DE4215072A1 - Felgenrad, das in felgenpartie und radschuessel bezueglich durchmesser, breite, form und anordnung von unterschiedlichen fahrzeugen passend zuzuordnen ist - Google Patents
Felgenrad, das in felgenpartie und radschuessel bezueglich durchmesser, breite, form und anordnung von unterschiedlichen fahrzeugen passend zuzuordnen istInfo
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- B60—VEHICLES IN GENERAL
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- B60B3/14—Attaching disc body to hub ; Wheel adapters
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Description
Sogenannte Sonderräder haben bei Kraftfahrzeugen in den
letzten 2 Jahrzehnten eine große Beliebtheit erlangt.
Es gibt eine Vielzahl verschiedener Muster mit
verschiedenartigen Lackierungen und Polierungen in
unterschiedlichen Größen, Durchmessern und Breiten;
auch die Einpreßtiefe, welche die Spurweite an einem
Rad bestimmt, ist von Rad zu Rad unterschiedlich.
Ebenso differieren die Lochkreise von
Fahrzeughersteller zu Fahrzeughersteller, und zwar
selbst innerhalb der Produktpalette des gleichen
Automobilherstellers.
So gibt es im PKW-Bereich einschließlich der
sogenannten Off-Road-Fahrzeuge sowohl 3-, 4-, 5- und 6-
Loch-Radbefestigungen. Gängig sind 4- und 5-Loch-
Radbefestigungen, die fast den ganzen Teil der PKW-
Produktion abdecken, während bei Off-Road-Fahrzeugen 5-
und 6-Loch-Befestigungen vorhanden sind. Im LKW-Bereich
werden noch mehr Radbolzen zur Befestigung verwendet.
Zusätzlich zu dieser Vielfalt kommen noch
unterschiedliche Lochkreise zur Anwendung, die bei
gängigen europäischen Fahrzeugen mit 4-Lochbefestigung
bei 98 mm ⌀ , 100 mm ⌀ , 101,6 mm ⌀ , 108 mm ⌀ und
114,3 mm ⌀ liegen. Im 5-Loch-Bereich finden Lochkreise
von 98 mm ⌀ , 100 mm ⌀ , 108 mm ⌀ , 110 mm ⌀ , 112 mm ⌀,
114,3 mm ⌀ , 120 mm ⌀ , 120,7 mm ⌀ , 127 mm ⌀ und
130 mm ⌀ Verwendung.
So verwendet beispielsweise die Firma Opel AG für seine
alten Kadett-, Manta- und Ascona-Modelle einen
Lochkreis von 100 mm ⌀ bei einer Mittenbohrung von
57 mm ⌀ . Bei neueren Modellen des Kadetts, Astra und
Calibra findet ebenfalls ein Lochkreis von 100 mm ⌀ mit
56,5 mm ⌀ Mittenbohrung Verwendung.
Ältere Commodore- und Monza-Fahrzeuge besitzen einen
Lochkreis von 120 mm⌀ bei einer Mittenbohrung von
69,6 mm ⌀ und neuere Omega-Modelle einen Lochkreis von
110 mm ⌀ mit Mittenbohrung 65,1 mm ⌀. Die beiden
letzteren besitzen 5-Loch-Befestigungen während die
Kadett-, Manta-, Ascona-, Astra- und Calibra-Fahrzeuge
4-Loch-Befestigungen haben. Bei anderen
Automobilherstellern verhält es sich ähnlich.
In der Herstellung und im Vertrieb von Sonderrädern muß
deshalb eine große Vielzahl verschiedener Räder mit
unterschiedlichen Lochkreisen und Mittenbohrungen im
Lager vorgehalten werden, um möglichst viele Kunden
bedienen zu können.
Um diese Lagervielfalt einzuschränken, gab es in der
Vergangenheit schon eine Vielzahl von Entwicklungen.
Bei gleichem Lochkreis ist es zum Beispiel durch die
Lehre des Patents DE 32 33 802 möglich, unter
Verwendung unterschiedlicher Zentrierringe in der
Mittenbohrung das gleiche Rad, bei gleichem Lochkreis,
für mehrere Fahrzeuge durch den Austausch dieser Ringe
zu verwenden. Damit wird bereits die Lagervielfalt
verringert und der Zentrierring übernimmt zur
unwuchtfreien Zentrierung des Rades auf der Nabe des
Fahrzeugs eine wichtige Funktion. Eine
Mittenzentrierung ist heute allgemein üblich.
Auch bezüglich eines variablen Lochkreises gibt es
schon viele Lösungsvorschläge, z. B. die USA
Patentschriften Nr. 22 91 597 und 39 95 461.
