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DE19539184C2 - Kontaktelement zur Erzeugung eines elektrischen Kontaktes zwischen Hauptleiter und Abzweigleiter sowie Anschlußklemme mit diesem Kontaktelement - Google Patents

Kontaktelement zur Erzeugung eines elektrischen Kontaktes zwischen Hauptleiter und Abzweigleiter sowie Anschlußklemme mit diesem Kontaktelement

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DE19539184C2
DE19539184C2 DE19539184A DE19539184A DE19539184C2 DE 19539184 C2 DE19539184 C2 DE 19539184C2 DE 19539184 A DE19539184 A DE 19539184A DE 19539184 A DE19539184 A DE 19539184A DE 19539184 C2 DE19539184 C2 DE 19539184C2
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DE
Germany
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contact element
conductor
contact
clamping
branch
Prior art date
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DE19539184A1 (de
Inventor
Falk Hardt
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
GPH GmbH
Original Assignee
Gerhard Petri GmbH and Co KG
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Application filed by Gerhard Petri GmbH and Co KG filed Critical Gerhard Petri GmbH and Co KG
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  • Connections Effected By Soldering, Adhesion, Or Permanent Deformation (AREA)
  • Connections Arranged To Contact A Plurality Of Conductors (AREA)
  • Connections By Means Of Piercing Elements, Nuts, Or Screws (AREA)
  • Coupling Device And Connection With Printed Circuit (AREA)

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Kontaktelement zur Erzeugung eines elektrischen Kontaktes zwischen Hauptleiter einer Erdleitung und Abzweigleiter, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Weiterhin betrifft die vorliegende Erfindung eine Anschluß­ klemme zum Anschließen von Abzweigleiter an Hauptleiter ei­ ner Erdleitung, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 9.
Aus DE 39 33 609 A1 ist eine Kabelabzweigklemme mit einem Kontaktelement zur Erzeugung eines elektrischen Kontakts zwischen Hauptleiter einer Erdleitung und Abzweigleiter be­ kannt. Das Kontaktelement weist wenigstens eine Öffnung zum Einführen des Abzweigleiters auf, wobei das Kontaktelement zahnförmige Kontakte aufweist, die die Isolierung des Hauptleiters durchstoßen und den elektrischen Kontakt zwi­ schen Kontaktelement und Hauptleiter erzeugen. Die Klemme besitzt eine Bohrung im Klemmkörper zur Aufnahme des abiso­ lierten Endes des Abzweigleiters und ein Gegenstück, gegen welches der Hauptleiter gedrückt wird. Nachteilig an dieser Kabelabzweigklemme ist, daß sie nur ein umständliches Mon­ tieren des Abzweigleiters erlaubt.
Aus der DE-OS 23 44 404 sind Kontaktelemente für den An­ schluß eines ersten Leiters an einen zweiten Leiter be­ kannt, wobei sie ausschließlich in Anschlußklemmen für Ge­ räteanschlüsse verwendet werden. Das Kontaktelement ist in Form einer Steckhülse ausgebildet und weist eine Öffnung auf, die dem Einstecken eines Kabels dient. Das Kontaktele­ ment weist des weiteren ein Federelement mit einer im we­ sentlichen quer zum Kabel verlaufenden Federzunge auf, ge­ gen die das Kabel bei seinem Einführen schlägt und die da­ durch verformt wird. Dabei soll der elektrische Kontakt zwischen dem Kontaktelement und dem Leiter erzeugt werden.
Ein solches Kontaktelement, welches zur Lagesicherung des Kabels lediglich eine Steckhülse aufweist, hat den Nach­ teil, daß das Kabel in seiner Lage nicht völlig fixierbar ist. Zudem muß die Steckhülse mit Hilfe eines geeigneten Werkzeugs, beispielsweise einer Zange um das Kabel ange­ bracht werden, was einen größeren Arbeitsaufwand erfordert.
Aus der DE Patentanmeldung E 6868 VIIId/21c ist eine Kon­ taktvorrichtung zur Übertragung großer Ströme von einem drehbaren Schaltstück auf ein feststehendes Anschlußstück mittels einer Federeinrichtung in Form federnder Bleche be­ kannt. Diese sind scheibenförmig aufeinander aufgereiht und durch Drahtringe im Abstand voneinander gehalten. Durch die Mitte der scheibenförmigen Bleche wird ein Bolzen gesteckt, durch den anschließend eine Stromübertragung möglich sein soll. Eine axiale Lagesicherung erfolgt dabei nicht durch die Federeinrichtung, sondern durch ein feststehendes An­ schlußstück.
