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DE3231690A1 - Elektrische anschlussklemme fuer leiterplatten - Google Patents

Elektrische anschlussklemme fuer leiterplatten

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DE3231690A1
DE3231690A1 DE19823231690 DE3231690A DE3231690A1 DE 3231690 A1 DE3231690 A1 DE 3231690A1 DE 19823231690 DE19823231690 DE 19823231690 DE 3231690 A DE3231690 A DE 3231690A DE 3231690 A1 DE3231690 A1 DE 3231690A1
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DE
Germany
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terminal
terminal housing
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housing
area
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DE19823231690
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Klaus 4933 Blomberg Eisert
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Phoenix Contact GmbH and Co KG
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PHONIX ELEKTRIZITATSGESELLSCHAFT H KNUMAN AND Co
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Publication date
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    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
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  • Coupling Device And Connection With Printed Circuit (AREA)
  • Multi-Conductor Connections (AREA)

Description

  • betreffend eine
  • "Elektrische Anschlußklemme für Leiterplatten" Uie Erfindung betrifft eine elektrische Anschlußklemme für Leiterplatten mit einem aus Isolierstoff bestehenden Klemrnengehäuse, einem in dem Klemmengehäuse angeordneten, ggf. aus dem Klemmngehäuse herausragenden metallischen Leiteranschlußkorper und mindestens einem mit dem leiteranschlußkorper elektrisch verbundenen, aus dem Klemmengehäuse in wesentlichen senkrecht nach unten herausragenden metallischen Leiterplattenanschlußstift, wobei das Klemmengehäuse einen Kopfbereich mit dem Leiteranschlußkörper und einen Fußbereich mit dem Leiterplattenanschlußstift aufweist und wobei der Leiteranschlußkörper über Zugangsöffnungen im Klemmengehäuse zugänglich ist.
  • Elektrische Anschlußklemmen für Leiterplatten, wie sie zuvor beschrieben worden sind, sind seit langem in verschiedenen Ausführungsformen bekannt (vgl. den Gesamtkatalog "Phönix-Klemmen" 1980, insbesondere Seiten 186 bis 195, herausgegeben von der Anmelderin). Diese elektrischen Anschlußklemmen können mit den verschiedensten Leiteranschiußkörpern ausgerüstet sein, beispielsweise mit Schraubanschlußkörpern, Federkraft-Klemmanschlußkörpern, Steckanschlußkörpern, Klamrneranschlußkörpern, Wickelanschlußkörpern usw.
  • Diese Leiteranschlußkörper dienen dazu, einen elektrischen Leiter elektrisch sicher und mechanisch fest mit der elektrischen Anschlußklemme zu verbinden.
  • Die elektrische Anschlußklemme selbst ist durch den Leiterplattenanschlußstift, d. h. zumeist zwei nebeneinander angeordnete Leiterplattenanschlußstifte, mit einer entsprechenden Leiterplatte verbindbar. Dazu wird bei den bisher bekannten elektrischen Anschlußklemmen für Leiterplatten das Klemmengehäuse auf die entsprechende Leiterplatte aufgesetzt, wobei der Leiterplattenanschlußstift durch eine Öffnung in der Leiterplatte hindurchragt und in dieser Öffnung verlötet wird.
  • Wie zuvor erläutert worden ist, werden bekannte elektrische Anschlußklemmen für Leiterplatten vollflächig auf die entsprechende Leiterplatte aufgesetzt, und zwar zumeist in der Nähe des Randes der Leiterplatte. Der Leiteranschlußkörper ist bei diesen bekannten elektrischen Anschlußklemmen für Leiterplatten genau über dem Leiterplattenanschlußstift angeordnet, beide Teile befinden sich mehr oder weniger mittig im Klemmengehäuse. Die bisherigen elektrischen Anschlußklemmen für Leiterplatten haben also die Form eines kleinen, von der entsprechenden Leiterplatte nach oben abragenden Blockes.
