-
Hintergrund
der Erfindung
-
Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf das Verpacken von Produkten,
beispielsweise von Lebensmittelprodukten, die unter bestimmten Umgebungsbedingungen
in ein mit einem Deckel versehenes Unterstützungsteil eingeschlossen werden,
das vorzugsweise zwei Deckel aufweist, von denen einer für Sauerstoff
durchlässiger
ist als der andere, so dass das Entfernen eines der Deckel eine
Veränderung
der Umgebungsbedingungen in der Verpackung bewirkt (siehe zum Beispiel
US-A-5,348,752). Spezifischer bezieht sich die Erfindung auf ein
verbessertes Verfahren und eine verbesserte Vorrichtung zum Herstellen
einer solchen Verpackung.
-
Bisher
wurden große
Haupt-Fleischstücke
in jedem Supermarkt zerlegt und verpackt. Seit langen ist erkannt
worden, dass diese Verfahrensweise uneffektiv und teuer ist. Es
wäre statt
dessen vorteilhafter, das Fleisch in einer zentralen Verarbeitungsanlage
zu zerlegen und zu verpacken, was wegen der Wirtschaftlichkeit der
Verarbeitung großer
Mengen vorteilhaft ist, und dann das verpackte Fleisch zu den einzelnen
Supermärkten
oder zu anderen Einzelhandelsabnehmern zu versenden, wie es zum
Beispiel mit vielen Geflügelprodukten
erfolgt.
-
Frisches
Rotfleisch stellt wegen seiner Sauerstoffempfindlichkeit eine besondere
Herausforderung an das Konzept der zentralisierten Verarbeitung und
Verpackung dar. Eine solche Sauerstoffempfindlichkeit wird durch
die Regalliegezeit und das Erscheinungsbild (die Farbe) eines verpackten
Fleischprodukts manifestiert. Während
zum Beispiel eine Verpackungsumgebung mit niedrigem Sauerstoffgehalt
allgemein die Regalliegezeit eines verpackten Fleischproduktes erhöht (im Vergleich
zu einem Fleischprodukt, das in einer Umgebung mit höherem Sauerstoffgehalt
verpackt worden ist), hat Rotfleisch eine Neigung, eine purpurrote
Farbe anzunehmen, wenn es ohne Sauerstoff oder in einer Umgebung
mit einer sehr niedrigen Sauerstoffkonzentration, d. h. unter etwa
5% Sauerstoff, verpackt wird. Leider ist eine solche purpurrote
Farbe bei den meisten Verbrauchern unerwünscht und die Marketingbemühungen zum
Belehren des Verbrauchers über
die Unschädlichkeit
der purpurroten Farbe, sind größtenteils
unwirksam gewesen. Wenn Fleisch einer ausreichend hohen Sauerstoffkonzentration
ausgesetzt ist, wie sie zum Beispiel in Luft vorhanden ist, nimmt
es eine hellrote Farbe an, die bei den meisten Verbrauchern mit
Frische assoziiert wird. Nach 1 bis 3 Tagen einer solchen Aussetzung
nimmt das Fleisch jedoch eine braune Farbe an, die, wie die purpurrote
Farbe, bei den meisten Verbrauchern unerwünscht ist.
-
Um
Fleischprodukte für
die Verteilung an Einzelhandelsabnehmer in einer zentralen Einrichtung
effektiv zu zerlegen und zu verpacken, würde es vorteilhaft sein, das
Fleisch zur Verlängerung
der Regalliegezeit in einer sauerstoffarmen Umgebung zu verpacken,
zu versenden und zu lagern und es dann in einer relativ sauerstoffreichen
Umgebung dem Verbraucher darzubieten, so dass bewirkt wird, dass
das Fleisch kurz vor seiner Auslage in einem Auslagebehälter zu
einer roten Farbe „aufblüht„. Während es sich
in dem Auslagebehälter
einer Einzelhandelseinrichtung befindet, wird es gewünscht, dass
das Fleisch in einer Verpackung enthalten ist, die es vor Schmutz
und mikrobiologischer Verunreinigung schützt. Um den maximalen ökonomischen
Nutzen aus der zentralen Verpackung zu erzielen, ist die Verpackung,
in welcher das Fleischprodukt dem Verbraucher angeboten wird, dieselbe
Verpac kung, in welche das Fleischprodukt ursprünglich verpackt wurde und in
welcher es von der zentralen Verarbeitungseinrichtung versendet
wird. Wie zu erkennen ist, sind hinsichtlich des schlachtermäßigen Verarbeitens
und des Verpackens von frischem roten Fleisch eine Anzahl von schwierigen
Verpackungsherausforderungen zu bewältigen.
-
Um
die vorher angeführten
Herausforderungen zu bewältigen,
ist eine Vielzahl von Verpackungen entwickelt worden. Eine versuchte
Lösung
ist, eine aus zwei Lagen bestehende Abdeckung oder einen aus zwei
Lagen bestehenden Deckel über
einem Unterstützungsteil,
beispielsweise einer Sauerstoff-Sperr-Schale, zu verwenden, welches
das Fleischprodukt enthält.
Der obere Deckel ist für
Sauerstoff undurchlässig,
d. h. er stellt eine wirksame Sperre für das Durchdringen von Sauerstoff
dar und er kann entfernt werden, um einen unteren Deckel freizulegen,
der für
Sauerstoff relativ durchlässig
ist, d. h. ausreichend durchlässig
für das
Durchdringen von Sauerstoff, um es dem verpackten Fleischprodukt
zu erlauben, aufzublühen.
Somit kann die Verpackung mit unversehrtem oberen Deckel versendet werden,
so dass während
der Versands eine sauerstoffarme Umgebung aufrecht erhalten werden
kann. Darauf kann im Supermarkt der obere Deckel kurz vor dem Platzieren
der Verpackung in einem Auslagebehälter des Einzelhandels entfernt
werden. Da der untere Deckel für
Sauerstoff durchlässig
ist, kann das Fleischprodukt bei vorhandenem Sauerstoff, der aus
der Außenatmosphäre in die
Verpackung eintritt, aufblühen.
-
Herkömmliche
Verpackungsschemata mit doppeltem Deckel können entweder als eine einzige, ablösbare Folie,
die in durchlässige
und undurchlässige
Bereiche delaminiert, oder als getrennte, einzelne durchlässige und
undurchlässige
Folien verwendet werden. Wenn auch ablösbare Folien den Vorteil aufweisen,
dass sie eine einzelne Bahn zum Verschweißen an einem herkömmlichen
Schalenflansch bilden, versagen solche Folien oft während des
Ablösens,
wobei der undurchlässige
Bereich entweder schwierig von dem durchlässigen Bereich zu delaminieren
ist oder wobei der gesamte durchlässige Bereich oder ein Teil
davon an dem undurchlässigen Bereich
haften bleibt und von dem Rest der Verpackung abgerissen wird. Dadurch
entstehen Risse oder Löcher
in der Verpackung, welche das verpackte Fleischprodukt der Verschmutzung
oder Verunreinigung aussetzen.
