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DE29805484U1 - Bordwand (in mehreren Teilen) für mobile Einrichtungen mit integrierter Vorrichtung zur Präsentation von Werbeinformationen - Google Patents

Bordwand (in mehreren Teilen) für mobile Einrichtungen mit integrierter Vorrichtung zur Präsentation von Werbeinformationen

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Publication number
DE29805484U1
DE29805484U1 DE29805484U DE29805484U DE29805484U1 DE 29805484 U1 DE29805484 U1 DE 29805484U1 DE 29805484 U DE29805484 U DE 29805484U DE 29805484 U DE29805484 U DE 29805484U DE 29805484 U1 DE29805484 U1 DE 29805484U1
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DE
Germany
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side wall
wall according
advertising
prism
lighting
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DE29805484U
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R13/00Elements for body-finishing, identifying, or decorating; Arrangements or adaptations for advertising purposes
    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F21/00Mobile visual advertising
    • G09F21/04Mobile visual advertising by land vehicles

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Business, Economics & Management (AREA)
  • Accounting & Taxation (AREA)
  • Marketing (AREA)
  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Theoretical Computer Science (AREA)
  • Control Of Indicators Other Than Cathode Ray Tubes (AREA)
  • Controls And Circuits For Display Device (AREA)

Description

Anmelder : Holger Schlageter Tel/Fax : 040/8321491 Randowstr22
22547 Hamburg
_ G. 6238
!! Bordwand (in mehreren Teilen)für mobile Einrichtungen mit integrierter Vorrichtung zur Präsentation von Werbeinformationen !!
Die Erfindung betrifft eine Bordwand für Pkw - Anhänger, Pkw, Lkw - Anhänger, Lkw, Container oder ähnliche mobile Einrichtungen.
Diese soll anstatt der herkömmlichen Außenbordwände für Kraftfahrzeuge, oder andere mobile Einrichtungen eingesetzt werden.
Derartige Vorrichtungen sind bereits in unterschiedlicher Ausführungsform im Schaukasten/- und Vitrinenbau bekannt.
Beispielsweise werden häufig Lastwagenanhänger mit Werbeinformationen versehen, die auf den Gewerbebetrieb des Inhaber hinweisen. Üblich ist dies beispielsweise bei Speditionunternehmen. Ebenfalls ist es bereits bekannt, derartige Werbeinformationen auf Bespannungsplanen von Lastwagenanhängern aufzubringen.
Die bekannten Vorrichtungen dienen überwiegend dazu, Werbeinformationen über den jeweiligen Inhaber zu verbreiten. Die Gestaltung und konstruktive Realisierung der bekannten Vorrichtungen macht diese nicht in ausreichender Weise dafür geeignet, zur Präsentation von allgemeinen Werbeinformationen verwendet zu werden, da typischerweise ein zu geringer Aufmerksamkeitswert hervorgerufen wird und kein genügend hochwertiger Gesamteindruck bei einem Betrachter erzeugt wird
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Vorrichtung der einleitend genannten Art derart zu konstruieren, daß eine hochwertige Präsentation von Werbeinformationen bei geringen Betriebskosten unterstützt wird.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst (in 2 Ausführungen), daß die herkömmlichen Außenbordwände aus dem Chassis herausgenommen werden und die Bordwände It. Erfindung in diese eingefügt werden kann. Dieses kann in zwei verschiedenen Ausführungen geschehen. Ausführung A nachfolgend mit Figl.l oder Fig.1.2 (Seitenansicht] dargestellt. Ausführung B nachfolgend mit Fig. 2 dargestellt. Beide Darstellungen.können in jedes beliebige Fahrzeugchassis eingepaßt werden. Fig. 1 ( fig. 1.1 /pg. 1.2 ) besteht aus verschiedenen Materialien, welche auf oder übereinander liegen. Dabei ist die zum Betrachter gerichtete (von außen) Seite eine transparente Scheibe (aus Polycabonat, oder ähnliches ).
