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DE69715707T2 - Sockel für Stromsteckdose - Google Patents

Sockel für Stromsteckdose

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DE69715707T2
DE69715707T2 DE69715707T DE69715707T DE69715707T2 DE 69715707 T2 DE69715707 T2 DE 69715707T2 DE 69715707 T DE69715707 T DE 69715707T DE 69715707 T DE69715707 T DE 69715707T DE 69715707 T2 DE69715707 T2 DE 69715707T2
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Germany
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Jacques Fauriot
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Description

  • Die Erfindung betrifft allgemein Stromanschlußsockel und insbesondere, jedoch nicht notwendigerweise ausschließlich, diejenigen dieser Stromanschlußsockel, die gewöhnlich Unterputzstromanschlußsockel genannt werden und die zum Einbau in einen beliebigen Träger, beispielsweise in eine Mauer oder eine Trennwand, dafür ausgelegt sind, in einer Dose, gewöhnlich Unterputzdose genannt, untergebracht zu werden, die ihrerseits in einer zu diesem Zweck in einem solchen Träger vorgesehenen Aussparung angeordnet ist.
  • Ein solcher Stromanschlußsockel ist aus der Schrift DE-U-78 08 262 bekannt, wobei dieser Stromanschlußsockel global einerseits einen Mechanismus besitzt, der in einem Körper aus isolierendem Werkstoff mindestens zwei leitende Steckhülsen und mindestens zwei Anschlußklemmen aufweist, und andererseits, praktisch in Form eines Rahmens, der dazu bestimmt ist, die Befestigung der Einheit an der Unterputzdose zu gestatten, einen Halter besitzt, mit dem der Mechanismus fest verbunden ist und der durch seine zentrale Aussparung einen freien Zugang zu diesem läßt, und zwar insbesondere zu seinen leitenden Steckhülsen und zu den Klemmschrauben seiner Anschlußklemmen, wobei der Stromanschlußsockel außerdem eine Schutzvorrichtung besitzt, die dem Mechanismus überlagert ist.
  • In der Praxis ist auf der Frontseite auf einem solchen Stromanschlußsockel eine Blende angebracht, die ihrerseits nur Zugang zu den leitenden Steckhülsen des Mechanismus bietet, um das Einstecken der Stifte eines in geeigneter Weise ergänzend ausgebildeten Stromanschlußsteckers in diese zu gestatten, und die dagegen den Zugang zu den Klemmschrauben der Anschlußklemmen und allgemein den Zugang zu allen anderen aktiven Teilen des Mechanismus als seinen leitenden Steckhülsen abdeckt, d. h. zu allen metallischen Teilen dieses Mechanismus, die sich mit letzteren unter Spannung befinden können.
  • Aus Sicherheitsgründen insbesondere Kindern gegenüber ist auch vorgesehen, den Zugang zu den leitenden Steckhülsen des Mechanismus zu überwachen, indem ihm eine Schutzvorrichtung überlagert wird, gewöhnlich "Eklips" genannt, die ein bewegliches Verschlußelement aufweist, das im Ruhezustand den Zugang zu diesen leitenden Steckhülsen sperrt und das dagegen bei der Einführung der Stifte eines Stromanschlußsteckers und unter der Einwirkung dieser Einführung dagegen diesen Zugang zu diesen Stiften zuläßt.
  • Bei manchen bisher bekannten Ausführungen wird diese Schutzvorrichtung von der Blende getragen. Eine derartige Vorrichtung ist aus der Schrift GB 2 233 509 A bekannt.
  • Dies hat zur Folge, daß auf einem bereits installierten Stromanschlußsockel die beispielsweise zur Kontrolle des Anschlusses der elektrischen Leiter erforderliche Abnahme dieser Blende dazu führt, daß ein direkter Zugang zu mindestens manchen der aktiven Teile des Mechanismus gelassen wird, und zwar sowohl durch Berührung mit der Hand, was die Sicherheit beeinträchtigt, als vor allem auch durch Berührung mit dem Prüffinger, der von gewissen einschlägigen Normvorschriften vorgesehen ist, und zwar insbesondere durch die Norm CEI 60529, was den Erhalt des entsprechenden Zulassungsniveaus beeinträchtigt.
