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DE69629217T2 - Ausgisser mit verschlussstopfen für behälter,insbesondere für flüssigkeiten enthaltende dosen - Google Patents

Ausgisser mit verschlussstopfen für behälter,insbesondere für flüssigkeiten enthaltende dosen Download PDF

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DE69629217T2 DE69629217T DE69629217T DE69629217T2 DE 69629217 T2 DE69629217 T2 DE 69629217T2 DE 69629217 T DE69629217 T DE 69629217T DE 69629217 T DE69629217 T DE 69629217T DE 69629217 T2 DE69629217 T2 DE 69629217T2
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Bericap SARL
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    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
    • B65D5/42Details of containers or of foldable or erectable container blanks
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Closures For Containers (AREA)
  • Cartons (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen verschließbaren Ausguss für Behälter, insbesondere für Packungen von Flüssigkeiten, mit einem Ausgusskörper, der an der oberen Wand des Behälters befestigt ist, und mit einem Verschlusselement, das aus einem Stück mit dem Ausgusskörper besteht und über ein Scharnier an diesem angelenkt ist (siehe EP-A-658 480).
  • Quaderförmige, laminierte Packungen aus Verbundstoffmaterial mit im Allgemeinen einer Pappeschicht, einer Aluminiumfolie und einer Plastikfolie werden üblicherweise für die Verpackung von Flüssigkeiten, insbesondere für Nahrungsflüssigkeiten wie Milch, Fruchtsaft, Wein, usw. benutzt.
  • In der Regel erfolgt das Öffnen dieser Packungen durch Abreißen oder Abschneiden des Endes einer Schweißfalte oder durch Verformen dieses Endes, um eine Ausgusstülle zu erhalten.
  • Das Fehlen von Neuverschlussmitteln führt dazu, dass Handhabungen und vor allem ein Umkippen der Packung ein unbeabsichtigtes Ausschüttungs-, Überlauf- oder Spritzrisiko des verpackten Produkts verursacht, was eine erhebliche Komfort-Einbuße darstellt.
  • Ferner können bestimmte empfindliche Produkte wie Milch oder Fruchtsäfte, die sich aufgrund ihrer Aussetzung in Umgebungsluft sehr schnell verschlechtern, kontaminiert werden, was sie für ihren Konsum unbrauchbar macht. Unter diesen Bedingungen müssen diese Produkte sehr schnell nach dem Öffnen der Verpackung konsumiert werden, selbst wenn diese im Kühlschrank aufbewahrt wird.
  • Verschließbare Ausguss-Systeme für Packungen dieses Typs wurden kürzlich vorgeschlagen. Diese Ausgüsse umfassen einen Ausgusskörper in Form eines rechteckigen Rahmens, der durch Kleben an der Außenfläche der oberen Wand der Packung um eine in der oberen Wand der Packung vorgesehene Ausgussöffnung herum befestigt wird, und ein Verschlusselement, das aus einem Stück mit dem Ausgusskörper besteht und über ein Scharnier mit diesem verbunden ist. Vor dem ersten Gebrauch ist die Ausgussöffnung von außen von einem Verschlusselement in Form einer Aluminiumfolie bedeckt, die an der oberen Wand der Packung, innerhalb des vom Ausgusskörper definierten Rahmens klebt, wobei dieses Verschlusselement vor dem ersten Gebrauch abgerissen wird.
  • Dieser bekannte verschlief bare Ausguss beseitigt die unbeabsichtigten Verschüttungsrisiken des Inhalts bei einem Umkippen der Packung, erfüllt jedoch nicht oder nur unzureichend die anderen Anforderungen, um den Verbraucher komplett zufrieden zu stellen, und zwar den dichten Verschluss vor dem ersten Öffnen, jedoch ebenfalls nach dem erneuten Verschließen, Öffnungsanzeige (Unversehrtheitszeichen), leichtes Öffnen, einfaches und regelmäßiges Ausgießen.
