DE69407687T2 - Verfahren zur Entfernung von übelriechenden Verbindungen aus einer Formulierung, die mindestens eine Verbindung mit einer Thiolgruppe enthält sowie sie enthaltende deodorisierte Zusammensetzungen - Google Patents
Verfahren zur Entfernung von übelriechenden Verbindungen aus einer Formulierung, die mindestens eine Verbindung mit einer Thiolgruppe enthält sowie sie enthaltende deodorisierte ZusammensetzungenInfo
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Description
- Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Entfernung der übelriechenden Zusammensetzungen aus einer Formulierung, die mindestens eine Verbindung mit einer Thiolgruppe (-SH) enthält, und die mit diesem Verfahren erhaltenen, insbesondere kosmetischen desodorierten Zusammensetzungen.
- Die organischen Verbindungen mit einer oder mehreren Thiolgruppen sind bekannte Verbindungen, die immer zahlreichere Anwendungen finden. Eine dieser Anwendungen ist die bleibende Verformung (Kräuseln und Entkrausen) von Haaren, die darin besteht, daß in einem ersten Schritt die Öffnung der Disulfidbindungen (S-S) der Cystineinheiten des Keratins mit Hilfe einer Zusammensetzung vorgenommen wird, die mindestens eine organische Verbindung mit einer Thiolgruppe enthält, die als Reduktionsmittel wirkt (Reduktionsschritt), wodurch man den Haaren die gewünschte Form verleihen kann; dann werden in einem zweiten Schritt nach Spülen der Haare diese Disulfidbindungen wieder gebildet, indem auf die Haare eine oxidierende Zusammensetzung aufgetragen wird (Oxidationsschritt, auch Fixierungsschritt genannt), so daß die Haare in der ihnen verliehenen Form fixiert werden; zu diesem Zweck verwendet man insbesondere Thioglykolsäure, Thiomilchsäure oder ihre Mischungen oder auch die Ester dieser Säuren, beispielsweise die Glycerin- oder Glykol-monothioglycolate, oder auch Cystein oder Cysteamin. Die Thioglykol- oder Thiomilchsäure und ihre Salze werden auch in Enthaarungsmilchen und -cremen verwendet. Thioglykolsäure und Thiomilchsäure sowie Cystein werden auch als Zwischenprodukt in der Herstellung von pharmazeutischen Produkten verwendet.
- Leider enthalten jedoch die Verbindungen mit einer Thiolgruppe, die im allgemeinen im reinen Zustand einen nicht unangenehmen Geruch haben, in der Praxis immer Schwefelverbindungen wie Schwefelwasserstoff und Mercaptane mit geringem Molekulargewicht, insbesondere Methanthiol oder Ethanthiol, die einen besonders unangenehmen üblen Geruch haben. Es genügen sehr geringe Mengen dieser Schwefelverbindungen, um ihr Vorhandensein mit dem Geruchsinn wahrzunehmen, wobei die Nase in diesem Fall das beste Meßgerät ist. In der folgenden Beschreibung und in den Ansprüchen werden diese Schwefelverbindungen mit dem Begriff "übelriechende Verbindungen" bezeichnet.
- Das Auftreten dieser übelriechenden Verbindungen ist mit verschiedenen wenig bekannten Zersetzungsprozessen der eine Thiolgruppe enthaltenden Verbindungen insbesondere durch Oxidation verbunden.
- Bei den verschiedenen Anwendungen der eine Thiolgruppe enthaltenden Verbindungen und insbesondere bei ihren kosmetischen Anwendungen stellt der durch die verwendeten Produkte erzeugte Geruch eine reale Belästigung für die Benutzer dar. Man hat versucht, den Geruch durch Parfüms zu überdekken, im allgemeinen ist dieser Geruch jedoch so stark, daß er nicht in signifikanter Weise überdeckt werden kann.
