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Die vorliegende Erfindung betrifft
einen verschließbaren
Ausguss für
Behälter,
insbesondere für Packungen
von Flüssigkeiten,
mit einem Ausgusskörper,
der an der oberen Wand des Behälters
befestigt ist, und mit einem Verschlusselement, das aus einem Stück mit dem
Ausgusskörper
besteht und über ein
Scharnier an diesem angelenkt ist (siehe EP-A-658 480).
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Quaderförmige, laminierte Packungen
aus Verbundstoffmaterial mit im Allgemeinen einer Pappeschicht,
einer Aluminiumfolie und einer Plastikfolie werden üblicherweise
für die
Verpackung von Flüssigkeiten,
insbesondere für
Nahrungsflüssigkeiten wie
Milch, Fruchtsaft, Wein, usw. benutzt.
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In der Regel erfolgt das Öffnen dieser
Packungen durch Abreißen
oder Abschneiden des Endes einer Schweißfalte oder durch Verformen
dieses Endes, um eine Ausgusstülle
zu erhalten.
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Das Fehlen von Neuverschlussmitteln
führt dazu,
dass Handhabungen und vor allem ein Umkippen der Packung ein unbeabsichtigtes
Ausschüttungs-, Überlauf-
oder Spritzrisiko des verpackten Produkts verursacht, was eine erhebliche
Komfort-Einbuße
darstellt.
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Ferner können bestimmte empfindliche
Produkte wie Milch oder Fruchtsäfte,
die sich aufgrund ihrer Aussetzung in Umgebungsluft sehr schnell
verschlechtern, kontaminiert werden, was sie für ihren Konsum unbrauchbar
macht. Unter diesen Bedingungen müssen diese Produkte sehr schnell
nach dem Öffnen
der Verpackung konsumiert werden, selbst wenn diese im Kühlschrank
aufbewahrt wird.
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Verschließbare Ausguss-Systeme für Packungen
dieses Typs wurden kürzlich
vorgeschlagen. Diese Ausgüsse
umfassen einen Ausgusskörper
in Form eines rechteckigen Rahmens, der durch Kleben an der Außenfläche der
oberen Wand der Packung um eine in der oberen Wand der Packung vorgesehene
Ausgussöffnung
herum befestigt wird, und ein Verschlusselement, das aus einem Stück mit dem Ausgusskörper besteht
und über
ein Scharnier mit diesem verbunden ist. Vor dem ersten Gebrauch
ist die Ausgussöffnung
von außen
von einem Verschlusselement in Form einer Aluminiumfolie bedeckt,
die an der oberen Wand der Packung, innerhalb des vom Ausgusskörper definierten
Rahmens klebt, wobei dieses Verschlusselement vor dem ersten Gebrauch abgerissen
wird.
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Dieser bekannte verschlief bare Ausguss
beseitigt die unbeabsichtigten Verschüttungsrisiken des Inhalts bei
einem Umkippen der Packung, erfüllt
jedoch nicht oder nur unzureichend die anderen Anforderungen, um
den Verbraucher komplett zufrieden zu stellen, und zwar den dichten
Verschluss vor dem ersten Öffnen,
jedoch ebenfalls nach dem erneuten Verschließen, Öffnungsanzeige (Unversehrtheitszeichen),
leichtes Öffnen,
einfaches und regelmäßiges Ausgießen.
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Die an der Außenseite der oberen Wand der Packung,
um die Ausgussöffnung
herum klebende Aluminiumfolie erfordert eine relativ große Reißkraft, was
zu einer Komforteinbuße
führt.
Aufgrund dieser hohen Kraft verursacht das Abreißen des Verschlusselements
ferner häufig
mehr oder weniger große Spritzer
des Inhalts des Behälters.
Es kommt ebenfalls vor, dass das Verschlusselement zerrissen und demnach
teilweise abgerissen wird, was dem Ausgießen abträglich ist. Der Neuverschluss
der Packung, der durch Eindrücken
des Verschlusselements in den Ausgusskörper in Form eines rechteckigen,
außerhalb
der oberen Wand der Packung angeordneten Rahmens erfolgt, garantiert
nicht immer einen korrekten Verschluss und insbesondere keine gute
Dichtheit, hauptsächlich
aufgrund der geringen Eindrücktiefe.