  • Werden mit bisher bekannten elektrischen Anschlußklemmen ausgerüstete Leiterplatten in ein Gehäuse, beispielsweise in das Gehäuse eine elektrischen Steuer- oder Regelgerätes eingebaut, so werden mitunter die an den Anschlußklemmen anzuschließenden Leiter durch eine zentrale Gehäusedurchführung in das Gehäuseinnere geführt und an den Anschlußklemmen angeschlossen. Zum Anschließen der Leiter an den Anschlußklemmen muß also das Gehäuse geöffnet, beispielsweise ein Deckel abgenommen werden. Dies ist relativ umständlich und wird, zumindest im Betrieb, nahezu unmöglich, wenn derartige Geräte irgendwo bündig eingebaut sind.
  • Die zuvor erläuterte Problematik hat dazu geführt, daß für Geräte mit abgeschlossenen Gehäusen sogenannte Durchführungsklemmen entwickelt worden sind (vgl. den Gesamtkatalog "Phönix-Klemmen" 1980, Seite 196, 197). Der Einsatz dieser Durchführungsklemmen ist zunächst unabhängig davon, ob im Inneren des Gehäuses eines Gerätes Leiterplatten vorgesehen oder ob dort elektrische bzw. elektronische Bauelemente für sich einzeln angeordnet sind.
  • Derartige Durchführungsklemmen weisen ebenfalls, wie andere Anschlußklemmen auch, ein Klemmengehäuse mit einem Leiteranschlußkörper auf. Dieses Klemmengehäuse jedoch ist so ausgebildet, daß es in eine Öffnung in einer Gehäusewand eingerastet werden kann, wobei dann der Kopfbereich des Klemmengehäuses mit dem Leiteranschlußkörper außerhalb des Gehäuses zu liegen kommt, während ein Fußbereich des Klemmengehäuses mit einem dort vorgesehenen Anschlußstift, beispielsweise einem Lötanschlußstift, sich innerhalb des Gehäuses befindet. Ist in dem Gehäuse eines mit solchen Durchführungsklemmen ausgestatteten Gerätes eine Leiterplatte mit entsprechenden elektrischen Anschlußklemmen vorgesehen, so werden die elektrischen Verbindungen zwischen den Anschlußstiften der Durchführungsklemmen und den Leiteranschlußkörpern der Anschlußklemmen auf der Leiterplatte bci yeöffnetem Gehäuse hergestellt und danach wird das Gehäuse geschlossen. Aucti bei eingebautem Gerät lassen sich nun von außen ohne Öffnen des Gehäuses die Leiteranschlußkörper der Durchfüiirungsklemmen erreichen und auf beliebige, insbesondere im Betrieb wechseln de Weise mit externen Leitern verbinden. Geräte, die mit Durchführungsklemmen ausgestattet sind, sind zwar im Betrieb handhabungstechnisch sehr einfach und angenehm, sie sind jedoch wegen der doppelten Anzahl von Klemmen, Anschlußklemmen der Leiterplatte und Durchführungsklemmen für das Gehäuse, technisch aufwendig und bedürfen einer erheblichen Anzahl zusätzlicher elektrischer Verbindungen, Verbindungen zwischen den Anschlußklemmen der Leiterplatte und den Durchführungsklemmen.
  • Ausgehend von dem zuvor ausführlich erläuterten Stand der Technik liegt der Erfindung nun die Aufgabe zugrunde, die bekannte elektrische Anschlußklemme für Leiterplatten so auszugestalten und weiterzubilden, daß sie gleichzeitig als Durchführungsklemme verwendet werden kann bzw. gleichzeitig die Funktionen einer elektrischen Anschlußklemme für Leiterplatten und einer Durchführungsklemme für geschlossene Gehäuse erfüllt.
