DE2629870A1 - Konstruktionselemente und verfahren zu ihrer herstellung - Google Patents
Konstruktionselemente und verfahren zu ihrer herstellungInfo
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Description
PAT ENTAN WÄ LT E
DR.A.VAN DERWERTH DR. FRANZ LEDERER REINER F.MEYER
DlPL-ING. (1934-1974) DIPL.-CHEM. DIPL.-ING.
Zb Zo O /U 8000 MÜNCHEN 80
TELEFON: (089) 472947 TELEX: 524624 LEDER D
TELEGR.: LEDERERPATENT
2. Juli 1976
M/Ra
P.COL.Ol/DT
Leopold COIARD7 29A rue Bonnet, 7613 Taintignies / Belgien
Die Erfindung bezieht sich ganz generell auf Konstruktionselemente,
wie beispielsweise eine Tragmauer, eine Tragdecke oder -wölbung oder eine Isolierdecke oder Isoliergewölbe
und auch ein Gebäudedach.
Es sind bereits Konstruktionsverfahren bekannt, die von Schalungen
Gebrauch machen, die zur Aufnahme von 3eton bestimmt sind,
der gegebenenfalls armiert ist. Nach dem Aushärten des Betons v/erden diese Schalungen entfernt, und wird der Beton gegebenenfalls
anschließend mit einer Verblendung ausgestattet, die gegebenenfalls aus einem Isoliermaterial bestehen kann.
Die Erfindung bezieht sich auf Konstruktionselemente, die mittels eines einfach und schnell ausführbaren Verfahrens hergestellt
werden können, indem verhältnismäßig preiswerte Materialien verwendet v/erden, die gleichzeitig eine gute thermische Isolierung
der Gebäude gewährleisten.
Die erfindungsgemäßen Konstruktionselemente sind dadurch gekennzeichnet,
daß sie aus Gußbeton bestehen und daß mindestens ein
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Feld aus einem thermisch isolierenden Material als Schalung für
den 3eton dient und mit dem Beton nach dessen Aushärten fest verbunden ist.
Die Erfindung betrifft des weiteren ein Verfahren zur Herstellung der Konstruktionselemente durch Gießen von Beton in eine Schalung,
welches Verfahren dadurch gekennzeichnet ist, daß die Schalung mindestens ein Feld aus thermisch isolierendem Material besitzt,
das fest mit dem Betör, zu verbinden ist.
Die erfindungsgemäß verwendeten Felder aus thermisch isolierendem
Material sind in bevorzugter Weise aus einem zellularen oder schaumigen., festen Material natürlichen oder künstlichen
Ursprungs hergestellt. Ss kann sich hierbei um Polyurethanschaum oder Kork handeln, während jedoch Vorzug gegeben v/ird einem
expandierten Polystyrol.
Das generelle Prinzip der Erfindung ist zu verschiedenen Verwendungszwecken
einsetzbar. Es kann zur Herstellung einer Tragmauer dienen, die mindestens ein Feld aus einem thermisch isolierenden
Material/ dessen Dicke im wesentlichen derjenigen der herzustellenden Mauer entspricht, vertikale gegebenenfalls armierte Betonsäulen,
die in die Masse der Felder eingegossen sind, und einen horizontalen Balken besitzt, der mit dem oberen Rand der Felder
in Berührung steht und mit den oberen Enden der Säulen zur Bildung eines Skeletts fest verbunden ist.
Gemäß einer vorteilhaften Besonderheit kann der horizontale Balken,
der mit dem oberen Rand des Feldes oder der Felder in Berührung steht, ein armierter Betonbalken sein, der gegebenenfalls
auf mindestens einem Teil seiner Höhe in einer Rinne in den oberen Rand des oder der Felder aufgenommen ist. Auf diese Weise wird
eine ausgezeichnete mechanische Widerstandsfähigkeit der so hergestellten Einheit erreicht.
Entsprechend einer Variante läßt sich die Herstellung des Feldes des Elementes der Tragmauer vereinfachen und ökonomischer gestalten.
Hierzu ist das Feld ein zusammengesetztes Feld, d.h.
von einem verhältnismäßig dicken Korpus aus einem thermisch
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isolierenden Material und von mindestens einer verhältnismäßig
dünnen Abdeckplatte gebildet. Mindestens eine der Flächen der Gießlöcher und der Gießrinne für die Säulen und den Balken des
Skeletts ist von der Abdeckplatte gebildet. In der Praxis besitzt der Korpus des Feldes auf einer seiner Flächen einerseits
vertikale Rinnen mit drei Seiten und andererseits eine horizontale
Aussparung mit zwei Seiten. Die Abdeckplatte, die gegen diese Fläche des Korpusfeldes aufgebracht ist, verschließt
seitlich diese vertikalen Rinnen und diese ob<=>re horizontale
Aussparung des Korpus zur Bildung der Schalung des Skeletts. Der Korpus des Feldes kann auch auf einer seiner Flächen einerseits
vertikale Rinnen mit drei Seiten und andererseits eine obere horizontale Aussparung mit zwei Seiten, besitzen. Des weiteren befindet
sich die Abdeckplatte in einem Abstand von der Fläche des Korpus des Feldes unter Zwischenschaltung von Einlagen, und verschließt
die Abdeckplatte mit diesen die vertikalen Rinnen und die obere horizontale Aussparung des Korpus zur Bildung der Schalung
des Skeletts. In diesem letztgenannten Fall können Betonfüllmassen vorgesehen werden, die zwischen den Korpus des Feldes, die
Abdeckplatte und die Einlagen außerhalb der Säulen des Skeletts eingegossen werden.
Zu dem gleichen Zweck ist bei einer anderen Variante das Feld von mehr als einem verhältnismäßig dicken Korpus aus thermisch isolierendem
Material und von verhältnismäßig dünnen Abdeckplatten gebildet, die gegen die Flächen des Korpus des Feldes aufgebracht
sind. Dabei sind gleiche Abstände zwischen den einzelnen Korpusteilen vorgesehen, um in Verbindung mit den Abdeckplatten die
vertikalen Gießlöcher für die vertikalen Säulen des Skeletts zu begrenzen. Die oberen Bereiche jedes einzelnen Korpus begrenzen
mit den oberen Teilen der Abdeckplatten die obere horizontale Gießrinne für den Balken dieses Skeletts. Zwischenräume zwischen
den oberen Bereichen der Korpusteile des Feldes sind von geeigneten Teilschalungsböden verschlossen.
Zu denselben Zweck besteht bei einer ergänzenden Variante das Feld aus zwei verhältnismäßig dicken Halbfeldern aus einem
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thermisch isolierenden Material, die äquidistant zueinander angeordnet sind unter Zwischenschaltung von Einlagen, wobei die
einander gegenüberliegenden Halbfelder einerseits vertikale Rinnen mit drei Seiten und andererseits obere horizontale Aussparungen
mit zwei Seiten besitzen. Die Einlagen begrenzen mit den einander gegenüberliegenden vertikalen Rinnen die vertikalen
Gießlöcher für die Säulen des Skeletts und darüber hinaus mit den gegenüberliegenden horizontalen Aussparungen die horizontale
Gießrinne für den Balken des Skeletts. In diesem Fall können auch Betonfüllmassen vorgesehen werden, die zwischen die Halbfelder
und die Einlagen außerhalb der Säulen des Skeletts gegossen sind.
