Für die Einlagerung radioaktiver Reststoffe dürfen ausschließlich Behälter verwendet werden, die über eine Zulassung des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) verfügen.
  • Entsprechende Verfahren zur Lagerung sowie Lager- und Transportbehälter sind z. B. aus der DE 2943934 A1 , DE 3516837 A1 , DE 3429981 A1 , DE 3131125A1 und DE 4427963 C1 bekannt.
  • Eine Nachberechnung der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) hat ergeben, daß bei einem Absturz des beladenen Behälters aus ca. 6,0 m Höhe, bei einem Abstand des Beladeguts von mehr als 100 mm von der Deckelunterkante die beladenen Teile derart beschleunigt werden könnten, daß beim Aufprall die Verschlußschrauben des Deckels sich lösen.
  • Da viele Genehmigungsinhaber nach Atomgesetz (AtG) herkömmliche Behälter mit einem hohen Anschaffungspreis noch bevorratet haben, muß bei einer Weiterverwendung der Behälter diese Auflage eingehalten werden oder es müssen alternativ dazu neue Behälter beschafft werden, die dann ohne diese Auflage beladen werden können.
  • Aufgrund der Neuberechnung der zugelassenen Mosaikbehälter durch die Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) darf der Abstand zwischen der Deckelunterkante des Mosaikbehälters und dem in den Behälter eingelagerten Zerlegteilen max. 100 mm betragen.
  • Bei der fernhantierten/fernbedienten Zerlegung von Reaktorkomponenten ist es jedoch technisch nicht realisierbar, mit den Zerlege-Hantierungswerkzeugen bei den Zerlege-Verpackungsvorgängen diese Toleranzgrenze einzuhalten.
  • Denn mit den fernbedienten Trenn- und Hantierungswerkzeugen läßt sich die geforderte Genauigkeit auch mit der maximal möglichen Optimierung der Zerlegetechnik nicht erreichen.
  • Um gewährleisten zu können, daß der zulässige Abstand zwischen Deckelunterkante des Endlagerbehälters und dem Beladegut nicht überschritten wird, werden die Zwischenräume zwischen den eingebrachten Zerlegeteilen mit einer so genannten Differenzbefüllung versehen.
  • Mit Differenzbefüllung ist die Zuladung in die Endlagerbehältern bezeichnet, die nicht aus den aktivierten Zerlegeteilen besteht, die beim Zerlegeprozess einer nach AtG genehmigten Anlage resultieren, sondern ausschließlich dazu dient, die zur Behälterzulassung gehörigen Auflagen hinsichtlich der einzuhaltenden Mindestabstände zwischen Behälterdeckelunterseite und den Zerlegeteilen zu gewährleisten.
  • Feinkörnige (bis ca. 50 mm Durchmesser oder Kantenlänge) mineralische oder ferritische Stoffe zur Differenzfüllung in Form von Metallspänen oder Sand sind hierfür nicht geeignet; denn diese Stoffe können zum einen ohne zusätzliches aufwendiges Verdichtungsgerät (z. B. Rütteleinrichtung) nicht definiert in die Zwischenräume der Zerlegeteile oder zwischen die Zerlegeteile und die Behälterinnenwandung eingebracht werden. Eine solche Verdichtung ist bei feinkörnigem Schüttmaterial zur Differenzverfüllung erforderlich, um zu verhindern, daß durch Erschütterungen, beispielsweise beim Transport, nicht eine weitere Verdichtung eintritt und somit der zulässige Maximalabstand überschritten wird.
  • Feinkörniges Schüttmaterial hat darüber hinaus den Nachteil, daß eine erneute sortenreine Separierung von Zerlegeteilen und Verfüllmaterial nur durch vollständige Entnahme des Behälterinhaltes möglich ist. Dies ist wiederum je nach radiologischem Zustand der verfüllten Zerlegeteile nur mit großem technischen Aufwand möglich. Auch die Reinigung der aktivierten Zerlegeteile von der Differenzverfüllung nach der Behälterentleerung erfordert bei dieser Methode einen erheblichen technischen Zusatzaufwand.
