DE68905716T2 - Vorgefertigtes Dachgesims für Gebäude. - Google Patents
Vorgefertigtes Dachgesims für Gebäude.Info
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft ein vorgefertigtes Gesims für Gebäude zur Bekrönung des Hauptgesimses einer Gebäudefassade zum Zwecke der Verstärkung und Dekoration und ggf. der Verankerung oder Verbindung zwischen dieser Fassadenwand und der Bedachung des besagten Gebäudes.
- Es sind Gesimse dieser Art bekannt, die aus der Anordnung verschiedener Elemente bestehen, wie z.B. Elementen aus keramischen Werkstoffen oder Elementen aus Zement oder Beton. Um diese bekannten Gesimse zu errichten, sind die verschiedenen Bauelemente auf der Baustelle zusammenzubauen oder vor Ort zu gießen oder durch ein ähnliches Verfahren bereitzustellen, wobei sie auf angemessene Art und Weise zusammenzufügen oder zu befestigen sind. Diese Vorgehensweise ist mühsam und demzufolge kostenaufwendig. Im übrigen erfordert sie den Einsatz von Fachkräften.
- Das französische Patent 1 140 550 beschreibt ein bekanntes Gesims, das aus vorgefertigten Bauteilen aus Zementbeton besteht und eine U-förmige Vertiefung in Längsrichtung auf der obereren Fläche aufweist. Diese Elemente sind einfacher zu montieren als die bisher bekannten Gesimse, ohne jedoch die Lösung aller Probleme zu ermöglichen, die mit der Montage von Gesimsen verbunden sind.
- Die vorliegende Erfindung verfolgt das Ziel, diese Nachteile zu beheben, indem ein Gesims angeboten wird, dessen Anordnung schnell und einfach vorgenommen werden kann, ohne daß dabei auf Fachkräfte zurückgegriffen werden muß. Besagtes Gesims hat sich im übrigen für zahlreiche unterschiedliche Anwendungen zu eignen, d.h. insbesondere für die Anbringung mit unterschiedlichen Abmessungen, mit allen gewünschten Dekorationsmustern und auf allen Arten und Konfigurationen von Gebäuden.
- Dieses Ziel wird bei der Erfindung durch ein Gesims erreicht, das aus mindestens einem vorgefertigten Element besteht, das aus einer deutlich ebenen Grundfläche, die am äußeren Rand aus einem in Längsrichtung verlaufenden, fluchtgerechten Vorsprung besteht, einer deutlich ebenen Oberfläche und parallel zur Grundfläche einer Frontfläche, die ggf. mit einem Dekorationsmuster versehen ist, sowie einer in Längsrichtung verlaufenden Vertiefung, die an beiden Enden offen ist und einen konstanten U-Querschnitt aufweist, der mit einer Füllung und/oder Verstärkung oder einer in Längsrichtung verlaufenden Verankerung oder einer dichten, deutlich profilierten Verkleidung versehen werden kann, um den Querschnitt dieser Vertiefung auszufüllen und eine Dachrinne zur Sammlung und Ableitung von Regen- und Schmelzwasser zu bilden, zusammengesetzt ist.
- Die horizontale Füllung des Gesimses besteht bei der Erfindung vorteilhafterweise aus Verstärkungsmaterialien, wie verfestigtem Sand, Beton oder ähnlichem, die in die in Längsrichtung verlaufende Vertiefung eingefüllt werden.
- Bei einer Variante besteht die horizontale Verankerung des Gesimses gemäß der Erfindung aus Verstärkungselementen, die aus in Längsrichtung verlaufenden Armierungseisen, hauptsächlich aus Metall, bestehen, die in die vorgenannten Verstärkungsmaterialien eingefügt sind und ggf. durch querliegende oder in der Querwand befindliche Armierungseisen verbunden werden.
