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DE60307325T2 - Lebensmittelverpackung und verfahren zur erwärmung einer lebensmittelverpackung - Google Patents

Lebensmittelverpackung und verfahren zur erwärmung einer lebensmittelverpackung Download PDF

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DE60307325T2
DE60307325T2 DE60307325T DE60307325T DE60307325T2 DE 60307325 T2 DE60307325 T2 DE 60307325T2 DE 60307325 T DE60307325 T DE 60307325T DE 60307325 T DE60307325 T DE 60307325T DE 60307325 T2 DE60307325 T2 DE 60307325T2
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DE
Germany
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packaging
compartments
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different
heating
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Henricus Wilhelmus VAN CUIJK
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C H FOOD BV
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C H FOOD BV
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D77/00Packages formed by enclosing articles or materials in preformed containers, e.g. boxes, cartons, sacks or bags
    • B65D77/22Details
    • B65D77/225Pressure relief-valves incorporated in a container wall, e.g. valves comprising at least one elastic element
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
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Description

  • Die Erfindung betrifft eine Verpackung zur Aufnahme einer Vielzahl von Produkten zur Erwärmung, insbesondere von Lebensmittelprodukten, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Die Erfindung betrifft auch ein Verfahren zum Erwärmen einer Vielzahl von Produkten gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 12.
  • Es hat eine beachtliche Erhöhung bezüglich der Nutzung von Mahlzeiten gegeben, die einfach vorzubereiten sind. Ein Beispiel hierfür sind die vorbereiteten Mahlzeiten, die nur erwärmt werden müssen, um für einen Verzehr geeignet zu sein. Solche Mahlzeiten werden normalerweise vorgekocht und dann bis kurz vor dem Zeitpunkt einer Verwendung gekühlt. Solche Mahlzeiten werden unter anderem für eine Verwendung daheim und für eine Verwendung in Institutionen, Krankenhäusern und Schulen angewendet. Ein Erwärmen der gekühlten Mahlzeit kann auf unterschiedliche Weisen erfolgen, obwohl es am gewöhnlichsten ist, die Verpackung in heißes Wasser zu legen oder die Verpackung in einen Ofen zu legen. Ein Nachteil dieser Mahlzeiten und des Verfahrens zum Erwärmen von ihnen besteht darin, dass alle Bestandteile, aus denen die Mahlzeit besteht, sich derselben Erwärmung unterziehen. Dies schmälert die Möglichkeiten, appetitliche und gesunde Mahlzeiten auf diese Weise vorzubereiten. Bestimmte Bestandteile dürften beispielsweise nicht zu heiß werden, um optimal vitaminhaltig zu bleiben (beispielsweise Gemüse). Andere Bestandteile dürfen keine andere spezifische Temperatur überschreiten, weil dies die Beschaffenheit oder Struktur schädigt (beispielsweise Soßen), während gegensätzlich dazu ein dritter Bestandteil eine spezifische Temperatur übersteigen muss, um vollständig gekocht zu werden oder um Bakterien abzutöten (beispielsweise Fleisch oder Geflügel). Zusätzlich kann es auch kulinarische Gründe für erwünschte Temperaturunterschiede zwischen unterschiedlichen Bestandteilen einer Mahlzeit geben.
  • US 4,013,798 offenbart eine belüftbare Verpackung und eine Mikrowellenabschirmungsvorrichtung zum Erwärmen von Lebensmitteln, wobei die Verpackung eine Vielzahl von getrennten, abgedichteten Fächern aufweist, um mit Lebensmittelprodukten gefüllt zu werden. Wenigstens zwei, aber weniger als alle Fächer, definieren belüftbare Fächer. Ein Teilabschnitt der Dichtung ist ausreichend schwach, um in Reaktion auf ein Bilden von Wasserdampf über einen vorbestimmten Druckpegel hinausgehend in einem Fach zu reißen, wodurch der Wasserdampf durch die belüftbaren Fächer und durch die zerrissene Abdichtung ventilieren kann. Zum Erzeugen unterschiedlicher Temperaturen in den unterschiedlichen Fächern ist ein Abschirmkasten mit Öffnungen vorgesehen. Der Abschirmkasten ist aus einem Material ausgebildet, das undurchlässig gegenüber Mikrowellenenergie ist, um die unterschiedlichen Ausmaße einer Bestrahlung von Lebensmitteln innerhalb der unterschiedlichen Fächer selektiv zu steuern und um somit die Temperaturen der Lebensmitteln in unterschiedlichen Fächern zu variieren, während beim Erwärmen der Verpackung eine einzige Mikrowellenquelle verwendet wird.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht im Bereitstellen einer Verpackung und eines Verfahrens, wobei eine Vielzahl von Produkten, die in einem einzigen Behälter zusammengebracht sind, auf einfache Weise mit einer einzigen Wärmequelle erwärmt werden kann, wobei die diversen Produkte resultierend aus unterschiedlichen Drücken in unterschiedlichen separaten Fächern auf unterschiedliche Temperaturen erwärmt werden.
