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DE69800078T2 - Kupplung mit exzentrischen Teilen, insbesondere für Gehäuse zur elektrischen Installation - Google Patents

Kupplung mit exzentrischen Teilen, insbesondere für Gehäuse zur elektrischen Installation

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Publication number
DE69800078T2
DE69800078T2 DE1998600078 DE69800078T DE69800078T2 DE 69800078 T2 DE69800078 T2 DE 69800078T2 DE 1998600078 DE1998600078 DE 1998600078 DE 69800078 T DE69800078 T DE 69800078T DE 69800078 T2 DE69800078 T2 DE 69800078T2
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DE
Germany
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coupling
segment
fastening
wall
segments
Prior art date
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DE1998600078
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DE69800078D1 (de
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Piero Bertoldo
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Bertoldo and C Srl
Original Assignee
Bertoldo and C Srl
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Publication date
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    • H02GINSTALLATION OF ELECTRIC CABLES OR LINES, OR OF COMBINED OPTICAL AND ELECTRIC CABLES OR LINES
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    • H02G3/06Joints for connecting lengths of protective tubing or channels, to each other or to casings, e.g. to distribution boxes; Ensuring electrical continuity in the joint
    • HELECTRICITY
    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
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Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Kupplung, insbesondere für Gehäuse zur elektrischen Installation (z. B. BE-A-746 880), umfassend ein Befestigungssegment zum Einsetzen der Kupplung in ein Loch in einer Wand und ein mit Mitteln zum Anschluß an ein Schutzelement einer elektrischen Anlage versehenes Kupplungssegment (US-A-4 198 537).
  • Kupplungen dieses Typs werden normalerweise zur Durchführung häuslicher oder industrieller Elektroinstallationen verwendet und dienen dazu, Schutzelemente elektrischer Leitungsdrähte zu verbinden, typischerweise in Form von glatten oder gewellten Kabelrohren, glatten oder spiralförmigen Schutzummantelungen, oder um elektrische Kabel mit Isoliermantel mittels Spannvorrichtungen an das Gehäuse anzuschließen.
  • Bei der Durchführung elektrischer Installationen werden oft Schutzelemente mit unterschiedlichen Durchmessern verwendet, und es gibt auf dem Markt verschiedene standardisierte Größen für Schutzrohre und Hüllen für elektrische Installationen. Die Durchmessermaße des häufiger benutzten Schutzelementes sind 16, 20, 25 und 32 mm.
  • Wenn bei der Kupplung des bekannten Typs Kabelrohre mit unterschiedlichen Durchmessern an dasselbe Gehäuse angeschlossen werden, werden die Kabelrohre normalerweise in verschiedenen Abständen von der Wand angeordnet, an der das Gehäuse befestigt ist, was aus ästhetischer Sicht ein sehr schlechtes Ergebnis und Schwierigkeiten bei der Anordnung und Befestigung der Schutzelemente zur Folge hat, insbesondere, wenn sie starr sind.
  • Die vorliegende Erfindung hat die Aufgabe, eine verbesserte Kupplung zu schaffen, die die obigen Nachteile beseitigt.
  • Die US-A-4 640 433 beschreibt ein Metallgehäuse für elektrische Anschlüsse, das zwei Lochkreise umfaßt, um durch Entfernen entweder einer inneren oder einer äußeren Lochscheibe oder Ausbrechöffnung wahlweise eine kleine oder große Öffnung in einer Wand des Gehäuses zu bilden. Der Mittelpunkt der inneren Ausbrechöffnung ist vom Mittelpunkt der äußeren Ausbrechöffnung versetzt, so daß durch eine Abdeckscheibe eine positive Erdung zwischen einem kleineren Kabelrohr und der Gehäusewand hergestellt werden kann, wenn das kleinere Kabelrohr darin eingesetzt wird.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung wird diese Aufgabe gelöst durch eine Kupplung mit den Merkmalen, die den Gegenstand des Hauptanspruches bilden.
