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DE69623617T2 - Doppeldeckelverpackung mit kontollierter atmosphäre - Google Patents

Doppeldeckelverpackung mit kontollierter atmosphäre

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Publication number
DE69623617T2
DE69623617T2 DE69623617T DE69623617T DE69623617T2 DE 69623617 T2 DE69623617 T2 DE 69623617T2 DE 69623617 T DE69623617 T DE 69623617T DE 69623617 T DE69623617 T DE 69623617T DE 69623617 T2 DE69623617 T2 DE 69623617T2
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DE
Germany
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film
flange
permeable
permeable film
product
Prior art date
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DE69623617T
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English (en)
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DE69623617D1 (de
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Walker Stockley
Susanne Troutt
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Cryovac LLC
Original Assignee
Cryovac LLC
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Cryovac LLC filed Critical Cryovac LLC
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Publication of DE69623617T2 publication Critical patent/DE69623617T2/de
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Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D77/00Packages formed by enclosing articles or materials in preformed containers, e.g. boxes, cartons, sacks or bags
    • B65D77/10Container closures formed after filling
    • B65D77/20Container closures formed after filling by applying separate lids or covers, i.e. flexible membrane or foil-like covers
    • B65D77/2024Container closures formed after filling by applying separate lids or covers, i.e. flexible membrane or foil-like covers the cover being welded or adhered to the container
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D81/00Containers, packaging elements, or packages, for contents presenting particular transport or storage problems, or adapted to be used for non-packaging purposes after removal of contents
    • B65D81/18Containers, packaging elements, or packages, for contents presenting particular transport or storage problems, or adapted to be used for non-packaging purposes after removal of contents providing specific environment for contents, e.g. temperature above or below ambient
    • B65D81/20Containers, packaging elements, or packages, for contents presenting particular transport or storage problems, or adapted to be used for non-packaging purposes after removal of contents providing specific environment for contents, e.g. temperature above or below ambient under vacuum or superatmospheric pressure, or in a special atmosphere, e.g. of inert gas

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Packages (AREA)
  • Packging For Living Organisms, Food Or Medicinal Products That Are Sensitive To Environmental Conditiond (AREA)
  • Vacuum Packaging (AREA)
  • Meat, Egg Or Seafood Products (AREA)
  • Laminated Bodies (AREA)

Description

    Hintergrund der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft im Allgemeinen Verpackungen für frisches rotes Fleisch. Diese Erfindung betrifft insbesondere das Verpacken von Nahrungsmittelprodukten, so dass das verpackte Produkt unter bestimmten Bedingungen in einem Zustand gehalten werden kann und dann in einen anderen Zustand umgewandelt werden kann. Erfindungsgemäße Verpackungen gestatten speziell den Vertrieb eines verpackten Produkts in einer Umgebung mit niedrigem Sauerstoffgehalt und die Einbringung von Sauerstoff auf die Produktoberfläche in einem Supermarkt oder anderer Einzelhandelsverkaufstelle. Eine solche Einbringung von Sauerstoff wird entweder durch Eindringen von Sauerstoff durch eine Folie in Kontakt mit der Produktoberfläche oder durch einen Austausch von atmosphärischem Sauerstoff mit einer gasförmigen Atmosphäre mit niedrigem Sauerstoffgehalt erreicht, die um das Produkt enthalten ist.
  • Obwohl eine weite Vielfalt von Nahrungsprodukten gemäß den Lehren dieser Erfindung verpackt werden kann, ist sie besonders vorteilhaft im Zusammenhang mit dem Verpacken von frischem rotem Fleisch, so dass das Fleisch in einer Atmosphäre mit niedrigem Sauerstoffgehalt transportiert werden kann, das heißt vorzugsweise 0,5% O&sub2; oder weniger, am meisten bevorzugt 0,05% O&sub2; oder weniger, und dann durch Einwirkung von Sauerstoff zum Aufblühen gebracht wird, wenn es einen Supermarkt erreicht.
  • Früher sind in jedem Supermarkt sehr große Fleischteile in Stücke zerteilt und verpackt worden. Dies kann jedoch ineffizient sein und zu bestimmten unerwünschten zusätzlichen Kosten führen. Alle Stücke aus einem sehr großen Fleischteil müssen beispielsweise auf einmal verkauft werden. Es wäre stattdessen vorteilhaft, wenn das Fleisch in einer zentralen Einrichtung zerteilt und verpackt werden könnte, die wirtschaftlich von dem Großmaßstab profitiert, und nachfolgend zu einzelnen Supermärkten transportiert würde, wie es beispielsweise mit vielen Geflügelprodukten gemacht wird.
  • In der Vergangenheit war das Ziel der zentralen Verarbeitung von frischem rotem Fleisch nicht erreichbar, weil die meisten Verbraucher bevorzugt Fleisch kaufen, das als Ergebnis der Einwirkung von Sauerstoff von röterer Farbe ist. Das Fleisch behält seine rötere Farbe jedoch ungefähr einen bis drei Tage und nimmt danach eine braune Farbe an, die für die meisten Verbraucher unerwünscht ist.