- Man hat deshalb versucht, die übelriechenden Verbindungen zu entfernen. Zu diesem Zweck wurde in der unter der Nummer 84-027 866 veröffentlichten japanischen Patentanmeldung bereits vorgeschlagen, Thioglykolsäure rein oder in wässriger Lösung durch Extraktion mit Hilfe eines nichtaromatischen Kohlenwasserstoffs mit 4-8 Kohlenstoffatomen zu desodorieren. Da zur Durchführung der Extraktion eine relativ umfangreiche Anlage verwendet werden muß, ist es praktisch unmöglich, die Verbindungen mit einer Thiolgruppe kurz vor ihrer Verwendung zu desodorieren, so daß ihre Lagerung in der Praxis unumgänglich ist. Nun hat man jedoch festgestellt, daß man mit diesem Verfahren zwar eine desodorierte Säure erhalten kann, daß die erzielte desodorierende Wirkung jedoch nicht dauerhaft ist, da die übelriechenden Verbindungen sich während der Lagerung insbesondere bei Anwesenheit von Sauerstoff wiederbilden und der Geruch sogar in manchen Fällen in noch stärkerem Maß wiederkehrt.
- In der japanischen Patentanmeldung JP-A-55 064 569 wurde ein Verfahren zur Reinigung von Thioglykolsäure beschrieben. Dieses Verfahren dient dazu, zwei Nebenerzeugnisse, und zwar die Thioglykolsäure (HOOC-CH&sub2;-S-S-CH&sub2;-COOH) und Thiodiglykolsäure (S-(CH&sub2;-CO&sub2;H)&sub2;) zu entfernen, die keine -SH-Gruppe, sondern S-S- bzw. S-C-Bindungen aufweisen. Die beiden Untererzeugnisse werden absorbiert, während die Thioglykolsäure in der Lösung bleibt. Diese Schrift gestattet also nicht die Trennung einerseits einer Verbindung mit -SH-Gruppen wie Thioglykolsäure und andererseits der übelriechenden Verbindungen, die im allgemeinen aus Mercaptanen bestehen, die auch -SH-Gruppen aufweisen.
- Es wäre deshalb ein Verfahren wünschenswert, das die Entfernung der übelriechenden Verbindungen aus den Formulierungen, die mindestens eine Verbindung mit einer Thiolgruppe enthalten, kurz vor der Verwendung gestattet, ohne daß eine umfangreiche Anlage erforderlich ist.
- Es ist ferner bekannt, gasförmige oder in Lösung befindliche Zusammensetzungen zu reinigen, insbesondere H&sub2;S, und die Mercaptane mit niedrigem Molekulargewicht zu entfernen, und zwar durch physikalische Absorption auf einem pulverförmigen Absorptionsmittel. Bekanntlich sind diese Absorptionsmittel jedoch meistens mit Sauerstoff geladen. Der Fachmann hatte also allen Grund anzunehmen, daß bei dem Kontakt dieser Absorptionsmittel mit Verbindungen mit einer Thiolgruppe der Abbau dieser Verbindungen durch Oxidation unter Bildung übelriechender Verbindungen zu schnell vor sich geht, so daß es unmöglich wäre, selbst in einer begrenzten Zeit eine desodorierte Zusammensetzung zu erhalten oder die insbesondere reduzierenden Eigenschaften dieser Zusammensetzung beizubehalten.
- Erfindungsgemäß wurde festgestellt, daß es entgegen der Meinung des Fachmanns tatsächlich möglich ist, ein pulverförmiges Absorptionsmittel, das in der mindestens eine Verbindung mit einer Thiolgruppe enthaltenden Formulierung nicht lösbar ist, zu verwenden, um diese Formulierung wirksam zu desodorieren, ohne daß die Eigenschaften der eine Thiolgruppe enthaltenden Verbindung in signifikanter Weise beeinträchtigt werden.
