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DE102020006578A1 - Befestigungsvorrichtung zum Fixieren eines Kraftfahrzeugs auf einem Prüfstand - Google Patents

Befestigungsvorrichtung zum Fixieren eines Kraftfahrzeugs auf einem Prüfstand Download PDF

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Publication number
DE102020006578A1
DE102020006578A1 DE102020006578.3A DE102020006578A DE102020006578A1 DE 102020006578 A1 DE102020006578 A1 DE 102020006578A1 DE 102020006578 A DE102020006578 A DE 102020006578A DE 102020006578 A1 DE102020006578 A1 DE 102020006578A1
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DE
Germany
Prior art keywords
motor vehicle
fastening device
cross member
test stand
fixing
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE102020006578.3A
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English (en)
Inventor
Jörg Danisch
Markus Wiech
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Mercedes Benz Group AG
Original Assignee
Daimler AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • B60DVEHICLE CONNECTIONS
    • B60D1/00Traction couplings; Hitches; Draw-gear; Towing devices
    • B60D1/48Traction couplings; Hitches; Draw-gear; Towing devices characterised by the mounting
    • B60D1/485Traction couplings; Hitches; Draw-gear; Towing devices characterised by the mounting mounted by means of transversal members attached to the frame of a vehicle
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60DVEHICLE CONNECTIONS
    • B60D1/00Traction couplings; Hitches; Draw-gear; Towing devices
    • B60D1/01Traction couplings or hitches characterised by their type
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    • B60DVEHICLE CONNECTIONS
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    • B60D1/48Traction couplings; Hitches; Draw-gear; Towing devices characterised by the mounting
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Befestigungsvorrichtung (10) zum Fixieren eines Kraftfahrzeugs (30) auf einem Prüfstand. Erfindungsgemäß weist die Befestigungsvorrichtung (10) wenigstens eine zweiteiligen Klammer (12) mit einem ersten und einem zweiten Klammerteil (14, 16) auf. Die Klammerteile (14, 16) sind unter Umschließen eines Querträgers (18) des Kraftfahrzeugs (30) reversibel lösbar an dem Querträger (18) befestigbar. Die Klammer (12) ist mit einer Abschleppöse (20) und/oder mit einer einen Kugelkopf aufweisenden Anhängerkupplung (22) zumindest mittelbar verbindbar oder verbunden. Außerdem betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Fixieren eines Kraftfahrzeugs (30) auf einem Prüfstand, bei welchem das Kraftfahrzeug (30) auf dem Prüfstand mittels wenigstens einer Befestigungsvorrichtung (10) fixiert wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Befestigungsvorrichtung zum Fixieren eines Kraftfahrzeugs auf einem Prüfstand gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1. Außerdem betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Fixieren eines Kraftfahrzeugs auf einem Prüfstand gemäß dem Patentanspruch 5.
  • Zum Fixieren eines Kraftfahrzeugs auf einem Prüfstand wird das Kraftfahrzeug üblicherweise zumindest unter anderem mittels einer Abschleppöse oder einer Anhängerkupplung fixiert. Ist keine Anhängerkupplung vorhanden, ist das Fixieren des Kraftfahrzeugs auf dem Prüfstand problematisch.
  • Der DE 10 2014 221 743 A1 ist ein Querträger mit einer Längserstreckung zwischen einem ersten Stirnende und einem zweiten Stirnende, wobei die Stirnenden an einem Fahrzeug und am Querträger eine Anhängerkupplung befestigbar sind, als bekannt zu entnehmen. Der Querträger ist in Richtung seiner Längserstreckung geteilt und weist ein linkes Trägerteil sowie ein rechtes Trägerteil auf.
  • Der DE 10 2007 060 481 A1 ist eine Befestigungsvorrichtung für eine Anhängerkupplung an Kraftfahrzeugen, mit einem sich in Fahrzeugquerrichtung erstreckenden Querträgerelement und mit Trägerschwertern als bekannt zu entnehmen. Die Trägerschwerter sind in Fahrzeuglängsrichtung ausgerichtet und verschiebbar auf dem Querträgerelement angeordnet und in einem Endbereich des Querträgerelements mit dem Querträgerelement fixierbar.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist, eine Befestigungsvorrichtung und ein Verfahren der eingangs genannten Art derart weiterzuentwickeln, dass ein Kraftfahrzeug besonders einfach und sicher auf einem Prüfstand fixiert werden kann.