- Bei einer besonderen Ausführungsform der Erfindung wird das Gesims, zur Gewährleistung der Kontinuität der Verankerung, mit einem zusätzlichen querliegenden oder in der Querwand angebrachten Verschalungselement verbunden, durch das eine angemessene Verbindung zwischen den verschiedenen Baustoffen, die möglicherweise bei der Errichtung des jeweiligen Gebäudes verwendet werden, gewährleistet wird.
- Bei einer anderen Ausführungsform wird die Vertiefung eines oberen Gesimses mit einer dichten Verkleidung, z.B. aus Metall oder Kunststoff oder sonstigen Werkstoffen, und einer deutlichen Profilierung versehen, um den Querschnitt dieser Vertiefung auszufüllen und eine Dachrinne zur Sammlung und Ableitung von Regen- und Schmelzwasser zu bilden.
- Bei einer besonders vorteilhaften Ausführung besteht das Gesims gemäß der Erfindung aus zwei getrennten, horizontal und vertikal gegeneinander versetzten, in Längsrichtung verlaufenden Vertiefungen. Bei dieser Anordnung kann ein einziges vorgefertigtes Gesims statt zwei übereinander liegenden Gesimsen, die jeweils eine in Längsrichtung verlaufende Vertiefung aufweisen, eingesetzt werden; daraus ergibt sich eine erhebliche Einsparung an Arbeitskräften sowie Verbindungsmaterialien (wie Mörtel), zur Verbindung der zwei übereinander liegenden Gesimse.
- Die vorliegende Erfindung betrifft außerdem ein Gesims entsprechend der Erfindung, das mindestens mit einem anderen, ähnlichen Gesims verbunden ist, das so über dem ersten Gesims angeordnet ist, daß die jeweiligen, in Längsrichtung verlaufenden Vertiefungen der vorgenannten Gesimse horizontal gegeneinander versetzt sind, wobei sie jedoch parallel zueinander verlaufen. Bei Verwendung des Gesimses entsprechend der Erfindung in Verbindung mit einer Dachrinne, wird dieses Gesims vorzugsweise mit mindestens einem weiteren, vergleichbaren Gesims verbunden, das über dem ersten Gesims so angeordnet wird, daß die jeweiligen, in Längsrichtung verlaufenden Vertiefungen der Gesimse horizontal gegeneinander versetzt werden, wobei sie jedoch parallel zueinander verlaufen. Um zwei Gesimse entsprechend der Erfindung, die senkrecht zueinander verlaufen, miteinander zu verbinden, ist es von Vorteil, zwei Winkelstücke zu verwenden, die das gleiche Profil aufweisen wie die vorgenannten Gesimse und stumpf an das verbundene Gesims angepaßt werden, wobei die zwei Winkelstücke mittels einer gefügten Verbindung miteinander verbunden werden.
- Um eine zufriedenstellende Stützung und Verankerung der Bedachung des jeweiligen Gebäudes sicherzustellen, wird das Gesims entsprechend einer Ausführungsform der Erfindung mit einem Zwischenstück verbunden, das als Aufsatz bezeichnet wird und mit Zement oder einem ähnlichen Material über seine Unterfläche mit der Oberfläche des Gesimses und über seine Oberfläche mit der Unterfläche der Bedachung oder Oberfläche des Ziegeldaches zusammengesetzt oder verbunden wird.
- Die Einzelheiten der Erfindung werden weiter unten beschrieben, insbesondere unter Bezugnahme auf die beigefugten Abbildungen, die zur Veranschaulichung, aber nicht zur Einschränkung der Ausführungen der Erfindung dienen.
- Abbildung 1 zeigt eine perspektivische Darstellung eines Gesimses gemäß der Erfindung, das als Beispiel aber nicht als Einschränkung mit einem dekorativen Relief vom Typ "genuesisches Gesims" versehen ist.
- Abbildung 2 zeigt einen vertikalen Querschnitt durch eine Gesimsgruppe, die aus zwei elementaren, übereinander liegenden Gesimsen besteht.
- Abbildung 3 ist eine perspektivische Darstellung eines Schalungselementes, das mit einem Gesims gemäß der Erfindung verbunden werden soll.