Aus der DE 295 12 567 U1 sind außerdem Kontaktelemente mit zwei gleichen oder ähnlich ausgebildeten, bandförmigen, flachen Federelementen bekannt, die zum Klemmen von Leitern mit unterschiedlicher Querschnittsgröße geeignet sind. Nachteilig an dieser Form der Kontaktelemente ist, daß kei­ ne Lagefixierung des Leiters möglich ist.
Aus der US 39 37 548 sind Kontaktelemente bekannt, die zweifach hintereinander liegen, einen Winkel von 90° ein­ schließen und in der Mitte eine ringförmige Öffnung besit­ zen, durch die ein Leiter geschoben wird. Durch Zusammen­ drücken des Kontaktelements wird der Leiter in seiner Lage fixiert. Nachteilig an dieser Ausführung der Kontaktelemen­ te ist die schlechte Lagesicherung des Leiters. Bei gering­ fügigem Zug am Leiter verläßt dieser das Kontaktelement, was den Stromfluß unterbricht.
Weiterhin betrifft die vorliegende Erfindung eine Anschluß­ klemme, in der ein Kontaktelement aufgenommen ist.
Anschlußklemmen dienen zum Verbinden von wenigstens einem Abzweigleiter mit einem Hauptleiter, der in der Regel in der Erde verlegt ist und als solcher nicht unterbrochen werden darf, d. h. daß ein Auftrennen des Hauptleiters und Zwischensetzen eines Verbindungsstücks zur Abzweigung für die Abzweigleiter gemäß entsprechender Vorschriften verbo­ ten ist.
Aus der DE-OS 22 27 211 sind Anschlußklemmen zum Anschlie­ ßen von Abzweigleitern an Hauptleiter eines Erdkabels mit einer der Zahl der Hauptleiter entsprechenden Anzahl von Klemmelementen bekannt, die um das Erdkabel angebracht wer­ den und dieses umschließen. Die Klemmelemente sind gleich­ artig, kreisbogen-segmentförmig ausgebildet und weisen Aus­ nehmungen auf, in denen Kontaktelemente angeordnet sind. Des weiteren enthält die Anschlußklemme eine Festklemmein­ richtung zum Befestigen der Klemmelemente auf dem Hauptlei­ ter der Erdleitung.
Nachteilig bei der Anschlußklemme gemäß DE-OS 22 27 211 ist, daß das Kontaktelement gegenüber dem Äußeren der An­ schlußklemme nicht vollständig abgedichtet ist. So kann Schmutz und Feuchtigkeit, vor allem bei in der Erde verleg­ ten Leitern, in die Anschlußklemme eindringen und den opti­ malen Stromfluß verhindern.
Der vorliegenden Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zu­ grunde, ein Kontaktelement zur Erzeugung eines elektrischen Kontaktes zwischen Hauptleiter einer Erdleitung und Ab­ zweigleitung zu schaffen, bei der eine besonders einfache Anbringung des Abzweigleiters und insbesondere eine einfa­ che Fixierung des jeweiligen Abzweigleiters ohne zusätzli­ che Werkzeuge ermöglicht wird. Weiterhin soll eine Anschlußklemme geschaffen werden, die ein universelles Einsetzen für verschiedene Arten und/oder Zahlen von Abzweigleitern ermöglicht, wobei insbesondere witterungsbedingte Einflüsse auf einfachste Weise vermieden werden und gleichzeitig eine einfache Montage der Anschluß­ klemme ermöglicht wird.
Die Lösung dieser Aufgabe ergibt sich aus den Ansprüchen 1 und 9.
Dadurch daß das Kontaktelement wenigstens ein Federelement aufweist, welches Federeinrichtungen besitzt, die beim Ein­ führen des Abzweigleiters durch diesen verformt werden, wo­ bei Federeinrichtungen des Federelements mindestens eine biegsame Zunge aufweisen, die am Abzweigleiter derart an­ greift, daß daraus sowohl eine Lagesicherung des Ab­ zweigleiters als auch der elektrische Kontakt zwischen Ab­ zweigleiter und Kontaktelement resultiert, wird ein beson­ ders einfaches Montieren des Kontaktelements, insbesondere ohne die Verwendung weiterer Werkzeuge, erreicht.