Die zweite Schicht besteht aus einer Acrylglasscheibe (oder ähnliches ), welche matt geschliffen oder transparent ausgeführt ist(Oberkante hochglanzpoliert). Zwischen diese beiden Prismen kommt die Werbeinformation. Die Oberkante des polierten Prismas kann so das Licht aufnehmen und gleichmäßig von hinten an den Werbeträger abgeben. Hinter das beleuchtete Prisma kommt eine herkömmliche Außenbordwand, die jetzt nur als Innenbordwand dient. Über der herkömmlichen Bordwand und dem Acrylglasprisma ( oder ähnliches ) sitzt ein Kasten, welcher intern mit Beleuchtung versehen ist. Die gesamte Konstruktion wird einmal am Chassis befestigt und an der herkömmlichen Bordwand mit Metallvorrichtungen im Innern des Laderaumes. Alle Schichten liegen direkt auf- oder übereinander.
Bei Ausführung B ( Fig. 2) liegt ein transparentes Prisma (Polycarbonat, oder ähnliches) im Chassisrahmen, welches dort befestigt wird.
Eine marktübliche Lichtschiene oder Leuchtröhre wird direkt hier hinter montiert.
Befestigt wird diese im Inneren des Laderaumes an der Decke.
Dahinter sitzt ein ausziehbares Modul( auf Rollen gelagert), welches in Längsrichtung aus dem Laderaum gezogen werden kann( durch die Ladeöffnung ).
Auf der Frontseite des Moduls können so Werbeinformationen angebracht werden.
Hinter diesem Modul sitzt die herkömmliche Außenbordwand (nun Innenwand).
Diese Wand ist in zwei U- Metallprofilen gelagert, welches zu Reinigungszwecken ein herausziehen dieser Wand erlaubt.
Die neue Bordwand besteht nunmehr aus verschiedenen Einheiten.
Beide Konstruktionsausführungen können beleuchtet oder unbeleuchtet ausgeführt werden.
Unbeleuchtet fällt die Beleuchtungskonstruktion weg.
Die Beleuchtung wird wahlweise, über Netz, Akkubatterien (mit Ladereglersteuerung), Wechselgleichrichter mit externen Netzanschluß, oder Solarzellen betrieben.
Eine Verbindung dieser Energiequellen soll auch vorgesehen sein.
Gesteuert wird die Beleuchtung mit einem Dämmerungsschalter und / - oder einer Zeitschaltuhr.
Beide Konstruktionen erlauben so eine absolut hochwertiges Präsentieren von Werbung auf Bordwänden, die sich von berkömmliehen mobilen Präsentationen erheblich unterscheiden.
In den Zeichnungen sind Ausfuhrungsbeispiele der Erfindung schematisch dargestellt. Es zeigen :
Fig. 1 ( Fig. 1.1 / Fig. 1.2 ): Fig. 1.1 eine Darstellung einer Bordwand ähnlich
zu einem Explosions - Schaubild Fig. 1.2 Darstellung einer Seitenansicht
und
Fig. 2 : Eine Darstellung einer Bordwand ähnlich zu einem
Explosions - Schaubild
Gemäß der Ausführung einer Bordwand (in mehreren Teilen ) für mobile Einrichtungen mit integrierter Vorrichtung zur Präsentation von Werbeinformationen, werden zwei Ausführungen dargestellt.
Ausfuhrung A ( Fig. 1.1 / Fig. 1.2 ):
In Fig. 1.1 und Figl .2 wird die transparente Frontseite (11) gezeigt, die beispielsweise in ein Anhängerchassis eingesetzt werden soll.
Dahinter liegt z.B. ein Acrylglasprisma ( 7 ) welches durch die im Blechkasten (4 ) befindliche Beleuchtung über die hochglanz polierte Seite (9 ), das Prisma ( 7) zum erleuchten bringt.