  • Wenn daher das Fleisch an einem zentralen Ort zerteilt und in eine gasdurchlässige (nachfolgend "durchlässige") Folie verpackt wurde, wie es im Einzelhandel typisch ist, und nachfolgend zum letztendlichen Verkauf zu einem anderen Ort transportiert wurde, war die Wahrscheinlichkeit hoch, dass zu dem Zeitpunkt, an dem die Packung die Einzelhandelsverkaufsstelle erreichte, das Fleisch die braune Farbe angenommen hatte und in der Tat unverkäuflich war. Wenn jedoch das Fleisch an einem zentralen Ort zerteilt und dann entweder unter Vakuum oder mit Vakuum und einer Spülung mit Gas mit niedrigem Sauerstoffgehalt in eine gasundurchlässige (nachfolgend "undurchlässige") Folie verpackt wurde und nachfolgend zum letztendlichen Verkauf zu einem anderen Ort transportiert wurde, erreichte das Fleisch die Einzelhandelsverkaufsstelle mit einer purpurroten Farbe, die typisch für Fleisch vor der Einwirkung von Sauerstoff ist. Marketingbemühungen, um den Verbraucher von der Harmlosigkeit der purpurroten Farbe zu überzeugen, haben sich als schwierig erwiesen. Wenn die gasundurchlässige Folie eine Komponente einer konventionellen Verpackung mit einem Tablett war, das mit einer Folie umwickelt oder als Deckel versehen war und eine Atmosphäre mit niedrigem Sauerstoffgehalt enthielt, musste zudem die undurchlässige Folie entfernt und durch eine durchlässige Folie ersetzt werden, um das Aufblühen des Fleisches zu einer leuchtend roten Farbe zu ermöglichen, bevor der Verbraucher es zu sehen bekommt, wodurch in wesentlichem Ausmaße die Vorteile der zentralen Verarbeitungsanlage zunichte gemacht werden.
  • Es sind viele unterschiedliche Verpackungen mit dem Bemühen entwickelt worden, ein Mittel zum Transportieren von Fleisch in einer Umgebung mit niedrigem Sauerstoffgehalt und zur raschen und leichten Einbringung von Sauerstoff zu dem Fleisch an der Einzelhandelsverkaufsstelle zu liefern, unmittelbar bevor der Verbraucher es zu sehen bekommt.
  • An einem Ansatz zur Lösung dieses Problems war die Entwicklung abziehbarer Folien beteiligt. Das heißt, dass Folien entwickelt worden sind, die leicht zu durchlässigen und undurchlässigen Anteilen delaminieren. Eine solche Folie wird an ein Trägerteil wie ein Tablett gesiegelt, das das Fleischprodukt enthält, wodurch eine gasundurchlässige Verpackung zum Vertrieb gebildet wird. An der Einzelhandelverkaufsstelle werden die gasundurchlässigen Anteile von der Folie abgezogen, wodurch eine durchlässige Folie zurückbleibt, die an das Tablett gesiegelt ist, und daher eine gasdurchlässige Verpackung, die das Fleisch aufgrund des Austausches mit atmosphärischem Sauerstoff zu leuchtend rot erblühen lässt.
  • Die abziehbare Folie kann sich über das enthaltene Produkt erstrecken und an den Umkreis des Tabletts als Deckel gesiegelt sein, oder kann erwärmt und unter Vakuum an das Produkt angeschmiegt über dieses gezogen werden, um eine Vakuumhautverpackung zu bilden. Bei beiden Verpackungstypen ist der Hauptnachteil die relativ niedrige Gasdurchlässigkeit des durchlässigen Folienanteils nach der Entfernung des undurchlässigen Anteils. Das heißt, obwohl der durchlässige Anteil der abziehbaren Folie eine viel höhere Gasdurchlässigkeit als die gesamte Folie vor der Delaminierung aufweist, 5000 bis 25 000 cm³/m²/24 h/101,3 kPa (1 atm) bei 23ºC (73ºF), verglichen mit 0 bis 50 cm³/m²/24 h/101,3 kPa (1 atm) bei 23ºC (73ºF) vor der Delaminierung, ist sie dennoch zu niedrig, um Aufblühen des verpackten Fleisches in einer gasförmigen Atmosphäre mit niedrigem Sauerstoffgehalt in einem kurzen Zeitraum zu bewirken, außer in Bereichen des innigen Kontakts der durchlässigen Folie mit dem Fleisch.
  • Die meisten der anderen Ansätze, um das Ziel des zentralen Verarbeitens von frischem rotem Fleisch zu erreichen, beinhalteten die Entwicklung von vielen Verpackungen mit Doppelbahn des Typs, bei dem eine durchlässige Folie das Fleischprodukt bedeckt und eine undurchlässige Folie, die an der Einzelhandelsverkaufsstelle entfernt wird, die durchlässige Folie bedeckt, wobei die durchlässige Folie und die undurchlässige Folie getrennte diskrete Folien sind.
  • Beispiele für diesen Typ von Verpackungen schließen Doppelwickelverpackungen ein, bei denen eine durchlässige Folie um das Fleisch und sein Trägerteil gewickelt wird und eine undurchlässige Folie um die durchlässige Folie gewickelt wird; Doppeldeckelverpackungen, die einen durchlässigen Deckel und einen undurchlässigen Deckel einschließen, die an den Umkreis des Trägerteils gesiegelt sind; und Verpackungen mit einem Kopfraum, der die Einbringung eines Behandlungsgases, typischerweise Stickstoff, Kohlendioxid oder irgendeine Mischung der beiden zwischen einer durchlässigen Folie neben dem Fleischprodukt und einer undurchlässigen oberen Bahn ermöglicht. Wie es jedoch bei den oben erörterten abziehbaren Folien der Fall ist, ist jede dieser Doppelbahnverpackungen in ihrer Wirksamkeit durch die Durchlässigkeit der durchlässigen Folie begrenzt. Typische Gasdurchlässigkeiten für kommerziell machbare gasdurchlässige Folien sind 5 000 bis 25 000 cm³/m²/24 h/101,3 kPa (1 atm) bei 23ºC (73ºF), was zu niedrig ist, um rasches Aufblühen von rotem Fleisch durch Austausch von Gasen mit niedrigem Sauerstoffgehalt nach Außen und dem atmosphärischem Sauerstoff nach Innen zu bewirken.
