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DE69005913T2 - Elektrischer Stecker zum Verbinden eines geschirmten Mehrfachleiterkabels an eine in einem Gestell befindliche elektrische Einheit. - Google Patents

Elektrischer Stecker zum Verbinden eines geschirmten Mehrfachleiterkabels an eine in einem Gestell befindliche elektrische Einheit.

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Publication number
DE69005913T2
DE69005913T2 DE90401627T DE69005913T DE69005913T2 DE 69005913 T2 DE69005913 T2 DE 69005913T2 DE 90401627 T DE90401627 T DE 90401627T DE 69005913 T DE69005913 T DE 69005913T DE 69005913 T2 DE69005913 T2 DE 69005913T2
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DE
Germany
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connection device
parts
insulating body
coupled
electrical
Prior art date
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DE90401627T
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Charles Cesar
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Bull SAS
Original Assignee
Bull SAS
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Publication date
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Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine elektrische Verbindungseinrichtung für die Verbindung eines abgeschirmten mehradrigen Kabels mit einer im Inneren eines Rahmens angeordneten elektrischen Einheit.
  • In der Technik der Konstruktion von elektrischen Anlagen, die für die Telekommunikation und insbesondere für die Datenverarbeitung verwendet werden, wird ein großer Gebrauch von mehr oder weniger komplexen elektrischen Einheiten gemacht, die wie etwa die elektrischen Register oder die elektronischen Schaltungen, die beispielsweise mit Impulsen arbeiten, gegenüber störenden Wirkungen besonders empfindlich sind, welche durch elektromagnetische Strahlungen verursacht werden, die von anderen elektrischen Schaltungen außerhalb dieser Einheiten erzeugt werden. Deshalb sind diese elektrischen Einheiten zum Schutz gegen diese parasitaren Strahlungen im allgemeinen in den Innenraum eines metallischen Rahmens eingeschlossen, der gleichzeitig als mechanischer Träger und als Abschirmung für die elektrische Gesamtheit dient.
  • Die elektrischen Einheiten, die in diese Rahmen eingeschlossen sind und elektrische Energie verbrauchen, werden gewöhnlich durch elektrische Generatoren versorgt, die so beschaffen sind, daß sie elektrische Ströme liefern, deren Eigenschaften in bezug auf die Spannung, die Intensität und/oder die Frequenz auf wohlbestimmte Bedingungen Rücksicht nehmen müssen, um diesen Einheiten deren richtige Funktion zu ermöglichen. Bestimmte dieser elektrischen Generatoren wie etwa diejenigen, die Gleichspannungen von beispielsweise einigen zehn Volt liefern, können im Inneren desselben Rahmens wie derjenige, der die von diesen Generatoren versorgte Verbrauchereinheit enthält, untergebracht sein. Im Gegensatz hierzu können andere Generatoren wie etwa diejenigen, die beispielsweise unter dem Namen Wechselrichter bekannt sind, nicht im Inneren des Rahmens angeordnet werden, in dem sich die Verbrauchereinheit befindet, die sie versorgen sollen, weil diese Generatoren oftmals den Ausgangspunkt einer verhältnismäßig großen, hochfrequenten elektromagnetischen Strahlung bilden und deswegen eine massive Abschirmung benötigen, die sie besonders schwer und groß macht. Außerdem erfordern diese Generatoren wegen der in ihrem Inneren heuschenden verhältnismäßig hohen elektrischen Spannungen - in der Größenordnung von einigen hundert Volt - eine sorgfältige elektrische Isolation, wobei bei ihrem Einsetzen in das Innere des die zu versorgende Einheit enthaltenden Rahmens das Risiko besteht, daß sie für die Personen, die bei Wartungsarbeiten in dieses Gerät eingreifen sollen, gefährlich sind, falls diese Generatoren aus irgendeinem Grund einen Isolationsdefekt besitzen. Wenn also vorausgesetzt wird, daß jeder dieser Generatoren in einem Rahmen angeordnet ist, der von demjenigen verschieden ist, in dem sich die zu versorgende Verbrauchereinheit befindet, ist es somit notwendig, zur Sicherstellung der elektrischen Verbindung zwischen einem Generator und dieser Einheit ein abgeschirmtes mehradriges Kabel zu verwenden, dessen Leitungsdrähte dazu dienen, die zwischen diesen elektrischen Schaltungen des Generators und denjenigen der Verbrauchereinheit unverzichtbaren Verbindungen herzustellen, wobei ihr Abschirmungsmantel mit den beiden Rahmen verbunden ist, die diesen Generator bzw. diese Verbrauchereinheit enthalten. Damit dieses abgeschirmte mehradrige Kabel vom einen oder vom anderen dieser beiden Rahmen einfach abgekoppelt werden kann, insbesondere im Hinblick auf die Ersetzung eines ausgefallenen Generators oder einer ausgefallenen Verbrauchereinheit durch einen anderen Generator bzw. eine andere Verbrauchereinheit, werden im Stand der Technik abgeschirmte Verbindungseinrichtungen des Typs verwendet, wie er in dem Patent der Vereinigten Staaten von Amerika Nr. 3.904.265 beschrieben und gezeigt ist, wobei diese Verbindungseinrichtung aus zwei Verbindungsteilen gebildet ist, wovon der erste, der mit einem Rahmen verbunden ist, einen isolierenden Körper aufweist, der mit Aufnahmesitzen versehen ist, in die die Kontaktelemente eines ersten Typs (z.B. buchsenartig) eingesetzt werden, wobei diese Kontaktelemente mit den in diesem Rahmen enthaltenen Schaltungen einer Generatoreinheit oder einer Verbrauchereinheit verbunden sind, und wovon das zweite, das an einem Ende des mehradrigen Kabels befestigt ist, einen isolierenden Körper aufweist, der mit Aufnahmesitzen versehen ist, in die Kontaktelemente eines zweiten Typs (z.B. steckerartig) eingesetzt sind, die dazu vorgesehen sind, mit den Kontaktelementen des ersten Typs in Kontakt gebracht zu werden, wenn diese beiden Verbindungsteile miteinander gekoppelt werden, wobei diese Kontaktelemente des zweiten Typs mit Leitungsdrähten des mehradrigen Kabels verbunden sind. Der isolierende Körper des ersten Verbindungsteils ist mit einem ersten Abschirmungselement versehen, das aus einem leitenden Material hergestellt ist und mit dem metallischen Rahmen elektrisch verbunden ist. Ebenso ist der isolierende Körper des zweiten Verbindungsteils mit einem zweiten Abschirmungselement versehen, das ebenfalls aus einem leitenden Material hergestellt ist und mit dem Abschirmungsmantel des Kabels elektrisch verbunden ist.