-
Bei
dem Verfahren mit der getrennten, doppelten Folie sind die durchlässige und
die undurchlässige
Folie normalerweise an getrennten Positionen an dem Schalenflansch
verschweißt,
wobei die durchlässige
Folie an dem inneren Umfangsrand des Flansches und die undurchlässige Folie
an dem äußeren Umfangsrand
des Flansches verschweißt
ist, d. h. von dem Flanschbereich, an dem der durchlässige Flansch
verschweißt
ist, nach außen.
Ein Nachteil dieses Verfahrens ist die Schwierigkeit des Verschweißens von
getrennten Deckeln an einer herkömmlichen
Schale mit einem Einzelflansch in automatischer Weise, d. h. kontinuierlich
von getrennten durchlässigen
und undurchlässigen
Folienbahnen. Der durchlässige
Deckel muss an den Schalenflansch von einer endlosen Bahn angelegt
werden, an einem inneren Umfangsrand des Flansches befestigt (d.
h. wärmeverschweißt) und
dann von der Bahn in einer solchen Art und Weise abgeschnitten werden,
dass eine ausreichende Fläche
an dem äußeren Umfangsrand
des Flansches verbleibt, an welcher der undurchlässige Deckel von einer endlosen Bahn
einer undurchlässigen
Folie befestigt und abgeschnitten werden kann.
-
Die
Hauptschwierigkeit bei der Ausführung der
vorher angeführten
Prozedur tritt bei dem Abschneiden des durchlässigen Deckels von der durchlässigen Bahn
auf. Das Abschneiden wird allgemein mit einem scharfen Schneidwerkzeug
oder mit einem erhitzten Draht oder mit einem anderen erhitzten
Element durchgeführt
und es muss in einer solchen Art und Weise durchgeführt werden,
dass eine Beschädigung
des äußeren Umfangsrands
des Flansches vermieden wird. Die beim Verpacken mit doppeltem Deckel
verwendeten Schalen müssen
eine Sperre gegen das Eintreten von Sauerstoff bilden, entweder durch
ihr Ausbilden aus einem für
Sauerstoff undurchlässigen
Material oder, gebräuchlicher,
indem eine für
Sauerstoff undurchlässige
Folie angepasst an die Innenseite einer ansonsten für Sauerstoff durchlässigen Schale
laminiert und dadurch eine Sauerstoff-Sperr-Auskleidung für die Schale
gebildet wird. Wenn der Flansch beschädigt, d. h. durchlöchert, verbrannt
oder geschmolzen ist, kann Sauerstoff vorzeitig, d. h. während des
Versands oder der Lagerung in die Verpackung eintreten, wodurch
eine verkürzte
Regalliegezeit bewirkt wird, oder ein verpacktes Fleischprodukt
kann zu der Zeit, in der es gewünscht
ist, es in einem Auslagebehälter
zu platzieren, eine braune Farbe aufweisen (wodurch das Fleischprodukt
wirklich unverkäuflich
wird). Eine andere Auswirkung eines beschädigten Schalenflansches ist
die, dass in dem Behälter,
wenn die Schale eine Sauerstoff-Sperr-Auskleidung aufweist, die Auskleidung
oft von der Schale delaminiert, wenn ein Versuch unternommen wird,
den oberen, für
Sauerstoff undurchlässigen
Deckel vor dem Verkauf im Einzelhandel von der Schale abzulösen. Wenn
das der Fall ist, muss das Fleischprodukt neu verpackt werden.
-
Zusätzlich zu
den vorher angeführten
funktionellen Problemen ist ein beschädigter Schalenflansch für den Verbraucher
unästhetisch.
-
Da
die durchlässige
Bahn während
des Abschneidevorgangs flach auf dem Flansch liegt, ist es schwierig,
eine Beschädigung
des Flansches, z. B. durch Einschneiden in den Flansch, oder Versengen, Verbrennen
oder Schmelzen des Flansches zu vermeiden, während der durchlässige Deckel
von der durchlässigen
Bahn abgeschnitten wird.
-
Eine
mögliche
Lösung
dieses Problems wird in den US-Patenten Nr. 5,348,752 und 5,439,132
offenbart, die beide an die World Class Packaging Systems Inc. erteilt
sind. Diese Patente offenbaren Verpackungen mit doppelten Deckel,
wie sie vorher beschrieben sind, wobei der Schalenflansch zwei getrennte
Verschweißoberflä chen aufweist,
an denen der durchlässige
und der undurchlässige
Deckel getrennt befestigt werden können. In einer Ausführung wiesen
die Verschweißoberflächen innere
und äußere Rippen
auf, die durch eine Mulde oder Vertiefung getrennt sind, um das
Abschneiden der durchlässigen
Abdeckung von einer durchlässigen
Bahn zu erleichtern. Die durchlässige
Bahn wird an der inneren Rippe befestigt und darauf durch Bewegen
einer Schneidpresse nach unten durch die Bahn und in die Mulde abgeschnitten.
In einer anderen Ausführung ist
die innere Verschweißoberfläche eine
Rippe, die von einer ausgesparten Lippe umgeben ist, wobei die ausgesparte
Lippe als äußere Verschweißoberfläche dient.
Die durchlässige
Bahn wird an der Rippe befestigt und darauf durch Bewegen einer
Schneidpresse nach unten durch die Bahn an einer Position radial von
der Rippe nach außen
abgeschnitten, wie es durch die ausgesparte Lippe ermöglicht wird.
Die undurchlässige
Bahn wird dann mit der äußeren, ausgesparten
Lippe verschweißt
und abgeschnitten.
-
Wenn
auch dieses Verfahren eine arbeitsfähige Lösung des Problems der Beschädigung des äußeren Umfangsrands
des Flansches während
des Abschneidens des durchlässigen
Deckels von der durchlässigen
Bahn darstellt, gibt es doch noch Schwierigkeiten bei der Ausführung in
einem automatisierten Prozess, weil es eine sehr enge Toleranz zwischen
der Abschneidevorrichtung und der Mulde oder der ausgesparten Lippe
erfordert. Die Toleranz ist besonders eng, wenn die Abschneidevorrichtung ein
erhitztes Element oder ein erhitzter Draht ist. Solche engen Toleranzen
sind auf dauerhafter und kontinuierlicher Basis schwierig zu erreichen
und das kann zu einem nicht akzeptablen häufigen Auftreten von beschädigten Flanschen
führen.
Außerdem
sind Schalen mit zwei getrennten Verschweißoberflächen kostspieliger herzustellen
als herkömmliche
Schalen mit einem Flansch und sie bieten dem Verbraucher auch ein
ungewohntes Erscheinungsbild.
-
Es
besteht daher im Fachgebiet noch ein Bedarf für ein Verfahren und eine Vorrichtung
zum Verpacken eines Produktes in einer Verpackung mit doppeltem
Deckel, die eine einfache Schalen-Flansch-Ausgestaltung erlaubt und die
einen zuverlässigen
Prozess des Abschneidens der durchlässigen Bahn zur Verfügung stellt,
ohne den äußeren Umfangsrand
des Flansches zu beschädigen.
-
Zusammenfassung
der Erfindung
-
Dieser
Bedarf wird durch die vorliegende Erfindung befriedigt, welche ein
Verfahren zum Verpacken eines Produkts zur Verfügung stellt, wie es in Anspruch
1 definiert ist.
