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Die
vorliegende Erfindung betrifft das Gebiet der Katalysatoren, die
für Kohlenwasserstoffsynthesereaktionen,
ausgehend von einer Gasmischung, die Kohlenmonoxid und Wasserstoff
enthält,
im allgemeinen Fischer-Tropsch-Synthese genannt, verwendet werden.
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Daher
betrifft die vorliegende Erfindung die Verwendung eines Katalysators,
der wenigstens einen Träger
und wenigstens ein Metall der Gruppe VIII umfasst, in einem Verfahren
zur Kohlenwasserstoffsynthese, ausgehend von einer Mischung die
Kohlenmonoxid und Wasserstoff und ggf. Kohlendioxid enthält, CO-(CO2)-H2 genannt.
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Beschreibung
des Stands der Technik
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Die
Eigenschaften der metallischen Katalysatoren mit Trägern, d.h.
der Katalysatoren, die ein oder mehrere Metall(e), abgeschieden
auf einem Träger
umfassen, der unter den feuerfesten Oxiden, Kohle, den Polymeren
oder anderen Materialien gewählt
ist, sind konditioniert durch eine Gesamtheit von Parametern wie z.B.
die Größe der metallischen
Partikel.
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Es
existiert eine große
Anzahl von Beispielen in der Literatur, die den Einfluss der Größe der metallischen
Kristallite auf die letztendliche Katalysatoraktivität zeigen.
Dieser Aspekt ist weitgehend detailliert in „Catalysis by Metals and Alloys", V. Pnec. E. Bond,
Study in Surface Science and Catalysis, Volume 95, S. 280, 1995
ausgeführt.
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Andererseits
ist die Verminderung der Größe dieser
Kristallite häufig
mit der Vergrößerung der
Wechselwirkung zwischen dem Metall und dem Träger verbunden.
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Die
für die
Umwandlung von Synthesegas zu Kohlenwasserstoffen verwendeten Katalysatoren,
die bei hoher Temperatur und unter Druck arbeiten (in der Literatur
unter dem Namen Fischer-Tropsch-Synthese-Katalysatoren
bekannt), erfordern spezifische Bedingungen der Größe der Kristallite.
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So
katalysieren Metalle der Gruppe VIII des Periodensystems der Elemente
wie Eisen, Ruthenium, Cobalt, Nickel die Umwandlung von CO-(CO2)-H2-Mischungen
(d.h. CO-H2-Mischungen, die ggf. CO2 enthalten, genannt Synthesegas) zu flüssigen und/oder
gasförmigen
Kohlenwasserstoffen.
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Für diese
Reaktionen ist es erforderlich, Katalysatoren, deren Größe der metallischen
Partikel kontrolliert ist, d.h., dass die Größe der Partikel und die Verteilung
der Partikel in Funktion der Größe nicht
zufällig
ist, zu kontrollieren, um die Aktivität und die Selektivität des Katalysators
zu optimieren.
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Die
konventionellen Herstellungsverfahren von metallischen Katalysatoren
mit Träger,
die für
die Fischer-Tropsch-Synthese verwendet werden, bestehen im Ablagern
eines Metallsalzes oder eines Metallligand-Koordinationskomplexes
auf einem Träger,
dann im Realisieren einer Aktivierungsstufe, die in einen oder mehreren
thermischen Behandlung(en), verwirklicht unter Luft und/oder unter
Wasserstoff, besteht, was eine schlechte Verteilung der Partikelgröße mit sich
zieht.
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Die
Patentanmeldung
EP 0
736 326 A beschreibt ein neues Herstellungsverfahren eines
Cobaltkatalysators, der durch Trocknen bei einem niedrigerem Druck
als dem Atmosphärendruck
erhalten wird: die erhaltenen Partikelgrößen von Cobalt liegen zwischen
10 und 17 nm.
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Die
Patentanmeldung
EP 0
174 696 A beschriebt ein Herstellungsverfahren eines Fischer-Tropsch-Katalysators
auf Cobaltbasis, wo Cobalt derart verteilt ist, dass ΣVp/ΣVc < 0,85 (wobei ΣVp die in
der Peripherie des Festkörpers
enthaltene Co-Menge ist, wobei ΣVc
die in der Gesamtheit des Festkörpers enthaltene
Co-Menge ist). Der Erfinder zeigt, dass die Verteilung die Bildung
von C
5 + begünstigt.