- Gegenstand der Erfindung ist ein Verfahren zur Entfernung von übelriechenden Verbindungen aus einer flüssigen Formulierung, die mindestens eine Verbindung mit einer Thiolgruppe der Formel
- HS-A-Y-B (I)
- enthält, in welcher Y für -COO- oder -NH- steht und
- a) wenn Y für -COO- steht,
- . A folgendes darstellt:
- - das zweiwertige Radikal -(CH&sub2;)n, in dem n 1 oder 2 ist,
- - das zweiwertige Radikal - H-,
- in dem R ein geradkettiges oder verzweigtes C&sub1;-C&sub3;-Alkyl-Radikal ist, und
- . B die folgenden Radikale darstellt: -H; -CH&sub2;-CH&sub2;OH; -CH&sub2;-CHOH-CH&sub2;OH,
- b) wenn Y für -NH- steht,
- . A für -CH&sub2;-CH&sub2;- oder
- steht, worin R' für H oder ein Methyl- oder Ethylradikal steht,
- . B für -H steht oder, wenn A für -CH&sub2;-CH&sub2;- steht, B auch ein -CO-R"-Radikal darstellt, worin R" ein geradkettiges oder verzweigtes C&sub1;-C&sub4;-Alkyl-Radikal darstellt, dadurch gekennzeichnet, daß man diese Formulierung mit einem pulverförmigen Absorptionsmittel in Kontakt bringt, um eine zur weiteren Verwendung bestimmte desodorierte Zusammensetzung zu erhalten, wobei das Absorptionsmittel so beschaffen ist, daß, wenn man es in einer 92 g/l Thioglykolsäure enthaltenen wässrigen Lösung in Suspension bringt, diese wässrige Lösung nach 15 Minuten Kontakt noch mindestens 30 Gew.-% der ursprünglichen Thioglykolsäure enthält.
- Die flüssige Formulierung, die dem erfindungsgemäßen Verfahren unterzogen wird, kann eine reine Verbindung der Formel (I) oder eine Mischung von reinen Verbindungen der Formel (I) aufweisen, wenn diese Verbindung(en) in flüssiger Form verfügbar ist/sind, oder eine Lösung, die mindestens eine Verbindung der Formel (I) enthält, wobei der/den Verbindung(en) der Formel (I) ggf. je nach ihrer Verwendung verschiedene Formulierungszusätze zugeordnet sein können. Außerdem kann die flüssige Formulierung als mehr oder weniger dicke Creme oder als mehr oder weniger steifes Gel vorliegen.
- Die Verbindung(en) der Formel (I) ist/sind vorteilhafterweise in der Gruppe ausgewählt, die aus folgendem besteht: Thioglykolsäure (oder Mercaptoessigsäure), Thiomilchsäure (oder 2-Mercapto-propionsäure), 3-Mercapto-propionsäure, Glycerin-monothioglykolat, Glycerin-2-mercapto-propionat, eine azeotrope Mischung aus 2-Hydroxy-propyl-thioglykolat und 2-Hydroxy-1-methyl-ethyl-thioglykolat (wie es in FR-A- 2 679 448 beschrieben wird), Cysteamin (oder 2-Amino-ethanthiol) und seine N-acylierten Derivate, das Acyl-Radikal mit 2 bis 5 Kohlenstoffatomen, Cystein und die Methyl- und Ethylcysteinate. Bevorzugt wird die Thioglykolsäure und die Thiomilchsäure.
- Das Absorptionsmittel enthält vorzugsweise mindestens ein absorbierendes Produkt, das aus der Gruppe ausgewählt ist, die aus folgendem besteht:
- - Aktivkohlen wie sie von der Firma "PICA" unter den Bezeichnungen "PICACTIF CB 506", "PGV 120 EWN", "PMC 2" vertrieben werden, wie sie von "C.E.C.A." unter der Bezeichnung "ACTICARBONE" vertrieben werden und wie sie von der Firma "NORIT" unter den Bezeichnungen "NORIT CA 1", "NORIT CN 1", "NORIT SA 2", "NORIT SA 4", "NORIT SX 2", "NORIT SX ULTRA" und "NORIT W 20" vertrieben werden,
- - Tierkohle,
- - Talk, Calciumcarbonat, Kieselgur, Tone wie Bentonite und Montmorillonite,
- - Holzsägmehl und absorbierende organische Polymere wie das durch Polymerisation von 2,6-Diphenyl-paraoxyphenylen erhaltene Polymer, das von der Firma "INTERCHIM" unter der Bezeichnung "TENAX" vertrieben wird.