  • Eine weitere Verpackung, die entwickelt wurde, um die zentrale Verarbeitung von frischem rotem Fleisch zu ermöglichen, schließt einen gasundurchlässigen oberen Deckel mit einem in dem Deckel angeordneten Ventil ein. Die Verpackung kann ein Behandlungsgas zwischen dem verpackten Fleisch und dem oberen Deckel während des Vertriebs einschließen, das durch das Ventil abgezogen und durch ein sauerstoffreiches Gas ersetzt wird. Obwohl mit diesem System ein rasches Aufblühen möglich ist, hat es die Nachteile, dass an der Einzelhandelsverkaufsstelle geübte Bedienungspersonen und relativ teure Geräte benötigt werden, um jede Packung auszutauschen, wodurch die Kosteneinsparungen einer zentralen Verarbeitungsanlage zunichte gemacht werden. Die Anwesenheit des Ventils hat den weiteren Nachteil, dass ein Aussehen der Verpackung erzeugt wird, das sich von dem unterscheidet, das Verbraucher gewöhnt sind, wenn sie Fleischverpackungen sehen. Es ist auch ein Gasraum zwischen dem Fleischprodukt und der undurchlässigen Folie erforderlich, um eine aufgeblühte Farbe aufrechtzuerhalten, die zu einem Aussehen einer nicht ausreichend gefüllten Verpackung führt.
  • Eine weitere Verpackung, die entwickelt wurde, um die zentrale Verarbeitung von frischem rotem Fleisch zu ermöglichen, liefert einen hervorragenden Austausch von Gasen und rasche Einbringung von Sauerstoff, wobei eine obere undurchlässige Bahn eine untere durchlässige Bahn abdeckt, die nicht gesiegelte Bereiche in der Siegelung der durchlässigen Bahn an das Tablett einschließt. Die intermittierenden gesiegelten und nichtgesiegelten Bereiche werden durch einen geänderten Siegelkopf gebildet, der eine Reihe von Siegel-"Fingern" statt einer konventionellen kontinuierlichen Siegeloberfläche umfasst.
  • Es ist somit eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Verpackung zu liefern, die zentrale Verarbeitung von frischem rotem Fleisch ermöglicht, wobei minimale Verarbeitung im Einzelhandel erforderlich ist.
  • Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht in der Schaffung einer Verpackung, die im Aussehen denjenigen ähnlich ist, an die die Verbraucher beim Anblick von Fleischverpackungen gewöhnt sind.
  • Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht in der Schaffung einer Verpackung, die rasches Aufblühen von frischem rotem Fleisch ermöglicht.
  • Es ist noch eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Verpackung zu liefern, die in einer zentralen Verarbeitungseinrichtung mit konventionellen Geräten erstellt, gefüllt und versiegelt werden kann.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Diese sowie andere Ziele werden durch Bereitstellung einer Verpackung gemäß Anspruch 1 erreicht.
  • Solche Ziele werden ferner durch Bereitstellung einer Verpackung gemäß Anspruch 9 erreicht. Die Erfindung liefert auch eine Verpackung gemäß der Definition in Anspruch 12. Die Ansprüche 1, 9 und 12 sind zu US-A-2 595 708 abgegrenzt, die eine Verpackung mit Gasentlüftungsmitteln zeigt.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Es folgt eine detaillierte Beschreibung von bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung unter Bezugnahme auf die angefügten Zeichnungen, wobei
  • Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Verpackung ist,
  • Fig. 2 ein vergrößerter Aufriss eines Flansches einer erfindungsgemäßen Verpackung von Fig. 1 ist, die die Siegelungen der durchlässigen Folien und die in dem Flansch angeordneten Kanäle zeigt,
  • Fig. 3 ein Querschnitt der Verpackung von Fig. 1 ist, der die Siegelungen der durchlässigen und undurchlässigen Folien zeigt,
  • Fig. 4 eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Verpackung ist,
  • Fig. 5 ein vergrößerter Aufriss des Flansches der Verpackung von Fig. 4 nach Entfernung der undurchlässigen Folie ist,
  • Fig. 6 eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Verpackung ist,
  • Fig. 7 ein vergrößerter Aufriss eines Flansches der Verpackung von Fig. 6 während eines möglichen Betriebsmodus ist,
  • Fig. 8 ein vergrößerter Aufriss eines Flansches einer erfindungsgemäßen Verpackung ist, der eine an die durchlässige Folie und den Flansch gesiegelte Dichtung nach Entfernung der undurchlässigen Folie zeigt, und
  • Fig. 9 ein Querschnitt der Verpackung von Fig. 8 mit der an den Flansch gesiegelten undurchlässigen Folie ist.