  • Die erfindungsgemäße elektrische Anschlußklemme für Leiterplatten, bei der die zuvor aufgezeigte Aufgabe gelöst ist, ist dadurch gekennzeichnet, daß die Mittelebene des Klemmengehäuses im Kopfbereich gegenüber der Mittelebene des Klemmengehäuses im Fußbereich versetzt ist. Bei bislang bekannten elektrischen Anschlußklemmen für Leiterplatten existiert praktisch nur eine senkrecht verlaufende Mittelebene, da nämlich die Mittelebene des Klemmengehäuses im Kopfbereich und die Mittelebene des Klemmengehäuses im Fußbereich zusammenfallen. Diese beiden Bereiche sind nämlich von der entsprechenden Leiterplatte aus gesehen genau übereinander angeordnet, gehen vielfach sogar ineinander über. Erfindungsgemäß ist nun erkannt worden, daß zur Lösung der gestellten Aufgabe die elektrische Anschlußklemme so ausgestaltet werden muß, daß die Zugangsöffnungen im Klemmengehäuse für den Leiteranschlußkörper ausserhalb des Gehäuses eines entsprechenden Gerätes angeordnet sind. Mit anderen Worten ist erkannt worden, daß das Klemmengehäuse der elektrischen Anschlußklemme im Kopfbereich zumindest teilweise aus dem Gehäuse herausragen muß. Dabei ist weiter erkannt worden, daß die nächstliegende Lösung dieser Frage darin bestünde, den Rand der entsprechenden Leiterplatte mitsamt den darauf angeordneten bekannten elektrischen Anschlußklemmen einfach aus dem Gehäuse herausragen zu lassen. Diese nächstliegende Lösung hat allerdings den erheblichen Nachteil, daß-die Leiterplattenanschlußstifte, die auf der Unterseite der Leiterplatte verlötet sind, frei zugänglich sind. Hier müßten zusätzliche Maßnahmen zur Isolation getroffen werden. Außerdem ist diese nächstliegende Lösung optisch äußerst unschön.
  • Mit der erfindungsgemäß vorgeschlagenen Lösung wird nun die elektrische Anschlußklemme selbst soweit modifiziert, daß sie mit dem Kopfbereich des Klemmengehäuses aus dem Gehäuse eines Gerätes herausragen kann, und zwar gerade so weit, wie das für eine externe Zugänglichkeit des Leiteranschlußkörpers über die Zugangsöffnungen notwendig ist. Die Mittelebenen im Kopfbereich und im Fußbereich fallen erfindungsgemäß also nicht mehr zusammen, sondern der Kopfbereich ist gegenüber dem Fußbereich seitlich versetzt. Je nach Ausgestaltung der erfindungsgemäßen elektrischen Anschlußklemme kann dabei auch die Leiterplatte durchaus mit dem äußersten Rand noch mit durch die Gehäusewand hindurch nach außen ragen, allerdings nur soweit, daß die Leiterplattenanschlußstifte sich vollständig innerhalb des Gehäuses befinden.
  • Bei der zuvor erläuterten erfindungsgemäßen elektrischen Anschlußklemme erfährt der Verbindungsbereich zwischen dem Klemmengehäuse und der Leiterplatte natürlich stärkere Beanspruchungen als bei einer normalen elektrischer Anschlußklemme für Leiterplatten. Dementsprechend empfiehlt es sich hier stetE zwei Leiterplattenanschlußstifte vorzusehen, um eine mechanisch gute Verbindung zwischen der Anschlußklemme und der Leiterplatte zu gewährleisten.
  • Es gibt nun eine Vielzahl von Möglichkeiten, die erfindungsgemäße elektrische Anschlußklemme für Leiterplatten auszugestalten und weiterzubilden, was im folgenden nur beispielhaft erläutert werden soll.
  • Zunächst kann die erfindungsgemäße elektrische Anschlußklemme so ausgebildet sein, daß Kopfbereich und Fußbereich des Klemmengehäuses gewissermaßen parallel versetzt zueinander angeordnet sind. In diesem Fall verläuft also die Mittelebene des Klemmengehäuses im Kopfbereich im wesentlichen parallel zur Mittelebene des Klemmengehäuses im Fußbereich. Dabei sollte der Kopfbere-ich des Klemmengehäuses seitlich neben dem Fußbereich des Klemmengehäuses angeordnet sein.