  • Diese beiden Abschirmungselemente besitzen ein Profil, derart, daß sie ineinander eingepaßt werden können, wenn die beiden Verbindungsteile miteinander verkoppelt werden, wodurch eine Kontinuität der Abschirmung zwischen dem mehradrigen Kabel und dem metallischen Rahmen gewährleistet ist.
  • In einer elektrischen Verbindungseinrichtung dieser Art ist es notwendig, daß die verschiedenen konstitutiven Teile der Verbindungseinrichtung mit sehr hoher Genauigkeit gebildet und angepaßt sind, um bei der Kopplung der beiden Verbindungsteile einerseits den verhältnismäßig kleinen Kontaktelementen zu ermöglichen, miteinander unter einem mechanischen Druck mit vorgegebenem Wert in gegenseitigen Kontakt zu gelangen, und um andererseits den Abschirmungselementen zu ermöglichen, sich mit einem Spiel, das soweit wie möglich reduziert ist, ineinander zu schieben. Daraus folgt, daß nicht nur die Herstellung einer derartigen Verbindungseinrichtung, die eine perfekte gegenseitige Positionierung der verschiedenen konstitutiven Teile erfordert, sich als besonders lang und teuer erweist, sondern daß die wiederholten Kopplungs- und Entkopplungsvorgänge der beiden Verbindung steile, die wegen des Ineinanderschiebens der beiden Abschirmungselemente verhältnismäßig große mechanische Kräfte erfordern, auf die Dauer zu einem Achsenversatz der Kontaktelemente führen, was selbstverständlich eine Verschlechterung dieser Kontaktelemente hervorruft und zu einer schnellen Unbenutzbarkeit der Verbindungseinrichtung führt.
  • Die vorliegende Erfindung beseitigt diese Nachteile und schlägt eine elektrische Verbindungseinrichtung vor, die dazu bestimmt ist, die Verbindung eines abgeschirmten mehradrigen Kabels mit einer im Inneren eines metallischen Rahmens eingeschlossenen elektrischen Einheit (Generator oder Verbraucher von Energie) zu ermöglichen und die die Kontinuität der Abschirmung zwischen diesem Kabel und diesem Rahmen gewährleistet, ohne hierzu Abschirmungselemente zu erfordern, die teuer sind und bei den Kopplungs- und Entkopplungsvorgängen der beiden Teile dieser Verbindungseinrichtung verhältnismäßig große mechanische Kräfte erfordern.
  • Genauer betrifft die vorliegende Erfindung (siehe Anspruch 1) eine elektrische Verbindungseinrichtung, mit der ein mit einem Abschirmungsmantel versehenes mehradriges Kabel mit einer im Inneren eines Metallrahmens angeordneten elektrischen Einheit verbunden werden kann, wobei diese Verbindungseinrichtung gebildet ist einerseits aus einem ersten Verbindungsteil, das einen elektrisch isolierenden Körper aufweist, der mit Kontaktelementen eines ersten Typs versehen ist, die dazu geeignet sind, mit der elektrischen Einheit elektrisch verbunden zu werden, wobei dieser Körper dazu bestimmt ist, mit dem Rahmen im Inneren desselben gegenüber einer in einer Außenplatte dieses Rahmens ausgesparten Öffnung verbunden zu werden, und andererseits aus einem zweiten Verbindungsteil, das einen elektrisch isolierenden Körper aufweist, der eine Kopplungsfläche besitzt, die dazu bestimmt ist, wenigstens in der Umgebung des isolierenden Körpers des ersten Teils angeordnet zu werden, wenn diese beiden Teile miteinander gekoppelt sind, wobei der isolierende Körper dieses zweiten Teils außerdem Flächen aufweist, die an die Kopplungsfläche angrenzen, wobei dieser letztere isolierende Körper mit Aufnähmesitzen versehen ist, in die Kontaktelemente eines zweiten Typs eingeschoben sind, die dazu vorgesehen sind, beim Koppeln der beiden Verbindungsteile den Kontaktelementen des ersten Typs verbunden zu werden, wobei diese Kontaktelemente des zweiten Typs mit den Leitern des abgeschirmten Kabels elektrisch verbunden sind, wobei die Verbindungseinrichtung dadurch gekennzeichnet ist, daß der isolierende Körper des zweiten Teils der Verbindungseinrichtung wenigstens auf einer der genannten benachbarten Flächen mit einer Folie aus leitendem Material versehen ist, die mit dem Abschirmungsmantel des abgeschirmten Kabels verbunden ist, wobei diese Folie einen flexiblen Teil aufweist, der sich im wesentiichen zum ersten Teil der Verbindungseinrichtung erstreckt, wenn dieser mit dem zweiten Teil der Verbindungseinrichtung gekoppelt ist, wobei dieser flexible Teil eine Länge besitzt, derart, daß er bei der Kopplung dieser beiden Teile der Verbindungseinrichtung miteinander elastisch auf die Außenplatte gedrückt wird und auf diese Weise die Kontinuität der Schutzabschirmung der elektrischen Schaltungen gegen die Wirkungen äußerer elektromagnetischer Strählungen gewährleistet.
  • Besondere Ausführungsformen der Erfindung werden in den Unteransprüchen 2 - 10 beschrieben.
