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DE69616386T2 - Reifenlauffläche mit durchflussnuten - Google Patents

Reifenlauffläche mit durchflussnuten

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Publication number
DE69616386T2
DE69616386T2 DE69616386T DE69616386T DE69616386T2 DE 69616386 T2 DE69616386 T2 DE 69616386T2 DE 69616386 T DE69616386 T DE 69616386T DE 69616386 T DE69616386 T DE 69616386T DE 69616386 T2 DE69616386 T2 DE 69616386T2
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DE
Germany
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tread
groove
flow paths
mold
tire
Prior art date
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DE69616386T
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DE69616386D1 (de
Inventor
Edward Schuster
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Goodyear Tire and Rubber Co
Original Assignee
Goodyear Tire and Rubber Co
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Publication date
Application filed by Goodyear Tire and Rubber Co filed Critical Goodyear Tire and Rubber Co
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Publication of DE69616386D1 publication Critical patent/DE69616386D1/de
Publication of DE69616386T2 publication Critical patent/DE69616386T2/de
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  • Mechanical Engineering (AREA)
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  • Tires In General (AREA)
  • Heating, Cooling, Or Curing Plastics Or The Like In General (AREA)

Description

    Technisches Gebiet
  • Diese Erfindung betrifft ein Herstellungverfahren und einen Herstellungsgegenstand, der als ein Reifen bekannt ist, und insbesondere einen Reifenlaufstreifen.
  • Technischer Hintergrund
  • Reifen werden im allgemeinen unter Verwendung eines Verfahrens hergestellt, das von Charles Goodyear erfunden wurde und Vulkanisation genannt wird.
  • Diese Vulkanisation des Reifens vulkanisiert rohe Kautschukkomponenten entweder vor dem Zusammenbau oder danach.
  • Das üblichste Verfahren umfaßt, daß der Reifenmantel und sein Laufstreifenkautschuk in einer Form angeordnet werden, daß Wärme und Druck aufgebracht werden, wodurch das Laufstreifenprofil geformt wird, während gleichzeitig die Reifenanordnung vulkanisiert wird.
  • Ein zweites Verfahren umfaßt, daß der Laufstreifen durch Druck- oder Spritzformen vorgeformt wird, und dann der Laufstreifen auf entweder eine vorbereitete, vorvulkanisierte Karkasse aufgebracht wird, in einem Verfahren, das üblicherweise als Runderneuerung bezeichnet wird, oder der Laufstreifen auf einen neuen vulkanisierten oder nicht vulkanisierten Mantel aufgebracht wird, um einen neuen Reifen herzustellen.
  • Ein gemeinsames Merkmal bei den Laufstreifen für Reifen ist die Verwendung von in Umfangsrichtung durchgehenden sowie sich quer erstreckenden Rillen. Die Form, die diese mit Rillen versehenen Laufstreifenprofile herstellt, weist typischerweise Metallrippen auf, die von dem die Laufstreifenaußenfläche bildenden Abschnitt der Form hervorragen. Diese Metallrippen bilden die Rillen.
  • Wenn der Laufstreifen tiefe Rillen aufweist, stehen diese Metallrippen eine beträchtliche Entfernung nach außen vor. Dies gilt besonders für Schwerlast-LKW- und einige Schneereifen, die bei Personenkraftfahrzeugen verwendet werden. Diese Rillen bildenden Rippen in der Form können als Kautschukdurchflußbegrenzungen wirken. Beispielsweise weist eine in Umfangsrichtung durchgehende Rille eine Metallrippe auf, die sich über 360º erstreckt, wodurch der seitliche Fluß des Laufstreifenkautschuks während des Vulkanisationsverfahrens begrenzt wird.
  • Reifen mit einem Blockelement-Laufstreifenprofil besitzen eine Reihe von sich quer erstreckenden Rillen, die durch Metallrippen gebildet werden, die eine Begrenzung des Kautschukdurchflusses in Umfangsrichtung schaffen können.
