DE20012495U1 - Transportbehälter - Google Patents
TransportbehälterInfo
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- B65—CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
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- B65D21/00—Nestable, stackable or joinable containers; Containers of variable capacity
- B65D21/02—Containers specially shaped, or provided with fittings or attachments, to facilitate nesting, stacking, or joining together
- B65D21/0209—Containers specially shaped, or provided with fittings or attachments, to facilitate nesting, stacking, or joining together stackable or joined together one-upon-the-other in the upright or upside-down position
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Description
Transportbehälter
Die Erfindung betrifft einen Transportbehälter mit Bodenwand und Seitenwandung, wobei der Transportbehälter mit gleichen Transportbehältern stapelbar ist.
Im Stand der Technik sind derartige Transportbehälter bekannt. Beispielsweise können solche Transportbehälter aus Kunststoff bestehen. Bisher ist es üblich, entsprechende Frischware in solche Transportbehälter einzusetzen, wobei die Frischware, insbesondere Fleisch oder dergleichen einzeln verpackt werden muß, damit die Frischware nicht beim Transport oder bei der Aufbewahrung in dem Transportbehälter verschmutzt oder verdirbt.
Eine solche Einzelverpackung ist sehr aufwendig und kostenintensiv. Hinzu kommt, daß die Entsorgung des Einzelverpackungsmaterials aufwendig ist, da solches Einzelverpackungsmaterial, welches beispielsweise eine Kunststofffolie oder dergleichen sein kann, nicht zum Zwecke des Recyclens gesammelt und wiederverwendet werden kann, sondern diese Einzelverpackung muß verbrannt werden, was zusätzlichen Aufwand notwendig macht.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Transportbehälter gattungsgemäßer Art zu schaffen, der bei einfacher Herstellung den sicheren Transport auch von nicht einzeln verpackten Waren, beispielsweise Frischfleisch, ermöglicht, wobei der Aufwand hinsichtlich der Verpackung von Frischware gemindert ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung vor, daß mündungsnah des Behälters innenliegend umlaufend an der Seitenwandung eine Auflagekante ausgebildet ist.
Durch die Auflagekante ist eine Möglichkeit gebildet, auf die Auflagekante beispielsweise eine Schutzfolie aufzubringen. Zur Benutzung kann in den Transportbehälter entsprechende Frischware, beispielsweise Frischfleisch, eingefüllt werden. Anschließend wird diese Ware durch eine an der Auflagekante befestigte Schutzfolie oder dergleichen abgedeckt. Eine Einzelverpackung der eingelegten Ware ist damit nicht mehr erforderlich. Durch die mündungsnahe innenliegende Anordnung der Auflagekante, auf der die Schutzfolie oder dergleichen fixiert werden kann, ist auch sichergestellt, daß bei der üblichen Handhabung der Behälter, eine Beschädigung der Schutzfolie nicht erfolgen kann.
Vorzugsweise ist dabei vorgesehen, daß die Auflagekante als Schweißkante ausgebildet ist.
Bevorzugt ist der Behälter zudem dadurch gekennzeichnet, daß der Innenraum des Behälters durch eine Kunststoffolie abgedeckt ist, die an der Auflagekante befestigt ist oder an der Schweißkante angeschweißt ist.
-A-
Desweiteren ist bevorzugt vorgesehen, daß der Transportbehälter gasdicht ausgebildet ist.
Auch kann bevorzugt sein, daß die Kunststofffolie gasdicht ist.
Eine besonders bevorzugte Weiterbildung wird darin gesehen, daß der Transportbehälter mit inertem Gas gefüllt ist.
Bei der Befüllung des Behälters mit Frischware, beispielsweise mit Frischfleisch, kann zunächst das Frischfleisch oder dergleichen in den Behälter eingebracht werden. Anschließend kann beispielsweise inertes Gas eingefüllt werden, wobei aufgrund der Tatsache, das inertes Gas schwerer als Luft ist, das inerte Gas in den Behälter eingefüllt werden kann, beispielsweise bis zum Behälterrand oder auch nur bis zu der Auflagekante. Nachfolgend kann dann die Kunststofffolie oder dergleichen auf die Auflagekante aufgebracht und an dieser fixiert werden, so daß der Behälterinhalt hermetisch gegen die Umgebung, insbesondere auch gegen die Umgebungsluft abgeschirmt
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ist. Hierdurch wird eine erhöhte Haltbarkeit der in dem Behälter transportierten Ware sichergestellt, so daß die Transportfähigkeit und Lagerdauer maximiert wird.