  • Die vorliegende Erfindung wird besser verständlich und weitere Ziele, Einzelheiten und Vorteile derselben werden deutlicher in der folgenden Beschreibung, die anhand eines nicht beschränkender Beispiele gegeben wird und sich auf die beigefügten Zeichnungen bezieht, von denen:
  • - die Fig. 1 eine perspektivische Ansicht ist, die eine gemäß der Erfindung hergestellte elektrische Verbindungseinrichtung zeigt, um die Verbindung eines abgeschirmten mehradrigen Kabels mit einer im Inneren eines Rahmens eingeschlossenen elektrischen Einheit zu gewährleisten, wobei diese Verbindungseinrichtung mit Abschirmungsteilen ausgerüstet ist, die gemäß einer ersten Ausführungsform hergestellt sind,
  • - die Fig. 2 eine auseinandergezogene perspektivische Ansicht ist, die den Aufbau des Verbindungsteils zeigt, der in der Fig. 1 an einem der Enden des abgeschirmten mehradrigen Kabels befestigt ist,
  • - die Fig. 3 eine Schnittansicht entlang einer Ebene ist, die durch eine in Fig. 1 durch 3.3 angegebene Linie verläuft und die die Position zeigt, die von den verschiedenen Verbindungsteilen eingenommen werden, wenn die beiden Teile dieser Verbindungseinrichtung entkoppelt sind,
  • - die Fig. 4 eine Schnittansicht entlang einer Ebene ist, die durch eine in Fig. 1 durch 3.3 angegebene Linie verläuft und die die Positionen zeigt, die von den verschiedenen Teilen der Verbindungseinrichtung eingenommen werden, wenn die beiden Teile dieser Verbindungseinrichtung gekoppelt sind,
  • - die Fig. 5 eine perspektivische Ansicht ist, die eine weitere Verbindungseinrichtung zeigt, die gemäß der Erfindung verwirklicht ist, jedoch insbesondere für den Fall geeignet ist, in dem das abgeschirmte mehradrige Kabel einen kreisförmigen Querschnitt aufweist,
  • - die Fig. 6 eine Schnittansicht ist, die eine Verbindungseinrichtung zeigt, deren Abschirmungsteile gemäß einer zweiten Ausführungsform hergestellt sind,
  • - die Fig. 7 eine Schnittansicht ist, die eine Verbindungseinrichtung zeigt, deren Abschirmungsteile gemäß einer dritten Ausführungsform hergestellt sind, und
  • - die Fig. 8 eine Schnittansicht ist, die eine Verbindungseinrichtung zeigt, deren Abschirmungsteile gemäß einer vierten Ausführungsform hergestellt sind.
  • Die Verbindungseinrichtung, die in Fig. 1 gezeigt ist, umfaßt zwei Verbindungsteile 10 und 11, die miteinander so gekoppelt werden können, wie weiter unten angegeben wird. Das Verbindungsteil 10 umfaßt einen isolierenden Körper 12 mit der Form eines Parallelflachs, dessen Breite e im Vergleich zu seiner Länge L und seiner Höhe h verhältnismäßig gering ist. In dem beschriebenen Beispiel ist die Höhe h im wesentlichen gleich dem fünffachen Wert der Breite e. Dieser Körper 12 ist aus einem isolierenden Material hergestellt, das eine hohe mechanische Widerstandsfähigkeit und eine ausgezeichnete elektrische Isolation für die Kontaktelemente aufweist, z.B. ein Acetalharz, das kommerziell unter dem Namen "Delrin" (eingetragenes Warenzeichen) verkauft wird, oder Polycarbonat, das kommerziell unter dem Namen "Makrolon" (eingetragenes Warenzeichen) verkauft wird. Der isolierende Körper 12 ist mit Aufnahmesitzen 13 von zylindrischer Form versehen, die durch die Masse dieses Körpers verlaufen und jeweils in eine der beiden parallelen Flächen 14 und 15 münden, die als Abmessungen die obenerwähnten Werte e und h besitzen. In Fig. 1 ist nur die Fläche 14 sichtbar, die die Kopplungsfläche des Verbindungsteils 10 bildet, während die Fläche 15, die sich hinter dem Teil 10 befindet, wie mit Bezug auf Fig. 3 verständlich ist, nicht sichtbar ist.
  • In jeden der Aufnähmesitze 13 des isolierenden Körpers 12 ist ein Kontaktelement des Typs eingeschoben, der in Fig. 3 mit dem Bezugszeichen 16 bezeichnet ist. In dem in Fig. 3 dargestellten Beispiel ist jedes der Kontaktelemente, die in diese Aufnähmesitze 13 eingeschoben sind, vom Buchsentyp und weist einen ausgesparten Bereich 30 auf. Wie aus den Fig. 3 und 4 ersichtlich ist, ist jedes Kontaktelement 16 mit seinem auf seiten der Fläche 15 befindlichen Ende mit einem abgeschirmten Leitungsdräht 17 verbunden, der die elektrische Verbindung zwischen diesem Kontaktelement und einem elektrischen Gerät 18 herstellt. Es wird davon ausgegangen, daß dieses elektrische Gerät normalerweise im Inneren eines metallischen Rahmens eingeschlossen ist, der in Fig. 1 teilweise gezeigt ist, wobei dieser Rahmen, der mit dem Bezugszeichen 19 bezeichnet ist, gleichzeitig als mechanischer Träger und als Abschirmung für dieses Gerät dient.
  • Der Rahmen 19, der die Form als Parallelflachs besitzt, enthält Umschließungsplatten, die die Abgrenzung des Innenraums dieses Rahmens gewährleisten. In einer, 20, der vier senkrechten Umschließungsplatten dieses Rahmens ist eine rechteckige Öffnung 21 ausgespart, der gegenüber das Verbindungsteil 10 angeordnet ist, wobei sich dieses Verbindungsteil im Inneren des Rahmens 19 befindet und mittels (nicht gezeigter) Befestigungsmittel bekannten Typs an diesem Rahmen befestigt ist. Die Position des Verbindungsteils 10 ist von der Art, daß seine Kopplungsfläche 14 mit der Ebene der Umschließungsplatte 20 bündig ist oder etwas von dieser vorsteht, wodurch das Verbindungsteil 11, der sich außerhalb des Rahmens 19 befindet, mit dem Verbindungsteil 10 auf eine Weise verbunden werden kann, die weiter unten erläutert wird.
