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Die
Erfindung betrifft eine Palettenentladevorrichtung.
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Insbesondere
betrifft die vorliegende Erfindung eine Vorrichtung zum Entladen
von Paletten mit Glasflaschen oder dergleichen, auf welche die nachfolgende
Beschreibung ausschließlich
beispielhaft Bezug nimmt. Was in der nachfolgenden Beschreibung
offenbart wird, kann tatsächlich
auch auf andere Arten von Behältern,
wie Töpfe
und ähnliches,
angewandt werden.
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In
der Verpackungsmaschinenindustrie sind eine Vielzahl Typen von Palettenentladevorrichtungen
zur Aufnahme einer "Paletten
mit Flaschen" am Einlass
und zur Ausgabe einer Aufeinanderfolge von losen Flaschen am Auslass
bekannt, wobei die losen Flaschen zur Zufuhr zu anderen Maschinen
vorbereitet sind.
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Flaschenpaletten
sind durch eine bestimmte Anzahl Lagen von Flaschen bestimmt, die
auf einer Plattform aufgestapelt sind, und die einen einzigen leicht
zu tragenden Block bilden, wenn sie verpackt sind, wobei jede Lage
von Flaschen durch eine bestimmte Anzahl von zueinander parallelen
benachbarten Reihen von Flaschen auf einem Tragboden oder Paneel
bestimmt ist, wobei der Tragboden oder das Paneel auf der darunter
befindlichen Lage von Flaschen aufliegt.
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Die
meisten bekannten Maschinen zum Entladen von Flaschenpaletten weisen
eine Ladeplattform, an der die Palette zum Entladen angeordnet ist, eine
Produktsammeloberfläche
längsseits
der Ladeplattform, und einen Entladekopf auf, der an einem Tragrahmen
beweglich angebracht ist und der sich über die Ladeplattform und die
Sammeloberfläche bewegt,
um eine bestimmte Anzahl Reihen von Flaschen von der an der Ladeplattform
befindlichen Palette zu entfernen und die Reihen von Flaschen auf die
Sammeloberfläche
neben der Ladeplattform abzusetzen.
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Palettenentladevorrichtungen
der oben genannten Art weisen außerdem eine Aufnahmevorrichtung
zum Entfernen des jeweiligen Tragbodens von der Oberseite der Palette
auf, sobald die entsprechende Lage von Flaschen auf die Produktsammeloberfläche entladen
worden ist.
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Die
Tragboden-Aufnahmevorrichtung weist üblicherweise ein horizontales
querorientiertes Tragelement, das an dem Tragrahmen vertikal längsseits der
Ladeplattform und parallel zu einer Seite der Palette beweglich
angebracht ist, einen Schwenkarm, der vom horizontalen querorientierten
Tragelement senkrecht wegsteht und an diesem angebracht ist, und
um eine horizontale Achse in einer zum horizontalen querorientierten
Tragelement und dem Tragboden an der Oberseite der Palette senkrechten
Ebene drehbar ist, und ein greiferartiges Greifelement auf, das
am freien Ende des Schwenkarmes befestigt ist, um auf Befehl einen
Abschnitt des Tragboden auf der Oberseite der Palette zu greifen.
Eine bekannten Palettenentladevorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruches
1 ist in der EP-A-1044 905 beschrieben.
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Der
Raumbedarf und die Kosten sind Hauptnachteile, die es verhindern,
dass Palettenentladevorrichtungen der oben genannten Art in kleinen
Abfüllbetrieben
oder Konservenfabriken verwendet werden, bekannte Bodenaufnahmevorrichtungen
sind nämlich
relativ kompliziert und teuer und benötigen zur einwandfreien Funktion
einen großen
Manövrierraum,
der die Abmessungen einschränkt,
auf welche die Gesamtgröße der Vorrichtungen
reduziert werden kann.
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Es
ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Palettenentladevorrichtung
zu schaffen, welche die oben genannten Nachteile beseitigt.
