DE3152240C2 - - Google Patents
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Classifications
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft einen einstückigen
Verpackungsbehälter, insbesondere Display-Verpackung
mit einer Rückwand aus undurchsichtigem Material, ins
besondere Pappe, und mit einer Frontwand aus durch
sichtigem Kunststoff, wobei die Rückwand und die
Frontwand über Seitenwände und Klappverschlußlaschen
und Umfanglaschen funktionell miteinander verbunden
sind, die Rückwand und die Frontwand aus steifem
selbsttragendem Material bestehen.
Kombinationsbehälter aus Kunststoff und Pappkarton
sind wie die US-Patentschriften Nr. 19 38 490;
19 51 249; 32 15 267; 34 80 138; 35 27 346; 36 08 705;
37 46 242 und 39 04 029 zeigen, bereits gut bekannt.
Die vorgenannten Patente beinhalten Blisterpackungen,
Fenstersichtpackungen, Pappkartonpackungen mit Kunst
stoffeinlagen oder umgekehrt und Schachteln aus Kunst
stoff oder Pappkarton. Sie alle sehen Vorteile gewis
se, höchst wünschenswerte Eigenschaften von beiden,
Pappkarton und Kunststoff vor, aber keiner dieser Be
hälter maximiert diese Vorteile und kann gleichzeitig
in einer im wesentlichen flachen Konfiguration zum
Versand und durch eine Standardverpackungsmaschine
aufgespannt und gefüllt werden.
Natürlich existiert eine große Anzahl von Pappkarton
behältern, welche durch eine Standardkartonfaltma
schine aufgespannt und gefüllt werden kann. Ein Bei
spiel einer Pappkartonhängepackung, welche durch eine
derartige Maschine bearbeitet werden kann, ist im US-
Patent Nr. 39 85 232 dargestellt. Sie ist aus einem
einzelnen Blatt aus Pappkarton hergestellt. Ähnliche
Arten aller Kunststoffbehälter, welche aus einem ein
zelnen Blatt des Materials hergestellt sind, sind
ebenfalls bekannt. Selbstverständlich sind ebenfalls
Behälter, welche aus mehr als einem Blatt hergestellt
sind, bekannt, und ein Beispiel eines Kunststoffbehäl
ters, welcher aus zwei Blättern des gleichen Materials
hergestellt ist, kann aus dem US-Patent Nr. 19 92 087
entnommen werden.
Blisterverpackungen sind heute, obwohl sie bei den
meisten Kunden wegen der Schwierigkeit, sie zu öffnen,
unbeliebt sind, in allgemeinem Gebrauch. Verpackungen
dieses Typs bestehen aus einer Schale oder Blase aus
transparentem Kunststoff, welche auf ein im allgemei
nen flaches Basiselement, beispielsweise einem Faser
material, wie zum Beispiel Pappkarton, aufgeschweißt
ist. Beschreibungen, Angaben oder Reklame werden auf
jener Seite des Pappkartons aufgedruckt, auf welcher
die Blase aus Kunststoff befestigt wird, wonach der
Karton mit einem thermoplastischen Material beschich
tet wird, auf welches die Blase mittels eines Umfang
flansches, welcher sich von der Blase nach auswärts
erstreckt, aufgeschweißt wird. Vorteile von Blister
packungen sind beispielsweise Sichtdarbietung des Pro
duktes, wodurch besonders Personen mit impulshaftem
Kaufverhalten angesprochen werden, ein zumindest be
schränkter Schutz des Produktes gegen Beschädigung,
wie beispielsweise durch atmosphärische Dünste und an
dere Gründe, Diebstahlsicherung und Schutz des Produk
tes gegen rauhe Behandlungen sowohl bei der Versendung
als auch durch mögliche Käufer.
Blisterverpackungen haben jedoch eine Reihe von Nach
teilen. Das Formen der Blasen erfordert die Verwendung
sehr teurer Formen, und sogar die Produktion einer
Prototypblase erfordert die Anfertigung einer teuren
Holzform. Die Blasen und Pappkartonunterlagen müssen
getrennt vom Hersteller zum Verwender versandt werden,
und letzterer muß teure Ausrüstungen zum Aufschweißen
der Blasen auf den Pappkarton nach dem Einlegen des
oder der Produkte in den Hohlraum der Blase zur Verfü
gung haben. Das Beschichten mittels des thermoplasti
schen Kunststoffes, welcher über die bedruckte Ober
fläche des Pappkartons aufgebracht wird, hat die Ei
genschaft, die Qualität und das Aussehen bei gedruck
ten Zeichen zu beeinträchtigen. Es könnte zwar auch
die Blase direkt bedruckt werden, doch ist das nur un
ter erhöhten Kosten und Schwierigkeiten möglich. Ein
anderer unerwünschter Aspekt der allgemeinen Ausfüh
rungsform einer Blisterverpackung besteht darin, daß
sie nicht auf einem Ende aufgestellt werden kann, son
dern daß sie entweder auf einem Lochbrett aufgehängt
oder flach gelegt werden muß. Eine besonders unvor
teilhafte Eigenschaft der allgemeinen Blisterver
packungen ist die, daß diese Verpackungen sehr schwie
rig zu öffnen sind, und daß sie gewöhnlich beim Öff
nungsvorgang zerstört werden, da dieses im allgemeinen
durch ein Abziehen oder Zerstören des Pappkartons
durchgeführt wird. Falls der Inhalt der Packung aus
einer Mehrzahl von Gegenständen, beispielsweise Bolzen
und Muttern, besteht, ist es daher notwendig, nach dem
Öffnen den gesamten Inhalt der Verpackung aus dieser
herauszunehmen und jene Gegenstände, welche nicht un
mittelbar gebraucht werden, in irgendeinem anderen Be
hälter, wie beispielsweise in einem Krug, unterzubrin
gen.