Der Katalysator wird durch Imprägnierung
des Trägers
(vorzugsweise Siliziumoxid) hergestellt, der bereits für 30 Sekunden
in Wasser eingetaucht ist und einen Promotor, vorzugsweise Zirkonium
enthalten kann.
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Das
Patent
US 4,977,126 beschreibt
gleichermaßen
ein Oberflächendispersionsverfahren
durch Verdampfen einer Flüssigkeit,
in der die metallische Verbindung gelöst ist. So wird eine periphere
Schicht gebildet.
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Durch
diese verschiedenen Techniken werden die Größenverteilung der Partikel
aus Metall der Gruppe VIII und ihre Wechselwirkung mit dem Träger hingegen
nicht gut gemeistert.
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Es
ist daher vorteilhaft, um die Aktivität der Katalysatoren bei der
Verwendung in einem Verfahren zur Kohlenwasserstoffsynthese zu verbessern, über die
metallischen Katalysatoren mit Träger, für die die mittlere Größe und ihre Größenverteilung
beherrscht und die Wechselwirkungen mit dem Träger begrenzt werden, dank eines
neuen Herstellungsverfahrens zu verfügen. Daher ist in der Literatur
gezeigt worden, dass die Wechselwirkung zwischen dem Metall oder
den Metallen, das (die) den Katalysator bildet (bilden) und dem
verwendeten Träger
die Reduzierbarkeit und die Aktivität des Katalysators bedingen
(behandelt in Z Karpinski, Adv. Catal., Vol. 37, 5. 45, 1990).
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Diese
Wechselwirkung zwischen dem Metall und dem Träger kann durch eine Gesamtheit
von Charakterisierungstechniken, die dem Fachmann bekannt sind,
bestimmt werden. Man kann z.B. die programmierte Thermoreduktion
nennen, die darin besteht, die Reduktionstemperatur des Metall tragenden
Oxids zu bestimmen. Es ist daher gezeigt worden, dass je mehr die
Reduktionstemperatur des Metall tragenden Oxids erhöht ist,
desto größer die
Wechselwirkung zwischen dem Metall und dem Träger erhöht ist.
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Zusammenfassung
der Erfindung
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Es
ist dies Gegenstand der vorliegenden Erfindung ein neues Verfahren
zur Kohlenwasserstoffsynthese, ausgehend von einer Synthesegasmischung
gefunden worden, die Kohlemonoxid und Wasserstoff und ggf. Kohlendioxid
enthält,
in Gegenwart eines Katalysators, der einen Träger, wenigstens ein Metall
der Gruppe VIII, d.h. der Gruppen VIII, IX und X des neuen Periodensystems
(Handbook of Chemistry and Physics, 76. Auflage, 1995–1996, innerhalb
der Deckseite), wobei das Verfahren, wie im Anspruch 1 angegeben,
gekennzeichnet ist.
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Die
metallischen Partikel des Katalysators haben im allgemeinen eine
mittlere Größe über 1 nm.
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Das
Verfahren nach der Erfindung wird so in Gegenwart eines Katalysators
mit einer verbesserten Reduzierbarkeit durchgeführt, d.h. dass die für die Reduktion
des Katalysators nötige
Temperatur niedriger ist als die für die Reduktion eines Katalysators
nach Stand der Technik nötige
Temperatur. Daher zeigt der bei dem Kohlenwasserstoffsyntheseverfahren
nach der Erfindung verwendete Katalysator eine Verminderung der Wechselwirkung
zwischen dem Metall der Gruppe VIII und dem Träger im Verhältnis zu den Katalysatoren
des Stands der Technik, was eine Erhöhung der Aktivität ermöglicht.
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Detaillierte
Beschreibung der Erfindung
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Die
Erfindung betrifft daher die Verwendung eines Katalysators in einem
Kohlenwasserstoffsyntheseverfahren. Der Katalysator ist dadurch
gekennzeichnet, dass 80% der Partikel von wenigstens einem Metall der
Gruppe VIII eine Größe haben,
die zwischen D–(D.0,2)
und D+(D.0,2) liegt, wobei D die mittlere Größe der Partikel darstellt.
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Der
Katalysator wird durch Herstellung einer kolloidalen Suspension
in wässriger
Phase von wenigstens einem Oxid des Metalls oder der Metalle der
Gruppe VIII, die zu tragen sind, hergestellt, gefolgt von der Abscheidung
dieser Suspension auf einem Träger,
gefolgt von der evtl. Reduktion des oder der so getragenen Oxide.