Die entsprechende Kennzeichnung ist im Anspruch 7 angegeben.
Zudem kann vorgesehen sein, daß an der Auflagekante die Kunststofffolie gasdicht fixiert ist.
Eine besonders bevorzugte Weiterbildung wird darin gesehen, daß die Auflagekante gegenüber der Kastenmündung mindestens soweit zurückversetzt ist, daß der Boden oder am Boden angeordnete Stapelelemente eines aufgestapelten Behälters oberhalb der von der Auflagekante aufgespannten Ebene beziehungsweise oberhalb der an der Auflagekante befestigten Kunststofffolie liegt beziehungsweise liegen.
Hierdurch ist sichergestellt, daß die Kunststofffolie nicht durch Bestandteile eines aufgestapelten Behälters beschädigt oder zerstört werden kann.
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Vorzugsweise ist dabei der Abstand so bemessen, daß beim Einstapeln mehrerer Behälter übereinander noch zwischen dem Boden des oberen Behälters
beziehungsweise zwischen dessen Stapelelementen und der Kunststofffolie ein Abstandraum verbleibt.
beziehungsweise zwischen dessen Stapelelementen und der Kunststofffolie ein Abstandraum verbleibt.
Eine bevorzugte Weiterbildung wird weiterhin darin
gesehen, daß in die Mündung des Behälters der
Bodenbereich eines aufgestapelten gleichen Behälters eingreift und der Behälter bodennah außenseitig
Einstecktiefenbegrenzungsteile aufweist, die in
Stapellage oberseitig des unteren Behälters an dessen Mündungsrand anliegen.
gesehen, daß in die Mündung des Behälters der
Bodenbereich eines aufgestapelten gleichen Behälters eingreift und der Behälter bodennah außenseitig
Einstecktiefenbegrenzungsteile aufweist, die in
Stapellage oberseitig des unteren Behälters an dessen Mündungsrand anliegen.
Eine Alternative hierzu wird darin gesehen, daß der Mündungsrand des Behälters HaitevorSprünge und/oder Haltevertiefungen aufweist, in die entsprechende
Haltevorsprünge und/oder Haltevertiefungen eines
aufgestapelten gleichen Behälters eingreifen, die am Bodenrand des Behälters vorgesehen sind.
Haltevorsprünge und/oder Haltevertiefungen eines
aufgestapelten gleichen Behälters eingreifen, die am Bodenrand des Behälters vorgesehen sind.
Durch diese Ausbildung ist eine sichere Stapellage der aufeinander stapelbaren Behälter im Stapelzustand
-7-
erreicht. Dennoch ist sichergestellt, daß die entsprechende Schutzfolie oder Kunststofffolie beim Aufstapeln von mehreren Behältern nicht beschädigt oder zerstört wird.
Zudem kann vorgesehen sein, daß die Auflagekante das Bezugsmaß für die maximale Füllhöhe des Behälters ist.
Durch die entsprechende Anordnung der Auflagekante ist für den Benutzer eine leicht erkennbare Hilfe gegeben, mittels derer der Benutzer die maximale Füllhöhe einfach wahrnehmen kann.
Zudem kann vorteilhaft sein, wenn die Kunststofffolie aus klarsichtigem Material besteht.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und im folgenden näher beschrieben. Es zeigt:
Figur 1 einen Teil eines Transportbehälters
in Seitenansicht;
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Figur 2
-8-
ein Detail einer alternativen Ausbildung in Seitenansicht, teilweise geschnitten;
Figur 3
desgleichen einen Ausschnitt in Draufsicht;
Figur 4
eine Schnittansicht bei zwei
aufeinandergestapelten Transport■
behältern.