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Erfindungsgemäß wird eine
Palettenentladevorrichtung zum Entladen einer Palette von Produkten
und zum Liefern einer Folge von losen Produkten gemäß dem Anspruch
1 vorgeschlagen.
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Eine
nicht begrenzende Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung wird beispielhaft unter Bezugnahme auf die
nachfolgenden Zeichnungen beschrieben.
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1 zeigt
eine Draufsicht einer Palettenentladevorrichtung gemäß den Lehren
der vorliegenden Erfindung, wobei Teile geschnitten dargestellt und
Teile zur Verdeutlichung weggelassen sind,
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2 zeigt
eine Seitenansicht der Palettenentladevorrichtung gemäß 1,
wobei Teile aus Gründen
der Klarheit entfernt sind,
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3 zeigt
eine vergrößerte Ansicht
eines Bauteiles der Palettenentladevorrichtung gemäß den 1 und 2,
wobei Teile geschnitten dargestellt und Teile zur Verdeutlichung
weggelassen sind,
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4 zeigt
eine Draufsicht des Bauteiles der Palettenentladevorrichtung gemäß 3,
wobei Teile zur Verdeutlichung weggelassen sind.
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In
den 1 und 2 bezeichnet die Bezugsziffer 1 insgesamt
eine Palettenentladevorrichtung zum automatischen oder halbautomatischen Entladen
einer Palette 2 von Produkten und zum Abliefern einer Folge
von losen Produkten zur Verwendung bei anderen Vorrichtungen bzw.
Maschinen.
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In
dem dargestellten Beispiel wird insbesondere auf eine Palettenentladevorrichtung 1 zum
automatischen oder halbautomatischen Entladen einer Palette 2 von
Flaschen 3 und zum Liefern einer zur Verwendung bei anderen
Maschinen vorbereiteten Aufeinanderfolge von losen Flaschen 3 Bezug
genommen.
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Ähnlich jeder
anderen "Palette
von Produkten" sind
die Paletten 2 von Flaschen 3 durch eine kompakte,
geordnete Gruppen von Flaschen 3 bestimmt, welche selbst
wiederum durch eine Anzahl Flaschentagen 2a bestimmt ist,
die auf einer Plattform übereinander
gestapelt sind und im verpackten Zustand einen einzigen leicht zu
tragenden Block bilden. Jede Flaschenlage 2a ist selbst
durch eine bestimmte Anzahl von Flaschenreihen 2b bestimmt,
die zueinander parallel und nebeneinander und vorzugsweise, aber
nicht notwendigerweise, in einem 5er-Muster auf einem Tragboden
oder Paneel 2c angeordnet sind, der bzw. das auf der darunter
befindlichen, benachbarten Flaschenlage 2a aufliegt.
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Bei
dem dargestellten Beispiel ist die Palette 2 durch vier übereinander
angeordnete Flaschenlagen 2a bestimmt, von welchen jede
durch vierzehn Flaschenreihen 2b bestimmt ist, die in einem 5er-Muster
auf einem zugehörigen
Tragboden oder Paneel 2c angeordnet sind, wobei jede Flaschenreihe 2b fünfzehn Flaschen 3 aufweist.
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Die
Palettenentladevorrichtung 1 gemäß den 1 und 2 weist
eine Ladeplattform 4, auf der eine Palette 2 zum
Entladen angeordnet ist, eine Produktsammeloberfläche 5 längsseits
der Ladeplattform 4, einen Tragrahmen 6 rittlings
der Ladeplattform 4 und der Produktsammeloberfläche 5,
und einen Entladekopf 7 zum aufeinanderfolgenden Entladen
einer bestimmten Anzahl von Flaschenreihen 2b von der Oberseite
der an der Ladeplattform 4 befindlichen Palette 2 und
zum Anordnen der Flaschenreihen 2b auf der Produktsammeloberfläche 5 neben der
Ladeplattform 4 auf.