-
Wenn
ein frisches Rotfleischprodukt zu verpacken ist, wird es bevorzugt,
dass das Verfahren weiterhin vor dem Befestigen der Bahn an dem Flansch
den Schritt eines zumindest teilweisen Evakuierens der Schale von
Luft und darauf eines zumindest teilweisen Füllens der Schale mit einem
Gas, das einen geringeren Sauerstoffgehalt als Luft hat, einschließt. Danach
wird es bevorzugt, dass die folgenden Schritte eingeschlossen sind:
Positionieren
einer zweiten Materialbahn über
der Schale und Befestigen eines Bereichs der zweiten Bahn an dem äußeren Umfangsrand
des Flansches; und
Abschneiden des befestigten Bereichs der
zweiten Bahn von dem Rest der zweiten Bahn. Die an dem inneren Umfangsrand
des Flansches befestigte Bahn ist vorzugsweise durchlässiger für Sauerstoff
als die zweite Bahn, so dass nach dem Entfernen der zweiten Bahn
das verpackte Fleischprodukt zu einer roten Farbe aufblüht.
-
Gemäß einem
anderen Aspekt der Erfindung wird eine Verpackungsvorrichtung zur
Verfügung
gestellt, wie sie in Anspruch 10 definiert ist.
-
Das
Verfahren und die Vorrichtung der vorliegenden Erfindung erlauben
es, ein Produkt in einer Verpackung mit doppeltem Deckel mit einer
einfachen Schale-Flansch-Ausgestaltung, z. B. mit einem herkömmlichen
Einzelflansch zu verpacken und sie stellen einen zuverlässigen Prozess
des Abschneidens der durchlässigen
Bahn, ohne den äußeren Umfangsrand
des Flansches zu beschädigen,
zur Verfügung.
-
Kurzbeschreibung
der Zeichnungen
-
1 ist
eine schematische Querschnittsansicht einer Ausführung einer Vorrichtung und
eines Verfahrens zum Verpacken eines Produkts gemäß der vorliegenden
Erfindung;
-
2 ist
eine schematische Querschnittsansicht einer anderen Ausführung einer
Vorrichtung und eines Verfahrens zum Verpacken eines Produkts gemäß der vorliegenden
Erfindung;
-
3 ist
eine schematische Querschnittsansicht einer noch anderen Ausführung einer
Vorrichtung und eines Verfahrens zum Verpacken eines Produkts gemäß der vorliegenden
Erfindung;
-
4 ist
eine schematische Querschnittsansicht einer zum Aufbringen eines
Deckels auf ein verpacktes Produkt, ausgeführt gemäß 1, 2 oder 3;
und
-
5 ist
eine Perspektivansicht einer Verpackung mit doppeltem Deckel, ausgeführt gemäß der vorliegenden
Erfindung.
-
Detaillierte
Beschreibung der Erfindung
-
Nun
auf 1 Bezug nehmend, ist eine Verpackungsvorrichtung 10 gemäß der vorliegenden
Erfindung dargestellt. Die Vorrichtung 10 weist einen Schalenträger 12 für das Halten
und Transportieren der Schale 14 durch die Verpackungsoperation,
die hierin beschrieben werden soll, auf. Die Schale 14 weist
eine Basis 16 auf, die einen Hohlraum 18 für das Aufnehmen
und Unterbringen eines Lebensmittelprodukts 20 definiert.
Die Schale 14 weist ferner einen sich nach außen erstreckenden
Flansch 22 um im Wesentlichen den ganzen Umfang der Basis 16 herum
auf. Die Schale 14 kann jede gewünschte Ausgestaltung oder Form
aufweisen, zum Beispiel rechteckig, rund, oval usw. Gleichermaßen kann
der Flansch 22 jede gewünschte
Form oder Gestaltung aufweisen, einschließlich einer einfachen, flachen Gestaltung,
die eine einzelne Verschweißoberfläche aufweist,
wie es dargestellt ist oder er kann eine durchkonstruiertere Gestaltung
mit zwei oder mehr Verschweißoberflächen aufweisen,
wie beispielsweise die vorher beschriebenen Ausgestaltungen, die
in den US-Patenten Nr. 5,348,752 und 5,439,132 offenbart sind.
-
Geeignete
Materialien, aus denen die Schale gebildet sein kann, sind ohne
Einschränkung
Polyvinylchlorid, Polyäthylenterephtalat,
Polystyrol, Polyolefine, beispielsweise Polyäthylen oder Polypropylen mit
hoher Dichte, Papierpulpe, Nylon, Polyurethan usw. Die Schale 14 kann
aufgeschäumt
oder nicht aufgeschäumt
sein, je nachdem, wie es gewünscht ist,
und sie stellt vorzugsweise eine Sperre für den Durchtritt von Sauerstoff
dar, insbesondere wenn das Lebensmittelprodukt 20 leicht
verderblich ist oder seine Qualität verschlechtert, wenn Sauerstoff
vorhanden ist, wie beispielsweise frische Rotfleischprodukte (z.
B. Rindfleisch, Kalbfleisch, Lammfleisch, Schweinefleisch, usw.),
Geflügel,
Fisch, Käse,
Früchte
oder Gemüse.
Die Schale 14 erlaubt, dass pro Quadratmeter des Materials
in einem Zeitraum von 24 Stunden bei einem Druck von einer Atmosphäre und einer Temperatur
von 22,8°C
(73°F) vorzugsweise
weniger oder gleich bis zu etwa 500 cm3 Sauerstoff
durchtreten können,
bevorzugter weniger als etwa 100 cm3 Sauerstoff,
noch bevorzugter weniger als etwa 50 cm3 Sauerstoff
und am bevorzugtesten weniger als etwa 25 cm3 Sauerstoff.
-
Die
Schale 14 kann aus einem Material gebildet sein, das eine
Sperre gegen das Durchtreten von Sauerstoff darstellt, beispielsweise
Vinylidenchlorid-Kopolymer, Polyäthylenterephtalat, Äthylen/Vinylalkohol-Kopolymer,
usw. Alternativ kann die Schale einen Sauerstoff-Sperr-Folie aufweisen
die auf seine innere oder äußere Oberfläche laminiert
oder in anderer Weise darauf befestigt ist, wie es in den US-Patenten
Nr. 4,847,148 und 4,935,089 offenbart ist. Die laminierte Folie
weist ein Sauerstoff-Sperrmaterial auf, wie z. B. Vinylidenchlorid-Kopolymer,
Nylon, Polyäthylenterephtalat, Äthylen/Vinylalkohol-Kopolymer,
usw.
-
Obwohl
die vorliegende Erfindung in Verbindung mit einem Lebensmittelprodukt 20 mit
einer maximalen Höhe,
die unter der maximalen Höhe
der Schale 14 liegt, d. h. der Höhenlage, in welcher der Flansch 22 angeordnet
ist, beschrieben ist, ist die Erfindung nicht auf solche Lebensmittelprodukte
mit „niedrigem
Querschnittsprofil„ eingeschränkt. Das Verfahren
und die Vorrichtung der vorliegenden Erfindung können ebenfalls verwendet werden,
um Lebensmittelprodukte mit „hohem
Querschnittsprofil„ zu verpacken,
d. h. solche Produkte, die eine maximale Höhe aufweisen, die über der
Höhenlage
liegt, in welcher der Flansch 22 angeordnet ist, so dass
sich das Produkt in Kontakt mit dem Deckel befindet, der an dem
Flansch befestigt ist.