  • Wie aus Fig. 2 ersichtlich ist, enthält das Verbindungsteil 11, das in dieser Figur auseinandergezogen dargestellt ist, einen isolierenden Körper 22 in Form eines Parallelflachs, das im wesentlichen dieselbe Breite e und dieselbe Höhe h wie diejenigen des isolierenden Körpers 12 des Verbindungsteils 10 besitzt, wobei dieser isolierende Körper 22 somit zwei Flächen aufweist, die als Abmessungen e bzw. h besitzen. Von diesen beiden Flächen ist in Fig. 2 nur eine, 27, sichtbar. Die andere Fläche, die in Fig. 3 mit dem Bezugszeichen 23 bezeichnet ist, bildet die Kopplungsfläche des Verbindungsteils 11, wobei diese Kopplungsfläche 23 dazu bestimmt ist, mit der Kopplungsfläche 14 des Verbindungsteils 10 in Kontakt oder wenigstens in deren unmittelbare Nähe zu gelangen, wenn diese beiden Teile 10 und 11 miteinander gekoppelt sind. Die Fig. 2 zeigt, daß der isolierende Körper 22 vier Flächen 40, 41, 42 und 43 besitzt, die an die Kopplungsfläche 23 angrenzen und wovon zwei, 42 und 43, in der Figur senkrecht orientiert sind, wobei jede dieser beiden Flächen als Abmessungen h und M besitzt, wobei M die Länge des isolierenden Körpers 22 bezeichnet. In der in Fig. 2 gezeigten Position bilden die Flächen 40 und 41 die Oberseite bzw. die Unterseite des isolierenden Körpers 22. Dieser isolierende Körper ist aus einem isolierenden Material verwirklicht, das demjenigen ähnlich ist, welches den isolierenden Körper 12 des Verbindungsteils 10 bildet. Die Fig. 2 und 3 zeigen, daß der isolierende Körper 22 an seiner Kopplungsfläche 23 mit hohlen isolierenden Steckern 24 versehen ist, deren Anzahl gleich derjenigen der Aufnähmesitze 13 des isolierenden Körpers 12 ist, wobei diese hohlen Stecker dazu bestimmt sind, mit jeweils einem dieser Aufnahmesitze 13 in Eingriff zu gelangen, wenn die Teile 10 und 11 gekoppelt werden. Durch jeden dieser Stecker 24 verläuft ein zylindrischer Hohlraum 25, mit dem bei der Einführung des Steckers in einen Aufnähmesitz 13 das Kontaktelement 16, das sich in diesem Aufnähmesitz befindet, in Eingriff gelangt. Jeder zylindrische Hohlraum 25 steht mit einem Aufnahmesitz 26 in Verbindung, der ausgehend von der Kopplungsfläche 23 durch die Masse des isolierenden Körpers 22 verläuft, um in die Fläche 27 dieses Körpers zu münden, die von der Kopplungsfläche 23 abgewandt ist. Dieser Aufnähmesitz 26 dient dazu, ein Kontaktelement 28 aufzunehmen, das in einem Stift 29 endet, der sich entlang der Mittellinie des zylindrischen Hohlraums 25 erstreckt und bei der Kopplung der beiden Verbindungsteile 10 und 11 in den ausgesparten Bereich 30 des Kontaktelements 16 eingeführt wird. Jedes Kontaktelement 28 ist mit seinem auf seiten der Fläche 27 befindlichen Ende mit jeweils einem der Leitungsdrähte 31 eines abgeschirmten mehradrigen Kabels 32 (Fig. 1) verbunden, wobei die Gesamtheit dieser Leitungsdrähte im Inneren eines Abschirmungsmantels 33 angeordnet ist, der aus einem elektrisch leitenden Material verwirklicht ist, wobei dieser Mantel seinerseits im Inneren einer Umhüllung 34 aus isolierendem Material eingeschlossen ist. Der Leitungsteil 11, der in Fig. 2 gezeigt ist, enthält außerdem zwei isolierende Kappen 35 und 36, die ablösbar vorgesehen sind und mittels einer Schraube 37 zusammengefügt werden können. Diese beiden Kappen 35 und 36, die jeweils mit eine zurückgebogenen Krempe 38 versehen sind, die mit einem durch Formgießen am isolierenden Körper 22 gebildeten Bügel 39 in Eingriff gelangen können, sind dazu bestimmt, den Endbereich des abgeschirmten mehradrigen Kabels 32 zu schützen, der am Verbindungsteil 11 befestigt worden ist, indem, wie aus Fig. 3 verständlich ist, eine Verstärkung der mechanischen Festigkeit dieses Endbereichs sichergestellt wird, wodurch die Risiken einer Ablösung des Kabels 32 vom Verbindung steil 11 bei wiederholten Kopplungs- und Entkopplungsvorgängen dieses Teils mit dem bzw. von dem Verbindungsteil 10 reduziert werden. Außerdem verhindern diese beiden Kappen, die beiderseits dieses Endbereichs des Kabels 32 angeordnet sind, wie aus Fig. 3 ersichtlich ist, wenn sie zusammengefügt sind, daß das von dem Abschirmungsmantel 33 befreite Ende dieses Kabels bei Handhabungen dieses Kabels Verformungen erleidet, die einen unerwünschten Kontakt der Leitungsdrähte 31 untereinander über diesen Mantel 33 zur Folge haben könnten.
  • Anhand der Fig. 3 und 4 kann verstanden werden, daß bei einem Kopplungsvorgang der beiden Verbindungsteile 10 und 11 jeder der hohlen Stecker 24 des Teils 11 mit einem entsprechenden freien Raum eines jeden der Aufnahmesitze 13 im Teil 10, d.h. mit dem Bereich des Aufnähmesitzes, der nicht vom Kontaktelement 16 belegt ist, das sich in diesem Aufnahmeraum befindet, in Eingriff gelangt, während gleichzeitig jeder der Stifte 29 in jeweils einen der ausgesparten Bereiche 30 der Kontaktelemente 16 eindringt. Um die für diesen Vorgang erforderliche Kraft unter vollständiger Sicherstellung eines guten elektrischen Kontakts zwischen jedem dieser Stifte 29 und jedem dieser Kontaktelemente 16 zu vernngern, sind die Aufnahmesitze 13, die hohlen Stecker 24 und die Kontaktelemente 16 so dimensioniert, daß zwischen jedem Aufnähmesitz und jedem in diesen Aufnähmesitz eingeführten hohlen Stecker und zwischen jedem hohlen Stecker und jedem in diesen hohlen Stecker eingeführten Kontaktelement 16 ein Spiel vorgesehen ist. Dagegen sind die ausgesparten Bereiche 30 und die Stifte 29 so verwirklicht, daß die Einführung eines Stifts 29 in einen ausgesparten Bereich 30 mit einer leichten Reibung der miteinander in Kontakt befindlichen Flächen dieser Teile bewerkstelligt wird. Wenn die Fig. 3 und 4 miteinander verglichen werden, kann festgestellt werden, daß für den Kopplungsvorgang der beiden Verbindungsteile 10 und 11 die Kopplungsflächen 14 und 23 dieser beiden Teile sich in unmittelbarer gegenseitiger Nähe befinden.
