DE69720827T2 - Vorrichtung zum Zuführen von Zuschnitten in einer Zigarettenverpackungsmaschine - Google Patents
Vorrichtung zum Zuführen von Zuschnitten in einer ZigarettenverpackungsmaschineInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Befördern von Zuschnitten auf einer Zigarettenverpackungsmaschine.
- Zum Verpacken von Zigaretten in Paketen wird eine Folge von Zuschnitten zu dem einwickelnden Rad einer Verpackungsmaschine mittels einer Beförderungseinrichtung z. B. des im britischen Patent Nr. 1.571.465 beschriebenen Typs befördert, die die Zuschnitte nacheinander einer Zuführungsbox entnimmt und sie anschließend nebeneinanderliegend und um eine vorgegebene Strecke beabstandet einer Umladevorrichtung zum Umladen der Zuschnitte auf das einwickelnde Rad zuführt.
- Im Hinblick auf den verhältnismäßig kleinen Quotienten aus Gewicht und Fläche von Zuschnitten für Zigarettenpakete und auf die ständig steigende Ausgabegeschwindigkeit moderner Zigarettenverpackungsmaschinen, die mehr als 500 Zigarettenpakete pro Minute herstellen können, erfordern bekannte Zuschnittbeförderungseinrichtungen des obigen Typs immer genauere Positionssteuerungseinrichtungen, um zu verhindern, daß die Zuschnitte aus den entsprechenden Sitzen der Beförderungseinrichtungen geblasen werden.
- Außer der Verminderung von Kosten und der Reduzierung der Zuverlässigkeit der Zuschnittbeförderungsvorrichtung ist die Haltekraft, die durch die Beförderungsvorrichtungen an den Zuschnitten ausgeübt wird, wenn sie längs des Zufuhrweges befördert werden, häufig derart, daß sie Schäden verursacht.
- Um die obenerwähnten Haltekräfte bedeutend zu vermindern und um gleichzeitig die Position der Zuschnitte längs des Zufuhrweges zu steuern, wirkt die vorliegende Erfindung, indem sie eine Technik verwendet, die normalerweise lediglich für den Zweck der Platzeinsparung beim Befördern von großen Stücken Pappe, von Säcken und dergleichen in einer Reihe und bei einer verhältnismäßig geringen Schrittfrequenz längs eines Beförderungsweges zu einer Benutzerstation verwendet wird. Diese Technik ist z. B. in FR-A-2 375 097 oder FR-A-2 314 103, worauf der Oberbegriff von Anspruch 1 basiert, prinzipiell offenbart.
- Gemäß der vorliegenden Erfindung wird eine Vorrichtung zum Befördern von Zuschnitten auf einer Zigarettenverpackungsmaschine und längs eines gegebenen Zufuhrweges geschaffen, wobei die Vorrichtung umfaßt: erste Beförderungsmittel, die eine Anzahl Zuschnitte befördert und so beschaffen ist, daß sie eine erste Folge von überlappenden Zuschnitten mit einer ersten gegebenen Schrittweite in einer gegebenen Bewegungsrichtung und mit einer ersten Geschwindigkeit längs eines ersten Abschnitts des Weges bildet; eine Schrittweitenänderungsvorrichtung, die sich an einem Ausgangsende des ersten Abschnitts des Weges befindet, und die erste Schrittweite in der Weise ändert, daß die überlappende Anordnung beseitigt wird und eine zweite Folge gebildet wird, in der die Zuschnitte mit einer Schrittweite beabstandet sind, die wenigstens gleich einer Abmessung der Zuschnitte parallel zu der Bewegungsrichtung ist; wobei die Schrittweitenänderungsvorrichtung Beschleunigungsmittel, die jeden Zuschnittt in bezug auf einen benachbarten Zuschnitt, der sich in der Bewegungsrichtung stromaufseitig befindet, beschleunigen und Haltemittel, die den benachbarten Zuschnitt so halten, daß bewirkt wird, daß sich dieser mit der ersten Geschwindigkeit vorwärts bewegt, umfaßt; und zweite Beförderungsmittel, die die zweite Folge längs eines zweiten Abschnitts des Weges mit einer zweiten Geschwindigkeit befördern.