-
Die
Vorrichtung 10 weist ferner einen Mechanismus für das Positionieren
einer Materialbahn 24 über
der Schale 14 auf. In der in 1 dargestellten Ausführung wird
der Positionierungsmechanismus durch die Walzen 26 und 28,
die abwickeln bzw. aufwickeln, die Bahn 24 und Führungsrollen 27 und 29, welche
die Bahn in Position über
die Schale 14 führen,
wie es dargestellt ist, zur Verfügung
gestellt. Das Material, aus welchem die Bahn 24 gebildet
ist, ist vorzugsweise eine flexible, Polymerfolie.
-
Die
Vorrichtung 10 weist ferner eine Vorrichtung 30 zum
Befestigen eines Bereichs 32 der Bahn 24 an einem
inneren Umfangsrand 34 des Flansches 32 auf. Der
Ausdruck „innerer
Umfangsrand„ bezieht sich
einfach auf den Umfangsbereich der oberen Oberfläche des Flansches 22,
an dem ein Bereich der Bahn 24 so befestigt ist, dass eine
Umfangsfläche
außerhalb
des inneren Umfangsrandes, d. h. eine Fläche zwischen dem inneren Umfangsrand 34 und
der Außenkante 36 des
Flansches 22, auf der oberen Oberfläche des Flansches 22 verbleibt.
Eine solche Fläche
des Flansches 22 außerhalb
des inneren Umfangsrands 32 wird hierin als „äußerer Umfangsrand„ des Flansches
bezeichnet.
-
Die
Befestigungsvorrichtung 30 ist vorzugsweise ein erwärmtes Element,
das Wärme
und Druck auf die Bahn 24 an dem inneren Umfangsrand 34 aufbringt,
wie es dargestellt ist, wodurch der Bahnabschnitt 32 bis
zu dem inneren Umfangsrand 34 des Flansches 22 wärmeverschweißt wird.
In dieser Hinsicht sind die Materialien, aus denen die Bahn 24 und die
obere Oberfläche
des Flansches 22 gebildet sind, vorzugsweise so gewählt, dass
eine Wärmeverschweißung zwischen
den beiden Materialien erzielt werden kann, wenn durch die Befestigungsvorrichtung 30 ausreichend
Wärme und
Druck auf die Bahn 24 und auf den inneren Umfangsrand 34 aufgebracht werden.
Die Rippe 38 des Schalenträgers 12 unterstützt den
Flansch 22 während
des Befestigungs-/Verschweißvorgangs
durch Bereitstellen eines Flansches mit einer festen Versteifung,
um dem Druck standzuhalten, welchen die Befestigungsvorrichtung 30 auf
den Flansch ausübt.
-
Ein
wichtiges Merkmal der vorliegenden Erfindung ist das Vorsehen einer
Vorrichtung zum Heben, d. h. Hochheben oder Anheben, eines Bereichs 40 der
Bahn 24. Der angehobene Bahnbereich 40 ist benachbart
zu dem befestigten Bahnbereich 32 angeordnet, so dass der
angehobene Bereich 40 über einem äußeren Umfangsrand 42 des
Flansches 22 angeordnet ist. In der in 1 dargestellten
Ausführung
weist eine solche Anhebevorrichtung ein Unterstützungsteil 44 auf,
das den angehobenen Bahnbereich 40 über dem äußeren Umfangsrand 42 des Flansches 22 unterstützt. Das
Unter stützungsteil 44 ist
an dem Schalenträger 12 befestigt
und beabstandet den angehobenen Bahnbereich 40 ausreichend von
dem äußeren Umfangsrand 42 des
Flansches 22, so dass die Bahn abgeschnitten werden kann, ohne
den Flansch zu beschädigen.
-
Obwohl 1 einen
speziellen Typ der Anhebevorrichtung darstellt, nämlich das
Unterstützungsteil 44,
das an dem Schalenträger 12 befestigt ist,
sind verschiedene Alternativen möglich,
vorausgesetzt, dass eine solche alternative Anhebevorrichtung den
angehobenen Bahnbereich 40 ebenfalls ausreichend von dem äußeren Umfangsrand
des Flansches abheben kann, so dass die Bahn abgeschnitten werden
kann, ohne den Flansch zu beschädigen.
Geeignete Alternativen werden nachfolgend in Verbindung mit 2 und 3 behandelt.
-
Die
Vorrichtung 10 weist ferner eine Einrichtung 46 zum
Schneiden der Bahn 24 an dem angehobenen Bereich auf, wodurch
der befestigte Bahnbereich 32 von dem Rest der Bahn 24 abgetrennt
ist, um einen Deckel auf der Schale 12 zu bilden. Die Abschneideinrichtung 46 kann
jede herkömmliche Schneideinrichtung
sein, umfasst jedoch vorzugsweise ein erhitztes Schneidelement,
beispielsweise einen erhitzten Draht oder eine erhitzte Klinge.
Insbesondere wenn es gewünscht
wird, der Schale 14 eine zweite Bahn zuzufügen (z.
B. eine relativ für
Sauerstoff undurchlässige
Folie), wird es auch bevorzugt, dass die Bahn 24 aus einem
wärmeschrumpfbaren Material
besteht. Auf diese Weise wird, wenn der angehobene Bahnbereich 40 abgeschnitten
ist, der Bereich der Bahn zwischen dem inneren Umfangsrand 34 und
dem Umfang 50, an dem die Bahn abgeschnitten wird, auf
den inneren Umfangsrand 34 zurück geschrumpft, wodurch der äußere Umfangsrand 42 des
Flansches 22 für
das nachfolgende Aufbringen einer zweiten Bahn auf die Schale 14 freigelegt wird.
Alternativ kann, wenn die Abschneideinrichtung 46 nicht
erhitzt und die Bahn 24 auf einem wärmeschrumpfbaren Material gebildet
ist, der Bereich der Bahn zwischen dem befestigten Bereich 32 und
dem abgeschnittenen Umfang 50 geschrumpft werden, indem
der Bereich 32 erhitzt wird, z. B. durch erhitzte Luft
oder erhitztes Wasser, nachdem der befestigte Bereich 32 von
dem Rest der Bahn 24 abgeschnitten ist.
-
Es
ist jedoch so zu verstehen, dass es nicht erforderlich ist, dass
die Bahn 24 wärmeschrumpfbar ist.
Statt dessen kann der abgeschnittene Umfang 50 einfach
dicht genug an dem befestigten Bahnbereich 32 ausgeführt werden,
dass ein ausreichender äußerer Umfangsrand 42 des
Flansches 22 für
die Befestigung einer zweiten Bahn freigelegt wird. Ferner würde es,
wenn keine zweite Bahn auf den äußeren Umfangsrand
des Flansches aufgebracht wird, auch nicht erforderlich sein, dass
die Bahn 24 wärmeschrumpfbar
ist. Es ist jedoch bevorzugt, dass die Bahn 24 wärmeschrumpfbar
ist und dass die Abschneideinrichtung 46 ein erhitztes
Schneidelement ist, weil diese Ausführung einen automatisierten, kontinuierlichen
Verpackungsvorgang erleichtert.