Viele dieser USA-Patente gelangten in den letzten 15
Jahren zur Anwendung, die aber wieder verworfen wurden,
da keine präzise Zentrierung zum unwuchtfreien Lauf
eines Rades bewirkt werden konnte.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe
zugrunde ein Felgenrad zu schaffen, mittels dem die
Lagervielfalt eliminiert wird.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Felgenrad
gemäß des vorgeschlagenen Anspruchs 1 gelöst, wobei
besonders bevorzugte Ausführungen und Weiterbildungen
der Erfindung in den Unteransprüchen gekennzeichnet
sind.
Die vorliegende Offenbarung löst die vorgenannte
Problemstellung mit überraschend einfachen Mitteln.
Durch den Austausch, nämlich verschiedener Adapter,
beispielsweise als Adapterringe ausgebildet, mit
verschiedenen Lochkreisen können durch ein Langloch im
Flansch des Rades und unterschiedlichen Lochkreisen im
Adapterring verschiedene Anwendungen zur Befestigung
erzielt werden.
In einer bevorzugten Ausführung ist das Langloch bei
4-Loch-Felgen z. B. von 98 mm-114,3 mm⌀ ausgeführt,
während es einen oder verschiedene austauschbare
Adapterringe gibt, die mindestens einen anderen
Lochkreis besitzen und damit eine Verwendung des
gleichen Rades für 98 mm ⌀, 100 mm ⌀, 101,6 mm⌀,
108 mm ⌀ und 114,3 mm ⌀ zulassen, während durch den
Austausch der bereits bekannten Zentrierringe in der
Mittenbohrung die Verwendungsmöglichkeiten innerhalb
der Lochkreise zusätzlich erweitert werden.
Wenn nun z. B. bei einer 4-Loch-Befestigung, die
naturgemäß eine symmetrische 90° Teilung aufweist, in
einem weiteren Winkel von 45° ein zusätzlicher 4-Loch-
Lochkreis mit üblicher Senkung im Felgenrad angebracht
wird bzw. vorhanden ist, so kann das gleiche Rad einmal
ohne Adapterring und einmal unter Verwendung der zuvor
geschilderten verschiedenen Adapterringe für fast alle
auf dem Markt befindlichen Fahrzeuge mit nahezu
beliebigen Lochkreisen und mit den
verschiedensten Mittenbohrungen sowohl mit Radschrauben
als auch mit einer Mutterbefestigung allein durch den
Austausch der Adapterringe und der Zentrierringe des
Mittenlochs verwendet werden.
Hierdurch wird die Lagerhaltung um bis zu 90 %
reduziert. Auch der kleinere Reifenhändler kann sich
eine größere Menge des gleichen Rades/Muster an Lager
legen, da er diese durch das vorgeschlagene System auf
den verschiedensten Fahrzeugen z. B. der Marken Audi,
BMW, Daihatsu, Fiat, Ford, Honda, Lancia, Mazda,
Mitsubishi, Nissan, Opel, Renault, Toyota, Volvo und VW
(sowie weitere) bei 4-Loch-Ausführung verwenden kann.
Normalerweise besitzen diese Fahrzeuge unterschiedliche
Lochkreise und Bohrungen.
Durch diese Maßnahme werden die Lagerkosten sowohl beim
Hersteller als auch beim Händler extrem verringert und
die Vielfalt der Applikationen bis an die technische
Grenze erhöht. Auch der Endverbraucher kann in den
meisten Fällen sein Rad weiter verwenden, wenn er z. B.
sein Fahrzeug wechselt.
Lediglich verschiedene Muster, Größen und Farben müssen
vom Händler noch separat an Lager gehalten werden.
Die Verwendung des zuvor geschilderten Rades geschieht
nach folgendem Muster:
Sollte z. B. ein fest eingebrachter Lochkreis im
Felgenrad (z. B. 114,3 mm ⌀) verwendet werden, so wird
das Rad mit den mitzuliefernden Radbefestigungsteilen
im fest eingebrachten/vorhandenen Lochkreis ohne
Adapterring am Fahrzeug befestigt.
Bei unterschiedlichen Mittenbohrungen findet ein
eingeklipster Zentrierring Verwendung.
Bei anderen (kleineren) Lochkreisen von z. B. 98 mm ⌀,
100 mm ⌀ , 101,6 mm ⌀ und 108 mm ⌀ wird ein
entsprechender Adapterring verwendet, der diesen
Lochkreis besitzt und die Mittenbohrung, falls
notwendig, durch Zentrierringe reduziert.
Die Zentrierringe werden pro Durchmesser vorzugsweise
verschiedenfarbig hergestellt, damit keine Verwechslung
erfolgt. Der Durchmesser des Zentrierrings ist
vorteilhaft sowohl auf dem Ring ersichtlich als auch
auf einer Codeliste durch einen Farbcode feststellbar.