Eine andere Form einer Sichtverpackung, welche weit
verbreitet ist, ist zur Gänze aus einem transparenten
Kunststoff hergestellt. Obwohl diese Verpackungen aus
einem Blatt eines transparenten Kunststoffes herge
stellt sind und im flachen Zustand zum Verbraucher
versandt werden können, wo sie dann aufgespannt und
gefüllt werden, weisen sie gewisse Nachteile auf. Da
sie im wesentlichen durchsichtig oder klar sind, ist
es notwendig, bestimmte Teile hiervon mit einer un
durchsichtigen Tinte zu beschichten, beispielsweise
mit einer weißen Tinte, damit irgendwelche Angaben
oder Reklameaufschriften, welche darauf gedruckt wer
den, lesbar sind. Überdies ist das Bedrucken von
Kunststoffblättern ziemlich teuer. Die Steifigkeit
dieser Verpackungen ist beschränkt und kann durch eine
Erhöhung der Dicke des Plastikmaterials nicht einfach
vergrößert werden, da der verwendbaren Dicke der
Plastikblätter mechanische Grenzen gesetzt sind, und
wegen des naheliegenden Aspekts, daß solche Plastikfo
lien entsprechend teuer sind.
Die US-PS 39 85 232 offenbart einen Behälter, der aus
einer einzigen Materialschicht besteht, und zwar spe
zifischer Weise aus Pappkarton. Hier ist jedoch kein
Teil des Behälters durchsichtig.
Die DE-GM 75 12 870 zeigt eine Warenverpackung, die
aus einem einstückigen Kartonzuschnitt besteht, der
nach geeigneter Faltung als "Huckepack"-Behältnis
zwecks Präsentation an einem Verkaufsständer aufge
hängt werden kann. Auch dieser Behälter ist nicht
transparent.
Auch die aus der US-PS 39 04 092 bekannte Display-Ver
packung ist aus einem einstückigen Kartonzuschnitt.
Dieser ist so zugeschnitten, daß im gefalteten Zustand
an einer Seite (Frontseite) eine quaderförmige Ausneh
mung entsteht, in die eine durchsichtige Kunststoffo
lie oder ein anderweitig durchsichtiger Einschub -
nachdem der zu präsentierende Verkaufsgegenstand ein
gelegt ist - eingeklebt wird. Die aus dem gefalteten
Grundkörper und dem transparenten "Huckepack"-Behäl
tnis bestehende Display-Verpackung ist eine stabile
dreidimensionale Einheit, die entweder in dieser Kon
figuration - und zwar mit eingelegtem Verkaufsgegen
stand - transportiert werden muß, oder in Form des
Kartonzuschnitts und des separaten Zuschnitts für das
"Huckepack"-Behältnis.
Die DE-GM 71 17 648 zeigt ein Behältnis wie Hülle, Be
hälter oder dergl. für die Aufnahme von Waren gemäß
dem Oberbegriff von Anspruch 1. Hier besteht jedoch
der durchsichtige Behälterteil aus einer so dünnen
Kunststoffolie, daß zur Stabilisierung dieses Behäl
terteils eine andersartige Konzeption und Konstruktion
erforderlich ist.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zu
grunde, einen Behälter, insbesondere eine Verpackung
der eingangs erwähnten Art zu schaffen, die sehr steif
und darüber hinaus billig in der Herstellung ist, wo
bei doch die wesentlichen Vorteile der Blisterver
packungen beibehalten werden sollen.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß
die Seitenwände, die Klappverschlußlaschen und die Um
fangslaschen aus durchsichtigem Kunststoff bestehen,
daß die Seitenwände über erste Faltlinien mit der
Frontwand verbunden sind, und daß an die Seitenwände
über zweite Faltlinien je ein Seitenflansch an
schließt, der fest mit der Rückwand verbunden ist, so
daß die Frontwand über die Faltlinien relativ zur
Rückwand ausstellbar und der Verpackungsbehälter so
aus einer zusammengefalteten ersten (Transport- bzw.
Lager-) Position in eine aufgeklappte zweite (Dis
play-) Position und umgekehrt überführbar ist.