- Die obenbeschriebene überlappende Anordnung der Zuschnitte dient bei einer gegebenen Ausgangsgeschwindigkeit zum Vermindern der Bewegungsgeschwindigkeit der Zuschnitte längs des ersten Abschnitts des Beförderungsweges auf weniger als ein Drittel von der Bewegungsgeschwindigkeit bekannter Beförderungsvorrichtungen, wodurch die Ventilationskräfte, denen die Zuschnitte ausgesetzt sind, bedeutend vermindert werden. Da in der überlappenden Anordnung darüber hinaus der in der Bewegungsrichtung der Zuschnitte zum einwickelnden Rad stromaufwärts liegende Zuschnitt als ein Halteelement für den benachbarten stromabwärts liegenden Zuschnitt wirkt, können im wesentlichen alle äußeren Halteelemente, die eine Hauptquelle von Beschädigungen an der Außenseite der Zuschnitte darstellen, eliminiert werden.
- Die Erfindung wird nun lediglich beispielhaft und unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung beschrieben, in der:
- Fig. 1 eine schematische Seitenansicht, bei der Teile in Blockform dargestellt sind und zur Klarheit Teile weggelassen sind, einer Verpackungsmaschine zeigt, die eine Zuschnittbeförderungsvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung aufweist;
- Fig. 2 eine Ansicht einer ersten Einzelheit von Fig. 1 in größerem Maßstab zeigt; und
- Fig. 3 eine Draufsicht einer zweiten Einzelheit von Fig. 1 in größerem Maßstab zeigt.
- Das Bezugszeichen 1 in Fig. 1 bezeichnet eine Maschine zum Verpacken von Zigaretten in (nicht gezeigten) starren Paketen mit angelenktem Deckel, das ausgeführt wird, indem im wesentlichen längliche rechtwinklige Zuschnitte 2 aus Pappe oder einem ähnlichen Material in einer Richtung 3 zu ihrer Längsachse zu einem bekannten einwickelnden Rad 4, das sich (in Fig. 1) in Gegenuhrzeigerrichtung um seine Achse 5 dreht, befördert werden.
- Die Maschine 1 umfaßt eine Beförderungslinie 6 zum Befördern von Zuschnitten 2 zu einem einwickelnden Rad 4, die eine Beförderungseinrichtung 7 enthält, die einen luftdurchlässigen Riemen 8 aufweist, der um zwei Antriebsrollen 9 und 10 gelegt ist. Die Rolle 10 ist an einer Welle 11 befestigt, die parallel zur Achse 5 verläuft und mit einer Codiereinrichtung 12 sowie mit einem Ausgang eines feststehenden Motors 13 verbunden ist, um die Welle 11 (in Fig. 1) in Uhrzeigerrichtung zu drehen; und die Rolle 9 ist freilaufend an einer Welle 14 befestigt, die zur Welle 11 parallel verläuft und ihrerseits an einer Meßdose 15 befestigt ist, die ein Signal aussendet, das der auf die Welle 14 ausgeübten Querbelastung, d. h. der Zugspannung des Riemens 8 proportional ist.
- Der obere Zweig 16 des Riemens 8 bewegt sich in Richtung 3 längs einer Saugbox 17, die sich im wesentlichen über die gesamte Länge des Zweigs 16 erstreckt, und definiert den Eingabeabschnitt eines Weges P, längs dem Zuschnitte 2 zum Rad 4 befördert werden. Der Ausgabeabschnitt des Weges P ist durch zwei Walzen 18 und 19 definiert, wovon die erste eine angetriebene Beschleunigungswalze ist, die sich (in Fig. 1) in Gegenuhrzeigerrichtung um eine Achse, die zur Achse 5 parallel ist, und mit einer Oberflächengeschwindigkeit, die größer als die Bewegungsgeschwindigkeit des Riemens 8 ist, dreht.