  • Die Erfindung stellt für diesen Zweck eine Verpackung gemäß Anspruch 1 zur Verfügung. Die Temperatur wird sich in Abhängigkeit von dem während der Erwärmung auf ein Produkt ausgeübten Druck auf einem bestimmten Wert stabilisieren. Einen Vergleich stellt beispielsweise der Druckkochtopf dar, in welchem ein relativ hoher Druck realisiert wird, was in einer höheren Kochtemperatur resultiert, und ein Bergkletterer, der in hoher Höhe Wasser bereits bei 80°C kocht. Indem man nun unterschiedliche Durchgangsöffnungen (unterschiedliche Druckventile) mit den unterschiedlichen Fächern verbindet, wird es auch möglich sein, unterschiedliche Drücke (und daher auch Temperaturen) in den unterschiedlichen Fächern zu realisieren. Dies ist so, während die Verpackung immer noch nur mit einer einzigen Erwärmungsquelle erwärmt werden muss, so dass keine komplexen Operationen für das Erwärmen erforderlich sind. Zusätzlich zu Lebensmitteln bei variierenden Temperaturen können auch Produkte, die keine Lebensmittel sind, auf diese Weise erwärmt werden, und zwar optional in Kombination mit Lebensmittelprodukten (beispielsweise ein so genanntes heißes Handtuch). Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel sind die Fächer von der Umgebung abgeschirmt, indem eine Materialschicht, wie beispielsweise eine transparente Plastikfolie, verwendet wird, so dass eine Sicht auf die Produkte im Behälter mit einer minimalen Verwendung von Material zur Verfügung gestellt werden kann. Die Verwendung eines Abschirmkastens gemäß dem Stand der Technik ist überflüssig und macht die vorliegende Erfindung im Einsatz effizienter, da sowohl weniger Material als auch weniger Energie beim Erwärmen der Produkte erforderlich ist. Weiterhin kann die Verpackung gemäß der Erfindung mit allen ordentlichen Quellen erwärmt werden, die zur Erwärmung der Produkte bekannt sind, und nicht nur in einem Mikrowellenofen, wie es im nächstliegenden Stand der Technik offenbart ist.
  • Um einen unerwünschten Austausch von Gas zwischen der Umgebung und dem inneren der Fächer zu verhindern, sind die Durchgangsöffnungen vor einer Verwendung der Packung vorzugsweise blockiert und öffnen sich unter dem Einfluss von Druck in den Fächern. Dies garantiert eine für Stoffe undurchlässige Verschließung der Fächer vor einem Einsatz (einer Erwärmung) der Verpackung. Dies hat zum Ergebnis, dass verderbliche Güter länger aufbewahrt werden können. Nur dann, wenn die Betätigung der Durchgangsöffnungen relevant wird, werden sie geöffnet (wenn ein bestimmter Druck erreicht ist). Eine weitere Option zum Sicherstellen eines Verschließens der Durchgangsöffnungen vor dem Beginn einer Erwärmung kann gemäß einer Ausführungsbeispielsvariante dadurch realisiert werden, dass die Durchgangsöffnungen vor einem Einsatz der Verpackung blockiert sind und sich unter dem Einfluss öffnen, dass eine bestimmte Temperatur überschritten wird. Diese Maßnahme kann auch in Kombination mit einem Öffnen der Durchgangsöffnungen unter dem Einfluss von Druck angewendet werden, und dies resultiert dann in einer erhöhten Sicherheit, dass sich die Öffnungen nicht vorzeitig öffnen (beispielsweise in dem Fall, dass ein ungeregelter Druck auf die Verpackung ausgeübt wird, bevor eine Erwärmung beginnt).