  • Um eine unerwünschte Entkopplung der beiden Verbindungsteile 10 und 11 beispielsweise unter der Wirkung von Schwingungen zu vermeiden, die während des Betriebs durch das im Inneren des Rahmens 19 eingeschlossene Gerät 18 verursacht werden, sind diese beiden Teile mit einer Verriegelungseinrichtung versehen, die in dem beschriebenen Beispiel von einer Einhakzunge 45 (Fig. 1) gebildet ist, die aus einem Material ähnlich demjenigen, das den isolierenden Körper 22 bildet, verwirklicht ist und auf flexible Weise an der oberen Fläche 40 dieses Körpers 22 befestigt ist, wobei diese Zunge 45 mit einer Öffnung 46 versehen ist, mit der ein Vorsprung 47, der durch Formgießen an der oberen Fläche des Verbindungsteils 10 gebildet ist, in Eingriff gelangt, wenn die beiden Verbindungsteile 10 und 11 miteinander gekoppelt werden. Die Zunge 45 ist mit einer Betätigungslasche 48 verbunden, die es der Bedienungsperson dann, wenn die beiden Verbindungsteile 10 und 11 miteinander gekoppelt sind, ermöglicht, die Zunge 45 hochzuheben, um den Eingriff des Vorsprungs 47 in die Öffnung 46 aufzuheben und somit das Verbindung steil 11 zu befreien, damit dieses anschließend vom Teil 10 abgekoppelt werden kann. Außerdem ist an der unteren Fläche 41 des Verbindungsteils 11 eine weitere Verriegelungseinrichtung vorgesehen, die analog zu der oben beschriebenen ist.
  • Die Fig. 1 und 2 zeigen außerdem, daß die Seitenfläche 42 des isolierenden Körpers 22 des zweiten Verbindungsteils mit einer Folie 50 überzogen ist, die aus einem elektrisch leitenden Material verwirklicht ist und mit einer Aussparung 51 versehen ist, in die der von dieser Fläche 42 vorstehende Vorsprung 39 eingreifen kann, wenn die Kappe 35 abgenommen ist. Die Aussparung 51 ist so bemessen, daß der Eingriff des Vorsprungs 39 in diese Aussparung ein sehr geringes Spiel bewirkt, derart, daß sich die Folie 50 auf der Fläche 42, auf die sie gedrückt worden ist, nicht verschieben kann. Außerdem wird diese Folie 50 ausreichend dünn gewählt, damit sie, wenn sie einmal auf die Fläche 42 gedrückt worden ist, nicht die Einführung der umgebogenen Krempe 38 der Kappe 35 in den Vorsprung 39 dieser Fläche behindert, wobei diese Einführung, die die Gewährleistung der Verbindung der Kappe 35 mit dem isolierenden Körper 22 zum Ziel hat, außerdem bewirkt, die Ablösung der Folie 50 von diesem Vorsprung zu verhindern. Die Folie 50, die somit auf der Seitenfläche 42 positioniert worden ist, weist einen freien Teil 52 auf, der ausgehend von der Fläche 27 des isolierenden Körpers 22 über diesen Körper hinaus, d.h. von dem in Fig. 3 dargestellten Körper 22 nach rechts verlängert ist, derart, daß er sich in dem Innenraum zwischen den beiden isolierenden Kappen 35 und 36 an der Innenfläche der Kappe 35 befindet. Dieser freie Teil 52 wird mit dem Abschirmungsmantel 33 des Kabels 32 elektrisch verbunden, wobei dieser Verbindungsvorgang, der durch Löten ausgeführt wird, entweder bewerkstelligt wird, nachdem die Folie 50 durch ihre Aussparung 51 mit dem Vorsprung 39 der Fläche 42 in Eingriff gelangt ist, oder im Gegensatz hierzu dann, bevor diese Folie mit ihrer Aussparung in Eingriff gelangt ist. Die Folie 50, die mit diesem Vorsprung in Eingriff gebracht worden ist, weist außerdem einen flexiblen Teil 53 auf, der sich, wie aus Fig. 3 ersichtlich ist, entlang dem isolierenden Körper 22 nach links, d.h. im wesentlichen in Richtung des ersten Verbindungsteils 10 erstreckt wenn das zweite Verbindungsteil 11 gegenüber positioniert ist, um mit dem ersten Verbindungsteil gekoppelt zu werden. In der in Fig. 3 gezeigten Ausführungsform weist dieser flexible Teil 53 in der Nähe seines Endes 54 einen Endbereich 55 auf, der in einer Richtung leicht geknickt ist, in welcher dieses Ende 54 von der Ebene P der Seitenfläche 42 entfernt wird, wobei dieser Endbereich 55 mit dieser Ebene P einen Winkel bildet, der kleiner als fünfundvierzig Grad ist. In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform hat dieser Winkel einen Wert, der praktisch gleich fünfundvierzig Grad ist. Wie mit Bezug auf die Fig. 3 und 4 verständlich ist, besitzt der flexible Teil 53 außerdem eine Länge, derart, daß dann, wenn der Verbindungsteil 11 verschoben wird, um mit dem Verbindungsteil 10 gekoppelt zu werden, der Endbereich 55 dieses flexiblen Teils mit der Umschließungsplatte 20 etwas früher in Kontakt gelangt als der Vorgang der Kopplung der beiden Verbindungsteile beendet ist. Im Verlauf dieser Verschiebung und nach Maßgabe der gegenseitigen Annäherung der Kopplungsflächen 14 und 23 der beiden Verbindungsteile wird dieser Endbereich 55, nachdem er mit der Umschließungsplatte 20 in Kontakt gelangt ist, zu einem Gleiten auf der Außenfläche