- Die Walze 18 ist in einem vorgegebenen Abstand von der Rolle 10 und stromabwärts von dieser in Richtung 3 angeordnet, definiert mit der Rolle 10 einen Durchlaß und ist zu einer Walze 20 einer Gummierungsvorrichtung 21 tangential; und die Walze 19 ist parallel und tangential zur Walze 18 und zum Rad 4 und dreht sich (in Fig. 1) mit der selben Oberflächengeschwindigkeit wie das Rad 4 und die Walze 18.
- Die Linie 6 umfaßt außerdem eine Haspelhaltevorrichtung 22, die wiederum einen festen Rahmen 23 über dem Zweig 16 des Riemens 8 sowie einen geneigten Arm 24 enthält, der über dem Zweig 16 und an dessen Seite angeordnet ist und am oberen Ende durch einen parallel zur Achse 5 verlaufenden Stift 25 mit dem Rahmen 23 verbunden ist. Der Arm 24 wird durch eine lineare Betätigungseinrichtung 26, die zwischen den Rahmen 23 und einen Zwischenpunkt des Arms 24 eingesetzt ist, um den Stift 25 gedreht und ist am unteren Ende mit einem Stift 27 drehbar verbunden, der zum Stift 25 parallel verläuft und durch eine bekannte (nichtgezeigte) Betätigungseinrichtung zwischen einer herausgezogenen Position und einer Position, die direkt über dem Zweig 16 vom Arm 24 vorsteht, axial bewegt werden kann.
- Im Gebrauch gelangt der Stift 27 an einem Endabschnitt des (nicht gezeigten) Mittellochs durch den Mittelkern 28 einer Haspel in Eingriff, die durch einen Tragstreifen 30 definiert ist, der um den Kern 28 gewickelt ist, um aufeinanderfolgende Wicklungen zu bilden, wovon jede von der benachbarten Wicklung durch eine Zwischenschicht getrennt ist, die eine Folge 31 aus überlappenden Zuschnitten 2 enthält, d. h. die so angeordnet ist, daß die Längsachsen jedes Paars aus benachbaden Zuschnitten 2 um eine Strecke beabstandet sind, die kleiner als die Breite jedes Zuschnitts ist, wobei der vordere Zuschnitt 2, d. h. der dem freien Ende des Streifens 30 am nächsten ist, den benachbarten folgenden Zuschnitt 2 überlappt.
- In der Ausführungsform von Fig. 3 besitzen die Zuschnitte 2 vorstehende Abschnitte 32 und ein Streifen 30 ist durch zwei Riemen 33 definiert, die so angeordnet sind, daß sie die Abschnitte 32 nicht berühren, und die eine Dicke besitzen, die wenigstens gleich der Dicke der Abschnitte 32 ist, so daß die Dicke der Abschnitte 32 durch die Dicke der Riemen 33 ausgeglichen wird und in keiner Weise den Durchmesser der Haspel 29 beeinflußt.
- Die Linie 6 umfaßt eine Zerteilungswalze 34, die unter der Walze 18 und stromaufwärts von der Walze 20 angeordnet ist und gemeinsam mit der Walze 18 eine Schrittweitenänderungsvorrichtung oder -station 35 definiert, wobei die Linie 6 außerdem eine Abwicklungsbaueinheit 36 umfaßt, die unter dem Ausgangsende der Beförderungseinrichtung 7 angeordnet ist und ihrerseits eine Walze 37, die mit dem Ausgang eines Motors 38 verbunden ist, und eine Preßwalze 39, die durch einen federbelasteten Arm 40 an eine Walze 37 gedrückt wird, enthält. Der Motor 38 wird sowohl durch die Codiereinrichtung 12 als auch durch eine bekannte Drehmomentbegrenzungsvorrichtung 41 gesteuert, die zwischen den Motor 38 und einen mit dem Stift 27 verbundenen Motor 42 eingesetzt ist und zum Aktivieren des Motors 42 dient, wenn das Gegendrehmoment des Motors 38 einen vorgegebenen Wert übersteigt.