Und schließlich
ist der Rand der Ausgussöffnung
nicht geschützt
und befindet sich demnach in direktem Kontakt mit dem Inhalt der
Packung, was insbesondere im Fall von Fruchtsäften und Wein zu Infiltrationen
in die Pappeschicht des Materials der Packungen über den Rand der Ausgussöffnung führt.
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Das Ziel der vorliegenden Erfindung
ist ein verschließbarer
Ausguss für
Behälter,
insbesondere für
Packungen von Flüssigkeiten,
der einen dichten Verschluss garantiert, sowohl bis zum ersten Öffnen als
auch nach einem erneuten Verschließen. Die Erfindung betrifft
ebenfalls einen verschließbaren
Ausguss, der ein einfaches Öffnen
ohne Verspritzungsrisiko des Inhalts des Behälters ermöglicht. Ein anderes Ziel der
Erfindung ist ein verschließbarer
Ausguss, der ein regelmäßiges Ausgießen ohne
Spritzerrisiko garantiert. Ein letztes Ziel der Erfindung ist ein
verschließbarer
Ausguss, der mit Sicherheit Infiltrationen des Inhalts in die Pappe
des Materials verhindert, aus dem der Behälter besteht.
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Der erfindungsgemäße verschließbare Ausguss
für Behälter, insbesondere
für Packungen
von Flüssigkeiten,
umfasst einen Ausgusskörper,
der an der oberen Wand des Behälters
befestigt werden soll, und ein Verschlusselement, das aus einem Stück mit den
Ausgusskörper
besteht und über
ein Scharnier an diesem angelenkt ist. Der Ausgusskörper umfasst
eine bis zur ersten Öffnung
von einem mit der Ausgussöffnung
verbundenen zerreißbaren Abdeckung
mit geringem Widerstand verbundenen Plättchen verschlossene Ausgussöffnung.
Das Verschlusselement umfasst einen Mantel, der durch Eindrücken mit
der besagten Öffnung
zusammenwirken kann. Das Plättchen
ist fest mit dem Mantel des Verschlusselements verbunden.
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Der gesamte erfindungsgemäße verschließbare Ausguss
wird aus einem Stück
durch Kunststoffformerei in geöffnetem
Zustand hergestellt, d. h. dass der Ausgusskörper und das Verschlusselement
flach auf einer gleichen Ebene angeordnet sind. Nach diesem Formen
wird der verschließbare
Ausguss in die geschlossene Position versetzt, d. h. dass Verschlusselement
wird um das Scharnier auf den Ausgusskörper geschwenkt, wobei der
Mantel des Verschlusselements in die Ausgussöffnung des Ausgusskörpers gedrückt wird.
In dieser Position wird das die Ausgussöffnung des Ausgusskörpers dicht
verschließende Plättchen durch
Schweißen,
Kleben oder einem anderen Mittel mit dem Mantel des Verschlusselements verbunden
und bleibt permanent an diesem befestigt. Demzufolge zerreißt sich
beim ersten Öffnen
des Verschlusselements die das Plättchen mit der Ausgussöffnung verbindende
Abdeckung, und das Plättchen,
das jetzt keine Funktion mehr erfüllt, bleibt mit dem Verschlusselement
verbunden.
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Vorzugsweise kann die Ausgussöffnung im Ausgusselement
durch einen Eindrückkanal
für den Mantel
des Verschlusselements definiert sein, Kanal, dessen oberes Teil
als Ausgussrand ausgebildet ist und der an seinem unteren Teil das
Plättchen
umfasst.
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Dies gewährleistet nach einem erneuten
Verschließen,
dank der Eindrücktiefe
des Mantels des Verschlusselements in den die Ausgussöffnung definierenden
Kanal, eine gute Dichtheit. Dieser Kanal, der in den Verpackungsbehälter hineinreichen
kann, ermöglicht
bei einem verschließbaren
Ausguss, der die obere Wand des Behälters nach oben nur über eine
sehr geringe Höhe überragt,
eine große
Eindrücktiefe für den Mantel
des Verschlusselements, also eine gute Dichtheit nach erneutem Verschließen, zu
erhalten.