Entsprechend der vorliegenden Erfindung ist eine
Verpackung vorgesehen, welche aus einer ersten
Schicht aus einem plastischen, im wesentlichen
steifen selbsttragenden Material, einer zweiten
Schicht aus einem im wesentlichen steifen, selbst
tragenden Material und aus Verbindungseinrichtun
gen besteht, welche die beiden Schichten zu einer
vereinigten, zusammengesetzten Verpackung verbin
den, sowie aus diskreten Faltlinien, welche zu
mindest ein Paar von diskreten Faltlinien in der
ersten Schicht umfassen, wobei die Faltlinien der
art angeordnet und konstruiert sind, daß sie im
aufgespannten Zustand der Verpackung einen aus
Wänden bestehenden Hohlraum und im zusammengeleg
ten Zustand eine im wesentlichen flache Konfigura
tion bilden, wobei die Verpackung durch Relativ
bewegung der Wände des Hohlraums von Hand oder
durch eine Standardverpackungsmaschine aufgespannt
und zusammengelegt werden kann. Vorteilhafterweise
besteht das zweite Schichtmaterial aus Pappkarton.
In einer bevorzugten Ausführungsart der Erfindung
bestehen die Verbindungsmittel aus einem Paar von
Aufklappteilen, welche die Schichten derart mit
einander verbinden, daß das einzige sich überlap
pende Material von den Aufklappteilen gebildet ist.
Auf diese Weise formt jede Schicht zumindest eine
Wand des Hohlraums, und die Verpackung erfordert
ein Minimum des Materials zu ihrer Herstellung.
In einem anderen bevorzugten Ausführungsbeispiel
ist der Pappkarton derart geformt, daß er mit
einem Minimum an Abfall aus Blättern von Pappkar
ton gestanzt werden kann, beispielsweise recht
eckig oder dreieckig. Wieder in einer anderen be
vorzugten Ausführungsart weist der Pappkarton
keinerlei Faltlinien sondern Hängeeinrichtungen auf,
wie zum Beispiel ein Loch oder einen Schlitz, wo
bei eine Art Blisterpackung erzeugt wird. Hierzu
können die Verschließeinrichtungen von wieder
verwendbarer Art sein.
In einer bevorzugten Ausführungsart der Erfindung
sind die Frontwand und die Verbindungswände aus
einer einzigen Schicht von durchsichtigem oder
durchscheinendem plastischem Material gebildet,
wobei die Verbindungswände mit der Hinterwand aus
Pappkarton verbunden sind.
In jener Ausführungsart der Erfindung, in welcher
die Verpackung die Aufgabe einer Blisterverpackung
erfüllt, sind die Verbindungswände wahlweise mit
der Vorder- oder der Rückwand verbunden, welche
letztere Wand in der senkrechten Richtung länger
ist, als die vordere Wand, und welche eine Öff
nung aufweist, mittels welcher die Verbindung auf
einem Lochbrett oder ähnlichem aufgehängt werden
kann. Ferner kann die Verpackung gegenüberliegende
Wände aufweisen, welche entweder Ober- und Unter
wand oder Seitenwände darstellen, die entsprechend
ihrer Konstruktion den Zugang zum Inneren der Ver
packung ein- oder mehrere Male erleichtern. Unab
hängig davon, ob die Verpackungen oder Behälter
entsprechend der vorliegenden Erfindung zum Ge
brauch als Ersatz für Blisterpackungen oder für
vollständig transparente Sichtverpackungen vorge
sehen sind, haben die neuen Verpackungen den Vor
teil, daß sie in flachem Zustand versandt werden
und durch Anwendung von gewöhnlichen, automati
schen Verpackungsmaschinen mit hohen Geschwindig
keiten in aufrecht stehende Verpackungen aufge
spannt werden können, in welche Waren eingelegt
werden können.
Die Vorteile der erfindungsgemäßen Verpackungen
sind beachtlich. Verglichen mit Blisterpackungen
bestehen die neuen Verpackungen, wie oben beschrie
ben, aus einer einheitlichen Struktur, welche in
flachem Zustand und in nicht getrennter Art und
Weise verschickt werden kann. Ferner entfällt die
Notwendigkeit der Verwendung von teuren Formen
zum Herstellen der Blasen. Genausowenig ist der
Verwender gezwungen, teure Einrichtungen zur Ver
fügung zu haben, um die Blasen mit den Kartonrück
en zu verbinden. Alles, was notwendig ist, ist
eine standardisierte, automatische Kartonfaltma
schine. Ferner können die Behälter ebenfalls
manuell sehr leicht aufgespannt und/oder gefüllt
beziehungsweise geschlossen werden. Da der durch
sichtige Plastikteil der Verpackung mit der Rück
wand nur durch zwei gegenüberliegende Seiten be
ziehungsweise Ober- und Unterwand verbunden ist,
besteht ferner keine Notwendigkeit, die Oberfläche
der Rückwand mit einem thermoplastischen Material
zu beschichten, wodurch alle Probleme betreffend
eines verzerrten oder unklaren Drucks vermieden
werden.