  • Die getrennten Durchgangsöffnungen können mit Unterdruckventilen versehen sein, die bei unterschiedlichen Druckpegeln wirken, und bereits bekannte Typen von Unterdruckventilen können beispielsweise für diesen Zweck angewendet werden. Es ist für die einzelnen Fächer auch möglich, Durchgangsöffnungen mit einer gesamten Durchgangsfläche zu haben, die pro Fach variiert; diese können einen bestimmten Druckpegel in einem Fach nur dann hervorbringen, wenn die Durchgangsfläche ausreichend klein ist. Eine oder mehrere Durchgangsöffnungen können, wie es erwünscht ist, mit einem einzigen Fach verbunden sein. Es ist somit beispielsweise möglich, in einer Verpackung nur eine einzige Dimension für alle Durchgangsöffnungen zu verwenden, wobei die Anzahl von Durchgangsöffnungen pro Fach variiert wird.
  • Bei einer Ausführungsbeispielsvariante der Verpackung gemäß der vorliegenden Erfindung, die einfach und billig herzustellen ist, sind die Durchgangsöffnungen vor einer Verwendung der Verpackung mittels eines Abdeckelements (Aufklebers) blockiert, das mit einer Klebstoffschicht fixiert ist, wobei die Klebstoffschicht bei einer bestimmten Temperatur aufweicht. Für eine weitere Erhöhung bezüglich der Effizienz kann ein solches Abdeckelement auch als Informationsträger in Bezug auf den Inhalt der Verpackung verwendet werden, so dass es einem dualen Zweck dient. Das Abdeckelement kann darüber hinaus eine Vielzahl von Durchgangsöffnungen als einzelnes Abdeckelement abdecken, wobei abgeschwächte Teilabschnitte dann in dem Abdeckelement bei der Position der Durchgangsöffnungen angeordnet sind, so dass das Abdeckelement im selben Moment bei allen Positionen gelöst wird, wo es eine Durchgangsöffnung abdeckt. Es wird angemerkt, dass es auch möglich ist, diese Maßnahme zu variieren; eine bewusste Auswahl kann durchgeführt werden, um ein größeres oder geringeres Ausmaß an Abschwächung einzurichten, um den Zeitpunkt zu variieren, bei welchem sich die unterschiedlichen Durchgangsöffnungen öffnen. Es ist möglich, als Material für das Abdeckelement aus irgendeinem vorstellbaren Material auszuwählen, wie beispielsweise Plastik oder Papier. Bei einer bestimmten Variante wird eine Doppelfolienschicht verwendet, wobei nur eine der Schichten mit Durchgangsöffnungen versehen ist. Alternativ dazu kann das Abdeckelement auch mit der Klebstoffschicht kombiniert sein, wovon ein Beispiel eine Tintenschicht ist, mit welcher Durchgangsöffnungen geschlossen sind.
  • Es kann in der Praxis für die Durchgangsöffnungen von Vorteil sein, dass sie in der Materialschicht (Folienschicht) angeordnet sind, mit welcher die Fächer von der Umgebung abgeschirmt sind. Eine solche Folienschicht ist auf einfache Weise mit kleinen Öffnungen zu versehen und ist allgemein auf der obersten Seite der Verpackung angeordnet, so dass das Produkt nicht in Kontakt damit gelangen muss (wenigstens dann, wenn die Fächer nicht vollständig gefüllt sind), was unter anderem das Risiko eines Auslaufens reduziert. alternativ dazu ist es jedoch auch möglich, dass die Durchgangsöffnungen im Behälter angeordnet sind.
  • Zusätzlich zur oben beschriebenen Verpackung weist die Erfindung auch eine Zusammenstellung aus einer solchen Verpackung und einer Vielzahl von Produkten, insbesondere Lebensmittelprodukten, die in den einzelnen Fächern platziert sind, auf. Mittels dieser Zusammenstellung können die Vorteile realisiert werden, wie sie oben in Bezug auf die Verpackung gemäß der Erfindung beschrieben sind.
