DE2338480C2 - Einrichtung zum Transportieren und Lagern von mit schwach-radioaktiven Abfällen gefüllten Abfallbehältern - Google Patents
Einrichtung zum Transportieren und Lagern von mit schwach-radioaktiven Abfällen gefüllten AbfallbehälternInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zum Transportieren von mit radioaktiven Abfaellen der Kategorie schwachaktiv an der Anfallstelle gefuellten Abfallbehaeltern, die an ihrer Oberflaeche eine Strahlendosisleistung, groesser als die fuer den Transport schwachaktiver Abfaelle zugelassene Dosisleistung, aufweisen oder die an ihrer Oberflaeche radioaktiv kontaminiert sind, zur Einlagerung in eine Endlagerstaette. Sie ist gekennzeichnet durch stapelfaehige Einweg-Abschirmbehaelter zur irreversiblen Aufnahme der Abfall-Behaelter, jeweils bestehend aus einem nach oben offenen zylindrischen Betontopf mit in die Wandung eingelassenen Trageoesen und mit einem Fuss, dessen Durchmesser dem freibleibenden Raum zwischen den Oesen des Betontopfes entspricht, durch wiederverwendbare, zweiteilige, an den Innenraum eines Transportmittels angepasste Abstuetzrahmen zum Festlegen der Abschirmbehaelter waehrend des Transports und durch mindestens eine Traverse, die in die Trageoesen der Abschirmbehaelter eingreift, sowohl zum Transport der leeren Abschirmbehaelter als auch zum Einsenken und Herausheben der die einbetonierten Abfallbehaelter enthaltenden Abschirmbehaelter in bzw. aus den Abstuetzrahmen. Die besonderen Vorteile der Erfindung liegen darin, dass nicht nur die spezifische Aktivitaet im Abfall-Behaelter erhoeht werden kann, und zwar bis 5 Ci/200 l, sondern dass die Dosisleistung an der Oberflaeche des Abfall-Behaelters bis zu 20 rem/h betragen darf und der im Abschirmbeh...U.S.W
Description
a) der Einweg-Beton-Abschirmbehälter (1) einen vorgefertigten, nach oben offenen Behälter (3)
zur Aufnahme des Abfallbehälters (2) umfaßt, in dessen Wandung die Trageösen (6) eingelassen
sind, und der mit einem Fuß (4) ausgestattet ist. dessen Durchmesser dem freibleibenden Raum
zwischen den Trageösen (6) entspricht,
b) die Lastaufnahmemittel aus einer mit dem Kranhaken kuppelbaren Traverse (9) bestehen,
die in die Trageösen (6) eingreift, und
c) der Einweg-Beton-Abschirmbehälter (1) während des Transports mittels eines wiederverwendbaren,
zweiteiligen Abstützrahmens (7, 8) am Innenraum des Transportmittels abgestützt ist.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Trageöse (6) aus einer mit einem
Loch (11) versehenen Stahlplatte (10) und zwei mit ihren oberen Enden an dieser beidseitig aufgeschweißten
Stahlstäben (12), deren untere Enden (13) aufgespreizt und voneinander weg abgebogen
ausgebildet sind, besteht, und daß die Trageöse (6) mit den aufgespreizten und abgebogenen Enden (13)
der Stahlstäbe (12) bis etwa in die Mitte der Höhe des vorgefertigten Behälters (3) reichend in dessen
Wandung eingegossen ist.
3. Einrichtung nach Anspruch I, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstützrahmen aus einem unteren
Teil (7) und einem oberen Teil (8) besteht, daß der untere Teil (7) als Holzbalkendoppelkreuz mit einem
quadratischen freien Innenraum (14), dessen Seitenlänge nur wenig länger als der Durchmesser des Abschirmbehälter-Fußes
(4) ist, und der obere Teil (8) als Holzbalkendoppelkreuz mit vier jeweils in den
Innenecken angeordneten, doppelt gewinkelten, auf Stahlplatten (16) aufgeschweißten, T-förmigen
Schienen (15) als Auflage-Elemente des Doppelkreuzes, mit zwei einander gegenüberliegend angeordneten
Anschlagelementen (17) und mit einem quadratischen freien Innenraum (18), dessen Seitenlänge
nur wenig länger als der äußere Durchmesser des zylindrischen, vorgefertigten Behälters (3) ist,
ausgebildet ist. b()
4. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Traverse (9) im wesentlichen aus vier U-förmigen Schienen (19). einem mit diesen verschweißten
Greifpilz (20) mit Stabilisierungselementen (2t, 22, 23) und zwei jeweils an den äußeren μ
Enden der U-Schienen (19) angeordneten Verriegelungseinrichtungen (24) besteht.
Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zum Transportieren und Lagern von mit schwachradioaktiven Abfällen
gefüllten Abfall-Behältern, die an ihrer Oberfläche eine höhere Strahlendosisleistung als 2 ■ 10"J Sv/h
aufweisen oder die an ihrer Oberfläche radioaktiv kontaminiert sind, wobei der Abfallbehälter in einem zylindrischen
Einweg-Beton-Abschirmbehälter gelagert und fixiert ist, dessen stirnseitige öffnung mit Beton ausgegossen
ist, und wobei der Abschirmbehälter Trageösen zum Anschlagen der Lastaufnahmemittel des Hebekrans
aufweist.
Die Bedingungen für die Einlagerung von schwachradioaktiven Abfallstoffen in eine Endlagerstättc schreiben
u. a. vor, daß Abfall-Behälter, beispielsweise 200-1-Fässer, die in Beton oder Gleichwertigem eingebettete,
feste, wasserfreie Abfälle mit fest haftender Aktivitäi
enthalten, eine zulässige Radioaktivität pro 2001 Abfall von maximal 3,7 · 1O16 3q aufweisen dürfen. Zudem ist
die zulässige Strahlendosisleistung an der äußeren Oberfläche der Abfall-Behälter auf einen maximalen
Wert von 2 ■ 10~3Sv/h beschränkt. Eine Einlagerung
von Abfall-Behältern, die an ihrer Außenfläche kontaminiert sind, ist nicht zulässig. Eine Prüfung auf Kontamination
wird mittels Wischtest durchgeführt. Werden hierbei als Mittelwerte über 300 cm2 Oberfläche mehr
als 37 · 10" Bq/cm2 bei der /^'-Strahlenmessung oder
mehr als 3.7 · 10' Bq/cm2 bei der «-Strahienmessung
festgestellt, so gilt die Außenfläche als kontaminiert.
Für den Oberland-Transport radioaktiver Abfälle mit Dosisleistungen von mehr als 2 · 10-'Sv/h an der Außenfläche
der Abfall-Fässer wurden bisher Abschirmbehälter aus Stahl oder Blei entwickelt, deren Verwendung
erst bei Abfallbehältern mit Dosisleistungen von etwa 1 bis 10» Sv/h als wirtschaftlich vertretbar angesehen
werden können. Kontaminierte Abfall-Behälter dürfen jedoch in solchen Abschirmbehältern wegen der
Gefahr der Verschleppung der Kontamination mehl transportiert werden, sie müssen vor Transporlbcginn
dekontaminiert werden.
Außerdem mußten die Abfälle, die bisher in Stahlodcr
Blei-Abschirmbehältcrn in die Endlagerstättc transportiert wurden, wegen der speziell für diese Behälter
entwickelten Einlagerungstechnik ausschließlich als mittelaktive Abfälle eingelagert werden. So zu verfahren
ist jedoch sehr aufwendig in bezug auf Kosten und Bedienungspersonal. Durch den erforderlichen
Rücktransport der teueren Abschirmbehälter entstehen zusätzliche Kosten.