Auf der Adapterscheibe sind die jeweiligen Lochkreise
angegeben, damit eine Verwechslung vermieden wird. Auch
hierfür wird vorteilhafterweise eine entsprechende
Liste erstellt, welche die verschiedenen
Verwendungsmöglichkeiten darlegt.
Gegebenenfalls können auch auf dem betreffenden
Felgenrad die entsprechenden Verwendungsmöglichkeiten
angebracht werden, um eine falsche Verwendung
auszuschließen. Bei einem Leichtmetallrad können
derartige Daten vorteilhaft eingegossen werden.
Um Torsionsprobleme auszuschließen, und um eine
Verdrehung zwischen Adapterring und Felgenrad zu
vermeiden, die bei starkem Bremsen und Beschleunigen
entstehen könnten, wird eine Arretierung zwischen
Felgenrad und Adapterring vorgeschlagen. Diese kann
beliebig ausgeführt sein.
In einer bevorzugten Ausführungsform sind die
Radschrauben und Radmuttern im Hals in gleichem
Durchmesser ausgeführt wie die Durchgangsbohrung im
Adapterring sowie die Bohrung (Bohrungsbreite) im
Felgenrad, d. h. die Durchgangsbohrung im Adapterring
und Felgenrad muß minimal größer sein, damit der Hals
der Radbefestigungsteile zur Befestigung des Rades am
Fahrzeug noch hindurchgeführt werden kann, wobei aber
Formschlüssigkeit besteht, damit keine Verdrehung
auftreten kann, welche die Radbefestigung
beeinträchtigt.
Wenn eine Adapterscheibe mit 2 oder mehr Lochkreisen
oder Versenkarten für verschiedene Verwendungen
ausgeführt ist, wird diese um einen entsprechenden
Winkel im Felgenrad verdreht, damit der andere
Lochkreis Deckung mit den darunterliegenden Bohrungen/
Langlöchern des Felgenrades erhält und eine andere
Lochkreisbefestigung erreicht wird.
Wenn ein Rad mit dem im Felgenrad fest fixierten
Lochkreis (ohne Langloch) verwendet wird, so entfällt
der Adapterring. Unter Umständen muß in der
Mittenbohrung ein Reduzierring eingeklipst (Fig. 2) oder
eingeklebt werden, um die erforderliche Mittenbohrung
zur Zentrierung zu erreichen. Bevorzugt wird dieser
Ring in diesem Fall von der Anlageseite des Felgenrades
am Fahrzeugflansch eingeführt.
Werden Adapterscheiben verwendet, so wird gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform vorgeschlagen, die
Zentrierringe von der Radaußenseite in die
Mittenbohrung einzusetzen und diese mit der
darüberliegenden Adapterscheibe, die in der
Mittenbohrung kleiner ist und den Zentrierring
überdeckt, festgehalten. Durch diese Lösung kann der
Zentrierring nicht auf die Nabe des Fahrzeugs
aufschrumpfen und beim Radwechsel geht der Ring nicht
verloren. Die Adapterscheibe ist wiederum am Felgenrad
z. B. durch eine Schraubverbindung befestigt. Diese
Befestigung/Schraubverbindung hält die Adapterscheibe
im Felgenrad fest, wenn dieses Rad nicht am Fahrzeug
verschraubt ist. Zusätzlich bestimmt eine
lagebestimmende Bohrung den Winkel und die
Übereinstimmung des Lochkreises in der Adapterscheibe
mit darunterliegendem Lochkreis/Langloch im
Felgenrad.
Je nach technischer Anforderung bzw. gewünschter
Ausführungsform können die Versenkungen in der
Adapterscheibe für Radschrauben oder -muttern mit
Kegelversenkung, Kugelversenkung oder zylindrischer
Passung mit Flachbund usw. ausgeführt sein.
Unter Umständen kann der Adapterring winkelartig
ausgeführt sein, um zusätzlich selbst noch eine
Zentrierung zwischen Mittenbohrung des Felgenrades und
Passung an der Nabe des Fahrzeugs zu bewirken.
Es ist sogar denkbar, in ein Felgenrad sowohl 4- und 5-
Loch-Bohrungen einzubringen, z. B. in Form verschiedener
Langlöcher, um durch Verwendung verschiedener
Adapterringe in 4-Loch- oder 5-Loch-Ausführungen das
gleiche Felgenrad für noch mehr Fahrzeuge verwendbar zu
machen.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform sind
in einer Adapterscheibe bei 4-Loch-Ausführungen z. B. 1-4
verschiedene Lochkreise vorhanden, so daß mit dem
gleichen Adapterring und der Verwendung verschiedener
Zentrierringe in der Mittenbohrung eine größere Anzahl
verschiedenartiger Fahrzeuge bestückt werden können, um
die Menge verschiedener Lochkreisscheiben auf ein
Minimum zu beschränken.