- Die Linie 6 umfaßt außerdem eine Bremsvorrichtung 43, die in Fig. 2 genau gezeigt ist und ihrerseits einen Schrittmotor 44 enthält, der sowohl durch die Codiereinrichtung 12 als auch durch einen Sensor 45 gesteuert wird, der unmittelbar stromaufwärts von der Rolle 10 dem Riemen 8 zugewandt ist, und der zum Drehen eines zylindrischen Kopfes 46, der einen radialen Ansatz 47 aufweist, (in Fig. 2 in Gegenuhrzeigerrichtung) dient. Das freie Ende des Ansatzes 47 ist von der Drehachse des Kopfes 46 um eine Strecke getrennt, die wenigstens gleich der Strecke zwischen dieser Drehachse und dem Zweig 16 des Riemens 8 ist, bewegt sich wenigstens längs eines Teils seines Weges mit der selben Geschwindigkeit wie der Riemen 8 und gelangt bei jeder Umdrehung des Kopfes 46 mit einem vorgegebenen Kontaktdruck am Zweig 16 in Eingriff.
- Die Linie 6 umfaßt schließlich eine Steuereinheit 48, die wiederum eine zentrale Steuereinheit 49 zur Steuerung des Betriebs und der Förderung einer Pumpe 50 enthält, die als Funktion von Signalen, die von der Zelle 15 und von einem Detektor 51 zum Bestimmen der Winkelposition des Arms 24 empfangen werden, Betätigungsfluid zu einer Betätigungseinrichtung 26 befördert.
- Der Betrieb der Maschine 1 wird nun von dem Moment an beschrieben, wenn der Stift 27 unbelastet ist und die Motoren 13, 38, 42 und 44 abgeschaltet sind.
- In dem beschriebenen Zustand wird eine volle Haspel 29 nahe an der Maschine 1 angeordnet; die Betätigungseinrichtung 26 wird betätigt, um den Arm 24 (in Fig. 1) in Uhrzeigerrichtung zu drehen, so daß der Stift 27 um eine Strecke, die größer als der Durchmesser der Haspel 29 ist, von dem Zweig 16 des Riemens 8 der Beförderungseinrichtung 7 getrennt ist; der Stift 27 wird dann in die ausgezogene Position gesetzt und die Haspel 29 wird auf dem Stift 27 in der Abwicklungsposition befestigt; die zentrale Steuereinheit 49 aktiviert die Pumpe 50, um den Arm 24 in Gegenuhrzeigerrichtung um den Stift 25 zu drehen und um auf diese Weise den Umfang der Haspel 29 zum Zweig 16 des Riemens 8 nach oben zu bringen; und eine vorgegebene Anfangslänge des Streifens 30, die keine Zuschnitte 2 enthält, wird von der Haspel 29 abgewickelt und manuell längs des Zweigs 16 unter der Bremsvorrichtung 43 hindurch, durch den Durchlaß zwischen der Rolle 10 und der Walze 18, zwischen die Walzen 18 und 34 der Schrittweitenänderungsvorrichtung und zwischen die Walzen 37 und 39 der Baueinheit 36 befördert.
- Zu diesem Zeitpunkt wird die Pumpe 50 wieder betätigt, um die Haspel 29 weiter abzusenken, so daß ihr Umfang auf dem Zweig 16 liegt, wodurch auf den Zweig 16 und somit auf die Welle 14 eine Zugspannung ausgeübt wird, die durch die Meßdose 15 gemessen wird. Wenn die Zugspannung einen vorgegebenen Wert erreicht, hält die zentrale Steuereinheit 49 die Pumpe 50 an, die anschließend so gesteuert wird, daß sie eine vorgegebene Zugspannung des Zweiges 16 aufrechterhält, und aktiviert die Motoren 13, 38 und 44.
- Wenn die Motoren 13 und 38 aktiviert sind, wird der Zweig 16 mit einer gegebenen konstanten Geschwindigkeit in Richtung 3 befördert und der Streifen 30 wird mit derselben Geschwindigkeit von der Haspel 29 abgewickelt. Wenn die Haspel 29 im wesentlichen voll ist, kann der Motor 38 den Streifen 30 nicht allein abwickeln, deswegen wird der Motor 42 mit Hilfe der Vorrichtung 41 aktiviert.
