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DE69200625T2 - Verpackungsbehälter und verfahren zu dessen herstellung. - Google Patents

Verpackungsbehälter und verfahren zu dessen herstellung.

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Publication number
DE69200625T2
DE69200625T2 DE69200625T DE69200625T DE69200625T2 DE 69200625 T2 DE69200625 T2 DE 69200625T2 DE 69200625 T DE69200625 T DE 69200625T DE 69200625 T DE69200625 T DE 69200625T DE 69200625 T2 DE69200625 T2 DE 69200625T2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
outer part
packaging container
projections
inner part
container according
Prior art date
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DE69200625T
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English (en)
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DE69200625D1 (de
Inventor
Henrik Bjerkelund
Christoffer Glowacki
Yngve Holmberg
Karl Nideborn
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Akerlund and Rausing AB
Original Assignee
Akerlund and Rausing AB
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Publication date
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Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D25/00Details of other kinds or types of rigid or semi-rigid containers
    • B65D25/34Coverings or external coatings
    • B65D25/36Coverings or external coatings formed by applying sheet material

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Packages (AREA)
  • Auxiliary Devices For And Details Of Packaging Control (AREA)
  • Cartons (AREA)
  • Containers Having Bodies Formed In One Piece (AREA)
  • Making Paper Articles (AREA)
  • Supplying Of Containers To The Packaging Station (AREA)
  • Stackable Containers (AREA)
  • Bag Frames (AREA)
  • Push-Button Switches (AREA)

