DE60002409T2 - Verfahren und Produkt zur Geheimhaltung von Berichten geschrieben auf einem beweglichen Träger, insbesondere ein Papier-, Karton- oder Kunstoffblatt - Google Patents
Verfahren und Produkt zur Geheimhaltung von Berichten geschrieben auf einem beweglichen Träger, insbesondere ein Papier-, Karton- oder KunstoffblattInfo
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Description
- Die Erfindung betrifft die Geheimhaltung bei der Übermittlung schriftlicher Mitteilungen.
- Eine typische Anwendung besteht in der Übermittlung von Codes (wie z. B. des Codes einer wiederaufladbaren Telefonkarte oder einer Kreditkarte) oder anderen, von einer den Dienst zur Verfügung stellenden Organisation an einen Benutzer auf einen Bogen, eine Karte usw. geschriebenen Mitteilungen.
- In diesen und anderen ähnlichen Fällen ist es wichtig, dass eine geheime Übertragung eines Codes (oder einer anderen Mitteilung) an den rechtmäßigen Empfänger so möglich ist, dass dessen Geheimhaltung in dem Sinne geschützt ist, dass Dritte den Code nicht sehen können, oder dass wenn ein Dritter den Schutz verletzt, eine offensichtliche Spur der Verletzung zurückbleibt.
- Es ist bekannt, zu diesem Zweck die Mitteilung mit einer Schicht aus abkratzbarer Tinte, d. h. mit einer undurchsichtigen Tinte abzudecken, die auf dem Gegenstand haftet und mit einem scharfkantigen harten Gegenstand (Klinge, Geldmünze) in kleinen zerfallenden Teilchen von dem Gegenstand abkratzbar ist. Eine typische weitverbreitete Anwendung besteht im Schutz der Nummern auf landesweit ausgegebenen Lotterielosen in Form von abkratzbaren Karten.
- In diesem Beispiel ist es nicht möglich, im Geheimen die geschützten Nummern zu kennen. Man kann sie nur durch Abkratzen der Tintenschicht erfahren, wodurch jedoch augenblicklich offensichtlich wird, dass diese Handlung durchgeführt wurde. Somit schützt das System in dem zuvor erwähnten Sinn effektiv die Geheimhaltung der auf der Karte vorhandenen Mitteilung. Hierfür ist jedoch eine von einem Fachmann zu bedienende kostspielige Maschinerie erforderlich, wodurch dessen Anwendung auf die Großfertigung begrenzt bleibt.
- Bei einem anderen bekannten System werden selbstklebende Etiketten mit einem durchsichtigen laminaren Kunststoffträger verwendet, deren untere Fläche mit Dauerklebstoff und deren obere Fläche mit einer Schicht aus an dem Träger haftender abkratzbarer Tinte bedeckt ist.
- Auf die zu schützende Mitteilung wird ein Etikett aufgebracht. Auch in diesem Fall muss die Tintenschicht zum Lesen der Mitteilung abgekratzt werden, wodurch auch hier wieder offensichtlich wird, dass diese Handlung durchgeführt wurde.
- Dies ist ein einfach und wirtschaftlich anzuwendendes System. Es erfordert insbesondere die Verwendung von Vorrichtungen (von solchen, die geeignet sind, um selbstklebende Etiketten auf Bogen und dgl. aufzubringen), die auch von unerfahrenem Personal einfach und leicht zu verwenden sind, und ist somit für viele verschiedene Anwendungen geeignet und kann auch von Personal ohne spezielle Fachkenntnis und ohne spezielle Maschinerie verwendet werden.
- Ein solches System schützt jedoch die Geheimhaltung der Mitteilung nicht mit absoluter Zuverlässigkeit, da es möglich ist, die Wirkung des Klebstoffes insbesondere unter Verwendung von heißem Dampf zu verringern und das selbstklebende Etikett von dem Bogen abzuheben, um die geheime Mitteilung lesen zu können, wobei das Etikett danach wieder an seiner Stelle positioniert werden kann, ohne dass irgendeine Spur zurückbleibt, die anzeigt, dass diese Handlung durchgeführt wurde.
- Eine Aufgabe der Erfindung besteht in der Bereitstellung eines Verfahrens und des die geheime Mitteilung tragenden, dazugehörigen Gegenstandes, wodurch die Geheimhaltung der Mitteilung viel zuverlässiger als durch das bekannte System geschützt ist, bei welchem selbstklebende Etiketten mit abkratzbarer Tinte verwendet werden, wobei gleichzeitig bei dessen bevorzugter Ausführung lediglich das Aufbringen eines selbstklebenden Etiketts und die notwendigen Aufbringungsvorrichtungen erforderlich sind, deren Verwendung im Verhältnis sehr einfach und leicht ist.