  • Detaillierte Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Verpackung von Produkten, insbesondere frischen roten Fleischprodukten, mit einem Tablett, einer inneren Nicht-Sperr- oder durchlässigen Folie, die an den Flansch des Tabletts gesiegelt ist, und einer äußeren Sperr- oder undurchlässigen Folie, die an den Flansch des Tabletts gesiegelt ist, wobei nicht gesiegelte Bereiche zwischen der durchlässigen Folie und dem Tablett nach Entfernung der äußeren undurchlässigen Folie eine rasche Einbringung von Sauerstoff in den Hohlraum des Tabletts liefern. Die nicht gesiegelten Bereiche können entweder offene Kanäle in den Hohlraum des Tabletts hinein liefern, oder können Fremdobjekte enthalten, die nach Entfernung der undurchlässigen Folie derartige offene Kanäle liefern oder eine außergewöhnlich hohe Sauerstoffdurchlässigkeit aufweisen, so dass für raschen Gasaustausch kein offener Kanal erforderlich ist.
  • Im Allgemeinen werden offene Kanäle zwischen der durchlässigen Folie und dem Flansch des Tabletts entweder durch Rippen, die in dem Flansch des Tabletts angeordnet sind, oder eine auf den Flansch, die Siegeloberfläche der durchlässigen Folie oder beide aufgebrachte nicht siegelbare Substanz gebildet. Ersteres ist in Fig. 1 der Zeichnungen illustriert, die eine erfindungsgemäße Verpackung 10 mit einem Tablett oder Trägerteil 12 mit Hohlraum 14 zur Aufnahme eines Produkts 16 und einem peripheren oberen Flansch 18 zeigt, der inneren Flanschabschnitt 20 und äußeren Flanschabschnitt 22 einschließt, die durch Vertiefung 24 getrennt sind. Vertiefung 24 ermöglicht das Abschneiden von jeglicher an den inneren Flanschabschnitt 20 gesiegelten Folie und liefert eine klare Abgrenzung zwischen dem Siegelbereich einer inneren durchlässigen Folie und einer äußeren undurchlässigen Folie.
  • In der vorliegenden Ausführungsform schließt der innere Flanschabschnitt 20 darin angeordnete Nuten 21 ein, die über den Umkreis des Flansches beabstandet sind. Eine obere undurchlässige Folie 26 wird an dem äußeren Flanschabschnitt 22 an das Trägerteil gesiegelt. Vorzugsweise wird eine abziehbare Siegelung zwischen der undurchlässigen Folie 26 und dem äußeren Flanschabschnitt 22 ausgebildet, so dass die äußere undurchlässige Folie im Einzelhandel leicht von der Verpackung entfernt werden kann.
  • Fig. 2 ist ein vergrößerter Aufriss von Flansch 18 von Verpackung 10 nach Entfernung von undurchlässiger Folie 26. Durchlässige Folie 28 ist am inneren Flanschabschnitt 20 an das Trägerteil gesiegelt. In dem inneren Flanschabschnitt 20 angeordnete Nuten 21 sorgen jedoch für offene Kanäle zwischen dem Hohlraum 14 des Tabletts und Vertiefung 24. Wenn die undurchlässige Folie 26 an den äußeren Flanschabschnitt 22 gesiegelt ist, ist Vertiefung 24 umschlossen, wie in Fig. 3 gezeigt ist. Nach Entfernung von Folie 26 umgrenzen Vertiefung 24 und Nuten 21 jedoch offene Kanäle in den Hohlraum 14 des Tabletts hinein. Während des Verpackens wird der Hohlraum 14 des Tabletts vorzugsweise mit Gas mit niedrigem Sauerstoffgehalt gespült, wie beispielsweise Stickstoff, Kohlendioxid oder vorzugsweise einer Mischung der beiden. Die Entfernung der undurchlässigen Folie 26 ermöglicht eine rasche Freisetzung der Gase mit niedrigem Sauerstoffgehalt, die in der Verpackung enthalten sind, und dadurch rasche Einbringung von Sauerstoff in die Verpackung, wodurch das verpackte frische rote Fleischprodukt aufblüht.
  • Offene Kanäle zwischen der durchlässigen Folie und dem Flansch des Tabletts, die durch eine auf den Flansch, die Siegeloberfläche der durchlässigen Folie oder beide aufgebrachte nicht siegelbare Substanz gebildet werden, werden in Fig. 4 und 5 der Zeichnungen wiedergegeben. Fig. 4 zeigt eine erfindungsgemäße Verpackung 30 mit Tablett oder Trägerteil 32 mit einem Hohlraum 34 zur Aufnahme von Produkt 36 und einem Flansch 38, der inneren Flanschabschnitt 40 und äußeren Flanschabschnitt 42 einschließt, die durch Vertiefung 44 getrennt sind.
  • In der vorliegenden Ausführungsform sind nicht gesiegelte Bereiche 43 zwischen dem inneren Flanschabschnitt 40 und der durchlässigen Folie 48 angeordnet und über den Umkreis des Flansches beabstandet. Wie aus der Zeichnung von Fig. 4 ersichtlich ist, ist die obere undurchlässige Folie 46 an dem äußeren Flanschabschnitt 42 an das Trägerteil gesiegelt. Hier ist es wiederum bevorzugt, dass eine abziehbare Siegelung zwischen der undurchlässigen Folie 46 und dem äußeren Flanschabschnitt 42 derart gebildet wird, dass die äußere undurchlässige Folie im Einzelhandel leicht von der Verpackung entfernt werden kann.