Es ist aber auch möglich, daß in einer Lochkreisscheibe
zwei gleiche Lochkreise vorhanden sind, die
verschiedene Versenkarten oder Durchmesser haben z. B.
zur Verwendung sowohl von Radschrauben als auch von
Radmuttern oder von Befestigungsmitteln mit
unterschiedlichem Durchmesser.
Die Einzelteile für diese neue technische Lehre sind
leicht herstellbar und für den Anwender ebenso leicht
verständlich.
Das Wesen vorliegender Erfindung wird anhand der
Zeichnungen, nämlich den Fig. 1 bis 9, die bevorzugte
Ausführungsformen darstellen, weiterhin erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 einen Schnitt durch ein Felgenrad mit der
erfindungsgemäßen Anordnung einer Adapter
scheibe.
Fig. 2 einen Schnitt durch ein Felgenrad mit normaler
Radbefestigung.
Fig. 3 zwei 5-Loch-Lochkreise konventionell und mit
Langlochbohrungen für die Adapterscheibe.
Fig. 4 Radflanschpartie mit 4-5 Loch (Langloch)
gleichzeitig.
Fig. 5 einen Schnitt durch die in Fig. 4 mit A
gekennzeichnete Arretierung.
Fig. 6, 7 und 8 beispielhafte Ausführungsformen der
Adapterscheiben.
Fig. 9 einen Schnitt durch eine dieser Scheiben.
Fig. 10 ein Leichtmetallrad mit großer ringförmiger
Durchbrechung,
Fig. 11 eine Schnittdarstellung, mit eingeklipstem
Zentrierring;
Fig. 12 einen Schnitt einer Weiterbildung des
Adapters mit einem in die Zentralbohrung
einragenden Bund.
Fig. 13, Fig. 14 und Fig. 15 verschiedene Ausführungsformen mit
segmentartiger Gestaltung des
Flanschbereiches mit Durchbrüchen im
Flanschbereich;
Fig. 16 eine segmentartig gestaltete Adapterscheibe
und
ig. 17 einen Schnitt durch die Fig. 16.
Fig. 18 ein Ausführungsbeispiel einer 5-Loch-
Adapterscheibe mit einer Befestigungsschraube.
Fig. 19 eine 4-Loch-Adapterscheibe mit zwei
Befestigungsschrauben und
Fig. 20 einen beispielhaften Schnitt durch die Fig.
18.
In Bezugnahme auf die Fig. 1, welche einen Schnitt
durch ein Felgenrad 1 im Bereich der Nabenpartie zeigt,
sei die Erfindung in seinem allgemeinen Gedanken näher
erläutert.
Der überraschende Effekt der Erfindung besteht darin,
die Typengebundenheit eines Felgenrades aufzuheben und
dadurch praktisch ein Universalrad zu schaffen, in das
nur noch ein entsprechendes Teil, zwecks Korrespondenz
und Adaption an das Fahrzeug einzusetzen ist.
Eine erste Ausführungsform besteht also darin, daß das
Felgenrad 1 im Zentrum, d. h. im Befestigungsbereich 2
von einer einzigen Durchbrechung 3 (siehe Fig. 12)
durchsetzt ist, die den größten zu erwartenden
Lochkreisdurchmesser überragt, so daß die
Radbefestigungsmittel hindurchführbar sind. In diesem
Ausführungsbeispiel ist dann über die Adapterscheibe 5
die Zentrieraufgabe zu übernehmen, wobei hierbei die
Ausführungsvariante möglich ist, bei der Adapterscheibe
5 und Zentrierring 10 einstückig ausgebildet sind.
Gemäß dem Ausführungsbeispiel aus Fig. 1 ist nun ein
Felgenrad 1 mit seinem Befestigungsbereich 2
dargestellt.
Die Langlochanordnung 15 im Befestigungsbereich 2 des
Rades 1 deckt die verschiedensten Lochkreise ab. Es sei
hier angemerkt, daß die Bohrungen 7 im Rad bzw. die
Langlöcher 15 desselben anstelle einer übergeordneten
Durchbrechung 3 stehen. D.h., wird von der
Ausführungsvariante mit einer zentralen Durchbrechung 3
abgegangen, wird zum Zwecke der Abdeckung der
anzutreffenden Lochkreise eine solche Loch- bzw.
Bohrungsanordnung 7 bzw. Langloch 15 -anordnung
vorgenommen. In diesem Ausführungsbeispiel besitzt das
Felgenrad dann eine Mittenbohrung 8, in die ein
Zentrierring 10 eingesetzt wird. Dieser besitzt eine
Stufe 11. Danach wird der entsprechende Adapterring 5
herangezogen und in den Befestigungsbereich 2 des
Felgenrades 1 befestigt. Hierbei erfolgt eine radiale
Zentrierung in dem mit 18 gekennzeichneten Bereich
zwischen Rad 1 und Ring 5.
