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Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeugrad, das mittels Schrauben mit flacher Auflage
oder mittels Schrauben mit konischer Auflage befestigbar ist.
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Aus Gründen der Sicherheit, die offensichtlich sind, ist es erforderlich, eine
zuverlässige Befestigung der Räder an einem Kraftfahrzeug zu gewährleisten.
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Wie bekannt ist, enthalten Fahrzeugräder aus Stahlblech konische Bohrungen. Die
dem Blechrad verliehene, besondere Form sowie Schrauben mit konischer Auflage
ermöglichen es, eine fest Schraubverbindung zu erhalten.
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Ferner enthält ein Rad aus Leichtmetall gewöhnlich Bohrungen mit flacher Auflage.
Wie bekannt ist, kann eine solches Rad mittels Schrauben mit flacher Auflage an
einem Kraftfahrzeug befestigt werden, wobei zwischen Schraube und Rad eine
Federscheibe zwischengelagert ist. Diese Lösung gewährleistet auch eine
zuverlässige und robuste Schraubverbindung.
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Jedoch ist sie mit dem Nachteil behaftet, hohe Kosten zu verursachen.
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Die vier Haupträder eines Kraftfahrzeugs sind nämlich im allgemeinen aus
Leichtmetall hergestellt, während das Reserverad aus Kostengründen aus Blech
besteht.
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Diese beiden Arten von Rädern erfordern somit zu deren Befestigung
unterschiedliche Schrauben. In der Praxis können jedoch keine anderen Schrauben
für das Reserverad vorgesehen werden, da ein hohes Verwechselungsrisiko besteht
und die Folgen davon für den Fahrer des Fahrzeugs zu gefährlich sind. Jede Art von
Schraube, ob mit flacher oder konischer Auflage, ist auf die Bohrungen des Rads
abgestimmt und die Schrauben können nicht beliebig verwendet werden, ohne dabei
die Zuverlässigkeit der Verbindung zu beeinträchtigen.
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Die bisher von den Anmelderinnen vorgesehene Lösung besteht darin, das
Reserverad aus Blech anzupassen, wenn die vier Haupträder aus einer Legierung
bestehen, um deren Befestigung mit Schrauben mit flacher Auflage zu ermöglichen.
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Diese Lösung ist in Fig. 1 dargestellt. Es werden an das Blechrad 1 Einsätze 2
durch Anweißen oder Bördelung im Bereich der konischen Bohrungen 1a des Rads
angefügt. Sie ermöglichen es, das Blechrad 1 auf eine übliche Schraube 3 mit
flacher Auflage abzustimmen. Die Befestigung mit Schrauben mit konischer Auflage
ist jedoch nicht mehr möglich. Eine Federscheibe 4 wird zwischen dem
Schraubenkopf und jedem Einsatz angeordnet.
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Mit diesen Einsätzen kann eine zuverlässige Befestigung unter Verwendung der
gleichen Schrauben mit flacher Auflage für die vier Haupträder und das Reserverad
erhalten werden, jedoch ist diese Lösung sehr kostspielig.
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Die Erfindung zielt darauf ab, diese Nachteile auszuräumen, indem ein
Kraftfahrzeugrad vorgeschlagen wird, das beliebig mit Schrauben mit flacher Auflage
bzw. mit Schrauben mit konischer Auflage befestigt werden kann.
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Damit betrifft die Erfindung ein Kraftfahrzeugrad gemäß Anspruch 1.
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Vorteilhaft setzt sich der konische Bereich der Bohrung in einem zylinderförmigen
Bereich fort, der an der Innenseite des Rads ausmündet.
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Das erfindungsgemäße Rad ist vorzugsweise aus Leichtmetall hergestellt und wird
als Reserverad verwendet.
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Die Erfindung wird beim Lesen der nachfolgenden Beschreibung besser
verständlich, aus der weitere Ziele, Vorteile und Merkmale der Erfindung deutlicher
hervorgehen, anhand der beigefügten Zeichnungen, die nicht einschränkende
Ausführungsformen der Erfindung darstellen und worin zeigen:
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- Fig. 2 eine Teilschnittansicht entlang der Radachse eines erfindungsgemäßen
Rads, das mit Hilfe einer Schraube mit flacher Auflage befestigt ist, und
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- Fig. 3 eine Teilansicht im Axialschnitt eines erfindungsgemäßen Rads, das mit
einer Schraube mit konischer Auflage befestigt ist.