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Der
Entladekopf 7 ist insbesondere am Rahmen 6 beweglich
angebracht, um sich frei sowohl horizontal als auch vertikal über die
Ladeplattform 4 und die Produktsammeloberfläche 5 zu
bewegen und wahlweise eine bestimmte Anzahl von Flaschenreihen 2b zu
greifen und festzuhalten, die jeweils eine Flaschenlage 2a in
der Palette 2 bilden, um diese bestimmte Anzahl Reihen 2b von
Flaschen 3 aufeinanderfolgend von der Oberseite der an
der Ladeplattform 4 befindlichen Palette 2 auf
die Produktsammeloberfläche 5 zu übertragen.
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Bei
dem dargestellten Beispiel überträgt der Entladekopf 7 bei
jeder Bewegung von der Oberseite der an der Ladeplattform 4 befindlichen
Palette 2 zur Produktsammeloberfläche 5 weniger als
die Gesamtzahl Flaschenreihen 2b, die an der Palette jede
Flaschenlage 2a bestimmen – bei dem dargestellten Beispiel
vier Reihen.
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Die
Palettenentladevorrichtung 1 weist außerdem eine Tragboden- oder
Paneelaufnahmevorrichtung 8 zum wahlweisen Entfernen jedes
Tragbodens 2c von der an der Oberseite der Ladeplattform 4 befindlichen
Palette 2 auf, sobald alle Flaschenreihen 2b der
entsprechenden Flaschenlage 2a zur Produktsammeloberfläche 5 übertragen
worden sind, und zur Anordnung des Tragbodens 2c in einem Speicher
oder Sammelbehälter 9 längsseits
der Ladeplattform.
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Die
Aufnahmevorrichtung 8 gemäß den 1, 2, 3 und 4 weist
ein Tragelement 10, das am Tragrahmen 6 längsseits
der Ladeplattform 4 vertikal bewegbar ist, einen storchenschnabelartigen
Gelenkarm 11, der am Tragelement 10 befestigt
ist und von diesem wegsteht und storchschnabelartig in einer bestimmten
horizontalen Ebene beweglich ist, und ein Greifelement 12 auf,
das am freien Ende des Gelenkarmes 11 befestigt ist, um
auf Befehl den Tragboden 2c an der Oberseite der auf der
Ladeplattform 4 befindlichen Palette 2 zu greifen und
festzuhalten.
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Wie
aus den 2 und 4 ersichtlich
ist, weist bei dem gezeichneten Beispiel das Tragelement 10 ein
horizontales Querelement 13, das sich längsseits der Ladeplattform 4 erstreckt,
einer Seite der an der Ladeplattform 4 befindlichen Palette
zugewandt und zu dieser parallel ist, und von der jedes axiale Ende
vorgesehen ist, entlang eines zugehörigen Maschinenständers 6a des
Tragrahmens zu gleiten, und einen bekannten Betätigungsmechanismus 14 auf,
der das horizontale Querelement 11 auf Befehl entlang den
beiden Maschinenständern 6a des Tragrahmens
in einer stets horizontalen Lage bewegt.
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Gemäß den 2, 3 und 4 weist der
storchenschnabelartige Gelenkarm 11 einen ersten horizontalen
Halbarm – nachfolgend
mit der Bezugsziffer 15 bezeichnet-, der am Körper des
horizontalen Querelementes 13 befestigt ist, um in Bezug zu
diesem um eine vertikale Achse A zu rotieren, einen zweiten horizontalen
Halbarm – nachfolgend
mit der Bezugsziffer 16 bezeichnet -, der am freien Ende des
Halbarms 15 befestigt ist, um in Bezug zu diesem um eine
zur Achse A parallele Achse B zu rotieren, und ein Kaskadengetriebe 17 auf,
das zum Übertragen
der Rotation des Halbarms 15 um die Achse A zum Körper des
Halbarms 16 vorgesehen ist, so dass der Körper des
Halbarms 16 gezwungen wird, um die Achse B in entgegengesetzter
Richtung zur Rotation des Halbarms 15 um die Achse A mit
einer zu dieser proportionalen Winkelgeschwindigkeit zu rotieren.