  • Die Erfindung stellt auch ein Verfahren zur Erwärmung einer Vielzahl von Produkten auf unterschiedliche Temperaturen gemäß Anspruch 12 zur Verfügung. Die Verpackung kann hierbei mit nur einer einzigen Erwärmungsquelle erwärmt werden; und zwar nicht nur in einem Mikrowellenofen, sondern auch in einem Heißluftofen, einem Warmwasserbad oder einer anderen Erwärmungsquelle zur Erwärmung von insbesondere Lebensmittelprodukten. Die Verpackung kann beispielsweise ohne weiteres in einen Ofen gelegt werden, der Wärme zum Behälter zuführt, wonach unter der Voraussetzung, dass die Verpackung lange genug bei einer vorgeschriebenen Temperatur erwärmt ist, die unterschiedlichen Produkte in den unterschiedlichen Fächern ohne weitere Intervention auf die beabsichtigten unterschiedlichen Temperaturpegel erwärmt werden. Nach einer Erwärmung kann veranlasst werden, dass auf die Fächer für eine Mahlzeit zugegriffen wird, indem beispielsweise eine Materialschicht entfernt wird. Es ist hier insbesondere vorteilhaft, wenn die Materialschicht auf einfache Weise entfernt werden kann (was auch Abschälbefestigung der Materialschicht genannt wird). Dies reduziert unter anderem die Gefahr, dass heiße Produkte den Behälter auf unkontrollierte Weise verlassen. Die Erwärmung gemäß der Erfindung ist in Bezug auf den Stand der Technik äußerst effizient, da eine teilweise Abschirmung des zu erwärmenden Produkts nicht erfolgt.
  • Die Erfindung wird unter Bezugnahme auf die nicht beschränkenden beispielhaften Ausführungsbeispiele weiter erklärt werden, die in den folgenden Figuren gezeigt sind, wobei:
  • 1A eine perspektivische Ansicht einer mit Lebensmittelprodukten gefüllten Verpackung gemäß der Erfindung vor dem Beginn einer Erwärmung zeigt,
  • 1B eine perspektivische Ansicht der in 1A gezeigten Verpackung während einer Erwärmung zeigt,
  • 1C eine perspektivische Ansicht der in den 1A und 1B gezeigten Verpackung nach einem Öffnen zeigt,
  • 2 eine perspektivische Ansicht einer alternativen Ausführungsbeispielsvariante der Verpackung gemäß der Erfindung ist,
  • 3A einen schematischen Querschnitt durch eine geschlossene Durchgangsöffnung zeigt,
  • 3B einen schematischen Querschnitt durch die in 3A gezeigte Durchgangsöffnung zeigt, nun jedoch in einer geöffneten Position, und
  • 4 einen schematischen Querschnitt durch eine noch weitere Ausführungsbeispielsvariante der Verpackung gemäß der Erfindung zeigt.
  • 1A zeigt eine Verpackung 1, die mit einem Behälter 2 versehen ist, der mit einer transparenten Folie 3 abgedeckt ist, so dass die Verpackung 1 drei Fächer 4, 5, 6 aufweist, die für Stoffe undurchlässig voneinander und der Umgebung getrennt sind. Ein Aufkleber 7, der Produktinformation enthält, ist auf der Folie 3 platziert. Die Verpackung 1 ist insbesondere dazu geeignet, Lebensmittel zu enthalten, und wird vor einer Verwendung allgemein gekühlt gehalten.
  • Während einer Erwärmung der Verpackung 1, was in 1B gezeigt ist, wird die Klebstoffschicht, mit welcher der Aufkleber 7 an der Folie 3 angeklebt ist, aufweichen (siehe auch die Beschreibung in Bezug auf 3B). Als Folge davon werden teilweise gelöste Teilabschnitte 8 des Aufklebers 7 durch einen von den Fächern 4, 5, 6 auf die teilweise gelösten Teilabschnitte 8 mittels Öffnungen (nicht gezeigt), die speziell für diesen Zweck in der Folie 3 angeordnet sind, ausgeübten Mediumdruck nach oben gedrückt werden. Die Öffnungen in der Folie 3 sind relativ klein und die Anzahl von Öffnungen in der Folie 3 können bei der Position der unterschiedlichen Fächer 4, 5, 6 variiert werden. Es kann in der Figur gesehen werden, dass zwei nach oben gedrückte, gelöste Teilabschnitte 8 an das Fach 4 anschließen, ein nach oben gedrückter, gelöster Teilabschnitt 8 an das Fach 5 anschließt und drei nach oben gedrückte, gelöste Teilabschnitte 8 an das Fach 6 anschließen. Der Druck in den Fächern 4, 5, 6 wird somit variieren können. Wenn einmal eine Verpackung 1 für ausreichend lange Zeit erwärmt worden ist, kann die Folie 3 gelöst werden und kann auf Lebensmittel 10 im Behälter 2 für einen Verbrauch zugegriffen werden, siehe hierfür die 1C.