  • Für das untrainierte Auge können Reifen mit tiefen Laufstreifen für alle Vorhaben und Zwecke gleichmäßig erscheinen. Gelegentlich müssen die Reifenhersteller wegen hoher Flecke, die während der Formung gebildet werden, etwas von dem Laufstreifen abschleifen. Diese hohen Flecke sind üblicherweise ein Anzeichen für ein viel tieferes Problem, das während des Formungsverfahrens aufgetreten ist. Wenn Rohreifen in die Vulkanisierformen eingesetzt werden, ist es praktisch unmöglich, den Reifen in der Form perfekt auszurichten. Infolgedessen tritt ein potentiell unerwünschtes Massenungleichgewicht des Laufstreifenkautschuks auf, das zu Ungleichförmigkeiten in dem vulkanisierten Laufstreifen führt. Der Laufstreifenkautschuk muß über oder um die Rippe herum fließen, um die Kautschukmasse über den Laufstreifen hinweg auszugleichen. Die Rillen bildenden Formrippen schaffen Dämme, die verhindern, daß der Laufstreifenkautschuk während des Formungsverfahrens gleichmäßig durch das Laufstreifenprofil hindurch fließt. Dies ist besonders während des Druckformungsverfahrens problematisch, da der unvulkanisierte rohe Kautschuk dicke Abschnitte aufweisen kann, die, wenn sie zwischen Metallrillenbildungsrippen und dem darunterliegenden Gürtelpaket der Karkasse eingeschränkt werden, zu einem Laufstreifen führen werden, der in einem Fleck hochdichten Gummi und in einem anderen Fleck Gummi mit geringerer Dichte aufweisen wird. Diese Dichteänderungen beeinflussen die physikalischen Eigenschaften des Laufstreifens, so daß das Leistungsvermögen des Laufstreifens ungleichmäßig sein kann, was eine Tendenz für das Auftreten von Problemen unregelmäßigen Verschleißes, eine Änderung des Hystereseleistungsvermögens und durch Wärme erzeugte Probleme und schlechte Rollwiderstandeigenschaften ergibt. Außerdem bewirkt dieses Problem, daß die Gürtelverstärkung sich verformt oder verbiegt, weshalb die Tiefe des Laufstreifenprofils auf eine ausreichend flache Tiefe begrenzt worden ist, und der Unterprotektor zwischen der Formrippe und dem Gürtel ausreichend dick hergestellt wird, um dieses Problem eines begrenzten Durchflusses zu vermeiden. Dies begrenzt jedoch leicht die Kilometerleistung, die man von einem Laufstreifen erwarten kann. Es können Materialmischungen für eine verlängerte Kilometerleistung entwickelt werden, wenn aber diese Mischungen in tieferen Gleitschutzlaufstreifen angewandt werden können, kann ein noch besseres Kilometerleistungsvermögen realisiert werden, wenn die physikalischen Eigenschaften des Laufstreifens während des Formungsverfahrens gleichmäßig aufrechterhalten werden können.
  • Die US-A-3 727 661 offenbart einen Reifen, der die Merkmale des Oberbegriffes Anspruches 6 zeigt.
  • Es ist ein Ziel der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren zum Bilden eines mit Rillen versehenen Reifenlaufstreifens mit gleichmäßigen physikalischen Eigenschaften zu lehren.
  • Es ist ein weiteres Ziel der Erfindung, einen mit tieferen Rillen versehenen Laufstreifen für einen Reifen mit gleichmäßigen physikalischen Eigenschaften zu offenbaren.
  • Beschreibung der Erfindung
  • Zusammenfassung der Erfindung. Ein Verfahren zum Formen eines Laufstreifens und eines Unterprotektors für einen Reifen umfaßt die Schritte des unabhängigen Anspruches 1.
  • Die Durchflußwege 10 weisen jeweils vorzugsweise eine Längserstreckung PL und eine Breite Pw auf, wie senkrecht zur Länge PL gemessen. Die Breite Pw erstreckt sich quer durch die Formrippe, wobei sie die jeweiligen durch die Formrippe 20 gebildeten Rillenwände schneidet.
  • Bei dem bevorzugten Verfahren umfaßt der Schritte des Bereitstellens einer Form 2 den Schritt, daß mindestens eine Umfangsrillen bildende Formrippe 20 mit einer Vielzahl von Durchflußwegen 10 bereitgestellt wird. Die Rippe 20 weist Seiten zum Formen der Rillenwände auf, die zur Radialrichtung geneigt sind, und eine maximale Rillenspaltlänge GL zwischen benachbarten Durchflußwegen, wobei die Vielzahl von Durchflußwegen die Beziehung 6 · GL ≥ PL ≥ 2 · GL erfüllen.
  • Am stärksten bevorzugt umfaßt das Verfahren die Schritte, daß ein Reifenmantel 7 in die Form 2 zusammen mit dem unvulkanisierten Laufstreifenkautschuk eingesetzt wird, wodurch eine Reifenanordnung 8 gebildet wird, und die Reifenanordnung 8 nach dem Vulkanisieren und Formen der Anordnung 8 aus Laufstreifen 6 und Reifenmantel 7 entfernt wird.
  • Der resultierende Laufstreifen 6, der durch das obige Verfahren gebildet ist, ist ebenfalls beansprucht. Der Laufstreifen 6 weist eine Tiefe D auf, wie von der Basis oder dem Grund der Rille zur Laufstreifenoberfläche gemessen, und mit Gummi gefüllte Durchflußwege 30, die eine Höhe von ungefähr 3 mm aufweisen.
  • Man glaubt, daß es bevorzugt ist, daß die jeweiligen Enden 34, 36 der mit Gummi gefüllten Wege unter einem Winkel 6 von ungefähr 20º relativ zur Radialrichtung geneigt sein sollten und an Stelle 42 eine Distanz GL von ungefähr 5 mm (0,2 Zoll) beabstandet angeordnet sind. Dies verhindert, daß Steine zwischen den Durchflußwegen 30 eingefangen werden.
  • Definitionen. "Aspektverhältnis" des Reifens bezeichnet das Verhältnis seiner Querschnittshöhe (SH) zu seiner Querschnittsbreite (SW) multipliziert mit 100% für den Ausdruck als Prozentsatz.
  • "Asymmetrischer Laufstreifen" bezeichnet einen Laufstreifen, der ein Laufstreifenprofil aufweist, das um die Mittelebene oder Äquatorialebene EP des Reifens nicht symmetrisch ist.
  • "Mantel" bezeichnet die Karkasse, den Gürtelaufbau, Wülste, Seitenwände und alle anderen Bestandteile des Reifens mit Ausnahme des Laufstreifens und des Unterprotektors. Der Mantel kann neuer, unvulkanisierter Kautschuk oder zuvor vulkanisierten Kautschuk sein, um mit einem neuen Laufstreifen ausgestattet zu werden.