- Diese und weitere Aufgaben werden durch die Erfindung gelöst, wie sie in den Ansprüchen gekennzeichnet ist.
- Die Erfindung wird nachfolgend mit Hilfe der dazugehörigen Figuren detailliert beschrieben, die eine Ausführung derselben mittels eines nicht begrenzenden Beispiels veranschaulichen.
- Fig. 1 ist ein gattungsgemäßer schematischer, vergrößerter Querschnitt durch einen Gegenstand zur geheimen Übermittlung schriftlicher Mitteilungen gemäß der Erfindung.
- Fig. 2 ist eine Explosionsansicht eines Gegenstandes wie derjenige von Fig. 1, der durch einen gewöhnlichen Umschlag geschützt ist.
- Mit dem Bezugszeichen 10 ist ein als ein bewegbarer Träger für eine schriftliche Mitteilung dienender Gegenstand bezeichnet. Es kann sich dabei wie in dem veranschaulichten Beispiel um einen Karton-, oder um einen Papier- oder Kunststoffbogen usw. handeln.
- Gemäß der Erfindung wird auf der Oberfläche des Bogens 10 ein unterer Film aus undurchsichtiger Tinte (oder gleichwertigem Abdeckmaterial) auf der Oberfläche des Gegenstandes 10 haftend aufgebracht, der mit einem harten scharfkantigen Gegenstand in kleinen zerfallenden Teilchen abkratzbar ist.
- Bei einer bevorzugten (jedoch nicht ausschließlichen) Ausführung wird der untere Tintenfilm 21 unter Verwendung eines selbstklebenden Etiketts 20 auf dem Trägergegenstand 10 aufgebracht, das einen durchsichtigen laminaren Kunststoffträger 22 (insbesondere aus Polyester) umfasst, dessen untere Fläche mit einer dünnen Schicht aus Dauerklebstoff 23 (ebenfalls durchsichtig) bedeckt ist, wobei sich auf seiner oberen Fläche der abkratzbare und an dem Träger 22 haftende Film 21 aus undurchsichtiger Tinte befindet.
- Das Etikett 20 ist eines einer bekannten Art, das im Handel erhältlich und als "abkratzbares selbstklebendes Etikett" bekannt ist. Markennamen solcher Etiketten sind u. a. "ARCA ETICHETTER", "EUROLABELR" und ETIKAR".
- Mindestens eine dieser Etiketten 20 wird auf der Oberfläche von Gegenstand 10 so aufgebracht, dass ein unterer Tintenfilm 21 starr an dem Gegenstand haftet.
- Die geheime Mitteilung (z. B. ein Code) wird dann so auf den unteren Tintenfilm 21 geschrieben, dass das Geschriebene auf dem Tintenfilm 21 sichtbar ist. Die Mitteilung wird typischerweise mit einer andersfarbigen Tinte auf den Film 21 gedruckt. Die geschriebenen Teile der Mitteilung sind in Fig. 1 schematisch dargestellt, wo sie mit 11 bezeichnet sind.
- Über der schriftlichen Mitteilung 11 wird dann ein durchsichtiger laminarer Kunststoffträger 32 aufgebracht, der auf seiner oberen Fläche einen oberen haftenden Film 31 aus undurchsichtiger Tinte (oder gleichwertigem Abdeckmaterial) trägt, der mit einem harten scharfkantigen Gegenstand in kleinen zerfallenden Teilchen von dem Kunststoffträger 32 abkratzbar ist. Der Träger 32 und der dazugehörige Film 31 werden so auf dem unteren Tintenfilm 21 haften aufgebracht, dass sie die schriftliche Mitteilung 11 bedecken und verbergen.
- Bei einer bevorzugten (jedoch nicht ausschließlichen) Ausführung wird der obere Tintenfilm 31 unter Verwendung eines selbstklebenden Etiketts 30 auf dem unteren Tintenfilm 21 aufgebracht, das einen durchsichtigen laminaren Kunststoffträger 32 (insbesondere aus Polyester) umfasst, dessen untere Fläche mit einer dünnen Schicht aus Dauerklebstoff 33 (ebenfalls durchsichtig) bedeckt ist, wobei sich auf seiner oberen Fläche ein abkratzbarer und an dem Träger 32 haftender Film aus undurchsichtiger Tinte befindet.
- Das Etikett 30 ist insbesondere mit dem Etikett 20 identisch.
