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DE905946C - Warngeraet zum Verhueten von Verkehrsunfaellen - Google Patents

Warngeraet zum Verhueten von Verkehrsunfaellen

Info

Publication number
DE905946C
DE905946C DEH13621A DEH0013621A DE905946C DE 905946 C DE905946 C DE 905946C DE H13621 A DEH13621 A DE H13621A DE H0013621 A DEH0013621 A DE H0013621A DE 905946 C DE905946 C DE 905946C
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
pendulum
housing
warning device
warning
battery
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DEH13621A
Other languages
English (en)
Inventor
Emil Hornung
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DEH13621A priority Critical patent/DE905946C/de
Application granted granted Critical
Publication of DE905946C publication Critical patent/DE905946C/de
Expired legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60QARRANGEMENT OF SIGNALLING OR LIGHTING DEVICES, THE MOUNTING OR SUPPORTING THEREOF OR CIRCUITS THEREFOR, FOR VEHICLES IN GENERAL
    • B60Q7/00Arrangement or adaptation of portable emergency signal devices on vehicles

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Lighting Device Outwards From Vehicle And Optical Signal (AREA)

Description

  • Warngerät zum Verhüten von Verkehrsunfällen Die Erfindung bezieht sich auf ein \V,arngerät mit Lichtsignal zum Verhüten von Verkehrsunfällen. Es soll zum Schutze parkender Fahrzeuge und zur sonstigen Straßensicherung brauchbar sein.. Da stehende Lichtsignale nicht auffällig genug sind, hat man schon vorgeschlagen; durch Blinklichter und bewegte Lichter die Aufmerksamkeit ankommender Fahrer zu erregen. Daß alle diese in außerordentlich großer Zahl gemachten Vorschläge nicht zu einer wirksamen Bekämpfung von Verkehrsunfällen geführt haben, ist leider Tatsache.
  • Es wurden deshalb Untersuchungen über -die Ursachen dieses nicht zu leugnenden Mißstandes angestellt. Ihre Ergebnisse bilden die Grundlage der Erfindung. Für den Mißerfolg der bisher bekanntgewordenen Sicherungseinrichtungen wurden in erster Linie folgende Ursachen festgestellt: t. die für die allgemeine -Einführung zu beschränkte Anwendungsmöglichkeit der bekannten Geräte, a. ihre mangelnde Betriebssicherheit unter, den verschiedensten auftretenden Bedingungen und 3. ihre lichttechnische Ausgestaltung, die hinter den modernen Verkehrserfordernissen weit zurückgehlieben ist.
  • Eine für die Praxis wirklich brauchbare Lösung des Problems ist nur möglich, wenn man allen diesen drei Gesichtspunkten voll Rechnung trägt, da bloße Teillösungen nach den gemachten Erfahrungen die für die allgemeine- Verkehrssicherheit so dringend nötige Entwicklung und Einführung solcher Geräte mehr hemmen als fördern würden.
  • So sind erstens die meisten bekannten bewegten Stopplichter für Kraftfahrzeuge ebenso wie die verschiedensten Winker und Richtungsanzeiger nur für ihre Verwendung am Fahrzeug selbst bestimmt und geeignet; für Absperrzwecke, Straßensicherung u. dgl. sind sie nicht anwendbar. Und selbst wenn derartige Schluß- und Warnlampen vom Fahrzeug abnehmbar sind, um unter Zwischensetzung eines Kabels als Standplatzsicherung zu dienen, so sind sie, durch die Abhängigkeit von der Stromquelle des parkenden Wagens selbst, ebenfalls nur sehr beschränkt anwendbar.
  • Hier tritt also zweitens die mangelnde Betriebssicherheit in solchen Fällen in Erscheinung, in denen die Stromquellen des Wagens (Motor mit Lichtmaschine oder Batterie) beschädigt sind. Gerade in derartigen Fällen, die bei Unfällen und unvorhergesehenen Aufenthalten so oft eintreten, ist also die Straßenverkehrssicherheit nach wie vor aufs höchste gefährdet, was die große Anzahl der durch unbeleuchtet stehende Fahrzeuge entstehenden Unfälle beweist. Für ganz selbständige Straßensicherungen sind solche Geräte :offenbar erst recht nicht brauchbar.
  • Und drittens sind weitere bekannte, u. a. auch mit Pendellichtern arbeitende Sicherungsgeräte für Kraftfahrzeuge insofern den Anforderungen des modernen Verkehrs nicht gewachsen, als durch die Einbeziehung der bewegten Warnlichtträger in das am Fahrzeug angebrachte Gehäuse die Weite des Ausschlagens viel zu begrenzt ist, als .daß bei den heutigen Fahrgeschwindigkeiten eine genügend deutliche und rechtzeitige Erkennbarkeit des bewegten Lichtsignals gewährleistet wäre, damit ankommende Fahrzeuge rechtzeitig bremsen können. Dasselbe gilt ohnehin für .alle innerhalb eines Gehäuses kreisenden Warnlichter. Bei diesen fehlt außerdem das zur Erregung der Aufmerksamkeit wichtige Umkehren der Bewegung, wie es bei einem Pendellicht gegeben ist. Wollte man derartigen im Gehäuse angebrachten bewegten Warnlichtern einen genügend großen Ausschlag erteilen, so würden sich so große Gehäuse ergeben, daß ihre Anbringung an der Rückwand eines Kraftfahrzeuges praktisch unmöglich wäre.
  • Um den geschilderten Mängeln abzuhelfen und ein universell verwendbares, völlig betriebssicheres Gerät zu schaffen, das ohne Beeinträchtigung anderer Erfordernisse eine deutliche und auffallende Erkennbarkeit des Signals von iveitern, entsprechend den langen Bremswegen schnell fahrender Fahrzeuge, bietet, -wird bei einem Warngerät zum Verhüten von Verkehrsunfällen mit bewegtem Lichtsignal und einem dessen Triebwerk enthaltenden Gehäuse, das wahlweise an der Rückwand eines Kraftfahrzeuges angebracht oder als selbständiges Straßenwarnzeichen aufgestellt werden kann, erfindungsgemäß die Anordnung so getroffen, daß das von den Energiequellen des Kraftfahrzeuges, wie dessen Lichtanlage, unabhängige Triebwerk einen das Warnlicht tragenden, außerhalb des Gehäuses befindlichen Pendelarm bewegt.