  • "Umfangs-" bezeichnet Linien oder Richtungen, die sich entlang des Umfangs der Oberfläche des ringförmigen Laufstreifens senkrecht zur Axialrichtung erstrecken.
  • "Äquatorialebene (EP)" bezeichnet die Ebene, die senkrecht zur Drehachse des Reifens steht und durch die Mitte seines Laufstreifens verläuft.
  • "Aufstandsfläche" bedeutet die Kontaktfläche oder den Bereich des Kontaktes des Reifenlaufstreifens mit einer ebenen Fläche bei einer Geschwindigkeit von Null und unter normaler Last und normalem Druck.
  • "Rille" bezeichnet einen erweiterten Leerraum in einem Laufstreifen, der sich in Umfangsrichtung oder quer um den Laufstreifen herum auf eine gerade, gekrümmte oder zickzackartige Weise erstrecken kann.
  • "Quer" bezeichnet eine axiale Richtung.
  • "Nettokontaktfläche" bezeichnet die Gesamtfläche von mit dem Boden in Kontakt stehenden Elementen zwischen definieren Begrenzungskanten dividiert durch die Bruttofläche zwischen den Begrenzungskanten, wie um den gesamten Umfangs des Laufstreifens herum gemessen.
  • "Netto-zu-Brutto-Verhältnis" bezeichnet die Gesamtfläche von mit dem Boden in Kontakt stehenden Laufstreifenelementen zwischen den Seitenkanten um den gesamten Umfang des Laufstreifens herum dividiert durch die Bruttofläche des gesamten Laufstreifens zwischen den Seitenkanten.
  • "Nicht richtungsgebundener Laufstreifen" bezeichnet einen Laufstreifen, der keine bevorzugte Vorwärtslaufrichtung aufweist und der nicht an einem Fahrzeug in einer besonderen Radposition oder -positionen angeordnet werden muß, um sicherzustellen, daß das Laufstreifenprofil mit der bevorzugten Laufrichtung ausgerichtet ist. Im Gegensatz dazu weist ein richtungsgebundenes Laufstreifenprofil eine bevorzugte Laufrichtung auf, die eine besondere Radpositionierung erfordert.
  • "Axial" und "in Axialrichtung" bezeichnet Linien oder Richtungen, die parallel zur Drehachse des Reifens verlaufen.
  • "Luftreifen" bezeichnet ein laminiertes mechanische Bauelement mit im allgemeinen torusförmiger Gestalt (gewöhnlich ein offener Torus) mit Wülsten und einem Laufstreifen und aus Kautschuk, Chemikalien, Gewebe und Stahl oder anderen Materialien hergestellt. Wenn er auf dem Rad eines Kraftfahrzeugs aufgezogen ist, enthält der Reifen das Fluid, das die Fahrzeuglast trägt und über seinen Laufstreifen Traktion liefert.
  • Vorvulkanisierte Komponente bezeichnet eine Komponente, die vor dem Zusammenbau mit anderen unvulkanisierten Komponenten zumindest teilweise vulkanisiert wird.
  • "Radial" und "in Radialrichtung" bezeichnet Richtungen radial zur Drehachse des Reifens.
  • "Austauschlaufstreifen" bezeichnet, wie hierin verwendet, entweder einen "formvulkanisierten" oder vorgeformten und vorvulkanisierten Laufstreifen.
  • "Runderneuern" bezeichnet das Verfahren des Erneuerns eines Reifens mit verschlissenem Laufstreifen, indem der alte Laufstreifen entfernt und dieser durch einen vorvulkanisierten Laufstreifen oder einen "formvulkanisierten" Laufstreifen ersetzt wird.
  • "Laufstreifen" bezeichnet eine in einer Form hergestellte Kautschukkomponente, die, wenn sie mit einem Reifenmantel verbunden ist, denjenigen Abschnitt des Reifens umfaßt, der in Kontakt mit der Straße gelangt, wenn der Reifen normal aufgepumpt und normal belastet ist.
  • "Rippe" bezeichnet einen sich in Umfangsrichtung erstreckenden Gummistreifen auf dem Laufstreifen, der durch mindestens eine Umfangsrille und entweder eine zweite derartige Rille oder eine Seitenkante definiert ist, wobei der Streifen quer durch Rillen mit voller Tiefe unterteilt ist.
  • "Einschnitt" bezeichnet kleine Schlitze, die in die Laufstreifenelemente des Reifens eingeformt sind und die Laufstreifenoberfläche unterteilen und die Traktion verbessern.
  • "Laufstreifenelement" oder "Traktionselement" bezeichnet eine Rippe oder ein Blockelement.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnungen:
  • Fig. 1 ist eine abgewickelte fragmentarische Draufsicht einer Reifenform gemäß der Erfindung, die die hervorragenden Rippen zum Bilden von Umfangsrillen zeigt.
  • Fig. 2 ist eine Querschnittsansicht einer Rippe, genommen längs der Linie 2-2 von Fig. 1.
  • Fig. 3 ist eine abgewickelte fragmentarische Ansicht eines Laufstreifens einer ersten Ausführungsform, der gemäß dem erfinderischen Verfahren unter Verwendung der Form von Fig. 1 gebildet ist.
  • Fig. 4 ist eine Querschnittsansicht des Laufstreifens, genommen entlang einer Rillenlänge längs der Linien 4-4 von Fig. 3.