Dadurch daß das Klemmelement wenigstens einen sich nach in­ nen zum Hauptleiter hin öffnenden Hohlraum aufweist, und das Klemmelement wenigstens eine Öffnung besitzt, deren Achse auf der Achse der Öffnung des in den Hohlraum einge­ brachten Kontaktelements und parallel zur Achse des Haupt­ leiters liegt, wird erreicht, daß die elektrische Verbin­ dung dauerhaft gesichert ist und auch nicht durch Schmutz und Feuchtikeit beeinflußt wird.
Weitere Vorteile des erfindungsgemäßen Kontaktelements bzw. der erfindungsgemäßen Anschlußklemme ergeben sich aus den jeweiligen Unteransprüchen. Vorteilhafterweise weist das Kontaktelement wenigstens zwei Federelemente auf, die gleichartig ausgebildet sind und so­ wohl beabstandet voneinander als auch hintereinander in der Öffnung des Kontaktelements angeordnet sind, wobei die Fe­ derelemente einen Satz bilden. Dadurch wird erreicht, daß eine entsprechende sichere Halterung des Abzweigleiters in der Öffnung gewährleistet ist und zusätzlich ebenfalls eine sichere Kontaktstelle zur Übertragung des elektrischen Stromes geschaffen wird.
Weiterhin ist vorteilhaft, daß durch das Bilden eines Sat­ zes von Federelementen eine entsprechend einfachere Vormon­ tage erfolgt.
Weist das Kontaktelement wenigstens zwei Federelemente auf, die für Abzweigleiter unterschiedlicher Querschnittabmes­ sungen geeignet sind, so ist eine universelle Einsetzbar­ keit des Kontaktelements und damit der Anschlußklemme ge­ schaffen. Durch beispielsweise unterschiedliche Durchmesser können Abzweigleiter unterschiedlicher Durchmesser von ei­ ner Ausführungsform einer Anschlußklemme gehalten werden.
Weiterhin können in der Öffnung des Kontaktelements auch mehrere, voneinander beabstandete Federelementsätze ange­ ordnet sein, wobei jeder Federelementsatz für eine unter­ schiedliche Querschnittsgröße des Abzweigleiters vorgesehen ist. Somit werden hierbei die Vorteile der universalen Ein­ setzbarkeit der Anschlußklemme mit dem Vorteil der guten Lagesicherung und Kontaktverbindung zusammengeführt.
Mit einer ringförmigen Ausführung der Federelemente wird eine besonders einfache und platzsparende Ausführungsform der Federelemente geschaffen, was wiederum den besonderen Vorteil der kleinen Baugröße der gesamten Anschlußklemme unterstützt.
Weiterhin ist das ringförmige Federelement vorteilhafter­ weise derart ausgebildet, daß von dem Innenrand des ring­ förmigen Federelements ausgehende Einkerbungen vorgesehen sind, die sich in Richtung Außenrand des Federelements er­ strecken, wobei zwischen zwei benachbarten Einkerbungen ei­ ne der Federeinrichtungen gebildet wird.
Mit Hilfe dieser sich ergebenden Federzungen wird vorteil­ hafterweise erreicht, daß beim Einstecken des Abzweiglei­ ters dessen Oberfläche angeritzt bzw. aufgerissen wird und die sich darauf befindliche Oxidschicht beispielsweise bei Aluminiumleitern zerstört wird. Dies führt somit zum siche­ ren Erzeugen einer elektrischen Kontaktverbindung.
Vorteilhafterweise wird eine noch höhere Kompaktheit der Anschlußklemme dadurch erreicht, daß das Kontaktelement zwei Öffnungen zur Aufnahme von zwei Abzweigleitern auf­ weist. Somit können mit einer Anschlußklemme zwei Ab­ zweigleitungen für zwei verschiedene Häuser geschaffen wer­ den.
Dabei fallen die Achsen der Öffnungen im wesentlichen zu­ sammen, wobei zusätzlich vorteilhafterweise die Achse oder die Achsen parallel zur Achse des Hauptleiters in der An­ schlußklemme verläuft bzw. verlaufen.
Es ist selbstverständlich möglich, die Öffnungen auch an­ ders, beispielsweise senkrecht oder schräg zur Achse des Hauptleiters, der die Anschlußklemme durchquert, anzuord­ nen.
Zwischen den Öffnungen wird eine Trennwand vorgesehen, die vorteilhafterweise als Anschlag für den Abzweigleiter dient, wenn dieser in die Öffnung eingesteckt wird.