  • Eine weitere Möglichkeit zur Ausgestaltung der erfindungsgemäßen elektrischen Anschlußklemme besteht darin, die Mittelebene des Klemmengehäuses im Kopfbereich in einem spitzen bis rechten Winkel zur Mittelebene des Klemmengehäuses im Fußbereich verlaufen zu lassen. Der Kopfbereich des Klemmengehäuses ragt hier gewissermaßen auslegerartig von dem Fußbereich des Klemmengehäuses ab.
  • Um sicherzustellen, daß die Leiterplatte vollständig innerhalb des Gehäuses eines Gerätes liegt, das Klemmengehäuse der Anschlußklemme aber weit genug aus dem Gehäuse des Gerätes herausragt, empfiehlt es sich, das Klemmengehäuse so auszubilden bzw. so anzuordnen, daß die Zugangsöffnungen für den Leiteranschlußkörper um mehr als eine Randbreite, vorzugsweise eine Normrandbreite einer Leiterplatte von dem Leiterplattenanschlußstift entfernt sind.
  • Zuvor ist ausgeführt worden, daß die bekannten Durchführungsklemmen in eine Öffnung einer Gehäusewand eines Gehäuses eingerastet werden können. Das geschieht von außen her, so daß das Klernmengehäuse den Spalt zwischen dem durch die Gehäusewand hindurchgreifenden Teil und dem Rand der Öffnung in der Gehäusewand voll abdecken kann. Bei der erfindungsgemäßen Anschlußklemme wird das Klemmengehäuse nun jedoch von innen her durch die Öffnung in der Gehäusewand hindurchgesteckt, so daß die zuvor angesprochene Möglichkeit nicht mehr existiert. Um gleichwohl den Spalt zwischen dem Klemmengehäuse und dem Rand der Öffnung in der Gehäusewand abzudecken, empfiehlt es sich, am Klemmengehäuse zwischen den Zugangsöffnungen für den Leiteranschlußkörper und dem Leiterplattenanschlußstift einen vorzugsweise umlaufenden Anlageflansch zur Anlage an der Innenseite der Gehäusewand des Gehäuses vorzusehen. Durch diesen Anlageflansch wird der zuvor erläuterte Spalt von innen her abgedeckt, so daß das Gehäuseinnere von außen nicht zugänglich ist. Im übrigen wird durch diesen Anlageflansch die Durchstecktiefe der Anschlußklemme begrenzt bzw. eindeutig festgelegt.
  • Ist ein Anlageflansch an dem Klemmengehäuse der erfindungsgemäßen Anschlußklemme vorgesehen, so empfiehlt es sich, diesen Anlageflansch mit einer rückwärtigen Anlageschulter zur Anlage an der Leiterplatte zu versehen. Das erhöht die erreichbare mechanische Stabilität der Verbindung zwischen der elektrischen Anschlußklemme und der Leiterplatte. Dabei sollte die Anlageschulter des Anlageflansches um das Maß der Randbreite, vorzugsweise der Normrandbreite einer Leiterplatte von dem Leiterplattenanschlußstift entfernt sein.
  • Will man die mechanische Verbindung zwischen der elektrischen Anschlußklemme und einer Leiterplatte noch weiter verbessern,.so empfiehlt es sich, den Anlageflansch im Bereich der Anlagecchulter als ein die Leiterplatte betriebsmäßig umfassendes Rastelement auszubilden und/oder das Klemmengehäuse mit einer an der Leiterplatte betriebsmäßig zur Anlage kommenden Abstützfläche zu versehen.
  • Die erfindungsgemäße elektrische Anschlußklemme wird, wie die bislang bekannten elektrischen Anschlußklemmen für Leiterplatten auch, am Rand auf eine Leiterplatte aufgesetzt und über die Leiterplattenanschlußstifte mit dieser verlötet. Sind alle vorgesehenen elektrischen Anschlußelemente so auf der Leiterplatte befestigt worden, kann diese einfach in das Gehäuse eines entsprechenden Gerätes eingesetzt werden, wobei dann die Klemmengehäuse der elektrischen Anschlußklemmen mit ihren Kopfbereichen durch die öffnung bzw. die Öffnungen in der Gehäusewand hindurchgesteckt werden. Es entfällt bei Verwendung der erfindungsgemäßen elektrischen Anschlußklemme nicht nur ein kompletter Satz Durchführungsklemmen, sondern es entfallen auch alle zusätzlichen, bislang notwendigen elektrischen Verbindungen zwischen Anschlußklemmen und Durchführungsklemmen. Im übrigen sei noch darauf hingewiesen, daß an dem aus dem Gehäuse herausragenden Kopfbereich des Klemmengehäuses natürlich neben den Zugangsöffnungen für den Leiteranschlußkörper ein Prüfabgriff und/oder eine LED-Anzeige angeordnet sein können.