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Bei
dem Herstellungsverfahren des in dem Verfahren gemäß der Erfindung
verwendeten Katalysators wird die kolloidale Suspension von wenigstens
einem metallischen Oxid eines Metalls der Gruppe VIII in wässriger
Phase hergestellt. Im Verhältnis
zu anderen Herstellungsverfahren von kolloidalen Suspensionen verwendet
dieses Verfahren Wasser als Lösungsmittel,
was einen Vorteil für
die Sicherheitsplanung aufweist und zu Einsparungen in Bezug auf
die Kosten des Verfahrens führt.
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Das
Verfahren zur Herstellung des in dem Verfahren gemäß der Erfindung
verwendeten Katalysators umfasst folgende Stufen:
- a)
Herstellung einer kolloidalen Suspension von wenigstens einem Metalloxid
in wässriger
Phase
- b) Abscheidung der kolloidalen Suspension durch Imprägnierung
auf einen Trägers;
- c) Trocknen bei einer Temperatur kleiner oder gleich 250°C;
- d) evtl. Kalzinierung bei einer Temperatur, die bis zu 700°C gehen kann;
- e) Reduktion.
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In
der Stufe a) wird die kolloidale Suspension durch Hydrolyse von
wenigstens einem metallischen Kation, wenigstens eines Metalls der
Gruppe VIII im wässrigen
Milieu erhalten, was zur Bildung von Oxid- oder Hydroxidpartikeln
in Suspension führt.
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Die
Hydrolyse wird durch Neutralisierung einer wässrigen Lösung verwirklicht, die ein
Vorläufersalz der
Gruppe VIII enthält,
das zu einem Metallhydroxid oder Metalloxid führen kann, wobei die Neutralisation
mittels wenigstens einer mineralischen Base wie z.B. Soda, Pottasche
oder einer Ammoniak-alkalischen Lösung durchgeführt werden
kann.
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Das
Metall der Gruppe VIII wird vorzugsweise gewählt unter Cobalt, Eisen, Ruthenium,
Nickel und in bevorzugterer Weise Cobalt.
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Die
Salze des Metalls der Gruppe VIII, die in dem Herstellungsverfahren
nach der Erfindung verwendbar sind, sind vorzugsweise die Nitrate
oder jedes andere Salz, das in der Lage ist, einen Vorläufer des
Metalls der Gruppe VIII in Lösung
zu erzeugen und zu den Hydroxiden oder Oxiden führen kann, die die Bildung
der Partikel in Suspension ergeben.
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Die
die mineralische Base enthaltende Lösung, die für die Neutralisierung verwendet
wird, kann z.B. in die wässrige
Lösung
gegossen werden, die das oder die metallische(n) Salz(e) enthält oder
umgekehrt kann man die Lösung,
die das oder die metallische(n) Salz(e) in Lösung enthält (enthalten) in die Lösung gießen, die
die mineralische Base enthält.
Man kann auch die kolloidale Suspension herstellen, indem man wenigstens teilweise
gleichzeitig die beiden Lösungen
in die Vorrichtung gießt,
die zur Herstellung der kolloidalen Suspension dient.
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Bei
der Herstellung der kolloidalen Suspension von Metalloxiden können ein
oder mehrere andere Salze ggf. zu jedem Zeitpunkt der Herstellung
eingeführt
werden. Das oder die Salze können
ggf. zur Bildung von Oxid(en) oder Hydroxid(en) im wässrigen
Milieu führen
oder nicht in dem Reaktionsmilieu umgewandelt werden. Diese zusätzlichen
Metalle sind vorzugsweise Ruthenium, Tantal und Molybdän.
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Auf
die Stabilisierung der kolloidalen Suspension abzielende Verbindungen
können
bei der Herstellung der kolloidalen Suspension eingeführt werden.
Unter diesen Verbindungen kann man z.B. die Wasserstoffprotonen,
die Nitrite, Ethylendiamin nennen, ohne dass diese Liste begrenzend
sei.
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Nach
Hydrolyse, die durch Neutralisation von wenigstens einem Teil der
Lösung
verwirklicht wird, der die Salze des Metalls der Gruppe VIII umfasst,
ist es ggf. möglich,
die kolloidale Suspension unter Rühren oder Schütteln, ggf.
nach Modifizierung des pH durch Zugabe von Säure- oder Basemengen, die mit
der Stabilität der
kolloidalen Suspension verträglich
sind, zu belassen.