  • Die an der Außenseite der oberen Wand der Packung, um die Ausgussöffnung herum klebende Aluminiumfolie erfordert eine relativ große Reißkraft, was zu einer Komforteinbuße führt. Aufgrund dieser hohen Kraft verursacht das Abreißen des Verschlusselements ferner häufig mehr oder weniger große Spritzer des Inhalts des Behälters. Es kommt ebenfalls vor, dass das Verschlusselement zerrissen und demnach teilweise abgerissen wird, was dem Ausgießen abträglich ist. Der Neuverschluss der Packung, der durch Eindrücken des Verschlusselements in den Ausgusskörper in Form eines rechteckigen, außerhalb der oberen Wand der Packung angeordneten Rahmens erfolgt, garantiert nicht immer einen korrekten Verschluss und insbesondere keine gute Dichtheit, hauptsächlich aufgrund der geringen Eindrücktiefe. Und schließlich ist der Rand der Ausgussöffnung nicht geschützt und befindet sich demnach in direktem Kontakt mit dem Inhalt der Packung, was insbesondere im Fall von Fruchtsäften und Wein zu Infiltrationen in die Pappeschicht des Materials der Packungen über den Rand der Ausgussöffnung führt.
  • Das Ziel der vorliegenden Erfindung ist ein verschließbarer Ausguss für Behälter, insbesondere für Packungen von Flüssigkeiten, der einen dichten Verschluss garantiert, sowohl bis zum ersten Öffnen als auch nach einem erneuten Verschließen. Die Erfindung betrifft ebenfalls einen verschließbaren Ausguss, der ein einfaches Öffnen ohne Verspritzungsrisiko des Inhalts des Behälters ermöglicht. Ein anderes Ziel der Erfindung ist ein verschließbarer Ausguss, der ein regelmäßiges Ausgießen ohne Spritzerrisiko garantiert. Ein letztes Ziel der Erfindung ist ein verschließbarer Ausguss, der mit Sicherheit Infiltrationen des Inhalts in die Pappe des Materials verhindert, aus dem der Behälter besteht.
  • Der erfindungsgemäße verschließbare Ausguss für Behälter, insbesondere für Packungen von Flüssigkeiten, umfasst einen Ausgusskörper, der an der oberen Wand des Behälters befestigt werden soll, und ein Verschlusselement, das aus einem Stück mit den Ausgusskörper besteht und über ein Scharnier an diesem angelenkt ist. Der Ausgusskörper umfasst eine bis zur ersten Öffnung von einem mit der Ausgussöffnung verbundenen zerreißbaren Abdeckung mit geringem Widerstand verbundenen Plättchen verschlossene Ausgussöffnung. Das Verschlusselement umfasst einen Mantel, der durch Eindrücken mit der besagten Öffnung zusammenwirken kann. Das Plättchen ist fest mit dem Mantel des Verschlusselements verbunden.
  • Der gesamte erfindungsgemäße verschließbare Ausguss wird aus einem Stück durch Kunststoffformerei in geöffnetem Zustand hergestellt, d. h. dass der Ausgusskörper und das Verschlusselement flach auf einer gleichen Ebene angeordnet sind. Nach diesem Formen wird der verschließbare Ausguss in die geschlossene Position versetzt, d. h. dass Verschlusselement wird um das Scharnier auf den Ausgusskörper geschwenkt, wobei der Mantel des Verschlusselements in die Ausgussöffnung des Ausgusskörpers gedrückt wird. In dieser Position wird das die Ausgussöffnung des Ausgusskörpers dicht verschließende Plättchen durch Schweißen, Kleben oder einem anderen Mittel mit dem Mantel des Verschlusselements verbunden und bleibt permanent an diesem befestigt. Demzufolge zerreißt sich beim ersten Öffnen des Verschlusselements die das Plättchen mit der Ausgussöffnung verbindende Abdeckung, und das Plättchen, das jetzt keine Funktion mehr erfüllt, bleibt mit dem Verschlusselement verbunden.
  • Vorzugsweise kann die Ausgussöffnung im Ausgusselement durch einen Eindrückkanal für den Mantel des Verschlusselements definiert sein, Kanal, dessen oberes Teil als Ausgussrand ausgebildet ist und der an seinem unteren Teil das Plättchen umfasst.