dieser Platte in einer Richtung gezwungen, die von der Öffnung 21 wegführt, was bewirkt, daß der flexible Teil 53 gebogen wird, wie aus Fig. 4 ersichtlich ist. Folglich wird am Ende des Kopplungsvorgangs das Ende 54 des flexiblen Teils 53 gegen die Umschließungsplatte 20 mit einer Kraft gedrückt, deren Stärke um so größer ist, je größer die Biegung ist, die dieser flexible Teil 53 erfährt. Wenn dieser flexible Teil eine Biegung erfährt, derart, daß sich sein Ende 54 in bezug auf die Ausgangsposition um die Strecke f verschoben hat, hat sich gezeigt, wenn mit a die Länge, mit b die Breite und mit e die Dicke dieses flexiblen Teils 53 bezeichnet sind, daß die Kraft G, mit der dieses Ende auf die Umschließungsplatte 20 gedrückt wird, im wesentlichen durch den folgenden Ausdruck gegeben ist:
  • G = [(Ee³fb)/4a³] sin
  • Hierbei bezeichnen E den Wert des Elastizitätsmoduls des die Folie 50 bildenden Materials und den Winkel (der in Fig. 4 gezeigt ist), den die Seitenfläche 42 mit der Tangentialebene Q des Bereichs 56 des flexiblen Teils 53 bildet, der an den Endbereich 55 dieses flexiblen Teils unmittelbar anschließt. In der Ausführungsform, die in Fig. 4 gezeigt ist, hat dieser Winkel einen Wert in der Nähe von etwa zwanzig Grad, derart, daß der Wert von sin praktisch gleich 0,4 ist. Die Kraft G, mit der der flexible Teil der Folie 50 auf die Umschließungsplatte 20 gedrückt wird, muß einen Wert haben, der ausreicht, um einen guten Kontakt zwischen dieser Folie 50 und dieser Platte 20 gewährleisten zu können. Indessen ist es günstig, wenn diese Kraft einen bestimmten Grenzwert nicht übersteigt, oberhalb dessen sich der Kopplungsvorgang der beiden Verbindungsteile 10 und 11 für die Bedienungsperson als schwierig erweist. Um diese Bedingungen zu erfüllen, wird die Einigung getroffen, daß der Wert dieser Kraft G ausgedrückt in Newton vorzugsweise zwischen 0,02b und 0,12b bleibt, wobei b die Abmessung, ausgedrückt in Millimetern, des Endes 54 dieser Folie darstellt. Deshalb ist in dem beschriebenen Beispiel diese Folie 50 aus Stahl verwirklicht und weist somit einen Elastizitätsmodul auf, der praktisch gleich 25 000 daN/mm² ist. Außerdem besitzt diese Folie eine Dicke, die praktisch gleich 0,1 mm ist, und eine Breite b (Fig. 2), die praktisch gleich 45 mm ist, während der flexible Teil 53 dieser Folie eine Länge besitzt, die praktisch gleich 16 mm ist. Es muß außerdem darauf hingewiesen werden, daß in dem von Fig. 4 gezeigten Beispiel die Verschiebung f, die das Ende 54 des flexiblen Teils 53 erfährt, im wesentlichen gleich 4,5 mm ist. Unter diesen Bedingungen hat die Kraft, mit der dieses Ende gegen die Umschließungsplatte 20 gedrückt wird, den Wert:
  • G = [25000 * (0,1)³ * 4,5 * 45 * 0,4]/[4 * (16)³] = 14,8 * 10&supmin;² daN
  • was praktisch bedeutet: G = 1,5 Newton.
  • Es kann beobachtet werden, daß mit einer Kraft mit diesem Wert der Kontakt zwischen der Folie 50 und der Umschließungsplatte 20 gut gewährleistet ist, und dies um so mehr, wenn die vom Ende 54 dieser Folie ausgeübte Reibung bei Kopplungs- und Entkopplungsvorgängen dieser beiden Verbindungsteile 10 und 11 bewirkt, die Zone dieser Platte 20, die dieser Reibung unterliegt, zu reinigen, indem sie diese von Spuren von Isoliermaterial befreit, die sich auf dieser Zone bilden können, wobei diese Spuren beispielsweise Oxidspuren sein können. Somit bewirkt die Folie 50 eine ausgezeichnete Kontinuität zwischen dem Abschirmungsmantel 33 des Kabels 32 und der Umschließungsplatte 20, die an der Abschirmung des metallischen Rahmen 19 teilhat. Wie aus Fig. 1 ersichtlich ist, kann außerdem der Endbereich der Folie 50 mit Ausschnitten 57 versehen sein, welche in regelmäßigen Abständen ausgebildet und in einer Richtung senkrecht zum Ende dieses Endbereichs orientiert sind und eine bessere Verteilung der Kontaktkraft entlang diesem Ende gestatten.
  • Die leitende Folie 50 kann selbstverständlich aus einem leitenden Material verwirklicht sein, das von Stahl verschieden ist und das kleine elastische Verformungen erleiden und nach dem Verschwinden der Biegekraft seine ursprüngliche Form wieder annehmen kann. Deshalb kann diese Folie beispielsweise aus einer Legierung aus Kupfer und Beryllium verwirklicht sein. In diesem Fall ist die Dicke dieser Folie praktisch gleich 0,2 mm.
  • Um die Kontinuität der Abschirmung zwischen dem Abschirmungsmantel 33 des Kabels 32 und der Umschließungsplatte 20 weiter zu verbessern, ist auch die Seitenfläche 43 des isolierenden Körpers 22 mit einer Folie aus leitendem Material 60 versehen, wie aus den Fig. 2, 3 und 4 ersichtlich ist, wobei diese Folie zur Folie 50 analog ist und auf ähnliche Weise wie diese letztere Folie angebracht ist.
