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Warngerät zum Verhüten von Verkehrsunfällen Die Erfindung bezieht
sich auf ein \V,arngerät mit Lichtsignal zum Verhüten von Verkehrsunfällen. Es soll
zum Schutze parkender Fahrzeuge und zur sonstigen Straßensicherung brauchbar sein..
Da stehende Lichtsignale nicht auffällig genug sind, hat man schon vorgeschlagen;
durch Blinklichter und bewegte Lichter die Aufmerksamkeit ankommender Fahrer zu
erregen. Daß alle diese in außerordentlich großer Zahl gemachten Vorschläge nicht
zu einer wirksamen Bekämpfung von Verkehrsunfällen geführt haben, ist leider Tatsache.
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Es wurden deshalb Untersuchungen über -die Ursachen dieses nicht zu
leugnenden Mißstandes angestellt. Ihre Ergebnisse bilden die Grundlage der Erfindung.
Für den Mißerfolg der bisher bekanntgewordenen Sicherungseinrichtungen wurden in
erster Linie folgende Ursachen festgestellt: t. die für die allgemeine -Einführung
zu beschränkte Anwendungsmöglichkeit der bekannten Geräte, a. ihre mangelnde Betriebssicherheit
unter, den verschiedensten auftretenden Bedingungen und 3. ihre lichttechnische
Ausgestaltung, die hinter den modernen Verkehrserfordernissen weit zurückgehlieben
ist.
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Eine für die Praxis wirklich brauchbare Lösung des Problems ist nur
möglich, wenn man allen diesen drei Gesichtspunkten voll Rechnung trägt, da bloße
Teillösungen nach den gemachten Erfahrungen die für die allgemeine- Verkehrssicherheit
so dringend nötige Entwicklung und Einführung solcher Geräte mehr hemmen als fördern
würden.
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So sind erstens die meisten bekannten bewegten Stopplichter für Kraftfahrzeuge
ebenso wie die verschiedensten
Winker und Richtungsanzeiger nur
für ihre Verwendung am Fahrzeug selbst bestimmt und geeignet; für Absperrzwecke,
Straßensicherung u. dgl. sind sie nicht anwendbar. Und selbst wenn derartige Schluß-
und Warnlampen vom Fahrzeug abnehmbar sind, um unter Zwischensetzung eines Kabels
als Standplatzsicherung zu dienen, so sind sie, durch die Abhängigkeit von der Stromquelle
des parkenden Wagens selbst, ebenfalls nur sehr beschränkt anwendbar.
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Hier tritt also zweitens die mangelnde Betriebssicherheit in solchen
Fällen in Erscheinung, in denen die Stromquellen des Wagens (Motor mit Lichtmaschine
oder Batterie) beschädigt sind. Gerade in derartigen Fällen, die bei Unfällen und
unvorhergesehenen Aufenthalten so oft eintreten, ist also die Straßenverkehrssicherheit
nach wie vor aufs höchste gefährdet, was die große Anzahl der durch unbeleuchtet
stehende Fahrzeuge entstehenden Unfälle beweist. Für ganz selbständige Straßensicherungen
sind solche Geräte :offenbar erst recht nicht brauchbar.
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Und drittens sind weitere bekannte, u. a. auch mit Pendellichtern
arbeitende Sicherungsgeräte für Kraftfahrzeuge insofern den Anforderungen des modernen
Verkehrs nicht gewachsen, als durch die Einbeziehung der bewegten Warnlichtträger
in das am Fahrzeug angebrachte Gehäuse die Weite des Ausschlagens viel zu begrenzt
ist, als .daß bei den heutigen Fahrgeschwindigkeiten eine genügend deutliche und
rechtzeitige Erkennbarkeit des bewegten Lichtsignals gewährleistet wäre, damit ankommende
Fahrzeuge rechtzeitig bremsen können. Dasselbe gilt ohnehin für .alle innerhalb
eines Gehäuses kreisenden Warnlichter. Bei diesen fehlt außerdem das zur Erregung
der Aufmerksamkeit wichtige Umkehren der Bewegung, wie es bei einem Pendellicht
gegeben ist. Wollte man derartigen im Gehäuse angebrachten bewegten Warnlichtern
einen genügend großen Ausschlag erteilen, so würden sich so große Gehäuse ergeben,
daß ihre Anbringung an der Rückwand eines Kraftfahrzeuges praktisch unmöglich wäre.
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Um den geschilderten Mängeln abzuhelfen und ein universell verwendbares,
völlig betriebssicheres Gerät zu schaffen, das ohne Beeinträchtigung anderer Erfordernisse
eine deutliche und auffallende Erkennbarkeit des Signals von iveitern, entsprechend
den langen Bremswegen schnell fahrender Fahrzeuge, bietet, -wird bei einem Warngerät
zum Verhüten von Verkehrsunfällen mit bewegtem Lichtsignal und einem dessen Triebwerk
enthaltenden Gehäuse, das wahlweise an der Rückwand eines Kraftfahrzeuges angebracht
oder als selbständiges Straßenwarnzeichen aufgestellt werden kann, erfindungsgemäß
die Anordnung so getroffen, daß das von den Energiequellen des Kraftfahrzeuges,
wie dessen Lichtanlage, unabhängige Triebwerk einen das Warnlicht tragenden, außerhalb
des Gehäuses befindlichen Pendelarm bewegt.