  • Dies gewährleistet nach einem erneuten Verschließen, dank der Eindrücktiefe des Mantels des Verschlusselements in den die Ausgussöffnung definierenden Kanal, eine gute Dichtheit. Dieser Kanal, der in den Verpackungsbehälter hineinreichen kann, ermöglicht bei einem verschließbaren Ausguss, der die obere Wand des Behälters nach oben nur über eine sehr geringe Höhe überragt, eine große Eindrücktiefe für den Mantel des Verschlusselements, also eine gute Dichtheit nach erneutem Verschließen, zu erhalten.
  • Vorzugsweise ist der Mantel des Verschlusselements durch einen Boden verschlossen, was dem Verschlussorgan eine Becherform verleiht, und ist das Plättchen an dem besagten Boden des Mantels befestigt.
  • Vorteilhaft kann der Ausgusskörper ebenfalls eine zwischen der Ausgussöffnung und dem Scharnier vorgesehene Lüftungsöffnung umfassen, und das Verschlusselement kann zwischen dem mit der Ausgussöffnung zusammenwirkenden Mantel und dem Scharnier einen zusätzlichen Mantel aufweisen, der durch Eindrücken mit der Lüftungsöffnung zusammenwirkt.
  • Dadurch wird ein regelmäßiges stoßfreies Ausgießen gewährleistet, da die Lüftungsöffnung einen Druckausgleich zwischen dem Innenraum und außerhalb des Behälters ermöglicht.
  • Für eine gute Dichtheit vor der ersten Öffnung kann die vorteilhaft ebenfalls durch einen Kanal definierte Öffnung auch von einem Plättchen verschlossen werden, das über eine zerreißbare Abdeckung von geringer Dicke mit der Lüftungsöffnung verbunden und fest an dem zusätzlichen Mantel des Verschlusselements befestigt ist.
  • So wird das Plättchen der Lüftungsöffnung ebenfalls automatisch bei der ersten Öffnung des Verschlusselements abgerissen.
  • Der Ausgusskörper umfasst vorzugsweise an seiner Innenseite einen Kragen oder Mantel, der die Ausgussöffnung umgibt, in das Ausgussloch der oberen Wand des Behälters eindringt und zur Befestigung des Ausgusskörpers am Behälter durch Bördeln und Schweißen dieses Kragens an der Innenseite der oberen Wand des Behälters um das Ausgussloch herum dient.
  • Vorteilhaft weist dieser Mantel oder Kragen einen größeren Innendurchmesser auf als der Durchmesser der Ausgussöffnung, was das Bördeln und Schweißen erleichtert.
  • Der Ausgusskörper kann an seiner Unterseite ebenfalls vorteilhaft einen Mantel oder Kragen umfassen, der die Lüftungsöffnung umgibt, in ein in der oberen Wand des Behälters gebohrtes Lüftungsloch eingedrückt und an dieser Wand durch Bördeln und Schweißen an der Innenseite der Wand befestigt ist.
  • Als Öffnungs- oder Unversehrtheitsanzeige kann der erfindungsgemäße verschließbare Ausguss vorteilhaft mindestens eine Lasche aufweisen, die Bestandteil des Verschlusselements und an dem Ausgusskörper angeschweißt ist, wobei diese Lasche beim ersten Öffnen des Verschlusselements gebrochen wird.
  • Vorzugsweise gibt es zwei Laschen, die seitlich gegenüberliegend angeordnet sind.
  • Nachfolgend werden unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen zwei unbegrenzende, der Veranschaulichung dienende Ausführungsbeispiele eines erfindungsgemäßen verschließbaren Ausgusses näher beschrieben; in den Zeichnungen zeigen
  • 1 einen Schnitt eines verschließbaren Ausgusses nach Formerei, vor Befestigung des die Ausgussöffnung verschließenden Plättchens am Mantel des Verschlusselements;
  • 2 einen Schnitt des Ausgusses nach Eindrücken des Mantels des Verschlusselements in die Ausgussöffnung und Befestigung des Plättchens am Mantel;
  • 3 eine Draufsicht des Ausgusses nach 2;
  • 4 einen Schnitt des am Behälter befestigten Ausgusses nach dem ersten Öffnen;
  • 5 einen ähnlichen Schnitt wie derjenige von 2, der eine andere Ausführungsform des Ausgusses zeigt.