In bevorzugter Weise besteht der oder jeder Korpus des Feldes aus Kunststoff, wie beispielsweise Polystyrol oder Polyurethan,
während die oder jede Abdeckplatte aus Kunststoff, Asbestzement, Gips, fletall, Holz oder agglomeriertem Holz besteht und die Einlagen
aus Holz, agglomeriertem Holz oder Kunststoff bestehen.
Die Flächen der in dieser Weise gebildeten Mauern können selbstverständlich
mit einer Verkleidung beschichtet werden. Somit können die äußeren Flächen, d.h. die sich an der freien Luft
befindenden Flächen, dieser Hauern mit einem Mauerwerk, festen Platten, beispielsweise aus Asbestzement, oder mit einer anderen
üblichen Verkleidung ausgestattet sein. Die inneren Flächen der erfindungsgemäßen Mauern, d.h. die an die Räume eines Gebäudes
angrenzenden Flächen, können mit einer Uandvarkleidung ausgestattet
sein, die aus reinem Gips oder jeder anderen Beschichtung bestehen kann, wie beispielsweise Dekorplatten oder -fliesen etc.,
die üblicherweise zur Herrichtung der Innenwände von Gebäuden oder Wohnungen verwendet x^erden. Zur Herstellung einer Tragmauer
der angegebenen Art wird auf einer geeigneten Basis mindestens ein Feld aus einem thermisch isolierenden Material mit einer
Dicke im wesentlichen gleich derjenigen der herzustellenden Mauer zugerichtet, wobei dieses Feld nach seiner Zurichtung
vertikale Löcher besitzt, die von seinem unteren Rand aus zu seinem oberen Rand verlaufen und in vorbestimmten Intervallen
auf der Länge der Tafeln vorgesehen sind. In jedes der Löcher -.•/erden Säulen aus Beton gegossen, und die oberen Enden der so ge-
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gossenen Säulen werden mittels eines horizontalen Balkens
miteinander verbunden.
In vorteilhafter Weise wird der horizontale Balken dadurch erreicht,
daß Beton in eine Rinne gegossen wird, die in dem oberen Rand der Felder vorgesehen ist und in der die vertikalen Löcher
enden.
Die in den Feldern vorgesehenen vertikalen Löcher so wie die in dem oberen Rand der Felder vorgesehene horizontale Rinne sind in
vorteilhafter Weise mit Stahlstangen ausgestattet, die als Einlagen bzw. Armierungen dienen, und zwar vor dem Eingießen des
Betons in diese Löcher und diese Rinne.
Die Erfindung befaßt sich auch mit der Herstellung einer Isolierdacke.
In dieser Hinsicht ist es bekannt, daß bei der Herstellung einer bekannten Isolierdecke, die an der Unterseite mit einer
falschen Decke ausgestattet ist, zunächst ein Gewölbe geschaffen wird und anschließend an diesem die Bestandteile der falschen
Decke befestigt werden. Zur Herstellung des Gewölbes werden vorfabrizierte Gewölbeelemente nebeneinander gelegt, die auf Mauern
oder Tragbalken gelegt 'werden, oder es wird eine armierte Betondecke
auf eine mit geeigneten Einlagen ausgestattete Schalung gegossen. Zur Herstellung der falschen Decke werden deren Bestandteile
an der unteren Fläche des vorfabrizierten Gewölbes angebracht, indem sie befestigt, verankert oder aufgehängt v/erden.
Somit werden bei den bekannten Ausführungsformen die Bestandteile
der falschen Decke jedesmal an dem vorfabrizierten Gewölbe angebracht.
Erfindungsgemäß läßt sich einfach und schnell auf dem Baugelände eine Isolierdecke der vorstehend angegebenen Art unter Zuhilfenahme
einer oder mehrerer Tragplatten oder -Wölbungen mit den Bestandteilen der falschen Decke, die zuvor eingebaut worden sind,
herstellen. Somit ist die Herstellung einer Isolierdecke einerseits sehr wirtschaftlich, da die falsche Decke gleichzeitig
mit der Herstellung des Gewölbes oder der Gewölbeelemente hergestellt
wird und ist die Herstellung der Isolierdecke andererseits sicherer, da die Bestandteile der falschen Decke zuvor an dem
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Gewölbe oder den Gewölbeelementen als integraler Bestandteil
vorgesehen worden sind.
Zu diesem Zweck werden vorfabrizierte Blöcke, vorzugsweise
aus Kunststoff, verwendet, die gegebenenfalls von mindestens einer Platte oder einem Feld, vorzugsweise aus Kunststoff oder
auf Gipsbasis, getragen sind. Mit Hilfe der vorfabrizierten
Blöcke wird eine untere Schalung gebildet, die in diesen Blöcken und/oder zwischen diesen Längs- und/oder Querrinnen besitzt, die
nach oben hin offen sind. In diesen Rinnen werden Längs- und/oder Quereinlagen angeordnet. Beton wird in diese Rinnen zur Bildung
von Balken eingegossen, die ein Skelett aus armiertem Beton bilden, an dem die Blöcke und gegebenenfalls die Platte oder das
Feld anhaften. Schließlich wird eine obere Betonschicht mindestens auf diesen Blöcken aufgegossen.
vvenn die Blöcke nicht von der Platte oder dem Feld getragen sind,
v/erden sie zur 3ildung der unteren Schalung nebeneinander angeordnet.
In diesem Fall werden zur Sicherstellung einer guten seitlichen Verbindung der Blöcke diese entlang ihrer benachbarten
Ränder gegenseitig ineinander eingreifend gestaltet.
Vienn die Blöcke von der Platte oder dem Feld getragen sind, werden
sie an dieser Platte oder diesem Feld zur Bildung der unteren Schalung befestigt.
Die nach diesem Verfahren hergestellte Tragplatte oder -wölbung ist gekennzeichnet durch ein Skelett aus armiertem Beton, das von
Längs- und/oder Querbalken gebildet ist. Die vorfabrizierten Blöcke und gegebenenfalls die Platte oder das Feld haften an dem
Skelett aus armiertem Beton an. Die Blöcke sind ohne die Platte oder das Feld einer neben dem anderen angeordnet, wobei in bevorzugter
Weise ihre benachbarten Ränder gegenseitig ineinander eingreifen. Die von der Platte oder dem Feld getragenen Blöcke
halten also Abstände voneinander ein und sind an der Platte oder dem Feld befestigt. Die Blöcke können hohl oder voll sein.
Eine andere Anwendung der Erfindung besteht bei Dächern von Gebäuden.
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Bisher sind die Dächer von Gebäuden aus Balken im allgemeinen aus Holz gebildet worden, die senkrecht zur Neigung des Dachs
verlaufen und auf Dachstuhlverbänden aus Holz oder aus Metall aufliegen. Diese Balken sind an der Basis der Dachflügel (Dachrinne),
am Giebel der Dachflügel (Firste) und zwischen der Basis und dem Giebel angeordnet. Andererseits sind Dachsparren oder
kleine Balken aus Holz oder Metall auf den Balken befestigt, wobei sie entsprechend der Neigung des Dachs ausgerichtet sind.