- Das Absorptionsmittel hat vorzugsweise eine Korngröße von 0,1 bis 100 µm.
- Das Absorptionsmittel und die flüssige Formulierung werden kurze Zeit vor der Verwendung in Kontakt gebracht, damit die reduzierende Eigenschaft der Formulierung in ausreichender Weise erhalten bleibt, jedoch solange vor der Verwendung, daß die übelriechenden Verbindungen Zeit haben, absorbiert zu werden. Man bevorzugt, daß der Kontakt zwischen 5 Minuten und 30 Minuten vor der Verwendung stattfindet.
- Gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung wird das Absorptionsmittel mit der flüssigen Formulierung gemischt. Bei dieser Ausführungsform verwendet man also vorzugsweise direkt die Zusammensetzung, die aus der die Formulierung und das Absorptionsmittel enthaltenden Mischung besteht. Zu diesem Zweck kann man die Formulierung und das Absorptionsmittel getrennt verpacken und die Mischung erst kurz vor der Verwendung der Zusammensetzung vornehmen.
- Gemäß einer zweiten Ausführungsform läßt man die flüssige Formulierung eine Absorptionsmittelschicht passieren: man kann zu diesem Zweck beispielsweise die in FR-A-2 597 443 beschriebenen Vorrichtung einsetzen und anschließend die erhaltene desodorierte Zusammensetzung verwenden.
- Gegenstand der Erfindung ist ferner die mit dem oben beschriebenen Verfahren erhaltene desodorierte Zusammensetzung.
- Gegenstand der Erfindung ist insbesondere eine Zusammensetzung dieses Typs, die einerseits eine Formulierung, die mindestens eine Verbindung der Formel (I) enthält, und andererseits ein dieser Formulierung beigemischtes pulverförmiges Absorptionsmittel enthält: diese Zusammensetzung ist dazu bestimmt, auf ein menschliches Keratinelement wie die Haut oder die Haare aufgetragen zu werden. Diese Zusammensetzung ist vorzugsweise eine kosmetische Zusammensetzung zur Verformung der Haare oder eine Enthaarungszusammensetzung.
- Die Verbindung(en) der Formel (I) liegt/liegen im allgemeinen in einer Konzentration von 2 bis 30 Gew.-% und vorzugsweise von 5 bis 25 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung, vor und das Absorptionsmittel liegt in einer Konzentration von 0,5 bis 30 Gew.-% und vorzugsweise 1 bis 10 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung, vor.
- Das pH der Zusammensetzung beträgt vorzugsweise 5 bis 12,5 und wird mit Hilfe eines Alkalinisierungsmittels erhalten, wie beispielsweise Ammoniak, Monoethanolamin, Diethanolamin, Triethanolamin, ein Alkali- oder Ammoniumcarbonat oder -bicarbonat, ein Alkalihydroxyd, oder mit Hilfe eines Säuerungsmittels wie beispielsweise Salzsäure, Essigsäure, Milchsäure, Oxalsäure oder Borsäure. Wenn die Zusammensetzung zur bleibenden Verformung der Haare verwendet werden soll, beträgt das pH im allgemeinen 5 bis 10, und wenn sie zur Enthaarung bestimmt ist, im allgemeinen 9 bis 12,5.
