Technisches Feld:
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Die Erfindung betrifft einen Verpackungsbehälter und ein
Verfahren zur Herstellung desselbigen gemäß dem Oberbegriff der
unabhängigen Patentansprüche. Der Verpackungsbehälter gemäß
der Erfindung ist besonders geeignet zur Lagerung von
Nahrungsmitteln und ist von der Art, daß er vorteilhafterweise
direkt auf einen Frühstückstisch oder dergleichen gestellt
werden kann.
Stand der Technik:
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Verpackungsbehälter für Nahrungsmittel wie z.B. Butter und
dergleichen, welche auf einem gedeckten Tisch gestellt werden
können, sind seit längerem bekannt und sind unterschiedlich
geformt. Sie alle besitzen einen Deckel, mit welchem sie
geschlossen werden können. Ein gemeinsames Merkmal von
Verpakkungsbehältern dieser Art ist, daß sie alle aus mehr als einem
Material hergestellt sind. Sie bestehen aus einem steiferem
Außenmaterial, welches Mehrschichtpappe, Papier, dickes
Plastik, oder dergleichen sein kann, und einem inneren etwas
dünneren,jedoch luft- und wasserundurchlässigem Material,
beispielsweise eine geeignete Art einer Plastikfolie. Diese
Materialien, welche getrennt zu der guten Funktion des
Verpakkungsbehälters beitragen, werden miteinander auf
unterschiedliche Art verbunden. Die üblichste Art ist jedoch, daß sie
entweder an den Kanten oder über die gesamte Oberfläche
miteinander verschweißt werden oder daß sie durch Kleben oder
dergleichen verbunden werden können. Die Verpackungsbehälter
erhalten dadurch ein gleichmäßiges Aussehen, und ihre Funktion
ist störungsfrei.
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Ein Behälter gemäß des Oberbegriffes des Patentanspruchs 1 ist
aus der SE-B-350 943 bekannt, welche einen Behälter mit einer
inneren und äußeren Schale beschreibt. Die Außenschale wird
aus Pappe hergestellt und wird aus einem Rohling formgestanzt,
woraufhin die überlappenden Endteile mit Klebstoff
zusammengeklebt werden. Die innere wird in die äußere Schale
heißgeformt, und an den Eckbereichen treten Vorsprünge der
Innenschale durch die Außenschale mittels Löcher hervor, welche
passend in der Außenschale vorgesehen sind. Eine vertikale
Trennung der Schalenelemente ist daher erschwert. Der so
gebildete Behälter kann durch die Zugabe von Klebstoff zwischen
der Innen- und Außenschale ergänzt werden, um die Möglichkeit
einer zufälligen Trennung auszuschließen.
Technisches Problem:
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Bei den oben genannten Verpackungsbehältern besteht ein
Problem, welches in den letzten Jahren ständig größer geworden
ist, darin, daß sie aus zwei oder mehr Materialien bestehen.
Dies ist an sich für den Verpackungsbehälter selbst kein
Problem, stellt jedoch ein großes Hindernis dar, wenn die
Verpakkungsbehälter benutzt wurden und man beabsichtigt die
Materialien, aus denen sie hergestellt wurden, wiederzugewinnen.
Aufgrund der guten Verbindung zwischen den verschiedenen
Materialien ist es sehr schwierig diese Materialien auf einfache
Weise zu trennen. Dies ist jedoch notwendig, falls die
Materialien wiedergewonnen werden sollen. Man kann nicht Plastik
zusammen mit Zellulosefasern schmelzen und entweder Plastik oder
die Zellulosefasern in dem Papiermaterial wiedergewinnen.
Diese
Teile verschiedener Arten an Plastikmaterial müssen
getrennt werden, bevor mit der Wiedergewinnung mittels bekannter
Verfahren begonnen werden kann.
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Obwohl die oben genannte SE-B-350 943 einen Weg zur Lösung
dieses Problems beschreitet, kann ein Biegen der Behälter die
Trennung der Schichten des Behälters verursachen, solange kein
Klebstoff verwendet wird. Der Gebrauch von Klebstoff zwischen
den Schichten hat jedoch Einfluß auf die Recylingeigenschaften
des Behälters.