  • Dies ist insbesondere sowohl bei den leitenden Steckhülsen, als auch bei den Anschlußklemmen der Fall, wenn der aus Metall hergestellt Halter ein getrenntes Teil bildet, an dem der Mechanismus mit seinem Körper angebracht ist, wobei um diesen herum meistens ein breiter Zugang freigelassen wird.
  • Dies ist jedoch auch bei leitenden Steckhülsen der Fall, wenn der Körper des Mechanismus gemäß einer Abwandlung mit dem Halter einstückig ausgeführt ist, wobei die Einheit nun ein und dasselbe Stück bildet, das eben im wesentlichen nur Zugang zu diesen leitenden Steckhülsen allein läßt, selbst wenn es aus anderen Gründen auch Fenster besitzt, die sich zur Mündung der Anschlußklemmen öffnen.
  • Bei anderen bekannten Ausführungen wird die Schutzvorrichtung von dem Mechanismus selbst getragen, so daß durch Abnahme der Blende in keiner Weise ein Zugang zu den leitenden Steckhülsen dieses Mechanismus freigelegt wird.
  • Da außerdem der Körper des Mechanismus mit dem Halter einstückig ausgeführt ist, wird eine vollkommene Sicherheit beibehalten.
  • Das Teil, das dieser Körper und dieser Halter miteinander bilden, läßt jedoch keinerlei Sichtbarkeit hinsichtlich der Mündung der Anschlußklemmen und damit hinsichtlich des Anschlusses der elektrischen Leiter zu, wobei die Fenster, die dieses Teil aufweist, in der Praxis für die Befestigung der Schutzvorrichtung durch Einklinkung benutzt werden und deshalb abgedeckt sind.
  • Um also während einer Installierung oder nach dieser den Anschluß der elektrischen Leiter zu kontrollieren, ist es erforderlich, den Stromanschlußsockel, um ihn zu wenden, abzubauen, d. h. ihn von der Unterputzdose trennen, was auch wieder die Sicherheit beeinträchtig.
  • Gegenstand der Erfindung ist allgemein ein Anordnung, mit der die Sicherheitsanforderungen mit der Möglichkeit der Kontrolle des Anschlusses der elektrischen Leiter ohne Ausbau vereinbart werden können.
  • Gegenstand der Erfindung ist, genauer gesagt ein Stromanschlußsockel, der einerseits einen Mechanismus besitzt, der in einem Körper aus isolierendem Werkstoff mindestens zwei leitende Steckhülsen und mindestens zwei Anschlußklemmen aufweist, und andererseits einen Halter, mit dem der Mechanismus fest verbunden ist und der durch eine zentrale Aussparung einen freien Zugang zu diesem läßt, wobei dem Mechanismus eine Schutzvorrichtung überlagert ist, wobei der Stromanschlußsockel allgemein dadurch gekennzeichnet ist, daß die Schutzvorrichtung auf an sich bekannte Weise ein bewegliches Verschlußorgan besitzt, das im Ruhezustand den Zugang zu den leitenden Steckhülsen dieses Mechanismus sperrt und das bei Einführung eines Steckers den Zugang der Stifte dieses Steckers zu den leitenden Steckhülsen dieses Mechanismus zuläßt, und auf Höhe der Mündung jeder der Anschlußklemmen des Mechanismus ein Sichtfenster vorgesehen ist.
  • In der Praxis sind die verwendeten Sichtfenster auf Höhe der Vorderseite des Mechanismus vorgesehen und sind in Form von Langlöchern langgestreckt.
  • Jedes von ihnen ist beispielsweise mindestens örtlich so schmal, daß es sich dem Durchgang des von den einschlägigen Normvorschriften vorgesehenen Prüffingers widersetzt.
  • Gemäß einer Abwandlung ist mindestens eines von ihnen mindestens teilweise durch eine transparente Sichtscheibe verschlossen.
  • In beiden Fällen bleibt die gesuchte Sicherheit unter Zusammenwirken mit der auf der Oberfläche des Mechanismus selbst vorgesehenen Schutzvorrichtung gewährleistet, wenn die Blende abgenommen wird, da die aktiven Teile des Mechanismus global Gegenstand einer ausreichenden Überdeckung sind, damit selbst unter Berücksichtigung der Klemmschrauben der Anschlußklemmen, die auf der Vorderseite mit Hilfe eines Werkzeugs zugänglich bleiben, jeder direkte Zugang zu den aktiven Teilen des Mechanismus für Berührung oder für den Prüffinger gesperrt ist.