Description

    Technisches Feld:
  • Die Erfindung betrifft einen Verpackungsbehälter und ein Verfahren zur Herstellung desselbigen gemäß dem Oberbegriff der unabhängigen Patentansprüche. Der Verpackungsbehälter gemäß der Erfindung ist besonders geeignet zur Lagerung von Nahrungsmitteln und ist von der Art, daß er vorteilhafterweise direkt auf einen Frühstückstisch oder dergleichen gestellt werden kann.
  • Stand der Technik:
  • Verpackungsbehälter für Nahrungsmittel wie z.B. Butter und dergleichen, welche auf einem gedeckten Tisch gestellt werden können, sind seit längerem bekannt und sind unterschiedlich geformt. Sie alle besitzen einen Deckel, mit welchem sie geschlossen werden können. Ein gemeinsames Merkmal von Verpakkungsbehältern dieser Art ist, daß sie alle aus mehr als einem Material hergestellt sind. Sie bestehen aus einem steiferem Außenmaterial, welches Mehrschichtpappe, Papier, dickes Plastik, oder dergleichen sein kann, und einem inneren etwas dünneren,jedoch luft- und wasserundurchlässigem Material, beispielsweise eine geeignete Art einer Plastikfolie. Diese Materialien, welche getrennt zu der guten Funktion des Verpakkungsbehälters beitragen, werden miteinander auf unterschiedliche Art verbunden. Die üblichste Art ist jedoch, daß sie entweder an den Kanten oder über die gesamte Oberfläche miteinander verschweißt werden oder daß sie durch Kleben oder dergleichen verbunden werden können. Die Verpackungsbehälter erhalten dadurch ein gleichmäßiges Aussehen, und ihre Funktion ist störungsfrei.
  • Ein Behälter gemäß des Oberbegriffes des Patentanspruchs 1 ist aus der SE-B-350 943 bekannt, welche einen Behälter mit einer inneren und äußeren Schale beschreibt. Die Außenschale wird aus Pappe hergestellt und wird aus einem Rohling formgestanzt, woraufhin die überlappenden Endteile mit Klebstoff zusammengeklebt werden. Die innere wird in die äußere Schale heißgeformt, und an den Eckbereichen treten Vorsprünge der Innenschale durch die Außenschale mittels Löcher hervor, welche passend in der Außenschale vorgesehen sind. Eine vertikale Trennung der Schalenelemente ist daher erschwert. Der so gebildete Behälter kann durch die Zugabe von Klebstoff zwischen der Innen- und Außenschale ergänzt werden, um die Möglichkeit einer zufälligen Trennung auszuschließen.
  • Technisches Problem:
  • Bei den oben genannten Verpackungsbehältern besteht ein Problem, welches in den letzten Jahren ständig größer geworden ist, darin, daß sie aus zwei oder mehr Materialien bestehen. Dies ist an sich für den Verpackungsbehälter selbst kein Problem, stellt jedoch ein großes Hindernis dar, wenn die Verpakkungsbehälter benutzt wurden und man beabsichtigt die Materialien, aus denen sie hergestellt wurden, wiederzugewinnen. Aufgrund der guten Verbindung zwischen den verschiedenen Materialien ist es sehr schwierig diese Materialien auf einfache Weise zu trennen. Dies ist jedoch notwendig, falls die Materialien wiedergewonnen werden sollen. Man kann nicht Plastik zusammen mit Zellulosefasern schmelzen und entweder Plastik oder die Zellulosefasern in dem Papiermaterial wiedergewinnen. Diese Teile verschiedener Arten an Plastikmaterial müssen getrennt werden, bevor mit der Wiedergewinnung mittels bekannter Verfahren begonnen werden kann.
  • Obwohl die oben genannte SE-B-350 943 einen Weg zur Lösung dieses Problems beschreitet, kann ein Biegen der Behälter die Trennung der Schichten des Behälters verursachen, solange kein Klebstoff verwendet wird. Der Gebrauch von Klebstoff zwischen den Schichten hat jedoch Einfluß auf die Recylingeigenschaften des Behälters.
  • Die Erfindung:
  • Um die Wiedergewinnung verschiedener Materialien, welche Teil eines Verpackungsbehälters sind, möglich zu machen, wurde das Problem mit den obigen Artikeln gemäß der Erfindung gelöst und ein Verpackungsbehälter geschaffen, welcher aus Schichten zweier oder mehr gleicher oder verschiedener Materialien, wie Plastik und Pappe, besteht und welcher die Merkmale des Patentanspruchs 1 aufweist. Die Schichten werden somit im wesentlichen mittels mechanischer Befestigung miteinander zusammengehalten und können ohne den Gebrauch eines Werkzeuges getrennt werden.
  • Bevorzugte Merkmale werden in den abhängigen Ansprüchen definiert.
  • Die mechanische Befestigung weist kropfähnliche Vorsprünge in einem der Teile auf, welche in Löcher des zweiten Teils gepreßt werden. Diese Vorsprünge erstrecken sich durch die Löcher in dem anderen Teil und bilden Kappen auf dessen Außenseite.
  • Es ist ferner von Vorteil, daß die mechanische Befestigung auch Überhänge an dem oberen Teil des Innenteils aufweist, welche eine Nut bilden, in die der obere Teil des Außenteils paßt. Diese beiden Maßnahmen können kombiniert werden.
  • Es ist vorteilhaft, daß der Überhang mit einer Nut an jeder Ecke des Verpackungsbehälters angeordnet ist, falls dieser vier Ecken aufweist, und daß die kropfähnlichen Vorsprünge in einer oder mehr horizontalen Reihen angeordnet sind.
  • Der Außenteil des Verpackungsbehälters gemäß der Erfindung kann passend zwei oder mehr überlappende Materialien aufweisen, welche hauptsächlich mittels der kropfähnliche Vorsprünge und Nuten zusammengehalten werden.
  • Die Erfindung weist auch ein Verfahren zur Herstellung des obigen Verpackungsbehälters auf, welches durch die Merkmale des unabhängigen Verfahrensanspruch beschrieben ist.