Eine Einrichtung der gattungsgemäßen Art ist aus Nuclear Engineering, Band 13. Nr. 149, Oktober 1968,
Seiten 845 bis 847, bekannt. Bei dieser bekannten Einrichtung ist zwar der Abfallbehälter in einem Einwcg-Beton-Abschirmbehälter
gelagert und fixiert, doch wird dort im Unterschied zum Anmeldungsgegenstand der
Abfallbehälter zunächst in ein ;>00-1-Rollreifenfaß eingebracht,
wobei er als innere Verschalung Tür di<· anschließend vorzunehmende Einbringung der Bctonfüllung in
den Zwischenraum zwischen Abfallbehälter und äußerem Rollreifenfaß dient. Daraus ergeben sich aber erhebliche
Nachteile bei der Handhabung. Insbesondere können keine Abfälle mit einer höheren Dosisleistung
ohne Gefährdung des Bedienungspersonals bzw. ohne zusätzliche Abschirmmaßnahmcn in die Abfallbehälter
eingebracht werden. Der Abschirmbehälter kann erst
nach Einbringen des Abfallbehälters in das Rollreifenfaß hergestellt werden und ist daher nicht selbständig
handhabbar. Außerdem kann dieser Abschirmbehälter auf seine Abschirmwirkung und damit auf seine Brauch-
barkeit nicht vor dem Einbringen des Abfallbehälters überprüft werden. Außerdem wurden diese Abfallgebinde
mit dem Rollreifenfaß außen, wie aus der Druckschrift
hervorgeht, in einem Schiff als Transportmittel liegend und ohne Abstützrahmen während des Transports
gelagert
Die Behandlung, der Transport und die Lagerung radioaktiver Abfälle in stapelfähigen Einweg-Beton-Behältern,
auch im Hinblick auf die Aktivität der Abfälle, ist aus Chemie-Ing.-Techn.. 42. Jahrgang 1970, Nr. P/10,
Seiten 645 bis 653 bekannt Dort wird ausgeführt, daß nach dem Erbringen von gepreßtem, radioaktivem Abfall
in ein Faß der Hohlraum zwischen den Preßlingen und der Faßwand mit Zementbrei ausgegossen wird,
damit eine ausreichende mechanische Stabilität gewährleistet und ein Entweichen radioaktiver Substanzen verhindert
wird. Diese Verarbeitung entspricht der Behandlung der Abfallbehälter in der obengenannten Veröffentlichung
in Nuclear Engineering. Alle bereits erwähnten Nachteile der in Nuclear Engineering beschriebenen
Einrichtung weisen auch die Aofallgebinde nach der Veröffentlichung in Chemie-Ing.-Techn. auf.
Schließlich ist auch ein vorgefertigter Beton-Abschirmbehälter zur Zwischenlagerung von konditionierten,
schwachradioaktiven Abfällen aus Energia Nuclearc. Band 20, Nr. 3, März 1973, Seiten 177 bis 180 bekannt,
der aus einem nach oben offenen Behälter und einem Deckel besteht. Zu seiner Handhabung weist der
Behälterdeckel Trageösen auf. Je nach der Aktivität des einzulagernden radioaktiven Materials werden Behälter
unterschiedlicher Wanddicke vorgesehen, damit die Dosisleistung an der Oberfläche 2 · lO^Sv/h nicht übersteigt.
Bei dem aus dieser Druckschrift bekannten Behälter handelt es sich zwar um einen vorgefertigten Beton-Abschirmbehältcr,
doch dient dieser nicht zur Aufnahme eines Abfallfasses.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Einrichtung mit einem Abschirmbehälter der eingangs genannten
Art zu schaffen, deren Abfall-Behälter an der Außenseite kontaminiert ist und dessen Dekontamination
wegen der hohen Dosisleistung nicht wirtschaftlich möglich ist, und womit die einfache Handhabung und
der sichere Transport in die Lagerstätte als preisgünstig zu fertigendes Einweggebinde ermöglicht werden soll.
Die Aufgabe wird in überraschend einfacher Weise gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß
a) der Einweg-Beton-Abschirmbehälter einen vorgefertigten, nr.ch oben offenen Behälter zur Aufnahme
des Abfallbehälters umfaßt, in dessen Wandung die Trageösen eingelassen sind, und der mit einem
Fuß ausgestattet ist, dessen Durchmesser dem freibleibenden Raum zwischen den Trageösen entspricht,
b) die Lastaufnahmemittel aus einer mit dem Kranhaken kuppelbaren Traverse bestehen, die in die Trageösen
eingreift, und
c) der Einweg-Beton-Abschirmbehälter während des Transports mittels eines wiederverwendbaren,
zweiteiligen Abstützrahmens am Innenraum des Transportmittels abgestützt ist.