- Die Zusammensetzung kann außerdem verschiedene Formulierungszusätze enthalten, wie beispielsweise kationische Polymere, wie sie in den Zusammensetzungen der französischen Patente Nr. 79-32078 und 80-26421 verwendet werden, oder kationische Polymere vom Typ Ionen, wie sie in den Zusammensetzungen des französischen Patents Nr. 82-17364 verwendet werden, Weichmacher wie die von Lanolin abgeleiteten quaternären Ammoniumverbindungen, Proteinhydrolysate, Wachse, Trübungsmittel, Parfüms, Farbstoffe, nichtionische oder kationische Tenside, Alkohole wie Ethanol, Propanol, Isopropanol, 1,2-Propandiol, 1,2-Butandiol oder Glycerin, Behandlungsmittel oder Eindringmittel wie Harnstoff, Pyrrolidon oder Thiamorpholinon.
- Träger der erfindungsgemäßen Zusammensetzungen ist vorzugsweise Wasser oder eine hydroalkoholische Lösung eines niederen Alkohols wie Ethanol, Isopropanol oder Butanol.
- Die oben definierte Erfindung wird keineswegs durch die oben erwähnte japanische Patentanmeldung JP-A-55 064 569 nahegelegt. Angesichts dieser Schrift war es nämlich nicht offenkundig, daß alle -SH-Gruppen aufweisenden Verbindungen sich nicht am Absorptionsmittel fixieren, und daß es infolgedessen möglich ist, von den übelriechenden Verbindungen die Thioglykolsäure und die anderen Verbindungen der Formel HS-A-YB abzutrennen. Erfindungsgemäß wird eine kosmetische Zusammensetzung hergestellt, die gleichzeitig Thioglykolsäure und ein Absorptionsmittel enthält und die vollständig geruchlos ist. Im übrigen wir dieses Ergebnis nur mit Absorptionsmitteln erreicht, die einer besonderen Definition entsprechen, die von der genannte japanischen Patentanmeldung in keiner Weise nahegelegt wird.
- Wenn die Zusammensetzungen für eine Haarglättungs- oder Entkrausungsmaßnahme bestimmt sind, hat die reduzierende Zusammensetzung vorzugsweise die Form einer Creme, um die Haare so steif wie möglich zu halten. Man führt diese Cremes in Form von Emulsionen beispielsweise auf der Basis von Glycerolstearat, Glykolstearat, selbstemulgierenden Wachsen, Fettalkoholen u.s.w. aus. Man kann auch Flüssigkeiten oder Gele verwenden, die Verdickungsmittel wie Polymere oder Carboxyvinylcopolymere enthalten, die die Haare während der Legezeit in der glatten Stellung halten.
- Zur Durchführung der bleibenden Verformung der Haare reduziert man im ersten Schritt die Disulfidverbindungen des Keratins durch Auftragen einer oben definierten Zusammensetzung während etwa 5 bis 60 Minuten und nimmt dann in einem zweiten Schritt dile Wiederbildung dieser Bindungen durch Auftragen einer oxidierenden Zusammensetzung oder ggf. durch Einwirkenlassen des Sauerstoffs der Luft vor.
- Zur Durchführung einer Wellung der Haare trägt man eine Zusammensetzung, wie sie oben definiert wurde, auf zuvor befeuchtete, auf Rollen mit einem Durchmesser von 4 bis 20 mm aufgewickelte Haare auf, wobei die Zusammesetzung ggf. im Maße des Aufwickelns der Haare aufgetragen werden kann. Anschließend läßt man die reduzierende Zusammensetzung während einer Zeit von 5 bis 60 Minuten, vorzugsweise 5 bis 30 Minuten, einwirken und spült dann reichlich. Danach trägt man auf die aufgewickelten Haare ein Fixierungsmittel auf, das die Wiederbildung der Disulfidbindungen des Keratins während einer Legezeit von 2 bis 10 Minuten gestattet. Nach Abnahme der Rollen spült man das Haar reichlich. Das gewöhnlich verwendete Fixierungsmittel enthält als Oxidationsmittel Wasserstoffperoxid, Alkalibromat, ein Persalz, ein Polythionat oder eine Mischung aus Alkalibromat und Persalz. Das pH des Fixierungsmittels beträgt im allgemeinen 2 bis 10. Diese Oxidation kann sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden.