  • Fig. 5 ist eine Querschnittsansicht des Laufstreifens, genommen entlang einer Rillenbreite längs der Linien 5-5 von Fig. 3.
  • Fig. 6 ist eine abgewickelte fragmentarische Draufsicht einer Reifenform gemäß der Erfindung, die die hervorragenden Rippen zum Bilden von Quer- sowie Umfangsrillen zeigt.
  • Fig. 7 ist eine Querschnittsansicht einer Rippe, genommen längs der Linie 7-7 von Fig. 6.
  • Fig. 8 ist eine abgewickelte fragmentarische Ansicht eines Laufstreifens einer zweiten Ausführungsform, der gemäß dem erfinderischen Verfahren unter Verwendung der Form von Fig. 5 gebildet ist.
  • Fig. 9 ist eine Querschnittsansicht des Laufstreifens, genommen entlang einer Rillenlänge längs der Linien 9-9 von Fig. 8.
  • Fig. 10 ist eine Querschnittsansicht des Laufstreifens, genommen entlang einer Rillenbreite längs der Linien 10-10 von Fig. 8.
  • Detaillierte Beschreibung der Erfindung. In Fig. 1 ist ein Abschnitt einer Form 2 gezeigt, wobei der veranschaulichte Abschnitt ein Profil zum Bilden eines Laufstreifens für einen Reifen zeigt, wobei der Laufstreifen einen Laufstreifen vom Rippentyp aufweist.
  • Lamellen 5 sind in der Form 2 angeordnet, um Einschnitte zu bilden. Rippen 20 werden angewandt, um Rillen 40 zu bilden. Ausnehmungen 22 zwischen den Rippen 20 werden dazu verwendet, die Laufstreifenelemente, wie beispielsweise Rippen 50, Blöcke oder Stollen 52, zu bilden.
  • Mit besonderer auf die Rippen 20 gezogenen Aufmerksamkeit sind eine Vielzahl von Öffnungen gezeigt, die nachstehend als "Durchflußwege" 10 bezeichnet werden. Diese Durchflußwege 10 erstrecken sich quer durch die Formrippen 20, wobei sie offene Durchflußkanäle zwischen benachbarten Laufstreifenblöcke 52 oder Rippen 50 bildende Ausnehmungen 22 in der Form 2 schaffen. Diese Durchflußwege 10 sind in der Länge PL längs der Richtung der den Rillenweg bildenden Rippe 20 verlängert.
  • In Fig. 2 ist eine Querschnittsansicht der Rippe 20 mit Durchflußwegen 10 gezeigt.
  • Die Rippen 20 stehen von der Laufstreifenelemente bildenden Ausnehmung 22 nach außen vor. Die Vorzüge der Erfindung sind gleichermaßen im gesamten Bereich von Rillentiefen festzustellen, die gegenwärtig bei Reifen verwendet werden, und machen es tatsächlich möglich, diese Rillen noch zu vertiefen, um Laufstreifen zu ermöglichen, die so tief wie 32 mm (40/32 Zoll eines Zolls) sind. Die Rippe 20, die die Rille bildet, schafft eine Durchflußbegrenzung des Kautschuks während des Formens. Herkömmlich weist der Reifen bei Schwerlast-LKW-Reifen einen minimalen Stärkebetrag des Unterprotektors 54 zwischen der äußersten Oberfläche des Verstärkungsgürtelaufbaus 60 und der Basis oder dem Grund 44 der Rillen 40 auf. Zu Zwecken des Laufstreifengummiflusses in der Form und des Gürtelkordschutzes weist dieser Unterprotektor 54 eine Maßdicke Ut auf, die gewöhnlich bei ungefähr 6 mm (8 / 32 Zoll) gehalten wird.
  • Wenn Rohreifen 4 in die Vulkanisierformen eingesetzt werden, ist es praktisch unmöglich; den Reifen 4 in der Form 2 perfekt auszurichten. Infolgedessen tritt ein potentiell unerwünschtes Massenungleichgewicht von Laufstreifenkautschuk auf, das zu Ungleichförmigkeiten im vulkanisierten Laufstreifen 6 führt. Der Laufstreifenkautschuk muß über oder um die Rippe 20 herum fließen, um die Kautschukmasse über den Laufstreifen hinweg auszugleichen. Wenn der Unterprotektor 54 dünner wird, nimmt die Begrenzung des Kautschukdurchflusses wesentlich zu. Die Anmelderin hat herausgefunden, daß örtliche Zunamen des Unterprotektors 54 erreicht werden können, indem eine Vielzahl von offenen Durchflußwegen 10 verwendet wird, die die Rippen 20 vollständig kreuzen können.
  • Idealerweise sind die Durchflußwege 10 Kerben, die in die Formrippe 20 in einer Distanz t von 3 mm (4/32 Zoll) von der Spitze 11 der Formrippe 20 geschnitten werden, wie es in Fig. 2 gezeigt ist. Dies schafft eine Durchgang für den rohen Laufstreifenkautschuk, um von der einen Seite der Formrippe 20 zur anderen Seite zu fließen, und führt, wie es in Fig. 3 gezeigt ist, zu einem mit Gummi gefüllten Durchflußweg 30 in der Basis 44 der Rille 40, die durch die Formrippe 20 gebildet werden. Diese Tiefe von 3 mm (4/32 Zoll) wird für einen Laufstreifen eines gelenkten Reifen eines LKW als ideal angesehenen, weil dies die erforderliche Austauschlaufstreifentiefe in der Rechtsprechung ist. Dieser mit Gummi gefüllte Durchflußweg wirkt als Laufstreifenverschleißanzeiger für Anwendungen gelenkter Reifen.