  • Eine andere Möglichkeit der Verfüllung besteht darin, Beton einzusetzen. Da die verwendeten Mosaikbehälter keine Zulassung für eine Differenzbefüllung mit Beton haben, müsste diese erst in einem aufwendigen Genehmigungsverfahren beantragt werden.
  • Da bei diesem Verfahren der Anteil an Restfeuchte im Beton seitens der Genehmigungsbehörde als problematisch angesehen wird und eine Trennung von eigentlicher Behältervertüllung und Differenzbefüllung nur mit großem technisch aufwendigen Zusatzaufwand und unvollständig erfolgen kann – Beton kann z. B. nur wieder abgemeißelt werden – ist die Aussicht auf Genehmigung durch das BfS nicht wahrscheinlich.
  • Auch wird sich die Differenzverfüllung aus Beton über die Lagerzeit aktiviert haben und muß je nach radiologischem Zustand des Behältergesamtinhaltes erneut fernbedient unter Einsatz von zerstörenden Geräten und eine Absauganlage gelöst und beseitigt werden.
  • Aus der DE 2911185 A1 ist eine Verfüllung für ein Transportbehälter abgebrannter Brennelemente mit einem Schüttgut bekannt.
  • Ferner ist aus der US 5832392 A die Verfüllung eines für die Endlagerung von abgebrannten Brennelementen geeigneten Behälters mittels abgereicherter Uranglasperlen bekannt. Nachteilig bei diesem Stand der Technik ist, dass ein Übereinanderrollen der Teilchen bei Erschütterung oder Schräglage nicht verhindert wird. Damit können nach dem Stand der Technik die vorgeschriebenen Maximalabstände nicht eingehalten werden.
  • Die vorliegende Erfindung hat sich nunmehr die Aufgabe gestellt, ein Verfahren zur Differenzverfüllung zu stellen, bei dem die vorgenannten Nachteile nicht auftreten und es möglich ist, die Mosaikbehälter nach Einhaltung des maximalen Maßes von 100 mm zwischen Behälterdeckel und Beladegut zu verfüllen.
  • Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren gelöst, bei welchem zur Differenzverfüllung von Behältern für die Einlagerung radioaktiver Stoffe rollende, bevorzugt kugelförmige Körper eingesetzt werden, die einen Durchmesser von 30 bis 200 mm aufweisen.
  • Erfindungsgemäß kann es sich um kugelförmige oder zumindest nahezu kugelförmige Körper mit rollender Eigenschaft handeln, die mittels einer Dosiereinrichtung fernbedient in die Endlagerbehälter eingebracht werden können.
  • Damit bei einem seitens der BAM unterstellten Absturz der befüllten Behälter die Differenzverfüllung die hierbei entstehende Beschleunigungsenergie der Behälterfüllung nicht an den Behälterdeckel mit seinen Verschraubungen abgeben können, werden vorteilhafterweise Hohlkörper eingesetzt, die diese Beschleunigungsenergie durch Deformation absorbieren können. Insbesondere die eingesetzten rollenden, bevorzugt kugelförmigen Körper in Form von Hohlkörpern wirken zugleich als Absorptionskörper bei einem Absturz der Behälter. Denn die Beschleunigungsenergie der durch den Fall beschleunigten Zerlegeteile wird durch die Deformation der Hohlkörper, bevorzugt Hohlkugeln absorbiert, bevor die durch den Absturz im Behälterinneren beschleunigten Zerlegeteile zur wesentlichen Beschädigung des Deckelverschlusses führen können.
  • Die Dicke der Wandung der rollenden Absorptionskörper beträgt 2 mm, da diese Hohlkugeln z. B. im Zaunbau standardmäßig verwendet werden und die vorgenannten Materialeigenschaften der Differenzverfüllung aufweisen.
  • Die eingesetzten rollenden, bevorzugt kugelförmigen Körper zur Differenzverfüllung der Behälter sind vorzugsweise Metall. Hierfür kommen unter anderem in Betracht Baustähle nach DIN EN 10 025 in Betracht, da diese, gegenüber den hauptsächlich im kerntechnischen Anlagenbau verwendeten nicht rostenden Stählen nach DIN EN 10 028-7, über magnetische Eigenschaften verfügen und damit die Trennung von Zerlegeteilen und Differenzverfüllung mittels einfacher Magneten ermöglicht wird. Ganz besonders bevorzugt ist Stahl S235JRG2 (Rst 37-2).