-
Sowohl
die Befestigungseinrichtung 30 als auch die Abschneideinrichtung 46 können jede
gewünschte
Form aufweisen, weisen jedoch vorzugsweise die Form eines geschlossenen
Rings auf (von oben gesehen). Bevorzugter weisen die Einrichtungen 30 und 46 die
Form eines geschlossenen Rings auf, der im Wesentlichen der Form
des Flansches 22 gleicht.
-
In
einer bevorzugten Ausführung
weist die Vorrichtung 10 einen Mechanismus zum zumindest teilweisen
Evakuieren der Schale 14 von Luft und zum darauffolgenden,
zumindest teilweisen Füllen der
Schale mit einem Gas, das einen niedrigeren Sauerstoffgehalt als
Luft hat, d. h. „Spülen„. Wie
in 1 dargestellt ist, weist ein solcher Mechanismus eine
obere Vakuumkammer 52, eine untere Vakuumkammer 54,
Vakuumanschlüsse 56 und
Spülanschlüsse 58 auf.
An einem gewünschten
Punkt in dem Prozess werden die obere Kammer und die untere Kammer 52 und 54 verbunden,
um eine luftdichte Umschließung
zu bilden, indem die jeweiligen Kanten 60 und 62 zusammengebracht
werden, wie es dargestellt ist. Ein auffälliges Ergebnis des Schließens der
Kammern 52 und 54 auf diese Art und Weise ist,
dass zwischen den Kanten 60 und 62 der Kammern 52 und 54 dieser
Teil der Bahn zusammengepresst wird, wie es dargestellt ist.
-
Nachdem
die Kammer geschlossen ist, wird das gewünschte Vakuum über die
Anschlüsse 56 erzeugt
und darauf wird über
die Anschlüsse 58 das gewünschte Gas
oder das gewünschte
Gasgemisch in die sich ergebende Umschließung eingeleitet. Während des
Evakuierungsschritts kann jede gewünschte Luftmenge aus der Umschließung entfernt werden,
z. B. eine Menge, die von 1 bis 99,999 Volumenprozent reicht. Typischer
reicht die Menge der entfernten Luft von etwa 99% bis etwa 99,999%
und am typischsten von etwa 99,5% bis etwa 99,99%. Bevorzugte Gase
zum Spülen über die
Anschlüsse 58 sind
Kohlendioxid, Inertgase, wie Stickstoff oder Argon und Gemische
solcher Gase. Als ein Ergebnis der Evakuierung und des Spülens hat
der Hohlraum 18 der Schale 14, wie er durch den
Deckel abgedeckt ist, vorzugsweise weniger als 1% Sauerstoff (Volumenprozent),
vorzugsweise weniger als 0,1% Sauerstoff und am bevorzugtesten 0,05%
Sauerstoff (Volumenprozent), wobei die Ausgleichsfüllung ein
Gas oder ein Gemisch von Gasen, beispielsweise eine Mischung von
Kohlendioxid und Stickstoff ist.
-
Nachdem
nun die Verpackungsvorrichtung 10 beschrieben ist, wird
ein bevorzugtes Verfahren der Verwendung dieser Vorrichtung für das Verpacken
eines Produktes gemäß der vorliegenden
Erfindung erläutert.
Zuerst wird die Schale 14 auf den Schalenträger 12 geladen
und das Lebensmittelprodukt 20 in herkömmlicher Weise in den Hohlraum 18 der
Schale 14 eingebracht. Die Walzen 26 und 28 positionieren
dann in Verbindung mit den Führungswalzen 27 und 29 die
Folienbahn 24 über
der Schale 14, so dass ein Bereich der Bahn an dem Flansch 22 befestigt
werden kann. Genauer ausgedrückt
befestigt die Befestigungsvorrichtung 30 den Bereich 32 der Bahn 24 an
dem inneren Umfangsrand des Flansches 22, um im Wesentlichen
das Lebensmittelprodukt 20 zwischen der Schale 14 und
dem befestigten Bereich 32 der Bahn einzuschließen. Die
Befestigungsvorrichtung 30 ist in vertikaler Richtung bewegbar
und bewegt sich nach unten, wie es durch die Pfeile in 1 dargestellt
ist, bis sie mit dem inneren Umfangsrand 34 in Kontakt
kommt, um den Befestigungsvorgang zu bewirken. Nachdem der Bereich 32 der
Bahn 24 an dem Flansch 22 befestigt und von dem
Rest der Bahn abgeschnitten ist, bewegt sich die Befestigungsvorrichtung
nach oben, d. h. von dem Flansch 22 weg, um es der mit
einem Deckel versehenen Schale 14 zu erlauben, zu einem
anderen Schritt des Verpackungsvorgangs bewegt zu werden und um
es einer anderen mit einem Produkt beladenen Schale zu erlauben,
den Platz der Schale 14 einzunehmen.
-
Entweder
unmittelbar bevor oder unmittelbar nachdem der vorher beschriebene
Befestigungsschritt erfolgt, wird ein Bereich 40 der Bahn 24 durch das
Unterstützungsteil 44 über den äußeren Umfangsrand 42 des
Flansches 22 angehoben. Wie dargestellt, befindet sich
der angehobene Bahnbereich 40 unmittelbar neben dem befestigten
Abschnitt 32. Der angehobene Bahnbereich 40 wird
dann bei 50 durch die Befestigungsvorrichtung 46 abgeschnitten und
dadurch wird der befestigte Bahnbereich 32 von dem Rest
der Bahn 24 getrennt. Die Befestigungsvorrichtung 46 ist
vertikal bewegbar und bewegt sich nach unten, wie es durch die Pfeile
in 1 angezeigt ist, bis sie mit dem angehobenen Bahnbereich bei 50 in
Kontakt kommt, um den Befestigungsvorgang zu bewirken. Danach wird
die Befestigungsvorrichtung 46 in die in 1 dargestellte
Startposition zurückgezogen.
Der befestigte und getrennte Bahnbereich 32 wird dann zu
einem Deckel für
die Schale 14, wodurch das Lebensmittelprodukt 20 vollständig eingeschlossen
wird. 1 zeigt die Bahn 24 über dem Flansch 22 abgeschnitten,
um auf dem äußeren Umfangsrand
des Flansches Platz für
das Befestigen einer zweiten Bahn oder eines zweiten Deckels an der
Schale zu lassen.
-
Bedeutsam
ist, dass das Unterstützungsteil 44 den
Bahnbereich 40 vor dem Schritt des Abschneidens der Bahn
anhebt. Auf diese Weise ist es eine relative einfache Angelegenheit,
eine Beschädigung
des Flansches 22 während
des Abschneidens der Bahn zu vermeiden. Das erfolgt durch ein solch ausreichendes
Beabstanden des angehobenen Bahnbereichs 40 von dem äußeren Umfangsrand 42 des
Flansches 22, dass das Ende 64 der Befestigungsvorrichtung 46 nicht
mit dem Flansch in Kontakt kommt oder den Flansch in anderer Weise
beschädigt,
während
die Bahn abgeschnitten wird. Der Abstand des angehobenen Bahnbereichs 40 über dem äußeren Umfangsrand 42 des
Flansches wird durch die Höhe
des Unterstützungsteils 44 über der Rippe 38 des
Schalenträgers 34 bestimmt.