Bei bestimmten Ausführungsarten der neuen Verpack
ungen ist es von besonderem Interesse, daß beim
ersten Öffnen die Ganzheit der Verpackung nicht
zerstört wird, und daß trotzdem derselbe bisher
von Blisterverpackungen gebotene Schutz für die
verpackten Waren gewährleistet ist. Im Gegenteil,
die Verpackungen sind derart konstruiert, daß sie
Zutritt zu ihrem Inneren gewähren, wobei einzelne
Gegenstände hieraus entfernt und die Verpackungen
nachher wieder verschlossen werden können, um die
verbleibenden Gegenstände zu schützen. Selbstver
ständlich kann die Verpackung durch Versiegeln der
Aufklappteile diebstahlsicher gemacht werden.
Wie bereits erwähnt, können Verpackungen und Be
hälter entsprechend der vorliegenden Erfindung
als billigerer Ersatz für Sichtpackungen,
welche vollständig aus durchsichtigem Plastikmate
rial gebildet sind, dienen. Die Rückwand der neuen
Verpackungen, welche aus einem billigen Material,
wie zum Beispiel Pappkarton, besteht, verleiht den
Verpackungen größere Stärke und Steifigkeit, als
sie Verpackungen, welche vollständig aus transpa
rentem Material gebildet sind, eigen sind, und
vermindern zusätzlich noch die Kosten. Wegen der
größeren Steifigkeit können die Verpackungen
entsprechend der Erfindung leichter durch standar
disierte Kartonfaltmaschinen gefüllt werden. Die
Druckkosten können ebenfalls gesenkt werden, inso
weit die Bedruckung der Rückwand beachtlich ein
facher ist als das Bedrucken von durchsichtigem
Kunststoff. Da die Rückwand undurchsichtig ist,
wird keine Hintergrundfarbe benötigt, um den Druck
lesbarer zu machen. Falls erwünscht, kann jedoch
selbstverständlicher Weise auch der transparente
Teil bedruckt werden, wobei die Kosten und die
Schwierigkeiten beachtlich niedriger sind als
beim Bedrucken der Blasen von Blisterverpackungen.
Vorteilhafterweise kann eine Schicht aus Aluminium
folie oder ähnlichem als auch die der Frontwand
gegenüberliegende Seite der Rückwand aufgebracht
werden, um der Verpackung ein auffallenderes Aus
sehen zu geben.
Ein weiterer Vorteil bestimmter Ausführungsarten
der Erfindung liegt darin, daß sie in einem ein
zigen Arbeitsgang hergestellt werden können. In
derartigen Ausführungsarten sind die beiden
Schichten derart zusammengefügt, daß sie einen
Behälterrohling formen, welcher später in einen
Behälter der üblichen Art umgeformt werden kann.
Unter Berücksichtigung des oben Beschriebenen
ist es ein wichtiges Ziel dieser Erfindung, eine
neue wirtschaftliche Art von Behälter vorzusehen,
welche anstatt von Blisterverpackungen verwendet
werden kann, welcher neben Anderem viele der Vor
teile von Blisterverpackungen aufweist, wie sie
oben angeführt wurden, die jedoch die Nachteile
von Blisterverpackungen vermeidet.
Ein anderes wichtiges Ziel der Erfindung ist die
Bereitstellung einer wirtschaftlichen und neuen
Sichtverpackung, welche die Vorteile von Sichtver
packungen, welche vollständig aus transparentem,
plastischem Material gebildet sind, aber auch an
dere Vorteile, wie sie oben beschrieben worden
sind, aufweist, während sie gleichzeitig einige
der Nachteile der bekannten Sichtverpackungen ver
meidet.
Andere Ziele und Vorteile der vorliegenden Erfin
dung werden im Lauf der folgenden detaillierten
Beschreibung der Erfindung sowie anhand der Zeich
nungen und der zugehörigen Ansprüche offenbart.
Zum Zweck der Illustration der Erfindung werden
in den Zeichnungen Ausführungsformen dargestellt,
welche zur Zeit bevorzugt werden. Hierbei ist es
klar, daß die Erfindung nicht auf die dargestell
ten Details eingeschränkt ist.
Fig. 1 ist eine Schrägansicht eines Behälters nach
der vorliegenden Erfindung.
Fig. 2 ist ein vergrößerter Ausschnitt entlang
der Linie 2-2 in Fig. 1.
Fig. 3 ist ein Schnitt ähnlich der Fig. 2, wobei
der Behälter in zusammengelegtem Zustand darge
stellt ist.
Fig. 4 ist eine Direktansicht eines Rohlings,
wie er zur Erzeugung eines Behälters verwendet wird.
Fig. 5 zeigt eine andere Ausführungsart der Er
findung.
Fig. 6 zeigt eine weitere Ausführungsart der Er
findung.
Fig. 7 zeigt einen vergrößerten Schnitt entspre
chend der Linie 7-7 in Fig. 6.
Fig. 8 ist eine Direktsicht eines Rohlings, wie
er zur Erzeugung eines Containers nach Fig. 6
verwendet wird.