  • Durch die Unabhängigkeit des Antriebes von den Kraftquellen des Fahrzeuges ist eine weite Verivendbarkeit und gleichzeitig eine ständige, auch durch Störungen der elektrischen Anlage des Fahrzeuges nicht beein$ußte Betriebsbereitschaft und =Sicherheit gegeben. Auch ist durch die Herauslegung des Pendelarmes aus dem Gehäuse die Möglichkeit geschaffen, das Gehäuse zwar klein und handlich zu halten, die Pendellänge aber in das durch die praktischen Erprobungen ermittelte richtige Verhältnis zu setzen, das für wirkliche Verkehrssicherheit zu herrschen hat: einerseits zwischen der modernen Verkehrsgeschwindigkeit bzw. dem zugehörigen langen Bremsweg und andererseits dem Winkel, in dem das bewegte Pendellicht in seinen beiden äußersten Stellungen dem Fahrer eines folgenden Fahrzeuges erscheint.
  • Das Gehäuse, das also je nach Bedarf an der Rückwand des Kraftfahrzeuges angebracht oder von diesem abgenommen als selbständige Straßensicherung aufgestellt werden kann, kann eine Batterie für die Stromversorgung eines elektrischen Triebwerks enthalten. An Stelle eines elektrischen Pendelantriebes kann auch ein Federantriebwerk in dem Gehäuse vorgesehen sein, das dann eine auch für lange Nachtsicherungen ausreichende Laufdauer besitzt. In allen Fällen besteht also völlige Unabhängigkeit von den Kraftquellen des Wagens. Wenn nämlich diese beschädigt sind, so enthält das 3:m Gehäuse untergebrachte Pendeltriebwerk selbst die notwendige Kraftquelle, z. B. in Form einer Batterie oder eines Federwerks. Das parkende Fahrzeug 'st also auf jeden Fall gesichert, und die Abnehmbarket des Gehäuses mit dem Pendelwarnlicht gestattet auch eine Straßenabsperrung völlig unabhängig vorn Fahrzeug. Der Pendelarm, der am Gehäuse sitzt, kann verlängerbar sein, also z. B. ausziehbar oder aufsteckbar, wodurch die Handlichkeit des Gerätes beim Transport oder in der Nichtgebrauchsstellung erhöht wird. Das Pendelwarnlicht kann von einer besonderen Batterie, z. B. einer Trockenbatterie, ebenso unabhängig von allen Lichtstromquellen des Wagens gespeist werden. Wenn es sich um einen elektrischen Pendelantrieb, handelt, so kann das Signallicht z. B. von derselben Batterie ,gespeist werden, die im Gehäuse für das Pendeltriebwerk untergebracht ist. Bei einem Pendelantrieb durch Federkraft enthält das Gehäuse dann außerdem eine Lichtbatterie.
  • Einige Ausführungsbeispiele der Erfindung werden an Hand der Zeichnungen beschrieben. In diesen stellen dar, und zwar jeweils rein schematisch nach Abnahme der Gehäusewände: Fig, i die Vorderansicht eines Warngerätes nach der Erfindung mit Federwerkantrieb für das Pendel und zusätzlicher Lichtbatterie, Fig. a eine Draufsicht auf das Warngerät nach Fig. i und Fig.3 eine andere Ausführungsform des Gerätes mit eingebauter Batterie für den Pendelantrieb und für die Beleuchtung.
  • Bei der Ausführungsform nach den Fig. i und z enthält das Gehäuse i ein Federtriebwerk z sowie .eine Trockenbatterie 3. Von dem Triebwerk wird die Achse q. eines Pendelwinkers bewegt, der auf dieser Achse in Gestalt eines auszieh- oder zusammensteckbaren Armes 5 sitzt, der an seinem Ende das Signallicht 6 trägt. Zur Erzielung eines leichten Ganges wird zweckmäßig der Pendelarm auch noch nach der anderen Seite verlängert, wo er einen Rückstrahler 7 tragen kann, der gleichzeitig als Gegengewicht wirkt. Das Gehäuse besitzt eine Befestigungsvorrichtung 8, mit der es wahlweise an der Rückwand .eines Fahrzeuges oder an einem Ständer zur selbständigen Straßensicherung angebracht werden kann. Die Stromversorgung der Pendellampe 6 erfolgt durch entsprechende Leitungen von der Batterie 3 aus. Die Bewegungsumkehr des Pendels wird in bekannter, nicht näher dargestellter Weise bewirkt. Als Warnlampe genügt eine Glühlampe von 1,5 Watt. Das Pendel hat zwischen Achse und Lampe eine Gebrauchslänge von ¢5 cm und einen beiderseitigen Ausschlag von q.0°. Die Erprobungen haben ergeben, daß ein derartiges Gerät schon aus weiter Entfernung die Aufmerksamkeit ankommender Fahrer so stark erregt, daß .selbst bei hohen Geschwindigkeiten und schlechten Straßenverhältnissen mit Sicherheit rechtzeitig gebremst werden kann.
  • Bei der Ausführungsform nach Fig. 3 enthält das Gehäuse i einen Motorantrieb 9, durch den die Pendelachse q. hin und her gedreht wird. Im Gehäuse sitzt die Batterie i o, die gleichzeitig das Pendeltriebwerk und das Warnlicht mit Strom versorgt. Im übrigen ist die Ausgestaltung des Warngerätes dieselbe wie bei Fig. i.
  • Zum Schutz dies Pendels und seiner Achse ist das Gerät vorn mit einer Abdeckplatte i i ausgerüstet, die oben und unten entsprechende Durchtrittsöffnungen für das Pendel vor denn Gehäuse frei läßt. Durch den als Gewichtsausgleich dienenden Rückstrahler 7 am Gegenarm des Pendels 5 wird :ein leichterer Gang, also gegebenenfalls ein geringerer Stromverbrauch für den elektrischen Antrieb erzielt.