In einer vorteilhaften Ausbildung der Erfindung besiL-hi
die Trageöse aus einer mit einem Loch versehenen Stahlplatte und zwei mit ihren oberen Enden an dieser
beidseitig aufgeschweißten Stahlstäbcn, deren untere luden aufgespreizt 'ind voneinander weg abgebogen
ausgebildet sind, und ist di>· Trageöse mil den aufgcspreizten
und abgebogenen Enden der Stahlstäbe bis etwa in die Mitte der Höhe des vorgefertigten Behälters
reichend in dessen Wandung eingegossen.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung besteht
der Abstützrahmen aus einem unteren Teil und einem oberen Teil, ist der untere Teil als Holzbalkendoppelkreuz
mit einem quadratischen freien Innenraum, dessen Seitenlänge nur wenig länger als der Durchmesser
des Abschirmbehälterfußes ist, und der obere Teil ίο als Holzbalkendoppelkreuz mit vier jcveils in den Innenecken
angeordneten, doppelt gewinkelten, auf Stahlplatten aufgeschweißten, T-förmigen Schienen als Auflage-Elemente
des Doppelkreuzes, mit zwei einander gegenüberliegend angeordneten Anschlagelementen
und mit einem quadratischen freien Innenraum, dessen
Seitenlänge nur wenig länger als der äußere Durchmesser des zylindrischen, vorgefertigten Behälters ist, ausgebildet
Vorteilhafterweise besteht die Traverse im wesentlichen aus vier U-förmigen Schienen, einem mit diesen
verschweißten Greifpilz mit Stabilisierungselementen und zwei jeweils an den äußeren Enden der U-Schienen
angeordneten Verriegelungseinrichtungen.
Die besonderen Vorteile der Erfindung liegen darin, daß nicht nur die spezifische Aktivität im Abfall-Behälter
erhöht werden kann, und zwar bis 1,85 ■ 10" Bq-/
2001, sondern daß die Dosisleistung an der Oberfläche des Abfall-Behälters bis zu 0,2 Sv/h betragen darf und
der im Abschirmbehälter einbetonierte Abfall-Behälter doch noch als schwachaktiver Abfall behandelt werden
kann. Dies gilt für Normal-Beton-Abschirmbehälter. Es ist jedoch denkbar, daß für Ausnahmefälle auch Abschirmbehälter
aus Baryt-Beton, der eine höhere Reduktion der Dosisleistung von der Oberfläche des Abj5
fall-Behälters zum zugelassenen Wert von 2 · 10-3Sv/h
an der Oberfläche des Abschirmbehälters zuläßt, hergestellt werden.
Die erfindungsgemäße Einrichtung ist aufgrund der Ausbildung der Traverse mit dem Greifpib vorteilhafterweise
fernbedienbar. Die vorgefertigten Abstützrahmen der Einrichtung dienen nicht nur dem Fixieren des
Einweg-Beton-Abschirmbehälters und somit dessen Schutz, sondern insbesondere auch der Sicherheit des
Transportmittels, da der untere Rahmen, der auf dem Boden des Transportmittels aufliegt, als Lastverteiler
dient.
Weitere Vorteile ergeben sich aus den niedrigen Herstellungskosten
der erfindungsgemäßen Einrichtung, beispielsweise sind die Abschirmbehälter nur unwesentlieh
teurer als ein normales Transportfaß, aus dem Entfallen der Kosten für den Rücktransport der Abschirmbehälter,
es wird nur die Abstützung mit geringem Platzbedarf zurückgeholt, aus der leichten Fertigung,
die überall erfolgen kann und dadurch weitere Transportkosten erspart (Transport und Fertigungsort zum
Anfallort des radioaktiven Abfalls im Vergleich zu dem anderer Abschirmungen), und aus dem Wegfall der teuren
2!wischenlagerung und der Erhöhung der Transport-Kapazität.