Darüber hinaus werden Latten oder Stangen im allgemeinen aus Holz auf den Dachsparren oder den kleinen Balken senkrecht zur
Neigung des Dachs angeordnet. Schließlich werden Dachziegel oder Schiefer auf den Latten oder Stangen befestigt.
Den bekannten Dächern ist der Wachteil eigen, keine vorfabrizierten
Elemente zu besitzen und die vollständige Montage ihrer einzelnen Bestandteile auf der Baustelle erforderlich zu machen.
Die Herstellungskosten für diese bekannten Dächer sind damit besonders hoch.
Die Erfindung ermöglicht die Herstellung eines Dachelements, das
in einer Fabrik schnell und folglich preiswert vorfabriziert ist. Darüber hinaus ist das "erfindungsgemäße neue Dachelement
verhältnismäßig leicht, wodurch das Eigengewicht des Daches und damit auch die von dem Gebäudeskelett getragenen Lasten reduziert
v/erden. Darüber hinaus ist das Element thermisch isolierend, wodurch die Wärmeverluste des Gebäudes durch das Dach hindurch
merklich reduziert werden.
Für die erfindungsgemäße Vorfabrizierung und Herstellung eines
Dachelementes wird eine Basisplatte aus thermisch isolierendem Material vorgesehen. Blöcke aus Kunststoff ruhen auf dieser Basisplatte,
wobei sie dort anhaften. Diese Kunststoffblöcke besitzen
an ihrer oberen Fläche parallele Rinnen oder bilden solche zwischeneinander,
die sich teilweise oder vollständig über die Höhe der Blöcke erstrecken. Einlagen oder vorgespannte Drähte sind
in den Rinnen angeordnet, und Betonmassen sind zwischen die Einlagen oder die vorgespannten Drähte praktisch bis zur Oberkante
der Kunststoffblöcke eingegossen, wobei die vorgespannten Drähte
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vor dan Eingießen des Betons gespannt und nach dem Aushärten
des gegossenen Betons anschließend entspannt sind. Somit werden Balken aus armiertem oder vorgespanntem Beton bei den Dachelementen
erreicht, wobei die Balken die Biegewiderstandsfestigkeit der vorfabrizierten Elemente sicherstellen. Der für die Herstellung
der Balken verwendete Beton ist im ausgehärteten oder festen Zustand nagelbar. Andererseits treten die Endbereiche der Einlagen
oder vorgespannten Drähte der Balken durch die Enden der Rinnen hindurch und stehen dabei hinsichtlich der Ränder der vorfabrizierten
Elemente seitlich vor.
Bei der Herstellung dieser Dachelemente wird auch vorgesehen, daß die Latten aus Holz in der Fabrik auf den Balken aufgenagelt
werden, wobei sie senkrecht zu diesen verlaufen. Darüber hinaus besteht die Basisplatte dieser Dachelemente in vorteilhafter ;feise
aus Polystyrol, Polyurethan, Gips oder agglomeriertem Holz,
welche Materialien verhältnismäßig schlechte Wärmeleiter sind.
Zur Herstellung und Errichtung eines Daches werden die noch näher zu beschreibenden Dacheiereente entsprechend der Neigung der Dachflügel
nebeneinander angeordnet. Die unteren Ränder der Dacheleraente sind in einen horizontalen oberen Balken aus armiertem oder
vorgespanntem Beton der entsprechenden Mauer eingegossen. Darüber hinaus sind die oberen Ränder der Dacheleraente ihrerseits in einen
Firstbalken aus armiertem oder vorgespanntem Beton eingegossen.
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Andere Besonderheiten und Einzelheiten der Erfindung ergeben
sich aus der nachfolgenden Beschreibung der zugehörigen
Zeichnungen, die schematisch und ausschließlich beispielhaft unterschiedliche Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Konstruktionselemente
darstellen; in den Zeichnungen zeigt:
Figur 1 eine perspektivische Ansicht eines in einer erfindungsgemäßen
Mauer verwendeten Feldes, wobei bestimmte Teile dieses Feldes aus Gründen der Darstellung weggelassen oder weggebrochen sind,
Figur 2 eine Ansicht analog zu derjenigen der Figur 1, wobei jedoch in den vertikalen Löchern und der
horizontalen Rinne des Feldes Säulen und ein Balken aus armiertem Beton aufgenommen sind,
Figur 3, horizontale Teilschnitte anderer besonderer Aus-
5, 7, 9 fuhrungsformen eines verbesserten Elements einer
und 11 Tragmauer unter Zuhilfenahme eines zusammengesetzten
Feldes,
Figur 4, vertikale Teilschnitte nach der Linie IV-IV der
6, 8, 10 Figur 3, der Linie VI-VI der Figur 5, der Linie und 12 VIII-VIII der Figur 7, der Linie X-X der Figur
und der Linie XII-XII der Figur 11,
Figur 13, vertikale Schnitte durch drei Ausführungsformen
15 und 17 einer Tragplatte,
Figur 4 Seitenansichten eines vorfabrizierten Blocks, der und 16 aus den Tragplatten der Figuren 13 und 15 besteht,
Figur 13 einen Querschnitt durch eine erste Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Dachelements,
Figur 19 einen Längsschnitt durch eine ein Dachelement enthaltende
Schalung, u. a. zur Erläuterung der Herstellung desselben,
Figur 20 eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Daches,
Figur 21 einen Schnitt zur Darstellung der Verbindung des neuen Dachs mit der entsprechenden Tragmauer,
-ίο- 609883/13ΒΘ
Figur 22 einen anderen Schnitt zur Darstellung des Dachfirstes,
Figur 23 eine perspektivische Ansicht einer zweiten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Dacheleinentes,
Figur 2 4 eine perspektivische Ansicht einer dritten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Dachelementes und
Figur 25 analog zu Figur 22 eine andere Art der 3ildung
der Schalung des Firstbalkens.
In diesen verschiedenen Figuren bezeichnen gleiche Bezugszahlen identische Elemente.
Figur 1 zeigt ein Feld, das zur Verwendung bei einer erfindungsgemäßen
Tragraauer bestimmt ist? dieses Feld, das aus expandiertem Polystyrol bestehen kann, ist in seiner Gesamtheit mit 1
bezeichnet. Es besitzt in bestimmten Intervallen längs seiner Länge Löcher 2 quadratischen Querschnitts, die von seinem unteren
Rand 3 aus, der auf einer 3asis 4 steht, die das Fundament
eines Gebäudes' sein kann, bis zu seinem oberen Rand 5 geführt sind. Die Löcher 2 können einen beliebigen Querschnitt besitzen.
In dsn oberen Rand 5 des Feldes 1 ist eine horizontale Rinne 6 eingelassen.
Das Feld der Figuren 1 und 2 ist des weiteren mit ineinandergreifenden
Verbindungsnitteln ausgestattet, die von einem Zapfen bzw. Falz 7 und einer Aussparung bzw. einem Schlitz 8
gebildet sind. Selbstverständlich können auch andere Verbindungsmittel vorgesehen werden.