Zwischen dem transparenten Prisma (11) und dem Prisma ( 7 ) liegt das Werbeplakat ( 8 ). Die Werbeinformation ( 8 ) wird so durch das beleuchtete Prisma (7 ) von hinten beleuchtet. Die herkömmliche Bordwand (2 ) sitzt direkt hinter dem beleuchteten Prisma ( 7). Die herkömmliche Bordwand ( 2 ) kann eine metallische/ - oder eine PVC ähnliche Beschichtung auf mindestens einer Seite (3 ) haben.
Bordwand ( 2 ) mit den Seiten ( 3 ) soll mit der zum Innenraum des Laderaums gekehrten Seite (3 ) mit metallischen Befestigungsvorrichtungen im Inneren des Laderaums befestigt werden. Dieses kann beispielsweise durch Befestigungswinkel ( 1 ) geschehen. In der metallisch, kastenförmig ausgebildeten Beleuchtungsvorrichtung ( 4 ) kann intern wahlweise ein Leuchtmittel ( 5 ) mit 12 V Gleichspannung, 110 V Wechselspannung, 220 V Wechselspannung oder anderen Gleich /- Wechselspannungsleuchtmitteln betrieben werden. Die im Beleuchtungskasten (4 ) befindlichen Leuchtmittel ( 5 ) können so über den im Inneren des Beleuchtungskasten ( 4 ) befindlichen Reflektor ( 6 ) gebündeltes Licht in die Oberkante (9 ) des Prismas (7 ) leiten.
Das transparente Frontprisma (11) kann zusätzlich mit einer folienartigen Beschichtung (10 ) an den oberen Ausführungen versehen werden.
Bei einer unbeleuchteten Ausführung fallen automatisch alle Beleuchtungskonstruktionen (4, 5, 6 ) weg.
Dementsprechend werden die Bezeichnungen ( 2, 3, 7, 8 ) in Fig. 1 (Fig 1.1/ Fig. 1.2 ) gleiche Frontabmessungen wie das Frontprisma (11) haben.
i.
-4-
Ausfuhrung B ( Fig. 2 ) :
Fig.2 zeigt eine Bordwand (in mehreren Teilen) mit integrierter Vorrichtung zur Präsentation von Werbeinformationen.
Die transparente Frontseite (9 ) soll so bearbeitet sein, daß sie beispielsweise in ein Anhänger - Aufbautenchassis, zur Aufnahme von herkömmlichen Außenbordwänden
Dahinter liegt eine oder mehrere Beleuchtungseinrichtungen ( 5 ), die in Längsrichtung zum Frontprisma ( 9 ) wahlweise horizontal oder vertikal liegen können.
In Fig. 2 beispielsweise als Niedervolt Lichtschiene ( 5 ) abgebildet.
Die Beleuchtung (7) kann mit Solarenergie, 110 V Wechselspannung, 230 V Wechselspannung oder andere Spannungen betrieben werden.
Befestigt werden die Beleuchtungsvorrichtungen ( 5 ) z.B. an der Decke , dem Boden, oder dem Chassis des Laderaums.
Gesteuert wird die Beleuchtung ( 5 ) wahlweise oder in Kombination mit einem Dämmerungsschalter, einer Zeitschaltuhr, einem Laderegler und einem Wechsel gleichrichter.
Hier hinter liegt das Werbemodul bestehend aus Führungsschiene (4 ), Griff (2 ) und Werbeaufnahme (8).
An die Werbeaufnahme ( 8 ) werden beispielsweise Werbeplakate angebracht, die so durch die Transparente Außenseite (9 ) dem Betrachter ersichtlich gemacht werden.
Die Seite ( 8 ) besteht aus einer oder mehreren Platten, die es erlauben die Werbe information mit Magneten, mit Nadel (oder ähnliches ), Steckvorrichtungen oder geklebt zu präsentieren.
Seite ( 8 ) kann somit anhand der Führungsschienen (4 ) sowie der Einrichtung (2 ) als Modul horizontal aus dem Laderaum herausgezogen werden.
Hinter dieser Vorrichtung befindet sich eine herkömmliche Außenbordwand ( 3 ), die in U - Metallprofilen ( 1 ) gelagert ist.
Anhand des Griffs ( 2 ) kann auch diese Wand ( 3 ) horizontal zur Frontseite( 9 ) aus dem Laderaum gezogen werden.
Alternativ kann Seite (3 ) im Innenraum der Ladefläche durch Scharniere weg zu schwenken sein.
Bei einer unbeleuchteten Version fallen die Vorrichtungen für Beleuchtung ( 5, 7) aus der Konstruktion.

