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DE4341129A1 - Hohlkörper und Zuschnitt zur Herstellung des Hohlkörpers - Google Patents

Hohlkörper und Zuschnitt zur Herstellung des Hohlkörpers

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DE4341129A1
DE4341129A1 DE19934341129 DE4341129A DE4341129A1 DE 4341129 A1 DE4341129 A1 DE 4341129A1 DE 19934341129 DE19934341129 DE 19934341129 DE 4341129 A DE4341129 A DE 4341129A DE 4341129 A1 DE4341129 A1 DE 4341129A1
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DE19934341129
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KETTNER VERPACKUNGSMASCHF
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KETTNER VERPACKUNGSMASCHF
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
    • B65D5/02Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper by folding or erecting a single blank to form a tubular body with or without subsequent folding operations, or the addition of separate elements, to close the ends of the body
    • B65D5/0227Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper by folding or erecting a single blank to form a tubular body with or without subsequent folding operations, or the addition of separate elements, to close the ends of the body with end closures formed by inward folding of flaps and securing them by heat-sealing, by applying adhesive to the flaps or by staples
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
    • B65D5/02Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper by folding or erecting a single blank to form a tubular body with or without subsequent folding operations, or the addition of separate elements, to close the ends of the body
    • B65D5/0209Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper by folding or erecting a single blank to form a tubular body with or without subsequent folding operations, or the addition of separate elements, to close the ends of the body the tubular body having a curved or partially curved cross-section