Wie insbesondere Figur 2 zeigt, sind metallische Einlagen 9 und 10 in den vertikalen Löchern 2 bzw. in der horizontalen Rinne 6
angeordnet. Betonsäulen 11 sind in den Löchern 2 gebildet, während ein Betonbalken 12 in der Rinne 6 gebildet ist.
Gemäß Figur 3 bis 12 besteht das Skelett des Tragmauerelements
aus mindestens zwei vertikalen Säulen 21 und einem horizontalen Balken 22, der die oberen Enden der Säulen 21 verbindet. Dieses
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Skelett ist in Hinblick auf die Aufnahme und das alleinige Tragen der auf die Tragmauer zur Einwirkung gebrachten Lasten entwickelt
und berechnet.
Das von dem Skelett getragene Feld leistet keinen Beitrag für die Widerstandsfähigkeit der Tragmauer. Das Feld ist stets aus
einem thermisch isolierenden Material gebildet. Es sind vertikale Löcher vorgesehen, die an dem oberen Teil der vertikalen
oberen Rinne münden. Die vertikalen Löcher und die vertikale obere Rinne bilden gemeinsam eine Gießschalung für Säulen 21
und einen Balken 22. Hierzu werden nach der Montage an Ort und Stelle in der Werkstatt des Füllfeldes metallische Einlagen 2 3
und 24 in klassischer Weise in den Löchern und der Rinne angeordnet und Betonmassen 25 und 26 dort eingegossen, um nach ihrer
Aushärtung die Säulen 21 und den 3alken 22 zu bilden. Es wird somit eine mit dem Skelett und der Fülltafel der Tragmauer monolithische
Einheit geschaffen. Gegebenenfalls können die Stahleinlagen durch vorgespannte Drähte ersetzt werden, die vor dem
Eingießen der Betonmassen 25 und 26 gespannt und nach Aushärtung des Betons entspannt werden, wobei die Herstellung des Elements
gleichfalls in der Fabrik stattfindet. Tatsächlich unterscheiden sich die dargestellten Ausführungsformen im wesentlichen durch
die Gestaltung des Füllfeldes.
Bei dem ersten Ausführungsbeispiel (Figur 3 und 4) ist das Füllfeld
von einem Korpus 27 gebildet, dessen Dicke geringfügig schwächer ist als die des fertigen Tragmauerelements.
Die Außenfläche 28 des Korpus 27 ist eben bzw. glatt, während die Innenfläche 29 des Korpus 27 vertikale Rinnen 31 gleicher
Länge besitzt, die jedoch weniger tief als die Rinnen 30 sind, wobei die Rinnen 30 und 31 an drei Seiten vorgesehen sind. Andererseits
ist die Abdeckplatte 32, beispielsweise aus Gips, Metall, Kunststoff, Holz oder einem Holzagglomerat, gegen die
Innenfläche 29 des Korpus 27 aufgebracht, wobei die Rinnen 30 und 31 geschlossen werden. Die Rinnen 30 bilden vertikale Löcher
für das Gießen der Säulen 21 des Skeletts, während die Rinnen 31 je eine im ausgehärteten Zustand beispielsweise nagelbare
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Leichtbetoninasse 3 3 aufnehmen.
In seinem oberen Teil besitzt der Korpus 2 7 eine horizontale Aussparung 34 mit zwei senkrechten Flächen, die insbesondere
mit den von den vorstehend genannten Rinnen 30 gebildeten vertikalen Löchern in Verbindung steht. Der obere Teil der Abdeckplatte
32 schließt seitlich die Aussparung 34, in^dem eins
obere horizontale Rinne gebildet wird, die nach oben offen ist und zum Gießen des Balkens 22 des Skeletts dient.
Das zweite 3eispiel (Figur 5 und 6) unterscheidet sich im wesentlichen von dem ersten Beispiel dadurch, daß der Korpus
27 dünner ist und daß die Abdeckplatte 32 in einem Abstand von der Innenfläche 29 des Korpus 27 angeordnet ist. In diesem
Fall besitzt der Korpus 27 beispielsweise nur Rinnen 30 mit geringerer Tiefe. Des weiteren sind Einlagen 35 aus Holz oder
Kunststoff zwischen dem Korpus 27 und der Abdeckplatte 32 beiderseits jeder der Rinnen 30 sowie zwischen diesen vorgesehen.
Somit begrenzen die Einlagen 35 zusammen mit der Abdeckplatte
und den Wänden der Rinnen 30 die vertikalen Gießlöcher für die
Säulen 21 des Skeletts. /Andererseits füllen Leichtbetonmassen 36 die Hohlräume zwischen dem Korpus 27, der Abdeckplatte 32
und den Einlagen 35 außerhalb der Säulen 21 des Skeletts aus.
Darüber hinaus ist der Hohlraum 34 auch weniger tief in dem ersten
Fall, und sind Teilschalungsböden 37 zwischen dem Korpus 27, der Abdeckplatte 32 und den Einlagen 35 zur Verschließung der horizontalen
Gießrinne für den Balken 22 des Skeletts vorgesehen.
Das dritte 3eispiel (Figur 7 und S) unterscheidet sich von dem zweiten Beispiel im wesentlichen durch kleinere und dünnere Einlagen
33 im Verhältnis zu den Einlagen 35. Die Einlagen 38 sind in Verbindung mit Dichtungen 39 beispielsweise aus weichem Kunststoff
zwischen dem Korpus 27 und der Abdeckplatte 32 angeordnet, und zwar nicht nur beiderseits der Rinnen 30 des Korpus 27,
sondern auch zwischen den Rinnen 30.
3ei dem vierten Baispiel (Figur 9 und 10) ist das Füllfeld von
mehr als einem Korpus 27 gebildet, die aufeinander folgen,
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miteinander fluchten und äquidistant zueinander angeordnet sind.
Jeder Korpus 27 besitzt vertikale Rinnen 31 mit drei Seiten auf
seiner Außenfläche 28 und seiner Innenfläche 29. In diesem Fall sind zwei identische Abdeckplatten 32 gegen die Flächen 28 und
29 des Korpus 27 aufgebracht. Somit verschließen die Abdeckplatten
32 die Rinnen 31 ebenso wie die Räume 30 zwischen den Korpusabschnitten 27, wobei diese Räume 30 zum Ausgießen der
Säulen 21 des Skeletts dienen. Darüber hinaus sind auch Leichtbetonmassen
33 in den Rinnen 31 eingegossen,.die ebenfalls geschlossen sind.
Schließlich bilden die oberen Abschnitte 40 der Korpusteile 27,
die mit geeigneten und nicht dargestellten Teilschalungsböden in Verbindung stehen, den Boden der oberen, horizontalen Gießrinne
für den Balken 32 des Skeletts, wobei diese Rinne seitlich auf beiden Seiten durch die oberen Bereiche der Abdeckplatten
32 begrenzt ist.