- Abbildung 4 ist ein senkrechter Schnitt, der ein Gesims gemäß der Erfindung veranschaulicht, das zwischen einer Fassadenwand und der Bedachung eines Gebäudes eingefügt wird.
- Abbildung 5 zeigt eine perspektivische Darstellung, teilweise als Schnitt und mit Verzahnungen, einer Gesimsgruppe gemäß der Erfindung, die durch metallische Verankerungsstäbe verstärkt wird und mit einem Schalungselement verbunden ist, das ebenfalls bewehrt ist und einen rechten Winkel mit dem Gesims bildet.
- Abbildung 6 zeigt einen skizzenhaften senkrechten Schnitt durch eine Gruppe von zwei übereinanderliegenden Gesimsen, wobei die Vertiefung des oberen Gesimses als Dachrinne zur Sammlung und Ableitung von Regen- und/oder Schmelzwasser dient.
- Abbildung 7 zeigt eine skizzenhafte Darstellung von zwei Winkellelementeng die zwei Gesimse miteinander verbinden, die auf Fassadenelementen angeordnet sind, die untereinander einen rechten Winkel bilden.
- Abbildung 8 zeigt eine perspektivische Darstellung, teilweise mit einem Schnitt durch ein Gesims gemäß der Erfindung, das aus einem und demselben Teil besteht, das aus zwei in Längsrichtung verlaufenden, übereinander liegenden Vertiefungen mit waagerechter Versetzung besteht.
- Das Gesims in Abbildung 1 besteht aus einem einzigen, vorgefertigten Teil und weist eine dekorative Seite 1, eine ebene, innere Fläche 2, mit einem in Längsrichtung verlaufenden Vorsprung 3 und eine ebene, obere Fläche 7, parallel zur unteren Fläche 2 sowie eine in Längsrichtung verlaufende Vertiefung 4 auf. Die dekorative Seite 1 kann alle möglichen Motive entweder eben oder - vorzugsweise - als Relief aufweisen. In Abbildung 1 wird z.B. ein sogenanntes "genuesisches Gesims" dargestellt, aber es können auch alle anderen Motive verwendet werden, wie unter anderem: Viertelstab, Hohlkehle, Kehlhobel, Trochilus, Elegi, Hohlkehle mit Kehlleiste, Band, Mäander, Ausrundung, Schräge mit Kern, Kehle, usw. Der in Längsrichtung verlaufende Vorsprung 3 dient zur Anordnung des Gesimses auf der jeweiligen Mauer eines Gebäudes, absolut fluchtgerecht, d.h. so, daß der äußere Rand der dekorativen Fläche 1 sowie die in Längsrichtung verlaufende Vertiefung 4 absolut parallel zur Mittelebene der vorgenannten Mauer laufen. Dieser Vorsprung kann ebenfalls als Rinnleiste dienen. Dieses Gesims kann mit der Mauer des Gebäudes mittels einer Bindemittelschicht 6 verbunden werden, die zwischen der inneren Fläche 2 des Gesimses und der oberen Fläche der Mauer aufgebracht wird, wobei der in Längsrichtung verlaufende Vorsprung 3 so angebracht wird, daß er sich an die obere Vorderkante der besagten Mauer anpaßt, wie dies, z.B., aus Abbildung 2 ersichtlich wird, wo die Fassadenwand durch die Bezugsnummer 5 gekennzeichnet wird, wobei die vorgenannte Bindemittelschicht (oder etwas ähnliches) zwischen dem Scheitel der Mauer 5 und dem unteren Gesims A angebracht ist.