  • Es ist nützlich darauf hinzuweisen, daß dann, wenn die beiden Verbindungsteile 10 und 11 gekoppelt sind, der Verbindungsteil 11 bestrebt ist, unter der Wirkung der Kräfte, die auf die Endbereiche der Folien 50 und 60 wirken, sich von der Umschließungsplatte 20 zu entfernen. Unter der Voraussetzung, daß diese beiden Verbindungsteile durch wenigstens eine der weiter oben beschriebenen Verriegelungseinrichtungen fest verbunden bleiben, besteht jedoch für diese beiden Teile nicht das Risiko einer Entkopplung, solange diese Verriegelungseinrichtungen von der Bedienungsperson nicht entriegelt werden.
  • In den Ausführungsformen, die in den Fig. 1 und 2 gezeigt sind, besitzen die obere Fläche 40 und die untere Fläche 41 des isolierenden Körpers 22 jeweils eine Breite e, die verhältnismäßig gering ist, wobei diese Breite in dem beschriebenen Beispiel in der Nähe von fünf Millimetern liegt. Infolgedessen ist die Oberfläche einer jeden dieser beiden Flächen verhältnismäßig gering, weshalb es nicht notwendig ist, diese Flächen mit Folien aus leitendem Material zu versehen, da nämlich die Folien 50 und 60 dafür ausreichen, die Kontinuität des Abschirmungsschutzes der elektrischen Schaltungen gegen die Wirkungen von äußeren elektromagnetischen Strählungen zu gewährleisten. Dagegen kann in anderen Ausführungsformen wie etwa derjenigen, die beispielsweise in Fig. 5 gezeigt ist, der isolierende Körper 22 eine Form besitzen, bei der die vier Flächen 40, 41, 42 und 43, die an die Kopplungsfläche dieses Körpers angrenzen, jeweils nicht vernachlässigbare Abmessungen besitzen, d.h. beispielsweise wenigstens gleich fünfzehn Millimeter sind. Um in diesem Fall einen wirksamen Schutz gegen die störenden Wirkungen von äußeren elektromagnetischen Strählungen zu erhalten, ist es notwendig, jede dieser vier Flächen mit einer Folie aus leitendem Material zu versehen, wobei bestimmte dieser Folien, wie etwa diejenige, die in Fig. 5 mit dem Bezugszeichen 80 bezeichnet ist, so zugeschnitten sein können, daß die Verriegelungseinrichtungen freigelassen sind, die auf den Flächen vorgesehen sind, auf denen diese Folien angeordnet sind. Die elektrische Verbindungseinrichtung, die in Fig. 5 gezeigt ist, ist insbesondere dazu bestimmt, die Verbindung eines einen kreisförmigen Querschnitt aufweisenden abgeschirmten mehradrigen Kabels zu gewährleisten.
  • Es ist außerdem darauf hinzuweisen, daß der Endbereich 55 einer jeder Folie aus leitendem Material eine Form besitzen kann, die von derjenigen, wie sie in den Fig. 1 bis 5 gezeigt ist, verschieden ist. Deshalb weist in der in Fig. 6 gezeigten Ausführungsform die Folie 50, die auf der Fläche 42 des Verbindungsteils 11 angebracht ist, in der Umgebung ihres Endes 54 einen Endbereich 55 auf, der so umgebogen ist, daß sein geradliniger Abschnitt praktisch die Form eines U besitzt, welches zwei Schenkel 70 und 71 aufweist, die im wesentlichen in der zur Ebene der Fläche parallelen Richtung orientiert sind, wobei diese beiden Schenkel durch eine Basis 72 vereinigt sind, die mit der Umschließungsplatte 20 in Kontakt gelangt, wenn die beiden Verbindungsteile 10 und 11 gekoppelt sind.
  • In der Ausführungsform, die in Fig. 7 gezeigt ist, weist der Endbereich 55 der Folie 50 einen geradlinigen Abschnitt auf, der ebenfalls die Form eines U besitzt, jedoch mit dem Unterschied, daß die beiden Schenkel 70 und 71 dieses U im wesentlichen in einer zur Ebene der Fläche 42 senkrechten Richtung orientiert sind. Aus Fig. 7 ist ersichtlich, daß der Schenkel 70, der vom Ende 54 der Folie 50 am weitesten entfernt ist, tatsächlich praktisch um fünfundvierzig Grad in bezug auf die restliche Folie umgebogen ist und daß der Schenkel 71, der zu diesem Schenkel 70 parallel ist, mit der Außenfläche der Umschließungsplatte 20 in Kontakt gelangt, wenn die beiden Verbindungsteile 10 und 11 gekoppelt sind.
  • In der Ausführungsform, die in Fig. 8 gezeigt ist, weist der Endbereich 55 der Folie 50 einen geradlinigen Abschnitt auf, der im wesentlichen die Form eines V besitzt, wobei dieses V zwei Schenkel 70 und 71 aufweist, die untereinander einen Winkel bilden, dessen Wert zwischen 60º und 75º liegt. Außerdem bildet der Schenkel 71, der sich am nähesten am Ende 54 dieser Folie 50 befindet, mit der Umschließungsplatte 20 dann, wenn die beiden Verbindungsteile 10 und 11 gekoppelt sind, einen Winkel , dessen Wert zwischen 15º und 25º liegt.
  • Selbstverständlich ist die Erfindung in keiner Weise auf die beschriebenen und dargestellten Ausführungsformen eingeschränkt, die nur beispielhaft gegeben worden sind. Hingegen umfaßt sie sämtliche Mittel, die technische Äquivalente derjenigen Mittel bilden, die beschrieben und gezeigt und isoliert oder in Kombination betrachtet und im Rahmen der folgenden Ansprüche ausgeführt worden sind.