  • Bei anderen Anwendungen sind die Laufstreifenverschleißanzeiger auf 1,5 mm (2/32 Zoll) in einem solchen Fall eingestellt, daß die mit Gummi gefüllten Durchflußwege 30 1,5 mm (2/32 Zoll) über der tatsächlich benutzbaren Laufstreifen hervorstehen. Jedoch aufgrund der Tatsache, daß die Durchflußwege 30 derart konstruiert sind, daß sie auch als Steineindringschützer funktionieren, ist dies eine recht übliche Höhe für derartige Merkmale, die gewöhnlich in der Basis der Rillen 40 zu finden sind.
  • Was recht ungewöhnlich ist, ist die Größe und die Beabstandung der mit Gummi gefüllten Durchflußwege. Wie es in Fig. 4 des in der Form hergestellten Reifens gezeigt ist, weist der Querschnitt der Rille 40 Durchflußwege 30 auf, deren Länge PL verlängert ist, wie von der Basis und längs der Länge der Rille, in der sie liegen, gemessen.
  • Der Durchflußweg 30 sollte eine Länge PL aufweisen, die größer als die Distanz 42 zwischen benachbarten Durchflußwegen 30 ist. Der resultierende, mit Gummi gefüllte Durchflußweg weist eine minimale Höhe (Ht) auf, die vorzugsweise auf 3 mm oder 4/32 Zoll über dem Grund 44 der Rille 40 eingestellt ist. Diese Durchflußwege 30 sind vorzugsweise längs einer Rille 40 innerhalb einer Spaltdistanz GL von 50% von PL oder weniger eng beabstandet angeordnet, wie an Stelle 42 gemessen. Wie gezeigt, sind die Enden 34, 36 der Durchflußwege unter einem Winkel θ, θ geneigt, der ungefähr 20º relativ zur Radialrichtung beträgt. Diese stark ansteigenden Enden verhindern das Festhalten von Steinen weiter.
  • Die Verwendung dieser Durchflußwege 30 bietet in den in Umfangsrichtung durchgehenden Rillen 40 die meisten Vorteile. Die Rillen 40 weisen eine Breite Gw auf. Die Durchflußwege 30 weisen eine Breite Pw auf. Wie es in den Fig. 5-10 gezeigt ist, können die Durchflußwege 10, 30 Anbindungsstege ersetzen, die benachbarte Blöcke 52 verbinden, wenn Querrillen 40 in Kombination mit Umfangsrillen 40 verwendet werden, um Blockelemente 52 zu bilden, wobei der Spalt GL zwischen Durchflußwegen in Querrillen eine Rille mit meßbarer voller Tiefe beibehält, die dem Bediener eine weitere Anzeige des verbleibenden nutzbaren Laufstreifens gibt. In jedem Fall kann der vorteilhafte Effekt eines Ausgleichens der Laufstreifenkautschukmenge über das Laufstreifenprofil hinweg, wenn der Laufstreifen 6 in der Form hergestellt wird, durch großzügige Verwendung dieser mit Gummi gefüllten Durchflußwege 30 am besten erreicht werden. Die Zunahme der Querschnittsdurchflußfläche quer durch eine Rillen bildende Formrillenrippe 20 wird als die Zahl von Durchflußwegen 10 (N) mal die Querschnittfläche Ap der Durchflußwege gemessen. Ohne diese Durchflußwege ist die Fläche für den Kautschukdurchfluß unter den Rippen 20 auf die Querschnittfläche des Unterprotektors 54 an dieser Stelle begrenzt. Obwohl die Durchflußwege 30 keine volle Zunahme der Durchflußfläche aufgrund des Spaltes oder an der Stelle 42 ergeben, tragen sie wesentlich zur gleichmäßigen Dichte des Laufstreifen 6 bei, wobei das Auftreten von hohen niedrigen Blöcken 52 und Rippen 50 praktisch beseitigt wird, die in LKW-Reifen 4 üblich sind. Zusätzlich können ebenfalls Steineindringschützer 62 in dem Laufstreifen verwendet werden.
  • Man glaubt, daß, ungeachtet welche Stoffzusammensetzung oder chemische Stoffmischung in der Zukunft entwickelt wird, um die Laufstreifenlebensdauer eines LKW-Reifens zu verbessern oder auszudehnen, die vorliegende Erfindung die nutzbare Lebensdauer des Laufstreifens weiter ausdehnen kann.
