DE69300406T2 - Kupplungsvorrichtung zum Abschleppen eines Schienenfahrzeuges. - Google Patents
Kupplungsvorrichtung zum Abschleppen eines Schienenfahrzeuges.Info
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- B60D—VEHICLE CONNECTIONS
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung, mit der ein Schienenfahrzeug (zum Beispiel Straßenbahn, leichter U-Bahn-Wagen) von einem anderen Fahrzeug abgeschleppt werden kann, das auf einem Schienennetz mit engen Kurven fährt.
- Bei einer Panne eines Schienenfahrzeugs, die ein Abschleppen erfordert, muß man ein System verwenden, das ein schnelles und einfaches Koppeln erlaubt, um den Schienenstrang schnell frei zu bekommen. Dieses Ankoppeln muß vom Fahrer des Pannenfahrzeugs durchgeführt werden können.
- Es sind Koppelvorrichtungen für Schienenfahrzeuge im Reiseverkehr bekannt, die auf ein Straßenbahnfahrzeug nur schwer aufgrund von den erheblichen Auslenkwinkeln in waagrechter Richtung angewandt werden können. Außerdem weisen diese Vorrichtungen folgende Nachteile auf: Zu hohes Gewicht, Beeinträchtigung des ästhetischen Anblicks der Fahrzeugvorderseite, da der unter der Führerkabine liegende Teil nicht verkleidet werden kann, großer Raumbedarf.
- Im Fall von Straßenbahnfahrzeugen ist auch ein System mit einer in eine Deichsel unter dem Kabinenchassis einschwenkbaren Stange bekannt. Dieses System besitzt den Nachteil, daß es sehr schwierig zu handhaben ist. Wenn die Stange nämlich ausgefahren ist, hält sie sich nicht so, daß sie durch eine einzige Person leicht zur Kopplung mit der entsprechenden Stange eines anderen Fahrzeugs gehalten werden kann. Man muß beide Stangen mit der Hand führen, sowohl bei Beginn ihres Ausfahrens als auch am Ende.
- Aus der Druckschrift FR-A-1 538 907 ist weiter eine teleskopische Koppelvorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 bekannt.
- Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, die erwähnten Nachteile durch eine Vorrichtung zu beheben, die eine einfache und leichte Handhabung, ein Halten der Stange in der waagrechten Stellung während des Ankoppelns, eine einfache Wartung und die Möglichkeit einer gelenkig ausgebildeten Verkleidung bietet, um die Vorrichtung in der Ruhelage zu verstecken und den äußeren Anblick nicht zu beeinträchtigen.
- Gegenstand der Erfindung ist also eine Kopplungsvorrichtung zum Abschleppen eines Schienenfahrzeugs, die mindestens zwei ineinander verschachtelte und eine Teleskopeinheit bildende Elemente enthält, wobei jedes Element ein hinteres und ein vorderes Ende entsprechend der Abschlepprichtung enthält und das erste Element mit dem Schienenfahrzeug fest verbunden ist, während das zweite Element bezüglich des ersten Elements von einer Ruhestellung, in der die beiden Elemente ineinander geschoben sind, bis in eine Abschleppstellung gleiten kann, in der das hintere Ende des zweiten Elements vom vorderen Ende des ersten Elements gehalten wird, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Element am Schienenfahrzeug angelenkt ist.
- Das erste Element kann mit Hilfe eines Halteorgans waagrecht gehalten werden, das fest mit dem Schienenfahrzeug verbunden ist.
- Das erste Element kann mit dem Fahrzeug über ein Kugelgelenk verbunden sein, das an seinem hinteren Ende angebracht ist.
- Das zweite Element kann im Inneren des ersten gleiten.
- Da die Elemente rohrförmig sind, kann das vordere Ende des ersten Elements ein Futter aufweisen, das in diesem ersten Element befestigt ist und in dem das zweite Element gleitet, dessen hinteres Ende einen größeren Querschnitt besitzt, der ein Gleiten im Inneren des das erste Element bildenden Rohrs erlaubt. Das hintere Ende des zweiten Elements bildet also einen Kolben, der die fluchtende Lage des zweiten bezüglich des ersten Elements in der Abschleppstellung gewährleistet.
- Das Futter kann ein Führungssegment für die Gleitbewegung des zweiten Elements aufweisen.
- Das hintere Ende des größeren Querschnitts des zweiten Elements kann ein Führungssegment für die Gleitbewegung im Inneren des ersten Elements aufweisen.
- Da das zweite Element in Drehrichtung bezüglich des ersten Elements beweglich ist, kann sein vorderes Ende in einem Kopplungskopf enden, der sich auf einer Seite bezüglich der Achse der Teleskopeinheit befindet und sich während einer Ankopplung an den Kopplungskopf der Kopplungsvorrichtung eines anderen Schienenfahrzeugs anpaßt, so daß sich eine gemeinsame Oberfläche ergibt, wobei Mittel zur gegenseitigen Befestigung der Köpfe vorgesehen sind.
- Diese Befestigungsmittel können mindestens einen Koppelsplint enthalten.