Claims (10)

1. Elektrische Verbindungseinrichtung, durch die ein mit einem Abschirmungsmantel (33) versehenes mehradriges Kabel (32) mit einer im Inneren eines Metallrähmens (19) angeordneten elektrischen Einheit (18) verbunden werden kann, wobei diese Verbindungseinrichtung gebildet ist einerseits aus einem ersten Verbindungsteil (19), das einen elektrisch isolierenden Körper (12) aufweist, der mit Kontaktelementen eines ersten Typs (16) versehen ist, die dazu geeignet sind, mit der elektrischen Einheit (18) elektrisch verbunden zu werden, wobei dieser Körper dazu bestimmt ist, an dem Rahmen im Inneren desselben gegenüber einer in einer Außenplatte (20) dieses Rahmens ausgesparten Öffnung (21) befestigt zu werden, und andererseits aus einem zweiten Verbindungsteil (11), das einen elektrisch isolierenden Körper (22) aufweist, der eine Kopplungsfläche (23) besitzt, die dazu bestimmt ist, wenigstens in die Nähe des isolierenden Körpers (12) des ersten Teils gebracht zu werden, wenn diese beiden Teile (10 und 11) miteinander gekoppelt sind, wobei der isolierende Körper (22) dieses zweiten Teils außerdem Flächen (40, 41, 42, 43) aufweist, die an die Kopplungsfläche (23) angrenzen, wobei dieser letztere isolierende Körper (22) mit Aufnahmesitzen (26) versehen ist, in die Kontaktelemente eines zweiten Typs (28) eingesetzt sind, die dazu vorgesehen sind, beim Koppeln der beiden Verbindungsteile (10 und 11) mit den Kontaktelementen des ersten Typs (16) verbunden zu werden, wobei diese Kontaktelemente des zweiten Typs (28) mit den Leitern (31) des abgeschirmten Kabels (32) elektrisch verbunden sind, wobei die Verbindungseinrichtung dadurch gekennzeichnet ist, daß der isolierende Körper (22) des zweiten Teils der Verbindungseinrichtung wenigstens auf einer (42) der genannten angrenzenden Flächen mit einer Folie (50) aus leitendem Material versehen ist, die mit dem Abschirmungsmantel (33) des abgeschirmten Kabels verbunden ist, wobei diese Folie einen flexiblen Teil (53) aufweist, der sich im wesentlichen zum ersten Teil der Verbindungseinrichtung (10) erstreckt, wenn dieser mit dem zweiten Teil der Verbindungseinrichtung (11) gekoppelt ist, wobei dieser flexible Teil (53) eine solche Länge besitzt, daß er bei der Kopplung dieser beiden Teile der Verbindungseinrichtung miteinander elastisch auf die Außenplatte (20) gedrückt wird und auf diese Weise die Kontinuität der Schutzabschirmung der elektrischen Schaltungen gegen die Wirkungen äußerer elektromagnetischer Strahlungen gewährleistet.
2. Elektrische Verbindungseinrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der flexible Teil (53) der Folie aus leitendem Material (50) in der Nähe seines Endes (54) einen Endabschnitt (55) aufweist, der in bezug auf den Rest dieses flexiblen Teils in einer Richtung geknickt ist, in welcher dieses Ende (54) von der Ebene (P) der Fläche (42), an der diese Folie (50) befestigt ist, entfernt wird.
3. Elektrische Verbindungseinrichtung gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Endabschnitt (55) des flexiblen Teils (53) der Folie aus leitendem Material (50) dann, wenn die beiden Teile der Verbindungseinrichtung (10 und 11) entkoppelt sind, mit der Ebene (P) der Fläche (42), auf der diese Folie befestigt ist, einen Winkel (B )bildet, dessen Wert praktisch gleich fünfundvierzig Grad ist.
4. Elektrische Verbindungseinrichtung gemäß einem der Ansprüche 2 und 3, dadurch gekennzeichnet, daß der flexible Teil (53) der Folie aus leitendem Material (50) einen Abschnitt (56) aufweist, der an den Endabschnitt (55) dieses flexiblen Teils angrenzt und der dann, wenn die beiden Teile der Verbindungseinrichtung (10 und 11) gekoppelt sind, mit der Fläche (42), auf der diese Folie (50) befestigt ist, einen Winkel (A) bildet, dessen Wert in der Nähe von etwa zwanzig Grad liegt.
5. Elektrische Verbindungseinrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der flexible Teil (53) der Folie aus leitendem Material (50) in der Nähe seines Endes (54) einen Endabschnitt (55) aufweist, der so umgebogen ist, daß sein Querschnitt praktisch die Form eines U besitzt, dessen Basis (72) mit der Außenplatte (20) in Kontakt gelangt, wenn die beiden Teile der Verbindungseinrichtung (10 und 11) gekoppelt sind.
6. Elektrische Verbindungseinrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der flexible Teil (53) der Folie aus leitendem Material (50) in der Nähe seines Endes (54) einen Endabschnitt (55) aufweist, der so umgebogen ist, daß sein Querschnitt praktisch die Form eines U besitzt, wovon einer (71) der Schenkel auf die Außenplatte (20) drückt, wenn die beiden Teile der Verbindungseinrichtung (10 und 11) gekoppelt sind.
7. Elektrische Verbindungseinrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, däß der flexible Teil (53) der Folie aus leitendem Material (50) in der Nähe seines Endes (54) einen Endabschnitt (55) aufweist, der so umgebogen ist, daß sein Querschnitt praktisch die Form eines V besitzt, wovon die Schenkel (70, 71) untereinander einen Winkel (C) bilden, dessen Wert zwischen 60º und 75º liegt, wobei der dem Ende (54) am nächsten befindliche Schenkel (71) mit der Außenplatte (20) dann, wenn die beiden Teile der Verbindungseinrichtung (10 und 11) gekoppelt sind, einen Winkel (D) bildet, dessen Wert zwischen 15º und 25º liegt.
8. Elektrische Verbindungseinrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie aus leitendem Material (50) in der Nähe ihres Endes (54) einen Endabschnitt (55) aufweist, der dann, wenn die beiden Teile der Verbindungseinrichtung (10 und 1) gekoppelt sind, auf die Außenplatte (50) mit einer Kraft gedrückt wird, deren Wert, ausgedrückt in Newton, zwischen 0,02b und 0,12b liegt, wobei b die Abmessung, ausgedrückt in Millimetern, des Endes (54) der Folie darstellt.
9. Elektrische Verbindungseinrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie aus leitendem Material (50) aus einer Legierung aus Kupfer und Beryllium verwirklicht ist.
10. Elektrische Verbindungseinrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der isolierende Körper (12) ihres ersten Teils (10) an dem die elektrische Einheit (18) enthaltenden Rahmen (19) befestigt ist.
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