Gleiches bzw. ähnliches gilt auch für die oben ausgeführten unterschiedlichen Federelemente bzw. Federelementsätze, wo­ bei beispielsweise die Öffnungen der Federelemente sich in Richtung des Anschlags der Öffnung bzw. der Trennwand ver­ jüngen. Das bedeutet, daß der kleinste Abzweigleiter vom innersten Federelement aufgenommen wird und der größte Ab­ zweigleiter vom Federelement aufgenommen wird, das der Ein­ trittsöffnung am nächsten liegt.
Vorteilhafterweise weist das Kontaktelement an der dem Hauptleiter zugewandten Seite zahnförmige Kontakte auf, wo­ bei die Zähne bezüglich der Längsrichtung des Kontaktele­ ments mindestens zu viert und bezüglich der Querrichtung mindestens zu dritt nebeneinander angeordnet.
Die Spitzen der Zähne dienen zum Eingriff in den Hauptlei­ ter, da die Zähne in den Isoliermantel der jeweiligen Ader bzw. des jeweiligen Drahtes des mehradrigen Hauptleiters eindringen und anschließend in Anlage an den oder die Dräh­ te der Adern des Hauptleiters kommen.
In einer besonders einfachen Ausführungsform kann das Kon­ taktelement hülsenförmig ausgebildet sein.
Abhängig von der Art des Hauptleiters werden entsprechende Sektoren gebildet. So wird bei einem vieradrigen Hauptlei­ ter, der im wesentlichen vier gleich große Adern aufweist, eine Anschlußklemme mit vier Klemmelementen gebildet, die in ihrer Ausgestaltung identisch sein können. Dies hat wie­ derum vorteilhaft eine Vereinfachung in der Herstellung der Klemmelemente zur Folge.
In zunehmenden Maße werden jedoch auch Hauptleiter verwen­ det, die in ihrer Größe unterschiedliche Adern aufweisen. Beispielsweise wird ein Hauptleiter verwendet, bei dem drei Adern sektorförmig mit einem Winkel von größer 90° vorhan­ den sind und eine vierte Ader als Nullleiter befindet sich in dem verbleibenden vierten Sektor, wobei diese Ader bei­ spielsweise auch als runder Draht vorliegen kann.
Entsprechend werden die Klemmelemente ausgebildet, d. h. es werden drei Klemmelemente mit größeren Sektorabmessungen und ein Klemmelement mit einem kleineren Sektor verwendet.
Im Falle von vier gleich großen Klemmelementen ergibt sich ein Kreisbogensektorwinkel α von jeweils 90° Grad pro Klemmelement.
Bei einem sogenannten dreieinhalbadrigen Hauptleiter werden drei Klemmelemente mit einem entsprechenden Sektorwinkel α ausgebildet und das vierte, kleinere Klemmelement weist ei­ nen entsprechend kleineren Sektorwinkel auf.
Zur weiteren Abdichtung der elektrischen Verbindungsstellen von Kontaktelement bzw. Klemmelement und Hauptleiter, ist eine Dichtung in Form eines Dichtungsbandes (Fig. 3 bis 5) vorgesehen, das sich zwischen der Innenumfangsseite des Kontaktelements und dem Hauptleiter erstreckt.
Entsprechend kann auch die Öffnung des Kontaktelements, in die der Abzweigleiter eingesteckt wird, nach außen abge­ dichtet werden.
Zur Versteifung des Klemmelements einerseits und zur Mate­ rialeinsparung beim Klemmelement andererseits ist dieses als rippenartiger, mit von außen zugänglichen Vertiefungen versehener Körper ausgebildet. Dadurch wird die ausreichen­ de Festigkeit des Klemmelements bei dessen Andrücken an den Hauptleiter einerseits und beim Andrücken an die benachbar­ ten Klemmelemente andererseits erreicht.
Das Klemmelement weist im Längsschnitt einen parallel zum Hauptleiter verlaufenden ersten Bereich auf, in dem sich der Hohlraum zur Aufnahme des Kontaktelements befindet. Insbesondere aus Gründen der Abdichtung besitzt das Klemmelement zwei weitere Bereiche, die vom ersten Bereich zum Hauptleiter hin abgeschrägt verlaufen.
Dabei können die weiteren Bereiche vorteilhafterweise ein­ stückig mit dem ersten Bereich des Klemmelement ausgebildet sein, so daß das Klemmelement beispielsweise als ein Spritzgußteil herstellbar ist.
Die Festklemmeinrichtung zum Festklemmen der Klemmelemente untereinander und an dem Hauptleiter ist vorzugsweise als eine Rohrschelle ausgebildet, die auf einfache Weise um die Klemmelemente gelegt werden kann.