- Bei der in Abbildung 2 dargestellten Ausführung werden ein Gesims A gemäß der Erfindung mit einer dekorativen Fläche 1A (vom Typ Hohlkehle) und eine in Längsrichtung verlaufende Vertiefung 4A mittels einer Bindemittelschicht 6 auf der Mauer 5 aufgebracht und ein zweites Gesims B mit einer dekorativen Fläche 1B (vom Typ Viertelstab) wird über dem Gesims A so angebracht, daß der in Längsrichtung verlaufende Vorsprung 38 dieses Gesimses B sich an den in Längsrichtung verlaufenden oberen Rand des Gesimses A anpaßt. Die Verbindung zwischen den zwei Gesimsem A und B kann durch eine Bindemittelschicht oder etwas ähnliches (nicht auf der Abbildung dargestellt) erfolgen. Wie aus der Zeichnung ersichtlich wird, liegen die zwei Gesimse horizontal versetzt übereinander, wobei das obere Gesims B stärker vorspringt, bezogen auf die äußere Fläche der Mauer, die mit einer Rauhputzschicht 5A oder ähnlichem verkleidet werden kann und auf dem in Längsrichtung verlaufendem Vorsprung 3A aufliegt. Falls die Gesimse aus einem anderen Werkstoff als Keramik bestehen, kann es sich als erforderlich erweisen, sie wie die Wand zu behandeln (mit Rauhputz oder ähnlichem).
- Die in Längsrichtung verlaufende Vertiefung des Gesimses gemäß der Erfindung kann mit einer Füllung oder einer Verankerung versehen werden, die z.B. aus verfestigtem Sand, Beton oder ähnlichem bestehen kann. Dies wird in Abbildung 4 gezeigt, die ein einziges Gesims A zeigt, das zwischen einer Fassadenwand 5 des mit einem Rauhputz 5A oder ähnlichem versehenen Gebäude und der Bedachung T dieses Gebäudes angeordnet ist. Das Gesims A ist mit einer Füllung oder einer Verankerung versehen, die - z.B. mit Schüttung - in die in Längsrichtung verlaufende Vertiefung eingebracht wird und aus einem verfestigten Sand, Beton oder ähnlichem, vorzugsweise mit Bewehrung, besteht. Um die Stützung und Verankerung der Bedachung auf dem Gesims sicherzustellen, wird zwischen diesen ein Aufsatz 9 mit entsprechendem Profil angebracht, der mit dem Gesims A mittels einer Verankerungsbindemittelschicht 10 verbunden wird, während eine weitere Bindemittelschicht oder ähnliches 10a die Oberfläche des Aufsatzes 9 mit dem jeweiligen Endbereich der Bedachung T verbindet.
- Um eine zufriedenstellende Verbindung zwischen dem Material des eigentlichen Gesimses und den anderen Baustoffen des jeweiligen Gebäudes zu erhalten, kann es sich als vorteilhaft erweisen, ein Schalungselement 11 mit ausgeprägtem U-Profil vorzusehen, wie in Abbildung 3 dargestellt.
- Bei der Ausführungsart, die in Abbildung 5 dargestellt ist, verwendet man zwei übereinanderliegende Gesimse A und B, einen Aufsatz 9 zur Stützung der Bedachung sowie Schalungselemente 11 auf einer Querwand, die einen rechten Winkel mit der Fassadenwand bilden, die alle Gesimse und den Aufsatz trägt. Die in Längsrichtung verlaufende Vertiefung 4A des unteren Gesimses A wird mit dem Verankerungsmaterial 8 befüllt, z.B. Beton, in das metallische Armierungseisen 8a versenkt werden. Gleichzeitig wird das Schalungselement 11 mit einem Verankerungselement 11a analog zu demjenigen des Gesimses A, in das ebenfalls metallische Armierungseisen 11b versenkt werden, deren Enden mit denjenigen der Stangen 8a verankert werden, wie aus der Abbildung ersichtlicht wird, ausgerüstet. Es wird darauf hingewiesen, daß die metallischen Bewehrungen der Fassade 8 und der Querwand 11a sich mit den Pfostenbewehrungen 11c kreuzen und nach Möglichkeit an diese in Querrichtung verlaufenden Bewehrungen 11c befestigt oder sonstwie mit ihnen verbunden werden. Als Variante können bei Verwendung von Stahlbetonträgern in der Bedachung, die Armierungseisen dieser Träger ebenfalls an die Armierungsstäbe 8a, die im Verankerungsmaterial 8 versenkt sind, befestigt werden.