- Bei normaler Verwendung reicht es zum Lesen der Mitteilung 11 aus, den oberen Film 31 unter Verwendung eines harten scharfkantigen Gegenstandes wie z. B. einer Klinge, einer. Münze oder dgl. abzukratzen. Auf diese Weise wird der obere Kunststoffträger 32 freigelegt und ermöglicht das Lesen der darunter liegenden Mitteilung, da er durchsichtig ist. Der Träger 32 selbst ist aus einem Material ausgebildet, das im Wesentlichen nicht von dem Gegenstand abgekratzt wird, mit welchem der Film 31 abgekratzt wird. Im Gegensatz dazu ist der letztere aus einer Schicht aus Abdeckmaterial (typischerweise Tinte) ausgebildet, das, obwohl es bei normaler Handhabung weiter an dem Träger 32 haftet, beim Abkratzen leicht zerkrümelt, so dass der Träger 32 freigelegt wird und somit die darunter liegende Mitteilung 11 gelesen werden kann.
- Gleichzeitig zieht der obere Kunststoffträger 32 den an der Klebstoffschicht 33 haftenden unteren Tintenfilm 21 mit ab, wenn eine dritte Person versucht, das Etikett 30 von dem Etikett 20 abzuziehen um zu versuchen, die Mitteilung 11 ohne Abkratzen der Schicht 31 von der Unterseite her zu lesen, da das Haftvermögen des Klebstoffes 33 größer ist als die Kraft, mit welcher die Tinte 21 an dem unteren Träger 22 haftet. Folglich bleibt die die Mitteilung 11 bildende Tinte oben von dem oberen Tintenfilm 31 und unten von dem unteren Tintenfilm 21 bedeckt, und kann daher nicht gelesen werden. Wenn man den unteren Film selbst abkratzen müsste, würden nicht nur offensichtliche Spuren von dieser Handlung zurückbleiben, sondern die eigentlichen Teile der Mitteilung 11 würden gemeinsam mit dem Film 21 abgekratzt, und somit die Mitteilung 11 zerstört werden.
- Zusammenfassend ist zu sagen, dass die Mitteilung 11 nur durch Abkratzen der oberen Tintenschicht 31 gelesen werden kann, wobei dies das geforderte Ergebnis zur Folge hat, dass eine klare und unlöschbare Anzeige der Tatsache hinterlassen wird, dass diese Handlung durchgeführt wurde.
- Die aus abzukratzender Tinte 21 und 31 (oder gleichwertigem Abdeckmaterial) bestehenden Filme sind undurchsichtig, uni die Mitteilung 11 zu verbergen.
- Fig. 2 ist eine Explosionsansicht eines Gegenstandes, insbesondere eines Papier-, Karton- oder Kunststoffbogens zur Übermittlung geheimer Mitteilungen, der mittels des zuvor erwähnten Verfahrens zubereitet wurde, und insbesondere des in Fig. 1 dargestellten Gegenstandes 10.
- Der Gegenstand 10 trägt ein unteres selbstklebendes Etikett 20, das unter Nutzung seiner selbstklebenden Eigenschaften auf der Oberfläche des Bogens 10 aufgebracht wird. Die geheimzuhaltende Mitteilung (Code) wird auf die obere Fläche des Etiketts 20 geschrieben. Ein oberes selbstklebendes Etikett 30, insbesondere von größerer Länge und Breite als das untere Etikett 20 wird so auf dem unteren Etikett 20 aufgebracht, das es dasselbe vollständig bedeckt und auch dessen Umfangskante verbirgt.
- Der auf diese Weise ausgebildete Bogen 10 wird in einem aus zwei Bögen, d. h. aus einem oberen Bogen 41 und einem unteren Bogen 42 bestehenden Umschlag eingeschlossen, die jeweils entlang ihrer Umfangskanten 41' und 42' miteinander verbunden werden. Der obere Bogen 41 weist auch ein Fenster 43 auf, der auch die Ansicht des die geheime Mitteilungen tragenden Bereiches ermöglicht.
- Die Erfindung ermöglicht die Bereitstellung eines relativ sicheren Schutzes für die geheime Mitteilung. Bei ihrer bevorzugten Ausführung wird dies durch die Verwendung und die Aufbringung eines (bekannten) selbstklebenden Etiketts mit abzukratzender Tinte erreicht, wofür einfache und preisgünstige Vorrichtungen (die zur Aufbringung von selbstklebenden Etiketten auf Bögen und dgl. geeignet sind) erforderlich sind, und die somit für viele Verwendungszwecke in verschiedenen Bereichen geeignet ist, wobei sie darüber hinaus auch von Benutzern ohne spezielle Fachkenntnis und ohne spezielle Maschinerie verwendet werden kann.