  • Gleichzeitig gestatten jedoch die Sichtfenster die Sichtkontrolle des Anschlusses der elektrischen Leiter und, genauer gesagt, ihrer Anordnung und Anzahl, ohne daß es erforderlich ist, in irgendeiner Weise auf den Stromanschlußsockel einzuwirken, und insbesondere ohne daß es erforderlich ist, ihn von der Unterputzdose, auf der er angebracht ist, abzuziehen.
  • Die Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich im übrigen aus der als Beispiel folgenden Beschreibung unter Bezugnahme auf die beiliegende schematische Zeichnung. In dieser zeigen:
  • Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Stromanschlußsockels,
  • Fig. 2 eine teilweise auseinandergezogene perspektivische Ansicht, wobei nur die am Mechanismus angebrachte Schutzvorrichtung abgehoben ist,
  • Fig. 3 einen vergrößerten Querschnitt nach der Linie III- III von Fig. 2 durch eine Einzelheit dieser Schutzvorrichtung,
  • Fig. 4 eine Draufsicht auf den erfindungsgemäßen Stromanschlußsockel gemäß Pfeil IV von Fig. 1,
  • Fig. 5 einen vergrößerten Querschnitt nach der Linie V-V von Fig. 4 durch eine Einzelheit,
  • Fig. 6 eine Fig. 4 entsprechende Draufsicht, die den erfindungsgemäßen Stromanschlußsockel an Platz in einem Halter mit seinen elektrischen Leitern zeigt,
  • Fig. 7 eine Draufsicht ähnlich Fig. 4 auf eine Ausführungsvariante,
  • Fig. 8 einen Querschnitt nach der Linie ViII-ViII von Fig. 7 durch eine Einzelheit dieser Ausführungsvariante.
  • Wie in den Figuren dargestellt und auf an sich bekannte Weise weist der erfindungsgemäße Stromanschlußsockel 10 insgesamt einerseits, wie in den Fig. 2 und 5 besser sichtbar ist, einen Mechanismus 11 auf, der in einem Körper 12 aus isolierendem Werkstoff mindestens zwei leitende Steckhülsen 13 und mindestens zwei Anschlußklemmen 14 aufweist, und andererseits einen Halter 15, mit dem der Mechanismus 11 fest Verbunden ist und der über eine zentrale Aussparung 16 einen Zugang zu diesem freiläßt.
  • Bei der dargestellten Ausführungsform ist der Umriß der zentralen Aussparung 16 des Halters 15 insgesamt kreisförmig, und zwar mindestens in zwei diametral einander entgegengesetzten Zonen dieser zentralen Aussparung 16.
  • Auf ebenfalls bekannte Weise und wie in Fig. 6 dargestellt ist, ist der erfindungsgemäße Stromanschlußsockel 10 in der Praxis dazu bestimmt, in einen beliebigen Träger 18, beispielsweise eine Mauer oder eine Trennwand, eingebaut zu werden, wobei er zu diesem Zweck auf einer Unterputzdose (nicht dargestellt) angebracht ist, die in einer zu diesem Zweck in diesem Träger 18 vorgesehenen Aushöhlung 19 untergebracht ist.
  • Auf an sich bekannte Weise schließlich ist der Körper 12 des Mechanismus 11 bei der dargestellten Ausführungsform mit dem Halter 15 einstückig ausgeführt, wobei diese Einheit ein und dasselbe Stück 20 bildet, das durch Formgießen eines beliebigen geeigneten Kunststoffs erhalten wird.
  • Bei der dargestellten Ausführungsform hat der Halter 15 die allgemeine Form einer ebenen Platte mit insgesamt rechteckigem Umriß.
  • Das Teil 20, zu dem er gehört, bildet gemäß dem Umfang seiner zentralen Aussparung 16 eine Aufnahme 21, die längs ihres Umfangs eine Seitenwand 22 aufweist und auf dessen Boden 23 der Mechanismus 11 vorgesehen ist.