Das Ausmaß,
in welchem der Bahnbereich 40 von dem äußeren Umfangsrand 42 des
Flansches beabstandet werden muss, hängt von einer Anzahl von Faktoren ab,
einschließend:
- 1. von der maximalen Abwärtsbewegung und der Toleranz
der Befestigungsvorrichtung 46, wenn sie sich durch jeden
Zyklus bewegt,
- 2. von dem Grad, in dem sich die Bahn 24 verbiegt,
wenn sie abgeschnitten wird, und
- 3. ob die Befestigungsvorrichtung 46 ein erhitztes Element
ist, welches die Bahn durch Brennen einer Öffnung dadurch bei 50 abtrennt.
In diesem Fall kann die Befestigungsvorrichtung 46 den Flansch 22 beschädigen, selbst
wenn das Ende 64 den Flansch 22 nicht berührt, zum
Beispiel durch Verbrennen, Versengen oder Schmelzen des Flansches,
wenn das Ende 64 zu dicht an den Flansch herankommt. Dadurch
ist ein größerer Abstand
zwischen dem angehobenen Bahnbereich 40 und dem äußeren Umfangsrand 42 des Flansches
erforderlich, als in dem Fall, wenn die Befestigungsvorrichtung 46 nicht
erhitzt ist, z. B. wenn sie ein geschärftes Schneidelement ist.
-
Wie
vorher angeführt,
ist die Bahn 24 vorzugsweise wärmeschrumpfbar und der befestigte und
abgetrennte Bereich 32, d. h. der Deckel, ist vorzugsweise
ausreichend erhitzt, um zu bewirken, dass der Bereich zwischen dem
inneren Umfangsrand 34 und dem Umfang 50, bei
dem die Bahn abgeschnitten wird, auf den inneren Umfangsrand 34 zurück schrumpft,
wodurch der äußere Umfangsrand 42 des Flansches 22 für das nachfolgende
Aufbringen einer zweiten Bahn auf die Schale 14 frei liegt.
Das Erhitzen kann durch eine Vielzahl von Verfahren erfolgen. So
kann zum Beispiel nach dem in 1 dargestellten
Verpackungsvorgang die mit einem Deckel versehene Schale 14 mit
dem Produkt 20 darin durch einen Schrumpftunnel transportiert
und heißer
Luft ausgesetzt werden, oder weniger vorteilhaft, heißem Wasser
bei einer Temperatur, die ausreichend hoch ist, um die gewünschte Schrumpfungsgröße zu erzeugen.
Bevorzugter ist die Abschneidevorrichtung 46 ein erhitztes
Element, z. B. eine Wärme-Schneideinrichtung,
beispielsweise ein heißer
Draht oder ein erhitztes Messer, das nach dem Abschneiden der Bahn
ausreichend Wärme
aufbringt, um den Bereich der Bahn außerhalb des inneren Umfangsrands 34 zu
schrumpfen.
-
Vorzugsweise
weist das Verfahren vor dem Befestigen der Bahn 24 an dem
Flansch 22 den Schritt des wenigstens teilweise Evakuierens
der Schale 14 von Luft und darauf das wenigstens teilweise
Füllen
der Schale mit einem Gas, das einen niedrigeren Sauerstoffgehalt
als Luft hat, auf. Das erfolgt durch Verbinden der oberen Kammer 52 und
der unteren Kammer 54, um eine im Wesentlichen luftdichte
Umschließung
zu bilden, wie es in 1 dargestellt ist. Darauf wird
ein gewünschtes
Vakuum durch die Anschlüsse 56 durch
Absaugen erzeugt und ein gewünschtes
Gas oder ein Gemisch von Gasen wird durch die Anschlüsse 58 eingeleitet,
wie es vorher beschrieben ist. Danach werden die vorher beschriebenen
Schritte des Befestigens, Anhebens und Abschneidens der Bahn ausgeführt. Auf
diese Weise kann das Lebensmittelprodukt 20 zum Versand
kommen und in einer Atmosphäre
gelagert werden, die ideal dazu geeignet ist, die Regallebensdauer
dieses speziellen Produkts zu maximieren.
-
Das
Verfahren gemäß der vorliegenden
Erfindung ist vorzugsweise ein kontinuierlicher Prozess mit einer
das Produkt enthaltenden Schale hinter einer anderen, mit einem
Deckel, der darauf in der vorher beschriebenen Art und Weise aufgebracht
wird. Die Walzen 26 und 28 wickeln die Bahn 24 über jeden
solchen Verpackungszyklus ab bzw. auf, um kontinuierlich einen neuen
Abschnitt der Bahn bereitzustellen, von dem ein Bereich befestigt
und abgeschnitten werden kann. Die Führungswalzen 27 und 29 halten
die Bahn 24 während
des Befestigungs-/Abschneideprozesses in einer Position über der
Schale 14 und darauf bewegen die Walzen 26 und 28 die
Bahn weiter vorwärts,
wobei eine neue, ein Produkt enthaltende Schale in die Position
bewegt wird, die in 1 dargestellt ist.
-
Nun
auf 2 Bezug nehmend, in welcher Komponenten, die mit
den in 1 dargestellten identisch sind, gleiche Bezugszahlen
aufweisen, wird eine alternative Vorrichtung zum Anheben der Bahn beschrieben.
In der Verpackungsvorrichtung 66 weist die Anhebevorrichtung
ein bewegliches Unterstützungsteil 68,
das den angehobenen Bahnbereich 40 über dem äußeren Umfangsrand 42 der
Schale 14 unterstützt,
auf. Der Schalenträger 70 ist
dazu ausgestaltet, das bewegliche Unterstützungsteil 68 über die Öffnungen 72 aufzunehmen.
Das Unterstützungsteil 68 ist
durch die Öffnungen 72 nach
oben bewegbar, um den Bereich 40 der Bahn 24 an
jedem gewünschten
Punkt in dem Verpackungsprozess anzuheben, wie es in 2 dargestellt
ist. Ein solcher Punkt liegt vorzugsweise kurz vor dem Abschneiden der
Bahn 24 durch die Abschneidevorrichtung 46 vor. Das
bewegliche Unterstützungsteil 68 hat
die gleiche Funktion wie das feststehende Unterstützungsteil 44, nämlich ein
solches ausreichendes Beabstanden des äußeren Umfangsrands 42 des
Flansches 22, dass das Ende 64 der Abschneidevorrichtung 46 nicht
mit dem Flansch in Kontakt kommt oder in anderer Weise den Flansch
beschädigt,
während
die Bahn abgeschnitten wird. Nachdem die Bahn abgeschnitten ist, wird
das bewegliche Unterstützungsteil 68 auf
eine Position (nicht dargestellt) zurückgezogen, die sich unter dem
Schalenträger 70 befindet,
so dass der Schalenträ ger
und die mit einem Deckel versehene Schale 14 zu einem weiteren
Schritt in dem Verpackungsprozess transportiert werden können.