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Das
Kaskadengetriebe 17 überträgt mit anderen
Worten die Rotation des Halbarms 15 um die Achse A zum
Körper
des Halbarms 16, um die Scherenöffnung der Halbarme 15 und 16 mit
der Rotation des Halbarms 15 um die Achse A zu koordinieren.
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Die
Halbarme 15 und 16 sind horizontal übereinander
angeordnet und das Greifelement 12 ist unter dem Halbarm 16 in
einem Abstand I2 von der Achse B angebracht,
der gleich ist dem Abstand I1 zwischen der
Achse A und der Achse B.
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Bei
dem dargestellten Beispiel ist das Greifelement 12 insbesondere
am Körper
des Halbarms 16 angebracht, um unter dem Halbarm 16 koaxial
zu einer dritten Achse C wegzustehen, die zu den Achsen A und B
parallel ist und die in einem Abstand I2 von
der Achse B angeordnet ist, der gleich ist dem Abstand I1 zwischen den Achsen A und B.
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Das
Kaskadengetriebe 17 überträgt die Bewegung
von einem Halbarm zum anderen Halbarm mit einem Übersetzungsverhältnis von
zwei zu eins, so dass die Winkelgeschwindigkeit, mit der der Halbarm 16 um
die Achse rotiert, in Bezug zu der des Halbarms 15 jederzeit
das Zweifache der Winkelgeschwindigkeit ist, mit der der Halbarm 15 um
die Achse A in Bezug zum Tragelement 10 rotiert.
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Mit
den gleichen "nützlichen
Längen" oder Abständen zwischen
den Achsen der Halbarme 15 und 16, d.h. den gleichen
Abständen
I1 und I2 zwischen
den Achsen A, B, und C, und insbesondere mit dem speziellen Übersetzungsverhältnis des
Kaskadengetriebes 17, kann die Scherenöffnung der Halbarme 15 und 16 mit
der Rotation des Halbarms 15 um die Achse A koordiniert
werden, so dass die Rotation des Halbarms 15 um die Achse
A eine lineare Bewegung des Greifelementes 12 in einer
horizontalen Richtung d und entlang einer vertikalen Bezugsebene
P erzeugt, die im Raum ortsfest ist und die beiden Achsen A und
C enthält.
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Bezugnehmend
auf die 3 und 4 ist bei
dem dargestellten Beispiel der Halbarm 15 durch einen Tragbalken 18 geeigneten
Querschnitts bestimmt, der an das horizontale Querelement 13 mittels
eines zylindrischen Durchgangsstiftes 19 angelenkt ist,
der sich koaxial zur Achse A durch den Körper des Tragbalkens 18 und
das horizontale Querelement 13 erstreckt. Der zylindrische
Stift 19 des Halbarms 15 ist fest an einem Ende
des Tragbalkens 18 und drehbeweglich am Körper des
horizontalen Querelementes 13 durch Einfügung von
geeigneten bekannten Wälzlagern
angebracht.
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Ähnlich dem
Halbarm 15 ist der Halbarm 16 durch einen Tragbalken 20 eines
geeigneten Querschnitts bestimmt, der an den Körper des Halbarms 15 mittels
eines zylindrischen Durchgangsstiftes 21 angelenkt ist,
der sich koaxial zur Achse B durch den Körper des Tragbalkens 20 und
den Körper
des Tragbalkens 18 erstreckt. Der zylindrische Stift 21 des Halbarms 16 ist
fest an ein Ende des Tragbalkens 20 und drehbar an den
Körper
des Tragbalkens 18 durch Einfügung geeigneter bekannter Wälzlager
angebracht.