  • Beim Rückbau kerntechnischer Anlagen werden die zum Anlagenbetrieb gehörenden Komponenten – im Normalfall durch den Betrieb der Anlage radiologisch aktiviert – mittels unterschiedlicher fernbedienter Zerlegetechniken in kleine Teile zerlegt und in endlagerfähige, vom BfS zugelassene, Standardbehälter fernbedient eingelagert.
  • Die Geometrie des Beladeguts/ der Zerlegeteile ist sehr unterschiedlich und ergibt sich aus der im Endlagerbehälter eingelagerten Komponente, die entsprechend dem vorher festgelegten Schnittplan und dem Zerlegeablauf in die Endlagerbehälter verpackt wird.
  • Da bislang in der BRD kein Endlager für radioaktive Reststoffe zur Verfügung steht, werden diese Behälter nach den bislang vorliegenden Vorschriften zur Einlagerung in ein Endlager verpackt und in einem nach AtG genehmigten Zwischenlager deponiert, bis ein Endlager zur Verfügung steht.
  • Die rollenden, bevorzugt kugelförmigen Absorptionskörper müssen aufgrund der bereits vor dem Einbringen der Differenzbefüllung im Endlagerbehälter eingelagerten aktivierten Zerlegeteile ebenfalls fernbedient mittels einer Dosiereinheit eingebracht werden.
  • Der Durchmesser der rollenden Absorptionskörper ist jeweils an die Beladegutoberfläche angepaßt.
  • Dadurch wird erreicht, daß die rollenden Absorptionskörper nur soweit im Behälter absacken können, wie es zur Herstellung einer homogenen Oberfläche mit einem Maximalabstand zur Deckelunterkante des Endlagerbehälterdeckels erforderlich ist.
  • Die Einhaltung der Auflage (100 mm Maximalabstand) kann fernbedient, durch das Auflegen einer Kontrolldistanzplatte vor dem Verschließen des Endlagerbehälters kontrolliert und nachgewiesen werden.
  • Entsprechend der Zulassung der Endlagerbehälter werden die aktivierten Zerlegeteile/ das aktivierte Beladegut in die Endlagerbehälter eingebracht. Aufgrund der Auflage bei der neuen Zulassung der Mosaikbehälter darf die Beladegutoberfläche (= Oberfläche des Beladeguts) innerhalb des befüllten Endlagerbehälters an jeder Stelle maximal 100 mm von der Deckelunterkante des Mosaikbehälters entfernt sein. Stellt man nun mehrere Trennteile (z. B. Bleche, Rohre etc. unterschiedlicher Dicke, Form oder Wölbung) in den Endlagerbehälter, erfüllen diese die vorgenannte Bedingung nicht, es sei denn, man hätte die Möglichkeit ebene Platten in der Form der inneren Grundfläche des Endlagerbehälters in variabler Dicke bei der Komponentenzerlegung zu produzieren, die dann definiert in horizontaler Lage in den Endlagerbehälter eingebracht werden könnten.
  • Alternativ zum vorgenannten Kontrollverfahren ist auch der Einsatz eines Oberflächenscanners möglich, der jedoch wesentlich höhere Kosten bei gleichem Nutzen erzeugt.
  • Durch die Verwendung von rollenden, bevorzugt kugelförmigen Absorptionskörpern ab 50 mm Durchmesser wird verhindert, daß durch nachträgliche Erschütterungen des Behälters der zulässige Differenzraum überschritten wird.
  • Die Hohlkörper haben einen Durchmesser von 30 bis 200 mm, vorzugsweise einen Durchmesser von 50 bis 150 mm, ganz besonders bevorzugt von 70 mm, je nach Behältergröße und den hierin einzulagernden Zerlegeteilen sind auch größere Durchmesser möglich. Die Dosieranlage muß dann entsprechend angepaßt werden.