  • Fig. 5 ist ein vergrößerter Aufriss des Flansches 38 von Verpackung 30 nach Entfernung von undurchlässiger Folie 46. Die durchlässige Folie 48 ist an den inneren Flanschabschnitt 40 an das Trägerteil gesiegelt, wobei die nicht gesiegelten Bereiche 43 jedoch für offene Kanäle zwischen dem Hohlraum 34 des Tabletts und der äußeren Atmosphäre sorgen. Nach Entfernung der undurchlässigen Folie 46 umgrenzen die nicht gesiegelten Bereiche 43 offene Kanäle in den Hohlraum 34 des Tabletts hinein, die eine Freisetzung von jeglichen enthaltenen Gasen mit niedrigem Sauerstoffgehalt und eine rasche Einbringung von Sauerstoff und daher rasches Aufblühen von jeglichem verpacktem frischem rotem Fleischprodukt liefern. Im Unterschied zu der Ausführungsform der Fig. 1 bis 3 erfordert die vorliegende Ausführungsform nicht die Verwendung der Vertiefung zwischen den inneren und äußeren Flanschabschnitten zur Bildung der offenen Kanäle zwischen dem Tabletthohlraum und der Atmosphäre. Somit kann ein Tablett mit Einzelflansch in der vorliegenden Ausführungsform verwendet werden, solange die Siegelung der undurchlässigen Folie außerhalb der Siegelung der durchlässigen Folie entweder an der oberen Oberfläche des Einzelflansches oder in einer Umwicklungsanordnung gebildet wird. Ein Doppelflanschtablett wie hier dargestellt hat jedoch den Vorteil, dass das Verpackungsverfahren erleichtert wird, weil die Vertiefung zwischen den beiden Flanschabschnitten das gleichförmige Abschneiden der durchlässigen Folie nach dem Siegeln ermöglicht.
  • Die nicht gesiegelten Bereiche der Verpackung 30 der Fig. 4 und 5 werden durch das Einschließen von nicht-siegelbarem Material an der Siegeloberfläche der durchlässigen Folie, des inneren Flansches oder von beiden gebildet. Beispiele für nichtsiegelbare Materialien, die erfindungsgemäß verwendet werden können, schließen Feststoffe wie Maisstärke oder andere Pulver, Flüssigkeiten wie Olefinglykole und nicht siegelbare Gele ein.
  • Das nicht siegelbare Material kann auf die Oberfläche der Folie, den Flansch oder beides aufgebracht und gegebenenfalls während ihrer Herstellung in die Oberfläche von jeder Struktur eingebracht werden. Das heißt, dass sowohl die Folie als auch das Trägerteil aus einem oder mehreren polymeren Harzen bestehen. Die Folie kann entweder eine einschichtige oder mehrschichtige Struktur sein. Die Schicht, die an das Trägerteil gesiegelt wird, ist aus einem Harz oder Gemisch von Harzen zusammengesetzt, die eine Siegelung, vorzugsweise eine Heißsiegelung, mit dem Flansch des Trägerteils bilden können. In ähnlicher Weise ist das Trägerteil, das gasundurchlässig sein muss, mindestens teilweise aus einem oder mehreren polymeren Harzen zusammengesetzt. Eine bevorzugte Trägerteilstruktur zur erfindungsgemäßen Verwendung ist ein Sperrschaumtablett, das geschäumtes Substrat aus Harz wie Polystyrol oder Polypropylen mit einer darauf laminierten Sperrsiegelfolie umfasst. Nicht-geschäumte Polymermaterialien oder Zellstoff oder Karton können auch in dem Basistablett verwendet werden, solange die obere Oberfläche mit einem Material beschichtet oder laminiert ist, das eine Siegelung, vorzugsweise eine Heißsiegelung, mit der durchlässigen Folie und der undurchlässigen Folie bilden kann.
  • Siegelbarkeit zwischen dem Trägerteil und den durchlässigen und undurchlässigen Folien hängt von vielen Faktoren einschließlich Schmelzpunkt, Erweichungspunkt und Kristallinität der in den Siegelschichten verwendeten Harze, dem Typ der zu bildenden Siegelung und dem gewünschten Siegelungsgrad ab. Bei der Siegelung zwischen dem Trägerteilflansch und der undurchlässigen Folie ist es beispielsweise im Allgemeinen bevorzugt, dass eine abziehbare Siegelung gebildet wird, um leichte Entfernung der undurchlässigen Folie im Einzelhandel zu ermöglichen. Die Bereitstellung von nicht-siegelbarem Harz, das beispielsweise einen zu hohen Schmelzpunkt und entsprechenden Erweichungspunkt hat, um bei der gewünschten Siegeltemperatur Heißsiegelungen zu bilden, und über die Siegeloberfläche von einem der zu siegelnden Teile beabstandet verteilt ist, führt zu nicht gesiegelten Bereichen.