Claims (6)
1. Verfahren zur Geheimhaltung von auf einem
beweglichen Träger, insbesondere auf einen Papier-,
Karton- oder Kunststoffbogen geschriebenen
Mitteilungen,
dadurch gekennzeichnet, dass
es die folgenden Schritte umfasst:
Aufbringen eines unteren Films (21) aus
undurchsichtiger Tinte oder gleichwertigem, auf der
Oberfläche des Trägers (10) haftendem Material, der
mit einem scharfkantigen harten Gegenstand in
kleine zerfallende Teilchen abkratzbar ist;
darauffolgendes Schreiben der geheimen Mitteilung
(11) auf den unteren Tintenfilm (21), wobei das
Geschriebene auf dem Tintenfilm (21) sichtbar ist;
darauffolgendes Abdecken der schriftlichen
Mitteilung mit einem durchsichtigen laminaren
Kunststoffträger (32), der auf dem unteren
undurchsichtigen Tintenfilm (21) haftend aufgebracht wird;
nachfolgend haftendes Aufbringen eines oberen
Filmes (31) aus undurchsichtiger Tinte oder gleichwertigem
Material auf der oberen Fläche des
Kunststoffträgers (32), der mit einem scharfkantigen
harten Gegenstand in kleine zerfallende Teilchen
von dem Kunststoffträger (32) abkratzbar ist.
2. Verfahren nach Ansprüch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass
der obere Film (31) aus Tinte (oder gleichwertigem
Abdeckmaterial) auf den unteren Film (21) aus
Tinte (oder gleichwertigem Abdeckmaterial) durch das
Aufbringen mindestens eines oberen selbstklebenden
Etiketts (30) aufgebracht wird, das einen
durchsichtigen laminaren Kunststoffträger (32) umfasst,
dessen untere Fläche mit Dauerklebstoff (33)
bedeckt ist, wobei sich auf seiner oberen Fläche der
abkratzbare und an dem Träger (32) haftende Film
(31) aus undurchsichtiger Tinte befindet.
3. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass
der untere Film (21) aus Tinte (oder
gleichwertigem Abdeckmaterial) auf den Träger (10) durch das
Aufbringen mindestens eines unteren
selbstklebenden Etiketts (20) aufgebracht wird, das einen
durchsichtigen laminaren Kunststoffträger (22)
umfasst, dessen untere Fläche mit Dauerklebstoff
(23) bedeckt ist, wobei sich auf seiner oberen
Fläche der abkratzbare und an dem Träger (22)
haftende Film (21) aus undurchsichtiger Tinte
befindet.
4. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass
die abkratzbaren Filme (21,31) aus
undurchsichtiger Tinte (oder gleichwertigem Material) absolut
undurchsichtig sind.
5. Gegenstand, insbesondere aus Papier, Karton oder
Kunststoff, zur Übermittlung geheimer
Mitteilungen,
dadurch gekennzeichnet, dass
er zwecks Geheimhaltung der Mitteilung folgendes
umfasst:
Einen unteren Film (21) aus undurchsichtiger Tinte
(oder gleichwertigem Abdeckmaterial), der auf der
Oberfläche des Gegenstandes haftet und mit einem
scharfkantigen harten Gegenstand in kleine
zerfallende Teilchen von der Oberfläche des Gegenstandes
abkratzbar ist, wobei die geheime Mitteilung (11)
auf den unteren Tintenfilm (21) geschrieben ist
und auf dem Tintenfilm (21) sichtbar ist;
einen durchsichtigen laminaren Kunststoffträger
(32), der so haftend auf dem unteren
undurchsichtigen Tintenfilm (21) aufgebracht ist, dass die
schriftliche Mitteilung (11) abgedeckt ist;
einen oberen Film (31) aus undurchsichtiger Tinte
(oder gleichwertigem Abdeckmaterial), der mit
einem scharfkantigen harten Gegenstand in kleine
zerfallende Teilchen abkratzbar und auf der oberen
Fläche des Kunststoffträgers (32) haftend
aufgebracht ist.
6. Gegenstand nach Ansprüch 5,
dadurch gekennzeichnet, dass
er ein selbstklebendes unteres Etikett (20) mit
einem durchsichtigen laminaren Kunststoffträger
(22) umfasst, dessen untere Fläche mit
Dauerklebstoff (23) bedeckt ist, wobei sich auf seiner
oberen Fläche der Film aus undurchsichtiger
abkratzbarer Tinte befindet, die an dem Träger
haftet, wobei das selbstklebende untere Etikett
(20) auf der Oberfläche des Gegenstandes (10)
haftend aufgebracht und die Mitteilung (11) auf
dessen Film (21) aus Tinte geschrieben ist, und ein
selbstklebendes oberes Etikett (30) mit einem
durchsichtigen laminaren Kunststoffträger (32),
dessen untere Fläche mit Dauerklebstoff (33)
bedeckt ist, wobei sich auf seiner oberen Fläche der
abkratzbare und an dem Träger haftete Film (31)
aus undurchsichtiger Tinte befindet.
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