  • Die Aufgabe wird durch eine Befestigungsvorrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 und durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Patentanspruchs 5 gelöst.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen mit zweckmäßigen Weiterbildungen sind in den übrigen Ansprüchen angegeben.
  • Die Erfindung betrifft eine Befestigungsvorrichtung zum Fixieren eines Kraftfahrzeugs auf einem Prüfstand.
  • Erfindungsgemäß umfasst die Befestigungsvorrichtung zum Fixieren des Kraftfahrzeugs auf dem Prüfstand wenigstens eine zweiteilige Klammer. Zwei Klammerteile der Klammer sind unter Umschließen eines Querträgers des Kraftfahrzeugs reversibel lösbar an dem Querträger befestigbar. Außerdem ist die Klammer mit einer Abschleppöse und/oder mit einer einen Kugelkopf aufweisenden Anhängerkupplung zumindest mittelbar verbindbar oder verbunden. Das Kraftfahrzeug kann ein Kraftwagen, insbesondere ein Personenkraftwagen oder ein Van, sein.
  • Die Befestigungsvorrichtung kann sowohl am einem Heck als auch an einer Front des Kraftfahrzeugs eingesetzt werden.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren zum Fixieren eines Kraftfahrzeugs auf einem Prüfstand wird das Kraftfahrzeug mittels wenigstens einer erfindungsgemäßen Befestigungsvorrichtung fixiert. Hierdurch ergibt sich der Vorteil, dass das Kraftfahrzeug besonders einfach und sicher auf dem Prüfstand befestigbar ist. Durch das Verfahren wird es möglich, das Kraftfahrzeug auf dem Prüfstand zu fixieren, auch wenn das Kraftfahrzeug selbst keine Anhängerkupplung oder keine Abschleppöse aufweist.
  • Die Karosserie des Kraftfahrzeugs umfasst den Querträger, dessen Längsausdehnung sich in Fahrzeugquerrichtung erstreckt. Der Querträger ist nach außen mittels einer Schürze verkleidet. Außerdem umfasst die Karosserie des Kraftfahrzeugs mindestens einen Längsträger, dessen Längsausdehnung sich in Fahrzeuglängsrichtung erstreckt. Der Querträger ist beispielsweise mittels einer Konsole an dem Längsträger befestigt.
  • Um die Befestigungsvorrichtung befestigen zu können, wird die auch als Verkleidung bezeichnete Schürze des Querträgers abgenommen. Außerdem wird die Klammer an den Querträger angelegt, und zwar derart, dass die Klammerteile den Querträger umschließen. Die Klammerteile weisen mindestens eine Öffnung auf, die beispielsweise eine Durchgangsöffnung sein kann. Die Klammerteile sind miteinander verbunden, beispielsweise mittels mindestens eines Schraubelements, und zwar derart, dass das Schraubelement in die jeweilige Öffnung der Klammerteile einsteckbar beziehungsweise durchsteckbar ist und somit eine Schraubverbindung der Klammerteile herstellbar beziehungsweise hergestellt ist. Mit anderen Worten sind die Klammerteile miteinander verbunden, beispielsweise mittels der Schraubverbindung.
  • In Einbaulage der Befestigungsvorrichtung, die ihre Einbaulage in an dem Querträger befestigtem Zustand einnimmt, ist eines der Klammerteile in Fahrzeuglängsrichtung hinter dem anderen Klammerteil angeordnet. Die einfach auch als Öse bezeichnete Abschleppöse ist beispielsweise an dem hinteren Klammerteil befestigbar oder befestigt. Das Kraftfahrzeug kann beispielsweise mittels einer einfach als Stange bezeichneten Fixierungsstange oder eines einfach als Seil bezeichneten Abschleppseils auf dem Prüfstand befestigt werden, derart, dass die Stange beziehungsweise das Seil mit der Öse verbunden wird.