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Cartons (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft einen Hohlkörper gemäß des Oberbegriffes von Anspruch 1 und einen Zuschnitt zur Herstellung des Hohlkörpers gemäß Oberbegriff von Anspruch 3.
Bekannte Hohlkörper weisen Ecken zwischen den einzelnen Seitenwänden auf, die Zuschnitte, aus denen die bekannten Hohlkörper herstellbar sind weisen Sollknickstellen auf, welche beim fertigen Hohlkörper die Ecken ergeben. Der Materialbedarf für die Zuschnitte hängt direkt von der Form des fertigen Hohlkörpers ab.
Aus Zuschnitten hergestellte Hohlkörper sind in der Regel aus Karton oder Wellpappe hergestellt und werden im allgemeinen Sprachgebrauch üblicherweise Kiste genannt.
Werden in derartige Kisten Gegenstände wie Dosen oder Flaschen, also Gegenstände die zumindest teilweise zylinderförmig gestaltet sind, verpackt, so entsteht im Eckbereich der Seitenwände der Kiste ein Freiraum zwischen Kiste und runder Außenfläche des Gegenstandes. Der Materialbedarf für die Kiste ist daher höher als unbedingt notwendig.
Um den Materialbedarf für die Zuschnitte zu verringern sind beispielsweise aus der EP 04 86 860 Kisten bekannt, deren Ecke zwischen den Seitenwänden abgefast ist. Durch die abgefasten Ecken entsteht im Eckbereich dieser Kiste ein geringerer Freiraum zwischen den Gegenständen und der Kiste als bei einer Kiste mit nicht abgefasten Ecken. Dennoch verbleibt immer noch ein Freiraum, denn die abgefaste Ecke kann nur in einer Linie tangential an der Außenwand der Gegenstände anliegen. Daneben verbleibt weiter ein Freiraum. Der Materialbedarf für den Zuschnitt ist somit auch bei diesem Stand der Technik noch größer als prinzipiell notwendig.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung eine Kiste und einen Zuschnitt zu schaffen, aus welchem eine erfindungsgemäße Kiste herstellbar ist, bei welcher der Freiraum zwischen Außenwand der Gegenstände und Innenseite der Kiste minimiert wird und somit der Materialbedarf für die Kiste so gering wie möglich gehalten ist.
Diese Aufgabe ist gelöst durch die kennzeichnenden Merkmale der auf den Hohlkörper bezogenen Anspruch 1 und den auf die Zuschnitt bezogenen Anspruch 3.
Die jeweiligen Unteransprüche betreffen Weiterbildungen oder besondere Ausgestaltungsformen der Erfindung.
Die Erfindung macht sich dabei die Erkenntnis zu eigen, daß der Freiraum im Eckbereich dadurch vermieden werden kann, wenn der Eckbereich der Kiste mit einem Radius versehen ist und dieser Radius in etwa dem Radius der in der Kiste zu verpackenden Gegenstände entspricht.
Eine weitere erfindungsgemäße Erkenntnis wird darin gesehen, daß beim Verarbeiten des Zuschnitts zu einer Kiste der Vorgang des Radiusformens wesentlich erleichtert wird, wenn der Zuschnitt in dem Bereich, der später den gerundeten Eckbereich der Kiste ergibt eine verringerte Biegesteifigkeit aufweist.
Nachfolgend wird ein mögliches Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Bezugszeichenliste und zweier Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 den Zuschnitt und
Fig. 2 eine aus dem Zuschnitt gemäß Fig. 1 hergestellte Kiste.
Der Zuschnitt 1 besteht beispielsweise aus Wellpappe oder Karton. Der Zuschnitt 1 ist unterteilt in eine Vielzahl von Teilflächen. Die Teilflächen ergeben nach dem Falten und Verkleben des flachen, quasi zweidimensionalen Zuschnitts einen dreidimensionalen Hohlkörper. Dabei ergeben die in der Zeichnung mit dem Bezugszeichen 2 versehenen Teilflächen die Seitenwände des Hohlkörpers. Die Teilflächen 3 bilden beim gefalteten Hohlkörper die abgerundeten Eckbereiche der Seitenwände. Die Teilflächen 4 bilden den Boden- und Deckelbereich des fertigen Hohlkörpers.
Im Zuschnitt 1 sind eine Vielzahl von Biegelinien 5, 6 angebracht. Die Biegelinien sind in das Material des Zuschnittes eingeprägt. Die Struktur des Zuschnittsmaterials ist entlang dieser Biegelinie 5, 6 geschwächt, wodurch der Zuschnitt unter Belastung bevorzugt entlang dieser Biegelinien 5, 6 knickt. Durch die Anordnung der Biegelinien ist die Form der aus dem Zuschnitt hergestellten Kiste schon weitestgehend vorgegeben.
Um nun die abgerundeten Kanten beim fertigen Hohlkörper exakt formen zu können ist die Biegesteifigkeit der Teilflächen 3 verringert. In der Fig. 1 ist dies durch die schraffierte Darstellung der Teilflächen 3 zum Ausdruck gebracht. Das Verringern der Biegesteifigkeit kann nun durch das Anbringen einer Vielzahl von zusätzlichen Biegelinien innerhalb der Teilflächen 3 erreicht werden. Beim Falten des Zuschnitts z. B. um einen Formstempel nehmen dann die Teilflächen 3 bevorzugt eine gekrümmte Form ein.
Ebenso kann man bei Zuschnitten aus sogenanntem Wellpappekarton durch ein Zusammendrücken der Teilflächen 3 die Biegesteifigkeit ausreichend verringern. Die gewellte Zwischenlage des Wellpappekartons wird dabei deformiert und verliert damit ihre aussteifende Funktion. Beim Falten des Zuschnitts nehmen dann die zusammengepreßten Teilflächen 3 in gewünschter Weise bevorzugt eine gekrümmte Form ein.
Die Teile 4 des Zuschnittes 1 welche im aufgefalteten Zustand den Boden- und Deckelbereich der Kiste ergeben weisen einen Randbereich 41 auf, der konkav gekrümmt ist. Diese Formgebung bewirkt, daß die Eckbereiche der Boden und Deckelbereiche übereinstimmend mit den abgerundeten Eckbereichen der Seitenflächen sind.
Die Fig. 2 zeigt eine aufgefaltete Kiste 1a. Um den Zusammenhang der einzelnen Teile der Kiste 1a mit den einzelnen Teilen des Zuschnittes 1 in der Zeichnung deutlich erkennbar zu machen, wurden die für die einzelnen Teile des Zuschnitts verwendeten Bezugszeichen mit zusätzlichen Buchstaben versehen:
Die Kiste 1a weist einen Bodenbereich 4a und einen Deckelbereich 4b mit abgerundeten Ecken auf. Die Seitenflächen 2a gehen in abgerundete Eckbereiche 3a über. Die abgerundeten Eckbereiche 3a und die abgerundeten Ecken der Bodenbereiche 4a und der Deckelbereiche 4b weisen übereinstimmende Radien auf. Dies ergibt eine Kiste, mit abgerundeten Ecken ohne irgendwelchen vorstehenden Teilen.
Die Radien der Eckbereiche der Kiste können dabei so gewählt sein, daß sie mit dem Radius der in der Kiste zu verpackenden Gegenständen übereinstimmen. Im Eckbereich der Kiste liegt das Material, aus welchem die Kiste hergestellt ist an den Gegenständen an. Es verbleibt somit kein unnötiger Freiraum zwischen Kiste und Gegenstand, der Materialbedarf für den Zuschnitt ist minimiert.
Es ergibt sich erfindungsgemäß gegenüber bekannten Kistenformen auch dann bereits ein verringerter Materialbedarf, wenn die Radien der Eckbereiche der Kisten nicht exakt mit den Radien der in der Kiste verpackten Gegenstände übereinstimmt.
Neben den objektiv nachprüfbaren Vorzügen hinsichtlich der Materialeinsparungen, die auch unter dem Aspekt des Umweltschutzes zu betrachten sind ergibt sich auch ein eher subjektiver Vorzug durch das ansprechende Äußere der Kisten.
Bezugszeichenliste
1 Zuschnitt
1a Hohlkörper
2 Teilfläche
2a Seitenfläche
3 Teilfläche
3a Eckbereich
4 Teilfläche
4a Bodenbereich
4b Deckelbereich
5 Seitenfaltlinie
6 Deckel- bzw. Bodenfaltlinie

