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Die
Erfindung bezieht sich auf Kameras mit einer Linsenöffnung oder
einer sonstigen Öffnung, die
durch eine Linsenabdeckung/einen Schieber abgedeckt ist, und insbesondere
auf eine vordere Platten-Baugruppe oder eine sonstige Platten-Baugruppe
für eine
Kamera mit integrierter Linsenabdeckung/integriertem Schieber.
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Kameras
und andere Handgeräte
besitzen normalerweise Gehäuse,
in denen ein Element oder mehrere Elemente Öffnungen aufweisen, die durch bewegliche
Abdeckungen geschlossen werden. Bei vielen Kameras weist eine vordere
Platte eine Linsenabdeckung auf, die zum Öffnen oder Schließen der
Linsenöffnung
in oder außer
Position gebracht werden kann. Kameras mit beweglichen Linsenabdeckungen
sind zum Beispiel in US-A-4 295 706, 5 913 089,. 4 283 132 und 3
942 864 beschrieben. Bei manchen dieser Kameras wird die Linsenabdeckung durch
Einrasten in einer Öffnungs-
oder Schließstellung
gehalten und daran gehindert, Zwischenpositionen zwischen der Öffnungs-
und Schließstellung
einzunehmen.
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Bei
Einweg-Kameras bestehen sehr strikte Kostenzwänge, weshalb die auf dem Markt
befindlichen Einweg-Kameras keine Linsenabdeckungen besitzen. US-A-5
047 792 beschreibt die Verwendung einer Endlagensperre (Rastmechanismus)
für das
Umschalten zwischen einer Standard-Aufnahmelinse und einer Makrolinse,
wobei dies jedoch keine Linsenabdeckung, sondern ein wichtiges Funktionsmerkmal
darstellt. Die meisten in den vorstehend genannten Patenten beschriebenen
Linsenabdeckungen weisen eine relativ große Anzahl von Teilen auf. Zusätzlich zu
den Kosten der eigentlichen Teile entstehen dadurch weitere Kosten
durch die Vielzahl der Schritte, die für die Montage der mehreren
Teile erforderlich werden. Es wurden auch schon Kameras auf den
Markt gebracht, die neben einer vorderen Abdeckplatte eine aus zwei
oder drei Teilen bestehende gleitende Linsenabdeckung aufweisen.
In manchen Fällen
weist die Abdeckung auch eine Endlagensperre auf.
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US-A-4
295 706 beschreibt eine einstückig ausgebildete
Linsenabdeckung mit Sonnenblende zum Aufsetzen auf eine Objektivfassung.
Die Linsenabdeckung mit Sonnenblende ist mit einer Endlagensperre
ausgestattet. Ein Nachteil dieses einstückigen Mechanismus besteht
darin, dass er bei der Herstellung aus zwei Teilen zusammengebaut
wird.
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US-A-6
302 598 B1 beschreibt eine Platten-Baugruppe mit einer vorderen
Abdeckung einer verschiebbaren Lichtsperre. Die vordere Abdeckung weist
einander gegenüberliegende
vordere und rückseitige
Oberflächen
und eine zwischen den Oberflächen
liegende Öffnung
auf. Die vordere Abdeckung ist mit Nuten versehen. Entlang dieser
Nuten ist der Schieber zwischen einer geöffneten und einer geschlossenen
Stellung verschiebbar. Ein Teil des Schiebers deckt die Öffnung in
der geschlossenen Stellung ab. Dieser Teil befindet sich in der
geöffneten
Stellung in einem Abstand zur Öffnung.
Eine gebogene Sperrfeder sorgt für
die nötige
Vorspannung.
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Weitere
Einschränkungen
bei Einweg-Kameras sind durch die Recyclingprozesse bedingt. Die vorderen
Abdeckungen von Einweg-Kameras werden üblicherweise von den Kameraherstellern
als Ausgangsmaterial wieder verwendet. Deshalb werden die Materialien
für Teile,
die nach dem Zerlegen einer Einweg-Kamera mit der vorderen Abdeckung verbunden
bleiben, entsprechend ausgewählt.
Zum Beispiel werden gedruckte Etiketten statt aus Papier aus einem
kompatiblen Polymer hergestellt.
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Es
wäre daher
wünschenswert, über eine verbesserte
Schieber/Platten-Baugruppe zu verfügen, bei der der Schieber einstückig ausgebildet,
einfach und praktisch in der Platte zu montieren und leicht zu benutzen
ist.
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Die
Erfindung ist in den Ansprüchen
definiert. Im weiten Sinne stellt die Erfindung eine Platten-Baugruppe
gemäß Anspruch
1 bereit.
