DE6920828U - Etui zur aufbewahrung von stiften - Google Patents
Etui zur aufbewahrung von stiftenInfo
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Description
Firma Eberhard FABER GmbH, 8430 Neumarkt/Opf., Postfach 22/23
"Etui zur Aufbewahrung von Stiften"
Die Neuerung betrifft ein Etui zur Aufbewahrung von Stiften,
insbesondere von holzgefaßten und lackierten Malstiften, be- . stehend aus einer äußeren Papphülse und einen die Stifte aufnehmenden
Einschubteil aus Kunststoff. Diese Einschübe bestehen bisher aus hartem Kunststoff, der sich in verschiedener
Hinsicht als nachteilig erwiesen hat. Vor allem führt er beim Einlegen von Farbstiften zu einem Beschädigen ihrer relativ
weichen Spitzen. Hinzu kommt sein großes spezifisches Gewicht, wodurch er bei Aufbewahrung größerer Stifte für Kinderhände zu
schwer wird. Insbesondere für die Benutzung durch Kinder besteht des weiteren die Gefahr, daß sich sich bei beschädigten Einschübe
an den sehr scharfen Bruchkanten des Kunststoffes verletzen können.
Der Neuerung liegt die Aufgabe zugrunde, unter Vermeidung der vorgenannten Nachteile ein Etui der eingangs beschriebenen Art
zu schaffen, das speziell für den Gebrauch durch Kinder sowie für das Einlegen von größeren Farbstiften geeignet ist.
Dazu schlägt die Neuerung vor, daß der Einschubteil aus geschäumtem
Kunststoff, bevorzugt geschäumten Polystyrol besteht. Die Kombination eines solchen Einschubteiles mit einer äußeren Papphülse
ergibt eine Reihe überraschender Vorbeile, die einem derartigen
Etui eine ideale Ausgestaltung für die Benutzung durch Kinder und das Einlegen von Farbstiften, vor allem Farbstiften grö-
-2-
ßeren Durchmessers und Länge vermitteln. So werden die Spitzen
der Farbstifte an dem geschäumten Kunststoff auf Grund seiner Nachgiebigkeit bei den währhd des Transportes auftretenden rüttelnden
Bewegungen nicht hart aufgeschlagen, sondern geschont. Sie bleiben daher auch bei starker Rüttelung - z.B. durch das
Kind selber - stets vor Bruch geschützt. Die Weichheit, bzw. Nachgiebigkeit des geschäumten Kunststoffes schützt ferner die
Außenlackierung der Farbstifte vor Druckstellen und Lackverkratzungen,
so daß die Stifte länger ansehnlich bleiben.
Hinzu kommt, daß auf Grund des geringen spezifischen Gewichtes des geschäumten Kunststoffes man relativ großvolumige Einschübe
herstellen kann, ohne daß das Etui zu schwer wird. Dies ist besonders für die Handhabung durch kleinere, noch nicht schulpflichtige
Kinder wichtig, für die es praktisch unmöglich ist, ein größeres Etui mit einem aus hartem, schweren Kunststoff hergestellten
Einschub von z.B. den Außenabmessungen 15 χ 25 cm zu halten. Die großvolumigen Einschübe nach der Neuerung zeichnen
sich außerdem durch eine besonders gute Stabilität und Hantierungsfestigkeit aus, was für den Gebrauch durch tolpatschige
Kinderhände zusätzlich von Vorteil ist. Sollte ein Stück des neuerungsgemäßen Einschubteiles abbrechen, so entstehen auf
Grund der Weichheit dieses Werkstoffes keine Bruchkanten, die eine VerIetzungsgefahr für den Benutzer, insbesondere Kinder,
bilden könnten. Dies ist gerada in Anbetracht der Aufgabenstellung
der Neuerung ein besonders wesentlicher Vorteil, der es in Verbindung mit den anderen Vorzügen der Neuerung ermöglicht, ein
solches Etui auch Kleinkindern unbesorgt in die Hand zu geben.
Erwähnt sei noch, daß ein solches Material "griffsympatisch"
ist, d.h. sich warm und angenehm anfühlt im Gegensatz zu einem
Einschub aus hartem, kalten Kunststoff oder Blech. Die Forra-
und Herstellungskosten der Einschübe nach der Neuerung sind geringer als die von harten Kunststoffschiebern. Schließlich
wirkt sich die erzielte Gewichtsersparnis auch günstig auf die Versand- und Zollspesen aus.