  • Aufgrund der Notwendigkeit der Bildung einer luftdichten Siegelung zwischen dem äußeren Flanschabschnitt des Trägerteils und der undurchlässigen Folie ist es im Allgemeinen bevorzugt, dass kein solches nicht siegelbares Harz in die Siegeloberfläche des Trägerteils eingeschlossen wird, obwohl es möglich wäre, ein Harz bereitzustellen, das nicht mit der durchlässigen Folie siegelbar ist, jedoch mit der undurchlässigen Folie siegelbar ist. Es ist stattdessen bevorzugt, dass ein solches nicht siegelbares Harz in die Siegeloberfläche der durchlässigen Folie eingebracht wird. Das bedeutet, dass Streifen eines nicht-siegelbaren Harzes in die Siegeloberfläche der durchlässigen Folie während deren Fertigung eingebracht werden. Während des Verpackens bilden die Streifen aus nicht-siegelbarem Harz nicht gesiegelte Bereiche, wenn eine Rolle der durchlässigen Folie zum Bedecken des Produkts in dem Hohlraum des Tabletts verwendet wird und an den inneren Flanschabschnitt des Tabletts um dessen Umkreis herum gesiegelt wird, wie in Fig. 5 zu sehen ist. Die undurchlässige Folie umschließt das Produkt, nach ihrer Entfernung liefern die nicht-gesiegelten Bereiche jedoch offene Kanäle, die rasche Einbringung von Sauerstoff in das verpackte Produkt ermöglichen.
  • Fig. 6 und 7 illustrieren eine alternative Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, wobei das Mittel zur Bildung nicht gesiegelter Bereiche in der Siegelung zwischen der durchlässigen Folie und dem Trägerteilflansch ein Fremdobjekt ist, hier ein Zugband, das an der Siegelung vorhanden ist und nach seiner Entfernung einen offenen Kanal bildet. Fig. 6 zeigt eine erfindungsgemäße Verpackung 50 mit einem Tablett oder Trägerteil 52 mit einem Hohlraum 54 zur Aufnahme eines Produkts 56. Im Unterschied zu den Tabletts, die bei allen anderen Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung gezeigt sind, hat Trägerteil 52 einen Einzelflansch 58. Obwohl ein Doppelflanschtablett in der vorliegenden Ausführungsform verwendet werden kann, ist diese Ausführungsform speziell an die Verwendung eines konventionellen Einzelflanschtabletts adaptierbar. Ein Zugband 61 wird zwischen der durchlässigen Folie 68 und Flansch 58 bereitgestellt und in die Siegelung zwischen den beiden eingebaut. Das Zugband ist vorzugsweise mit einer siegelbaren Substanz beschichtet, so dass es an den Flansch und die Folie gesiegelt ist, statt lediglich physikalisch in der Siegelung eingeschlossen zu sein. Das Zugband kann jedoch entweder beschichtet oder nicht beschichtet sein, so dass es entweder gut siegelt (wie mit einer Beschichtung aus siegelbarem Harz), lose siegelt (wie es mit einer Wachsbeschichtung erreicht werden kann), oder überhaupt nicht an dem Flansch und der Folie siegelt.
  • Bei der vorliegenden Ausführungsform gibt es keinen offenen Kanal in den Hohlraum 54 des Tabletts, bis durch Entfernung des Zugbands im Einzelhandel einer hergestellt wird, wie in Fig. 7 illustriert. Obwohl Fig. 7 die Entfernung des Zugbandes 61 durch Ziehen desselben entlang der Länge des gesiegelten Bereichs zwischen der durchlässigen Folie 68 und dem Flansch 58 zeigt, um einen vergrößerten offenen Kanal zu bilden, liegt es auch innerhalb des Bereichs der vorliegenden Erfindung, das Zugband direkt aus der Packung zu ziehen, um kleinere Kanäle mit Abmessungen zu bilden, die im Wesentlichen gleich denen des Zugbands selbst sind.
  • Obwohl die vorliegende Erfindung separate durchlässige und undurchlässige Folien verwenden kann, ist es einzigartig, dass die undurchlässige Folie keinen offenen Kanal oder keine offenen Kanäle umschließen muss, weil es keine offenen Kanäle gibt, bis die Verpackung im Einzelhandel behandelt wird. Die durchlässigen und undurchlässigen Folien können somit eine Einzelfolie umfassen, die sich in durchlässige und undurchlässige Bahnen delaminieren lässt. Eine solche Mehrschichtfolie wird so auf den Tablettflansch gesiegelt, dass sich die durchlässige Schicht oder die durchlässigen Schichten neben dem Tablett befinden und die undurchlässige Schicht oder die undurchlässigen Schichten die oberste Oberfläche bilden. Im Einzelhandel wird die undurchlässige Bahn von der Folie delaminiert, wobei die durchlässige Bahn an dem Tablett gesiegelt zurückbleibt. Das Zugband wird dann entfernt, wodurch offene Kanäle in den Hohlraum des Tabletts hinein gebildet werden, um das rasche Eindringen von Sauerstoff zu dem verpackten frischen roten Fleisch zu ermöglichen. Als Alternative kann eine undurchlässige Folie während des Verpackens an eine durchlässige Folie gesiegelt oder laminiert werden, was im Einzelhandel zu dem gleichen Ergebnis führt.
  • Wie bei vielen der anderen hier beschriebenen Ausführungsformen der Erfindung kann die undurchlässige Folie integral mit und abziehbar von der durchlässigen Folie vorliegen und somit an die gleiche Position auf den Einzelflansch gesiegelt werden, oder die undurchlässige Folie kann eine getrennte Folie umfassen, die über der durchlässigen Folie liegt und gegebenenfalls an einer getrennten Position auf den Flansch gesiegelt ist. Als weitere Alternative kann die vorliegende Verpackung nur eine undurchlässige Folie einschließen. Die Entfernung von einem oder mehreren Zugbändern kann verwendet werden, um ohne Verwendung von durchlässiger Folie offene Kanäle für ausreichenden Gasaustausch zu bilden.