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Durch die Unabhängigkeit des Antriebes von den Kraftquellen des Fahrzeuges
ist eine weite Verivendbarkeit und gleichzeitig eine ständige, auch durch Störungen
der elektrischen Anlage des Fahrzeuges nicht beein$ußte Betriebsbereitschaft und
=Sicherheit gegeben. Auch ist durch die Herauslegung des Pendelarmes aus dem Gehäuse
die Möglichkeit geschaffen, das Gehäuse zwar klein und handlich zu halten, die Pendellänge
aber in das durch die praktischen Erprobungen ermittelte richtige Verhältnis zu
setzen, das für wirkliche Verkehrssicherheit zu herrschen hat: einerseits zwischen
der modernen Verkehrsgeschwindigkeit bzw. dem zugehörigen langen Bremsweg und andererseits
dem Winkel, in dem das bewegte Pendellicht in seinen beiden äußersten Stellungen
dem Fahrer eines folgenden Fahrzeuges erscheint.
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Das Gehäuse, das also je nach Bedarf an der Rückwand des Kraftfahrzeuges
angebracht oder von diesem abgenommen als selbständige Straßensicherung aufgestellt
werden kann, kann eine Batterie für die Stromversorgung eines elektrischen Triebwerks
enthalten. An Stelle eines elektrischen Pendelantriebes kann auch ein Federantriebwerk
in dem Gehäuse vorgesehen sein, das dann eine auch für lange Nachtsicherungen ausreichende
Laufdauer besitzt. In allen Fällen besteht also völlige Unabhängigkeit von den Kraftquellen
des Wagens. Wenn nämlich diese beschädigt sind, so enthält das 3:m Gehäuse untergebrachte
Pendeltriebwerk selbst die notwendige Kraftquelle, z. B. in Form einer Batterie
oder eines Federwerks. Das parkende Fahrzeug 'st also auf jeden Fall gesichert,
und die Abnehmbarket des Gehäuses mit dem Pendelwarnlicht gestattet auch eine Straßenabsperrung
völlig unabhängig vorn Fahrzeug. Der Pendelarm, der am Gehäuse sitzt, kann verlängerbar
sein, also z. B. ausziehbar oder aufsteckbar, wodurch die Handlichkeit des Gerätes
beim Transport oder in der Nichtgebrauchsstellung erhöht wird. Das Pendelwarnlicht
kann von einer besonderen Batterie, z. B. einer Trockenbatterie, ebenso unabhängig
von allen Lichtstromquellen des Wagens gespeist werden. Wenn es sich um einen elektrischen
Pendelantrieb, handelt, so kann das Signallicht z. B. von derselben Batterie ,gespeist
werden, die im Gehäuse für das Pendeltriebwerk untergebracht ist. Bei einem Pendelantrieb
durch Federkraft enthält das Gehäuse dann außerdem eine Lichtbatterie.
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Einige Ausführungsbeispiele der Erfindung werden an Hand der Zeichnungen
beschrieben. In diesen stellen dar, und zwar jeweils rein schematisch nach Abnahme
der Gehäusewände: Fig, i die Vorderansicht eines Warngerätes nach der Erfindung
mit Federwerkantrieb für das Pendel und zusätzlicher Lichtbatterie, Fig. a eine
Draufsicht auf das Warngerät nach Fig. i und Fig.3 eine andere Ausführungsform des
Gerätes mit eingebauter Batterie für den Pendelantrieb und für die Beleuchtung.
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Bei der Ausführungsform nach den Fig. i und z enthält das Gehäuse
i ein Federtriebwerk z sowie .eine Trockenbatterie 3. Von dem Triebwerk wird die
Achse q. eines Pendelwinkers bewegt, der auf dieser Achse in Gestalt eines auszieh-
oder zusammensteckbaren
Armes 5 sitzt, der an seinem Ende das Signallicht
6 trägt. Zur Erzielung eines leichten Ganges wird zweckmäßig der Pendelarm auch
noch nach der anderen Seite verlängert, wo er einen Rückstrahler 7 tragen kann,
der gleichzeitig als Gegengewicht wirkt. Das Gehäuse besitzt eine Befestigungsvorrichtung
8, mit der es wahlweise an der Rückwand .eines Fahrzeuges oder an einem Ständer
zur selbständigen Straßensicherung angebracht werden kann. Die Stromversorgung der
Pendellampe 6 erfolgt durch entsprechende Leitungen von der Batterie 3 aus. Die
Bewegungsumkehr des Pendels wird in bekannter, nicht näher dargestellter Weise bewirkt.
Als Warnlampe genügt eine Glühlampe von 1,5 Watt. Das Pendel hat zwischen Achse
und Lampe eine Gebrauchslänge von ¢5 cm und einen beiderseitigen Ausschlag von q.0°.
Die Erprobungen haben ergeben, daß ein derartiges Gerät schon aus weiter Entfernung
die Aufmerksamkeit ankommender Fahrer so stark erregt, daß .selbst bei hohen Geschwindigkeiten
und schlechten Straßenverhältnissen mit Sicherheit rechtzeitig gebremst werden kann.
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Bei der Ausführungsform nach Fig. 3 enthält das Gehäuse i einen Motorantrieb
9, durch den die Pendelachse q. hin und her gedreht wird. Im Gehäuse sitzt die Batterie
i o, die gleichzeitig das Pendeltriebwerk und das Warnlicht mit Strom versorgt.
Im übrigen ist die Ausgestaltung des Warngerätes dieselbe wie bei Fig. i.
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Zum Schutz dies Pendels und seiner Achse ist das Gerät vorn mit einer
Abdeckplatte i i ausgerüstet, die oben und unten entsprechende Durchtrittsöffnungen
für das Pendel vor denn Gehäuse frei läßt. Durch den als Gewichtsausgleich dienenden
Rückstrahler 7 am Gegenarm des Pendels 5 wird :ein leichterer Gang, also gegebenenfalls
ein geringerer Stromverbrauch für den elektrischen Antrieb erzielt.