-
Wie
in 2 dargestellt ist, sind die obere Vakuumkammer 52 und
die untere Vakuumkammer 54 geschlossen worden, um eine
im Wesentlichen luftdichte Umschließung zu bilden, um das Evakuieren
und/oder das Spülen
zu erleichtern, wie es vorher beschrieben ist. Der Schalenträger 70 erstreckt
sich von der Umschließung
nach außen,
so dass die Kanten 60 und 62 der jeweiligen Kammern 52 und 54 sowohl
den Schalenträger
und die Bahn 24 dazwischen zusammendrücken, wenn die Vakuumkammer
geschlossen ist.
-
Wenn
es gewünscht
wird, könnte
die Vorrichtung 66 verändert
werden, um es der unteren Vakuumkammer 54 zu erlauben,
die Funktion des beweglichen Unterstützungsteils 68 zu
erfüllen
und dieses dadurch überflüssig zu
machen. Das kann durch ein solches Anpassen des Schalenträgers 70 erfolgen, dass
es der Kante 62 der unteren Vakuumkammer 54 erlaubt
wird, sich ausreichend nach oben zu erstrecken, um den Bahnbereich 40 über den äußeren Umfangsrand 42 anzuheben,
wenn die Vakuumkammer geschlossen ist.
-
Nun
auf 3 Bezug nehmend, in welcher Komponenten, die mit
den in 1 dargestellten identisch sind, gleiche Bezugszahlen
aufweisen, wird eine andere alternative Vorrichtung zum Anheben der
Bahn beschrieben. Die Verpackungsvorrichtung 74 weist als
Anhebevorrichtung einen Vakuummechanismus 76 auf, z. B.
Saugschalen, zum Ziehen des angehobenen Bahnbereichs 40 über den
Umfangsrand des Flansches 42 der Schale 14, die
durch den Schalenträger 78 gehalten
wird. Als eine Alternative zur Verwendung von Saugschalen könnte eine Druckdifferenz
zwischen der oberen Vakuumkammer 52 und der unteren Vakuumkammer 54 verwendet werden,
um die Bahn anzuheben. In diesem Fall wird, nachdem die obere Vakuumkammer 52 und
die untere Vakuumkammer 54 geschlossen sind, der Druck
in der oberen Kammer 52 ausreichend niedriger als in der
unteren Kammer 54 gebildet, um durch den höheren Druck
unter der Bahn als über
der Bahn den Bereich 40 der Bahn 24 über den äußeren Umfangsrand 42 des
Flansches 22 anzuheben.
-
Wie
bei der in 2 dargestellten Ausführung sind
die obere Vakuumkammer 52 und die untere Vakuumkammer 54 geschlossen
worden, um eine im Wesentlichen luftdichte Umschließung zu
bilden. Der Schalenträger 78 erstreckt
sich von der Umschließung
nach außen,
so dass die Kanten 60 und 62 der jeweiligen Kammern 52 und 54 sowohl
den Schalenträger
als auch die Bahn 24 dazwischen zusammendrücken, wenn
die Vakuumkammer geschlossen ist.
-
Nun
auf 4 Bezug nehmend, wird eine Vorrichtung 80 zum
Aufbringen eines zweiten Deckels auf die Schale 14 beschrieben.
Die Vorrichtung 80 weist einen Mechanismus (nicht dargestellt)
zum Positionieren einer zweiten Materialbahn 82 über der Schale 14,
eine Vorrichtung 84 zum Befestigen eines Bereichs 86 der
zweiten Bahn 82 an dem äußeren Umfangsrand 42 des
Flansches 22 und eine Vorrichtung 88 zum Trennen
des befestigten Bahnbereichs 86 von dem Rest der zweiten
Bahn 82 auf. Der Positionierungsmechanismus kann den Positionierungsmechanismen
gleichen, die in den 1 bis 3 dargestellt
sind, und weist vorzugsweise ein Walzenpaar (nicht dargestellt)
auf, welches die zweite Bahn 82 abwickelt bzw. aufwickelt,
zusammen mit einem Führungswalzenpaar
(nicht dargestellt), welches die Bahn über der Schale 14 positioniert.
Die Befestigungsvorrichtung 84 und die Abschneidevorrichtung 88 gleichen
vorzugsweise der Befestigungsvorrichtung 30 und der Abschneidevorrichtung 46,
wie sie vorher beschrieben sind.
-
Nachdem
von der Bahn 24 auf die Schale 14 (entweder durch
die Vorrichtung 10, 66 oder 74) ein erster
Deckel 94 aufgebracht wurde, wie es vorher beschrieben
ist, wird die mit einem Deckel versehene Schale durch den Schalenträger 90 zu
der Vorrichtung 80 transportiert. Der Schalenträger 90 kann
der gleiche Schalenträger
sein, auf dem der Deckel 94 auf die Schale 14 aufgebracht wurde
(d. h. entweder der Schalenträger 12, 70 oder 78),
oder es könnte
ein anderer Schalenträger
sein. Bei der Vorrichtung 80 wird die zweite Bahn 82 über der
Schale 14 positioniert und der Bereich 86 davon
wird an dem äußeren Umfangsflansch 42 befestigt.
Der befestigte Bereich 86 wird dann von dem Rest der zweiten
Bahn 82 abgetrennt, um dadurch einen zweiten Deckel auf
der Schale 14 zu bilden.
-
Nun
auf 5 Bezug nehmend, wird eine Verpackung mit zwei
Deckeln 96, die gemäß den vorher
beschriebenen Verfahren und der Vorrichtung der vorliegenden Erfindung
vorbereitet wurden, beschrieben. Der obere Deckel 98, der
von der zweiten Bahn 82 abgeschnitten wird, wenn der Bahnbereich 86 befestigt
wird, ist an dem äußeren Umfangsrand 42 des Flansches 22 der
Schale 14 befestigt. Der Deckel 94 (dargestellt
durch eine gestrichelte Linie und von der Bahn 24 abgeschnitten)
wird an dem inneren Umfangsrand 34 befestigt und ist unter
dem Deckel 98 auf dem Flansch 22 positioniert.
Das Lebensmittelprodukt 20 ist innerhalb der Schale 14 somit
durch die Deckel 94 (der am nächsten zu dem Produkt 20 angeordnet
ist) und 98 umschlossen.
-
Der
Deckel 94, d. h. die Bahn 24, ist vorzugsweise
aus einem Material gebildet, das sauerstoffdurchlässiger ist,
als das Material, aus welchem der Deckel 98, d. h. die
zweite Bahn 82, gebildet ist. Bevorzugter ist die Bahn 24 aus
einem relativ sauerstoffdurchlässigen
Material gebildet, während
die zweite Bahn 82 aus einem relativ sauerstoffundurchlässigen Material
gebildet ist.