- Die Erfindung, weitere Vorteile und Merkmale gehen aus der nachfolgenden, nicht beschränkend zu verstehenden Beschreibung und den beiliegenden Zeichnungen hervor.
- Figur 1 zeigt einen Längsschnitt durch die Koppelvorrichtung gemäß der Erfindung.
- Figur 2 ist ein Teillängsschnitt durch die Kopplung von zwei erfindungsgemäßen Vorrichtungen.
- In Figur 1 ist die Kopplungsvorrichtung in Ruhestellung gezeigt. Sie liegt vollständig unter dem Schienenfahrzeug 1. Die Vorrichtung wird am Fahrzeug über den Träger 2 gehalten, der mit dem Fahrzeug fest verbunden ist. Ein Kugelgelenksystem 3, das zwischen dem Träger 2 und der Koppelvorrichtung 4 liegt, erlaubt eine Auslenkung der Vorrichtung um das Zentrum der Kugel. Die Gabel 5 stellt mit einem ihrer Enden eine Verbindung mit der Kugel her, und mit dem anderen Ende die mechanische Verbindung mit dem Rest der Vorrichtung.
- Die Koppelvorrichtung 4 wird durch ein an der Achse 7 des Kugelgelenksystems 3 befestigtes Halteorgan so unterstützt, daß sie waagrecht liegt. Das Halteorgan 6 folgt den Bewegungen der Koppelvorrichtung 4. Das Halteorgan enthält Blattfedern 8, die in einem Bügel enden, der an einem auf die Koppelvorrichtung 4 aufgeschweißten Bügelträger 10 befestigt ist.
- Die Koppelvorrichtung enthält eine rohrförmige Teleskopanordnung, die im wesentlichen aus einem Innenrohr 11 und einem Außenrohr 12 besteht. Das Außenrohr 12 ist in die Gabel 5 eingeschraubt. Diese Befestigung wird durch Nylonscheiben verstärkt, die gegen das Rohr mittels Schrauben 13 gepreßt werden. Das vordere Ende des Außenrohrs 12 ist mit einem Innengewinde versehen, in das das vordere Futter 14 eingeschraubt wird. Das Futter 14 wird in das Rohr 12 eingeschraubt, bis sein Kragen 15 auf dem Rohr in Anschlag gelangt.
- Das Innenrohr 11 enthält an seinem hinteren Ende einen Kolben 16, der auf das Innengewinde dieses Endes des Rohrs 11 aufgeschraubt ist. Diese Verbindung wird durch eine ringförmige Schweißnaht zwischen dem Kolben und dem Rohr 11 unlösbar gemacht.
- Das Innenrohr 11 enthält an seinem vorderen Ende ein Innengewinde, in das der hintere Teil des Kopplungskopfes 17 eingeschraubt wird. Diese Verbindung wird ebenfalls durch Verschweißung unlösbar gemacht.
- Figur 1 zeigt die erfindungsgemäße Vorrichtung in der Ruhestellung. Der Kolben 16 liegt im Anschlag am Ende der Gabel 4. Das Innenrohr 11 ist ganz in das Außenrohr 12 hineingeschoben. Ein Abstreifring 18 an der Innenseite des Kragens 15 reinigt das Innenrohr 11, wenn es in das Außenrohr 12 hineingeschoben wird. Die Kopplungsachse 19 verläuft durch den hinteren Teil des Kopplungskopfes 17, die Rohre 11 und 12 sowie das Futter 14. Sie wird in bekannter Weise gegen Verschiebung durch eine Kette und einen Stift blokkiert. Diese Achse überträgt alle Zug- und Kompressionskräfte während des Abschleppens.
- Der Kopplungskopf 17 enthält einen vorderen Teil mit flacher Form, dessen Masse vollständig auf einer Seite der Achse der Rohre 11 und 12 liegt. Seine Unterseite 20 befindet sich in der Achse dieser Rohre. Der vordere Bereich des Kopplungskopfes 17 besitzt zwei Löcher 21 und 22 senkrecht zur Seite 20. Das Loch 22 empfängt einen Koppelsplint 23 der Kopplungsvorrichtung in der Ruhestellung. Der Kopf 24 der Achse 23 wird dann von dem fest mit dem Fahrzeug verbundenen Träger 25 gehalten. Eine Kette 26 verbindet die beiden Seiten des Splints 23 einerseits über den Griff 27 des Splints und andererseits bis zu einem Stift, der im Kopf 24 des Splints 23 steckt.
- Der Kolben 16 gleitet im Außenrohr 12 mit seinem rückwärtigen Bereich größeren Querschnitts. Dieser Bereich ist mit einem Führungssegment 28 versehen.
- Das mit dem Außenrohr 12 fest verbundene Futter 14 trägt ein Führungssegment 29, um das Gleiten des Innenrohrs 11 zu erleichtern.