Die jeweilige Adapterscheibe 5 besitzt für den
jeweiligen Anwendungsfall eine spezifische
Lochkreisanordnung, die gegebenenfalls auch innerhalb
einer Adapterscheibe 5 mehrfach und differenziert
vorliegt, so daß auch hier nochmals die Lagerhaltung
durch Reduzierung von verschiedenartigsten
Adapterscheiben 5 verringert wird. Die Adapterscheibe 5
hält durch ihre Formgebung den Zentrierring 10, indem
der mittlere Durchmesser 19 kleiner ist als der
Durchmesser 12 des Reduzierringes 10.
Anhand der Ringnut 17 sei noch darauf hingewiesen, daß
für die herkömmlichen Sicherungsmittel (beispielsweise
für einen verschließbaren Deckel) Maßnahmen getroffen
sind.
Die Fig. 2 zeigt eine normale Radbefestigung ohne
Adapterscheibe. Natürlich ist eine solche
Ausführungsform bzw. Anwendung nach wie vor möglich,
wenn der Befestigungsbereich 2 gemäß der Fig. 3
zusätzlich mit einem konventionellen Lochkreis versehen
ist, der neben den Langlochanordnungen eingebracht ist.
Gemäß der Fig. 3 ist dieses Felgenrad mit einem solch
gearteten Befestigungsbereich 2 für einen bestimmten
Fahrzeugtyp auch ohne Adapter einsetzbar. Darüber
hinaus wird hier, in diesem Ausführungsbeispiel mit
Adapter die Palette 4-Loch mit 98 mm ⌀ bis 4-Loch mit
114,3 mm ⌀ abgedeckt.
Mittels dem Ausführungsbeispiel des Befestigungs
bereiches 2 des Felgenrades 1 gemäß der Fig. 4 wird
neben der Langlochanordnung für 4-Loch/98 mm ⌀ bis
4-Loch/114,3 mm ⌀ auch noch mittels der weiteren
Langlochreihe die Palette für 5-Loch/98 mm ⌀ bis
5-Loch/114,3 mm ⌀ abgedeckt.
Mittels der Gewindebohrung 13 kann die Arretierung der
Adapterscheibe 5 auf der Felge 1 erfolgen, welches im
Schnitt nach Fig. 5 erkennbar wird.
Die Fig. 6 zeigt einen Adapterring 5, einer sogenannte
5-Lochkreisscheibe zum Einsatz für einen Lochkreis von
98 (6a), 100 (6b) und 108 mm⌀ (6c).
Die Fig. 7 zeigt eine sogenannte 5-Lochkreisscheibe
für die Lochkreise 110 (6d), 112 (6e) und 114,3 mm ⌀
(6f), während aus der Fig. 8 eine Lochkreisscheibe mit
4-Loch für Lochkreis 98 (6a), 100 (6b), 108 (6c),
114,3 mm⌀ (6f) dargestellt ist.
Fig. 9 zeigt einen repräsentativen Schnitt für diese
drei Adapterscheiben 5.
Die Fig. 10 zeigt eine Ausführungsvariante der
vorliegenden Erfindung, bei der der Flanschbereich 2
des Felgenrades 1 eine zentrale, große, ringförmige
Durchbrechung 3 aufweist. Hier übernimmt der
Adapterring wahlweise mit oder ohne Zentrierung in der
Mittenbohrung die Nabenzentrierung (siehe Fig. 12).
Fig. 11 zeigt eine Lösung mit Adapter 5 und von außen
eingesetztem Zentrierring 10 mit Nase, die in eine
Ringnut 9 des Rades einrasten. Der Zentrierring 10 hält
dadurch den Adapter 5 im Rad fest.
Die Fig. 13, 14 und 15 zeigen verschiedene
Ausführungsformen des Flanschbereiches 2, der hier
segmentartige Gestaltung besitzt und Durchbrüche im
Flanschbereich aufweist.
Die Fig. 13 zeigt hierbei eine 4- und 5-Lochversion.
Die Fig. 14 zeigt eine 4-Lochversion und
die Fig. 15 eine 5-Lochversion.
Die Fig. 16 nebst dem Schnitt in Fig. 17 stellt eine
segmentartig gestaltete Adapterscheibe 5 dar.
Die Fig. 18 zeigt eine Adapterscheibe 5 in 5-Loch-
Ausbildung mit einer lagebestimmenden Bohrung 20 für
eine Befestigungsschraube 13 (siehe Fig. 20).
Die Fig. 19 zeigt eine Ausführungsvariante der
Adapterscheibe 5 in 4-Loch-Ausbildung mit zwei
lagebestimmenden Bohrungen 20.