-
Die
Bahn 24 ist vorzugsweise eine Folie, die wärmeverformbar,
oder bevorzugter, streckbar ist, z. B. streck-ausgerichtet und wärmeschrumpfbar,
und sie kann aus jedem Material gebildet sein, das eine ausreichende
Sauerstoffdurchlässigkeit
aufweist (wie es nachfolgend beschrieben wird) und die sicher mit
dem Flansch 22 der Schale 14 versiegelt und verbunden
werden kann. Beispiele für solche
Materialien sind z. B. Äthylen/Vinylazetat-Kopolymer
(EVA), Äthylen/Butylacrylat-Kopolymer,
Polyäthylen-Homopolymer
und Kopolymere wie beispielsweise Äthylen/Alpha-Olefin-Kopolymere,
Ionomere, usw. Das Äthylen/Alpha-Olefin-Kopolymer
kann entweder heterogen oder homogen sein. Das bedeutet, Äthylen/Alpha-Olefine,
die durch die herkömmliche
Ziegler-Natta-Katalyse gebildet sind, sind heterogene Kopolymere,
wie zum Beispiel lineares Polyäthylen
mit niedriger Dichte (LLDPE), während
Kopolymere mit Ein-Stellen-Katalysierung,
beispielsweise solche, die mittels der Metallocen-Katalysator-Technologie
gebildet werden, ihrer Natur nach homogen sind, wobei alle in den
Schutzumfang der Erfindung fallen. Ferner kann die Bahn 24 eine
einschichtige oder eine mehrschichtige Folie sein, die andere Schichten
für andere
gewünschte
Zwecke aufweist, beispielsweise hinsichtlich Widerstandsfähigkeit
gegenüber
Fehlbehandlung, Wärmeverschweißbarkeit,
optischer Eigenschaften, Festigkeit, verbesserter Sauerstoffdurchlässigkeit,
usw. Im Fall einer mehrschichtigen Folie kann jede geeignete Herstellungstechnologie für die Folie
verwendet werden, wie zum Beispiel Koextrusion, Laminierung, Extrusionsbeschichtung usw.
Eine beispielhafte Folienstruktur für die Bahn 24 ist
EVA/LLDPE/EVA/LLDPE/EVA. Eine solche Folie ist vorzugsweise koextrudiert
und streck-ausgerichtet. Die Folie kann durch elektronische oder
chemische Mittel vernetzt sein.
-
Wenn
das Lebensmittelprodukt 20 ein Frisch-Rotfleischprodukt
ist, lässt
die Bahn 24 vorzugsweise wenigstens 1000 cm3 Gas
(Sauerstoff) pro Quadratmeter des Material in einem Zeitraum von
24 Stunden bei einer Atmosphäre
und bei einer Temperatur von 22,8°C
(73°F) eintreten.
Bevorzugter lässt
die Bahn 24 wenigstens 5000, noch bevorzugter wenigstens
10000 und am bevorzugtesten wenigstens 100000 cm3 Sauerstoff
pro Quadratmeter des Material in einem Zeitraum von 24 Stunden bei
einer Atmosphäre
und bei einer Temperatur von 22,8°C (73°F) eintreten.
Diese Sauerstoffdurchlässigkeit
ist erwünscht,
so dass, wenn der zweite Deckel 98 (der aus der zweiten
Bahn 82 gebildet ist) abgelöst wird, der Sauer stoff schnell
den Deckel 94 durchdringen und das Frisch-Rotfleischprodukt
mit Sauerstoff anreichert, um das gewünschte „Aufblühen„ zu einer hellroten Farbe
zu erreichen, das von dem Verbraucher mit Frische in Verbindung
gebracht wird.
-
Weiterhin
oder anstelle an sich durchlässig zu
sein, wie es vorher beschrieben ist, kann die Bahn 24 mit
sehr kleinen Löchern
versehen sein und/oder ein oder mehrere größere Löcher haben, durch welche ein „Fleck„ von Material
aufgebracht wird, das eine hohen Grad von Sauerstoffdurchlässigkeit
aufweist (z. B. ein mikroporöses
Material wie zum z. B. nach dem Schmelzspinnverfahren hergestelltes
Polyolefin oder Polyestermaterialien, z. B. TyvekTM von Dupont.
Die Anzahl und/oder die Größe solcher
Löcher
kann so gewählt
werden, dass jedes gewünschte
Niveau von Sauerstoffdurchlässigkeit
erreicht wird.
-
Die
zweite Bahn 82 kann entweder eine geeignete koextrudierte
oder laminierte Folie sein, die im Wesentlichen sauerstoffundurchlässig ist
(wie es nachfolgend beschrieben ist), so dass ein Frisch-Rotfleischprodukt,
das sich in einem Vakuum oder in einer Atmosphäre mit niedrigem Sauerstoffgehalt
in der Verpackung 96 befindet, gegenüber einer Verpackung ohne sauerstoffundurchlässigen Deckel
eine erhöhte
Regalliegezeit besitzt. Die Bahn 82 kann wärmeverformbar
oder streck-ausgerichtet sein und sie kann auch eine einschichtige
oder eine mehrschichtige Folie sein, die andere Schichten für andere
Zwecke aufweist, wie es gewünscht
wird.
-
Die
zweite Bahn 82 ist vorzugsweise im Wesentlichen gasundurchlässig, insbesondere
sauerstoffundurchlässig
und erlaubt vorzugsweise, dass weniger oder gleich bis zu etwa 500
cm3 Sauerstoff, vorzugsweise weniger als
etwa 100 cm3 Sauerstoff, bevorzugter noch
weniger als 50 cm3 Sauerstoff und am bevorzugtesten
weniger als etwa 25 cm3 Sauerstoff pro Quadratmeter
Material in einem Zeitraum von 24 Stunden bei einer Atmosphäre und bei
einer Tempe ratur von 22,8°C
(73°F) durchtreten
können.
-
Geeignete
Materialien, aus denen die zweite Bahn 82 gebildet werden
kann, sind eine oder mehrere Schichten von z. B. Äthylen/Vinylalkohol-Kopolymer
(EVOH), Vinylidenchlorid-Kopolymer (Saran), Polyester und Kopolyester,
Polyamide und Kopolyamide, Polyvinylalkohol, Polyhydroxyaminoäther, Polyalkylenkarbonat,
Gemische der vorher angeführten Materialien
und andere Sauerstoff-Sperr-Materialien, die im Fachgebiet gut bekannt
sind. Eine beispielhafte Folienstruktur für die zweite Bahn 82 ist
Polyamid/Verbinder/Polyamid/EVOH/Polyamid/Verbinder/LLDPE/LLDPE
und oder EVA (wobei „Verbinder„ ein Verbinder
oder eine Klebschicht ist). Eine solche Folien ist vorzugsweise
guss-koextrudiert. Eine alternative Folienstruktur ist eine Saran-beschichtete,
biaxial-ausgerichtete
Polyamidfolie, die klebend auf die folgende koextrudierte Folie
laminiert ist: EVA/LLDPE/PE und/oder PP und/oder EVA.
-
Obwohl
die hier beschriebenen Ausführungen
sich auf die Verpackung von Lebensmitteln mit doppeltem Deckel beziehen,
sollte es klar sein, dass die Merkmale der vorliegenden Erfindung
ohne weiteres auf jede Vorrichtung oder auf jedes Verfahren anwendbar
sind, bei dem es gewünscht
wird, einen flexiblen Deckel auf eine Schale aufzubringen.
-
Es
ist so zu verstehen, dass die Erfindung nicht auf die Illustrationen
eingeschränkt
ist, die hierin beschrieben und dargestellt sind, die als rein illustrativ
für die
besten Ausführungsarten
der Erfindung zu betrachten sind und die in Form, Größe, Anordnung von
Teilen und Einzelheiten des Betriebs modifiziert werden können. Die
Erfindung schließt
hingegen alle solche Modifikationen, die in den durch die Ansprüche definierten
Schutzumfang fallen, ein.