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Entsprechende Teile sind in den verschiedenen Figuren mit den gleichen
Bezugszeichen versehen.
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Das erfindungsgemäße Rad 10 besteht hier aus Leichtmetall, beispielsweise
Aluminium. Es ist mittels mindestens einer Schraube 20 mit flacher Auflage an der
Nabe 5 befestigt. Mit dem Bezugszeichen 6 ist die Radachse bezeichnet.
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Die Nabe 5 ist über ein Wälzlager 8 gegenüber dem Zapfen 7 drehbar gelagert.
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Mit dem Bezugszeichen 9 ist die Bremsscheibe bezeichnet, an der sich der
Mittelbereich des Rads abstützt.
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Das Rad 10 enthält eine Bohrung 11 zum Einschrauben der Schraube 20.
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Diese Bohrung 11 enthält eine erste zylindrische Aussparung 12, die an der
Radaußenseite ausmündet und einen ringförmigen Teil 13 definiert. Dieser
ringförmige Teil befindet sich am Boden der ersten Aussparung 12 und ist somit an
der Außenseite des Rads ausgebildet. Dieser ringförmige Teil umgibt eine zweite
Aussparung 14, die im wesentlichen zylinderförmig und im Material des Rads 10, das
sie durchsetzt, ausgebildet ist.
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Genauer gesagt enthält diese Aussparung 14 einen zylindrischen Teil 15, der an der
Innenseite des Rads 10 ausmündet.
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Dieser zylindrische Teil 15 ist über einen konischen Teil 16 mit dem ringförmigen Teil
13 der Bohrung verbunden.
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Bei dem in Fig. 2 dargestellten Ausführungsbeispiel enthält die Aussparung 14
zwischen dem konischen Teil 16 und dem ringförmigen Teil 13 einen weiteren
zylindrischen Teil 17. Dieser weitere zylindrische Teil 17 ergibt sich aus dem
Herstellungsverfahren des Rads 10, hat jedoch keine besondere Funktion. Er kann
im übrigen weggelassen werden, wie in Fig. 3 dargestellt ist.
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Der Durchmesser des zylindrischen Teils 15 ist geringfügig größer als der
Durchmesser des Schraubenschafts 22 der Schraube 20 mit flacher Auflage.
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Im übrigen entspricht der Durchmesser des zylindrischen Teils 15 im wesentlichen
dem kleinsten Durchmesser des konischen Teils 16, während der größte
Durchmesser des konischen Teils 16 dem Innendurchmesser des ringförmigen Teils
13 entspricht. Somit ist der konische Teil 16 im Material des Rads ausgebildet und
mündet mit seinem größten Durchmesser in den ringförmigen Teil 13, der an der
Außenseite des Rads ausgebildet ist.
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Der Durchmesser der Aussparung 14 nimmt somit von der Außenseite des Rads zur
Radinnenseite hin ab.
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Wenn die Schraube 20 mit flacher Auflage in die Nabe 5 eingeschraubt ist, wie Fig.
2 veranschaulicht, kommt der Schraubenkopf 21 mit dem ringförmigen Teil 13 der
Bohrung 11 in Kontakt, die im Rad ausgeführt ist. Vorzugsweise ist zwischen dem
Schraubenkopf und dem ringförmigen Teil der Bohrung eine Federscheibe 4
zwischengelagert.
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Somit wird dann, wenn das erfindungsgemäße Rad 10 mit Hilfe von Schrauben mit
flacher Auflage befestigt ist, eine zuverlässige Verbindung gewährleistet, die
derjenigen entspricht, die mit gewöhnlichen Leichtmetallrädern erhalten wird.
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Zum Durchtritt des Schraubenschafts enthalten diese bekannten Räder eine
Bohrung, die einen ringförmigen Teil definiert, der eine zylindrische Aussparung
umgibt.
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Ein zwischen dem ringförmigen Teil 13 und dem zylindrischen Teil 15 vorhandener
konischer Teil 16 hat dann keine Verwendung, wenn die Befestigung mit Hilfe von
Schrauben mit flacher Auflage erfolgt, beeinträchtigt jedoch nicht die zuverlässige
Montage des Rads.
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Nachfolgend sei auf Fig. 3 Bezug genommen, welche ein erfindungsgemäßes Rad
zeigt, das mit Hilfe von Schrauben mit konischer Auflage befestigt ist.