- Zur Durchführung einer Glättung oder Entkrausung der Haare trägt man auf die Haare eine erfindungsgemäße Zusammensetzung auf und setzt die Haare dann einer mechanischen Verformung aus, die eine Fixierung der Haare in ihrer neuen Form gestattet, und zwar indem die Haare mit einem Kamm mit breiten Zähnen, mit dem Rücken eines Kammes oder mit der Hand geglättet werden. Nach einer Legezeit von 5 bis 60 Minuten, insbesondere 5 bis 30 Minuten, nimmt man eine zweite Glättung vor, spült dann sorgfältig und trägt ein Fixierungsmittel auf, wie es oben definiert wurde, läßt es etwa 2 bis 10 Minuten einwirken und spült die Haare dann gründlich.
- Zum besseren Verständnis der Erfindung folgen Beispiele, die der Veranschaulichung dienen und keineswegs begrenzend sind.
- A - Man stellte eine reduzierende Formulierung her, die aus einer 1 M Thioglykolsäurelösung bestand, deren pH durch Beigabe von Monoethanolamin auf einen Wert von 8,5 eingestellt wurde. Anschließend gab man der erhaltenen Formulierung 20 Gew.-% (bezogen auf das Gewicht der Formulierung) Aktivkohle bei, die von der Firma "PICA" unter der Bezeichnung "PICACTIF CB 506" vertrieben wird. Man erhielt so eine Zusammensetzung A, die, wie im nachstehenden angegeben wird, 10 Minuten nach ihrer Herstellung verwendet wird.
- B - Ferner wurde zum Vergleich eine identische Zusammensetzung B hergestellt, der jedoch keine Aktivkohle beigegeben wurde und die ebenfalls 10 Minuten nach ihrer Herstellung verwendet wird.
- Mit den Zusammensetzungen A und B wurde an zwei identischen Naturhaarsträhnen eine Dauerwelle hergestellt. Die Zusammensetzungen A und B wurden in einer Menge von 2 g Zusammensetzung auf 1 g Haare verwendet. Sie wurden auf zuvor benetzte, auf Rollen aufgewickelte Haare aufgetragen. Nach einer Legezeit von 15 Minuten wurden die Haare gespült, dann durch eine während 5 Minuten aufgetragene Wasserstoffperoxidlösung mit 8 Volumen und einem pH von 3 in einer Menge von 2 g pro Gramm Haare fixiert, dann noch einmal gespült und getrocknet.
- Man hat festgestellt, daß die mit der Zusammesetzung A erhaltene Frisur identisch ist mit der, die mit der Zusammensetzung B erhalten wurde. Infolgedessen hat das Vorhandensein von Aktivkohle in der Zusammensetzung das reduzierende Vermögen der Thioglykolsäure nicht verändert.
- Außerdem wurde während der Reduktionsphase bei der Zusammensetzung A kein schlechter Geruch wahrgenommen. Ebenso hat man nach Spülung und Fixierung keine unangenehmen Gerüche festgestellt. Dagegen hat man bei der Zusammensetzung B die Entwicklung von unangenehmen Gerüchen während der Reduktionsphase festgestellt.
- C - Man stellte eine 1 M Cysteaminlösung her und stellte ihren pH-Wert durch Beigabe von Monoethanolamin auf einen Wert von 8,5 ein. Dieser Formulierung gab man 30 Gew.-% (bezogen auf das Gewicht der Formulierung) Aktivkohle bei, die von der Firma "PICA" unter der Bezeichnung "PM C2" vertrieben wird. Man erhielt eine Zusammensetzung C, die 10 Minuten nach ihrer Herstellung verwendet wird.