Die Fig. 20 zeigt einen Schnitt durch die Fig. 18 mit
zuvor beschriebener Befestigungsschraube 13.
Es ist das herausragende Wesen der vorliegenden
Erfindung ein Universalrad bereitzustellen, das mit
möglichst einfachen Mitteln hinsichtlich Konstruktion
und Herstellungspreis, nahezu allen gängigen
Fahrzeugtypen zuzuordnen ist. Dies wird durch die
erfindungsgemäße Ausbildung dieses Felgenrades nebst
Adapterscheibe geschaffen, wobei gegenüber den bisher
verwendeten Zentriermitteln, die darüber hinaus sehr
teuer herzustellen waren, eine sehr preisgünstige
Lösung geschaffen ist.
Bezugszeichenliste
1 Felgenrad
2 Befestigungsbereich von 1
3 Zentralbohrung (Durchbrechung I. Variante)
4 konventioneller Radbolzen
4a Radbolzen mit Hals
4b Radmuttern mit Hals
5 Adapter
6 Lochkreis in 5
7 Satzbohrungen (Durchbrechung II. Variante)
7a konventioneller Radbolzen/Bohrung
8 Mittenbohrung von 1
9 Ringnut für Zentrierring
10 Zentrierring
11 Stufe
12 Durchmesser Zentrierring
13 Arretierung/Befestigung Adapter
14 Adapter mit winkelartiger Verlängerung für Mittenzentrierung
15 Radbolzen-Langloch
16 zylindrischer Hals
17 Ringnut für Deckel
18 Zentrierung Rad/Adapter
19 Mittenbohrung Adapter
20 Lagebestimmende Bohrung im Adapter
21 Durchbrechung (Langloch) für 4- und 5-Lochkreis kombiniert
22 Verschlußdeckel
2 Befestigungsbereich von 1
3 Zentralbohrung (Durchbrechung I. Variante)
4 konventioneller Radbolzen
4a Radbolzen mit Hals
4b Radmuttern mit Hals
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6 Lochkreis in 5
7 Satzbohrungen (Durchbrechung II. Variante)
7a konventioneller Radbolzen/Bohrung
8 Mittenbohrung von 1
9 Ringnut für Zentrierring
10 Zentrierring
11 Stufe
12 Durchmesser Zentrierring
13 Arretierung/Befestigung Adapter
14 Adapter mit winkelartiger Verlängerung für Mittenzentrierung
15 Radbolzen-Langloch
16 zylindrischer Hals
17 Ringnut für Deckel
18 Zentrierung Rad/Adapter
19 Mittenbohrung Adapter
20 Lagebestimmende Bohrung im Adapter
21 Durchbrechung (Langloch) für 4- und 5-Lochkreis kombiniert
22 Verschlußdeckel
Claims (34)
1. Felgenrad, das in Felgenpartie und Radschüssel
bezüglich Durchmesser, Breite, Form und Anordnung
von unterschiedlichen Fahrzeugen passend
zuzuordnen ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß im Flansch bzw. Befestigungsbereich (2) des
Felgenrads (1) mindestens eine Durchbrechung
(3, 7, 15) vorhanden ist, durch welche, vom
jeweiligen Lochkreis unabhängig, die
Radbefestigungsteile verschiedenster Lochkreise
und/oder Lochzahl durchführbar sind und ein im
Felgenrad (1) zentrierter Adapter (5) vorhanden
ist, der mit mindestens einem festen Lochkreis
(6) versehen ist, und durch den mittels Radbolzen
oder -muttern (4) das Felgenrad (1) am jeweiligen
Fahrzeug befestigbar ist.
2. Felgenrad nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Durchbrechung als Zentralbohrung (3)
vorliegt.
3. Felgenrad nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Durchbrechung als ein Satz von Bohrungen
(7) vorliegt.
4. Felgenrad nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Durchbrechung als ein Satz von
Langlöchern (15) vorliegt.
5. Felgenrad nach Anspruch 1 und mindestens einem der
vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß im Flansch (2) des Felgenrades (1) mindestens
ein Satz Radbolzenbohrungen (7) vorhanden sind.
6. Felgenrad nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß im Flansch (2) des Felgenrades (1) mindestens
ein Satz Radbolzen-Langlöcher (15) sowie ein
darüberliegender im Rad (1) zentrierter Adapter
(5) vorhanden ist, der mit mindestens einem
festen Lochkreis (6) versehen ist, und durch den
mittels Radbolzen oder -muttern (4) das Rad am
jeweiligen Fahrzeug befestigbar ist.
7. Felgenrad nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß im Flansch (2) des Felgenrades (1) im Winkel
versetzt ein anderer Lochkreis (7a) vorhanden
ist, der eine Verwendung des Rades (1) auch ohne
Adapter (5) zuläßt.