  • Bei der dargestellten Ausführungsform besitzt der erfindungsgemäße Stromanschlußsockel 10 praktisch beispielsweise nur zwei leitende Steckhülsen 13, die mit zwei Anschlußklemmen 14 in elektrischer Verbindung sind, und ist mit einem Erdungsstift 24 versehen, der sich zwischen den beiden leitenden Steckhülsen 13 auf dem Boden 23 der Aufnahme 21 vorstehend erstreckt und der seinerseits mit einer Anschlußklemme 25 in elektrischer Verbindung ist.
  • Die Anschlußklemmen 14, 25 öffnen sich seitlich auf einer gemeinsamen Wand 26 des Körpers des Mechanismus 11.
  • Wie es für eine von ihnen in Fig. 5 sichtbar ist, ist für sie auf dieser Wand 26 eine Mündung 28 vorgesehen, in die, wie in dieser Fig. 5 schematisch mit einem Pfeil F angegeben ist, das zuvor abisolierte Ende des leitenden Kerns 29 eines elektrischen Leiters 30 eingeführt werden kann.
  • Jede der Anschlußklemmen 14, 25 besitzt auf an sich bekannte Weise einerseits einen Block 31 aus Metall, der parallel zum Boden 23 der Aufnahme 21 mit einer Bohrung 32 versehen ist, die mit der entsprechenden Mündung 28 in einer Linie liegt, und andererseits eine Klemmschraube 33, die in einem Schacht 34 des Körpers 12 angeordnet ist und in den Block 31 eingeschraubt ist, indem sie dessen Bohrung 32 in Querrichtung schneidet.
  • Bei der dargestellten Ausführungsform ist die dem Erdungsstift 24 zugeordnete Anschlußklemme 25 doppelt ausgeführt und besitzt somit zwei Klemmschrauben 33, um ggf. ein Versetzen zu gestatten.
  • Die vorstehenden Anordnungen sind an sich bekannt und, da sie nicht eigentlich zur vorliegenden Erfindung gehören, werden sie hier nicht ausführlicher beschrieben.
  • Es genügt anzugeben, daß die leitenden Steckhülsen 13 des Mechanismus 11, die dazu bestimmt sind, die Stifte eines Stromanschlußsteckers aufzunehmen, insgesamt zylindrisch sind und daß sie, um durch Elastizität einen guten elektrischen Kontakt mit diesen Stiften zu gewährleisten, radial elastisch verformbar sind.
  • D&sub1; sei der mittlere Durchmesser dieser leitenden Steckhülsen 13 im Ruhezustand (Fig. 2).
  • Erfindungsgemäß ist einerseits dem Mechanismus 11 auf Höhe des Bodens 23 der Aufnahme 21 eine Schutzvorrichtung 35 überlagert, die auf an sich bekannte Weise, abgedeckt durch ein oberes Plättchen 36, ein bewegliches Verschlußorgan 37 aufweist, das im Ruhezustand den Zugang zu den leitenden Steckhülsen 13 des Mechanismus 11 sperrt und das bei Einführung eines Steckers (nicht dargestellt) und eben als Folge dieser Einführung den Stiften dieses Steckers diesen Zugang gewährt, und ist gleichzeitig andererseits auf Höhe der Mündung 28 jeder der Anschlußklemmen 14, 25 des Mechanismus 11 ein Sichtfenster 38, 39 vorgesehen.
  • Die Sichtfenster 38, die jeweils den die leitenden Steckhülsen 13 betreffenden Anschlußklemmen 14 entsprechen, erstrecken sich jeweils zu beiden Seiten des Sichtfensters 39, das seinerseits der den Erdungsstift 24 betreffenden Anschlußklemme 25 entsprechen.
  • Bei der dargestellten Ausführungsform erstreckt sich die Wand 26 des Körpers 12 des Mechanismus, auf der sich die Anschlußklemmen 14, 25 öffnen, praktisch bezüglich der Seitenwand 22 der Aufnahme 21 zurückversetzt und ist der Boden 23 dieser Aufnahme 21 zur Bildung der Sichtfenster 38, 39 mindestens örtlich ausgespart.