  • 2 zeigt eine Verpackung 9 mit einem Behälter 2, wobei mehrere herkömmliche Ventile 11, 12, 13 in der Folie 3 platziert sind, die bei wechselseitig unterschiedli chen Drücken funktionieren. Der Druck in den einzelnen Fächern 4, 5, 6 kann somit auch bei wechselseitig unterschiedlichen Werten maximiert werden.
  • 3A zeigt einen schematischen Querschnitt durch eine Folie 14, in welcher eine Öffnung 15 angeordnet ist. Ein Aufkleber 16 ist unter Verwendung einer Klebstoffschicht 17 an die Folie 14 angeklebt, so dass der Aufkleber 16 die Öffnung 15 in der Folie 14 schließt. Weiterhin ist ein Schnitt 18 in der Folie 14 ausgebildet. Die in dieser Figur gezeigte Situation entspricht einer Situation einer Durchgangsöffnung in der Verpackung 1 der 1A vor einer Erwärmung der Verpackung 1. Wenn die Verpackung 1 nun erwärmt wird, wird dies in der Situation resultieren, wie sie in 3B gezeigt ist. Mittels eines auf den Aufkleber 16 durch die Öffnung 15 in der Folie 14 ausgeübten Drucks in Kombination mit einem Aufweichen der Klebstoffschicht 17 bei einer bestimmten Temperatur und dem Schnitt 18 wird ein Aufkleberteilabschnitt 19 von der Folie 14 weggedrückt werden. Die Folge hiervon ist, dass die Öffnung 15 in der Folie freigelassen ist und als Durchgangsöffnung für ein Medium (Gase, Dampf usw.) funktionieren wird.
  • Schließlich zeigt die 4 eine noch weitere Verpackung 20, nun jedoch mit zwei gestapelten Fächern 21, 22. Das untere Fach enthält beispielsweise Suppe 23, während das obere Fach 22 beispielsweise Suppenknödel 24 und Suppengemüse 25 enthält. Das obere Fach schließt das untere Fach 21 ab und die Fächer 21, 22 sind durch ein Verbindungselement 26 miteinander gekoppelt, um ein unerwünschtes Lösen der Fächer 21, 22 voneinander zu verhindern. Das obere Fach 22 ist mit einer Folie 27 verschlossen, in welcher drei Durchgangsöffnungen 28 angeordnet sind, während eine Durchlassöffnung 29 auch am Boden des oberen Fachs 22 vorgesehen ist. Die Verpackung 20 ist nun so dimensioniert, dass der Druckpegel in dem oberen Fach 22 auf einem niedrigeren Pegel maximal ist, als der Druckpegel im unteren Fach 21. Es wird hierdurch möglich werden, die Suppe 23 auf eine höhere Temperatur als die Suppenknödel 25 und das Suppengemüse 25 zu erwärmen, welche sich darüber hinaus auch einer Art von Dampfbehandlung unterziehen.

Claims (15)

  1. Verpackung (1, 9, 20) für die Aufnahme einer Vielzahl von Produkten zur Erwärmung, insbesondere von Lebensmittelprodukten (10, 23, 24, 25), die Folgendes umfasst: – einen Behälter (2), der aus einem Material zum einmaligen Gebrauch hergestellt ist, der mit mindestens zwei Fächern (4, 5, 6, 21, 22) versehen ist, die von der Umgebung abgeschirmt sind, worin die Fächer (4, 5, 6, 21, 22) für Stoffe undurchlässig voneinander getrennt sind, und – die einzelnen Fächer (4, 5, 6, 21, 22) mit Durchlassöffnungen (11, 12, 13, 15, 28, 29) für ein Medium, zum Verringern von Überdruck in der Verpackung (1, 9, 20) versehen sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Durchlassöffnungen (11, 12, 13, 15, 28, 29) der einzelnen Fächer (4, 5, 6, 21, 22) sich voneinander unterscheiden, sodass der Überdruck in der einzelnen Fächern (4, 5, 6, 21, 22) bei unterschiedlichen Druckhöhen maximiert wird.
  2. Verpackung (1, 9, 20) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Fächer (4, 5, 6, 21, 22) unter Verwendung einer Materialschicht (3, 14, 27) von der Umgebung abgeschirmt sind.