- Um die Winkel, die zwischen zwei senkrecht zueinander stehenden Gesimsen oder zwischen einem Gesims oder einem Schalungselement wie 11 (Abbildung 5) gebildet werden, zu verkleiden, ist bei der Erfindung vorgesehen, daß zwei Winkelelemente verwendet werden, die über eine gefügte Verbindung miteinander verbunden sind. Abbildung 7 zeigt ein Gesims C auf einer Gebäudemauer und ein Gesims D, das einen rechten Winkel mit dem Gesims C bildet. Beide Gesimse werden durch ein Winkelelement 12a bzw. 12b verlängert, wobei diese Winkelelemente abgeschrägt miteinander verbunden sind, wie aus 12c ersichtlich wird. Die Elemente 12a und 12b können im übrigen auch ein und dasselbe Element darstellen.
- Um eine vorteilhafte Anordnung zu erhalten, bei der eine in Längsrichtung verlaufende Vertiefung eines Gesimses gemäß der Erfindung als Dachrinne dient, ist eine Ausführungsart vorgesehen, wie sie in Abbildung 6 dargestellt wird, bei der die in Längsrichtung verlaufende Vertiefung 4b des oberen Gesimses B der zwei übereinander liegenden Gesimse A und B deutlich auf gleicher Höhe mit der Bedachung angeordnet wird und mit einer angemessenen profilierten Ausrüstung versehen wird, die vorzugsweise aus für Dachrinnen geeignetem Metall oder Kunststoff besteht. Diese Ausrüstung erstreckt sich bis über den Bedachungsrand einerseits und deckt andererseits die obere, exponierte Fläche des Gesimses ab, wie in 13a und 13b angezeigt, um eine Dachrinne zur Sammlung und Ableitung von Regen- und Schmelzwasser zu bilden.
- Abbildung 8 zeigt eine Ausführungsart, bei der ein und dasselbe vorgefertigte Gesims zwei in Längsrichtung verlaufende Vertiefungen aufweist, 4x, 4y, die parallel zueinander verlaufen und horizontal bzw. vertikal gegeneinander versetzt sind. Diese Ausführungsart ermöglicht eine schnellere und praktischere Verwirklichung der vorgenannten vorteilhaften Anordnung und ersetzt z.B. die zwei Elementargesimse, die in Abbildung 2 dargestellt sind. Die in Längsrichtung verlaufende untere Vertiefung oder Rille 4y dient z.B. als Schalung für die Verankerung mit Armierungseisen gemäß Abbildung 5, während die in Längsrichtung verlaufende obere Vertiefung oder Rille 4x als Dachrinne 13 gemäß Abbildung 6 dienen kann.
- Es wird darauf hingewiesen, daß das Gesims gemäß der Erfindung ebenfalls ohne dekoratives Relief vorgefertigt werden kann; es kann in diesem Fall mit einer besonders ausgesparten vorderen Fläche und/oder einer Aufnahme versehen werden, um gefärbte oder aufgesetzte Dekorationen in Form von Abgüssen aufzunehmen. Für diese aufgesetzte Form der Dekoration können unterschiedliche Materialien verwendet werden, wie Terrakotta, Sandstein, Steingut, Glaspaste, Edelstahl, eloxiertes Aluminium, emailierter Stahl, Keramik, Buntglas, emailliertes Glas, Naturholz, dekoriertes Marinesperrholz, emaillierter Dekorbeton und ähnliches.
- Für die Fertigung des Gesimses gemäß der Erfindung können als Ausgangsmaterialien benutzt werden: Terrakotta, Blähton, Lehmschaum, Schwergußbeton, mit oder ohne Bewehrung, gebundener Schwerbeton, Leichtbeton, wie Porenbeton oder Zellbeton, Schaumbeton, Puzzolanbeton, Polystyrolbeton, Glaskugelbeton, Vermiculitbeton, mineralischer Holzbeton und ähnliches.