Die Erfindung:
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Um die Wiedergewinnung verschiedener Materialien, welche Teil
eines Verpackungsbehälters sind, möglich zu machen, wurde das
Problem mit den obigen Artikeln gemäß der Erfindung gelöst und
ein Verpackungsbehälter geschaffen, welcher aus Schichten
zweier oder mehr gleicher oder verschiedener Materialien, wie
Plastik und Pappe, besteht und welcher die Merkmale des
Patentanspruchs 1 aufweist. Die Schichten werden somit im
wesentlichen mittels mechanischer Befestigung miteinander
zusammengehalten und können ohne den Gebrauch eines Werkzeuges
getrennt werden.
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Bevorzugte Merkmale werden in den abhängigen Ansprüchen
definiert.
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Die mechanische Befestigung weist kropfähnliche Vorsprünge in
einem der Teile auf, welche in Löcher des zweiten Teils
gepreßt werden. Diese Vorsprünge erstrecken sich durch die
Löcher in dem anderen Teil und bilden Kappen auf dessen
Außenseite.
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Es ist ferner von Vorteil, daß die mechanische Befestigung
auch Überhänge an dem oberen Teil des Innenteils aufweist,
welche eine Nut bilden, in die der obere Teil des Außenteils
paßt. Diese beiden Maßnahmen können kombiniert werden.
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Es ist vorteilhaft, daß der Überhang mit einer Nut an jeder
Ecke des Verpackungsbehälters angeordnet ist, falls dieser
vier Ecken aufweist, und daß die kropfähnlichen Vorsprünge in
einer oder mehr horizontalen Reihen angeordnet sind.
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Der Außenteil des Verpackungsbehälters gemäß der Erfindung
kann passend zwei oder mehr überlappende Materialien
aufweisen, welche hauptsächlich mittels der kropfähnliche Vorsprünge
und Nuten zusammengehalten werden.
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Die Erfindung weist auch ein Verfahren zur Herstellung des
obigen Verpackungsbehälters auf, welches durch die Merkmale
des unabhängigen Verfahrensanspruch beschrieben ist.
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Der Innenteil kann passend über die Kante des Außenteils
geformt sein.
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Gemäß einer Abwandlung des Verfahrens kann der Innenteil
zunächst vorgeformt werden und daraufhin mit dem Außenteil durch
Schnappverbindung verbunden werden.
Genaue Beschreibung der Erfindung:
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Die Erfindung wird im folgenden in Verbindung mit den
Zeichnungen genauer beschrieben.
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Es zeigen:
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Fig. 1 eine perspektivische Ansicht des
Verpackungsbehälters gemäß der Erfindung,
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Fig. 2 einen Schnitt entlang der Linie A-A in Fig. 1,
welches an sich keine Ausführungsform der Erfindung
darstellt,
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Fig. 3 einen Schnitt entlang der Linie B-B in Fig. 1, und
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Fig. 4 einen Schnitt durch die Wandung des
Verpackungsbehälters gemäß einer Ausführungsform der Erfindung.
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Fig. 1 zeigt einen Verpackungsbehälter für Nahrungsmittel mit
einem Außenteil 1 und einem Innenteil 2. Der Außenteil besteht
bei der Erfindung aus Mehrschichtpappe, welche ausgestanzt und
in einer Form gefaltet wurde. Auf der Mehrschichtpappe wurden
Stanzlöcher 3 ausgestanzt. Aus dem Innenteil 2 hat man
hingegen kropfähnliche Vorsprünge 4 angebracht, welche in die
Löcher 3 passen und direkt gegenüber von diesen angebracht sind,
und welche schließlich in die Löcher 3 gepreßt wurden. Die
Löcher 3 und die Vorsprünge 4 sind passend in horizontalen
Reihen angeordnet. In der Figur wird eine Reihe gezeigt, aber
es können sogar eine Vielzahl solcher Reihen angebracht
werden.
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An den vier Ecken des Verpackungsbehälters ist ein Überhang 5
an dem Innenteil der Plastikschachtel angebracht. In diese
Überhänge wurden Nuten gemacht, in welche das Außenteil paßt.
Dies wird im weiteren in Verbindung mit Fig. 3 beschrieben.