Bei dem fünften Beispiel (Figur 11 und 12) ist das Füllfeld von zwei Halbfeldern 41 und 42 gebildet, die äquidistant zueinander
mittels Einlagen 4 3 aus Holz oder Kunststoff gehalten sind. Jedes Halbfeld 41 oder 42 besitzt eine glatte äußere Fläche 44 und
eine mit Rinnen ausgestattete innere Fläche 45. Die Rinnen 30 sind vertikal, wenig tief und einander paarweise gegenüberliegend
angeordnet. Die Einlagen 4 3 sind beiderseits der Paare der Rinnen
30 sowie zwischen diesen Paaren vorgesehen. Somit begrenzen die Einlagen 43 und die Wände der Rinnen 30 die Gießlöcher für die
Säulen 21 des Skeletts. Darüber hinaus sind Leichtbetonmassen
36 in die zwischen den Einlagen 43 und den Haifeldern 41 und 42 gelegenen Bereiche zusätzlich zu den Säulen 21 des Skeletts eingegossen.
Andererseits verfügen die Halbformen 41 und 42 oben je über eine
horizontale Aussparung 34 mit zwei Seiten. Teilschalungsböden sind auch zwischen den Halbformen 41 und 42 zur unteren Begrenzung
der horizontalen oberen Gießrinne für den Balken 22 des Skeletts vorgesehen.
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In den Figuren 13 bis 17 ist eine erfindungsgemäße Tragplatte
dargestellt, die zur Herstellung einer Zwischendecke oder einer Isolierdecke dient.
Die Tragwand verfügt über ein Skelett 51 aus armiertem Beton, das im wesentlichen von Längs- und Querbalken 52 gebildet ist.
Die Tragwand verfügt des weiteren über vorfabrizierte Blöcke 5 3, vorzugsweise aus Kunststoff, zwischen den Balken 52. Die vorfabrizierten
Blöcke 53 gestatten es, unten eine falsche Decke herzustellen, die direkt an der von der Tragplatte geschaffenen
Decke anhaftet. Die SöLken 52 sind oben mittels einer Betonschicht
54 miteinander verbunden, die beispielsweise durch ein Metallgitter armiert ist.
Bei der ersten Äusführungsörm (Figur 13 und 14) sind die vorfabrizierten
Blöcke 53 horizontal' nebeneinander angeordnet, wobei sie gegenseitig längs ihrer Ränder ineinander greifen;
dabei besitzt jeder Block 53 längs mindestens eines seiner Ränder eine seitliche Feder 55, die zum Eingriff in einer entsprechenden
seitlichen Nut 56 in dem Rand des benachbarten anschließenden
Blocks 5 3 bestimmt ist. Die unteren Flächen 57 der Blöcke 5 3 erstrecken sich in der gleichen horizontalen Ebene,
die die untere Ebene der Decke bildet. Die oberen Flächen 58 der Blöcke 53 besitzen Längs- und/oder Querrinnen 59, die nach
oben offen sind. Bei dem betrachteten Fall sind die Rinnen 59 einerseits zwischen den Rändern der Blöcke 5 3 und andererseits
längs der diesen 31öcken 53 benachbarten Ränder (Figur 13) vorgesehen.
Die Rinnen 59 dienen zur Aufnahme der Balken 52, die je aus einer Betonmasse bestehen, die durch metallische Längs- und/oder Queranlagen
60 verstärkt ist.
Die 31öcke 53 haften an dem Skelett 51 als Einheit an, wobei die vollständige monolithische Tragwand gebildet wird.
Zur Nebeneinanderanordnung der vorfabrizierten Blöcke 53 sind
ihre benachbarten Ränder in vorteilhafter Weise ineinander eingreifend gestaltet.
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Bei der zweiten Ausführungsform (Figur 15 und 15) sind die vorfabrizierten
Blöcke auf einer Platte 61, beispielsweise ausKunststoff,
oder einer plattenförmigen Basis angeordnet und hiermit fest verbunden. Die aus Blöcken 5 3 und Platten oder
Feldern 61 bestehenden Einheiten sind ebenfalls horizontal nebeneinander angeordnet. Die unteren Flächen 62 dieser Einheiten erstrecken sich in der gleichen horizontalen Ebene, die
die untere Ebene der Decke bildet. Die oberen Flächen 6 3 der Blöcke 53 besitzen Rinnen 59, die zwischen diesen Blöcken 53
und den Platten oder Feldern 61 angeordnet sind.
Die Balken 52 des Skeletts 51 sind in den Rinnen 59 angeordnet und bestehen je, wie im Fall der Figur 13, aus einer Betonmasse,
die mit Hilfe metallischer Einlagen 60 verstärkt ist.
Die Blöcke 53 und die Platten oder Felder 61 haften einheitlich an dem Skelett 51 an, wobei eine monolithische; Tragplatte gebildet
wird.
Zur Herstellung dieser Tragplatten werden die aus den Blöcken 53 und gegebenenfalls den Platten 61 bestehenden Einheiten nebeneinander
angeordnet, um eine" untere Schalung zu bilden, die auf Stützen abgesetzt wird. Anschließend werden die Einlagen 60 in
den Rinnen 59 angeordnet, und werden Betonmassen in diese Rinne 59 zur Bildung der Balken 52 eingegossen. Anschließend wird ein
Gitter auf die Blöcke 53 aufgelegt, und werden Betonmassen bis über dieses Gitter eingegossen, um die Betonschicht 54 zu bilden,
die oben die Balken 52 miteinander verbindet.
Bei der Ausführungsform der Figur 17 sind die Elemente 51, 52,
53, 54 und 60 mit denjenigen der Figur 15 identisch.
Jedoch sind Einlagen 70 zwischen den einander benachbarten Blöcken 53 vorgesehen, und können diese Einlagen Latten 72 aufnehmen,
auf denen bei 7 3 eine Abschlußplatte 74 aufgenagelt werden kann. Sofern die Einlage 70 direkt nagelbar ist, kann die
Latte 72 entfalten. Diese Ausführungsform ermöglicht es, zu verhindern,
daß sich im Falle eines Brandes die geschmolzene Masse des Materials der Blöcke 5 3 ' ausbreiten kann. Darüber hinaus
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werden auf diese Weise die Risse, die häufig durch die Ausdehnung
der Isoiiermaterialien verursacht werden, ausgeschaltet,
da die die thermische Isolierung sicherstellenden Teile (Einlagen
70 und Blöcke 73) voneinander getrennt gehalten sind. Daher wirkt sich ihre Reaktion nicht mehr auf die Äbschlußplatte
74 aus, die mit der Latte 72 in Verbindung steht, die ihrerseits am Beton befestigt ist.
Bei den dargestellten Beispielen ist die Tragplatte horizontal, jedoch ist die Erfindung auch auf den Fall eines analogen Traggewölbas
anwendbar, bei dem die Blöcke oder die von den Blöcken und Platten oder Feldern gebildeten Einheiten bogenförmig nebeneinander
angeordnet sind und bei dem die diese abdeckende Betonnasse sich ebenfalls unterhalb in der gleichen Weise erstreckt.
3ei den dargestellten Ausführungsformen ist der aus Beton bestehende
Teil der Tragplatte mittels normaler Einlagen aus Beton verstärkt, jedoch könnten auch vorgespannte Drähte Verwendung
finden.