Die Fig. 9, 10, 11, 12, 13 und 14 sind Vorder
ansichten einer weiteren Ausführungsart des Behäl
ters entsprechend der Erfindung.
Fig. 15 zeigt eine Rückansicht der Ausführungsart
nach Fig. 14.
Mit Bezug auf die Zeichnungen im Detail, worin
gleiche Bezugszeichen gleiche Elemente bedeuten,
zeigt die Fig. 1 einen Behälter in Übereinstim
mung mit der Erfindung, welcher allgemein mit dem
Bezugszeichen 10 bezeichnet ist. Der Behälter 10
besteht aus einer Rückwand 12, einer Frontwand 14
und zwei Seitenwänden 16 und 20. Die Rückwand 12
ist länger und daher größer als die Frontwand 14
und bildet dadurch eine Lasche 13, welche die Auf
hängung des Behälters 10 auf einem Gestell ermög
licht.
Die Seitenwand 16 weist einen über ihre ganze
Länge verlaufenden Teil oder Flansch 18 auf und ist
von diesem durch eine Faltlinie getrennt. Die Seitenwand
20 ist auf ähnliche Weise mit einem Flansch 22
verbunden. Die Frontwand 14 ist mit den Seiten
wänden 16 und 20 über eine Faltlinie verbunden.
Die Frontwand 14 ist an ihrem oberen Ende mit ei
ner oberen Wand oder einem Klappverschluß 24 ver
bunden, welcher eine Umschlaglasche 26 aufweist.
Der Klappverschluß 24 ist mit der Lasche 26 und
der Frontwand 14 durch eine Faltlinie verbunden.
Eine ähnlich konstruierte Bodenwand beziehungs
weise ein Klappverschluß 28 mit einem Umschlag
rand 29 sind mit der Bodenkante der Frontwand 14
verbunden. Die Seitenwand 16 weist einen Klapp
verschluß 30′ auf, welcher über eine Faltlinie
mit ihrem oberen Rand und einen Klappverschluß
30, welcher über eine Faltlinie mit ihrem unteren
Rand verbunden ist. Die Seitenwand 20 ist an ihrem
oberen Ende mit einem seitlichen Klappverschluß
32′ durch eine Faltlinie und an ihrem unteren Ende
mit einem seitlichen Klappverschluß 32 ebenfalls
durch eine Faltlinie verbunden.
Die Elemente 14, 16, 18, 20, 22, 24, 26, 28, 29,
30, 30′, 32 und 32′ sind aus einem zusammenhängen
den Stück aus einem durchsichtigen oder durch
scheinenden polymeren Material geformt, wie
zum Beispiel aus einer Schicht von steifem Poly
vinylchlorid, welches eine hohe Stoßfestigkeit
und eine bevorzugte Dicke von ungefähr einem
Hundertstel Inch aufweist. Es kann aber auch ir
gendein anderes steifes oder halbsteifes Kunst
stoffmaterial wie zum Beispiel Polyethylen, Poly
styren etc. anstelle des bevorzugten Polyvinyl
chlorids verwendet werden. Eine oder mehrere der
Wände aus der beschriebenen Plastikschicht kann
mit einem Aufdruck oder einer Dekoration versehen
sein.
Die Tatsache, daß die Rückwand 12 aus einem bil
ligen steifen Material, welches von dem Material,
aus dem der Rest des Behälters gebildet ist, ver
schieden ist, geformt wird, führt zu einem Behäl
ter 10, welcher steifer und billiger ist in der
Herstellung und welcher noch weitere Vorteile auf
weist. Das bevorzugte Material für die Rückwand 12
ist Pappkarton oder andere billige undurchsichtige
Materialien, da diese Materialien einfacher und
billiger durch Aufdrucke zu dekorieren sind als
durchsichtiges Polyvinylchlorid oder andere plasti
sche Materialien. Die Wand 12 ist vorzugsweise
vorgedruckt, bevor sie auf den Rest des Behälters
aufgebracht wird, welcher in Form eines Rohlings
vorliegt, wie er in der Fig. 4 gezeigt wird. Ein
Beispiel für die Vielartigkeit der vorliegenden
Erfindung ist die Möglichkeit, die innere und
äußere Oberfläche der Rückwand 12 mit einer
Schicht 34 aus einer dekorativen Aluminiumfolie
zu versehen. Die Folienschicht 34 erhöht die
Attraktivität der Verpackung, da sie durch die
Wände 14, 16 und 20 direkt sichtbar ist.