Claims (9)
1. - Gesims für Gebäude, zur Bekrönung einer
Fassadenwand oder als Hauptgesims eines Gebäudes zum Zwecke der
Stärkung und/oder Verankerung oder Verbindung und/oder
Dekoration, das mindestens aus einem vorgefertigten Element mit
einer Grundfläche (2), die deutlich eben ist und am äußeren Rand
mit einem in Längsrichtung verlaufenden, fluchtgerechten
Vorsprung versehen ist, einer oberen Fläche (7), die deutlich eben ist
und parallel zur besagten Grundfläche verläuft, einer vorderen
Fläche (1), die ggf. mit einem Dekorationsmuster versehen ist und
einer in Längsrichtung verlaufenden Vertiefung (4), die an beiden
Enden offen ist und einen konstanten U-Querschnitt aufweist und
einer Füllung und/oder Verstärkung oder einer in Längsrichtung
verlaufenden Verankerung (8, 8a, 11a, 11b) und/oder einer
dichten Verkleidung (13) mit deutlicher Profilierung zur Ausfüllung
des Querschnitts dieser Vertiefung und einer Dachrinne zur
Sammlung und Ableitung von Regen- und Schmelzwasser,
bestehen kann.
2. - Gesims gemäß Anspruch 1, gekennzeichnet dadurch,
daß die horizontale Befüllung des Gesimses aus
Verstärkungsmaterialien (8), die in die in Längsrichtung verlaufende Vertiefung
(4) eingebracht werden, bestehen.
3. - Gesims gemäß Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet
dadurch, daß die horizontale Verankerung aus
Verstärkungselementen aus Armierungseisen (8a), die in Längsrichtung verlaufen
und hauptsächlich aus Metall bestehen, gebildet wird, die in die
vorgenannten Verstärkungsmaterialien (8) eingefügt sind und ggf.
mit querliegenden oder in der Querwand liegenden (11c)
Armierungsstäben verbunden sind.
4. - Gesims gemäß den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß es mit einem zusätzlichen, querliegenden
oder in der Querwand liegenden Schalungselement (11)
verbunden ist.
5. - Gesims gemäß den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß es aus zwei getrennten, in Längsrichtung
velaufenden Vertiefungen (4x, 4y) besteht, die horizontal und
vertikal gegeneinander versetzt sind.
6. - Gesims gemäß den Ansprüchen 1 bis 5, in
Verbindung mit einem zweiten Gesims, das senkrecht zum ersten
Gesims stehend verläuft, dadurch gekennzeichnet, daß es im
übrigen mit zwei Winkelelementen (12a, 12b) verbunden ist, die
das gleiche Profil aufweisen wie die Gesimse (C, D) und an dem
verbundenen Gesims stumpf aneinander angepaßt sind, wobei die
zwei Winkelelemente mit einer gefügten Verbindung miteinander
verbunden werden (12c).
7. - Gesims gemäß den Ansprüchen 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß es im übrigen mit einem Winkelstück (12a
+ 12b) verbunden ist, welches das gleiche Profil aufweist wie die
Gesimse (C, D) und stumpf an die Gesimse angepaßt ist.
8. - Gesims gemäß den Ansprüchen 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß es mit einem Zwischenstück oder einem
Aufsatz (9) verbunden ist, das mit Zement (10, 10a) oder
ähnlichem über die innere Fläche mit der oberen Fläche des
Gesimses und über die obere Fläche mit der unteren Fläche der
Bedachung (T) des Gebäudes verbunden wird.
9. - Gesims gemäß den Ansprüchen 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß es mit mindestens einem anderen Gesims
(1B) ähnlicher Art verbunden ist, das über dem ersten Gesims (B)
so angeordnet ist, daß die in Längsrichtung verlaufenden
Vertiefungen (4A, 4B) der Gesimse horizontal gegeneinander versetzt
sind, wobei sie jedoch parallel zueinander verlaufen.
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