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Vorzugsweise ist der Mantel des Verschlusselements
durch einen Boden verschlossen, was dem Verschlussorgan eine Becherform
verleiht, und ist das Plättchen
an dem besagten Boden des Mantels befestigt.
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Vorteilhaft kann der Ausgusskörper ebenfalls eine
zwischen der Ausgussöffnung
und dem Scharnier vorgesehene Lüftungsöffnung umfassen,
und das Verschlusselement kann zwischen dem mit der Ausgussöffnung zusammenwirkenden
Mantel und dem Scharnier einen zusätzlichen Mantel aufweisen, der
durch Eindrücken
mit der Lüftungsöffnung zusammenwirkt.
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Dadurch wird ein regelmäßiges stoßfreies Ausgießen gewährleistet,
da die Lüftungsöffnung einen
Druckausgleich zwischen dem Innenraum und außerhalb des Behälters ermöglicht.
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Für
eine gute Dichtheit vor der ersten Öffnung kann die vorteilhaft
ebenfalls durch einen Kanal definierte Öffnung auch von einem Plättchen verschlossen
werden, das über
eine zerreißbare
Abdeckung von geringer Dicke mit der Lüftungsöffnung verbunden und fest an
dem zusätzlichen
Mantel des Verschlusselements befestigt ist.
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So wird das Plättchen der Lüftungsöffnung ebenfalls
automatisch bei der ersten Öffnung
des Verschlusselements abgerissen.
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Der Ausgusskörper umfasst vorzugsweise an
seiner Innenseite einen Kragen oder Mantel, der die Ausgussöffnung umgibt,
in das Ausgussloch der oberen Wand des Behälters eindringt und zur Befestigung
des Ausgusskörpers
am Behälter
durch Bördeln
und Schweißen
dieses Kragens an der Innenseite der oberen Wand des Behälters um
das Ausgussloch herum dient.
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Vorteilhaft weist dieser Mantel oder
Kragen einen größeren Innendurchmesser
auf als der Durchmesser der Ausgussöffnung, was das Bördeln und Schweißen erleichtert.
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Der Ausgusskörper kann an seiner Unterseite
ebenfalls vorteilhaft einen Mantel oder Kragen umfassen, der die
Lüftungsöffnung umgibt,
in ein in der oberen Wand des Behälters gebohrtes Lüftungsloch eingedrückt und
an dieser Wand durch Bördeln
und Schweißen
an der Innenseite der Wand befestigt ist.
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Als Öffnungs- oder Unversehrtheitsanzeige kann
der erfindungsgemäße verschließbare Ausguss vorteilhaft
mindestens eine Lasche aufweisen, die Bestandteil des Verschlusselements
und an dem Ausgusskörper
angeschweißt
ist, wobei diese Lasche beim ersten Öffnen des Verschlusselements
gebrochen wird.
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Vorzugsweise gibt es zwei Laschen,
die seitlich gegenüberliegend
angeordnet sind.
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Nachfolgend werden unter Bezugnahme
auf die beigefügten
Zeichnungen zwei unbegrenzende, der Veranschaulichung dienende Ausführungsbeispiele
eines erfindungsgemäßen verschließbaren Ausgusses
näher beschrieben;
in den Zeichnungen zeigen
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1 einen
Schnitt eines verschließbaren Ausgusses
nach Formerei, vor Befestigung des die Ausgussöffnung verschließenden Plättchens
am Mantel des Verschlusselements;
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2 einen
Schnitt des Ausgusses nach Eindrücken
des Mantels des Verschlusselements in die Ausgussöffnung und
Befestigung des Plättchens am
Mantel;
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3 eine
Draufsicht des Ausgusses nach 2;
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4 einen
Schnitt des am Behälter
befestigten Ausgusses nach dem ersten Öffnen;
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5 einen ähnlichen
Schnitt wie derjenige von 2,
der eine andere Ausführungsform
des Ausgusses zeigt.