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Ein
vorteilhafter Effekt der Erfindung besteht darin, dass eine verbesserte
Schieber/Platten-Baugruppe
bereitgestellt wird, bei der der Schieber einstückig ausgebildet, einfach und
praktisch an der Platte zu montieren und leicht zu benutzen ist.
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Die
vorstehend genannten und weitere Merkmale und Aufgaben der Erfindung
sowie die Art, in der diese erreicht werden, und die Erfindung als solche
werden aus der nachfolgenden Beschreibung einer Ausführungsform
der Erfindung in Verbindung mit den beiliegenden Zeichnungen besser
verständlich.
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Die
Erfindung wird im Folgenden anhand eines in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispiels
näher erläutert.
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Es
zeigen:
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1 eine
perspektivische Ansicht einer Ausführungsform des Schiebers;
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2 eine
teilweise auseinander gezogene perspektivische Ansicht einer Kamera,
die eine vordere Platten-Baugruppe mit dem Schieber gemäß 1 aufweist;
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3 eine
rückseitige
Ansicht einer anderen Ausführungsform
der vorderen Abdeckplatten-Baugruppe mit dem Schieber gemäß 1,
wobei der Schieber in geschlossener Stellung dargestellt ist;
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4 dieselbe
Ansicht wie 3, wobei der Schieber jedoch
in geöffneter
Stellung dargestellt ist;
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5 eine
halbschematische Querschnittsansicht einer anderen Ausführungsform
der vorderen Abdeckplatten-Baugruppe mit dem Schieber gemäß 1,
wobei der Schieber in einer geschlossenen Stellung dargestellt ist;
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6 dieselbe
Ansicht wie 5 mit der Ausnahme, dass der
Schieber in einer Zwischenstellung dargestellt ist; und
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7 dieselbe
Ansicht wie 5 mit der Ausnahme, dass der
Schieber in einer geöffneten Stellung
dargestellt ist.
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Bei
dem Schieber 10 handelt es sich um ein einstückiges Kunststoff-Gussteil,
das mit einer Platte oder einem Rahmen 12 zu einer Platten-Baugruppe 14 zusammengebaut
ist. Das Gussteil weist einen Körper 16 und
einen Griff 18 auf. Der Körper 16 besitzt eine
durchgehende innere Oberfläche 20 und eine
durchgehende äußere Oberfläche 22 sowie
einen zwischen der Innen- und der Außenfläche 20, 22 verlaufenden
Rand 24. Die Innen- und Außenflächen 20, 22 liegen
sich gegenüber
und definieren eine Dickenabmessung (in 1 durch
den Doppelpfeil 26 angedeutet). Diese Dickenabmessung ist
gering und bei bestimmten Ausführungsformen
für den
gesamten Körper 16 gleich.
Dadurch wird der für
den Schieber benötigte
Raum gering gehalten. Der Körper 16 enthält ein Schließelement 28 und
ein Vorspannelement 30.
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Der
Rahmen 12 der Platten-Baugruppe 14 weist einander
gegenüberliegende
vordere und rückseitige
Oberflächen 32, 34 und
eine sich zwischen den vorderen und rückseitigen Oberflächen 32, 34 erstreckende Öffnung 35 auf.
Der Rahmen 12 besitzt eine Vielzahl von Führungen 36,
die eine Bahn 38 für den
Schieber 10 ausbilden. Die Führungen 36 sind an
die Öffnungen 35 angrenzend
angeordnet, so dass die Bahn 38 die Öffnung 35 überquert.
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Der
Schieber 10 kann entlang der von den Führungen 36 definierten
Bahn 38 zwischen einer geöffneten und einer geschlossenen
Stellung hin und her gleiten. In der geschlossenen Stellung wird
die Öffnung 35 vom
Schließelement 28 abgedeckt.
In der geöffneten
Stellung ist das Schließelement 28 von der Öffnung 35 beabstandet.
Der Schieber 10 kann von der geöffneten oder der geschlossenen
Stellung stufenlos über
Zwischenpositionen in die entgegen gesetzte offene oder geschlossene
Stellung verschoben werden.
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Die
Ausbildung der Führungen 36 ist
nicht kritisch. Bei der in 3–4 dargestellten
Ausführungsform
erstrecken die Führungen 36 sich
als Vorsprünge
von dem vorderen Rahmen 12 aus nach hinten. Dabei weist
jeder Vorsprung eine kleine (nicht besonders gekennzeichnete) Lippe
oder einen kleinen Falz auf, der/die den Schieber 10 umgreift.
Der Rand 24 des Schließelementes 28 liegt
an den Führungen 36 an.