  • Die Kupplung gemäß der vorliegenden Erfindung weist ein Befestigungssegment und ein Kupplungssegment auf, die exzentrisch zueinander sind. Auf diese Art und Weise ist es möglich, eine Kupplungsschar mit unterschiedlichen Abmessungen des Kupplungssegmentes zu verwirklichen, die so gebildet sind, daß durch Ausrichten der Achsen der jeweiligen Befestigungssegmente die Kupplungssegmente aller Kupplungen der Schar tangential zu ein und derselben Ebene sind. Unter Verwendung der erfindungsgemäßen Kupplung ist es daher möglich, Schutzelemente mit unterschiedlichen Durchmessern mit demselben Abstand zu einer Bezugsfläche anzuordnen, ohne daß auf verschiedenen Ebenen Löcher in der Wand des Gehäuses gebildet werden müssen.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden im Verlauf der folgenden detaillierten Beschreibung deutlich werden, die rein als nicht beschränkendes Beispiel gegeben wird, wobei:
  • Fig. 1 eine Perspektivansicht zur Darstellung eines Gehäuses zur elektrischen Installation ist, das mit unterschiedlichen Kupplungen gemäß der vorliegenden Erfindung versehen ist;
  • Fig. 2 ein Querschnitt entlang der Linie II-II in Fig. 1 ist; und
  • Fig. 3 eine schematische Seitenansicht zur Darstellung einer Kupplungsschar mit unterschiedlichen Abmessungen des Kupplungssegmentes ist.
  • Mit Bezug auf die Figuren bezeichnet 10 ein Kunststoffgehäuse, das zur Verwendung als Anschlußkasten oder zur Aufnahme elektrischer oder elektronischer Vorrichtungen in häuslichen oder industriellen Elektroinstallationen gedacht ist. Das Gehäuse 10 umfaßt vier Seitenwände 12 und eine Bodenwand 14. In den Seitenwänden 12 ist eine Vielzahl von nicht durchgehenden Einkerbungen 16 mit Kreisprofil ausgebildet, die Sollbruchlinien definieren, die es ermöglichen, eine Scheibe 18 zu entfernen, um eine Durchgangsöffnung 20 zu bilden. Die durch das Entfernen der Scheiben 18 gebildeten Löcher 20 haben alle denselben Durchmesser und sind im gleichen Abstand von der Bodenwand 14 angeordnet. Alternativ könnte das Gehäuse 10 kerbenlos sein, und in diesem Fall würden die Löcher 20 mittels eines Bohrwerkzeugs eines an sich bekannten Typs gebildet. Als weitere Alternative könnte das Gehäuse für jedes Loch mit zwei oder mehr Sollbruchlinien mit unterschiedlichen Durchmessern versehen sein, konzentrisch oder exzentrisch, um die Bildung von Löchern 20 mit unterschiedlichen Durchmessern zu ermöglichen.
  • Die Bezugszeichen 22 bezeichnen eine Anordnung verschiedener Kupplungen, die in die Öffnungen 20 eingesetzt werden sollen, um elektrische Kabel oder Schutzelemente, wie z. B. glatte oder gewellte Kabelrohre aus Kunststoff, glatte oder spiralförmige Ummantelungen, metallische Kabelrohre etc. an das Gehäuse 10 anzuschließen. Jede Kupplung 22 besteht aus einem Kunststoff- Formteil und weist ein Befestigungssegment 24 und ein Kupplungssegment 26 auf. Die beiden Segmente 24, 26 sind durch einen scheibenförmigen Abschnitt 28 voneinander getrennt, der mit einem Loch 30 versehen ist (Fig. 2), das eine Verbindung zwischen den beiden Segmenten 24, 26 herstellt.
  • Das Befestigungssegment 24 kann auf jede Art und Weise geformt sein, die geeignet ist, die Kupplung 22 an der Wand 12 mechanisch zu sichern. In dem in den Figuren gezeigten Beispiel ist das Befestigungssegment 24 so ausgebildet, wie in der parallelen europäischen Patentanmeldung 98 830 186.7 desselben Anmelders mit dem Titel "A liquid-tight coupling, in particular for boxes for electric material" ["Flüssigkeitsdichte Kupplung, insbesondere für Gehäuse zur elektrischen Installation"] offenbart. In der gezeigten Ausführungsform umfaßt das Befestigungssegment 24 einen rohrförmigen Abschnitt 32, der in die Durchgangsöffnung 20 eingesetzt wird und mittels Rastzähnen 34 darin einrastet. Zwischen dem scheibenförmigen Abschnitt 28 und der Wand 12 ist eine Ringdichtung 36 axial komprimiert. Das auf diese Weise gebildete Befestigungssegment ist lediglich eine bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, könnte aber in einer Alternative dazu durch Anschlußmittel eines anderen Typs ersetzt werden, beispielsweise ein Gewinde, eine Bajonettverbindung oder irgendein anderes System, das den Erhalt einer mechanischen Verbindung, flüssigkeitsdicht oder nicht, zwischen der Kupplung 22 und der Wand 12 ermöglicht.