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Der verschließbare Ausguss nach 1 bis 4 ist ein aus einem Stück aus Kunststoff
gefertigter Ausguss, wobei dieser Ausguss für Behälter von Flüssigkeiten, insbesondere für Verbundstoffpackungen
aus Pappe-Aluminium-Kunststoff für
die Verpackung von Nahrungsgetränken
wie Milch, Wein, Fruchtsaft, usw. bestimmt ist. Der Ausguss umfasst ein
Ausgusselement 1, das am Behälter befestigt werden soll,
und ein an dem über
einen ein Scharnier bildenden Bereich 3 von geringer Dicke
Ausgusselement angelenktes 1 Verschlusselement 2.
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Das Ausgusselement 1 umfasst
einen, Sockel 4 von im Allgemeinen flacher Form, das gegenüber dem
Scharnier 3 einen durchgehenden zylindrischen Kanal 5 aufweist,
der eine Ausgussöffnung 6 abgrenzt.
Das obere, über
dem Sockel 4 gelegene Ende des Kanals 5 ist als
Ausgussrand 7 ausgebildet, während das untere, unter dem
Sockel 4 gelegene Ende des Kanals 5 von einem
Plättchen 8 verschlossen
ist, das mit dem unteren Ende des Kanals 5 über eine
zerreißbare
ringförmige
Abdeckung 9 von geringer Dicke verbunden ist. An seiner
Unterseite umfasst der Sockel 4, um den Kanal 5 herum,
einen zylindrischen Mantel oder Kragen 10. Zwischen dem Kanal 5 und
dem Scharnier 3 umfasst der Sockel 4 ferner einen
zweiten zylindrischen Kanal 11, der nach oben ragt und
eine Lüftungsöffnung 12 definiert,
sowie einen zweiten Mantel oder Kragen 13, der nach unten
ragt. Der Durchmesser der Lüftungsöffnung 12 ist
weitaus kleiner als der Durchmesser der Ausgussöffnung 6.
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Das Verschlusselement 2 umfasst
einen Sockel 15 von im Allgemeinen flacher Form, an dem
ein erstes becherförmiges,
aus einem Mantel 17 und einem flachen Boden 18 bestehendes
Verschlussteil 16 nach unten ragt, und zwischen dem ersten
Verschlussteil 16 und dem Scharnier 3 ein zweites
becherförmiges,
ebenfalls aus einem Mantel 20 und einem flachen Boden 21 bestehendes
Verschlussteil 19. An seinem dem Scharnier 3 gegenüberliegenden Ende
umfasst das Verschlusselement 2 eine Greiflasche 22.
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Der gesamte verschließbare Ausguss
ist aus einem Stück
aus Kunststoff in offener Position geformt, wobei sich der Ausgusskörper 1 und
das Verschlusselement 2 auf der gleichen Ebene befinden. Nach
dem Ausformen wird das Verschlusselement 2 um das Scharnier 3 auf
den Ausgusskörper 1 gebogen,
wobei das Teil 16 in den Kanal 5 und das Teil 19 in
den Kanal 11 eingedrückt
werden. In dieser Position, die in 2 dargestellt
ist, ist das Plättchen 8 durch
Schweißen,
Kleben oder auf ähnliche
Weise fest am Boden 18 des Teils 16 befestigt.
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Wie in 3 dargestellt,
sind ferner zwei seitliche Unversehrtheitslaschen 23 in
einem Stück mit
dem Verschlusselement 2 geformt und am Sockel 4 des
Ausgusskörpers 1 angeschweißt, wobei
diese Laschen über
zerreißbare
Bereiche 24 von geringer Dicke mit dem Verschlusselement 2 verbunden
sind.
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Der verschließbare Ausguss ist mit seinem Ausgusskörper 1 am
Behälter
befestigt. Dafür
weist die obere Wand 25 des Behälters, wie in 4 dargestellt, ein erstes Loch 26 mit
großem
Querschnitt und ein zweites Loch 27 mit kleinem Querschnitt
auf. Der geschlossene Ausguss ist so an der oberen Seite der oberen
Wand 25 des Behälters
angeordnet, dass der Mantel 10 des Ausgussköpers 1 in
das Loch 26 eindringt und dass der Mantel 13 des
Ausgusskörpers 1 in
das Loch 27 eindringt . Dann bördelt man die Mäntel 10 und 13 nach
außen
und verschweißt sie,
wie ebenfalls in feinen Strichen dargestellt, gegen die Innenseite
der oberen Wand 25, d. h. die mit Kunststoff beschichtete
Seite der Wand 25. Dadurch wird eine perfekte Befestigung
des Ausgusskörpers 1 an
der Wand 25 gewährleistet,
wobei das Bördeln und
Schweißen
der Mäntel 10 und 13 jegliche
Infiltrationen von Flüssigkeit
in die Pappeschicht der Wand 25 an der Schnittstelle der
Löcher 26 und 27 verhindern.