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Gemäß den 2, 3 und 4 weist der
Gelenkarm 11 offensichtlich auch einen Betätigungsmechanismus 22 zum
Drehen des zylindrischen Stiftes 19 auf Befehl um die Achse
A auf, um den Halbarm 15 um die Achse A und den Halbarm 16 um
die Achse B zu bewegen, um den Gelenkarm 11 scherenartig
zu öffnen.
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Bei
dem dargestellten Beispiel weist der Betätigungsmechanismus 22 ein
Zahnrad 23, das an einem Ende des zylindrischen Stiftes 19 angebracht
ist und über
das horizontale Querelement 13 vorsteht, eine mit dem Zahnrad 13 kämmende horizontale Zahnstange 24,
und einen doppelt wirkenden linearen pneumatischen Aktuator 25 zum
Bewegen der Zahnstange 24 auf Befehl entlang ihrer horizontalen Achse
auf, um das Zahnrad 23 und alles, was mit ihm verbunden
ist, um die Achse A zu drehen.
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Die
Bewegung des linearen Aktuators 25 und die Dimensionen
der Zahnstange 24 sind insbesondere derartig berechnet,
um den zylindrischen Stift 19 im Uhrzeigersinn oder im
entgegengesetzten Uhrzeigersinn um die Achse A um einen variablen
Winkel zu drehen, der vorzugsweise – aber nicht notwendigerweise – im Bereich
zwischen 0° und
90° entsprechend
einer bestimmten Bezugswinkelposition liegt, in der die Halbarme 15 und 16 zueinander
parallel und einander zugewandt angeordnet sind (2).
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Gemäß 4 öffnet eine
maximale Drehung des zylindrischen Stiftes 19 die Halbarme 15 und 16 scherenartig
um 90° im
Uhrzeigersinn oder im entgegengesetzten Uhrzeigersinn, so dass sich
der Gelenkarm 11 allmählich
auf die eine oder die andere Seite des horizontalen Querelementes 13 erstreckt,
um das Greifelement 12 in horizontaler Richtung d auf der
einen oder anderen Seite des horizontalen Querelementes 13 von
einer Parkposition (2), in der das Greifelement 12 exakt
unter dem zylindrischen Stift 19 (Achsen A und C deckungsgleich)
befindet, zu einem maximalen Abstand vom horizontalen Querelement 13 zu
bewegen, der gleich ist der Summe der "nützlichen
Längen" oder Abstände zwischen
den Achsen der Halbarme 15 und 16, d.h. das Zweifache der
Länge I1 oder I2.
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Es
soll besonders darauf hingewiesen werden, dass der Gelenkarm 11 die
Parkposition einnimmt, wenn die Halbarme 15 und 16 einander
zugewandt und exakt parallel einer unter dem anderen (2)
angeordnet sind, d.h. wenn sich der zylindrische Stift 19 in
der bestimmten Bezugswinkelposition befindet. Da bei dem dargestellten
Beispiel die Halbarme 15 und 16 in der Parkposition
(2) zur Längsachse
des horizontalen Querelementes 13 parallel sind, ist die
vertikale Bezugsebene P, entlang der sich das Greifelement 12 bewegt,
zur Längsachse
des horizontalen Querelementes 13 senkrecht.
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Der
Betätigungsmechanismus 22 des
Gelenkarms 11 kann auch durch einen herkömmlichen elektrischen
Schrittmotor, der an der Welle eine Positionssteuerung aufweist,
oder durch einen bekannten Stangen-Kurbel-Verbindungsmechanismus bestimmt sein.
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Gemäß den 3 und 4 weist
bei dem dargestellten Beispiel das die Bewegung des Halbarms 16 um
die Achse B und die Bewegung des Halbarms 15 um die Achse
A synchronisierende Kaskadengetriebe 17 eine gezahnte Hauptrolle 30,
die drehbar am zylindrischen Stift 19 des Halbarms 15 zwischen
dem horizontalen Querelement 13 und dem Tragbalken 18 angebracht
ist, eine zweite gezahnte Rolle 31, die am Ende des zylindrischen
Stiftes 21 des Halbarmes 16 fest an der dem Tragbalken 20 gegenüberliegenden
Seite angebracht ist, und einen gezahnten Antriebsriemen 32 auf,
der um die gezahnten Rollen 30 und 31 herumgeschlungen
ist.