In den Zeichnungsfiguren ist ein Transportbehälter nur ausschnittsweise gezeigt. Ein solcher Transportbehälter kann beispielsweise eine quaderförmige Grundform mit einem Bodenteil 2 und davon etwa vertikal abragenden Seitenwandungen 3 aufweisen, wobei die Seitenwandungen zur in der Zeichnung oben liegenden Mündung hin leicht divergieren, mindestens um einen solchen Grad, der die Entformung des Behälters beim Urformen aus Kunststoff ermöglicht. Solche Transportbehälter 1 sind mit im wesentlichen gleichen Behältern aufeinander stapelbar. Erfindungsgemäß weist der Transportbehälter 1 mündungsnah innenliegend umlaufend an den Seitenwandungen 3 eine Auflagekante 4 auf. Während im Ausführungsbeispiel nach Figur 1 die
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Auflagekante als etwa parallel zur Bodenwandung 2 sich nach innen erstreckender Steg ausgebildet ist, ist bei der Ausbildung nach Figur 2 bis 4 an die Auflagekante
4 zur Behälterwand 3 hin eine rinnenartige Vertiefung
5 angeschlossen, was deswegen vorteilhaft ist, weil hierdurch der Ansatz eines Schweißwerkzeuges zum Fixieren einer später noch beschriebenen Kunststofffolie 6 gebildet ist. Die Auflagekante 4 ist als Schweißkante ausgebildet. Im endgültigen Gebrauchszustand, wenn also der Transportbehälter 1 mit Frischware, beispielsweise mit Fleisch gefüllt ist, ist der Innenraum des Behälters 1 durch eine Kunststofffolie 6 abgedeckt, die an der Auflagekante 4 befestigt beziehungsweise angeschweißt ist. Der Transportbehälter 1 selbst und vorzugsweise auch die Kunststofffolie 6 ist gasdicht ausgebildet. Der mit Ware gefüllte Transportbehälter ist mit Inertgas befüllt, so daß eine erhöhte Transport- und Lagerfähigkeit erreicht ist. Vorzugsweise ist dabei der zwischen der Kunststofffolie 6 und dem Boden 2 des Behälters befindliche Raum vollständig mit Inertgas gefüllt.
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Wie aus den Ausführungsbeispielen ersichtlich, ist die Auflagekante 4 gegenüber der Mündung des Behälters 1, die in den Zeichnungsfiguren 1, 2 und 4 oben liegt, zurückversetzt, so daß der Boden 2 oder am Boden 2 angeordnete Stapelelemente eines aufgestapelten Behälters 1 oberhalb der von der Auflagekante 4 aufgespannten Ebene, beziehungsweise oberhalb der daran fixierten Kunststofffolie 6 liegen, vorzugsweise mit geringem Abstand. Auf diese Weise ist eine Berührung des Bodens 2 oder der Stapelelemente des Bodens 2 des aufgestapelten Behälters an der Kunststofffolie 6 vermieden.
Bei der Ausführungsform nach Figur 1 ist die Anordnung so vorgenommen, daß bei aufgestapelten Behältern in die Mündung des unteren Behälters 1 der Bodenbereich eines aufgestapelten gleichen Behälters 1 eingreift. Der Behälter 1 hat bodennah außenseitig Einstecktiefenbegrenzungsteile 7, beispielsweise in Form von Leisten, die in Stapellage oberseitig des unteren Behälters 1 an dessen Mündungsrand anliegen. Auf diese Weise wird eine Einstecktiefenbegrenzung geschaffen, mit der vermieden ist, daß der Boden 2 die
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Schutzfolie 6 oder dergleichen berührt.
Bei der Ausbildung nach Figur 2 bis 4 sind am Mündungsrand des Behälters 1 Haltevorsprünge 8 beziehungsweise Haltevertiefungen 9 vorgesehen, in die entsprechende Haltevorsprünge und/oder Haltevertiefungen eines aufgestapelten gleichen Behälters eingreifen, die am Bodenrand des aufgestapelten Behälters 1 ausgebildet sind. Hierdurch wird eine sichere Stapellage gewährleistet, wobei wiederum sichergestellt ist, daß der Boden 2 des aufgestapelten Behälters 1 die Schutzfolie 6 nicht berührt.
Die Auflagekante 4 kann zudem gleichzeitig das Bezugsmaß für die maximale Füllhöhe des Behälters 1 sein, so daß für den Benutzer eine optisch und auch manuell erfaßbare Hilfe zur Erfassung des maximalen Füllstandes gegeben ist.