  • Das Kupplungssegment 26 weist eine Form auf, die von der Elementart abhängt, die an das Gehäuse 10 angeschlossen werden muß. In den häufigsten Fällen wird die Kupplung 22 verwendet, um glatte oder gewellte Schutzrohre, glatte oder spiralförmige biegsame Ummantelungen oder elektrische Kabel mit Isoliermantel an das Gehäuse 10 anzuschließen. In Fig. 1 sind die typischen Gestaltungen der Kupplungssegmente 26 zum Anschluß von isolierten Kabeln oder Kabelrohren und Ummantelung gezeigt. Wenn ein bereits mit einem Isoliermantel versehenes elektrisches Kabel an das Gehäuse 10 angeschlossen werden muß, hat das Kupplungssegment einfach die Form eines Gewindelochs 38 mit metrischem oder Rohrgewinde, das geeignet ist, eine Spannvorrichtung eines an sich bekannten Typs aufzunehmen. Zusätzlich zu dem Fall des Gewindelochs, das ein bekanntes Spannzubehör mit Außengewinde aufnimmt, besteht die Möglichkeit, ein Zubehörteil zu verwirklichen, das auf einer Seite eines Befestigungssystems vorgesehen ist und auf der anderen Seite alle Teile einer Spannvorrichtung eines bekannten Typs nachbildet. In der Praxis wäre dies eine mit dem zuvor offenbarten Rasteingriffsystem versehene Standard- Spannvorrichtung.
  • Wenn die Kupplung 22 dazu dient, ein durch ein Kabelrohr oder eine Ummantelung (glatt, spiralförmig oder gewellt) gebildetes Schutzelement an das Gehäuse 10 anzuschließen, weist das Befestigungssegment 26 der Kupplung 22 einen rohrförmigen Abschnitt 42 auf, der vorzugsweise mit einem Sitz 44 versehen ist, der zur Aufnahme einer Dichtung des Typs geeignet ist, die im europäischen Patent Nr. 515 325 desselben Anmelders offenbart ist, und geeignet ist, sowohl mechanischen Zwang als auch die Abdichtung gegen Flüssigkeiten auf der Oberfläche sowohl glatter als auch gewellter Kabelrohre zu leisten.
  • Das Kupplungssegment 26 könnte auch auf jede andere Weise gebildet sein, die geeignet ist, eine vorzugsweise flüssigkeitsdichte mechanische Verbindung zwischen der Kupplung 22 und dem an das Gehäuse 10 anzuschließenden Element zu gewährleisten. Zum Anschluß metallischer Kabelrohre könnte der Kupplungsabschnitt 28 z. B. so geformt sein, wie im europäischen Patent Nr. 568 032 desselben Anmelders offenbart.