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Die
gezahnte Rolle 30 ist am Körper des horizontalen Querelementes 13 fest
angebracht und besitzt einen Außendurchmesser,
der doppelt so groß ist
wie der der gezahnten Rolle 31, so dass diese antrieben
wird, um die Achse B mit der doppelten Winkelgeschwindigkeit der
gezahnten Rolle 30 zu rotieren.
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Unter
Bezugnahme auf die 2, 3 und 4 ist
bei dem dargestellten Beispiel das Greifelement 12 am freien
Ende des Gelenkarmes 11 mittels eines zylindrischen Befestigungsstiftes 40 angebracht,
der koaxial zur Achse C vom freien Ende des Tragbalkens 20 des
Halbarms 16 wegsteht.
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Der
zylindrische Befestigungsstift 40 des Gelenkarmes 11 ist
insbesondere im Inneren des Körpers
des Tragbalkens 20 durch Einfügung bekannter Wälzlager
angebracht und besitzt ein Flanschende, an welchem das Greifelement 12 befestigt
ist.
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Gemäß der Erfindung
besitzt der Gelenkarm 11 ein zweites Kaskadengetriebe 50,
um zum zylindrischen Befestigungsstift 40 mit einer bestimmten Getriebeübersetzung
die Rotation um die Achse B des Halbarms 16 in Bezug zum
Halbarm 15 zu übertragen,
so dass der zylindrische Befestigungsstift 40 um die Achse
C im Inneren des Halbarms 16 in entgegengesetzter Richtung
zur Drehung des zylindrischen Stiftes 21 um die Achse B
im Halbarm 15 und mit der halben Winkelgeschwindigkeit
derselben rotiert.
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Wenn
sich die Halbarme 15 und 16 voneinander trennen,
d.h. wenn sich der Gelenkarm 11 streckt, dreht das Kaskadengetriebe 50 den
zylindrischen Befestigungsstift 40 um die Achse C im Inneren
des Tragbalkens 20 entgegengesetzt zum Halbarm 16,
um die Rotation des Halbarmes 16 um die Achse B zu kompensieren.
Insbesondere dreht das Kaskadengetriebe 50 den zylindrischen
Befestigungsstift 40 in Bezug zum Halbarm 16,
der sich wiederum dreht und – für den Beobachter – die Drehung so übersetzt,
dass sich der zylindrische Befestigungsstift 40 und das
Greifelement 12 mit ihm einstückig stets in einer geraden
Linie, ohne Rotation um die Achse C, in Richtung d bewegt.
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Das
heißt,
unter der Annahme, dass das Greifelement 12 eine horizontale
Bezugsachse Z parallel zur Längsachse
des horizontalen Querelementes 13 besitzt, wenn der Gelenkarm 11 sich
in der Parkposition (2) befindet, dreht das Kaskadengetriebe 50 den
Befestigungsstift 40 im Inneren des Halbarms 16,
so dass die horizontale Bezugsachse Z des Greifelementes 12 stets
parallel zur Längsachse des
horizontalen Querelementes 13 gehalten wird, wenn der Gelenkarm
gestreckt wird.
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Bei
einer ersten, nicht dargestellten Ausführungsform ist das Kaskadengetriebe 50 im
wesentlichen dem Kaskadengetriebe 17 gleich und weist eine gezahnte
Hauptrolle, die drehbar am zylindrischen Stift 21 des Halbarms 16 zwischen
dem Tragbalken 18 und dem Tragbalken 20 angebracht
ist, eine zweite gezahnte Rolle, die fest am Ende des zylindrischen Befestigungsstiftes 40 an
der gegenüberliegenden Seite
des Greifelementes 12 angebracht ist, und einen gezahnten
Antriebsriemen auf, der um die beiden gezahnten Rollen herumgeschlungen
ist.