  • Der verschließbare Ausguss nach 1 bis 4 ist ein aus einem Stück aus Kunststoff gefertigter Ausguss, wobei dieser Ausguss für Behälter von Flüssigkeiten, insbesondere für Verbundstoffpackungen aus Pappe-Aluminium-Kunststoff für die Verpackung von Nahrungsgetränken wie Milch, Wein, Fruchtsaft, usw. bestimmt ist. Der Ausguss umfasst ein Ausgusselement 1, das am Behälter befestigt werden soll, und ein an dem über einen ein Scharnier bildenden Bereich 3 von geringer Dicke Ausgusselement angelenktes 1 Verschlusselement 2.
  • Das Ausgusselement 1 umfasst einen, Sockel 4 von im Allgemeinen flacher Form, das gegenüber dem Scharnier 3 einen durchgehenden zylindrischen Kanal 5 aufweist, der eine Ausgussöffnung 6 abgrenzt. Das obere, über dem Sockel 4 gelegene Ende des Kanals 5 ist als Ausgussrand 7 ausgebildet, während das untere, unter dem Sockel 4 gelegene Ende des Kanals 5 von einem Plättchen 8 verschlossen ist, das mit dem unteren Ende des Kanals 5 über eine zerreißbare ringförmige Abdeckung 9 von geringer Dicke verbunden ist. An seiner Unterseite umfasst der Sockel 4, um den Kanal 5 herum, einen zylindrischen Mantel oder Kragen 10. Zwischen dem Kanal 5 und dem Scharnier 3 umfasst der Sockel 4 ferner einen zweiten zylindrischen Kanal 11, der nach oben ragt und eine Lüftungsöffnung 12 definiert, sowie einen zweiten Mantel oder Kragen 13, der nach unten ragt. Der Durchmesser der Lüftungsöffnung 12 ist weitaus kleiner als der Durchmesser der Ausgussöffnung 6.
  • Das Verschlusselement 2 umfasst einen Sockel 15 von im Allgemeinen flacher Form, an dem ein erstes becherförmiges, aus einem Mantel 17 und einem flachen Boden 18 bestehendes Verschlussteil 16 nach unten ragt, und zwischen dem ersten Verschlussteil 16 und dem Scharnier 3 ein zweites becherförmiges, ebenfalls aus einem Mantel 20 und einem flachen Boden 21 bestehendes Verschlussteil 19. An seinem dem Scharnier 3 gegenüberliegenden Ende umfasst das Verschlusselement 2 eine Greiflasche 22.
  • Der gesamte verschließbare Ausguss ist aus einem Stück aus Kunststoff in offener Position geformt, wobei sich der Ausgusskörper 1 und das Verschlusselement 2 auf der gleichen Ebene befinden. Nach dem Ausformen wird das Verschlusselement 2 um das Scharnier 3 auf den Ausgusskörper 1 gebogen, wobei das Teil 16 in den Kanal 5 und das Teil 19 in den Kanal 11 eingedrückt werden. In dieser Position, die in 2 dargestellt ist, ist das Plättchen 8 durch Schweißen, Kleben oder auf ähnliche Weise fest am Boden 18 des Teils 16 befestigt.
  • Wie in 3 dargestellt, sind ferner zwei seitliche Unversehrtheitslaschen 23 in einem Stück mit dem Verschlusselement 2 geformt und am Sockel 4 des Ausgusskörpers 1 angeschweißt, wobei diese Laschen über zerreißbare Bereiche 24 von geringer Dicke mit dem Verschlusselement 2 verbunden sind.
  • Der verschließbare Ausguss ist mit seinem Ausgusskörper 1 am Behälter befestigt. Dafür weist die obere Wand 25 des Behälters, wie in 4 dargestellt, ein erstes Loch 26 mit großem Querschnitt und ein zweites Loch 27 mit kleinem Querschnitt auf. Der geschlossene Ausguss ist so an der oberen Seite der oberen Wand 25 des Behälters angeordnet, dass der Mantel 10 des Ausgussköpers 1 in das Loch 26 eindringt und dass der Mantel 13 des Ausgusskörpers 1 in das Loch 27 eindringt . Dann bördelt man die Mäntel 10 und 13 nach außen und verschweißt sie, wie ebenfalls in feinen Strichen dargestellt, gegen die Innenseite der oberen Wand 25, d. h. die mit Kunststoff beschichtete Seite der Wand 25. Dadurch wird eine perfekte Befestigung des Ausgusskörpers 1 an der Wand 25 gewährleistet, wobei das Bördeln und Schweißen der Mäntel 10 und 13 jegliche Infiltrationen von Flüssigkeit in die Pappeschicht der Wand 25 an der Schnittstelle der Löcher 26 und 27 verhindern.