8. Felgenrad nach mindestens einem der Ansprüche 1
bis 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Mittenbohrung (8) des Felgenrades (1) den
größtmöglichen Durchmesser einer zur Verwendung
vorgesehenen Fahrzeugbaugruppe aufweist und
mittels verschiedener Zentrierringe (10) in der
Mittenbohrung (8) für andere Fahrzeuge
entsprechend reduzierbar ist.
9. Felgenrad nach mindestens einem der Ansprüche 1
bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Felgenrad (1) in der Mittenbohrung (8)
eine Ringnut (9) besitzt, in welche entsprechende
Zentrierringe (10) zur Reduzierung der
Mittenbohrung (8) einklipsbar sind.
10. Felgenrad nach mindestens einem der Ansprüche 1
bis 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß der in der Mittenbohrung (8) einzusetzende
Zentrierring (10) eine Stufe (11) zum Adapter (5)
besitzt und nur von der Seite des Adapters (5) in
die Mittenbohrung (8) einsetzbar ist.
11. Felgenrad nach mindestens einem der Ansprüche 1
bis 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Mittenbohrung (19) des Adapters (5)
kleiner ist als die Mittenbohrung (8) des
Felgenrades (1) bzw. der Außendurchmesser (12)
des Zentrierringes (10), damit der Adapter (5)
den Zentrierring (10) vor einem Herausfallen
sichert.
12. Felgenrad nach mindestens einem der Ansprüche
1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Adapter (5) mindestens eine
lagebestimmende Bohrung (20) hat, wodurch er
durch eine Schraubverbindung (13) mit dem
Felgenrad (1) befestigt und die Winkellage eines
Lochkreises (6) des Adapters (5) zu einem
vorhandenen Lochkreis des Rades (1) zentriert.
13. Felgenrad nach Anspruch 1 und mindestens einem
der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Radbolzenbohrung (7) im Felgenrad (1)
Langlöcher (15) besitzen, um durch Adapter (5)
mit verschiedenen Lochkreisen (6)
unterschiedliche Anwendungen für verschiedene
Fahrzeuge zu ermöglichen.
14. Felgenrad nach mindestens einem der Ansprüche 1
bis 13,
dadurch gekennzeichnet,
daß in den Adaptern (5) zur Zentrierung der
Radbolzen/-muttern (4) zum Fahrzeug mindestens
ein Satz verschiedenartiger Versenkungen wie
Kegelversenkung, Kugelversenkung oder
zylindrische Bohrungen für Flachbundmuttern bzw.
-schrauben zur Befestigung des Rades (1)
vorhanden sind.
15. Felgenrad nach mindestens einem der Ansprüche
1 bis 14,
dadurch gekennzeichnet,
daß statt herkömmlicher Radmuttern bzw.
Radbolzen, Radmuttern/-bolzen mit einem
verlängerten zylindrischen Hals (16) verwendbar
sind, die Zentrieraufgaben übernehmen und
Torsionskräfte aufnehmen.
16. Felgenrad nach mindestens einem der Ansprüche
1 bis 15,
dadurch gekennzeichnet,
daß der verlängerte zylindrische Hals der
Radbolzen (4a) und der Radmuttern (4b) zur
Passung und Zentrierung im Durchmesser identisch
ist mit dem korrespondierenden Durchmesser der
Lochkreise (6) der Adapterscheibe (5).
17. Felgenrad nach mindestens einem der
vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Adapter (5) durch eine winkelartige
Verlängerung (14) in die Mittenbohrung (8) selbst
Zentrieraufgaben am Rad (1) und Fahrzeug
wahrnimmt.
18. Felgenrad nach mindestens einem der Ansprüche
1 bis 17,
dadurch gekennzeichnet,
daß im Felgenrad (1) Durchbrechungen/
Durchgangsbohrungen (7) auch mit Langloch (15)
für verschiedene 4- und/oder 5-Lochbefestigungen
(21) vorhanden sind.
19. Felgenrad nach mindestens einem der Ansprüche
1 bis 18,
dadurch gekennzeichnet,
daß in einem Adapter (5) verschiedene Lochkreise
(6) in unterschiedlicher Winkellage vorhanden
sind.
20. Felgenrad nach mindestens einem der Ansprüche
1 bis 19,
dadurch gekennzeichnet,
daß in einem Adapter (5) der gleiche Lochkreis
(6) mit verschiedener Versenkungsart (Kegel,
Kugel, Flachbund) mehrfach in unterschiedlicher
Winkellage vorhanden ist, um sowohl die
Verwendung von Radbolzen (4) mit Kegelversenk-
als auch Radbolzen (4a) und Hülsenmuttern (4b)
mit Flachbund (Radbolzen/Radmuttern mit Hals und
Flachbund) zu ermöglichen.