In den Figuren 3 bis 25 sind Dachelamente dargestellt. Das dargestellte
Dachelement verfügt über eine Basisplatte 101 aus einen thermisch isolierenden Material und vorzugsweise aus Polystyrol,
Polyurethan, Gips oder agglomeriertem Holz. Die 3asisplatte 101
tragt Blöcke 102 aus Kunststoff, beispielsweise aus Polystyrol. Die identischen Blöcke 102 haften an der oberen Fläche der Platte
101 an, wozu beliebige bekannte Ilittel verwendet werden können.
3ei dem ersten Beispiel besitzen die Blöcke 102 in ihren oberen Flächen parallele, identische Rinnen 103, die sich über einen
Teil der Höhe dieser Blöcke 102 erstrecken. Dabei sind die seitlichen vertikalen Flächen der Rinnenl03 aufrecht und eben. In
dem zweiten Fallülden die Blöcke 102' zwischeneinander analoge
Rinnen 103', deren Boden von der oberen Fläche der Platte 101 gebildet ist. Des weiteren besitzen die vertikalen seitlichen
Flüchen der Rinnen 103' kleine, seitliche und einander gegenüberliegende
Rinnen, die glockig nach oben ausgebildet sind und die Verankerung der Blöcke 102' mittels der eingegossenen Materialien
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anschließend in den Rinnen 103* ermöglichen. Schließlich bilden
auch in dem dritten Fall die Blöcke 102'' zwischeneinander
Rinnen 103'', die analog zu den vorgenannten Rinnen sind, sich
jedoch wie die ersten auf einem Teil der Höhe dieser Blöcke 102'' erstrecken. Ferner besitzen die Blöcke 102"' in ihrem
unteren Teil Federn und 2iuten zum gegenseitigen Eingriff, wie
gut in Figur 24 erkennbar ist.
Es ist zu beachten, daß in dem zweiten und in dem dritten Fall
die obere Fläche der Blöcke 102' und 102'' in Querrichtung nach
innen gewölbt ist, um ein Mittel zur Abführung von Wasser zu bilden, das evtl. zwischen die Abdeckeletnente des Dachs eintritt,
und um auch eine gute Luftzirkulation unter diesen Abdeckelementen zu ermöglichen.
Die Rinnen 103, 103' oder 103'' dienen zur Aufnahme von armierten
Betonbalken 104. Die Balken 104 bestehen somit je aus einer Betonmasse 105, die mit Hilfe von Stahleinlagen 106 verstärkt
ist. Die oberen Flächen der Balken 104 befinden sich in dem gleichen Niveau wie die Blöcke 102, 102' oder 102''. Der die Balken
104 bildende Beton besteht aus leichten und zusamraendrückbaren
Bestandteilen, in deren Folge der Beton im ausgehärteten Zustand nagelbar ist. An den Balken 104 sind ferner Latten 107 aus Holz
angenagelt, die zuvor senkrecht zu den Richtungen dieser Balken 104 angebracht worden sind. Es ist zu beachten, daß die äußeren
Enden der Einlagen 106 seitlich aus den 3alken 104 und somit aus dem vorfabrizierten Dachelement vorstehen.
Wie Figur 19 zeigt, kann das neue Dachelement in einfacher und leichter Weise in einer Fabrik bzw. in einer Werkstatt hergestellt
werden. Zu diesem Zweck wird eine Schalung 108 verwandet, die im wesentlichen über einen Boden 109 und seitliche Wände 110
verfügt, von denen zwei einander gegenüberliegende eine untere Fläche besitzen, die entsprechend der Neigung der Böschungen
des Dachs geneigt ist.
Zur Herstellung des Dachelements in der Schalung 103 wird zuerst die Basisplatte 101 auf dem Boden 109 abgelegt. Anschließend
werden die synthetischen Blöcke 102, 102' oder 102'' auf der
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Platte 101 angeordnet, wobei sie dort zur Anhaftung, beispielsweise
im '.iege der Verklebung, gebracht werden. Hiernach werden
die Einlagen 106 in den Rinnen 103, 103' oder 103'' angeordnet,
wobei die Enden der Einlagen 106 durch in den seitlichen Wänden 110 vorgesehene öffnungen durchtreten und sich in gleicher Weise
über diese Wände hinaus erstrecken. Anschließend werden die Betonmassen 105 in die Rinnen 103, 1031 oder 103'' bis zur Oberkante
der Blöcke 102, 102' oder 102' ' und um die Einlagen 106
herum eingegossen. Nach Aushärtung der Betonmassen 105 unJ somit nach 3ildung der 3alken 104 wird das erreichte vorfabrizierte
Element entschalt, und werden die Latten 107 auf diesen Balken 104 angenagelt.
Das Dach besteht im wesentlichen aus in einer horizontalen Reihe nebeneinander angeordneten Dachelementen, um jeden Dachflügel
zu bilden. In vorteilhafter Weise sind für jeden Dachflügel die unteren Ränder der Dachelemente in einen horizontalen oberen
Balken aus armiertem Beton der entsprechenden Tragmauer eingelassen bzw. dort verfugt. Andererseits sind die oberen Ränder
der Dachelemente der* beiden Dachflügel ihrerseits in einem Giebelbalken
aus "armiertem Beton eingelassen.
Die nebeneinander erfolgende Anordnung der Dachelemente in einer horizontalen Reihe erfolgt auf geeigneten Trägern, die ihre untere
Abstützung finden auf der am höchsten gelegenen Decke.
Zum Eingießen, Vergießen bzw. Abdichten der unteren Ränder der
Dacheleirente an den Tragmauern wird entsprechend Figur 21 gearbeitet.
Die Tragmauer besteht aus parallelen Platten 111 und 112 mit zwischengesetzten Blöcken 113. Die Platten 111 und 112 und die
Blöcke 113 begrenzen einerseits eine horizontale obere Rinne 114, die nach oben offen ist, und zwei nicht dargestellte vertikale
Rinnen, die mit der oberen Rinne 114 in Verbindung stehen. Die horizontalen und vertikalen Rinnen dienen zum Gießen der
3alken aus armiertem Beton, die das Skelett der Tragmauer bilden.
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Vor dem Eingießen des Betons in die genannten Rinnen der Tragmauer
werden Haupteinlagen 115 eingebracht. Anschließend werden die unteren Ränder der Dachelemente auf dem oberen Rand der
Platten 111 und 112 angeordnet, derart, daß die Balken 104 der oberen Rinne 114 gegenüberliegen und die unteren Enden der Einlagen
106 dieser Balken 104 in die obere Rinne 114 vorstehen. Dann werden Betonmassen 116 in die Rinnen der Tragmauer eingegossen,
wodurch die Balken 104 des Dachelementes mit Teilen des
Skeletts der Tragmauer fest verbunden werden.
Andererseits wird zur Befestigung der oberen Ränder des Dachelementes
an dem Firstbalken entsprechend Figur 22 gearbeitet.