Claims (1)

  1. PATENTANSPRÜCHE: i. Warngerät zum Verhüten von Verkehrsunfällen mit beweglichem Lichtsignal und einem dessen Triebwerk enthaltenden Gehäuse, das wahlweise an der Rückwand eines Kraftfahrzeuges angebracht oder als selbständiges Straßenwarnzeichen aufgestellt werden kann, dadurch gekennzeichnet, daß das von den Energiequellen des Kraftfahrzeuges, wie dessen Lichtanlage, unabhängige Triebwerk einen das Warnlicht (6) tragenden, außerhalb des Gehäuses befindlichen Pendelarm (5) bewegt. z. Warngerät nach Anspruch i, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse eine Batterie (io) für die Stromversorgung eines elektrischen Pendeltriebwerks (9) enthält. 3. Warngerät ,nach Anspruch i, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse ein Federtriebwerk (z) für einen mechanischen Pendelantrieb enthält. ¢. Warngerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Pendelwarnlicht (6) von einer ebenfalls im Antriebsgehäuse untergebrachten Batterie (3), z. B. einer Trockenbatterie, gespeist wird. 5. Warngerät nach Anspruch i, dadurch gekennzeichnet, daß der Pendelarm (5) verlängerbar ist.
DEH13621A 1951-12-18 1951-12-18 Warngeraet zum Verhueten von Verkehrsunfaellen Expired DE905946C (de)

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DE905946C true DE905946C (de) 1954-03-08

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