Die: Festigkeit der Transport- und Lagerverpackung für radioaktive Abfälle wird durch die Erfindung erheblich
erhöht. Zur Durchführung des Transports und der Einlagerung der Abfälle bedarf es keines besonders geschulten
Personals. Die Wandstärke der Abschirmbehalter kann optimal an die Erfordernisse des vorliegenden
Abfalles angepaßt werden. Die Erfindung ermöglicht eine weilgehende Ausschöpfung der Einlagerungsmöglichkeilcn
eines Endlagers.
Im folgenden wird die Erfindung anhand der Zeichnungen erläutert.
Fig. 1 zeigt die Einrichtung aus seitlicher Sicht, den
Abschirmbehälter mit dem einbetonierten Abfall-Behälter und die Abstützung hierbei im Schnitt 1-1. Die
Traverse ist der besseren Übersicht wegen abgehoben, aber im verriegelten Zustand.
In F i g. 2 ist die Einrichtung in Draufsicht dargestellt,
und
Fig. 3 verdeutlicht in vergrößertem Maßstab den Schnitt III-III einer Verriegelungseinrichtung im unverriegelten
Zustand.
Das am Anfallort mit radioaktiven Abfällen und Verfestigungsmasse gefüllte Abfall-Faß 2 wird in einen vorgefertigten,
bereitstehenden Einweg-Abschirmbehälter ι ^ ί aus Normaibeion eingesetzt und der verbleibende
Hohlraum bis zum Rand des Einweg-Beton-Abschirmbehälters mit noch nicht abgebundenem Beton ausgegossen,
der nach dem Erhärten einen gasdichten Betonpfropfen 5 darstellt. Der Einweg-BeU/n-Abschirmbehälter
1, bestehend aus dem vorgefertigten Behälter 3 und Fuß 4, weist in der 20 cm starken Wandung des vorgefertigten
Behälters 3 zwei einander gegenüber angeordnete Trageösen 6 auf. Diese Trageösen 6 reichen bis
etwa zur Hälfte der Höhe des vorgefertigten Behälters 3 hinein und bestehen jeweils aus einer mit einem Loch
11 versehenen Stahlplatte 10, auf deren Vorder- und Rückseite je ein Stab 12 aus Betonrippenstahl aufgeschweißt
ist. Die beiden Stäbe 12 sind an ihren unteren Enden 13 aufgespreizt und voneinander weg abgebogen,
etwa sternförmig, um einen besseren Halt in der Wandung des vorgefertigten Behälters zu gewährleisten.
Der Einweg-Beton-Abschirmbehälter I mit dem einbetonierten
200-l-Abfall-Faß wird mittels eines in der r>
Zeichnung nicht dargestellten Kranes und einer Traverse 9 auf einen unteren Teil 7 eines Abstützrahmens, der
zuvor in ein Transportmittel, wie beispielsweise in einen Eisenbahn-Container 34, eingesetzt wurde und an dessen
Innenraum mit nur geringem Spiel angepaßt ist, aufgesetzt. Der untere Teil 7 des Abstützrahmens besteht
aus einem imprägnierten Holzbalkendoppelkreu/., das einen quadratischen Innenraum 14 freiläßt zur Aufnahme
des Fußes 4 des Einweg-Beton-Abschirmbehälters 1. Danach wird der obere Teil 8 des Abstützrahmens,
der ebenfalls an den Innenraum des Containers 34 mit geringem Spiel angepaßt ist, eingesetzt. Dieser Teil
8 besteht ebenfalls aus Holzbalken und weist in den Ecken des freibleibenden, quadratischen Innenraumes
18 an der Unterseite der Holzbalken angeschraubte Stahlplatten 16 auf, auf denen jeweils eine T-förmige
Schiene 15 aufgeschweißt ist. Der Rahmenteil 8 liegt mit
den vier Schienen 15 auf der Oberseite des Einweg-Bcton-Abschirtnbehälters
1 auf. Zur Abstützung gegen die Containerwand 34 bzw. gegen einen weiteren Abstützrahmen
ist der Rahmenteil 7 mit zwei einander gegenüberliegend angeordneten Anschlagelementen 17 versehen.