  • Im folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert; es zeigt Fig. 1 in einem Querschnitt ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen elektrischen Anschlußklemme und Fig. 2 in perspektivischer Ansicht ein Zeitrelais, ausgerüstet mit erfindungsgemäßen elektrischen Anschlußklemmen.
  • Die in Fig. 1 dargestellte elektrische Anschlußklemme 1 ist für eine Leiterplatte 2 bestimmt und zusammen mit dieser Leiterplatte 2 dargestellt. Die dargestellte elektrische Anschlußklemme 1 weist ein aus Isolierstoff bestehendes Klemmengehäuse 3, einen in dem Klemmenyehäuse 3 angeordneten, metallischen Leiteranschlußkörper 4, hier einen Schraubanschlußkörper, sowie zwei mit dem Leiteranschlußkörper 4 elektrisch verbundene, aus dem Klemmengehäuse 3 senkrecht nach unten herausragende, metallische Leiterplat'enanschlußstifte 5 auf Das Klemmengehäuse 3 weist einen Kopfbereich 6 mit dem Leiteranschlußkörper 4 und einen Fußbereich 7 mit den Leiterplattenanschlußstiften 5 auf. Der Leiteranschlußkörper 4 ist über Zugangsöffnungen 8 im Klemmengehäuse 3 zugänglich. Neben den Zugangsöffnungen 8 für den Leiteranschlußkörper 4 ist im Klemmengehäuse 3 des weiteren noch ein Prüfabgriff 9 vorgesehen.
  • In Fig. 1 ist deutlich zu erkennen, daß die Leiterplatte 2 mit der elektrischen Anschlußklemme 1 in ein Gehäuse eingebaut ist, wobei die elektrische Anschlußklemme 1 durch eine Öffnung 10 in einer Gehäusewand 11 hindurchgesteckt ist. Dies ist möglich, da die Mittelebene 12 aes Klemmengehäuses 3 im Kopfbereich 6 gegenüber der Mittelebene 13 des Klemmengehäuses 3 im Fußbereich 7 versetzt ist. Es ist deutlich erkennbar, daß die Mittelebene 12 des Klemmengehäuses 3 im Kopfbereich 6 in einem spitzen Winkel zur Mittelebene 13 des Klemmengehäuses 3 im Fußbereich 7 verläuft. Dadurch ragt der Kopfbereich 6 des Klemmengehäuses 3 gewissermaßen auslegerartig seitlich von dem Fußbereich 7 des Klemmengehäuses 3 und damit von der Leiterplatte 2 ab. Das Klemmengehäuse 3 ist hier so ausgebildet und so angeordnet, daß die Zugangsöffnungen 8 für den Leiteranschlußkörper 4 um mehr als eine Randbreite der Leiterplatte 2 von dem Leiterplattenanschlußstift 5 entfernt sind.
  • Zwischen dem Rand der öffnung 10 in der Gehäusewand 11 und dem Klemmengehäuse 3 existiert, in Fig. 1 deutlich erkennbar, ein kleiner Spalt. Dieser Spalt ist von innen durch einen Anlageflansch 14 abgedeckt, der am Klemmengehäuse 3 zwischen den Zugangsöffnungen 8 für den Leiteranschlußkörper 4 und dem Leiterplattenanschlußstift 5 vorgesehen ist und an der Innenseite der Gehäusewand 11 zur Anlage kor t. Der Anlageflansch 14 weist eine rückwärtige Anlageschulter 15 zur Anlage an der Leiterplatte 2 auf. Die Anlageschulter 15 des Anlageflansches 14 ist um das Maß aer Randbreite der Leiterplatte 2 von dem Leiterplattenanschlußstift 5 entfernt.