Wie in den Fig. 2 und 3 genauer dargestellt,
erstrecken sich die beiden Flansche 18 und 22
nach innen gegeneinander und überlappen eine
seitliche Randpartie der Rückwand 12. Die Flansche
18 und 22 können an der Rückwand 12 beispielsweise
durch einen Klebstoff oder durch eine thermoplasti
sche Beschichtung befestigt sein. Der Behälter 10
kann im flachen Zustand gelagert und/oder versandt
werden, wie er in Fig. 3 dargestellt ist, und
kann falls erwünscht durch Verwendung automati
scher Einrichtungen einfach in einen selbststehen
den Behälter 10, wie er in Fig. 1 dargestellt ist,
aufgespannt werden. Die obere Wand beziehungsweise
der Klappverschluß 24 ist derart ausgebildet, daß
er mehrmals geöffnet oder geschlossen werden kann,
um den Zugang zum Inhalt des Behälters 10 zu er
lauben. Die Rückwand 12 verleiht dem Behälter 10
zusätzliche Stärke und Steifigkeit, um seine Fä
higkeit des Selbststehens zu verbessern. Die Rück
wand 12 kann ferner Aufdrucke und/oder dekoratives
Material tragen, welches auf eine der beiden Sei
ten aufgebracht wird zur Aufnahme von Informatio
nen bezüglich des Produktes, Instruktionen über
dessen Gebrauch, die Anbringung einer Handelsmarke
in Bezug auf das Produkt usw. Die Flansche 18 und
22 können mit der inneren oder äußeren Fläche der
Rückwand 22 je nach Wunsch verbunden sein.
Aus dem Gesagten wird klar, daß der Behälter 10
Vorteile aufweist gegenüber vollständig transpa
renten Behältern, wie sie aus dem Stand der Technik
bekannt sind, als auch gegenüber Verbundbehältern,
wie beispielsweise Blisterpackungen und durchsich
tigen Faltkartons. Diese Resultate wurden erreicht
ohne den Gebrauch von kostspieligen Formen von
spezialisierten Produktionseinrichtungen und ohne
bestehende Produktionstechniken wesentlich zu va
riieren. Darüber hinaus wird ein stärkerer und
billigerer Behälter erzeugt, welcher den wirt
schaftlichen Zwängen, die durch ein Ansteigen der
Preise der Rohmaterialien entstehen, entgegen
kommt.
In Fig. 5 wird ein anderes Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung dargestellt, in welchem
der Behälter in der allgemeinen Form eines Schlauchs
strukturell an den Container 10 angelehnt ist, wo
bei jedoch die obere Wand und der Klappverschluß
24, die Umbiegelasche 26 und die Lasche 13 fehlen.
Der schlauchähnliche Container der Fig. 5 ist an
dererseits identisch mit dem oben Beschriebenen,
wobei gleiche Bezugszeichen gleiche Elemente be
zeichnen. Der schlauchähnliche Container, darge
stellt in Fig. 5, kann als Verpackung für Farb
pinsel und ähnliches verwendet werden, wobei die
Borsten durch die transparenten Front- und Seiten
wände sichtbar sind. Falls erwünscht, können gegen
überliegende Wände des Schlauchs 10 an ihren Enden
mit Laschen ausgestattet sein, welche in den Behäl
ter hineingebogen sind, um einen Anschlagrand zu
bilden, welcher ein den Pinsel umgebendes Band er
greift, um eine longitudinale Bewegung des Pinsels
zu verhindern. Selbstverständlich kann der Behälter
nach Fig. 5 auch zum Verpacken anderer Artikel
verwendet werden.
In Fig. 6 ist ein Behälter 110 nach der vorlie
genden Erfindung dargestellt. Der Behälter 110
umfaßt eine Rückwand 112, eine Frontwand 114 und
Seitenwände 116, 120. Die Seitenwand 116 wird
durch eine Lasche 118 gebildet, welche mit der
Wand 112 durch eine Faltlinie 119 und eine über
lappende Lasche 121 verbunden ist. Die Lasche 121
ist aus einem Stück mit der Frontwand 114 geformt,
und ist mit dieser durch eine Faltlinie 122 ver
bunden. Wie dargestellt, überlappt die Lasche 118
teilweise die Lasche 121, wobei die überlappenden
Teile miteinander, wie oben beschrieben wurde, in
passender Weise miteinander verbunden sind. Andere
Variationen sind unter Berücksichtigung der Über
lappungslänge der Laschen 118 und 121 möglich.
Die Seitenwand 120 ist durch eine Lasche 124 ge
bildet, welche mit der Rückwand 112 durch eine
Faltlinie 126 und eine plastische Lasche 128 ver
bunden ist. Die Lasche 128 ist in einem Stück mit
der Frontwand 114 geformt, und ist mit dieser über
die Faltlinie 130 verbunden. Die Überlappungs
länge dieser Laschen 124 und 128 kann dieselbe
sein wie diejenige der Seitenwand 116 oder auch
unterschiedlich. Die überlappenden Teile der La
schen 124 und 128 sind in irgendeiner passenden
Weise wie oben beschrieben miteinander verbunden.
Die Frontwand 114 ist an ihrem oberen Ende mit der
oberen Wand beziehungsweise dem Klappverschluß
132 über die Faltlinie 134a verbunden. Die obere
Wand 132 ist über eine Faltlinie mit einem Umbie
gerand 134 verbunden. Die Lasche 128 ist an ihrem
oberen Ende mit einem seitlichen Klappverschluß
136 über eine Faltlinie verbunden. Das obere Ende
der Lasche 121 ist mit einem ähnlichen Rand 128
über eine weitere Faltlinie verbunden. Die Elemen
te 114, 121, 128, 136, 132, 134 und 138 sind aus
einem zusammenhängenden Stück eines durchscheinen
den oder durchsichtigen polymeren Materials, wie
es oben beschrieben wurde, geformt.