Zwischen den in einem geringen Abstand voneinander gehaltenen oberen Rändern der Dachelemente wird eine Polyurethanplatte 117
oder eine Polystyrolform 113 angeordnet, die von einer Stütze 119 abgefangen ist. Es wird somit zwischen den oberen seitlichen
Bereichen der Dachelemente und der Platte 117 oder- der Form 118
eine Rinne 120 gebildet, die nach oben offen ist und als Schalung für den Firstbalken dient. Es ist zu beachten, daß die
oberen Enden der Einlagen 106 der Balken 104 in diese Schalung vorstehen. Anschließend werden Einlagen 121 in die gleiche Schalung
eingebracht, und werden die vorstehenden Enden der Einlagen 106 dort angeschlossen. Die Enden der Rinne 120 v/erden abgeschlossen,
und eine Betonmasse 122 wird um die Einlagen 121 herum eingegossen. Somit wird ein monolithisches Skelett erreicht,
das von allen Tragbalken der Mauern und Decken und von den Balken 104 und dem Firstbalken des Daches gebildet ist.
Bei den drei ausgewählten Beispielen bestehen die Balken 104 ebenso wie der Firstbalken und die Balken des Skelettes der
Tragmauern aus armiertem Beton. Jedoch erfaßt die Erfindung auch den Fall, bei dem diese aus Stahlbeton bestehenden Elemente aus
vorgespanntem Beton bestehen, in welchem Fall die Einlagen durch vorgespannte Drähte aus Stahl mit hoher Widerstandsfähigkeit ersetzt
sind, wobei diese Vorspanndrähte vor dem Gießen des Betons umeinander gedreht bzw. geflochten und gespannt sind und nach dem
Aushärten des Betons entspannt werden.
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Die Erfindung ist selbstverständlich auch sun Einsatz bringbar
bei Dächern, von denen mindestens ein Dachflügel eine doppelte I-:e igung besitzt. In diesem Zusammenhang sind die erfindungsgeruäßen
Gedanken auch bei Mansardendächern zur Anwendung bringbar.
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Claims (26)
- Patentansprüche( 1.)Konstruktionselemente, dadurch gekennzeichnet , daß sie aus Gußbeton bestehen und daß mindestens ein Feld (1) aus einem thermisch isolierenden Material als Schalung für den Beton dient und mit dem Beton nach dessen Aushärten fest verbunden ist.
- 2. Konstruktionselemente nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß das thermisch isolierende Material expandiertes Polyurethan oder expandiertes Polystyrol ist.
- 3. Konstruktionselemente nach Anspruch 1 oder 2,r dadurch gekennzeichnet , daß sie eine Tragnauer bilden, die mindestens ein Feld (1) aus einem thermisch isolierenden Material, dessen Dicke im wesentlichen derjenigen der herzustellenden Mauer entspricht, vertikale,gegebenenfalls armierte Betonsäulen (11)/ die in die Masse der Felder (1) eingegossen sind,und einen horizontalen Balken (12) besitzt, der mit dem oberen Rand der Felder (1) in Berührung steht und mit den oberen Enden der Säulen (11) zur Bildung eines Skeletts fest verbunden ist.
- 4. Konstruktionselemente nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet , daß der horizontale Balken (12), der mit dem oberen Rand des Feldes oder der Felder (1) in Berührung steht, ein armierter Betonbalken ist, der gegebenenfalls auf mindestens einem Teil seiner Höhe in einer Rinne (6) in dem oberen Rand des oder der Felder (1) aufgenommen ist.- 22 -609883/1359
- 5. Konstruktionselemente nach Anspruch 3 oder 4, bei denen das Feld vertikale Löcher und eine obere horizontale Rinne besitzt, die zum Gießen der Säulen und des Balkens des Skeletts nach Anordnung von Einlagen bzw. Armierungen oder vorgespannten Drähten dienen, dadurch gekennzeichnet , daß das Feld von mindestens einem verhältnismäßig dicken Korpus (27) aus einem thermisch isolierenden Material und aus mindestens einer verhältnismäßig dünnen Abdeckplatte (32) gebildet ist, wobei mindestens eine der Flächen der Löcher und der Gießrinne für die Säulen (21) und den Balken (22) des Skeletts von der Abdeckplatte (32) gebildet ist.
- 6. Konstruktionselemente nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet , daß der Korpus (27) des Feldes auf einer seiner Flächen einerseits vertikale Rinnen (30,31) mit drei Seiten und andererseits eine obere horizontale Aussparung (34) mit zwei Seiten besitzt, während die Abdeckplatte (32), die gegen diese Fläche des Korpus (27) des Feldes aufgebracht ist, seitlich diese vertikalen Rinnen (30,31) und diese obere horizontale Aussparung (34) des Korpus (27) zur Bildung der Schalung des Skeletts verschließt.
- 7. Konstruktionselemente nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet , daß der Korpus (27) des Füllfeldes auf einer seiner Flächen einerseits vertikale Rinnen (30) mit drei Seiten und andererseits eine obere horizontale Aussparung (34) mit zwei Seiten besitzt, während die Abdeckplatte (32) sich in einem Abstand von dieser Fläche (29) des Korpus (27) des Feldes unter Zwischenschaltung von Einlagen (36) befindet und mit diesen die vertikalen Rinnen (30) und die obere horizontale Aussparung (34) des Korpus (27) zur Bildung der Schalung des Skeletts verschließt.- 23 -609883/1 359
- 8. Konstruktionselemente nach irgendeinem der Ansprüche 5 - 7, dadurch gekennzeichnet , daß das Feld aus zwei verhältnismäßig dicken Halbfeldern (41,42) aus einem thermisch isolierenden Material besteht, die äquidistant zueinander angeordnet sind unter Zwischenschaltung von Einlagen (43), wobei die einander gegenüberliegenden Halbfelder (41742) einerseits vertikale Rinnen (30) mit drei Seiten und andererseits obere horizontale Aussparungen (34) mit zwei Seiten besitzen und wobei die Einlagen (43) mit den einander gegenüberliegenden vertikalen Rinnen die vertikalen Gießlöcher für die Säulen (21) des Skeletts begrenzen und darüber hinaus mit den gegenüberliegenden horizontalen Aussparungen (34) die horizontale Gießrinne (34) für den Balken (22) des Skeletts begrenzen.
- 9. Konstruktionselemente nach Anspruch 7 oder 8, dadurch g ekennzeichnet , daß die Betonfüllmassen zwischen den Korpus des Feldes die Abdeckplatte (32) und die Einlagen (43) außerhalb der Säulen (21) des Skeletts gegossen sind.
- 10. Konstruktionselemente nach irgendeinem der Ansprüche 5-9, dadurch gekennzeichnet , daß der oder jeder Korpus (27) des Feldes aus einem Kunststoff, wie beispielsweise Polystyrol oder Polyurethan, besteht und daß die oder jede Abdeckplatte (32) aus Kunststoff, aus Asbestzement, aus Gips, aus Metall, aus Holz oder agglomeriertem Holz besteht.
- 11. Konstruktionselemente nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet , daß sie eine Tragplatte oder -wölbung für eine Isolierdecke oder -gewölbe bilden, das über ein armiertes Betonskelett verfügt, das von Längs- und/oder Querbalken (52) gebildet ist und an dem vorfabrizierte Blöcke (53), vorzugsweise aus Kunststoff, anhaften bzw. angebracht sind, wobei sich gegebenenfalls mindestens eine Platte (61) aus Kunststoff oder auf Gipsbasis gegen und unter diesen Blöcken(53) erstreckt.- 24 -609883/1359
- 12. Konstruktionselemente nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Blöcke (53) nebeneinander angeordnet sind, wobei die benachbarten Ränder der nebeneinander angeordneten Blöcke (53) gegebenenfalls ineinander eingreifen.