- Wenn man die Teleskopeinheit ausfahren will, entfernt man den Haltesplint 23, indem der Stift herausgezogen wird und nachdem der Kopf 24 aus seiner Verankerung am Träger 25 herausgeschwenkt wurde. Man entfernt den Kopplungssplint 19 und dreht das Innenrohr 11 um eine Vierteldrehung, um es von seinem Drehanschlag in der Gabel 5 freizubekommen. Dann fährt man die teleskopische Einheit über eine Strecke C aus, bis der Kolben 16 am Futter 14 anschlägt. Das innere Rohr 11 wird wieder um eine Vierteldrehung gedreht, um es in Drehrichtung im Futter 14 in Anschlag zu bringen. Der Koppelsplint 19 wird wieder eingesetzt. Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist dann bereit, mit einer identischen Vorrichtung an einem anderen Fahrzeug gekoppelt zu werden.
- Um diese Kopplung durchzuführen, wird das Abschleppfahrzeug vor dem abzuschleppenden Fahrzeug in Stellung gebracht. Die Kopplungsvorrichtungen liegen außerhalb der Achse auf einer Seite des Gleises. Man richtet sie so aus, daß man einen der Kopplungssplinte, beispielsweise den Splint 23, einsetzen kann, so daß der Kopplungskopf 17 mit dem Kopplungskopf 30 der anderen Kopplungsvorrichtung 31 (siehe Figur 2) zusammengefügt werden kann. Es sei bemerkt, daß die Kopplungsköpfe 17 und 30 aufgrund der durchgeführten Manöver einander gegengleich gegenüberliegen.
- Sobald der Splint 23 installiert ist, rückt das Abschleppfahrzeug leicht vorwärts, so daß sich die Kopplungsvorrichtungen in Flucht bringen. Nun kann man den Kopplungssplint 32 zwischen die Köpfe 17 und 30 einsetzen.
Claims (9)
1. Kopplungsvorrichtung zum Abschleppen eines
Schienenfahrzeugs, die mindestens zwei ineinander verschachtelte und
eine Teleskopeinheit bildende Elemente enthält, wobei jedes
Element ein hinteres und ein vorderes Ende entsprechend der
Abschlepprichtung enthält und das erste Element (12) mit dem
Schienenfahrzeug fest verbunden ist, während das zweite
Element (11) bezüglich des ersten Elements von einer
Ruhestellung, in der die beiden Elemente ineinander geschoben
sind, bis in eine Abschleppstellung gleiten kann, in der das
hintere Ende des zweiten Elements vom vorderen Ende des
ersten Elements gehalten wird, dadurch gekennzeichnet, daß
das erste Element am Schienenfahrzeug (1) angelenkt ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das erste Element mit Hilfe eines Halteorgans (6) in
waagrechter Stellung gehalten wird.
3. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß das erste Element (12) am Fahrzeug über
ein Kugelgelenk (3) angelenkt ist, das sich an dessen
rückwärtigem Ende befindet.
4. Vorrichtung nach einem beliebigen der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Element (11) in dem
ersten gleitet.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
die Elemente rohrförmig sind und das vordere Ende des ersten
Elements (12) ein Futter (14) aufweist, das in diesem ersten
Element befestigt ist und in dem das zweite Element (11)
gleitet, wobei dessen hinteres Ende einen größeren
Querschnitt
besitzt, der ein Gleiten im Inneren des das erste
Element bildenden Rohrs erlaubt.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
das Futter ein Führungssegment (29) für die Gleitbewegung
des zweiten Elements aufweist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 oder 6, dadurch
gekennzeichnet, daß hintere Ende des zweiten Elements mit
größerem Querschnitt ein Führungssegment (28) für die
Gleitbewegung im Inneren des ersten Elements enthält.
8. Vorrichtung nach einem beliebigen der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Element in
Drehrichtung bezüglich des ersten Elements beweglich ist und
sein vorderes Ende in einem Kopplungskopf (17) endet, der
sich auf einer Seite bezüglich der Achse der Teleskopeinheit
befindet und während einer Ankopplung an den Kopplungskopf
(30) der Kopplungsvorrichtung (31) eines anderen
Schienenfahrzeugs anpaßt, so daß sich eine gemeinsame Oberfläche
ergibt, und daß Mittel zur gegenseitigen Befestigung der
Köpfe vorgesehen sind.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
die Befestigungsmittel mindestens einen Kopplungssplint (23,
32) aufweisen.
Applications Claiming Priority (1)
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Publications (2)
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ID=9426492
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Country Status (4)
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Cited By (2)
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|---|---|---|---|---|
| DE10314239A1 (de) * | 2003-03-29 | 2004-10-07 | Schmitz Gotha Fahrzeugwerke Gmbh | Längenveränderbare Zugdeichselanordnung |
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- 1993-02-04 ES ES93400280T patent/ES2076050T3/es not_active Expired - Lifetime
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| AT522078A4 (de) * | 2019-04-17 | 2020-08-15 | Gabriel Konst E U | Kupplungsadapter für einen Wagenkasten eines Eisenbahnwagens |
| EP3725639A1 (de) * | 2019-04-17 | 2020-10-21 | Gabriel Konstruktionen e.U. | Kupplungsadapter für einen wagenkasten eines eisenbahnwagens |
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| ES2076050T3 (es) | 1995-10-16 |
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Legal Events
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|---|---|---|---|
| 8363 | Opposition against the patent | ||
| 8331 | Complete revocation |