Die Rohrschelle kann dabei bandförmig ausgebildet sein und ein schraubenförmiges Anzugselement aufweisen, das durch Schrauben ein entsprechendes Anzugsmoment auf die Klemmele­ mente aufbringt.
Um auch ein eindeutig definiertes Anzugsmoment und damit eine eindeutig definierte Klemmkraft der Anschlußklemme am Hauptleiter zu erzeugen, ist die Schraube des schraubenför­ migen Anzugselements als Abreißkopfschraube ausgebildet. Bei Erreichen eines entsprechenden Anzugsdrehmoments reißt somit der Kopf dieser Schraube ab, was zudem eine besonders einfache und sichere Montage der Anschlußklemme unter­ stützt.
Die Erfindung wird nachstehend anhand von Ausführungsbei­ spielen und Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
- Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer an einem Hauptleiter montierten erfindungsgemäßen Anschlußklem­ me;
Fig. 2 eine teilweise aufgebrochene Teilansicht eines Klemmelements der erfindungsgemäßen Anschlußklemme;
Fig. 3 eine Schnittansicht gemäß der Linie III-III von Fig. 2;
Fig. 4 eine Seitenansicht auf das Klemmelement der erfindungsgemäßen Anschlußklemme, in einer verkleiner­ ten Darstellung;
Fig. 5 eine Seitenansicht eines Kontaktelements;
Fig. 6 eine Schnittansicht gemäß der Linie VI-VI von Fig. 5 des Kontaktelements; und
Fig. 7 eine Draufsicht auf ein Federelement des Kon­ taktelements.
Nachfolgend wird unter Bezugnahme auf die Figuren zunächst der Aufbau der erfindungsgemäßen Anschlußklemme beschrie­ ben.
Fig. 1 zeigt in einer perspektivischen schematischen Dar­ stellung eine Anschlußklemme 1, die um einen Hauptleiter 3 angeordnet ist. Der Hauptleiter 3 weist einen Isoliermantel 5 auf, der einen mehradrigen Kabelstrang 7 umgibt. Im vor­ liegenden schematischen Beispielsfall umfaßt der Kabel­ strang 7 vier Adern.
Im Bereich 9 der Anschlußklemme ist der Hauptleiter 3 von seinem Isoliermantel 5 befreit, was zu einer Verjüngung des Durchmessers des Hauptleiters 3 führt.
Der Bereich 9 ist von der Anschlußklemme 1 umgeben, die vier Klemmelemente 11 aufweist, von denen in Fig. 1 drei ersichtlich sind.
Aus Gründen der Zeichnungsvereinfachung ist nur ein Klemm­ element 11 dargestellt, das mit Öffnungen 13 versehen ist, in die jeweils ein Abzweigleiter 15 eingesteckt ist. Die anderen Klemmelemente 11 weisen ebenfalls Öffnungen für den Abzweigleiter 15 auf.
Die vier sektorförmigen Klemmelemente 11 sind von einer bandförmigen Rohrschelle 17 umgeben, die ein schraubenför­ miges Anzugselement 19 aufweist.
In den in Fig. 1 gezeigten montierten Zustand der An­ schlußklemme ist eine Abreißkopfschraube 21 ersichtlich, bei der der Abreißkopf bereits abgetrennt wurde und nur ei­ ne entsprechende Bruchfläche 23 ersichtlich ist.
Wie in Fig. 1 ersichtlich, weisen die dort gezeigten Klemmelemente 11 glatte Außenflächen auf, wohingegen in ei­ ner alternativen Ausführungsform gemäß Fig. 2 ein Klemmelement 25 dargestellt ist, das rippenförmige Struktu­ ren mit nach außen offenen Vertiefungen oder Hohlräumen 27 versehen ist. Rippen 29 und 30 begrenzen diese Hohlräume 27.
Wie aus Fig. 2 weiterhin ersichtlich, weist das Klemmele­ ment 25 an seiner Stirnseite 31 einen weiteren Bereich 33 auf, der vom ersten Bereich des Klemmelements zum Hauptlei­ ter 3 hin abgeschrägt verläuft.
Auch hier wird eine Rippenstruktur beibehalten und der zweite Bereich 33 ist einstückig mit dem Klemmelement 25 verbunden.
Der teilweise aufgebrochene Abschnitt A wird in Verbindung mit Fig. 6 beschrieben.
Fig. 3 zeigt eine Schnittansicht gemäß der Linie III-III von Fig. 2. Aus dieser Schnittansicht wird der Aufbau des Klemmelements 25, der bis auf die Außenkontour mit dem Auf­ bau des Klemmelements 11 identisch ist, deutlich. Aus Grün­ den der Klarheit wird die Darstellung der Federelemente hier weggelassen und in Fig. 5 dargestellt.