- 13. Konstruktionselemente nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die von der Platte (61) oder dem Feld getragenen Blöcke (53) äguidistant zueinander angeordnet und an der Platte (61) befestigt sind.
- 14. Konstruktionselemente nach irgendeinem der Ansprüche 11 - 13, dadurch gekennzeichnet , daß die obere Fläche (63) der Blöcke (53) Längs- und/oder Querrinnen zur Aufnahme von Skelettbalken aufweisen.
- 15. Konstruktionselemente nach irgendeinem der Ansprüche 11 - 14, dadurch gekennzeichnet , daß die Blöcke (53) zwischeneinander Längs- und/oder Querrinnen (59) als Sitz für Skelettbalken (52) bilden.
- 16. Konstruktionselemente nach irgendeinem der Ansprüche 11 - 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Balken (52) miteinander durch eine Betonschicht (54) in Verbindung stehen, die mindestens auf der Gesamtheit der Blöcke (53) angeordnet ist.
- 17. Konstruktionselemente nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß sie Dachelemente bilden, die über eine Basisplatte (101) aus einem thermisch isolierenden Material verfügt, die Blöcke (102) aus Kunststoff trägt, die ihrerseits in ihrer Oberfläche parallele Rinnen (103) als Sitz für Balken (104) aus armiertem oder vorgespanntem, nagelbaren Beton besitzen und/oder ζwischeinander bilden, wobei die Einlagen (106) oder die vorgespannten Drähte des Betons an den Enden der Rinnen (103) nach außen vorstehen.- 25 -609883/1359
- 18. Konstruktionselemente nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet , daß die Balken (104) aus armiertem oder vorgespanntem Beton Holz- oder analoggenagelte Latten (107) tragen, die senkrecht zu den Balken (104) ausgerichtet sind.
- 19. Verfahren zur Herstellung von Konstruktionselementen durch Gießen von Beton in eine Schalung, dadurch gekennzeichnet , daß die Schalung aus mindestens einem Feld aus einem thermisch isolierenden Material besteht, das mit dem Beton fest zu verbinden ist.
- 20. Verfahren nach Anspruch 19, dadurch gekennz eichn e t , daß auf einer geeigneten Basis mindestens ein Feld aus einem thermisch isolierenden Material mit einer Dicke gleich derjenigen einer herzustellendan Mauer zugerichtet wird, daß dieses Feld nach der Zurichtung vertikale Löcher besitzt, die von seinem unteren Rand zu seinem oberen Rand führen, in denen metallische Einlagen untergebracht werden können und die in vorbestimmten Intervallen auf der Länge der Tafeln angeordnet sind, daß in jedem der Löcher Säulen aus Beton eingegossen werden und daß die oberen Enden der so gegossenen Säulen mittels eines horizontalen Balkens miteinander verbunden werden, indem dieser Balken aus Beton in einer Rinne gegossen wird, die in dem oberen Rand der Tafeln vorgesehen ist, und in der die vertikalen Löcher enden.
- 21. Verfahren nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß eine Tragplatte oder -wölbung für Isolierdecken oder -gewölbe hergestellt wird unter Zuhilfenahme vorfabrizierter Blöcke, die gegebenenfalls auf mindestens einer Platte getragen sind, wobei eine untere Schalung in diesen Blöcken und/oder zwischen denselben Längs- und/oder Querrinnen aufweist, die nach oben offen sind, wobei Längsund /oder Quereinlagen in diesen Rinnen angeordnet werden, wobei Beton in diese Rinnen zur Bildung von Balken als Bestandteil eines Skeletts aus armiertem Beton eingegossen wird, an welchem Skelett die Blöcke und gegebenenfalls die Platte609883/135 9- 26 -anhaften, und wobei schließlich eine obere Betonschicht mindestens auf die Blöcke aufgegossen wird.
- 22. Verfahren nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß ein Dachelement vorfabriziert wird, indem horizontal eine Basisplatte aus einem thermisch isolierenden 2-Iaterial vorgesehen wird, auf der Basisplatte Blöcke aus Kunststoff angeordnet werden, die in ihren oberen Flächen parallele Rinnen besitzen und/oder zwxschenexnander bilden, indem in diesen Rinnen Stahleinlagen oder vorgespannte Drähte untergebracht werden, deren Enden aus den Rinnen austreten, indem die Enden der Rinnen um die Einlagen oder Drähte herum abgedichtet werden und indem Betonmassen in diesen Rinnen um diese Einlagen oder die zunächst gespannten und nach dem Aushärten des Betons entspannten Drähte herumgegossen wird.
- 23. Verfahren nach Anspruch 22, dadurch gekennze ichn e t , daß Holz- oder analoge Latten auf den Balken aus armiertem oder vorgespannten Beton senkrecht zu den Balken aufgenagelt werden.
- 24. Verfahren nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß Dachelemente gemäß Anspruch 17 oder 18 hergestellt werden, indem Dachelemente entsprechend der Neigung der Dachflügel nebeneinander angeordnet werden, wobei die Basisplatte nach unten gerichtet ist und indem die unteren Ränder der Dachelemente in einem horizontalen oberen Balken aus armiertem oder vorgespanntem Beton der entsprechenden Tragmauer eingegossen werden und indem die oberen Ränder dieser Dachelemente des weiteren in einem Fristbalken aus armierten oder vorgespannten Beton eingegossen werden.
- 25. Verfahren nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß zum Eingießen der unteren Ränder der Dachelemente in dem horizontal oberen Balken der Tragmauer die vorstehenden unteren Enden der Einlagen oder vorgespannten Drähte dieser Dachelemente in einer horizontalen Schalung angeordnet werden,- 27 -609883/1359die ±i der Tragmauer vorgesehen ist und die mit zwei in gleicher Weise an der Tragmauer vorgesehenen vertikalen Schalungen in Verbindung steht, wobei die horizontalen und vertikalen Schalungen mit Einlagen oder vorgespannten Drähten ausgestattet sind und indem Betonmassen in diese Schalungen gegossen werden zur Bildung eines einzigen starren bzw. steifen Gebildes zwischen den Balken des Dachelementes, dem oberen Balken und dem senkrechten Balken der Tragmauer.
- 26. Verfahren nach Anspruch 24 oder 25, dadurch gekennzeichn e t , daß zum Eingießen der oberen Ränder der Dachelemente in dem Firstbalken ein Schalungsboden zwischen den oberen Rändern zur Bildung einer oberen Rinne angeordnet wird, die an ihren Enden verschlossen wird, wobei die vorstehenden oberen Teile der Einlagen oder vorgespannten Drähte dieser Dachelemente in dieser Rinne angeordnet werden, daß Längseinlagen oder vorgespannte Längsdrähte in der Rinne angeordnet werden und daß eine Betonmasse in diese Rinnen rund um die Einlagen oder die vorgespannten Drähte .eingegossen wird, die zunächst gespannt und nach dem Aushärten des Betons entspannt werden.609883/1359Leerseite
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