Um den Benutzer die Einblicknahme in dem Behälter auch bei aufgebrachter Kunststofffolie zu ermöglichen, ist die Kunststofffolie 6 vorzugsweise aus klarsichtigem Material gefertigt.
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Die Erfindung stellt einen Transportbehälter zur Verfügung, mit dem der Transport von Frischware, insbesondere Frischfleisch, ohne Einzelverpackung der Ware ermöglicht ist, wobei die eingefüllte Ware durch die Schutzfolie geschützt ist und durch die Füllung des Behälters mit Inertgas die Transportfähigkeit und Lagedauer verbessert ist.
Die Erfindung ist nicht auf das Ausführungsbeispiel beschränkt, sondern im Rahmen der Offenbarung vielfach variabel.
Alle neuen, in der Beschreibung und/oder Zeichnung offenbarten Einzel- und Kombinationsmerkmale werden als erfindungswesentlich angesehen.
Claims (13)
1. Transportbehälter (1) mit Bodenwand (2) und Seitenwandung (3), wobei der Transportbehälter (1) mit gleichen Transportbehältern (1) stapelbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß mündungsnah des Behälters (1) innenliegend umlaufend an der Seitenwandung (3) eine Auflagekante (4) ausgebildet ist.
2. Transportbehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Auflagekante (4) als Schweißkante ausgebildet ist.
3. Transportbehälter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Innenraum des Behälters (1) durch eine Kunststoffolie (6) abgedeckt ist, die an der Auflagekante (4) befestigt ist oder an der Schweißkante angeschweißt ist.
4. Transportbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Transportbehälter (1) gasdicht ausgebildet ist.
5. Transportbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Kunststofffolie (6) gasdicht ist.
6. Transportbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Transportbehälter (1) mit inertem Gas gefüllt ist.
7. Transportbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Innenraum des Transportbehälters (1) bis zur Auflagekante (4) beziehungsweise bis zu der daran befestigten Kunststofffolie (6) mit inertem Gas gefüllt ist.
8. Transportbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß an der Auflagekante (4) die Kunststofffolie (6) gasdicht fixiert ist.
9. Transportbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Auflagekante (4) gegenüber der Kastenmündung mindestens soweit zurückversetzt ist, daß der Boden (2) oder am Boden angeordnete Stapelelemente eines aufgestapelten Behälters (1) oberhalb der von der Auflagekante (4) aufgespannten Ebene beziehungsweise oberhalb der an der Auflagekante (4) befestigten Kunststofffolie (6) liegt beziehungsweise liegen.
10. Transportbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß in die Mündung des Behälters (1) der Bodenbereich (2) eines aufgestapelten gleichen Behälters (1) eingreift und der Behälter (1) bodennah außenseitig Einstecktiefenbegrenzungsteile (7) aufweist, die in Stapellage oberseitig des unteren Behälters (1) an dessen Mündungsrand anliegen.
11. Transportbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Mündungsrand des Behälters (1) Haltevorsprünge (8) und/oder Haltevertiefungen (9) aufweist, in die entsprechende Haltevorsprünge und/oder Haltevertiefungen eines aufgestapelten gleichen Behälters (1) eingreifen, die am Bodenrand des Behälters (1) vorgesehen sind.
12. Transportbehälter nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Auflagekante (4) das Bezugsmaß für die maximale Füllhöhe des Behälters (1) ist.
13. Transportbehälter nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Kunststofffolie (6) aus klarsichtigem Material besteht.
Priority Applications (2)
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|---|---|---|---|
| DE20012495U DE20012495U1 (de) | 2000-07-19 | 2000-07-19 | Transportbehälter |
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| DE20012495U DE20012495U1 (de) | 2000-07-19 | 2000-07-19 | Transportbehälter |
Publications (1)
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Family
ID=7944130
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE20012495U Expired - Lifetime DE20012495U1 (de) | 2000-07-19 | 2000-07-19 | Transportbehälter |
Country Status (2)
| Country | Link |
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| EP (1) | EP1174354A1 (de) |
| DE (1) | DE20012495U1 (de) |
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- 2001-07-07 EP EP01116458A patent/EP1174354A1/de not_active Withdrawn
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|
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Effective date: 20031001 |
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Effective date: 20060504 |