  • Falls jedoch ein Ansatz mit Doppelflansch und Doppelfolie verwendet wird, kann das Zugband vorteilhaft in der Vertiefung zwischen den Flanschabschnitten verstaut werden, so dass es sich während des Transports nicht in die Siegelung zwischen dem äußeren Flanschabschnitt und der undurchlässigen Folie und aus der Verpackung selbst heraus erstreckt. So kann mögliche Verunreinigung des Zugbands und demzufolge der Packung vermieden werden.
  • Als Alternative zu Fremdobjekten an der Siegelung Flansch/durchlässige Folie, die im Einzelhandel entfernt werden, um einen Gasaustausch zu liefern, zeigen Fig. 8 und 9 ein Objekt, das nicht entfernt wird, sondern nach Entfernung einer oberen undurchlässigen Bahn für Einbringung von Sauerstoff sorgt. Fig. 9 zeigt einen Querschnitt der erfindungsgemäßen Verpackung 70 mit einem Tablett oder Trägerteil 72 mit einem Hohlraum 74 zur Aufnahme eines Produkts und einem Flansch 78, der inneren Flanschabschnitt 80 und äußeren Flanschabschnitt 82 einschließt, die durch Vertiefung 84 getrennt sind.
  • In der vorliegenden Ausführungsform trägt der innere Flanschabschnitt 80 an seine obere Oberfläche gesiegelt eine durchlässige Dichtung 81, die sich um den Umkreis des Tabletts an dessen oberer Oberfläche erstreckt, und eine durchlässige oder Substrats, ein Fremdobjekt, z. B. ein Zugband, und/oder eine durchlässige Dichtung gebildet werden.
  • Die erfindungsgemäße durchlässige Folie oder Bahn ist eine sauerstoffdurchlässige oder Nicht-Sperrfolie oder -haut, die ein formbares oder reckbares Material sein kann. Typische Polymermaterialien für die vorliegende durchlässige Folie können jedes Material einschließen, dass sicher an das Trägerteil gesiegelt und gebunden werden kann, wie Polyethylen oder ein beliebiges aus einer Vielfalt von Ethylencopolymeren, einschließlich beispielsweise Ethylen/Vinylacetat, Ethylen/Acrylat-Copolymeren, Ethylen/Acrylsäure-Copolymeren einschließlich ihrer metallneutralisierten Salze und Ethylen/α-Olefin-Copolymeren. Solche Ethylen/α-Olefine können von heterogener oder homogener Beschaffenheit sein. Ethylen/α-Olefine, die mittels konventioneller Ziegler-Natta-Katalyse gebildet worden und von heterogener Beschaffenheit sind, wie lineares Polyethylen mit niedriger Dichte (LLDPE), liegen daher im Umfang der vorliegenden Erfindung. Ebenso liegen solche Polymere, die durch Single-Site-Katalyse gebildet sind, wie beliebige aus einer Vielfalt von Formen der Metallocenkatalysatortechnologie, die von homogener Beschaffenheit sind, auch innerhalb des Umfangs der vorliegenden Erfindung. Eine bevorzugte durchlässige Folie zur erfindungsgemäßen Verwendung ist eine symmetrische, fünfschichtige, orientierte Folie mit der Struktur:
  • EVA/LLDPE/EVA/LLDPE/EVA
  • obwohl eine weite Vielfalt von durchlässigen Folien verwendet werden kann.
  • Die erfindungsgemäße undurchlässige Folie oder Bahn kann jede geeignete Sperrschicht, -folie oder -laminat sein, die bzw. das im Wesentlichen für Gas wie Sauerstoff undurchlässig ist, so dass im Vakuum oder anderer Atmosphäre mit niedrigem Sauerstoffgehalt enthaltenes frisches Fleischprodukt eine verlängerte Lagerbarkeit gegenüber einer Verpackung ohne die Sperrschicht aufweist. Geeignete Polymermaterialien mit Gassperreigenschaften Die vorhergehende Beschreibung von bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung ist zur Veranschaulichung und Beschreibung gegeben worden. Sie soll nicht erschöpfend sein oder die Erfindung auf die genaue offenbarte Form einschränken, und im Lichte der obigen Lehren sind Modifikationen und Varianten möglich oder können sich aus der Durchführung der Erfindung gegeben. Die Ausführungsformen wurden gewählt und beschrieben, um dem Fachmann die Grundsätze der Erfindung und ihre praktische Anwendung zu erklären, damit dieser die Erfindung in verschiedenen Ausführungsformen und mit verschiedenen Modifikationen nutzen kann, die für die spezielle vorgesehene Verwendung geeignet sind. Der Umfang der Erfindung soll durch die angefügten Ansprüche und ihre Äquivalente definiert werden.

Claims (12)

1. Verpackung (10; 30; 50) für ein Produkt, umfassend:
ein Produkt (16; 36; 56);
ein Trägerteil (12; 32; 52) mit einem Hohlraum (14; 34; 54) zur Aufnahme des Produkts und einem peripheren Flansch (18; 38; 58);
eine Folie (28; 48; 68), die an einem gesiegelten Bereich (22; 42) um den Umkreis des Flansches an das Trägerteil gesiegelt ist, um das Produkt einzuschließen; und
eine Diskontinuität (43) in dem gesiegelten Bereich zwischen der Folie (28; 48; 68) und dem Flansch (18; 38; 58) des Trägerteils, wobei die Diskontinuität durch eine Substanz gebildet wird, die in dem gesiegelten Bereich zwischen der Folie und dem Flansch vorhanden ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Folie (28; 48; 68) eine durchlässige Folie ist und dass eine undurchlässige Folie (26; 46) vorhanden ist, die die durchlässige Folie (28; 48; 68) und die Diskontinuität einschließt und von der durchlässigen Folie (28; 48; 68) entfernbar ist.