  • Ein anderes wichtiges Merkmal des erinderischen Verfahrens zum Herstellen eines tiefen Gleitschutzlaufstreifens 6 ist die Gleichmäßigkeit des Druckes und der Dichte innerhalb einer gegebenen Rippe 50 oder eines Blockelements 52. Dies ist von der insgesamt besseren Gleichförmigkeit des erfinderischen Laufstreifens 6 zu unterscheiden. Direkt unter den Rippen 20 der Form 2 muß Laufstreifenkautschuk zu beiden Seiten hin verdrängt werden, wenn sich die Form 2 schließt. Dieser verdrängte Laufstreifenkautschuk erhöht die Dichte der Gummielemente 50, 52 direkt unter und entlang der Rippen 20, was zu einer noch höheren Dichte oder Spitzenbildung der Laufstreifenkanten 55 neben der durch die Formrippe 20 gebildeten Rille 40 führt. Dieses Phänomen wird durch eine sattel- und muldenartige oder wellige Gürtelverstärkung 60 des in der Form hergestellten Reifens 4 offenkundig. Man glaubt, daß, wenn Reifen aufgepumpt sind und der Laufstreifen verschlissen ist, die Gürtel dazu neigen, gerade zu werden, was bemerkbare hohe und tiefe Punkte bewirkt, die ungleichmäßigen Verschleiß weiter beschleunigen können. Mindestens diese welligen Gürtel sind eine Ungleichförmigkeit, die durch die Verwendung der erinderischen Durchflußwege 10 in den Formrippen 20 beseitigt oder stark minimiert werden kann. Dies bedeutet, daß das Laufstreifenelement 52 oder die Rippe 50, wenn der Reifen 4 normal aufgepumpt und belastet ist, einen höheren Kontaktdruck längs der Laufstreifenkanten 55 zeigen wird. Im Gegensatz dazu werden die mittleren Abschnitte 56 der Laufstreifenelemente 50, 52 einen niedrigeren Druck zeigen. Man glaubt, daß es für einen verbesserten gleichmäßigen Verschleiß vorteilhafter ist, wenn die Blockelemente 52 oder Rippen 50 gleichmäßig belastet werden. Man glaubt ähnlich, daß diese Ungleichförmigkeiten innerhalb der Rippen 50 oder Blöcke 52 eine der Grundursachen des Anfangs von unregelmäßigem Verschleiß, Fersen- und Zehenverschleiß und wellenförmiger Abnutzung sind. Sobald diese beginnen anfangen, schreiten sie rasch fort.
  • Das soll nicht heißen, daß die physikalische Konstruktion eines Laufstreifenprofils keine wichtige Rolle beim Laufstreifenverschleiß spielt, sondern man glaubt, daß der Reifeningenieur ungeachtet des gewählten Laufstreifenprofils versuchen muß, eine gleichmäßige Druckverteilung über die Kontaktfläche oder Aufstandsfläche des Reifens hinweg zu erreichen. Es ist durch Auswahl des Karkass- und Gürtelaufbaus und die Gestalt der Form viel Arbeit für diese Ziele eingesetzt worden. Oftmals würden Ingenieure glatte, mit Laufstreifen versehene Reifen in einer Form herstellen und würden dann als schnelles Mittel, um das Laufstreifenkonzept zu testen, ein Laufstreifenprofil in den Laufstreifen hineinschneiden. Diese geschnitzten Reifen hätten natürlich eine sehr gleichmäßige Laufstreifendichte. Die resultierenden geschnitzten Reifen würden selbstverständlich vielversprechend erscheinen. Es würde eine experimentelle Form angefordert werden, und der in der Form hergestellten Laufstreifen würde enttäuschenderweise unerwartet schlechte Verschleißeigenschaften zeigen. Der einzige Unterschied wäre, daß die geschnitzten Reifen mit einem homogenen Laufstreifen mit einer großen Gleichmäßigkeit der Materialeigenschaften hergestellt wären und der in der Form hergestellte Laufstreifen Ungleichförmigkeiten der Materialeigenschaften aufwiese, die infolge des Formungsprozesses hinzugefügt werden würden.
  • Fachleute werden leicht feststellen, daß das erfinderischen Verfahren zum Formen eines Laufstreifens, wie es hierin offenbart ist, die gleichmäßigen Eigenschaften des geschnitzten Laufstreifens von experimentellen Reifen erreichen kann, während es in der Lage ist, ein in der Form hergestelltes Laufstreifenprofil zu verwenden, das zur Massenproduktion geeignet ist. Wenn kein anderer Vorteil realisiert werden würde, ist die Tatsache, daß eventuelle Produktionsreifen nun das Leistungsvermögen des experimentellen, geschnitzten Reifens besser nachbilden, von großem Wert für den Reifeningenieur.