  • Bei der dargestellten Ausführungsform ferner ist die Anschlußklemme 25 praktisch in Querrichtung bezüglich der Anschlußklemmen 14 versetzt, und zwar auf einem Vorsprung 40 des Körpers 12 des Mechanismus 11, der auf der Wand 26 dieses Körpers 12 vorsteht.
  • Die Sichtfenster erstrecken sich auf diese Weise jeweils zu beiden Seiten dieses Vorsprungs 40, während das Sichtfenster 39 sich seinerseits auf Höhe von diesem erstreckt, indem es praktisch leicht in die Seitenwand 22 der Aufnahme 21 eingreift, und zwar in Form eines Ausschnitts 41 dieser Seitenwand.
  • Bei der in den Fig. 1 bis 8 dargestellten besonderen Ausführungsform ist jedes der Sichtfenster 38, 39 mindestens örtlich schmal genug, um sich dem Durchgang des von den einschlägigen Normbestimmungen vorgesehenen Prüffingers zu widersetzen.
  • Bei dieser Ausführungsform ist, genauer gesagt, mindestens eines der Sichtfenster 38 und in der Praxis jedes von ihnen auf der dem Körper 12 des Mechanismus 11 entgegengesetzten Seite mindestens örtlich durch einen verbleibenden Bereich 42 des Bodens 23 der Aufnahme abgegrenzt.
  • Dieser verbleibende Bereich 42 erstreckt sich bei jedem der Sichtfenster 38 praktisch bis zu dem Vorsprung 40 des Körpers 12 des Mechanismus 11 und hat in Draufsicht einen insgesamt dreieckigen Umriß.
  • Mit einer Seite säumt er in Längsrichtung das betreffende Sichtfenster 38, indem er sich im wesentlichen parallel zur Wand 26 des Körpers 12 erstreckt, und mit einer anderen Seite bildet er den entsprechenden Querrand des Sichtfensters 39.
  • Die Sichtfenster 38 sind auf diese Weise im wesentlichen rechteckig langgestreckt nach der Art von Langlöchern, und praktisch gilt für das Sichtfenster 39 insgesamt dasselbe.
  • Angesichts der Abmessungen des von den einschlägigen Normbestimmungen vorgesehenen Prüffingers kann die Breite der Sichtfenster 39 oder, genauer gesagt, ihre Abmessung D&sub2;, gemessen in der Richtung F der Einführung eines elektrischen Leiters 30 in die entsprechende Anschlußklemme, etwa 3 bis 3,5 mm betragen.
  • Eine solche Breite oder Abmessung D&sub2; ist tatsächlich klein genug, um sich wirksam der Einführung eines Prüffingers zu widersetzen, aber ist, um ein Beispiel zu nennen, größer als die Hälfte des mittleren Durchmesser D&sub1; der leitenden Steckhülsen 13 des Mechanismus 11 im Ruhezustand.
  • Dieser mittlere Durchmesser D1 beträgt gewöhnlich nämlich etwa 3 mm.
  • Die Schutzvorrichtung 35, die bekannte Anordnungen betrifft, wird hier nicht beschrieben.
  • Es genügt anzugeben, daß ihr oberes Plättchen 36 bei der dargestellten Ausführungsform auf einem Teil seines Umfangs der Wand 26 des Körpers 12 des Mechanismus 11 folgt und daß es auf dem restlichen Teil dieses Umfangs in einen hierzu in der Oberfläche dieses Körpers 12 vorgesehenen Falz 44 eingesteckt ist.
  • Die Schutzvorrichtung 35 ist natürlich am Mechanismus 11 und, genauer gesagt, an dessen Körper 12 in geeigneter Weise befestigt.
  • Erfindungsgemäß sind die entsprechenden Haltemittel, die in den Figuren nicht dargestellt sind, in einem Abstand von den Sichtfenstern 38, 39 vorgesehen.
  • In der Praxis ergeben sich diese Haltemittel aus einer Ultraschallverschweißung.
  • Für die Fokussierung der bei einer solchen Schweißung entwickelten Energie besitzt das obere Plättchen 36 der Schutzvorrichtung 35 anfangs auf seiner Unterseite vorstehend, wie in Fig. 3 sichtbar ist, einen Wulst 45, der mindestens örtlich in Abständen längs seines Umfangs vorgesehen ist und dann bei dieser Verschweißung zusammengequetscht wird.