  • Der Erfindung liegen insbesondere folgende Erkenntnisse zugrunde: Für die Entwicklung und Versuche werden Kraftfahrzeuge, insbesondere Kraftwagen, zu Messzwecken auf dem Prüfstand fixiert und anschließend geplante Tests durchgeführt. Das Fixieren kann durch unterschiedliche Methoden und am Markt befindliche Systeme erfolgen. Häufig wird dabei ein auch als Fesselung bezeichnetes Fixieren über die Abschleppösen oder die Anhängerkupplung durchgeführt. Bei manchen Versuchen kann die Fesselung verpflichtend sein. Dazu wird in die Abschleppösen vorne und hinten am Kraftfahrzeug ein Abschlepphaken eingeschraubt, an welchen eine Fixieranbindung eingehakt wird. Hinten kann das Kraftfahrzeug alternativ auch an der Kugelkopfanhängekupplung aufgenommen werden.
  • Bei manchen Kraftfahrzeugen wird nur entweder die Anhängerkupplung oder die Abschleppöse verbaut. Problematisch wird das Fixieren, wenn an dem Kraftfahrzeug hinten keine Abschleppöse und keine Anhängerkupplung verbaut ist. Die erfindungsgemäße Befestigungsvorrichtung beziehungsweise das erfindungsgemäße Verfahren stellen eine Möglichkeit bereit, das Fixieren gemäß Herstellervorgaben des Kraftfahrzeugs und gemäß von Gegebenheiten des Prüfstands zu ermöglichen. Dadurch können Messungen gemäß von Prüfvorschriften durchgeführt werden.
  • Durch die Befestigungsvorrichtung wird am Fahrzeug temporär und zerstörungsfrei die als Abschleppöse ausgebildete Öse und/oder die Anhängerkupplung mit Kugelkopf angebracht, sodass ein bislang am Prüfstand eingesetztes Fesselungssystem ohne Veränderungen beziehungsweise weiteren Montageaufwand weiter genutzt werden kann.
  • Grundsätzlich wäre es denkbar, dass ein Fixieren auf eine der im Folgenden beschriebenen Arten erfolgt. Bei einem Fixieren mittels 1-Punkt-Fesselung wird das Kraftfahrzeug nur an der einen Öse, insbesondere vorne, fixiert. Falls ein Bauraum vor dem Kraftfahrzeug zu gering ist, ist die 1-Punkt-Fesselung nicht einsetzbar. Außerdem steht die 1-Punkt-Fesselung vor dem Kraftfahrzeug im Fahrwind und verfälscht damit die Messungen. Des Weiteren sind seitliche Sicherheitsrollen hinten erforderlich, wodurch die Messung ebenfalls beeinflusst werden kann. Eine Bewegungsfreiheit am Heck verfälscht die Messungen.
  • Bei einem Fixieren mit Spanngurt wird am Kraftfahrzeug die Schürze demontiert und am dadurch zugänglichen Querträger oder an einem alternativen Punkt unmittelbar oder mittelbar der Spanngurt oder eine Kette zum Fixieren an zu definierenden Ösen am Prüfstand befestigt. Problematisch dabei ist, dass der Spanngurt nur auf Zugkräfte und nicht auf Schubkräfte belastet werden darf und deshalb keine Betriebserlaubnis erhält. Außerdem sind etwaige Auswirkungen auf die Messungen ungewiss.
  • Beim Fixieren mittels eines Bodenaufnehmers in einem Prüfstandboden wird das Kraftfahrzeug über zu montierende sogenannte Aufnehmer fixiert. Dazu wird das Kraftfahrzeug zwangsläufig angehoben und verweilt in einem angehobenen Zustand während der Messung, wodurch die Messungen beeinflusst werden.