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Fig. 2, welche einen Schnitt entlang der Linie A-A in Fig. 1
darstellt, zeigt das Innenteil 2 des Verpackungsbehälters und
das Außenteil 1. Wie aus der Figur hervorgeht sind
kropfähnliche Vorsprünge 4 am Innenteil 2 angebracht, welche in die
Löcher 3 in dem steiferen Außenteil gepreßt wurden. Auf diese
Weise ist das Innenteil mit dem Außenteil zusammengeschlossen,
so daß keine Bewegung des einen oder des anderen Teiles
relativ zueinander nach oben oder unten vorkommen kann. Gemäß der
Figur sind die Vorsprünge 4 etwas tiefer als die Löcher
ausgelegt worden, so daß sie nach außen außerhalb der Außenfläche
der Außenwandung 1 herausragen und außerhalb der Oberfläche
Kappen bilden. Der Boden der Vorsprünge kann jedoch mit der
Außenwandung des Außenteiles 1 bündig sein.
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Fig. 3, welche einen Schnitt entlang der Linie B-B in Fig. 1
darstellt, zeigt, daß das Innenteil 2 mit einem Überhang
hergestellt wurde, welcher eine Nut 7 in dem Innenteil 2 bildet.
In diese Nut 7 paßt das Außenteil 1. Dieser Überhang 6 liegt
nahe an dem oberen Teil des Innenteils 2 und man hat daher
eine Aussparung in den Außenteil 1 vorgesehen, so daß es in
die Nut 7 paßt.
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Bei der Ausführungsform der Erfindung gemäß Fig. 4 wurde das
Außenteil mit zwei Materialien derselben Art, welche sich
überlappen, ausgeführt. Sie werden zusammengehalten durch die
kropfähnlichen Vorsprünge 4, mit oder ohne Kappen, und die
Nuten 7 des Innenteils. Die Löcher 3 können gleich groß sein
oder das Innere kann etwas größer gemacht werden als das
Äußere.
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Durch das mechanische Anschließen des Innenteils 2 an das
Außenteil 1 mittels der Vorsprünge 4 und des Überhanges 6 mit
den Nuten 7 hat man eine sehr stabile Anordnung erhalten,
welche aber trotzdem einfach zu trennen ist. Wenn die
Verpackungsbehälter geleert, sind kann man die zwei Teile ohne
Gebrauch irgendeines Werkzeuges auf einfache Weise trennen
und sie verschiedenen Fächern beim Sortieren zuführen.
Hierdurch erreicht man natürlich große Umweltverbesserungen, da
die beiden Teile in ihrer Gesamtheit durch bekannte Verfahren
wiedergewonnen werden können.
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Falls man es wünscht, kann man die Befestigung mittels eines
geeigneten Klebers an bestimmten Stellen verstärken, muß dann
aber darauf achten, daß der Klebstoff bei der Trennung
gänzlich nur auf einem der Teile bleibt, bei dem er keine
Verunreinigung verursachen kann.
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Der Verpackungsbehälter gemäß der Erfindung kann hergestellt
werden, indem zunächst ein Kartonrohling ausgestanzt wird,
welcher den Außenteil des Verpackungsbehälters bilden wird,
und diesen in eine Form plaziert. In der Form kann man
daraufhin mittels bekannter Verfahren eine Plastikfolie anbringen,
welche den inneren Teil 2 bilden wird, und diese mittels
Vakuumformgebung, Heißformen, Druckformen oder Extrusion
einpressen oder ansaugen.
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Ein anderer Weg zur Herstellung des Verpackungsbehälters gemäß
der Erfindung ist, daß man zunächst den Innenteil 2 herstellt
und dann dieses mit dem gefalteten Außenteil mittels
Schnappverbindung verbindet.
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Die Erfindung ist nicht auf die gezeigte Ausführungsform
beschränkt und kann in unterschiedlicher Weise innerhalb des
Umfangs der Patentansprüche verändert werden. Die Materialien
bei dem Verpackungsbehälter müssen folglich nicht
unterschiedlich sein, sondern sie können aus demselben Material
hergestellt sein, welches man trotzdem möglicherweise nach Gebrauch
zu trennen wünscht. Eines der Materialien kann beispielsweise
mit Druckfarbe versehen sein und soll daher nicht mit dem
anderen vermischt werden.