- D - Gleichzeitig stellte man zum Vergleich eine mit der Zusammensetzung C identische Lösung D her, die jedoch keine Aktivkohle enthielt und die ebenfalls 10 Minuten nach ihrer Herstellung verwendet wird.
- Man stellte mit diesen beiden Zusammensetzungen C und D an dunkelbraunen Naturhaaren auf dieselbe Weise wie in Beispiel 1 eine Dauerwelle her. Man stellte fest, daß man in beiden Fällen dieselbe Frisur erhielt und daß sich im Fall der Zusammensetzung C in der Reduzierungsphase keine unangenehmen Gerüche entwickelten, während sich im Fall der Zusammensetzung D unangenehme Gerüche bildeten.
- E - Man stellte eine 1 M Cysteinlösung her und stellte ihr pH durch Beigabe von Monoethanolamin auf einen Wert von 8,5 ein. Dieser Formulierung gab man 15 Gew.-% (bezogen auf das Gewicht der Formulierung) einer Mischung von Montmorillonit und Aktivkohle in Gewichtsanteilen von 50/50 bei, die von der Firma "PICA" unter der Bezeichnung "VGL 120 EWN" vertrieben wird. Man erhielt eine Zusammensetzung E, die man 10 Minuten nach ihrer Herstellung auf die im nachstehenden angegebene Weise verwendet.
- F - Zum Vergleich wurde eine mit der Zusammensetzung E identische Zusammensetzung F hergestellt, die jedoch weder Ton noch Aktivkohle enthielt und die ebenfalls 10 Minuten nach ihrer Herstellung verwendet wird.
- Mit den Zusammensetzungen E und F wurde an dunkelbraunen Naturhaaren bei denselben Bedingungen wie in Beispiel 1 eine Dauerwelle hergestellt.
- Man stellte fest, daß man mit der Zusammensetzung E und mit der Zusammensetzung F dieselbe Frisur erhielt und daß sich in der Phase der Reduzierung der Dauerwelle bei der Zusammensetzung E keine unangenehmen Gerüche bildeten, während bei der Zusammensetzung F unangenehme Gerüche auftraten.
Claims (16)
1. Verfahren zur Entfernung von übelriechenden Verbindungen
aus einer flüssigen Formulierung, die mindestens eine
Verbindung mit einer Thiolgruppe der Formel
HS-A-Y-B (I)
enthält, in welcher Y für -COO- oder -NH- steht und
a) wenn Y für -COO- steht,
. A folgendes darstellt:
- das zweiwertige Radikal -(CH&sub2;)n, in dem n 1 oder 2
ist,
- das zweiwertige Radikal - H-,
in dem R ein geradkettiges oder verzweigtes
C&sub1;-C&sub3;-Alkyl-Radikal ist, und
. B die folgenden Radikale darstellt: -H; -CH&sub2;-CH&sub2;OH;
-CH&sub2;-CHOH-CH&sub2;OH,
b) wenn Y für -NH- steht,
. A für -CH&sub2;-CH&sub2;-
steht, worin R' für H oder ein Methyl- oder
Ethylradikal steht,
. B für -H steht oder, wenn A für -CH&sub2;-CH&sub2;- steht,
B auch ein -CO-R"-Radikal darstellt,
worin R" ein geradkettiges oder verzweigtes
C&sub1;-C&sub4;-Alkyl-Radikal darstellt,
dadurch gekennzeichnet, daß man diese Formulierung mit
einem pulverförmigen Absorptionsmittel in Kontakt bringt, um
eine zur weiteren Verwendung bestimmte desodorierte
Zusammensetzung zu erhalten, wobei das Absorptionsmittel so
beschaffen ist, daß, wenn man es in einer 92 g/l
Thioglykolsäure
enthaltenen wässrigen Lösung in Suspension bringt,
diese wässrige Lösung nach 15 Minuten Kontakt noch
mindestens 30 Gew.-% der ursprünglichen Thioglycolsäure enthält.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
man die Verbindungen der Formel (I) in der Gruppe auswählt,
die aus folgendem besteht: Thioglycolsäure, Thiomilchsäure,
3-Mercapto-Propionsäure, Glycerin-monothioglykolat,
Glycerin-2-mercapto-propionat, eine azeotrope Mischung aus
2-Hydroxy-propyl-thioglykolat und 2-Hydroxy-1-methyl-ethyl-
thioglykolat, Cysteamin und seine N-acylierten Derivate,
das Acyl-Radikal mit 2 bis 5 Kohlenstoffatomen, Cystein und
die Methyl- und Ethylcysteinate.
3. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß das Absorptionsmittel mindestens ein
absorbierendes Produkt umfaßt, das aus der Gruppe ausgewählt
ist, die aus Aktivkohlen, Tierkohle, Talk,
Calciumcarbonat, Kieselgur, Tonen, Holzsägmehl und absorbierenden
organischen Polymeren besteht.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß das Absorptionsmittel eine Korngröße von
0,1 bis 100 µm hat.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß man die flüssige Formulierung und das
Absorptionsmittel durch Mischen in Kontakt bringt.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
man die Formulierung 5 bis 30 Minuten vor der Verwendung
der Zusammensetzung mit dem Absorptionsmittel in Kontakt
bringt.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß man die flüssige Formulierung eine
Absorptionsmittelschicht passieren läßt.
8. Durch das Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4
erhaltene desodorierte Zusammensetzung.
9. Desodorierte kosmetische Zusammensetzung, die dazu
bestimmt ist, auf ein menschliches Keratinelement wie Haut
und Haare aufgetragen zu werden, dadurch gekennzeichnet,
daß sie mindestens eine Verbindung der Formel (I) nach
Anspruch 1 und mindestens ein pulverförmiges
Absorptionsmittel nach Anspruch 1 enthält.
10. Zusammensetzung nach Anspruuch 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Verbindung/en der Formel (I) in einer
Konzentration von 2 bis 30 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht
der Zusammetzung, vorliegt/vorliegen und das
Absorptionsmittel eine Konzentration von 0,5 bis 30 Gew.-%, bezogen
auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung, hat.
11. Zusammensetzung nach Anspruch 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die Verbindung/en der Formel (I) in ihr in einer
Konzentration von 5 bis 25 Gew.-%, bezogen auf das
Gesamtgewicht der Zusammensetzung, vorliegt/vorliegen und das
Absorptionsmittel eine Konzentration von 1 bis 10 Gew.-%,
bezogen auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung, hat.
12. Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 9 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß ihr pH 5 bis 12,5 beträgt.
13. Zusammensetzung nach Anspruch 12, dadurch
gekennzeichnet, daß sie zur Einstellung ihres pH's ein
Alkalinisierungsmittel aufweist, das aus der Gruppe ausgewählt ist,
die besteht aus: Ammoniak, Monoethanolamin, Diethanolamin,
Triethanolamin, Alkalicarbonate, Alkalibicarbonate,
Ammoniumcarbonat, Ammoniumbicarbonat und ein Alkalihydroxyd,
oder ein Säuerungsmittel aufweist, das aus der Gruppe
ausgewählt ist, die aus Salzsäure, Essigsäure, Milchsäure,
Oxalsäure und Borsäure besteht.
14. Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 12 oder 13,
die zur bleibenden Verformung von Haaren bestimmt ist,
dadurch gekennzeichnet, daß ihr pH 5 bis 10 beträgt.
15. Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 12 oder 13,
die zum Enthaaren bestimmt ist, dadurch gekennzeichnet, daß
ihr pH 9 bis 12,5 beträgt.
16. Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 9 bis 15,
dadurch gekennzeichnet, daß sie eine wässrige oder
hydroalkoholische Lösung mindestens einer Verbindung der Formel (I)
enthält.
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