  • Zum ersten Öffnen des Ausgusses hebt man das Verschlusselement 2 an der Lasche 22 an, um das Element r um das Scharnier 3 nach oben zu schwenken. Diese Schwenkbewegung verursacht einen Bruch der Abdeckung 9 des am Boden 18 des becherförmigen Teils 16 befestigten Plättchens 8, während dieses Teil 16 aus dem Mantel 5 heraustritt und damit die Ausgussöffnung 6 freigibt, und das becherförmige Teil 19 aus dem Mantel 11 heraustritt und damit die Lüftungsöffnung 12 freigibt (siehe 4).
  • Dieses erste Öffnen verursacht ebenfalls den Bruch der Verbindungsbereiche 24 der Laschen 23 am Verschlusselement 2, wobei dieser Bruch gut sichtbar ist und damit unreparierbar anzeigt, dass der Ausguss geöffnet wurde.
  • Nach Ausgießen eines Teils des Inhalts des Behälters durch die Öffnung 6 kann der Ausguss durch Schwenken des Verschlusselements 2 um das Scharnier 3 auf den Ausgusskörper 1 wieder verschlossen werden, wobei sich das Teil 16 in den Kanal 5 und das Teil 19 in den Kanal 11 eindrückt. Die beiden Öffnungen 6 und 12 sind somit über die beiden Teile 16 und 19, dank des tiefen Eindrückens dieser Teile 16 und 19 in die Kanäle 5 und 11, perfekt abgedichtet.
  • Die Variante nach 5 unterscheidet sich von der Variante nach 1 bis 4 dadurch, das die vom Kanal 11 definierte Lüftungsöffnung 12 ebenfalls vor dem ersten Öffnen des Ausgusses von einen Plättchen 28 verschlossen ist, das per Schweißen, Kleben oder auf ähnliche Weise am Boden 21 des becherförmigen Teil 19 und am Mantel 11 über eine Abdeckung 29 von geringer Dicke befestigt ist, die beim ersten Öffnen bricht, in ähnlicher Weise wie bezüglich des Plättchens 18 beschrieben, das die Ausgussöffnung 6 bis zum ersten Öffnen verschließt.
  • Selbstverständlich dienen die dargestellten und beschriebenen Ausführungsformen nur als veranschaulichende und nicht begrenzende Beispiele, und im Rahmen der Erfindung sind zahlreiche Abänderungen und Varianten möglich.
  • So kann man der Ausgussöffnung 6 anstatt einer runden eine längliche Form in Richtung Greiflasche 22 – Scharnier 3 verleihen und in diesem Fall auf die Lüftungsöffnung 19 verzichten, wobei das dem Scharnier 3 am nächsten liegende Teil der Öffnung 6 in diesem Fall die Lüftung gewährleistet. Selbstverständlich muss das Verschlussteil 16 in diesem Fall eine an die Form der Ausgussöffnung 6 angepasste Form aufweisen.
  • Das Scharnier 3, anstatt einfach aus einem dünnen Verbindungsteil zu bestehen, könnte ebenfalls beispielsweise wie ein bistabiles Scharnier eines an sich bekannten Typs gestaltet werden.
  • Das Verschlussteil 16, anstatt einen Boden 18 zu umfassen, könnte sich ebenfalls auf den Mantel 17 beschränken, der in diesem Fall an seinem unteren Ende von dem in ähnlicher Weise angeschweißten oder befestigten Plättchen 8 verschlossen wäre. Das gleiche gilt für das Verschlussteil 19 und das Plättchen 28 der Ausgussöffnung 12 gemäß 5.