Der untere Rand der Rückwand 112 ist über einen
Klappverschluß 140 mit der Bodenwand durch eine
Faltlinie 142 verbunden. Die Bodenwand 140 weist
eine Umschlaglasche 144 auf, welche mit ihr durch
eine Faltlinie verbunden ist. Der Bodenrand der
Lasche 110 weist einen seitlichen Klappverschluß
146 auf, welcher mit ihm über eine Faltlinie ver
bunden ist. Der Bodenrand der Lasche 124 weist
einen ähnlichen Rand 148 auf, welcher mit diesem
ebenfalls über einer Faltlinie verbunden ist. Die
Elemente 112, 118, 124, 140, 144, 146 und 148 sind
aus einem zusammenhängenden Stück eines bil
ligen, steifen Materials gebildet, welches von dem
Material, aus dem der Rest des Behälters besteht,
verschieden ist.
Das bevorzugte Material für die letzterwähnten
Elemente ist das Gleiche wie jenes, welches im
Zusammenhang mit der Rückwand 12 beschrieben wor
den ist. Entsprechend sind die Vorteile, welche
in Verbindung mit dem Behälter 10 und der Verwen
dung des Materials für die Rückwand 12 angeführt
wurden, in gleicher Weise anwendbar auf den Behäl
ter 110. Falls erwünscht, kann der Behälter 110
auf einen Haken aufgehängt werden, die Rückwand
112 kann hierfür an ihrem obersten Ende mit einer
Lasche ähnlich der Lasche 13 des Behälters 10 aus
gestattet sein. Die Umschlaglasche 144 ist durch
die Frontwand 114 hindurch sichtbar und kann Auf
drucke tragen, welche zur gleichen Zeit angebracht
werden, wie solche auf der ganzen Rückfläche der
Rückwand 112.
In Fig. 9 ist ein Behälter dargestellt, welcher
allgemein mit 150 bezeichnet ist. Der Behälter
150 ist dem Behälter 10 ähnlich, wobei er sich
jedoch durch die folgenden Teile von diesem unter
scheidet. Im Behälter 150 ist die Rückwand 152
höher als die Frontwand 153, so daß sie eine Öff
nung 154 beherbergen kann. Die Öffnung 154 er
leichtert das Aufhängen des Behälters 150 auf ei
nem Gestell. Die Flansche 156 und 158, welche mit
den Seitenwänden aus einem Stück geformt sind,
überlappen die Rückfläche der Rückwand 152.
In Fig. 10 ist ein Behälter 160 dargestellt, der
mit dem Behälter 150 bis auf folgendes überein
stimmt. Im Container 160 weist die Bodenwand 162
eine Lasche 164 auf und ist mit der Rückwand 152
aus einem Stück gebildet.
Mit Bezug auf die Fig. 11 ist der dort dargestell
te Behälter 170 in der Konstruktion ähnlich dem in
der Fig. 9 dargestellten Behälter. In der Fig. 11
jedoch ist die Frontwand 172, welche aus klarem
Kunststoff besteht, an der Rückwand 173 über die
obere Wand 174 und die Bodenwand 175 verbunden,
welche mit der Frontwand 172 aus einem Stück ge
bildet sind. Die obere Wand 174 weist einen Flansch
176 und die untere Wand 175 einen Flansch 177 auf,
mit Hilfe derer diese Wände an der Frontseite der
Rückwand 173 befestigt sind. Der Zugang zum inne
ren der Verpackung wird durch Klappverschlüsse
178 und 179 gewährleistet, welche beide einen ent
sprechenden Umbiegeflansch aufweisen.
Der Behälter 180 der Fig. 12 ist ähnlich wie je
ner der Fig. 11 bis auf die Ausnahme, daß die un
durchsichtige Rückwand 183 bedeutend größer ist
als die Vorderwand 182, und zwar in Länge wie auch
in der Breite. Eine derartige Anordnung ist beson
ders vorteilhaft, wenn es darum geht, auf der
Rückwand beträchtliche Mengen von Aufdrucken un
terzubringen, wie beispielsweise die Beschreibung
des verpackten Produktes und detaillierte Ge
brauchsanweisungen. Der Zugang zum Inneren der
Verpackung kann mittels seitlicher Klappverschlüs
se 188 gewährleistet werden.
Die Behälter 10, 110, 150, 160, 170 und 180 sind
in derselben Weise zusammenlegbar, wie oben be
schrieben wurde. In den Ausführungsarten der Fig.
1-5 und 9-12, die oben beschrieben wurden,
weist die transparente Frontwand an den Seiten-
beziehungsweise oberen und unteren Wänden Laschen
auf, welche alle zusammen aus einem Stück gebildet
sind, und welche mit der Rückwand verbunden sind. Eben
so ist mindestens eine Seiten-, Ober- oder Unter
wand aus einem Stück mit der Frontwand gebildet
und weist Klappverschlüsse auf, um wiederholten
Zugang zum Inneren des Behälters zu erleichtern.