2. Verpackung nach Anspruch 1, bei der die Diskontinuität (43) durch eine nicht siegelbare Substanz gebildet ist, die in dem gesiegelten Bereich zwischen der durchlässigen Folie (28; 48; 68) und dem Flansch (58) vorhanden ist.
3. Verpackung nach Anspruch 2, bei der die die Diskontinuität bildende Substanz ein nicht siegelbares Zugband (61) ist, das in dem gesiegelten Bereich zwischen der durchlässigen Folie (56) und dem Flansch (58) vorhanden ist, wobei die Entfernung des Zugbands mindestens einen Kanal bereitstellt, der durch die durchlässige Folie und den Flansch begrenzt ist.
4. Verpackung nach Anspruch 2, bei der die die Diskontinuität (43) bildende Substanz ein nicht siegelbares Pulver, vorzugsweise Maisstärke, oder ein nicht siegelbares Harz oder eine nicht siegelbare Flüssigkeit ist, vorzugsweise Polyolefinglykol, das bzw. die in dem gesiegelten Bereich zwischen der durchlässigen Folie (48) und dem Flansch (38) vorhanden ist, wodurch zwischen der durchlässigen Folie und dem Flansch ein Kanal gebildet wird.
5. Verpackung nach Anspruch 1, bei der die die Diskontinuität (43) bildende Substanz ein siegelbares Objekt ist, das in dem gesiegelten Bereich zwischen der durchlässigen Folie und dem Flansch vorhanden ist, wobei das siegelbare Objekt vorzugsweise eine Durchlässigkeit hat, die eine Gasdiffusion in die Verpackung hinein ermöglicht, die einer Verpackung mit durchlässiger Folie mit einem Gasdurchlässigkeitsgrad größer als etwa 100000 cm³/m²/24 h·101 KPa (1 atm) bei 23ºC (73ºF) entspricht.
6. Verpackung nach Anspruch 5, bei der das siegelbare Objekt einen darin enthaltenen Kanal umgrenzt oder perforiert oder porös ist.
7. Verpackung nach Anspruch 5 oder 6, bei der die die Diskontinuität bildende Substanz ein siegelbares Zugband ist, das in dem gesiegelten Bereich zwischen der durchlässigen Folie und dem Flansch vorhanden ist, wobei die Entfernung des Zugbands mindestens einen Kanal bereitstellt, der durch die durchlässige Folie und den Flansch begrenzt ist.
8. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, bei der das Trägerteil ein Sperrschaumtablett ist, das eine geschäumte Substanz und eine darauf laminierte Sperrsiegelfolie umfasst.
9. Verpackung (70) für ein Produkt, umfassend:
ein Produkt;
ein Trägerteil (72) mit einem Hohlraum zur Aufnahme des Produkts und einem peripheren Flansch; und
eine undurchlässige Folie (86), die das Produkt einschließt;
dadurch gekennzeichnet, dass eine durchlässige Dichtung (81) an den Flansch um dessen Umkreis gesiegelt ist,
eine durchlässige Folie (88) an die durchlässige Dichtung gesiegelt ist, wodurch das Produkt eingeschlossen wird, und die undurchlässige Folie (86) die durchlässige Folie (88) und die Dichtung (81) einschließt und von der durchlässigen Folie (88) entfernbar ist.
10. Verpackung nach Anspruch 9, bei der die Dichtung (81), die vorzugsweise porös oder perforiert ist, eine Durchlässigkeit hat, die eine Gasdiffusion in die Verpackung hinein ermöglicht, die einer Verpackung mit durchlässiger Folie mit einem Gasdurchlässigkeitsgrad größer als etwa 100000 cm³/m²/24 h·101 KPa (1 atm) bei 23ºC (73ºF) entspricht.
11. Verpackung nach einem der Ansprüche 9 und 10, bei der das Trägerteil (72) ein Sperrschaumtablett ist, das eine geschäumte Substanz und eine darauf laminierte Sperrsiegelfolie umfasst.
12. Verpackung (10) für ein Produkt, umfassend:
ein Produkt (16);
ein Trägerteil (12) mit einem Hohlraum zur Aufnahme des Produkts und einem peripheren Flansch (18);
eine Folie (28), die an dem Flansch an das Trägerteil gesiegelt ist, um das Produkt einzuschließen; und
mindestens einen Kanal, der durch die Folie (28) und das Trägerteil (12) begrenzt ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Folie (28) eine durchlässige Folie ist, dass der Kanal durch mindestens eine abgesenkte Nut (21) in dem Flansch (18) ausgebildet ist, wodurch ein nicht gesiegelter Bereich erzeugt wird, wobei der nicht gesiegelte Bereich durch eine undurchlässige Folie (26) umschlossen ist, und dass die undurchlässige Folie (26) die durchlässige Folie (28) und den mindestens einen Kanal einschließt und von der durchlässigen Folie (28) entfernbar ist, wobei die Entfernung der undurchlässigen Folie (26) von der durchlässigen Folie (28) das freie Strömen von Gas durch den mindestens einen Kanal in die Verpackung hinein und aus dieser heraus ermöglicht.
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