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DE6928760U - Notanzeigegeraet fuer kraftfahrzeuge - Google Patents

Notanzeigegeraet fuer kraftfahrzeuge

Info

Publication number
DE6928760U
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Authority
DE
Germany
Prior art keywords
display panel
box
flashing lights
cable
display
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE19696928760
Other languages
English (en)
Inventor
Siegfried Maisenhaelder
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE19696928760 priority Critical patent/DE6928760U/de
Publication of DE6928760U publication Critical patent/DE6928760U/de
Expired legal-status Critical Current

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Description

,1 ■ I
Notanzeigegerät für Kraftfahrzeuge
Wird ein Kraftfahrzeug im Verkehr betriebsunfähig, z.B. durch Motor- oder Reifenschaden, durch Erschöpfung des Benzinvorrats oder auch durch eine Verletzung des Fahrers, so wird das Fahrzeug | am Straßenrand abgestellt. Zur Sicherung gegen Kollisionen mit
p anderen Fahrzeugen werden Warntafeln oder Blinkleuchten aufgestellt!
ij Es geschieht häufig in solchen Fällen, daß die vorbeifahrenden
VJ
anderen Fahrzeuge nur auf die Vermeidung einer Kollision bedacht sind, sich im übrigen aber um das betriebsunfähige Fahrzeug nicht kümmern. In vielen Fällen kann sich der Fahrer des betriebsunfähigen Fahrzeuges auch selbst helfen, insbesondere im Falle von Reifenpannen.
Der Neuerung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Gerät zu schaffen, das in Fällen, in denen das betriebsunfähig gewordene Fahrzeug der Hilfe Dritter bedarf, geeignet ist, solche Hilfe herbeizuholen.
Die Neuerung betrifft also ein Notanzeigegerät für Kraftfahrzeuge. J Neuerungsgemäß stellt das Gerät eine Kombination einer beleuchte-
ten Anzeigetafel mit einer Blinkleuchte oder mehreren Blinkleuchten dar. Vorzugsweise enthält das Gerät nach der Neuerung eine von der Rückseite beleuchtete Anzeigetafel, an deren Rand Blinkleuchten angeordnet sind. Im Falle einer rechteckigen Anzeigetafel werden die Blinkleuchten zweckmäßig nahe der vier Ecken
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angeordnet. Die Beschriftung der lichtundurchlässigen Anzeigetafel wird durch Durchbrechungen für die Lichtdurchflutung dargestellt.
Entsprechend dem Verwendungszweck kann die Beschriftung lauten z.B. "Ich brauche Hilfe".
Es können auch mehrere Anzeigetafeln zum Zwecke der Auswechslung vorgesehen werden, z.B. eine weitere mit der Aufschrift "Ich brauche Arzt" und eine dritte mit der Aufschrift "Ich brauche Benzin".
Die Auswechselbarkeit kann auch auf einen Teil der Anzeigetafel beschränkt sein, so z.B. kann »Ich brauche" stehen bleiben, während der Teil "Hilfe", "Arzt", "Benzin" auswechselbar ist.
Besonders vorteilhafte Merkmale der Neuerung ergeben sich aus den Schutzansprüchen. Zur Rückbeziehung der UnteranSprüche auf die jeweils genannten vorhergehenden Ansprüche sei bemerkt, daß immer gemeint ist, daß sich der Unteranspruch auf eine beliebige Kombination aus den genannten Ansprüchen beziehen kann.
Ein Ausführungsbeispiel der Neuerung ist in der Zeichnung dargestellt. Fig.l stellt das Gerät in Draufsicht, Fig. 2 in Seitenansicht dar.
Das Gerät ist in einem Kasten 1 untergebracht, der längs der Linie 2 zur Öffnung des Kastens aufgeteilt ist. Auf der Frontseite des Kastens ist die Anzeigetafel 3 angeordnet, die mit der Information, z.B. "Ich brauche Hilfe", versehen ist. Die Tafel 3 ist auswechselbar mit dem Kasten verbunden,so daß, wie oben bereits erwähnt, Tafeln mit verschiedenen Aufschriften vorrätig gehalten werden können, Un1 sie nach Bedarf einzusetzen. Zweckmäßig wird die Auswechaelbarkeit auf einen Teil der Anzeigetafel beschränkt, so daß z.B. die Worte "Ich brauche"
immer stehen bleiben und lediglich der untere Teil 3·, der z.B« die Aufschrift "Hilfe", "Arzt" oder "Benzin" trägt, für sich allein ausgewechselt werden kann.
Die Anzeigetafel ist vorzugsweise auf ihrer Rückseite beleuchtet, so daß bei Dunkelheit die als Durchbrechung der Anzeigetafel ausgebildete Schrift deutlich hervortritt. Die Beleuchtung erfolgt vorteilhaft indirekt durch den Spiegel 4, der von den Beleuchtungslampen 5 und 6 angestrahlt wird.
Nahe der vier Ecken der Anzeigetafel sind die Blinkleuchten 7,8, 9 und 10 angeordnet. Diese werden in bekannter Weise periodisch zu kurzzeitigem Aufleuchten gebracht, so daß sie, mit verhältnismäßig wenig Energie gespeist, doch weithin sichtbar sind* Die Steuerung der Blinkleuchten erfolgt in bekannter Weise über einen Blinkheber 11, der zweckmäßig im Kasten 1 untergebracht ist.
Die Speisung der Blinkleuchten und der Beleuchtungslampen erfolgt durch Batterien 12 und 13 bzw. durch eine einzige Batterie. Statt dessen oder wahlweise kann die Speisung auch aus der Stromquelle des Kraftfahrzeugs über ein Kabel 14 erfolgen. Das Kabel wird zweckmäßig in einem Fach 15 des Kastens untergebracht, am besten auf einer Trommel 16, die das Kabel durch Federkraft selbsttätig aufwickelt.
Ein am Kasten angebrachter Schalter 17 gestattet die Einschaltung der Blinkleuchten und der Tafelbeleuchtung, wahlweise gemeinsam oder getrennt. Falls das Gerät sowohl mit Batterien wie auch mit einer Kabelverbindung zum Kraftfahrzeug ausgestattet ist, kann der Schalter 17 oder ein zusätzlicher Schalter zur wahlweisen Einschaltung entweder der im Kasten untergebrachten Batterien oder der Stromquelle des Fahrzeugs dienen.
Eine vorteilhafte Ausbildung des neuerungsgemäßen Gerätes besteht darin, daß die Beleuchtungslampen für die Anzeigetafel über einen Unterbrecher, der zweckmäßig im Kasten untergebracht ist, intermittierend gespeist werden, insbesondere so, daß die B&euchtungslampen während der Blinklichtpausen eingeschaltet werden. Auf diese Weise wird Beleuchtungsenergie gespart und außerdem die Auffälligkeit der Information vergrößert.