In jeder Ausführungsform wird ein zusammengesetz
ter Behälter angeboten, welcher den Vorteil bietet,
daß auf der undurchsichtigen Rückwand durch mini
male Druckkosten Aufdrucke angebracht werden kön
nen, oder aber an der Vorder- und Rückwand.
Mit Bezug auf die Fig. 13 ist ein Behälter 190
dargestellt, welcher mit dem Behälter 170 und 180
übereinstimmt, ausgenommen für die Lage der Sicht
packung 191 auf den Karton 192 und die Tatsache,
daß statt eines Flansches 176 oder eines Flansches
189 die Sichtpackung 191 eine Rückwand 193 auf
weist, welche durch Klebemittel am Flansch 194 be
festigt ist, und nicht wie beispielsweise der
Flansch 177 des Behälters 170. Auf diese Weise ist
die Sichtpackung 191 eine vollständige Schachtel
beziehungsweise ein Behälter für sich selbst, der
durch Verklebung mit der Karte 192 verbunden ist.
Der Behälter 190 weist alle Vorteile der vorher
gehenden Behälter auf, nur daß er nicht so wirt
schaftlich ist, weil zusätzliches Kunststoffmate
rial erforderlich ist und eine ganze Rückwand 193
vorzusehen ist anstatt eines Flansches wie bei
spielsweise Flansch 176 oder 189. Außerdem kann
er nicht durch einen einzelnen Arbeitsvorgang aus
einem einheitlichen Verpackungsrohling gefertigt
werden, da die Sichtpackung 191 zuerst zusammen
gestellt und dann mit der Karte 192 verbunden
werden muß.
Mit Bezug auf die Fig. 14 und 15 ist ein Be
hälter 200 dargestellt, welcher eine vollständig
aus Kunststoff bestehende Sichtpackung 201 und
eine Pappkartonkarte 202 zeigt. Ein rechtwinkliger
Ausschnitt 203 ist im wesentlichen zentral in der
Karte 202 angeordnet. Die Sichtpackung 201 ist
innerhalb des Ausschnittes 203 angeordnet und dort
mittels Flanschen 204 und 205 befestigt, welche
mit der Karte 202 verklebt sind. Der Behälter 201
weist alle Vorteile auf, die in den vorhergehenden
Behältern eigen waren, ausgenommen, daß ein ge
wisser Abfall wegen des Ausschnitts 203 auftritt,
und der Notwendigkeit für genügend Kunststoffma
terial, um eine komplette Packung herzustellen,
wie sie die Packung 191 darstellt. Die Sichtpack
ung 201 umfaßt eine komplette Kunststoffrück
wand 206 und einen inneren Flansch 207. Sie kann
ebenfalls nicht in einem einzigen Arbeitsgang aus
einem einheitlichen Packungsrohling hergestellt
werden.
Die vorliegende Erfindung kann in speziellen For
men, welche von den hier beschriebenen Ausführungs
arten abweichen, ausgeführt werden, ohne das Wesen
der Erfindung zu verändern, beziehungsweise den
Schutzbereich zu verlassen. Beispielsweise könnte
eine Kunststoffsichtpackung in einem Eckaus
schnitt einer Karte angeordnet werden und hierzu
mittels einer Klappe befestigt sein. Ebenso könnte
die Sichtpackung 201 anstatt mittels Klappen 204
und 205 an der Karte 202 befestigt zu sein, da
durch an ihrem Platz gehalten werden, daß eine
zweite Karte gegen den Rücken der Karte 202 ge
legt und beide Karten miteinander verbunden wer
den, wobei sie die Sichtpackung verriegeln. Die
vorliegende Erfindung wird daher durch den fol
genden Anspruch definiert.
Claims (1)
- Einstückiger Verpackungsbehälter, insbesondere Dis play-Verpackung mit einer Rückwand aus undurchsichti gem Material, insbesondere Pappe, und mit einer Front wand aus durchsichtigem Kunststoff, wobei die Rückwand und die Frontwand über Seitenwände und Klappverschluß laschen und Umfanglaschen funktionell miteinander ver bunden sind, die Rückwand und die Frontwand aus stei fem, selbsttragendem Material bestehen, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwände, die Klappverschlußlaschen und die Um fangslaschen aus durchsichtigem Kunststoff bestehen, daß die Seitenwände (16, 20) über erste Faltlinien mit der Frontwand (14) verbunden sind, und daß an die Sei tenwände (16, 20) über zweite Faltlinien je ein Sei tenflansch (18, 22) anschließt, der fest mit der Rück wand (12) verbunden ist, so daß die Frontwand (14) über die Faltlinien relativ zur Rückwand (12) aus stellbar und der Verpackungsbehälter so aus einer zu sammengefalteten ersten (Transport- beziehungsweise Lager-) Position in eine aufgeklappte zweite (Dis play-) Position und umgekehrt überführbar ist.
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