- Wenn eine Anzahl von Leerumdrehungen entnommen wurde, beginnt der Streifen 30 eine Folge 31 von überlappenden Zuschnitten 2 längs des Zweiges 16 des Riemens 8 zu befördern, so daß sich die Zuschnitte 2 nacheinander unter der Bremsvorrichtung 43 bewegen, wobei deren Ansatz 47 jeden Zuschnitt 2 unmittelbar hinter der hinteren Kante des vorhergehenden Zuschnitts 2 berührt, wenn der vorhergehende Zuschnitt 2 die Vorrichtung 35 erreicht und durch die Walze 18 ergriffen wird. Der Ansatz 47 ist so bemessen, daß der Zuschnitt 2, an dem er in Eingriff ist, auf den Zweig 16 des Riemens 8 gepreßt wird, wodurch die gleichzeitige Entnahme von zwei oder mehr Zuschnitten 2 durch die Walze 18 verhindert wird und der Walze 19 und somit dem Rad 4 eine Folge 31a von Zuschnitten 2 zugeführt werden kann, bei der sich die Zuschnitte 2 nicht überlappen, sondern eine konstante Schrittweite besitzen, die wenigstens gleich ihrer in Bewegungsrichtung 3 gemessenen Breite ist. Die Drehgeschwindigkeit des Ansatzes 47 wird über den Abschnitt seiner Bewegung, die in Kontakt mit dem Zuschnitt 2 erfolgt, durch die Codiereinrichtung 12 und während seiner restlichen Umdrehung durch den Sensor 45 gesteuert; und der Sensor 45 erfaßt den Durchgang der hinteren Kante jedes Zuschnitts und steuert den Motor 44 in der Weise, daß der Ansatz 47 unmittelbar stromabwärts von der hinteren Kante des vorhergehenden Zuschnitts 2 mit jedem Zuschnitt 2 in Kontakt gebracht wird.
- Die Zuschnitte 2 in der Folge 31 sind somit im Vergleich zu der Schrittweite der Folge 31a mit einer verhältnismäßig kleinen Schrittweite angeordnet, so daß für eine gegebene Anzahl von Zuschnitten 2, die pro Zeiteinheit dem Rad 4 zugeführt werden, die Bewegungsgeschwindigkeit der Zuschnitte 2 in der Folge 31 verhältnismäßig langsam ist und in dem gezeigten Beispiel nahezu ein Drittel der Geschwindigkeit der Zuschnitte 2 in der Folge 31a beträgt. Durch ihre überlappende Anordnung und ihre verhältnismäßig geringe Bewegungsgeschwindigkeit benötigen die Zuschnitte in der Folge 31 deswegen keine Halte- oder Führungsvorrichtungen.
- Wie in Fig. 1 gezeigt ist, umfaßt die Linie 6 eine Haspelwechselvorrichtung 52, die zwischen dem Arm 24 und der Bremsvorrichtung 43 über dem Zweig 16 des Riemens 8 angeordnet ist und ihrerseits einen Arm 53 enthält, der über dem Zweig 16 und an der gegenüberliegenden Seite des Zweiges 16 am Arm 24 angeordnet ist. Der Arm 53 ist an einem Ende durch einen Stift 54, der zum Stift 25 parallel ist, mit dem Rahmen 23 verbunden und wird unter der Steuerung eines Winkelpositionsdetektors 55 und durch eine lineare Betätigungseinrichtung 56, die zwischen dem Rahmen 23 und einem Zwischenpunkt des Arms 53 eingesetzt ist und durch eine von der zentralen Steuereinheit 49 gesteuerte Pumpe 57 versorgt wird, um den Stift 54 gedreht. Das freie Ende des Arms 53 ist drehbar mit einem. Stift 58 verbunden, der zum Stift 54 parallel ist und direkt über dem Zweig 16 vom Arm 53 vorsteht.
- Der Stift 58 ist in bezug auf den Arm 53 durch eine (nicht gezeigte) Betätigungseinrichtung axial beweglich, um an einem Endabschnitt des (nicht gezeigten) Mittellochs durch den Kern 28 gegenüber dem Endabschnitt, der im Gebrauch am Stift 27 in Eingriff ist, in Eingriff zu gelangen, und wird normalerweise durch den Arm 53 längs der kreisförmigen Bahn 59 des Stifts 29 um den Stift 25 in einer Bereitschaftsposition gehalten (Fig. 1).