  • Wenn der erfindungsgemäße Stromanschlußsockel 10 in dem zu bestückenden Träger 18 an Platz ist, wie in Fig. 6 dargestellt ist, ist keines der aktiven Teile seines Mechanismus 11 direkt zugänglich, mit Ausnahme natürlich der Klemmschrauben 33 seiner Anschlußklemmen 14, 25.
  • Gleichzeitig gestatten die erfindungsgemäß vorgesehenen Sichtfenster 38, 39, wie aus Fig. 6 hervorgeht, in vorteilhafter Weise die Sichtkontrolle des Anschlusses der elektrischen Leiter 30 in diesen Anschlußklemmen 14, 25.
  • Dem erfindungsgemäßen Stromanschlußsockel 10 ist natürlich eine Blende (nicht dargestellt) zugeordnet, die die Schächte, die die Klemmschrauben 33 der Anschlußklemmen 14, 25 zugänglich machen, abdeckt, aber den Zugang zu den leitenden Klemmhülsen 13 des Mechanismus 11 unter der Kontrolle durch die Schutzvorrichtung 35 freiläßt.
  • Diese Blende ist beispielsweise durch Verschraubung angebracht.
  • Zu diesem Zweck besitzt der Körper 12 des Mechanismus zum Zusammenwirken mit der entsprechenden Schraube zwischen den leitenden Steckhülsen 13 auf der dem Erdungsstift 24 entgegengesetzen Seite einen Schacht 47, und in Entsprechung weist die Schutzvorrichtung 35 eine Bohrung 48 auf.
  • Gemäß einer abgewandelten Ausführungsform, die in den Fig. 7 und 8 dargestellt ist, ist mindestens eines der Sichtfenster 38, 39 mindestens teilweise durch eine transparente Sichtscheibe 49 verschlossen.
  • In der Praxis ist jedes der Sichtfenster 38, 39 auf diese Weise teilweise durch eine transparente Sichtscheibe 49 verschlossen, die zu einem der Einheit gemeinsamen transparenten Plättchen 50 gehört.
  • Bei der dargestellten Ausführungsform ist dieses transparente Plättchen 50 mit der Schutzvorrichtung 35 fest verbunden.
  • Es ersetzt örtlich das obere Plättchen 36 dieser Schutzvorrichtung 35, indem es örtlich Bohrungen 52 aufweist, um die Schächte 34 der Anschlußklemmen 14, 25 zugänglich zu lassen und um dem Erdungsstift 24 einen Durchgang zu lassen, und außerhalb der Wand 26 des Körpers 12 des Mechanismus 11 erstreckt es sich von der Schutzvorrichtung 35 aus auskragend.
  • Bei jedem der Sichtfenster reduziert sich außerdem der verbleibende Bereich 42 des Bodens 23 der Aufnahme 21 auf Höhe der Sichtfenster 38 auf eine Randleiste, der sich der entsprechende Rand der einem solchen Sichtfenster 38 zugeordneten transparenten Sichtscheibe 49 und damit praktisch der des transparenten Plättchens 50 überlagert.
  • Auf diese Weise können die Beobachtungsfenster eine Breite oder Abmessung D&sub2; besitzen, die größer als die der vorhergehenden Ausführungsform ist, ohne daß die Sicherheit beeinträchtigt wird.
  • Dagegen bleibt bei dem Sichtfenster 39 die Breite oder Abmessung D&sub2; dieselbe wie im vorhergehenden Fall.
  • Bei diesem Sichtfenster 39 besteht praktisch eine Lücke zwischen dem Boden des Einschnitts 41 der Seitenwand 22 der Aufnahme 21 und dem Rand der entsprechenden transparenten Sichtscheibe 49 und damit dem Rand des transparenten Plättchens 50, diese Lücke ist jedoch geringfügig.
  • Die Erfindung ist natürlich nicht auf die beschriebenen und dargestellten Ausführungsformen beschränkt.