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Die Schraube 30 enthält einen Schraubenkopf 31 und einen Schraubenschaft 32,
der aus einem Zylinderstift 33 besteht, der über einen konischen Teil 34 mit dem
Kopf 31 verbunden ist. Der kleinste Durchmesser des konischen Teils 34 entspricht
dem Durchmesser des Zylinderstifts 33, während der größte Durchmesser des
konischen Teils 34 im wesentlichen dem Durchmesser des Schraubenkopfs 31
entspricht.
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Beim in Fig. 3 dargestellten Beispiel enthält die Bohrung 11 des Rads 10 stets
einen ringförmigen Teil 13, der eine Aussparung 14 umgibt. Diese Aussparung
besteht aus einem konischen Teil 16, der sich vom ringförmigen Teil 13 ausgehend
erstreckt, und aus einem zylindrischen Teil 15, welcher diese konische Aussparung
mit der Innenseite des Rads verbindet. Der Innendurchmesser des ringförmigen
Teils 13 ist größer als der Durchmesser des zylindrischen Teils 15.
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Wenn die Schraube 30 in die Nabe eingeschraubt ist, befindet sie sich in der in Fig.
3 gezeigten Stellung. Der konische Teil 34 des Schraubenschafts 32 stützt sich
somit an dem konischen Teil 16 der Bohrung des Rads ab.
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Der Zylinderstift 33 der Schraube 30 enthält ein Gewinde, mit dem die Schraube in
die Nabe 5 eingeschraubt werden kann.
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Somit entsteht eine Schraubverbindung, die ebenso zuverlässig ist wie diejenige, die
bei Rädern aus Blech erhalten wird, die mit Schrauben mit konischer Auflage
angeschraubt werden.
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Fig. 2 und 3 zeigen, dass das erfindungsgemäße Kraftfahrzeugrad beliebig mit
Schrauben mit flacher Auflage und mit Schrauben mit konischer Auflage bei
Gewährleistung einer zuverlässigen Verbindung befestigt werden kann.
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Dies beruht auf den besonderen Formen, die den im Rad zum Durchtritt der
Befestigungsschrauben ausgebildeten Bohrungen verliehen werden.
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Das erfindungsgemäße Rad kann vorteilhaft als Reserverad Anwendung finden.
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Es besteht aus Leichtmetall, wie etwa Aluminium. Es ist leichter als ein Rad aus
Blech, zumal die Form des Rads dahingehend optimiert werden kann, dass sie den
Anforderungen an die Dauerhaftigkeit eines Rads zur vorübergehenden Verwendung
genügt. Somit wird die Radmasse streng auf das Minimum reduziert.
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Zum gleichen Zweck wird vorteilhaft ein scheibenartiger Reifen verwendet.
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Wenn die vier Haupträder des Fahrzeugs aus Leichtmetall bestehen und damit
mittels Schrauben mit flacher Auflage befestigt sind, erfolgt die Befestigung des
Reserverads mittels Schrauben gleicher Art.
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Falls die vier Haupträder aus Blech bestehen und damit mittels Schrauben mit
konischer Auflage befestigt sind, kann das Reserverad auch mittels Schrauben mit
konischer Auflage befestigt werden.
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Somit kann das Reserverad zuverlässig mittels Schrauben mit konischer Auflage als
auch mittels Schrauben mit flacher Auflage befestigt werden, zumal das Reserverad
nur zur vorübergehenden Verwendung bestimmt ist.
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Mit dem erfindungsgemäßen Fahrzeugrad ist es somit möglich, auf Einsätze zu
verzichten, die normalerweise an einem Rad aus Blech, insbesondere einem
Reserverad, angeschweißt oder angebördelt sind, um es in zuverlässiger Weise mit
Schrauben mit flacher Auflage zu befestigen zu können, wenn die vier Haupträder
aus Leichtmetall bestehen.
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Mit dem erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugrad kann auch jegliche Gefahr vermieden
werden, die sich aus einer Verwechselung der beiden verschiedenen
Schraubenarten ergeben könnte.
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Schließlich sollen die Bezugszeichen, die nach den in den Ansprüchen
erscheinenden technischen Merkmalen eingefügt sind, nur das Verständnis dieser
Ansprüche erleichtern und beschränken nicht deren Umfang.