In dem Klemmelement 25 ist ein Hohlraum 35 ausgebildet, der von der Innenseite 37 des Klemmelements 25 her offen ist.
In diesem Hohlraum 35 ist ein Kontaktelement 39 eingesetzt, das so ausgebildet ist, daß es der Kontour des Hohlraums 35 einerseits und der Innenseite 37 des Klemmelements 25 ande­ rerseits folgt.
An der dem Hauptleiter zugewandten Innenseite oder Unter­ seite 41 des Kontaktelements 39 sind zahnförmige Kontakte 43 vorgesehen, die zum Hauptleiter hin spitz zulaufen.
An der Unterseite 41 des Kontaktelements 39 ist weiterhin eine bandförmige Dichtung 45 vorgesehen und in Zusammen­ schau mit Fig. 3 ergibt sich, daß die zahnförmigen Kontak­ te 43 bezüglich der Längsrichtung des Kontaktelements 39 mindestens zu viert und bezüglich der Querrichtung des Kon­ taktelements 39 mindestens zu dritt angeordnet sind.
Andere Konfigurationen der Zähne selbst bzw. der Anordnung sind selbstverständlich im Rahmen der Erfindung möglich.
Fig. 5 ist die Ansicht auf ein isoliertes erfindungsgemä­ ßes Kontaktelement 39, wie es in Fig. 3 als in das Klemmelement 25 eingesetztes Teil dargestellt ist. Aus Fig. 5 ist eine stirnseitige Öffnung 51 ersichtlich, die un­ ter Bezugnahme auf Fig. 6 näher erläuert wird.
Fig. 6 zeigt eine Schnittansicht des erfindungsgemäßen Kontaktelements 39 gemäß der Linie VI-VI von Fig. 5.
Wie aus Fig. 6 ersichtich weist das Kontaktelement 39 eine symmetrische Ausbildung mit zwei Öffnungen 51 auf, deren Achsen 53 und 54 in dieser Ausführungsform zusammenfallen.
Zwischen den Öffnungen 51 ist eine Trennwand 55 ausgebil­ det, die als Anschlag für einen Abzweigleiter dienen kann.
Zum Festlegen des Abzweigleiters 15 in der Öffnung 51 bzw. 13 (Fig. 1) sind Federelemente 57 vorgesehen, von denen eines in Fig. 7 in Draufsicht dargestellt ist.
Wie in Fig. 6 ersichtlich sind in jeder Öffnungen 51 drei Sätze 59 von Federelementen 57 angeordnet.
Wie aus Fig. 7 ersichtlich ist das Federelement 57 ring­ förmig ausgebildet, wobei vom Innenrand 61 Einkerbungen 63 zum Außenrand 65 verlaufen, die biegsame Federeinrichtungen in Form von Zungen ergeben.
Nachfolgend wird nunmehr die Funktionsweise der erfindungs­ gemäßen Anschlußklemme bzw. des erfindungsgemäßen Kontaktelements beschrieben.
Zum Anbringen der Anschlußklemme an den Hauptleiter wird zunächst der Isoliermantel 5 im Bereich 9 der Anschlußklem­ men 1 entfernt, so daß die ihrerseits isolierten des mehradrigen Hauptleiters 3 von außen zugänglich sind.
Ein sektorförmiges Klemmelement 11 bzw. 25 nach dem anderen wird zwischen zwei Adern des Hauptleiters 3 eingesteckt und ist dabei zunächst lagegesichert.
Wenn sich alle, im Beispielfalle 4 Klemmelemente 11 am Hauptleiter 3 befinden, wird die bandförmige Rohrschelle 17 um die Klemmelemente 11 gelegt und mittels Abreißkopf­ schraube 21 angezogen.
Dabei dringen die zahnförmigen Kontakte 43 in den Isolier­ mantel einer jeden Ader ein, durchtrennen diesen und tref­ fen auf den eigentlichen metallischen Leiter der entspre­ chenden Ader.
Nach Aufbringen eines vorbestimmten Drehmoments reißt der Abreißkopf der Abreißkopfschraube 21 ab und die Anschluß­ klemme 1 ist fest am Hauptleiter 3 montiert.