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Zum ersten Öffnen des Ausgusses hebt man das
Verschlusselement 2 an der Lasche 22 an, um das
Element r um das Scharnier 3 nach oben zu schwenken.
Diese Schwenkbewegung verursacht einen Bruch der Abdeckung 9 des
am Boden 18 des becherförmigen
Teils 16 befestigten Plättchens 8, während dieses
Teil 16 aus dem Mantel 5 heraustritt und damit
die Ausgussöffnung 6 freigibt,
und das becherförmige
Teil 19 aus dem Mantel 11 heraustritt und damit
die Lüftungsöffnung 12 freigibt
(siehe 4).
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Dieses erste Öffnen verursacht ebenfalls
den Bruch der Verbindungsbereiche 24 der Laschen 23 am
Verschlusselement 2, wobei dieser Bruch gut sichtbar ist
und damit unreparierbar anzeigt, dass der Ausguss geöffnet wurde.
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Nach Ausgießen eines Teils des Inhalts
des Behälters
durch die Öffnung 6 kann
der Ausguss durch Schwenken des Verschlusselements 2 um
das Scharnier 3 auf den Ausgusskörper 1 wieder verschlossen
werden, wobei sich das Teil 16 in den Kanal 5 und
das Teil 19 in den Kanal 11 eindrückt. Die beiden Öffnungen 6 und 12 sind
somit über
die beiden Teile 16 und 19, dank des tiefen Eindrückens dieser
Teile 16 und 19 in die Kanäle 5 und 11,
perfekt abgedichtet.
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Die Variante nach 5 unterscheidet sich von der Variante
nach 1 bis 4 dadurch, das die vom Kanal 11 definierte
Lüftungsöffnung 12 ebenfalls vor
dem ersten Öffnen
des Ausgusses von einen Plättchen 28 verschlossen
ist, das per Schweißen, Kleben
oder auf ähnliche
Weise am Boden 21 des becherförmigen Teil 19 und
am Mantel 11 über
eine Abdeckung 29 von geringer Dicke befestigt ist, die beim
ersten Öffnen
bricht, in ähnlicher
Weise wie bezüglich
des Plättchens 18 beschrieben,
das die Ausgussöffnung 6 bis
zum ersten Öffnen
verschließt.
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Selbstverständlich dienen die dargestellten und
beschriebenen Ausführungsformen
nur als veranschaulichende und nicht begrenzende Beispiele, und
im Rahmen der Erfindung sind zahlreiche Abänderungen und Varianten möglich.
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So kann man der Ausgussöffnung 6 anstatt einer
runden eine längliche
Form in Richtung Greiflasche 22 – Scharnier 3 verleihen
und in diesem Fall auf die Lüftungsöffnung 19 verzichten,
wobei das dem Scharnier 3 am nächsten liegende Teil der Öffnung 6 in
diesem Fall die Lüftung
gewährleistet. Selbstverständlich muss
das Verschlussteil 16 in diesem Fall eine an die Form der
Ausgussöffnung 6 angepasste
Form aufweisen.
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Das Scharnier 3, anstatt
einfach aus einem dünnen
Verbindungsteil zu bestehen, könnte
ebenfalls beispielsweise wie ein bistabiles Scharnier eines an sich
bekannten Typs gestaltet werden.
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Das Verschlussteil 16, anstatt
einen Boden 18 zu umfassen, könnte sich ebenfalls auf den
Mantel 17 beschränken,
der in diesem Fall an seinem unteren Ende von dem in ähnlicher
Weise angeschweißten
oder befestigten Plättchen 8 verschlossen
wäre. Das
gleiche gilt für
das Verschlussteil 19 und das Plättchen 28 der Ausgussöffnung 12 gemäß 5.