Claims (1)

  1. Anmelder : Holger Schlageter Tel / Fax.: 040 / 8321491 Randowstr. 22
    22547 Hamburg
    G. 6238
    Gebrauchsmuster - Schutzansprüche
    Ausführung A Fig. 1 ( Fig. 1.1 / Figl.2 ):
    1. Bordwand (in mehreren Teilen) für mobile Einrichtungen mit integrierter Vorrichtung zur Präsentation von Werbeinformationen zum Einbau als Bordwand in Fahrzeuge, Anhänger, Container oder andere mobile Einrichtungen mit kastenförmigen Chassis aufbauten zur Aufnahme von Außenbordwänden.
    Gekennzeichnet dadurch, daß die Außenseite (11) ein transparentes Prisma aufweist, ein mit Beleuchtung versehender Kasten (4 ), Licht in ein Prisma (7) gibt, welches von hinten ein Werbetransparent ( 8 ) beleuchtet. Dieses bekommt halt durch eine Innenbordwand ( 2 ), welche durch Metallhalterungen ( 1) im Laderaum befestigt wird.
    2. Bordwand nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenseite ( 11) ein transparentes Prisma aus Polycarbonat oder Spectar Copolyester 14471 ist, welches in ein Chassisrahmen eingesetzt wird.
    3. Bordwand nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenseite (11) oben mit einer Folie (10 ) versehen wird.
    4. Bordwand nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß ein intern beleuchteter Kasten (4 ), Licht in ein Prisma (7 ) schickt.
    5. Bordwand nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der beleuchtete Kasten ( 4 ) intern mit mindestens einem Leuchtmittel ( 5 ) und ein Reflektor (6) zur Lichtbündelung versehen ist.
    6. Bordwand nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet ist, daß das durchleuchtete Prisma (7) auf der Frontseite einen oder mehrere Werbeinformationen ( 8 ) aufnehmen kann.
    7. Bordwand nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet ist,daß das beleuchtete Prisma (7) mindestens eine hochglanzpollierte Kante (9 ) aufweist.
    8. Bordwand nach den Ansprüchen 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet ist, daß die Innen-Bordwand ( 2 ) metallisch( 1) im Laderaum befestigt ist.
    9. Bordwand nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet ist, daß die Innenbordwand (2 ) mit einer Folie (3 ) beschichtet ist.
    10. Bordwand nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet ist, daß die anzuschließende Beleuchtung ( 5 ) wahlweise über HOV, 230 V, 24 V oder 12 V betrieben werden kann.
    11. Bordwand nach den Ansprüchen 4 und 10, dadurch gekennzeichnet ist, daß die . Beleuchtung ( 5 ) wahlweise oder in Kombination mit Solarzellen, Akkubaterien oder einen extern gespeisten Wechselgleichrichter betrieben werden kann.
    12. Bordwand nach den Ansprüchenl, 4, 10 und 11, dadurch gekennzeichnet ist, daß die Beleuchtung ( 5 ) über eine Schaltzeituhr und /- oder einen Dämmerungsschalter gesteuert wird.
    13. Bordwand nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet ist, daß bei einer unbeleuchteten Version die Konstruktionen in Fig. 1.1 und Fig 1.2 (4,9,6,5) wegfallen.
    Ausfuhrung B Fig. 2 :
    1. Bordwand (in mehreren Teilen) für mobile Einrichtungen mit integrierter Vorrichtung zur Präsentation von Werbeinformationen, zum Einbau als Bordwand in Fahrzeuge, Anhänger, Container oder andere mobile Einrichtungen mit kastenförmigen Chassisaufbauten zur Aufnahme von Außenbordwänden.
    Gekennzeichnet dadurch, daß die Außenseite ( 9 ) ein transparentes Prisma aufweist. Diese Prisma (9 ) wird in den Chassisrahmen eingefügt. Eine mit Beleuchtung versehende Vorrichtung (5 ), die sich unmittelbar parallel in Längsrichtung dahinter befindet, welche ein Werbetransparent auf der Seite ( 8 ), die als Modul herausziehbar ist, beleuchtet.