Sodann wird der Abzweigleiter 15 in die Öffnung 13 bzw. 51 eingeführt und durchquert einen oder mehrere Federelement­ sätze 59. Dabei verformen sich die Federzungen 67 und schleifen auf der Oberfläche des Abzweigleiters 15 derart, daß die darauf befindliche Oxidschicht durchtrennt wird und ein elektrischer Kontakt hergestellt wird. Zugleich ver­ klemmen die Federeineinrichtungen 67 sich auf dem Ab­ zweigleiter und verhindern, daß dieser entgegen seiner Ein­ führrichtung wieder aus der Öffnung 51 bzw. 13 herausgezo­ gen werden kann. Damit wird sowohl ein sicherer elektri­ scher Kontakt bzw. eine sichere elektrische Verbindung ge­ schaffen als auch eine sichere Verankerung des Abzweiglei­ ters 15 in der Öffnung des Klemmelements 11 bzw. 25 sicher­ gestellt.
Die vorliegende Erfindung ist nicht auf die beschriebenen Ausführungsformen beschränkt. Je nach Anforderung können beispielsweise auch mehr Klemmelemente vorgesehen werden, beispielsweise bei Hauptleitern mit mehr als vier Adern. Das Kontaktelement 39 weist im dargestellten Beispielsfall zwei Öffnungen 51 auf. Bei Verwendung der Anschlußklemme für nur eine Abzweigung ist jedoch ausreichend, daß nur quasi die Hälfte des Kontaktelements 39 vorgesehen wird, d. h. daß nur eine Öffnung 51 vorgesehen ist.
Weiterhin kann auch die Ausbildung und die Anzahl die Ringe 57 entsprechend variabel ausgestaltet sein. Beispielsweise könnten polygonale Innenausnehmungen der Ringe vorgesehen werden, und die Halte- und Kontaktwirkung eines Federele­ ments 57 kann bereits ausreichen, den entsprechenden Ab­ zweigleiter in dem Kontaktelement sicher zu halten und die elektrische Verbindung sicherzustellen.
Somit ergibt sich vorteilhafterweise ein besonders einfa­ cher, platzsparender und universell einsetzbarer Aufbau ei­ ner Anschlußklemme sowie eines Kontaktelements hierfür, der für die verschiedensten Anwendungen durch leicht ausführba­ re geringfügige konstruktive Änderungen anpaßbar ist.

Claims (18)

1. Kontaktelement (39), zur Erzeugung eines elektrischen Kontaktes zwischen Hauptleiter (3) einer Erdleitung und Abzweigleiter (15), mit wenigstens einer Öffnung (51) zum Einführen des Abzweigleiters (15), wobei das Kontaktelement (39) zahnförmige Kontakte (43) auf­ weist, die die Isolierung des Hauptleiters (3) durch­ stoßen und den elektrischen Kontakt zwischen Kontakte­ lement (39) und Hauptleiter (3) erzeugen, dadurch gekennzeichnet, daß das Kontaktelement (39) wenigstens ein Federelement (57) aufweist, welches Federeinrichtungen (67) auf­ weist, die beim Einführen des Abzweigleiters (15) durch diesen verformt werden, wobei die Federeinrich­ tungen (67) des Federelements (57) mindestens eine biegsame Zunge (67) aufweisen, die am Abzweigleiter (15) derart angreift, daß sowohl eine Lagesicherung des Abzweigleiters (15) als auch der elektrische Kon­ takt zwischen Abzweigleiter (15) und Kontaktelement (39) erzeugt wird.
2. Kontaktelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich­ net, daß es wenigstens zwei Federelemente (57) auf­ weist, die gleichartig ausgebildet sind und beabstan­ det voneinander und hintereinander liegend in der Öff­ nung (51) des Kontaktelements (39) angeordnet sind, wobei sie einen Satz (59) bilden.
3. Kontaktelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich­ net, daß es wenigstens zwei Federelemente (57) auf­ weist, die für Abzweigleiter (15) unterschiedlicher Querschnittsabmessungen geeignet sind.
4. Kontaktelement nach Anspruch 2, dadurch gekennzeich­ net, daß es wenigstens zwei voneinander beabstandete Federelementsätze (59) aufweist, wobei jeder Federele­ mentsatz (59) für eine unterschiedliche Querschnitts­ größe des Abzweigleiters (15) vorgesehen ist.
5. Kontaktelement nach einem der Ansprüche 1 bis 4, da­ durch gekennzeichnet, daß das Federelement (57) oder die Federelemente (57) ringförmig ausgebildet sind (Fig. 7).