  • Der innovative Aspekt der vorliegenden Erfindung besteht im wesentlichen darin, daß das Kupplungssegment 26 jeder Kupplung 22 bezüglich des jeweiligen Befestigungssegmentes 24 exzentrisch ist. Mit Bezug auf Fig. 2 ist die Durchgangsbohrung 30 mit dem Kupplungssegment 26 ausgerichtet und bezüglich des Befestigungssegmentes 24 ebenfalls exzentrisch. Wie in Fig. 3 gezeigt, variiert die Exzentrizität des Kupplungssegmentes 26 abhängig vom Durchmesser des rohrförmigen Abschnitts 42 (oder des Gewindelochs 38) und ist so festgelegt, daß durch Anordnen einer Kupplungsschar 22 mit unterschiedlichen Abmessungen der jeweiligen Kupplungssegmente 26 mit den Achsen der jeweils entlang derselben Achse A ausgerichteten Befestigungssegmente 24 die Kupplungssegmente 26 aller Kupplungen der Schar tangential zu ein und derselben Ebene P sind. In Fig. 3 ist eine Schar von Kupplungen gezeigt, die jeweils ein Befestigungssegment 24 mit einem solchen Durchmesser aufweisen, daß es in ein Loch 20 mit einem Durchmesser von 32 mm eingesetzt werden kann. Der Nenndurchmesser des Kupplungssegmentes (der mit dem Nenndurchmesser des Schutzelementes zusammenfällt, das er aufnehmen soll) beträgt 32, 25, 20 bzw. 16 mm für die vier Kupplungen, die mit 22a, 22b, 22c und 22d bezeichnet sind. Im Falle der Kupplung 22a, bei der der Durchmesser des Kupplungssegmentes gleich dem Durchmesser des Befestigungssegmentes ist, ist die Exzentrizität null, d. h. das Kupplungssegment 26 und das Befestigungssegment 24 sind konzentrisch. Die Exzentrizität E steigt mit der Differenz zwischen dem Durchmesser des Befestigungssegmentes 24 und dem Durchmesser des Kupplungssegmentes 22.
  • Aufgrund dieses Merkmals ermöglicht die Kupplung 22 gemäß der vorliegenden Erfindung das Konstanthalten des Abstands zwischen den Schutzelementen und einer in Fig. 3 mit W bezeichneten Wand unabhängig von ihrem Durchmesser. Auf diese Art und Weise wird eine Deformierung der Schutzelemente vermieden, und neben dem Erhalt eines besseren Ergebnisses aus ästhetischer Sicht ist es einfacher, diese Elemente an der Wand W zu befestigen, weil es nicht nötig ist, Befestigungshalter mit unterschiedlichen Maßen zu verwenden.

Claims (6)

1. Kupplung (22), insbesondere für Gehäuse (10) zur elektrischen Installation, umfassend ein Befestigungssegment (24) zum Einsetzen der Kupplung (22) in ein Loch (20) in einer Wand (12), und ein mit Mitteln (38, 42) zum Anschluß an ein Schutzelement einer elektrischen Anlage versehenes Kupplungssegment (26),
dadurch gekennzeichnet, daß
das Kupplungssegment (26) bezüglich des Befestigungssegmentes (24) exzentrisch ist und derart angeordnet ist, daß durch Anordnen einer Kupplungsschar (22a... 22d) mit unterschiedlichen Abmessungen der jeweiligen Kupplungssegmente (26) mit den Achsen (A) der jeweils zueinander ausgerichteten Befestigungssegmente (24) die Kupplungssegmente (26) aller Kupplungen (22a...22d) der Schar tangential zu ein und derselben Ebene (P) sind.
2. Kupplung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sie einen scheibenförmigen Abschnitt (28) umfaßt, der das Befestigungssegment und das Kupplungssegment (24, 26) trennt, wobei der scheibenförmige Abschnitt (28) eine Durchgangsbohrung (30) aufweist, die bezüglich des Befestigungssegmentes (24) exzentrisch ist.
3. Kupplung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Kupplungssegment (26) einen Gewindeabschnitt (38) umfaßt, der in Übereinstimmung mit der Durchgangsbohrung (30) angeordnet ist.
4. Kupplung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Kupplungssegment (26) einen rohrförmigen Abschnitt (42) umfaßt, der von dem scheibenförmigen Abschnitt (28) vorspringt.
5. Kupplung nach Anspruch 3 oder Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Befestigungssegment (24) einen rohrförmigen Abschnitt (32) mit einer Längsachse (A) umfaßt, die zur Längsachse des rohrförmigen Abschnitts (42) oder des Gewindeabschnitts (38) des Kupplungssegmentes (26) parallel beabstandet ist.
6. Kupplung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Befestigungssegment (24) Mittel (34) für den Rasteingriff in ein Loch (20) in einer Wand (12) sowie eine Ringdichtung (36) umfaßt, die im Gebrauch zwischen dem scheibenförmigen Abschnitt (28) und der Wand (12) axial zusammengedrückt wird.
DE1998600078 1998-03-27 1998-03-27 Kupplung mit exzentrischen Teilen, insbesondere für Gehäuse zur elektrischen Installation Expired - Lifetime DE69800078T2 (de)

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ES2142178T3 (es) 2000-04-01
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