Die Führungen 36 sind
paarweise auf gegenüber
liegenden Seiten des Schiebers 10 angeordnet, so dass sie
den Schieber 10 zwischen den Führungen 36 führen und
den Schieber 10 auf dem vorderen Rahmen 12 festhalten.
Durch leichtes Biegen des vorderen Rahmens 12, durch das
der Abstand zwischen benachbarten Führungen 36 vergrößert wird,
kann der Schieber 10 auf der Bahn 38 eingerastet
werden.
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Bei
der in 5–7 dargestellten
Ausführungsform
sind die Führungen 36 so
miteinander verbunden, dass sie für den Schieber 10 einen
durchgehenden Tunnel bilden. Die Führungen 36 definieren eine
gebogene Bahn 38, und der Schieber 10 folgt dieser
Bahn 36 auf seinem Weg zwischen seinen Positionen. Das
Schließelement 28 kann
gekrümmt ausgebildet
sein oder nachgiebig entsprechend der gebogenen Bahn 38 gebogen
werden.
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Möglich ist
es auch, den Schieber 10 mittels Führungen 36 zu halten,
die zu einer anderen Struktur als der Platten-Baugruppe 14,
etwa der (nicht dargestellten) Rahmen-Baugruppe, gehören. Diese
Lösung
ist jedoch nicht bevorzugt. Bevorzugt ist, den Schieber 10 im
vollständig
montierten Zustand der Kamera und bei vom Rest 39 der Kamera 40 getrennten
Rahmen 12 mittels der Führungen 36 auf
dem Rahmen 12 zu halten.
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Das
Schließelement 28 weist
einen Hauptabschnitt 42 und einen Lappen 43 auf,
der sich vom Hauptabschnitt auswärts
erstreckt. Bei der in 1 dargestellten Ausführungsform
befindet sich der Lappen 43 zwischen Armen 44 des
Vorspannelements 30. Der Griff 18 ist mit dem
Schließelement 28 verbunden
und erstreckt sich von diesem weg nach außen. Bei der in 1 dargestellten
Ausführungsform erstreckt
sich der Griff 18 vom Lappen 43 aus nach vorn.
Der Griff 18 ragt durch einen Raum 46 im Rahmen 12 hindurch
und wird vom Benutzer betätigt,
um die Stellung des Schiebers zu verändern. Optional kann das Schließelement 28 einen
Ausleger 48 aufweisen, der sich vom Hauptabschnitt 42 aus
gegenüber
dem Lappen 43 auswärts
erstreckt.
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Das
Vorspannelement 30 lässt
sich von einer nicht vorgespannten Stellung nachgiebig in eine vorgespannte
Stellung zum Schließelement 28 hin
biegen. Das Vorspannelement 30 weist einen oder mehrere
Arme 44 auf. Das Vorspannelement 30 bewirkt eine
Vorspannung für
die Bewegung des Schiebers 10 zwischen zwei oder mehr Stellungen.
Bei manchen Ausführungsformen
weist das Vorspannelement 30 sich gegenüberliegende Arme 44 auf,
die den Schieber 10 ferner nachgiebig in der durch die Führungen 36 gebildeten
Bahn 38 zentrieren.
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Bei
bestimmten Ausführungsformen
weist entweder die Aufnahme 12 oder der Schieber 10 einen
oder mehrere Rastnocken 50 auf, während das entsprechende andere
Element Nockengleitflächen 52 aufweist.
Bei den in den Figuren dargestellten Ausführungsformen besitzt die Aufnahme 12 ein Paar
sich gegenüberliegender
Rastnocken 50, während
der Schieber 10 ein Paar entsprechender Nockengleitflächen 52 aufweist.
Die Nocken 50 und die entsprechenden Nockengleitflächen 52 spannen
den Schieber 10 von den Zwischenstellungen weg in Richtung
der nächst
gelegenen offenen bzw. geschlossenen Stellung vor. Bei den in den
Figuren dargestellten Ausführungsformen
zentrieren die Nocken 50 und die entsprechenden Nockengleitflächen 52 ferner
den Schieber 10 nachgiebig bezüglich der Führungen 36.
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Die
Arme 44 des Vorspannelements 30 bewirken die nachgiebige
Vorspannung durch ihren inneren Biegewiderstand. Die Biegung der
Arme 44 des Vorspannelements 30 geschieht jeweils
um eine Biegeachse 54. (Dabei erfolgt die Biegung in gewissem
Maße über die
gesamte Länge
des Armes. Die Biegeachse 54 ist definiert durch das Verschwenken der
Nocken 50 bzw. der sonstigen Kontaktflächen der Arme 44.)