6. Kontaktelement nach Anspruch 5, dadurch gekennzeich­ net, daß von dem Innenrand (61) des ringförmigen Fede­ relements (57) ausgehend Einkerbungen (63) vorgesehen sind, die sich in Richtung Außenrand (65) des Federe­ lements (57) erstrecken, wobei zwischen zwei benach­ barten Einkerbungen (63) eine der Federeinrichtungen (67) gebildet wird.
7. Kontaktelement nach einem der Ansprüche 1 bis 6, da­ durch gekennzeichnet, daß es zwei Öffnungen (51) zur Aufnahme von zwei Abzweigleitungen (15) aufweist, wo­ bei die Achsen (53, 54) der Öffnungen (51) im wesent­ lichen zusammenfallen und zwischen den Öffnungen (51) eine Trennwand (55) vorgesehen ist.
8. Kontaktelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich­ net, daß bezüglich der Längsrichtung des Kontaktele­ ments (39) mindestens vier und bezüglich der Querrich­ tung des Kontaktelements (39) mindestens drei zahnför­ mige Kontakte (43) nebeneinander angeordnet sind.
9. Anschlußklemme (1) zum Anschließen von Abzweigleiter (15) an Hauptleiter (3) einer Erdleitung, mit wenig­ stens zwei Klemmelementen (11, 25), die um den Haupt­ leiter anbringbar sind und diesen umschließen, wobei die Klemmelemente (11, 25) gleichartig, kreisbogenseg­ mentförmig ausgebildet sind und diese Ausnehmungen aufweisen, in denen Kontaktelemente (39) angeordnet sind, sowie mit einer Festklemmeinrichtung (17, 19) zum Befestigen der Klemmelemente (11, 25) auf dem Hauptleiter (3) der Erdleitung, dadurch gekennzeich­ net,
daß das Klemmelement (11, 25) wenigstens einen sich nach innen zum Hauptleiter hin öffnenden Hohlraum (35) zur Aufnahme eines Kontaktelements (39) aufweist, und
daß das Klemmelement (11, 25) wenigstens eine Öffnung (13) besitzt, deren Achse auf der Achse der Öffnung (51) des in den Hohlraum (35) eingebrachten Kontakte­ lements (39) und parallel zur Achse des Hauptleiters (3) liegt.
10. Anschlußklemme nach Anspruch 9, dadurch gekennzeich­ net, daß sie vier gleichartig ausgebildete Klemmele­ mente (11, 25) aufweist.
11. Anschlußklemme nach Anspruch 10, dadurch gekennzeich­ net, daß sie drei gleichgroße Klemmelemente (11, 25) und ein kleineres Klemmelement (11, 25) aufweist.
12. Anschlußklemme nach einem der Ansprüche 9 bis 11, da­ durch gekennzeichnet, daß zur Abdichtung der Kontakt­ stelle zwischen Kontaktelement (39) und Hauptleiter (3) eine Dichtung in Form eines Dichtungsbandes (45) vorgesehen ist, das sich zwischen der Innenseite (41) des Kontaktelements (39) und dem Hauptleiter er­ streckt.
13. Anschlußklemme nach einem der Ansprüche 9 bis 11, da­ durch gekennzeichnet, daß das Klemmelement (25) als rippenartiger mit von außen zugänglichen Vertiefungen (27) versehender Körper ausgebildet ist.
14. Anschlußklemme nach einem der Ansprüche 9 bis 13, da­ durch gekennzeichnet, daß das Klemmelement (11, 25) im Längsquerschnitt einen parallel zum Hauptleiter (3) verlaufenden ersten Bereich aufweist, in dem sich der Hohlraum (35) zur Aufnahme des Kontaktelements (39) befindet, und zwei weitere Bereiche (33) besitzt, die vom ersten Bereich zum Hauptleiter (3) hin schräg ver­ laufen.
15. Anschlußklemme nach Anspruch 14, dadurch gekennzeich­ net, daß die weiteren Bereiche (33) einstückig mit dem ersten Bereich des Klemmelementes (11, 25) ausgebildet sind.
16. Anschlußklemme nach Anspruch 9, dadurch gekennzeich­ net, daß die Festklemmeinrichtung in Form einer Rohr­ schelle (17) ausgebildet ist.
17. Anschlußklemme nach Anspruch 16, dadurch gekennzeich­ net, daß die Rohrschelle (17) bandförmig ausgebildet ist und ein schraubenförmiges Anzugselement (19) auf­ weist.
18. Anschlußklemme nach Anspruch 17, dadurch gekennzeich­ net, daß die Schraube des schraubenförmigen Anzugsele­ ments (19) eine Abreißkopfschraube (21) ist.
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