Claims (11)

G 69 28 760:i"7201 " " " " Hannover, den 25.9.1969 Jon/wie — 5 — Schutzansprüche
1. Notanzeigegerät für Kraftfahrzeuge, gekennzeichnet durch die
Kombination einer beleuchteten Anzeigetafel mit einer Blinki
leuchte oder mehreren Blinkleuchten.
2. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Blinkleuchten am Rand der Anzeigetafel, insbesondere nahe den vier Ecken einer rechteckigen Anzeigetafel, angeordnet sind.
3. Gerät nach Anspruch 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschriftung der Anzeigetafel als Durchbrechung der undurchsichtigen, von der Rückseite, vorzugsweise indirekt über einen Spiegel, beleuchteten Anzeigetafel dargestellt ist.
4. Gerät nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzeigetafel auswechselbar mit dem Gerät verbunden ist, derart, daß Anzeigetafeln mit verschiedener Beschriftung wahlweise verwendbar sind.
5. Abänderung des Gerätes nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, f'fe daß nur ein Teil der Anzeigetafel auswechselbar ist.
6. Gerät nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß Anzeigetafel und Blinkleuchten auf der Vorderwand eines Kastens angeordnet sind, in dessen Innerem die Lichtquelle zur Beleuchtung der Anzeigetafel, die Stromquelle, insbesondere Trockenbatterien und der Blinkheber untergebracht sind.
7. Gerät nach Anspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß im Kasten ein Kabel für die Stromversorgung des Gerätes
K aus der Stromquelle des Kraftfahrzeugs und/oder Strom-
quellen zur unabhängigen Stromversorgung des Gerätes
untergebracht sind.
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,— HlNWElSc Diese Unlerioye (Beschreibung und Schurxanspr) tat die zuletzt eingereichte, sie'weicht von der Wortfastung der
, * '■ursprünglich eingerollten Unterlagen ab Die rechtliche Bedeutung der Abweichung ist nitht geprüft Die ar. ~ ' '
V gereicht Unterlagen befinden sich in o'ot Amisakten. S<e kennen ledcrzoit oh-ie NucT.wais matx rechHtthen lnten>ues gebuh- ^ , renfrei eingesehen werden Auf Antrag werden hiervon auch Fotokopien oder FilmrsgaWvo zu den ublichu frauen geliefert
8. Gerät nach Anspruch 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß im Kasten ein Fach zur Aufbewahrung des Kabels angeordnet ist.
9. Gerät nach Anspruch 1 bis 8, gekennzeichnet durch eine selbst aufwickelnde Trommel für das Kabel.
10. Gerät nach Anspruch 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet« daß ein periodischer Unterbrecher für die Meuchtungslampen im Gerätekasten angeordnet ist.
11. Gerät nach Anspruch 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß am Gerätekasten ein von außen zugänglicher Schalter für die Blinkleuchten und/oder Beleuchtungsiampen angeordnet ist.
692876
DE19696928760 1969-07-18 1969-07-18 Notanzeigegeraet fuer kraftfahrzeuge Expired DE6928760U (de)

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DE6928760U true DE6928760U (de) 1969-12-18

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ID=6603701

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DE19696928760 Expired DE6928760U (de) 1969-07-18 1969-07-18 Notanzeigegeraet fuer kraftfahrzeuge

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