  • Schließlich ist in Fig. 1 deutlich erkennbar, daß das Klemmengehäuse 3 eine an der Leiterplatte 2 betriebsmäßig zur Anlage kommende Abstützfläche 16 aufweist.
  • Das in Fig. 2 in perspektivischer Ansicht dargestellte Zeitrelais weist eine Mehrzahl von erfindungsgemäßen elektrischen Anschlußklemmen 1 auf, die schematisch dargestellt sind. Angedeutet ist auch die Leiterplatte 2, auf der die Anschlußklemmen 1 befestigt sind.
  • Leerseite

Claims (9)

  1. Patentansprüche: W Elektrische Anschlußklemme für Leiterplatten mit einem aus Isolierstoff bestehenden Klemmengehäuse, einem in dem Klemmengehäuse angeordneten, ggf.
    aus dem Klemmengehäuse herausragenden metallischen Leiteranschlußkörper und mindestens einem mit dem Leiteranschlußkörper elektrisch verbundenen, aus dem Klemmengehäuse im wesentlichen senkrecht nach unten herausragenden metallischen Leiterplattenanschlußstift, wobei das Klemmengehäuse einen Kopfbereich mit dem Leiteranschlußkörper und einen Fußbereich mit dem Leiterplattenanschlußstift aufweist und wobei der Leiteranschlußkörper über Zugangsöffnungen im Klemmengehäuse zugänglich ist, d a d u r c h g e k e n n -z e i c h n e t, daß die Mittelebene (12) des Klemmengehäuses (3) im Kopfbereich (6) gegenüber der Mittelebene (13) des Klemmengehäuses (3) im Fußbereich (7) versetzt ist.
  2. 2. Anschlußklemme nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittelebene des Klemmengehäuses im Kopfbereich im wesentlichen parallel zur Mlttelebene des Klemmengehäuses im Fußbereich verläuft und daß der Kopfbereich des Klemmengehäuses seitlich neben dem Fußbereich des Klemmengehäuses angeordnet ist.
  3. 3. Anschlußklemme nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittelebene (12) des Klemmengehäuses (3) im Kopfbereich (6) in einem spitzen bis rechten Winkel zur Mittelebene (13) des Klemmengehäuses (3) im Fußbereich (7) verläuft.
  4. 4. Anschlußklemme nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Klemmengehäuse (3) so ausgebildet bzw. so angeordnet ist, daß die Zugangsöffnungen (8) für den Leiteranschlußkörper (4) um mehr als eine Randbreite, vorzugsweise eine Normrandbreite der Leiterplatte (2) von dem Leiterplattenanschlußstift (5) entfernt sind.
  5. 5. Anschlußklemme nach einem der Anspru~lle 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß am Klemmengehäuse (3) zwischen den Zugangsöffnungen (8) für den Leiteranschlußkörper (4) und dem Leiterplattenanschlußstift (5) ein vorzugsweise umlaufender Anlageflansch (14) zur Anlage an der Innenseite einer Gehäusewand (11) vorgesehen ist.
  6. 6. Anschlußklemme nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Anlageflansch (14) eine rückwärtige Anlageschulter (15) zur Anlage an der Leiterplatte (2) aufweist.
  7. 7. Anschlußklemme nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Anlageschulter (15) des Anlageflansches (14) um das Maß der Randbreite, vorzugsweise der Normrandbreite der Leiterplatte (2) von dem Leiterplattenanschlußstift (5) entfernt ist.
  8. 8. Anschlußklemme nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Anlageflansch im Bereich der Anlageschulter als die Leiterplatte betriebsmäßig umfassendes Rastelement ausgebildet ist.
  9. 9. Anschlußklemme nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Klemmengehäuse (3) eine an der Leiterplatte (2) betriebsmäßig zur Anlage kommende Abstützfläche (16) aufweist.
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