Bei den dargestellten Ausführungsformen liegen
die Biegeachsen 54 jeweils senkrecht zu den inneren und äußeren Oberflächen 20, 22 des
Schiebers 10. Bei einem gebogenen Schieber 10 liegen
die Biegeachsen 54 örtlich
senkrecht zu den äußeren und
inneren Oberflächen 20, 22.
Bei einem flachen Schieber 10 verlaufen die Biegeachsen 54 ebenfalls senkrecht
zu einer Ebene durch die innere oder die äußere Oberfläche 20, 22.
Bei einem flachen Schieber 10 oder einem entlang der Bahn 38 gekrümmten Schieber 10 verlaufen
die Biegeachsen 54 auch parallel und jeweils senkrecht
zu einer imaginären
Linie zwischen den Biegeachsen 54 auf der Oberfläche des
Rahmens 12. Dieses Merkmal ermöglicht es, den Körper 16 des
Schiebers 10 und die für
die den Schieber 10 benötigte
Bahn 38 sehr dünn
auszubilden.
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Bei
bestimmten Ausführungsformen
weist der Körper 16 dieselbe
Dicke auf wie der Rahmen 12. Bei der in 5–7 dargestellten
Ausführungsform
beträgt
die Dicke der Platten-Baugruppe 14 an den Führungen 36 nur
wenig mehr als das Dreifache der Dicke des eigentlichen Rahmens 12.
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Das
für den
Schieber 10 verwendete Material wird so ausgewählt, dass
das Vorspannelement 30 sich bei der vorgesehenen Funktion
elastisch biegen kann. Hierfür
geeignete Materialien sind dem Fachmann bekannt. Bei bestimmten
Ausführungsformen sind
der Rahmen 12 und der Schieber 10 jeweils einstückig als
Kunststoff-Gussteil ausgebildet, und die Materialien beider Teile
werden im Hinblick auf die einfache Wiederverwertung ausgewählt. Der
Rahmen 12 und der Schieber 10 können aus
mit thermoplastischen Kunststoffen kompatiblen Polymermischungen
bestehen. Diese Lösung
setzt geeignete und gleich bleibende Mischungsverhältnisse
für das Polymerausgangsmaterial
voraus. Eine einfachere Lösung
besteht darin, sowohl den Rahmen 12 als auch den Schieber 10 aus
demselben thermoplastischen Kunststoff herzustellen. Ein für diesen
Zweck geeignetes Material ist Polystyrol oder Polycarbonat.
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An
dem Schieber 10 können
darüber
hinaus noch weitere Merkmale vorgesehen sein. Zum Beispiel kann
der Schieber 10 einen Ausleger 48 für eine zusätzliche
Funktion aufweisen. Bei der in 3–4 dargestellten
Ausführungsform
blockiert ein erster Ausleger 47 in der geschlossenen Stellung
des Schiebers 10 eine Sucheröffnung 49 teilweise
oder vollständig
und ist in der offenen Stellung des Schiebers 10 von der
Sucheröffnung 49 beabstandet.
Dadurch wird der Benutzer visuell gewarnt, wenn der Schieber sich
in der geschlossenen Stellung befindet. Ferner ist ein zweiter Ausleger 48 vorgesehen,
der die Bewegungsbahn einer Benutzersteuerung, etwa eines Verschlussauslösers 56, blockiert.
In der geschlossenen Stellung des Schiebers 10 blockiert
der zweite Ausleger 48 die Bewegungsbahn des Verschlussauslösers 56.
Bei in der offenen Stellung befindlichem Schieber 10 ist
der zweite Ausleger 48 von der Bewegungsbahn des Verschlussauslösers 56 beabstandet.
Ferner können an
dem Schieber 10 ein weiteres oder mehrere weitere Schaltelemente 58 (nicht
dargestellt) angebracht sein. Alternativ können ein Teil oder mehrere
Teile des Schiebers 10 einen im Rahmen 12 vorgesehenen
Schalter betätigen,
wie dies in 3–4 zu erkennen
ist.
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Die
Platten-Baugruppe 14 wurde vorstehend allgemein anhand
eines auf der Innenfläche 20 einer vorderen
Abdeckung vorgesehenen Schiebers 10 beschrieben. Der Schieber 10 kann
jedoch statt auf einer vorderen Abdeckung auch auf der äußeren Oberfläche einer
vorderen Abdeckung oder auf einer der Oberflächen eines inneren Rahmens
vorgesehen sein. Die Öffnung 35 kann
auch etwas anderes als eine Aufnahmelinse abdecken. Zum Beispiel
kann der Schieber 10 ein (nicht dargestelltes) Display
an der Rückseite
einer Kamera abdecken.