Claims (9)

1. Hohlkörper hergestellt aus einem Zuschnitt mit, wobei der Hohlkörper besteht aus
  • - einer Standfläche
  • - mindestens drei Seitenflächen, die in zueinander unterschiedlichen Ebenen liegen und
  • - einer Deckelfläche,
dadurch gekennzeichnet, daß
  • - die Seitenflächen jeweils in konkav gekrümmte Flächen übergehen und die konkav gekrümmten Flächen mit jeweils zwei der Seitenflächen in Verbindung stehen.
2. Hohlkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
  • - die Standfläche und die Deckelfläche abgerundete Eckbereiche aufweist.
3. Zuschnitt geeignet zur Herstellung eines Hohlkörpers, wobei
  • - der Zuschnitt (1) aus einer Folge von Teilflächen (2, 3, 4) besteht,
  • - die Teilflächen (2, 3, 4) durch den Rand des Zuschnittes und/oder durch Faltlinien (5, 6) begrenzt sind,
  • - die Teilflächen (2, 3, 4) untereinander über Faltlinien (5, 6) verbunden sind
  • - der Zuschnitt (1) eine erste Gruppe von Teilflächen (2) aufweist, welche dazu vorgesehen sind, die Seitenflächen (2a) des Hohlkörpers zu bilden,
  • - der Zuschnitt eine zweite Gruppe von Teilflächen (3) aufweist, die jeweils zwischen den Seitenflächen angeordnet sind und welche dazu vorgesehen sind, die Eckbereiche (3a) des Hohlkörpers zu bilden,
  • - der Zuschnitt eine dritte Gruppe von Teilflächen (4) aufweist, welche dazu vorgesehen sind, den Bodenbereich (4a) bzw. den Deckelbereich (4b) des Hohlkörpers zu bilden,
  • - die Teilflächen (2) der ersten Gruppe von Teilflächen mit den Teilflächen (3) der zweiten Gruppe von Teilflächen über zueinander parallele Seitenfaltlinien (5) verbunden sind,
  • - die Teilflächen (4) der dritten Gruppe von Teilflächen mit den Teilflächen (2) der ersten Gruppe von Teilflächen über Deckel- bzw. Bodenfaltlinien (6) verbunden sind und
  • - die Seitenfaltlinien (5) senkrecht zu den Deckel- bzw. Bodenfaltlinien (6) verlaufend angeordnet sind,
dadurch gekennzeichnet, daß
  • - die Biegesteifigkeit des Zuschnitts (1) im Bereich Teilflächen (3) der zweiten Gruppe von Teilflächen verringert ist.
4. Zuschnitt nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
  • - zur Verringerung der Biegesteifigkeit die der zweiten Gruppe von Teilflächen zugehörigen Teilflächen (3) eine Vielzahl von zusätzlichen, parallel zu den Seitenfaltlinien (5) verlaufenden Hilfsfaltlinien (7) aufweisen.
5. Zuschnitt nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß
  • - zur Verringerung der Biegesteifigkeit die der zweiten Gruppe von Teilflächen (3) zugehörigen Teilflächen eine geringere Wandstärke aufweisen als die übrigen Teile des Zuschnitts (1).
6. Zuschnitt nach einem der vorangegangenen Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß
  • - die der dritten Gruppe von Teilflächen (4) zugehörenden Teilflächen einen Randverlauf (41) aufweisen, der zumindest in Teilbereichen konkav gekrümmt ist.
7. Zuschnitt nach einem der vorangegangenen Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß
  • - der Hohlkörper zur Aufnahme von zumindest teilweise zylindrischen Gegenständen vorgesehen ist und
  • - die Breite der Teilflächen aus der zweiten Gruppe (3) von Teilflächen in etwa einem Viertel des Außenumfangs der Gegenstände entspricht, die in dem aus dem Zuschnitt hergestellten Hohlkörper verpackbar sind.
DE19934341129 1993-12-02 1993-12-02 Hohlkörper und Zuschnitt zur Herstellung des Hohlkörpers Ceased DE4341129A1 (de)

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