  • Die obige Diskussion hat die Gleichmäßigkeit und das resultierende bessere Verschleißleistungsvermögen durch die Verwendung von Durchflußwegen 10 in einer Form 2 betroffen. Zusätzlich sind einige andere Vorzüge möglich, wenn die Verwendung von Durchflußwegen 10 in einer Form 2 angewandt wird. Ein herkömmlicher LKW-Reifen 4 weist einen Unterprotektor mit ungefähr 8/32 auf, wie von der Basis 44 einer Umfangsrille 40 gemessen. Über der Basis 44 der Rille 40 befindet sich ein Laufstreifenverschleißanzeiger, der auf 1,5 mm (2/32 Zoll) eingestellt ist. Gelenkte Reifen werden entfernt, wenn 4 / 32 des Laufstreifens verbleiben, wie von der Basis der Rille 40 gemessen. Dies bedeutet, daß nicht weniger als 12/32 des Laufstreifens weggeworfen werden, was zu einer vorteilhaften Verwendung oder Kilometerleistung nicht beiträgt. Das Verringern der Stärke des Unterprotektors 54 führte einfach zu einer Verschlimmerung des begrenzten Durchflußweges von Laufstreifenkautschuk, woduich die früher diskutierten Ungleichförmigkeiten zunahmen. Jedoch kann durch Anwenden der Durchflußwege 10 in einer Form 2, die wie gezeigt beabstandet sind, der Unterprotektor 54 um mindestens 1,5 mm (2/32 Zoll) reduziert werden, wenn Durchflußwege 10 mit 4 mm Höhe verwendet werden. Um dieses Konzept einer Stärkenverringerung des Laufstreifenunterprotektors besser zu würdigen, sollte man auf den Laufstreifen über eine gegebene Länge L einer Rille 40 schauen, wie es in Fig. 4 gezeigt ist. Die Summe von Flächen der Durchflußwege 30 ist gleich ΣAp, wobei ein Dividieren von ΣAp durch L gleich dem Betrag der Unterprotektorreduktion ΔUt ist. Es ist einzusehen, daß die Flächen Ap jedes Durchflußweges nicht gleich sein müssen. Dies geht davon aus, daß für eine Gesamtverringerung im Unterprotektor Durchflußwege in allen Rillen 40 mit voller Tiefe angewandt werden. Es möglich, den Unterprotektor auf bis zu 3/32, dem gesetzlich zugelassenen Minimum, zu verringern. Der effektive Durchfluß wird ungefähr gleich sein wie bei dem Reifen nach dem Stand der Technik, der 8/32 eines Unterprotektors aufweist. Somit wird ohne Zunahme des Laufstreifengummies die nutzbare Menge des Laufstreifens, die verschlissen werden kann, um mindestens 2/32 Zoll zunehmen. Dies gilt, weil der Laufstreifenverschleißanzeiger noch 1,5 mm (2/32 Zoll) über dem Grund 54 der Rille 40 liegen wird, was an der Spaltstelle 42 zwischen Durchflußwegen 30 des Reifens gemessen wird. Es wird keine Zunahme des Laufstreifengewichtes auftreten, weil, wie es früher erwähnt wurde, die Gesamtdicke des Laufstreifengummis nicht verändert wurde, tatsächlich tritt aufgrund der Reduktion des Unterprotektors eine geringe Abnahme auf.
  • Um den Rollwiderstand zu verbessern und somit eine bessere Kraftstoffwirtschaftlichkeit bereitzustellen, könnte alternativ das gleiche Verringern des Unterprotektors zu einer entsprechenden Reduktion der Laufstreifengummidicke ohne Verlust in der nutzbaren Laufstreifenstärke führen. Wenn der Unterprotektor um 1,5 mm (2/32 Zoll) auf 5/32 Zoll reduziert wird, könnte die Gesamtlaufstreifendicke proportional mit einem Verhältnis von 1 zu 1 verringert werden. Das Ergebnis wäre die gleiche oder bessere Verschleißrate, wie sie herkömmlich erzielt wird, mit einem wesentlich leichteren Laufstreifen. Wenn angenommen wird, daß eine 26/ 32 Zoll Gleitschutzreifentiefe beibehalten wird, würde der Reifen nach dem Stand der Technik 34/32 Gleitschutz- und Unterprotektortiefe anwenden, wohingegen der gleiche 26/32 Zoll Laufstreifen mit Durchflußwegen 30 hergestellt werden könnte, der einen 29 / 32 Gleitschutz- und Unterprotektorstärke aufweist. Die resultierenden Materialeinsparungen von 5/32 Zoll Laufstreifenstärke setzt sich zu ungefähr 4 bis 6 Pfund Kautschuk pro Reifen um. Eine sehr wesentliche Einsparung, die die Gleichmäßigkeit und die Nutzbarkeit eines Reifens verbessert.
  • Wie es zu sehen ist, stellt die Verwendung von zahlreichen Durchflußwegen 30 zusätzlich einen besseren Steineindringschutz gegenüber demjenigen bereit, der gegenwärtigen Gebrauch ist, weil für mehr Schutz für die Basis der Rille gesorgt wird, wenn dies mit Schützern vom Knopftyp verglichen wird.
  • Die Kosten des Herstellens des Gipsmodels werden ebenfalls reduziert, indem das teuere Entlüftungssystem beseitigt wird, das erforderlich ist, um es zu ermöglichen, daß Kautschuk in die Ausnehmung fließt, die dazu verwendet wird, den Protektor zu bilden.
  • Die Durchflußwege 30 erlauben eine leichtere Messung der Laufstreifenstärke aufgrund der Beseitigung des Entlüftungsgrates, der den Tastkopf des Laufstreifenprüfers stört.
  • Die Durchflußwege 30 tragen dazu bei, die Stabilität der Rippen und Blöcke zu erhöhen, was die Stabilität und Handhabung des Fahrzeugs verbessert.