- Die Vorrichtung 52 umfaßt außerdem eine bekannte Zerteilungsvorrichtung 60, die dem Zweig 16 zugewandt zwischen dem Arm 53 und der Bremsvorrichtung 43 angeordnet ist; sowie eine bekannte Schneidevorrichtung 61, die zwischen dem Arm 53 und dem Zweig 16 angeordnet ist.
- Im tatsächlichen Gebrauch wird dann, wenn der Streifen abgewickelt wird, der Durchmesser der Haspel 29, die durch eine Betätigungseinrichtung 26 mit dem Zweig 16 des Riemens 8 in Kontakt gehalten wird, allmählich kleiner, so daß sich der Arm 24 (in Fig. 1) allmählich in Gegenuhrzeigerrichtung dreht, um den Stift 27 längs der Bahn 59 zu bewegen. Das setzt sich fort, bis der Detektor 51 anzeigt, daß der Stift 27 zum Stift 58 koaxial ist und gleichzeitig den Stift 27 freigibt und den Stift 58 aktiviert, der in den Kern 28 eingeführt wird, um diesen vom Stift 27 zu befreien und den Arm 24 von der Haspel 29 freizugeben, die durch den Stift 58 mit dem Arm 53 verbunden bleibt.
- Zu diesem Zeitpunkt kann sich der Arm 24 frei zurück bewegen und eine neue Haspel 29 aufnehmen, während die alte Haspel weiter auf dem Stift 58 abgewickelt wird; der Arm 24 wird in eine Bereitschaftsposition gesetzt; und ein Abschnitt des Streifens 30 ohne Zuschnitte 2 wird längs des Zweigs 16 bis zu einem Punkt unmittelbar stromaufwärts von der Haspel 29, die abgewickelt wird, gelegt.
- Wenn erfaßt wird, daß sich nur noch einige wenige Wicklungen des Streifens 30 ohne Zuschnitte 2 auf dem Kern 28 befinden, aktiviert der Detektor 55 sowohl die Saugbox 17, die den Streifen 30 der neuen Haspel 29 und den Zweig 16 miteinander verbindet, als auch die Schneidevorrichtung 61, die den nachlaufenden Endabschnitt des Streifens 30 der leeren Haspel 29 abschneidet und ihn auf den Anfangsabschnitt des Streifens 30 der neuen Haspel legt. Mit Hilfe der Saugbox 17 bewegen sich die beiden übereinanderliegenden Endabschnitte des Streifens 30 mit derselben Geschwindigkeit zur Baueinheit 36 und werden durch die Vorrichtung 60 zerteilt.
- Zu diesem Zeitpunkt wird die geleerte Haspel 29 vom Stift 58 genommen und die neue Haspel 29 wird abgewickelt.