    Hinter dem Modul ( 2, 4, 8,), befindet sich eine Innenbordwand ( 3 ) die aus dem Laderaum der mobilen Einrichtung gezogen, oder in den Laderaum geklappt werden kann.
    2. Bordwand nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet ist, daß die Außenseite (9 ) ein transparentes Prisma aus Polycabonat oder Spectar Copolyester 14471 ist, welches in den Chassisrahmen eingesetzt wird.
    3. Bordwand nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet ist, daß die Außenseite ( 9 ) oben mit einer Folie (6) versehen ist.
    4. Bordwand nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet ist, daß sich eine Lichtröhre oder eine Lichtschiene ( 5 ) horizontal in Längsrichtung hinter dem Front-Prisma (9) befindet.
    5. Bordwand nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet ist, daß sich bei der Wahl einer Licht schiene mindestens ein Leuchtmittel (7) in dieser befindet.
    6. Bordwand nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet ist, daß sich eine herausziehbare Werbewand ( 8 ) hinter der Beleuchtungseinrichtung ( 5 ) befindet.
    7. Bordwand nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet ist, daß sich die Werbewand ( 8 ) durch einen Griff ( 2 ) in Längsrichtung aus dem Laderaum ziehen läßt.
    8. Bordwand nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet ist, daß sich die Werbewand ( 8) in einem mit Rollen gelagerten System (4 ) befindet.
    9. Bordwand nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet ist, daß sich hinter der Werbewand ( 8 ) die Innenbordwand ( 3 ) befindet.
    10. Bordwand nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet ist, daß sich die Innenbordwand ( 3 ) anhand des Griffs ( 2 ) aus dem Laderaum in Längsrichtung herausziehen läßt.
    11. Bordwand nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet ist, daß die Innenbordwand ( 3 ) in zwei metallischen U- Profilen gelagert ist.
    12. Bordwand nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet ist, daß sich die Innenbordwand ( 3 ) alternativ in den Laderaum klappen läßt.
    13. Bordwand nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet ist, daß zur Betreibung der Beleuchtungseinrichtung wahlweise oder in Kombination (5 ), Akkubaterien, Solarzellen oder ein Wechsegleichrichter mit externer Speisung benutzt werden kann.
    -&dgr;-14.
    Bordwand nach einem der Ansprüche 4,5 oder 13, dadurch gekennzeichnet ist, daß das Leuchtmittel ( 7) wahlweise über 110 V, 230 V, 24 V oder 12 V betrieben werden kann.
    15. Bordwand nach einem der Ansprüche 4, 5,13 oder 14, dadurch gekennzeichnet ist, daß bei einer unbeleuchteten Version die Konstruktion in Fig. 2(5 und 7 ) wegfallen.
    16. Bordwand nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet ist, daß die Werbeträgerseite ( 8 ) bestehend aus einer Platte , die es erlaubt eine oder mehrere Werbeplakate zu pinnen, stecken, kleben oder durch Magnete an dieser zu befestigen.
DE29805484U 1998-03-23 1998-03-23 Bordwand (in mehreren Teilen) für mobile Einrichtungen mit integrierter Vorrichtung zur Präsentation von Werbeinformationen Expired - Lifetime DE29805484U1 (de)

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Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE10062168A1 (de) * 2000-12-14 2002-06-20 Volkswagen Ag Werbeschild für Fahrzeuge
DE10123829A1 (de) * 2001-05-16 2002-12-05 Tulo Loh Gmbh & Co Kg Fahrzeugaufbau

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