  • Der Innenteil kann passend über die Kante des Außenteils geformt sein.
  • Gemäß einer Abwandlung des Verfahrens kann der Innenteil zunächst vorgeformt werden und daraufhin mit dem Außenteil durch Schnappverbindung verbunden werden.
  • Genaue Beschreibung der Erfindung:
  • Die Erfindung wird im folgenden in Verbindung mit den Zeichnungen genauer beschrieben.
  • Es zeigen:
  • Fig. 1 eine perspektivische Ansicht des Verpackungsbehälters gemäß der Erfindung,
  • Fig. 2 einen Schnitt entlang der Linie A-A in Fig. 1, welches an sich keine Ausführungsform der Erfindung darstellt,
  • Fig. 3 einen Schnitt entlang der Linie B-B in Fig. 1, und
  • Fig. 4 einen Schnitt durch die Wandung des Verpackungsbehälters gemäß einer Ausführungsform der Erfindung.
  • Fig. 1 zeigt einen Verpackungsbehälter für Nahrungsmittel mit einem Außenteil 1 und einem Innenteil 2. Der Außenteil besteht bei der Erfindung aus Mehrschichtpappe, welche ausgestanzt und in einer Form gefaltet wurde. Auf der Mehrschichtpappe wurden Stanzlöcher 3 ausgestanzt. Aus dem Innenteil 2 hat man hingegen kropfähnliche Vorsprünge 4 angebracht, welche in die Löcher 3 passen und direkt gegenüber von diesen angebracht sind, und welche schließlich in die Löcher 3 gepreßt wurden. Die Löcher 3 und die Vorsprünge 4 sind passend in horizontalen Reihen angeordnet. In der Figur wird eine Reihe gezeigt, aber es können sogar eine Vielzahl solcher Reihen angebracht werden.
  • An den vier Ecken des Verpackungsbehälters ist ein Überhang 5 an dem Innenteil der Plastikschachtel angebracht. In diese Überhänge wurden Nuten gemacht, in welche das Außenteil paßt. Dies wird im weiteren in Verbindung mit Fig. 3 beschrieben.
  • Fig. 2, welche einen Schnitt entlang der Linie A-A in Fig. 1 darstellt, zeigt das Innenteil 2 des Verpackungsbehälters und das Außenteil 1. Wie aus der Figur hervorgeht sind kropfähnliche Vorsprünge 4 am Innenteil 2 angebracht, welche in die Löcher 3 in dem steiferen Außenteil gepreßt wurden. Auf diese Weise ist das Innenteil mit dem Außenteil zusammengeschlossen, so daß keine Bewegung des einen oder des anderen Teiles relativ zueinander nach oben oder unten vorkommen kann. Gemäß der Figur sind die Vorsprünge 4 etwas tiefer als die Löcher ausgelegt worden, so daß sie nach außen außerhalb der Außenfläche der Außenwandung 1 herausragen und außerhalb der Oberfläche Kappen bilden. Der Boden der Vorsprünge kann jedoch mit der Außenwandung des Außenteiles 1 bündig sein.
  • Fig. 3, welche einen Schnitt entlang der Linie B-B in Fig. 1 darstellt, zeigt, daß das Innenteil 2 mit einem Überhang hergestellt wurde, welcher eine Nut 7 in dem Innenteil 2 bildet. In diese Nut 7 paßt das Außenteil 1. Dieser Überhang 6 liegt nahe an dem oberen Teil des Innenteils 2 und man hat daher eine Aussparung in den Außenteil 1 vorgesehen, so daß es in die Nut 7 paßt.
  • Bei der Ausführungsform der Erfindung gemäß Fig. 4 wurde das Außenteil mit zwei Materialien derselben Art, welche sich überlappen, ausgeführt. Sie werden zusammengehalten durch die kropfähnlichen Vorsprünge 4, mit oder ohne Kappen, und die Nuten 7 des Innenteils. Die Löcher 3 können gleich groß sein oder das Innere kann etwas größer gemacht werden als das Äußere.
  • Durch das mechanische Anschließen des Innenteils 2 an das Außenteil 1 mittels der Vorsprünge 4 und des Überhanges 6 mit den Nuten 7 hat man eine sehr stabile Anordnung erhalten, welche aber trotzdem einfach zu trennen ist. Wenn die Verpackungsbehälter geleert, sind kann man die zwei Teile ohne Gebrauch irgendeines Werkzeuges auf einfache Weise trennen und sie verschiedenen Fächern beim Sortieren zuführen. Hierdurch erreicht man natürlich große Umweltverbesserungen, da die beiden Teile in ihrer Gesamtheit durch bekannte Verfahren wiedergewonnen werden können.
  • Falls man es wünscht, kann man die Befestigung mittels eines geeigneten Klebers an bestimmten Stellen verstärken, muß dann aber darauf achten, daß der Klebstoff bei der Trennung gänzlich nur auf einem der Teile bleibt, bei dem er keine Verunreinigung verursachen kann.
  • Der Verpackungsbehälter gemäß der Erfindung kann hergestellt werden, indem zunächst ein Kartonrohling ausgestanzt wird, welcher den Außenteil des Verpackungsbehälters bilden wird, und diesen in eine Form plaziert. In der Form kann man daraufhin mittels bekannter Verfahren eine Plastikfolie anbringen, welche den inneren Teil 2 bilden wird, und diese mittels Vakuumformgebung, Heißformen, Druckformen oder Extrusion einpressen oder ansaugen.
  • Ein anderer Weg zur Herstellung des Verpackungsbehälters gemäß der Erfindung ist, daß man zunächst den Innenteil 2 herstellt und dann dieses mit dem gefalteten Außenteil mittels Schnappverbindung verbindet.
  • Die Erfindung ist nicht auf die gezeigte Ausführungsform beschränkt und kann in unterschiedlicher Weise innerhalb des Umfangs der Patentansprüche verändert werden. Die Materialien bei dem Verpackungsbehälter müssen folglich nicht unterschiedlich sein, sondern sie können aus demselben Material hergestellt sein, welches man trotzdem möglicherweise nach Gebrauch zu trennen wünscht. Eines der Materialien kann beispielsweise mit Druckfarbe versehen sein und soll daher nicht mit dem anderen vermischt werden.