Claims (14)
1. Vorrichtung zum Befördern von Zuschnitten (2) auf einer
Zigarettenverpackungsmaschine (1) und längs eines gegebenen Zufuhrweges
(P), wobei die Vorrichtung (6) umfaßt: erste Beförderungsmittel (7, 30), die eine
Anzahl Zuschnitte (2) befördert und so beschaffen ist, daß sie eine erste Folge
(31) von überlappenden Zuschnitten (2) mit einer ersten gegebenen
Schrittweite in einer gegebenen Bewegungsrichtung (3) und mit einer ersten
Geschwindigkeit längs eines ersten Abschnitts des Weges (P) bildet; und eine
Schrittweitenänderungsvorrichtung (35), die sich an einem Ausgangsende des
ersten Abschnitts des Weges (P) befindet und die erste Schrittweite in der
Weise ändert, daß die überlappende Anordnung beseitigt wird und eine zweite
Folge (31a) gebildet wird, in der die Zuschnitte (2) mit einer Schrittweite
beabstandet sind, die wenigstens gleich einer Abmessung der Zuschnitte
parallel zu der Bewegungsrichtung (3) ist; wobei die
Schrittweitenänderungsvorrichtung Beschleunigungsmittel (18) umfaßt, die
jeden Zuschnitt (2) in bezug auf einen benachbarten Zuschnitt (2), der sich in
der Bewegungsrichtung (3) stromaufseitig befindet, beschleunigen; und zweite
Beförderungsmittel (18, 19), die die zweite Folge (31a) längs eines zweiten
Abschnitts des Weges (B) mit einer zweiten Geschwindigkeit befördern,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Schrittweitenänderungsvorrichtung ferner Haltemittel (43) umfaßt, die
den benachbarten Zuschnitt (2) so halten, daß bewirkt wird, daß sich dieser mit
der ersten Geschwindigkeit vorwärts bewegt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die ersten Beförderungsmittel (7, 30) umfassen: einen Streifen (30), der
die erste Folge (31) von Zuschnitten (2) trägt; wenigstens eine Tragvorrichtung
(22), die sich längs des ersten Abschnitts des Weges (P) befindet und eine
entsprechende Haspel (29) trägt, die durch Aufwickeln des Streifens (30) um
einen Mittelkern (28) gebildet ist, um die Zuschnitte (2) zwischen benachbarten
Windungen der Haspel (29) zu ergreifen; und Traktionsmittel (36), die den
Streifen (30) von der Haspel (29) abwickeln und den Streifen (30) längs des
ersten Abschnitts des Weges (P) in der Bewegungsrichtung (3) und mit der
ersten Geschwindigkeit befördern.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die ersten Beförderungsmittel (7, 30) außerdem eine
Beförderungsvorrichtung (7) umfassen, die in der Bewegungsrichtung (3) mit
der ersten Geschwindigkeit beweglich ist und sich längs des ersten Abschnitts
des Weges (P) erstreckt, um den Streifen (30) zu tragen.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Beförderungsvorrichtung (7) und die zweiten Beförderungsmittel (18,
19) sich in einem gegebenen Abstand voneinander befinden, um einen
Durchlaß zu definieren; wobei sich die Traktionsmittel (36) auf der dem Streifen
(30) gegenüberliegenden Seite der ersten Beförderungsmittel (7, 30) befinden;
und wobei sich der Streifen (30) durch den Durchlaß erstreckt.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß in der überlappenden Anordnung jeder Zuschnitt (2) mit dem
benachbarten Zuschnitt (2), der sich in der Bewegungsrichtung (3) unmittelbar
stromaufwärts befindet, überlappt; wobei die Beschleunigungsmittel (18) eine
Beschleunigungswalze (18) umfassen, die eine Oberflächengeschwindigkeit,
die größer als die erste Geschwindigkeit ist, aufweist, mit jedem Zuschnitt (2) in
Eingriff gelangt und ihn vom benachbarten Zuschnitt (2), der sich in der
Bewegungsrichtung (3) unmittelbar stromaufseitig befindet, wegbewegt.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Schrittweitenänderungsvorrichtung (35) außerdem eine
Unterteilungswalze (34) umfaßt, die zu der Beschleunigungswalze (18) im
wesentlichen tangential ist; wobei sich der Streifen (30) um die
Unterteilungswalze (34) erstreckt.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Haltemittel (43) eine Bremsvorrichtung (43) umfassen, die sich in der
Bewegungsrichtung (3) stromaufseitig von der
Schrittweitenänderungsvorrichtung (35) befinden und der
Schrittweitenänderungsvorrichtung (35) zugeordnet sind; wobei die
Bremsvorrichtung (43) mit jedem Paar benachbarter Zuschnitte (2)
zusammenwirkt, wobei ein erster Zuschnitt (2) von den Beschleunigungsmitteln
(18) ergriffen wird und ein zweiter Zuschnitt (2) sich teilweise unter dem ersten
Zuschnitt (2) und in Kontakt mit diesem und in der Bewegungsrichtung (3)
stromaufseitig vom ersten Zuschnitt (2) befindet; und wobei die
Bremsvorrichtung (43) bewegliche Druckmittel (44, 46, 47) umfaßt, die mit den
ersten Beförderungsmitteln (7, 30) mit einer Geschwindigkeit, die gleich der
ersten Geschwindigkeit ist, zyklisch in Eingriff gelangen, um jeden zweiten
Zuschnitt (2), der mit den ersten Beförderungsmitteln (7, 30) wenigstens
während der Zeit, die der erste Zuschnitt (2) benötigt, um durch die
Beschleunigungsmittel (18) vom zweiten Zuschnitt (2) gelöst zu werden, zu
halten.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß die beweglichen Druckmittel (44, 46, 47) einen Drehkopf (46), der den
ersten Beförderungsmitteln (7, 30) zugewandt ist; und einen Ansatz (47), der
sich vom Kopf (46) radial nach außen erstreckt und mit dem Kopf (46) um eine
Achse quer zu der Bewegungsrichtung (3) beweglich ist und von den ersten
Beförderungsmitteln (7, 30) um eine Strecke getrennt ist, die höchstens gleich
einer Länge des Ansatzes (47) ist, umfassen.