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Die
gezahnte Hauptrolle ist fest am Körper des Tragbalkens 18 angebracht
und besitzt einen Außendurchmesser,
der halb so groß ist
wie der der zweiten gezahnten Rolle, die sich folglich um die Achse
C mit der halben Winkelgeschwindigkeit der zweiten gezahnten Rolle
dreht.
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Gemäß 3 weist
bei einer zweiten Ausführungsform
das Kaskadengetriebe 50 eine gezahnte Hauptrolle 51,
die am zylindrischen Stift 21 des Halbarms 16 zwischen
dem Tragbalken 18 und dem Tragbalken 20 drehbar
angebracht ist, eine gezahnte zweite Rolle 52, die am Ende
des zylindrischen Befestigungsstiftes 40 des Halbarms 16 auf
der dem Flansch gegenüberliegenden
Seite fest angebracht ist, einen gezahnten Antriebsriemen 53,
der um die gezahnten Rollen 51 und 52 geschlungen
ist, und ein Reduktionsgetriebe 54 auf, das zur Übertragung
der Rotation des zylindrischen Stiftes 21 um die Achse
B zur gezahnten Rolle 51 mit einer bestimmten Getriebeübersetzung
vorgesehen ist.
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Insbesondere überträgt das Reduktionsgetriebe 54 die
Rotation des zylindrischen Stiftes 21 zur gezahnten Rolle 51,
so dass die gezahnte Rolle 51 wiederum den zylindrischen
Befestigungsstift um die Achse C in Bezug zum Halbarm 16 mit
der halben Winkelgeschwindigkeit dreht, mit der sich der zylindrische
Stift 21 um die Achse B in Bezug zum Halbarm 15 dreht.
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Bei
dem dargestellten Beispiel weist das Reduktionsgetriebe 54 ein
erstes Zahnrad 55, das am zylindrischen Stift 21 des
Halbarms 16 genau unter dem Tragbalken 18 angebracht
ist, ein zweites Zahnrad 56, das an einer frei drehbaren
Welle 57 angebracht ist, die am Tragbalken 18 längsseits
parallel zum zylindrischen Stift 21 befestigt ist, ein
drittes Zahnrad 58, das an der Welle 57 genau
unter dem Zahnrad 56 angebracht ist, und ein frei rotierendes viertes
Zahnrad 59 auf, das am zylindrischen Stift 21 des
Halbarms 16 genau über
der gezahnten Rolle 51 befestigt ist.
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Das
Zahnrad 55 kämmt
mit dem Zahnrad 56, das selbst wiederum das Zahnrad 58 dreht,
und das Zahnrad 59 ist winkelig einstückig mit der gezahnten Rolle 51 verbunden
und mechanisch an das Zahnrad 58 durch eine Antriebskette 60 angeschlossen,
die um die Zahnräder 58 und 59 geschlungen
ist.
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Wie
ausgeführt
worden ist, sind das Getriebeverhältnis der Zahnräder 55 und 56,
das Getriebeverhältnis
der Zahnräder 58 und 59 und
das Getriebeverhältnis
der gezahnten Rollen 51 und 52 offensichtlich
derartig, dass das Kaskadengetriebe 50 insgesamt den zylindrischen
Befestigungsstift 40 um die Achse C in Bezug zum Halbarm 16 mit
der halben Winkelgeschwindigkeit dreht, mit der der zylindrische Stift 21 um
die Achse B in Bezug zum Halbarm 50 rotiert.