  • Beim Fixieren mittels eines Radnabensystems wird das Kraftfahrzeug an Radnaben des Kraftfahrzeugs fixiert. Dadurch ist zumindest ein Rad des Kraftfahrzeugs arretiert, wodurch die Messung unmöglich wird, da das Rad für die Messung freilaufen muss. Es hat sich daher als nachteilig beziehungsweise unmöglich erwiesen, das Kraftfahrzeug mittels der eingangs genannten Methoden auf dem Prüfstand zu fixieren.
  • Stattdessen wird die erfindungsgemäße Befestigungsvorrichtung verwendet, wodurch die zuvor genannten Nachteile vermieden werden können und das Kraftfahrzeug einfach und sicher auf dem Prüfstand fixiert werden kann.
  • In diesem Rahmen ist eine Nutzung des auch als Biegeträger bezeichneten Querträgers des Kraftfahrzeugs vorgesehen, wobei an dem Querträger die Befestigungsvorrichtung angebracht ist. Die Befestigungsvorrichtung ist zumindest mittelbar mit der Abschleppöse und/oder der Anhängerkupplung verbunden. Das Fesselungssystem weist beispielsweise einen Abschlepphaken auf, der an der Abschleppöse und/oder der Anhängerkupplung befestigt werden kann. Dadurch ist das Fesselungssystem ohne Modifikationen nutzbar. Mit anderen Worten wurde sozusagen adaptiv mittels der Befestigungsvorrichtung die zum Fixieren des Kraftfahrzeugs auf dem Prüfstand notwendige Abschleppöse beziehungsweise Anhängerkupplung am Kraftfahrzeug angebracht.
  • Die Befestigungsvorrichtung ist reversibel und zerstörungsfrei einsetzbar und kann durch verschiedene Ausführungsarten an nahezu allen Kraftfahrzeugen mit stabilem Biegeträger angebracht werden. Dadurch wird eine Nutzungsfähigkeit des Prüfstandes besonders stark erweitert, und zwar ohne weitere Fixierungsgerätschaften.
  • Etwaige aerodynamische Auswirkungen, die durch eine Demontage der auch als Heckschürze bezeichneten Verkleidung bei den Messungen auftreten können, sind bei einer Anwendung der Befestigungsvorrichtung durch einen Verantwortlichen zu bewerten. Einer ersten Expertenschätzung zufolge sind keine signifikanten Beeinträchtigungen der Messungen zu erwarten.
  • Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels sowie anhand der Zeichnung. Die vorstehend in der Beschreibung genannten Merkmale und Merkmalskombinationen sowie die nachfolgend in der Figurenbeschreibung genannten und/oder in den Figuren alleine gezeigten Merkmale und Merkmalskombinationen sind nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
  • Dabei zeigt:
    • 1 eine schematische Perspektivansicht einer erfindungsgemäßen Befestigungsvorrichtung gemäß einer erstem Ausführungsform;
    • 2 eine schematische Draufsicht der Befestigungsvorrichtung gemäß 1;
    • 3 eine schematische Schnittansicht der Befestigungsvorrichtung gemäß 1 und 2; und
    • 4 eine schematische Draufsicht der Befestigungsvorrichtung gemäß einer zweiten Ausführungsform.
  • 1 zeigt eine erste Ausführungsform einer Befestigungsvorrichtung 10 zum Fixieren eines Kraftfahrzeugs 30 auf einem Prüfstand. Das Kraftfahrzeug 30 ist ausschnittsweise, insbesondere in einem Heckbereich, in 4 dargestellt. Das Kraftfahrzeug 30 kann ein Kraftwagen, insbesondere ein Personenkraftwagen, sein. Die Befestigungsvorrichtung 10 umfasst gemäß der in 1 gezeigten ersten Ausführungsform zwei Klammern 12. Das Kraftfahrzeug 30 weist mindestens einen in den Figuren nicht dargestellten Längsträger auf, dessen Längsausdehnung sich in Fahrzeuglängsrichtung erstreckt. Das Kraftfahrzeug 30 umfasst auch einen Querträger 18, dessen Längsausdehnung sich in Fahrzeugquerrichtung erstreckt. Der Querträger 18 ist mittels einer Konsole 28 an dem Längsträger befestigt.