Claims (12)

1. Sockel für Stromsteckdose, die einerseits einen Mechanismus (11) besitzt, der in einem Körper (12) aus isolierendem Werkstoff mindestens zwei leitende Steckhülsen (13) und mindestens zwei Anschlussklemmen (14, 25) aufweist, und andererseits einen Träger (15), mit dem der Mechanismus (11) fest verbunden ist und der durch eine zentrale Aussparung (16) einen freien Zugang zu diesem lässt, wobei dem Mechanismus (11) eine Schutzvorrichtung (35) überlagert ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzvorrichtung (35) auf an sich bekannte Weise ein bewegliches Verschlussorgan (37) besitzt, das im Ruhezustand den Zugang zu den leitenden Steckhülsen (13) dieses Mechanismus (11) sperrt und das bei Einführung eines Steckers den Zugang der Stifte dieses Steckers zu den leitenden Steckhülsen dieses Mechanismus zulässt, und auf Höhe der Mündung (28) jeder der Anschlussklemmen (14, 25) des Mechanismus (11) ein Sichtfenster (38, 39) vorgesehen ist.
2. Sockel für Stromsteckdose nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzvorrichtung (35) durch Haltemittel an dem Mechanismus (11) befestigt sind und dass diese Haltemittel in einem Abstand von den Sichtfenstern (38, 39) angeordnet sind.
3. Sockel für Stromsteckdose nach einem der Ansprüche 1, 2, dadurch gekennzeichnet, dass jedes der Sichtfenster (38, 39) mindestens örtlich so schmal ist, dass es sich dem Durchgang des von den einschlägigen Normvorschriften vorgesehenen Prüffingers widersetzt.
4. Sockel für Stromsteckdose nach einem der Ansprüche 1, 2, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eines der Sichtfenster (38, 39) mindestens teilweise durch eine transparente Sichtscheibe (49) verschlossen ist.
5. Sockel für Stromsteckdose nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass jedes der Sichtfenster (38, 39) mindestes teilweise durch eine transparente Sichtscheibe (49) verschlossen ist und diese zu einem allen gemeinsamen transparenten Plättchen (50) gehört.
6. Sockel für Stromsteckdose nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass dieses transparente Plättchen (50) mit der Schutzvorrichtung (35) fest verbunden ist.
7. Sockel für Stromsteckdose nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass dieses transparente Plättchen (50) sich von der Schutzvorrichtung (35) aus auskragend erstreckt.
8. Sockel für Stromsteckdose nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Abmessung (D&sub2;) mindestens eines der Sichtfenster (38, 39), in der Richtung (F) der Einführung eines elektrischen Leiters (30) in die entsprechende Anschlussklemme (14, 25) gemessen, größer als die Hälfte des mittleren Durchmessers (D&sub1;) der leitenden Steckhülsen (13) des Mechanismus (11) im Ruhezustand ist.
9. Sockel für Stromsteckdose nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Körper (12) des Mechanismus (11) mit dem Träger (15) einstückig ausgeführt ist, wobei diese Einheit ein und dasselbe Teil (20) bildet.
10. Sockel für Stromsteckdose nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass dieses Teil (20) längs des Umfangs der zentralen Aussparung (16) des Trägers (15) eine Aufnahme (21) bildet, auf deren Boden (23) der Mechanismus (11) angeordnet ist, und die Wand (26) des Körpers (12) des Mechanismus (11), an der dessen Anschlussklemmen (14, 25) ausmünden, sich bezüglich der Seitenwand (22) dieser Aufnahme (21) zurückversetzt erstreckt und der Boden (23) dieser Aufnahme (21) zur Bildung der Sichtfenster (38, 39) mindestens örtlich ausgespart ist.
11. Sockel für Stromsteckdose nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eines der Sichtfenster (38, 39) auf der dem Körper (12) des Mechanismus (11) entgegengesetzten Seite mindestens örtlich durch einen bestehen bleibenden Bereich (42) des Bodens (23) dieser Aufnahme (21) abgegrenzt ist.
12. Sockel für Stromsteckdose nach den Ansprüchen 4 und 11 zusammen, dadurch gekennzeichnet, dass dieser bestehen bleibende Bereich (42) des Bodens (23) der Aufnahme (21) auf einen abgewinkelten Rand reduziert ist, welchem der entsprechende Rand der zugeordneten transparenten Sichtscheibe überlagert ist.
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