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In
dem Fall, wo der Katalysator von dem größeren Teil der Alkali- oder
Erdalkalimetalle befreit werden muss, die er enthalten kann, ist
es möglich,
den größeren Teil
dieser Metalle durch Zugabe einer kolloidalen Suspension von einer
wässrigen
Lösung
beim eingestellten pH zu entfernen. Die erhaltene Suspension oder das
erhaltene Prezipitat wird anschließend filtriert und mittels
einer wässrigen
Lösung
gewaschen und dann, wenn nötig,
wieder in einer anderen wässrigen
Lösung
in Suspension gebracht, deren pH und Zusammensetzung geregelt werden,
um von neuem eine kolloidale Suspension zu erhalten. Diese Suspension
kann anschließend
auf den Träger
imprägniert
werden. Diese Vorgänge
können
ggf. kontinuierlich durchgeführt
werden.
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Bei
der Herstellung der kolloidalen Suspension ermöglicht es die Regelung der
Betriebsparameter wie pH, Zugabezeit der Verbindungen, die die kolloidale
Lösung
bilden, die Temperatur, die Reifedauer, die Zugabe von Zusätzen zu
verschiedenen Momenten bei der Herstellung, die Konzentration des
Milieus oder die Ionenstärke,
die Größe der Oxidpartikel
in dem Milieu, deren Anzahl und deren Aggregationszustand zu regulieren.
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Im
allgemeinen liegt die Herstellungstemperatur zwischen –10°C und 100°C, vorzugsweise
zwischen 0°C
und 50°C
und in sehr bevorzugter Weise zwischen 0°C und 35°C. Die Reifedauer kann im allgemeinen zwischen
0 und 40 Stunden, vorzugsweise zwischen 15 Minuten und 24 Stunden
variieren und die Ionenstärke liegt
vorzugsweise zwischen 0,005 und 20 mol pro Liter, in bevorzugterer
Weise zwischen 0,01 und 10 mol pro Liter.
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In
der Stufe b) wird die kolloidale Suspension, die das Metall oder
die Metalle in Form von Oxid- oder Hydroxidpartikeln enthält, anschließend auf
einen Träger
imprägniert.
Der Träger
kann unter den bereits in der Literatur beschriebenen Trägern gewählt werden.
Man kann z.B. wenigstens eine Verbindung verwenden, die unter den
feuerfesten Oxiden gewählt
ist, wie Siliziumoxid, Aluminiumoxid, Magnesiumoxid, Silizium-Aluminiumoxid, Silicoaluminaten,
Kohlenstoffen und den organischen Trägern.
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Der
Träger
kann gleichermaßen
einer Gesamtheit von Behandlungen vor der Imprägnierungsstufe unterliegen
wie Kalzinierungen, Hydratisierungen, ... Der Träger kann auch bereits eines
oder mehrere metallische Elemente enthalten, das (die) entweder
vor Imprägnierung
der kolloidalen Suspension durch konventionelle Techniken eingeführt ist
(sind) oder bei der Synthese des in dem Verfahren nach der Erfindung
verwendeten Katalysators eingeführt
ist (sind).
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Die
Imprägnierung
wird vorzugsweise unter Bedingungen wie, dass das Lösungsvolumen
etwa dem Porenvolumen des Trägers
entspricht, verwirklicht. In einer bevorzugten Weise wird die kolloidale
Suspension auf den Träger
gegossen. Dieses Verfahren kann in diskontinuierlicher Weise verwirklicht
werden, d.h., dass die Herstellungsstufe der kolloidalen Suspension
der Imprägnierung
der Lösung
auf den Träger
vorangeht oder in kontinuierlicher Weise.
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Man
kann z.B. als kontinuierliches Verfahren ein Verfahren beschreiben,
wo die Hydrolyse einer Lösung,
die wenigstens ein metallisches Salz enthält, durch Neutralisation mittels
wenigstens einer mineralischen Base verwirklicht wird. Z.B. werden
die beiden Lösungen
gleichzeitig in einem Behälter,
der sich durch Überfüllung in
eine Zone ausgießt,
die den Katalysatorträger
enthält,
gegossen.