Claims (8)

  1. Verschließbarer Ausguss für Behälter, insbesondere für Packungen von Flüssigkeiten, mit einem Ausgusskörper (1), der an der mit einem Ausgussloch (26) versehenen oberen Wand (25) der Verpackung befestigt werden soll, und der eine Ausgussöffnung (6) aufweist, die von einem Kanal (5) definiert wird, dessen oberes Ende als Ausgussrand (7) ausgebildet ist, und mit einem Verschlusselement (2), das aus einem Stück mit dem Ausgusskörper (1) besteht und über ein Scharnier (3) an diesem angelenkt ist und einen Mantel (17) aufweist, der die Ausgussöffnung (6) verschließen kann, indem er in den Kanal (5) des Ausgusskörpers (1) eingedrückt wird, und mit einem Plättchen (8), das den Ausguss bis zum ersten Öffnen verschließt, dadurch gekennzeichnet, dass der Ausgusskörper (1) einen Sockel (4) aufweist, der von dem besagten Kanal (5) durchlaufen wird und die Ausgussöffnung (6) abgrenzt, dass das unter dem Sockel (4) befindliche untere Ende des Kanals (5) von dem Plättchen (8) verschlossen ist, das mit dem Ausgusskörper (1) ein Stück bildet, indem es über eine zerreißbare ringförmige Abdeckung (9) mit dem Kanal (5) verbunden ist, und dass das Plättchen (8) so an dem Mantel (17) befestigt ist, dass die besagte Abdeckung (9) beim ersten Öffnen aufgerissen wird, wobei das Plättchen (8) mit dem Mantel (17) verbunden bleibt.
  2. Verschließbarer Ausguss nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Mantel (17) durch einen Boden (18) verschlossen ist, und dass das Plättchen (8) an dem besagten Boden befestigt ist.
  3. Verschließbarer Ausguss nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Ausgusskörper (1) an der Unterseite des Sockels (4) einen Mantel (10) umfasst, der die Ausgussöffnung (6) umgibt, die das Ausgussloch (26) der Oberwand (25) des Behälters durchläuft, und der zur Befestigung des Ausgusskörpers am Behälter durch Bördeln und Schweißen an der Unterseite der Wand (25) des Behälters dient.
  4. Verschließbarer Ausguss nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Mantel (10) des Ausgusskörpers einen größeren Innendurchmesser aufweist als der Durchmesser der Ausgussöffnung (6).
  5. Verschließbarer Ausguss nach einem der vorangehenden Ansprüche, der an der oberen Wand (25) eines Behälters befestigt werden soll, die ferner ein Lüftungsloch (27) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der Ausgusskörper (1) ferner in seinem Sockel (4) eine Lüftungsöffnung (12) umfasst, die zwischen der Ausgussöffnung (6) und dem Scharnier (3) angeordnet ist und durch einen Kanal (11) definiert wird, und dass das Verschlusselement (2), zwischen dem mit der Ausgussöffnung (6) zusammenwirkenden Mantel (17) und dem Scharnier (3), einen Mantel (20) umfasst, der durch Ineinanderdrücken mit dem die Lüftungsöffnung (12) definierenden Kanal (11) zusammenwirkt.
  6. Verschließbarer Ausguss nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das untere Ende des besagten Lüftungskanals (12) von einem Plättchen (28) verschlossen wird, das mit dem Ausgusskörper (1) ein Stück bildet, indem es über eine zerreißbare ringförmige Abdeckung (29) mit dem besagten Kanal verbunden ist, und dass das besagte Plättchen (28) so an dem besagten Mantel (20) befestigt ist, dass die besagte Abdeckung beim ersten Öffnen aufgerissen wird, wobei das Plättchen (281 mit dem besagten Mantel (20) verbunden bleibt.
  7. Verschließbarer Ausguss nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Ausgusskörper (1) an seiner Unterseite einen Mantel (13) umfasst, der die Lüftungsöffnung (12) umgibt, die das Lüftungsloch (26) der Oberwand (25) des Behälters durchläuft, und der zur Befestigung des Ausgusskörpers am Behälter durch Bördeln und Schweißen an der Unterseite der Wand (25) des Behälters dient.
  8. Verschließbarer Ausguss nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verschlusselement (2) mindestens eine Lasche (23) aufweist, die über einen zerreißbaren Teil (24) von geringem Widerstand mit dem Verschlusselement (2) verbunden und an dem Ausgusskörper (1) angeschweißt ist, so dass die besagte Lasche beim ersten Öffnendes Ausgusses an der Stelle ihres Verbindungsteils (24) bricht.
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