  • Die Klammern 12 umfassen jeweils ein erstes Klammerteil 14 und ein zweites Klammerteil 16. 3 zeigt dies in einer Schnittansicht deutlich. Die Klammerteile 14 und 16 sind unter Umschließen des Querträgers 18 an dem Querträger 18 reversibel, das heißt zerstörungsfrei lösbar, befestigt. Hierdurch ist eine reversibel lösbare Halterung der jeweiligen Klammer 12 an dem Querträger 18 geschaffen. Mit anderen Worten sind die Klammern 12 an dem Querträger 18 befestigbar beziehungsweise lösbar, ohne dabei Beschädigungen an den Klammern 12 oder dem Querträger 18 zu verursachen.
  • Die Klammern 12 weisen Öffnungen 24 auf. In diese Öffnungen 24 ist beispielsweise mindestens ein Schraubelement eingebracht, mittels welchem die Klammerteile 14 beziehungsweise 16 miteinander verschraubbar oder verschraubt sind. Außerdem weist das zweite Klammerteil 16 ein Befestigungselement 26 auf. Das Klammerteil 16 weist beispielsweise ein Innengewinde 32 auf. Gegebenenfalls weist das Befestigungselement 26 ein mit dem Innengewinde 32 korrespondierendes Außengewinde auf, wobei das Befestigungselement 26 in das Klammerteil 16, insbesondere in das Innengewinde 32 des zweiten Klammerteils 16, eingeschraubt ist, derart, dass das Innengewinde 32 mit dem Außengewinde verschraubt ist. Mittels des Befestigungselements 26 ist beispielsweise eine Abschleppöse 20 (4) an dem Klammerteil 16 befestigbar oder befestigt. An der Abschleppöse 20 ist beispielsweise ein Seil befestigbar, beispielsweise durch Knoten, wodurch das Kraftfahrzeug 30 auf dem Prüfstand fixiert werden kann.
  • 2 zeigt in einer Draufsicht der Befestigungsvorrichtung 10, wie die Abschleppöse 20 gemäß der ersten Ausführungsform an dem zweiten Klammerteil 16 befestigbar bzw. befestigt ist. Das zweite Klammerteil 16 weist das Befestigungselement 26 auf, mittels welchem die Abschleppöse 20 an dem zweiten Klammerteil 16 befestigbar bzw. befestigt ist.
    4 zeigt eine zweite Ausführungsform der Befestigungsvorrichtung 10. Gemäß der zweiten Ausführungsform ist an der jeweiligen Klammer 12, insbesondere an dem jeweiligen, zweiten Klammerteil 16, ein weiterer Querträger 34 befestigt. Das auch als hinteres Klammerteil bezeichnete zweite Klammerteil 16 ist in Einbaulage der Befestigungsvorrichtung 10 in Fahrzeuglängsrichtung hinter dem Querträger 18 angeordnet, also dann, wenn die Klammer 12 an dem Querträger 18 befestigt ist. Beispielsweise ist der weitere Querträger 34 mittels einer weiteren Schraubverbindung oder einer stoffschlüssigen Verbindung, insbesondere durch Schweißen, mit der Klammer 12 verbunden.
  • Der weitere Querträger 34 umfasst zwei Befestigungselemente 26, mittels welchen jeweils eine Abschleppöse 20 an dem weiteren Querträger 34 befestigbar beziehungsweise befestigt ist. Außerdem weist der weitere Querträger 34 eine Anhängerkupplung 22, insbesondere einen Kugelkopf aufweisend, auf. Gemäß 4 ist die Anhängerkupplung 22 in Längserstreckungsrichtung des weiteren Querträgers 34 im Wesentlichen mittig zwischen den Abschleppösen 20 angeordnet.
