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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Vater- bzw. Stecker-Anschlußpaßstück bzw.
Stiftsteckerelement, das einen Dorn bzw. Flachstecker an seiner
Vorderseite aufweist, und auf ein Verfahren zum Ausbilden bzw. Herstellen
davon.
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Ein
Vater- bzw. Stecker-Anschlußpaßstück bzw.
Stiftsteckerelement mit einem Dorn bzw. Flachstecker an seiner Vorderseite
wird durch ein Biegen eines metallischen Plattenmaterials gebildet,
welches eine einheitliche Stärke
bzw. Dicke aufweist. Es ist wünschenswert,
das metallische Plattenmaterial zu verdünnen, um Materialkosten und
das Gewicht des Materials zu reduzieren. Da eine notwendige Dicke
für den
Flachstecker an dem Vorderende spezifiziert bzw. vorgegeben ist,
kann jedoch die Dicke des Flachsteckers in manchen Fällen die
doppelte Dicke des metallischen bzw. Metallplattenmaterials betragen.
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Die
Anmelderin der vorliegenden Erfindung schlug ein Beispiel von Mitteln,
um mit einer solchen Dimensionseinstellung umzugehen, in der Japanischen,
ungeprüften
Patentveröffentlichung
Nr. 8-31487 vor. Wie in 11 gezeigt
ist, ist ein Flachstecker 100 dieses Stecker-Anschlußpaßstücks so konstruiert,
daß ein
im wesentlichen flacher Plattenabschnitt 102 an der Vorderseite
durch ein Falten von linken und rechten Abschnitten eines metallischen Plattenmaterials
nach innen von gegenüberliegenden
freien Enden 101a von gefalteten Abschnitten 101 zueinander
gebildet wird, ein Plattenabschnitt 103 an der Rückseite
mit einem sich wölbenden
Abschnitt 104 gebildet wird, und ein abstützender
Vorsprung 105, der ein Teil des sich nach außen wölbenden
Abschnitts 104 ist, in Kontakt mit dem vorderen Plattenabschnitt 102 gebracht
wird.
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Mit
dieser Konstruktion wird realisiert, die Dicke des Flachsteckers 100 mehr
als zwei Mal so groß wie
die Dicke des metallischen Plattenmaterials durch ein Herausziehen
einer doppellagigen Struktur durch die vorderen und hinteren Plattenabschnitte 102, 103 und
durch ein Bilden des hinteren bzw. rückwärtigen Plattenabschnitts 103 mit
dem sich wölbenden
Abschnitt 104 zu machen. Die Festigkeit des Flachsteckers 100 kann
reduziert werden, da zwischen den vorderen und hinteren Plattenabschnitten 102, 103 ein
Raum durch ein Ausbilden des sich nach außen wölbenden Abschnitts 104 definiert
wird. Es wird jedoch eine ausreichende Stärke für den Flachstecker 100 sichergestellt,
indem der abstützende
Vorsprung 105, der am hinteren Plattenabschnitt 103 ausgebildet
ist, mit dem vorderen Plattenabschnitt 102 in Kontakt gebracht
wird.
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In
dem Stecker-Anschlußpaßstück bzw.
Stiftsteckerelement der obigen Publikation ist der Flachstecker 100 in
Querrichtung symmetrisch für
eine ausreichende Stärke
bzw. Festigkeit und einem weiteren Grund geformt, da ein Anschlußhauptkörper (nicht
gezeigt), der sich von dem Basisende des Flachsteckers 100 rückwärts erstreckt,
in Querrichtung symmetrisch ausgebildet ist. Mit anderen Worten,
die zwei gefalteten Abschnitte 101 an der Vorderseite,
der sich nach außen
wölbende
Abschnitt 104 und der abstützende Vorsprung 105 sind
in Querrichtung symmetrisch ausgebildet und der abstützende Vorsprung 105 ist
an einer Position angeordnet, wo die freien Enden 101a der
gefalteten Abschnitte 101 einander gegenüberliegen.