Claims (10)

  1. Verfahren zum Herstellen eines Laufstreifens (6) und eines Unterprotektors (54) für einen Reifen (4) in einer Form mit den Schritten, daß:
    eine Form (2) zum Bilden eines Laufstreifenprofils in dem Kautschukreifenlaufstreifen (6) bereitgestellt wird, wobei die Form mindestens eine Rippe (20) zum Bilden einer Rille (40) in dem Reifenlaufstreifen aufweist, wobei die mindestens eine Rippe (20j eine Vielzahl von längs gestreckten Durchflußwegen (10) aufweist, wobei die gestreckten Durchflußwege Kerben sind, die in die Rippen geschnitten und beabstandet angeordnet sind, wobei die Fläche Ap des Durchflußweges (10), wenn im Querschnitt längs der Länge (PL) des Durchflußweges (10) betrachtet, größer als die Fläche zwischen benachbarten Durchflußwegen in der gleichen Tiefe ist, wie von einer Spitze (11) der Rippe (20), die die Basis (44) der Rille (40) bildet, zur minimalen Höhe (Ht) an der Oberseite der den Durchflußweg (10) bildenden Kerbe gemessen;
    unvulkanisierter Laufstreifenkautschuk in die Form eingesetzt wird;
    Wärme und Druck aufgebracht werden, um den Laufstreifen und den Unterprotektor zu vulkanisieren und zu formen;
    der vulkanisierte und geformte Laufstreifen (6) und Unterprotektor (54) aus der Form (2) entfernt werden,
    dadurch gekennzeichnet, daß das Dickenmaß Ut des Unterprotektors im Bereich zwischen 2 mm und 6 mm liegt, wie zwischen der Basis (44) der Rille (40) radial nach innen gemessen.
  2. 2. Verfahren nach Anspruch 1, wobei der Durchflußweg (10) in der Formrippe (20) durch eine gestreckte Länge PL definiert ist, und eine minimale Kerbentiefe, gemessen von der Basis (44) der durch die Formrippe (20) gebildeten Rille (40), von t und eine Breite Pw aufweist, die sich quer durch die Formrippe (20) erstreckt, wobei sie die jeweiligen durch die Formrippen (20) gebildeten Rillenwände schneidet, wobei die Distanz zwischen den Durchflußwegen (10) kleiner als 50% der Länge PL ist.
  3. 3. Verfahren nach Anspruch 1, wobei der Schritt des Bereitstellens einer Form (2) den Schritt umfaßt, daß die Durchflußwegtiefe t in der Formrippe (20) mit zumindest 3 mm (4/32 Zoll) festgelegt wird.
  4. 4. Verfahren nach Anspruch 3, wobei der Schritt des Bereitstellens einer Form (2) den Schritt umfaßt, daß zumindest eine eine Umfangsrille (40) bildende Formrippe (20) vorgesehen wird, die die Vielzahl von Durchflußwegen (10) aufweist, wobei die Durchflußwege Enden, die unter 20º geneigt sind, und eine Spaltlänge GL zwischen benachbarten Durchflußwegen aufweisen, wobei die Vielzahl von Durchflußwegen (10) die Beziehung
    6 · GL ≥ PL ≥ 2 · GL
    erfüllt.
  5. 5. Verfahren nach Anspruch 1, das ferner die Schritte umfaßt, daß: ein Reifenmantel in die Form (2) zusammen mit dem unvulkanisierten Laufstreifenkautschuk eingesetzt wird, wodurch eine Reifenanordnung (8) gebildet wird; und die Reifenanordnung (8) nach dem Vulkanisieren und Formen der Anordnung aus Laufstreifen (6), Unterprotektor (54) und Reifenmantel (7) entfernt wird.
  6. 6. Laufstreifen (6) und Unterprotektor (54) für einen Reifen (4), wobei der Laufstreifen eine Vielzahl von Rillen (40) aufweist, wobei mindestens eine Rille eine Basis (44) und eine Vielzahl von mit Gummi gefüllten, längs gestreckten Durchflußwegen (30) aufweist, wobei die Länge als die Richtung längs des Rillenweges definiert ist, wobei die Durchflußwege (30) sich der Breite nach von der einen Rillenwand zur entgegengesetzten Rillenwand erstrecken und längs der Länge der Rille (40) beabstandet angeordnet sind, wobei die Fläche des Durchflußweges, wenn in Querschnitten längs der Länge des Durchflußweges (30) betrachtet, größer als die Leerfläche zwischen benachbarten Durchflußwegen in der gleichen Tiefe ist, wie von der Basis der Rille zur minimalen Höhe (Ht) an der Oberseite des Durchflußweges gemessen, dadurch gekennzeichnet, daß das Dickenmaß Ut des Unterprotektors im Bereich zwischen 2 mm und 6 mm liegt, wie zwischen der Basis (44) der Rille (40) radial nach innen gemessen.
  7. 7. Laufstreifen (6) und Unterprotektor (54) nach Anspruch 6, wobei die mit Gummi gefüllten Durchflußwege (30) eine gestreckte Länge PL und eine Breite Pw aufweisen, gemessen senkrecht zur Länge PL, wobei die Breite Pw sich quer durch die Rille (40) erstreckt und die Rillenwände schneidet, wobei die Distanz zwischen Durchflußwegen GL bei weniger als 50% der Länge PL liegt.
  8. 8. Laufstreifen (6) und Unterprotektor nach Anspruch 6, wobei der Durchflußweg (30) eine minimale Höhe (Hc) aufweist, die 3 mm (4/32 Zoll) oder größer ist.
  9. 9. Laufstreifen (6) und Unterprotektor nach Anspruch 7, wobei die zumindest eine Rille, die Durchflußwege aufweist, eine maximale Rillenspaltlänge GL zwischen benachbarten Durchflußwegen aufweist, und die Durchflußwege (30) die Beziehung:
    6 · GL ≥ PL ≥ 2 · GL
    erfüllen.
  10. 10. Laufstreifen (6) und Unterprotektor nach Anspruch 9, wobei CL ungefähr 5 mm beträgt.
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