  • Es ist erkennbar, dass mittels der Befestigungsvorrichtung 10 das Kraftfahrzeug 30 besonders einfach und sicher auf dem Prüfstand befestigt werden kann. Hierzu zeigen die Figuren die zwei möglichen Ausführungsformen. Da beispielsweise Querträger wie der Querträger 18 in Abhängigkeit von einem Fahrzeugtyp bei unterschiedlichen Fahrzeugen unterschiedlich ausgebildet sein kann, weist die Klammer 12 mehrere Öffnungen 24 auf. Die Öffnungen 24 sind derart angeordnet, dass die Klammer 12 mittels der Öffnungen 24 an Querträgern unterschiedlicher Querschnitte befestigbar ist. Insbesondere sind die Öffnungen 24 in Klammerhöhe, das heißt in Fahrzeughochrichtung voneinander beabstandet bzw. aufeinanderfolgend angeordnet. Außerdem ist es denkbar, dass verschiedene Formen beziehungsweise Bauarten, insbesondere oval oder vierkantig, der Klammer 12 vorgesehen sein können. Bei der zweiten Ausführungsform ist an der Klammer 12, insbesondere an dem zweiten Klammerteil 16, der weitere Querträger 34 beispielsweise angeschweißt. An dem weiteren Querträger 34 kann dann die Abschleppöse 20 befestigt werden.
  • Insbesondere ist vorgesehen, dass der weitere Querträger 34 drei Abschleppösen 20 aufweist. Davon sind zwei der Abschleppösen 20 in Längsausdehnung des weiteren Querträgers 34 an äußeren Enden und eine dritte der Abschleppösen 20 im Wesentlichem mittig angeordnet. Ein bereits vorhandenes Fixiersystem kann an den Abschleppösen 20 befestigt werden, wodurch das Kraftfahrzeug 30 besonders einfach und sicher auf dem Prüfstand fixiert werden kann. Alternativ oder zusätzlich kann der weitere Querträger 34, insbesondere in seiner Längsausdehnung im Wesentlichen mittig, die Anhängerkupplung 22, die insbesondere den Kugelkopf aufweist, umfassen.
  • Es ist vorgesehen, alle Bauteile der Befestigungsvorrichtung gewichtsoptimiert auszugestalten, um damit so wenig wie möglich Einfluss auf eine Masse des Kraftfahrzeugs 30 und die Messungen zu nehmen.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 102014221743 A1 [0003]
    • DE 102007060481 A1 [0004]

Claims (5)

  1. Befestigungsvorrichtung (10) zum Fixieren eines Kraftfahrzeugs (30) auf einem Prüfstand, gekennzeichnet durch wenigstens eine zweiteilige Klammer (12), deren Klammerteile (14, 16) unter Umschließen eines Querträgers (18) des Kraftfahrzeugs (30) reversibel lösbar an dem Querträger (18) befestigbar sind, wobei die Klammer (12) mit einer Abschleppöse (20) und/oder mit einer einen Kugelkopf aufweisenden Anhängerkupplung (22) zumindest mittelbar verbindbar oder verbunden ist.
  2. Befestigungsvorrichtung (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Klammerteile (14, 16) jeweils mindestens zwei in Fahrzeughochrichtung aufeinanderfolgende Öffnungen (24) aufweisen, mittels welcher die Klammerteile (14, 16) miteinander verschraubbar sind.
  3. Befestigungsvorrichtung (10) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Klammer (12) einen ovalen Querschnitt zum Aufnehmen eines Längenbereiches des Querträgers (18) aufweist.
  4. Befestigungsvorrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mit der Klammer (12) ein weiterer Querträger (34) verbunden ist, mit welchem die Abschleppöse (20) und/oder die Anhängerkupplung (22) verbindbar oder verbunden ist.
  5. Verfahren zum Fixieren eines Kraftfahrzeugs (30) auf einem Prüfstand, bei welchem das Kraftfahrzeug (30) auf dem Prüfstand mittels wenigstens einer Befestigungsvorrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche fixiert wird.
DE102020006578.3A 2020-10-26 2020-10-26 Befestigungsvorrichtung zum Fixieren eines Kraftfahrzeugs auf einem Prüfstand Withdrawn DE102020006578A1 (de)

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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
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WO2023002178A1 (en) * 2021-07-22 2023-01-26 M-Mover Holdings Limited Device for connecting to a load to be moved

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Legal Events

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