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Bei
dem dargestellten Beispiel weist das Greifelement 12 einen
horizontalen Balken, der sich zur Achse Z koaxial erstreckt, und
eine Anzahl nach unten gerichtete Saugkappen auf, die an der Unterseite
des Balkens angebracht sind. Die Saugkappen sind in bekannter Weise
an eine Saugeinheit angeschlossen, die auf Befehl und wenn die Saugkappen am
Tragboden 2c an der Oberseite der Palette 2 an der
Ladeplattform 4 angeordnet sind, im geschlossenen Spalt
zwischen den Saugkappen und dem Tragboden ein Vakuum erzeugt, so
dass der Tragboden an das Greifelement 12 angesaugt wird.
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Die
Funktion der Palettenentladevorrichtung 1 ist aus der obigen
Beschreibung einfach ableitbar, ohne dass eine weitere Erklärung erforderlich
wäre.
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Für die Tragboden-
oder Paneel-Aufnahmevorrichtung 8 gilt folgendes: Wenn – wie aus 4 ersichtlich
ist – der
Betätigungsmechanismus 22 den Halbarm 15 um
die Achse A um einen Winkel α dreht, dreht
das Kaskadengetriebe 17 den Halbarm 16 um die
Achse B in Bezug zum Halbarm 15 um einen Winkel β, der gleich
ist dem doppelten Winkel α (β = 2α), und das
Kaskadengetriebe 50 dreht den zylindrischen Befestigungsstift 40 im
Inneren des Halbarms 16 um die Achse C um einen Winkel γ, der gleich
ist dem Winkel α (γ = α).
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Der
Gelenkarm 11 bewegt also das Greifelement 12 in
Richtung d und hält
den Körper
des Greifelementes 12 jederzeit zu sich selbst parallel
aufrecht.
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Die
Aufnahmevorrichtung 8 überträgt folglich Tragböden 2c von
der Oberseite der an der Ladeplattform 4 befindlichen Palette 2 zu
einem Speicher oder Sammelbehälter 9,
und hält
sie genau horizontal und zu sich selbst parallel.
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Die
besondere Ausbildung des Gelenkarmes 11 ermöglicht es
tatsächlich,
das Greifelement 12 von einer Seite zur anderen Seite des
horizontalen Querelementes 13 zu bewegen, um das Greifelement 12 wahlweise
und abwechselnd über
der Oberseite der Palette 2 an der Ladeplattform 4 oder über dem
Tragboden-Speicher oder -Sammelbehälter 9 zu positionieren,
der in diesem Falle in bezug zum horizontalen Querelement 13 an
der gegenüberliegenden
Seite der Ladeplattform 4 lokalisiert ist.
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Die
Vorteile der Palettenentladevorrichtung 1, wie sie oben
beschrieben worden ist, sind offensichtlich: Die spezielle Ausbildung
der Bodenaufnahmevorrichtung 8 reduziert drastisch den
Manövrierraum,
der erforderlich ist, um Tragböden 2c von
der Oberseite der Palette 2 zum Lager- oder Sammelbehälter zu übertragen, was eine weitere
Reduktion der Gesamtabmessungen der Vorrichtung ermöglicht.
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Ein
weiterer Vorteil des Betätigungssystems des
Greifelementes 12 liegt im Gelenkarm 11, der nur durch
einen linearen pneumatischen Aktuator 25 gesteuert wird,
wobei keine zusätzliche
Betätigungseinrichtung
erforderlich ist, was folglich das Steuersystem der Vorrichtung
wesentlich vereinfacht.
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Es
versteht sich von selbst, dass Änderungen
der Palettenentladevorrichtung 1, wie sie beschrieben und
dargestellt worden ist, durchgeführt werden
können, ohne
den Umfang der vorliegenden Erfindung, wie sie in den nachfolgenden
Ansprüchen beschrieben
ist, zu verlassen.
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Insbesondere
kann die gesamte Vorrichtung, die das Tragelement 10, das
am Tragrahmen 6 längsseits
der Ladeplattform 4 vertikal beweglich ist, und den Gelenkarm 11 aufweist,
verwendet werden, um den Entladekopf 7 dem Greiferelement 12 gegenüberliegend
anzuordnen und zu bewegen.