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Nach
Imprägnierung
wird der Katalysator in der Stufe c) bei einer Temperatur kleiner
oder gleich 250°C getrocknet,
um vollständig
oder teilweise das bei der Imprägnierung
eingeführte
Wasser zu entfernen.
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Nach
Trocknung kann der Katalysator ggf. in der Stufe d) bei einer Temperatur,
die bis zu 700°C
reicht, kalziniert werden.
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Anschließend wird
der Katalysator in der Stufe e) reduziert. Die Reduktion des Oxids
mit Metall der Gruppe VIII wird mittels jeder reduzierenden Verbindungen
durchgeführt,
z.B. molekularer Wasserstoff oder Kohlenmonoxid oder eine Mischung
der beiden. Die Reduktion kann entweder in situ, d.h. in dem Reaktor,
wo die katalytische Umwandlung verwirklicht wird, oder ex situ,
d.h. in einem anderen Gerät
als jenem, wo die katalytische Reaktion stattfindet, oder teilweise
in situ und teilweise ex situ durchgeführt werden. Diese Vorreduktion
kann in gasförmiger
Phase oder in einer flüssigen
Phase, die wenigstens einen Kohlenwasserstoff mit wenigstens 5,
vorzugsweise wenigstens 10 Kohlenstoffatomen pro Molekül enthält, durchgeführt werden,
wenn die Folge der Kohlenwasserstoffsynthesereaktion in einer flüssigen Phase
abläuft,
die wenigstens einen Kohlenwasserstoff umfasst, der wenigstens 5,
vorzugsweise wenigstens 10 Kohlenstoffatome pro Molekül enthält.
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Das
Verfahren gemäß der Verfahren
Erfindung betrifft die Verwendung von Katalysatoren wie oben beschrieben,
in den Herstellungsverfahren einer im wesentlichen linearen gesättigten
Kohlenwasserstoffverbindung, die wenigstens 25 Gew.-% C5 +-Kohlenwasserstoff im Verhältnis der
Gesamtheit der gebildeten Kohlenwasserstoffe enthält, ausgehend
von einem Synthesegas.
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Die
Durchführungsbedingungen
des Verfahrens für
die Herstellung von Kohlenwasserstoffen gemäß der Erfindung sind gewöhnlich die
folgenden.
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Die
Umwandlung des Synthesegases wird unter einem Gesamtdruck betrieben,
der zwischen 0,1 und 15 MPa liegt und vorzugsweise zwischen 1 und
10 MPa; die Temperatur liegt im allgemeinen zwischen 150 und 350°C und vorzugsweise
zwischen 170 und 300 °C.
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Die
stündliche
Raumgeschwindigkeit liegt gewöhnlich
zwischen 100 und 20000 Synthesegasvolumen pro Katalysatorvolumen
und pro Stunde und vorzugsweise zwischen 400 und 10000 Synthesegasvolumen
pro Katalysatorvolumen und pro Stunde, das H2/CO-Verhältnis in
dem Synthesegas liegt gewöhnlich
zwischen 1:2 und 5:1; vorzugsweise zwischen 1,2:1 und 2,5:1.
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Das
Verfahren gemäß der Erfindung
kann in jedem Reaktortyp durchgeführt werden. Man wird vorzugsweise
einen Reaktor mit Festbett-Katalysator oder einen Reaktor verwenden,
der in Flüssigphase
arbeitet, wie einen Reaktor, in dem der Katalysator in Suspension
in der flüssigen
Phase (slurry) ist, oder wie ein Reaktor, der mit einem Riesel-Katalysatorbett
arbeitet (trickle bed).
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Die
folgenden Beispiele ermöglichen
es, die Erfindung zu veranschaulichen, ohne ihre Tragweite zu begrenzen.
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Beispiel 1 (nach der Erfindung):
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Ein
Katalysator A wird durch Imprägnierung
einer kolloidalen Cobaltoxidlösung
auf einem Aluminiumoxidpulver von einer spezifischen Oberfläche gleich
180 m2/g hergestellt. Die kolloidale Suspension
wird unter Zugabe einer Ammoniaklösung (4 mol pro Liter) einer
Cobaltnitratlösung
(50 g pro Liter) zugegeben, um einen pH = 8 zu erreichen.