Claims (8)

1. Verpackungsbehälter aus zwei oder mehreren Schichten, wie beispielsweise Kunststoff/Kunststoff oder Kunststoff/Karton, wobei die unterschiedlichen Schichten im wesentlichen durch mechanische Befestigung aneinander mit Hilfe von kropfähnlichen Vorsprüngen (4) im Innenteil (2) zusammengehalten sind, die sich durch Löcher (3)in dem Außenteil (1) nach außen erstrecken, dadurch gekennzeichnet, daß die kropfähnlichen Vorsprünge auf der Außenseite dieses Teils (1) kleine Kappen bilden, wobei die Kappen die Außenseite des Außenteils (1) überlappen.
2. Verpackungsbehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zu der mechanischen Befestigung weiterhin ein Überhang (5) an den oberen Abschnitt des Innenteils (2) gehört, der eine Nut (7) bildet, in welcher der obere Abschnitt des Außenteils (1) passend sitzt.
3. Verpackungsbehälter nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Überhang (5) mit Nuten (7) an jeder Ecke angeordnet ist.
4. Verpackungsbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die kropfähnlichen Vorsprünge (4) in einer oder mehreren horizontalen Reihen angeordnet sind.
5. Verpackungsbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Außenteil (1) überlappende Anschlüsse von wenigstens zwei überlappenden Schichten bildet, die hauptsächlich mittels der kropfähnlichen Vorsprünge (4) und der Nuten (7) zusammengehalten sind.
6. Verfahren zur Herstellung eines Verpackungsbehälters nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Außenteil (1) beispielsweise in Form eines gestanzten Kartonrohlings in einer Form angeordnet wird, wonach der Innenteil (2), beispielsweise in Form eines Kunststoffrohlings, durch Vakuumformgebung, Heißformen, Druckformen oder Extrusion derart aufgebracht wird, daß die kropfähnlichen Vorsprünge in dem Innenteil (2) sich durch Löcher (3) in dem Außenteil (1) nach außen erstrecken, um auf diese Weise kleine Kappen an der Außenseite des Außenteils (1) zu bilden, wobei die Kappen die Außenseite des Außenteils (1) überlappen.
7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Innenteil (2) über den Rand des Außenteils (1) geformt wird.
8. Verfahren in Abwandlung von Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Innenteil (2) anfangs vorgeformt und danach mit dem Außenteil (1) durch eine Schnappverbindung derart verbunden wird, daß die kleinen Kappen die Außenseite des Außenteils (1) überlappen.
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DE69200625D1 DE69200625D1 (de) 1994-12-08
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ES (1) ES2066606T3 (de)
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SE (1) SE9100905L (de)
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