21. Felgenrad nach mindestens einem der Ansprüche
1 bis 20,
dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen Felgenrad (1) und Adapter (5)
mindestens eine an einer beliebigen Stelle
positionierte, lagebestimmende Arretierung oder
Bohrung mit Verschraubung oder Verstiftung
(13, 20) gegen Verdrehung beider Teile zueinander
vorhanden sind und den Adapter (5) gegen
Herausfallen sichert.
22. Felgenrad nach mindestens einem der Ansprüche
1 bis 21,
dadurch gekennzeichnet,
daß sich im zylindrischen äußeren
Anschraubbereich des Felgenrades (1) eine Ringnut
(17) befindet, in die ein Verschlußdeckel (22)
einklipsbar ist, der den Mittenbereich des
Felgenrades (1) abdeckt.
23. Felgenrad nach mindestens einem der Ansprüche
1 bis 22,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Deckel über dem Anschraubbereich eine
Schließvorrichtung besitzt und das Felgenrad (1)
gegen Diebstahl sichert.
24. Felgenrad nach Anspruch 1 und mindestens einem
der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Mittenbohrungen (8) und (19) des
Felgenrades (1) und des Adapters (5) nahezu
identisch sind und ein Zentrierring, der im
Außendurchmesser der Mittenbohrung (8) im
Felgenrad (1) entspricht und mit einem Bund
versehen ist, der größer ist als der
Innendurchmesser des Adapters (5), bei
eingelegtem Adapter im Rad in die Mittenbohrung
des Felgenrades (1) eingeklipst wird (Fig. 11),
welches mit einer Ringnut oder Hinterdrehung (9)
versehen ist und den Adapter (5) vor Herausfallen
sichert.
25. Felgenrad nach Anspruch 1 bis 24,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Adapter (5) als Ring ausgebildet ist
(Fig. 6/7/8).
26. Felgenrad nach Anspruch 1 bis 24,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Adapter (5) als Scheibe ausgebildet ist
(Fig. 9).
27. Felgenrad nach Anspruch 1 bis 24,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Adapter (5) stern- oder strahlenförmig
(Fig. 16/17) ausgebildet ist.
28. Felgenrad nach Anspruch 27,
dadurch gekennzeichnet,
daß der/die Lochkreis(e) (6) in den
strahlenförmigen Armen angeordnet ist/sind.
29. Felgenrad nach mindestens einem der Ansprüche
1 bis 28,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Adapter (5) und der Zentrierring (10)
miteinander einstückig ausgebildet sind.
30. Felgenrad nach mindestens einem der
vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Adapter (5) als segmentartig ausgebildete
Adapterscheibe vorliegt.
31. Felgenrad nach mindestens einem der
vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Flanschbereich (2) des Felgenrades (1)
segmentartig ausgebildet ist
(Fig. 13/14/15/16/17).
32. Felgenrad nach mindestens einem der
vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Felgenrad (1) eine große, ringförmige
Durchbrechung (3), zur Kommunikation mit einem
Adapterring (5) mit Nabenzentrierung aufweist.
33. Felgenrad nach Anspruch 32,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Adapterring (5) einen Zentrierring (10)
für die Mittenbohrung aufweist (Fig. 12).
34. Felgenrad nach Anspruch 32,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Zentrierung am Fahrzeug über den
Adapterring (5) erfolgt.
Priority Applications (3)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19924215072 DE4215072A1 (de) | 1992-03-05 | 1992-05-07 | Felgenrad, das in felgenpartie und radschuessel bezueglich durchmesser, breite, form und anordnung von unterschiedlichen fahrzeugen passend zuzuordnen ist |
| EP19930903848 EP0584311A1 (de) | 1992-03-05 | 1993-03-05 | Adapter für die montage von rädern unterschiedlicher grösse |
| PCT/DE1993/000197 WO1993017883A1 (de) | 1992-03-05 | 1993-03-05 | Adapter für die montage von rädern unterschiedlicher grösse |
Applications Claiming Priority (2)
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| DE4206993 | 1992-03-05 | ||
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| DE4215072A1 true DE4215072A1 (de) | 1993-09-09 |
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ID=25912535
Family Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE19924215072 Withdrawn DE4215072A1 (de) | 1992-03-05 | 1992-05-07 | Felgenrad, das in felgenpartie und radschuessel bezueglich durchmesser, breite, form und anordnung von unterschiedlichen fahrzeugen passend zuzuordnen ist |
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| DE (1) | DE4215072A1 (de) |
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- 1993-03-05 WO PCT/DE1993/000197 patent/WO1993017883A1/de not_active Ceased
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|---|---|
| WO1993017883A1 (de) | 1993-09-16 |
| EP0584311A1 (de) | 1994-03-02 |
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Legal Events
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