9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 3 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Tragvorrichtung (22) einen festen Rahmen (23); einen ersten Arm (24),
der an dem Rahmen (23) so angebracht ist, daß er in bezug auf den Rahmen
(23) um eine Achse (25) quer zu der Bewegungsrichtung (3) drehbar ist; und
einen ersten Stift (27), der sich am freien Ende des ersten Arms (24) befindet
und zu der Drehachse (25) des ersten Arms (24) parallel ist, umfaßt; wobei der
erste Stift (27) der Beförderungsvorrichtung (7) zugewandt ist und mit dem
Kern (28) der Haspel (29) in Eingriff ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Tragvorrichtung (22) außerdem erste Betätigungsmittel (26) umfaßt,
die zwischen den ersten Arm (24) und den Rahmen (23) eingefügt sind, um
den ersten Stift (27) längs einer kreisförmigen Bahn (59) zu bewegen und um
im Gebrauch die Haspel (29), die auf der Beförderungsvorrichtung (7) liegt, mit
einem gegebenen Druck zu halten.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, außerdem gekennzeichnet durch eine
Haspelwechselvorrichtung (52), die der Beförderungsvorrichtung (7)
zugewandt ist und sich in der Bewegungsrichtung (3) stromabseitig von der
Tragvorrichtung (22) befindet.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Haspelwechselvorrichtung (52) umfaßt: einen zweiten Arm (53), der
am Rahmen (23) angebracht ist, so daß er sich in bezug auf den Rahmen (23)
um eine Achse (54) quer zu der Bewegungsrichtung (3) drehen kann; einen
zweiten Stift (58), der sich am freien Ende des zweiten Arms (53) befindet und
zu der Drehachse (54) des zweiten Arms (53) parallel ist, wobei der zweite Stift
(58) der Beförderungsvorrichtung (7) zugewandt ist und mit dem Kern (28) der
Haspel (29) in Eingriff ist; und zweite Betätigungsmittel (56), die zwischen den
zweiten Arm (53) und den Rahmen (23) eingesetzt sind, um den zweiten Arm
(53) in einer Bereitschaftsposition, in der sich der zweite Stift (58) längs der
Bahn (59) des ersten Stifts (27) und auf der dem ersten Stift (27)
gegenüberliegenden Seite der Beförderungsvorrichtung (7) befindet, zu halten
und im Gebrauch die auf der Beförderungsvorrichtung (7) liegende Haspel (29)
mit einem gegebenen Druck zu halten.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Haspeländerungsvorrichtung (52) außerdem Zerteilungsmittel (60)
umfaßt, die die beiden Streifen (30), die auf der Beförderungsvorrichtung (7)
übereinanderliegen, zerteilen.
14. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 2 bis 13,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Zuschnitte (2) vorstehende Abschnitte (32) umfassen; wobei der
Streifen (30) durch wenigstens zwei Riemen (33) definiert ist, um die
Zuschnitte (2) so zu tragen, daß die vorstehenden Abschnitte (32) nicht mit den
Riemen (33) in Kontakt gelangen.
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