Die Traverse 9 wird mit Hilfe eines Greifpilzes 20 mit einem Kran verbunden. An den Greifpilz 20 sind vier t>o
U-förmige Schienen 19 angeschweißt. Zur Stabilisierung ist der Greifpilz 20 mit jeder Schiene 19 mit je
einem Element 21 und 22 verschweißt und mit jeweils einem Paar der Schienen 19 mit einem Stabilisierungselement 23. An den beiden Enden der Traverse 9 ist
diese mit je einer Verriegelungseinrichtung 24 ausgerüstet. Die Verriegelungseinrichtungen bestehen jeweils
aus zwei auf die Vorder- und Rückseite des betreffenden Schienenpaares aufgeschweißte Stahlplatten 29 mit
ovalen öffnungen 30, die mit den ovalen öffnungen 33
der Schienen 19 fluchten, einem Bolzen 25, der mit einem Griff 28 und einem Hebel 26 versehen ist. und
einem an einer Schiene befestigten Arrctierungsbol/en
27. Während der Verriegelung kommt der Hebel 26 hinter den Arretierb0l7.cn 27 zu liegen. Die Verriegelungseinrichtungen
24 sind durch Siahlplattcn stabilisiert, und /war durch je eine obere Siabilisicriingshilfc
32 auf der Oberseite eines Schienenpaares und durch je
eine untere Suibilisicrungshilfc 31 an der Unterseite des
Schienenpaares. Mit den unteren Siabilisierungshilfen
31 liegt die Traverse innerhalb der beiden Trageösen 6 auf der Oberseite des Einweg-Beton-Abschirmbehalters
1 auf, wenn dieser angehoben oder abgesenkt wird. Die Trageösen 6 reichen dann jeweils in den freibleibenden
Raum zwischen zwei Schienen 19 und werden jeweils durch den Bolzen 25, der durch das Loch It der Stahlplatte
10 geschoben ist, festgehalten.
Zum Transport und zur Einlagerung genügt eine Traverse. Es ist jedoch vorteilhaft, am Ort des Verladcns
der Abschirmbehälter in ein Transportmittel und am Ort des Entladens in das Endlager jeweils eine Traverse
zu verwenden. Dadurch läßt sich ein Rücktransport der Traverse vermeiden.
Hierzu 3 Blatt Zeichnungen
Claims (1)
- Patentansprüche:i. Einrichtung zum Transportieren und Lagern von mit schwachradioaktiven Abfällen gefüllten Abfallbehältern, die an ihrer Oberfläche eine höhere Strahlendosisleistung als 2-10-JSv/h aufweisen oder die an ihrer Oberfläche radioaktiv kontaminiert sind, wobei der Abfallbehälter in einem zylindrischen Einweg-Beton-Abschirmbehäker gelagert to und fixiert ist, dessen stirnseitige Öffnung mit Beton ausgegossen ist, und wobei der Abschirmbehälter Trageösen zum Anschlagen der Lastaufnahmemittel des Hebekrans aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19732338480 DE2338480C2 (de) | 1973-07-28 | 1973-07-28 | Einrichtung zum Transportieren und Lagern von mit schwach-radioaktiven Abfällen gefüllten Abfallbehältern |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19732338480 DE2338480C2 (de) | 1973-07-28 | 1973-07-28 | Einrichtung zum Transportieren und Lagern von mit schwach-radioaktiven Abfällen gefüllten Abfallbehältern |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE2338480A1 DE2338480A1 (de) | 1975-02-13 |
| DE2338480C2 true DE2338480C2 (de) | 1984-08-23 |
Family
ID=5888298
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19732338480 Expired DE2338480C2 (de) | 1973-07-28 | 1973-07-28 | Einrichtung zum Transportieren und Lagern von mit schwach-radioaktiven Abfällen gefüllten Abfallbehältern |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE2338480C2 (de) |
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| DE2726335C2 (de) * | 1977-06-10 | 1984-12-13 | Kernforschungszentrum Karlsruhe Gmbh, 7500 Karlsruhe | Für die Endlagerung einsetzbares Behälteraggregat für radioaktive Abfallstoffe |
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-
1973
- 1973-07-28 DE DE19732338480 patent/DE2338480C2/de not_active Expired
Also Published As
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