  • Erfindungsgemäß kann die Befüllung direkt im Anschluß an die Einlagerung der Zerlegeteile erfolgen, so daß der Behälter direkt nach der Verfüllung die gesetzlichen und behördlichen Anforderungen erfüllt.
  • Durch die Verwendung von rollenden, bevorzugt kugelförmigen Absorptionskörpern mit einem Durchmesser von 30 bis 200 mm, bevorzugt 50 bis 150 mm, ganz besonders bevorzugt 70 mm und einer Differenzverfüllung mit einem Maximalabstand von 60 mm ist gewährleistet, daß die rollenden Absorptionskörper auch bei Erschütterung/Schräglage des Endlagerbehälters nicht übereinander rollen. Damit ist auch hiermit der Maximalabstand entsprechend der Auflage zur Behälterverfüllung gewährleistet.
  • Die Bevorratung der für den Vorgang der Differenzverfüllung erforderlichen rollenden, bevorzugt kugelförmigen Absorptionskörper erfolgt radiologisch unbedenklich über einen Vorlagebehälter.
  • Das heißt, in einem Behälter, beispielsweise einem Kugelsilo, werden die kugelförmigen Körper bevorratet und in die Verpackungsstation verbracht.
  • Bei der Verpackungsstation handelt es sich in der Regel um einen durch die Beladevorgänge kontaminierten Bereich, welcher aus diesem Grund während der Beladung nicht betreten werden darf.
  • Im Folgenden wird die Erfindung unter Bezugnahme auf die Figur näher beschrieben.
  • In der Figur ist ein Vorlagebehälter 1 dargestellt. Dies ist in dem kontaminationsfreien Raum 10 angeordnet. Über die Vorlagerinne 2 wird der Strom der kugelförmigen Körper über die Dosierschleuse 3 geführt. Die rollenden – im Beispiel kugelförmigen – Absorptionskörper passieren die Dosierschleuse einzeln, damit über das Dosierrohr 4 dieser jeweils definiert im Behälter eingebracht werden kann.
  • Am Ende der Vorlagerinne/Vorlagerohr (2) befindet sich ein fernbedientes Dosierrohr 4. Dieses Dosierrohr 4 ist in der Verpackungsstation 5 angeordnet. Unter dem fernbedient schwenkbaren Dosierrohr 4 befindet sich ein mit Zerlegeteilen befüllter Mosaikbehälter 6 mit Beladekorb 7. Die kugelförmigen Körper sind in 2 mit der Ziffer 8 gekennzeichnet. Das Beladegut im Mosaikbehälter ist mit der Ziffer 9 gekennzeichnet.

Claims (9)

  1. Verfahren zur Differenzverfüllung von Behältern (7) für die Einlagerung radioaktiver Reststoffe (9) mittels rollender Körper (8), die einen Durchmesser von 30 bis 200 mm aufweisen.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die rollenden Körper (8) in Form von Hohlkörpern ausgestaltet sind.
  3. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die kugelförmigen Körper (8) Metalle enthalten oder aus solchen bestehen.
  4. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie Stahl enthalten oder aus diesem bestehen.
  5. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die rollenden Körper (8) einen Durchmesser von 50 bis 150 mm aufweisen.
  6. Verfahren, bei dem rollende Körper nach Anspruch 1 bis 5 mit einer Dosieranlage in einen Behälter (6) fernbedient eingebracht werden.
  7. Verfahren, bei dem rollende Körper nach Anspruch 1 bis 6 mit einer Dosieranlage in einen Behälter (8) eingebracht werden, bei dem sich nur das fernbedienbare Dosierrohr (4) mit seiner Verbindung zur Dosierschleuse (3) in einem kontaminierten Bereich befinden.
  8. Behälter zur Einlagerung radioaktiver Stoffe, dadurch gekennzeichnet, daß er Differenzverfüllung aus kugelförmigen rollenden Körpern (8) nach einem der Ansprüche 1 bis 5 enthält.
  9. Verwendung des Behälters nach Anspruch 8 zur Lagerung radioaktiver Reststoffe.
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