Ein besonderer Vorteil solcher Einschübe aus geschäumtem Kunststoff
besteht darin, daß sie drucknachgiebig sind und damit gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Neuerung gegenüber
den Innenabmessungen der Papphülse mit einem gewissen Übermaß hergestellt werden können. Damit besitzen sie einerseits'der
Papphülse einen strammen Sitz. Andererseits ist aufgrund der Nachgiebigkeit, bzw. Elastizität aber kein Blockieren der Verschiebemöglichkeit
oder etwa ein Zerstören der Papphülse zu befürchten. Damit werden außerdem die Stifte mit einem gewissen
Klemmsitz zwischen der Innenseite der oberen Fläche der Papphülse und ihrer Auflagefläche im Einschub gejialten und so
ein unerwünschtes Spiel, d.h. Klappern der Stifte während des Transportes vermieden. Auf Grund der erwähnten Nachgiebigkeit
und Weichheit des geschäumten Kunststoffes besteht jedoch trotzdem nicht die Gefahr einer Beschädigung der Lackierung der Stifte
beim Ein- und Ausschieben des Einschubteiles.
Weitere Vorteile und Merkmale der Neuerung sind dem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel su entnehmen. Es
zeigt:
Fig. 1 in der Draufsicht den Einschub ohne Papphülse und
Fig. 2 einen Schnitt gemäß der Linie H-II der Fig. 1, mit Papphülse
Das Etui besteht aus dem Einschub 1, der aus geschäumten) Kunststoff
hergestellt ist und der ihn umgebenden Papphülse 2, die für das Ein- und Ausschieben des Teiles 1 an ihren beiden Stirnseiten
offen ist.
Die Herstellung des Einschubes 1 aus geschäumtem Kunststoff,
z.B. Polystyrol, ist bei Ziffer 1* angedeutet. Die Stifte 3 sind in den Raum 4 eingelegt, der den größeren Teil des Einschubes
einnimmt und Längsleisten 5 besitzt, die den Stiften 3 den notwendigen seitlichen Halt geben.
Zu einem der Stirnenden hin gelegen sind zwei Öffnungen 6 und 7
für das Einlegen eines Radiergummis 8 und eines Bleistiftanspitzers 9 vorgesehen. Diese Öffnungen können Erweiterungen 10,11
besitzen, um den Radiergummi und den Spitzer besser von der Seite her ergreifen zu können.
-Ansprüche-
Claims (4)
1.) Etui zur Aufbewahrung von Stiften, insbesondere von holzgefaßten
und lackierten Malstiften, bestehend aus einer äußeren Papphülse und einen die Stifte aufnehmenden Einschubteil
aus Kunststoff, dadurch gekennzeichnet, daß das Einschubteil (1) aus geschäumtem Kunststoff (I1), bevorzugt
geschäumtem Polystyrol besteht.
2.) Etui nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Einschubteil (1) gegenüber den Innenabmessungen der Papphülse
(2) ein geringes Übermaß besitzt.
3.) Etui nach Anspruch 1, oder den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß an einer Stirnseite des Einschubteiles
Öffnungen (6,7) zum Einlegen eines Bleistiftspitzers (9) und eines Radiergummis (8) vorgesehen sind.
4.) Etui nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die öffnungen
(6,7) Erweiterungen (10,11) zum seitlichen Ergreifen des Spitzers (9) und des Radiergummis (8) besitzen.
692082
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19696920828 DE6920828U (de) | 1969-05-23 | 1969-05-23 | Etui zur aufbewahrung von stiften |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19696920828 DE6920828U (de) | 1969-05-23 | 1969-05-23 | Etui zur aufbewahrung von stiften |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE6920828U true DE6920828U (de) | 1969-10-23 |
Family
ID=6602402
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19696920828 Expired DE6920828U (de) | 1969-05-23 | 1969-05-23 | Etui zur aufbewahrung von stiften |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE6920828U (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| US7976449B2 (en) | 2007-05-23 | 2011-07-12 | IWX Verpackungstechnik GmbH | Transfer device for transferring a folding box |
-
1969
- 1969-05-23 DE DE19696920828 patent/DE6920828U/de not_active Expired
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| US7976449B2 (en) | 2007-05-23 | 2011-07-12 | IWX Verpackungstechnik GmbH | Transfer device for transferring a folding box |
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