  3. Verpackung (1, 9, 20) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Durchlassöffnungen (11, 12, 13, 15, 28, 29) vor der Verwendung der Verpackung (1, 9, 20) blockiert sind und unter dem Einfluss von Druck in den Fächern (4, 5, 6, 21, 22) offen sind.
  4. Verpackung (1, 9, 20) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Durchlassöffnungen (11, 12, 13, 15, 28, 29) vor der Verwendung der Verpackung (1, 9, 20) blockiert sind und unter dem Einfluss einer bestimmten Temperaturüberschreitung offen sind.
  5. Verpackung (1, 9, 20) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die einzelnen Durchlassöffnungen (11, 12, 13, 15, 28, 29) mit Druckventilen (11, 12, 13) versehen sind, die bei unterschiedlichen Druckhöhen reagieren.
  6. Verpackung (1, 9, 20) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die einzelnen Fächer (4, 5, 6, 21, 22) Durchlassöffnungen (11, 12, 13, 15, 28, 29) haben mit einer Durchlassfläche, die für jedes Fach (4, 5, 6, 21, 22) unterschiedlich ist.
  7. Verpackung (1, 9, 20) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Durchlassöffnungen (11, 12, 13, 15, 28, 29) vor der Verwendung der Verpackung (1, 9, 20) mithilfe eines mit einer Klebstoffschicht (17) befestigten Abdeckelements (7, 16) blockiert sind, wobei die Klebstoffschicht (17) bei einer festgelegten Temperatur weich wird.
  8. Verpackung (1, 9, 20) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass ein einzelnes Abdeckelement (7, 16) eine Vielzahl Durchlassöffnungen (11, 12, 13, 15, 28, 29) abdeckt und dass in dem Abdeckelement (7, 16) in der Position der Durchlassöffnungen (11, 12, 13, 15, 28, 29) schwache Bereiche (18) angeordnet sind.
  9. Verpackung (1, 9, 20) nach einem der Ansprüche 2–8, dadurch gekennzeichnet, dass in der Materialschicht (3, 14, 27), mit der die Fächer (4, 5, 6, 21, 22) von der Umgebung abgeschirmt werden, Durchlassöffnungen (11, 12, 13, 15, 28, 29) angebracht sind.
  10. Verpackung (1, 9, 20) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Behälter (2) Durchlassöffnungen (11, 12, 13, 15, 28, 29) angebracht sind.
  11. Zusammenstellung einer Verpackung (1, 9, 20) nach einem der vorhergehenden Ansprüche mit einer Vielzahl Produkten, insbesondere Lebensmittelprodukte (10, 23, 24, 25), die sich in den einzelnen Fächern (4, 5, 6, 21, 22) befinden.
  12. Verfahren zum Erwärmen auf unterschiedliche Temperaturen mit einer Heizquelle eine Vielzahl zu erwärmende Produkte, insbesondere Lebensmittelprodukte (10, 23, 24, 25), die sich in einem einzigen Behälter (2) befinden, indem der Behälter (2), der mit einer Vielzahl verschlossener getrennter Fächer (4, 5, 6, 21, 22) ausgestattet ist, die mit den zu erwärmenden Produkten (10, 23, 24, 25) versehen sind, mit einer Wärmequelle erwärmt wird, worin ein Überdruck in den Fächern (4, 5, 6, 21, 22) erzeugt wird, der durch Durchlassöffnungen (11, 12, 13, 15, 28, 29), die mit den einzelnen Fächern (4, 5, 6, 21, 22) in Verbindung stehen, begrenzt wird, dadurch gekennzeichnet, dass verschiedene Durchlassöffnungen (11, 12, 13, 15, 28, 29) der einzelnen Fächer (4, 5, 6, 21, 22) den Druck in unterschiedlichen Fächern bei unterschiedlichen Drücken maximieren, infolgedessen in den Fächern (4, 5, 6, 21, 22) unterschiedliche Temperaturen auftreten.
  13. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter (2) mit einer einzigen Wärmequelle erwärmt wird.
  14. Verfahren nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter (2) in einen Ofen gesetzt wird.
  15. Verfahren nach einem der Ansprüche 12–14, dadurch gekennzeichnet, dass die Fächer (4, 5, 6, 21, 22) nach dem Erwärmen durch Entfernen einer Materialschicht (3, 14, 27) für eine Mahlzeit zugänglich gemacht werden.
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