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Der
Katalysator wird bei 120°C
getrocknet und bei 250°C
kalziniert. Der Endgehalt an Cobalt ist 8%. Die mittlere Größe der Cobaltteilchen,
die durch DRX (Diffraktion mit Röntgenstrahlen)
erhalten wird, ist 15 nm. Die mikroskopische Analyse zeigt, dass
gemäß der Erfindung
mehr als 80% der Teilchen eine Größe haben, die zwischen 12,5
und 17,5 nm liegt.
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Die
TPR-Kurve zeigt, dass der Katalysator vollständig bei einer Temperatur unter
300°C unter H2/Ar-Mischung reduziert wird, die 5% Wasserstoff
enthält.
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Beispiel 2 (vergleichend):
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Ein
Katalysator B wird ausgehend von dem gleichen Träger wie der Katalysator A durch
Trockenimprägnierung
einer Lösung
von Cobaltnitrat hergestellt. Der Katalysator wird bei 120°C getrocknet
und dann bei 400°C
in einer Weise kalziniert, um das Cobaltnitrat zu Oxid zu zersetzen.
Der Endgehalt an Cobalt beträgt 11,5%.
Die DRX-Analyse zeigt die Gegenwart von Cobaltpartikeln einer Größe, die
zwischen 15 und 30 nm liegt, wobei die Partikelgrößen in zufälliger Weise
verteilt sind.
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Die
TPR-Kurve zeigt, dass man unter einer H2/Ar-Mischung,
die 5% Wasserstoff enthält,
auf eine Temperatur von über
600°C gehen
muss, um das Cobaltoxid vollständig
zu reduzieren.
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Beispiel 3 (nach der Erfindung)
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Ein
Katalysator C wird durch Imprägnierung
einer kolloidalen Cobaltoxidlösung
auf einem Aluminiumoxidpulver von einer spezifischen Oberfläche gleich
180 m2/g hergestellt. Die kolloidale Suspension
wird unter Zugabe einer 0,75N Kaliumcarbonatlösung zu einer Cobaltnitratlösung (50
g pro Liter) zugegeben, um einen pH = 7,5 zu erreichen.
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Der
Katalysator wird anschließend
auf einem Büchnertrichter
derart gewaschen, dass die Kaliumionen entfernt werden. Der Katalysator
wird anschließend
bei 120°C
getrocknet und bei 250°C
kalziniert.
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Der
Endgehalt an Cobalt ist 6%. Die Analyse durch DRX zeigt die Anwesenheit
von Cobaltteilchen einer mittleren Größe gleich 10 nm. Die mikroskopische
Analyse zeigt, dass gemäß der Erfindung
mehr als 80% der Teilchen eine Größe haben, die zwischen 8 und
12 nm liegt.
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Die
TPR-Kurve zeigt, dass der Katalysator vollständig bei einer Temperatur unter
300°C unter H2/Ar-Mischung reduziert wird, die 5% Wasserstoff
enthält.
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Beispiel 4: Beurteilung
der Leistungsfähigkeit
der Katalysatoren A, B, C
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Die
Katalysatoren A, B, C, deren Herstellungen in den obigen Beispielen
beschrieben sind, sind in der Umwandlungsreaktion des Synthesegases
(CO/H2) getestet worden. Die Reaktion findet
im Festbett in Gasphase in einer Einheit statt, die kontinuierlich
funktioniert und auf 20 cm3 Katalysator arbeitet.
Die Katalysatoren werden vorher „in situ" unter reinem Wasserstoff bei Atmosphärendruck
bei 250°C
für die
Katalysatoren A und C nach der Erfindung und bei 350°C für den Katalysator
B reduziert.
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Die
Testbedingungen sind die folgenden:
T = 220°C
P = 2 MPa
Stündliche
Volumengeschwindigkeit : VVH = 1500 h–1 molares
Verhältnis
H2/CO = 2
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Die
Ergebnisse sind die folgenden:
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Die
Ergebnisse zeigen, dass die Verwendung der Katalysatoren in einem
Verfahren zur Umwandlung von Synthesegas einen Gewinn hinsichtlich
der Reduktionstemperatur, die nötig
ist, um die Cobaltoxide zu Cobalt zu reduzieren, von 100°C weniger
im Verhältnis
zum Verfahren in Gegenwart eines Katalysators gemäß dem Stand
der Technik unter Aufweisen von ebenso guten, sogar besseren katalytischen
Leistungsfähigkeiten als
die Verfahren des Standes der Technik ermöglicht.