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In
dem Fall, daß der
abstützende
Vorsprung 105 an einer Position angeordnet ist, wo die
freien Enden 101a der gefalteten Abschnitte 101 einander wie
oben gegenüberliegen,
kann bei einer Ausübung einer
Druckkraft auf den hinteren Plattenabschnitt 103 der abstützende Vorsprung 105 sich
selbst zwischen die freien Enden 101a stoßen, um
den vorderen Plattenabschnitt 102 in einer derartigen Weise
zu verformen bzw. zu deformieren, um die freien Enden 101a zu
trennen.
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US 5,073,132 offenbart eine
Kontaktfeder, die aus Blattmetall gebildet ist, das mit einem ersten und
zweiten Abschnitt herausgeschnitten ist, der aus einem zentralen
Streifen und entsprechenden Randlängsstreifen zusammengesetzt
ist, der auf den letzteren gefaltet werden kann. Der zentrale Streifen
und die Randlängsstreifen
haben Prägungen,
die von einer Seite aus angebracht werden, bevor der Faltungsprozeß stattfindet.
Diese Prägungen
resultieren in einem rillenförmigen,
dünnen
Fleck bzw. Punkt und ermöglichen
die Wechselwirkung der flachen Kontaktfeder mit Fassungselementen
verschiedener Formen und Öffnungsgrößen. Zusätzlich resultieren
diese Prägungen
in Führungsfunktionen über die
Dauer der Steckprozesse.
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EP 0 693 798 A1 offenbart
eine Steckeranschluß-Metallbefestigung
mit einer Standarddicke. Die Metallbefestigung ist mit einem Flachsteckerabschnitt
versehen, der gefaltet ist, so daß jeder der Längsseitenränder einander
gegenüberliegen.
Der Flachsteckerabschnitt ist mit einer nach außen gewölbten Fläche mit einer bestimmten Breite
an der Rückseite
entlang der gegenüberliegenden
Längsseitenränder versehen.
Darüber
hinaus ist der Flachsteckerabschnitt mit einem nach innen gerichteten, abstützenden
Vorsprung auf der nach außen
gewölbten
Fläche
versehen. Ein Scheitel des Vorsprungs berührt die Längsseitenränder der gefalteten Abschnitte
des Flachsteckerabschnitts. Da die nach innen gerichteten, abstützenden
Vorsprünge
die gefalteten Abschnitte tragen, werden sie nicht leicht durch eine äußere Kraft
abgelenkt, obwohl die nach außen gewölbte Fläche einen
hohlen Raum im Flachsteckerabschnitt ausbildet.
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Die
vorliegende Erfindung wurde im Hinblick auf das obige Problem entwickelt
und es ist ein Ziel bzw. Gegenstand, ein Stecker-Anschlußpaßstück bzw.
Stiftsteckerelement zur Verfügung
zu stellen, das eine Deformation eines Dorns bzw. Flachsteckers
verhindern kann.
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Dieses
Ziel wird gemäß der Erfindung
durch ein Stecker-Anschlußpaßstück bzw.
Stiftsteckerelement gemäß Anspruch
1 und durch ein Verfahren zum Ausbilden bzw. Herstellen eines Stecker-Anschlußpaßstücks gemäß Anspruch
8 gelöst.
Bevorzugte Ausführungsformen
der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Gemäß der Erfindung
wird ein Stecker-Anschlußpaßstück bzw.
Stiftsteckerelement zur Verfügung
gestellt, welches mit einem doppellagigen Flachstecker bzw. Dorn
durch ein Biegen, Falten und/oder Prägen eines leitenden bzw. leitfähigen (vorzugsweise
metallischen) Plattenmaterials ausgebildet ist, wobei:
der
Flachstecker einen ersten Plattenabschnitt und einen zweiten Plattenabschnitt
umfaßt,
welche durch im wesentlichen gegenüberliegende freie Enden von zwei
gefalteten Abschnitten gebildet sind, welche nach innen im wesentlichen
entlang einer Breitenrichtung an den seitlichen Rand- bzw. Kantenabschnitten
des ersten Plattenabschnitts zueinander gefaltet sind, und
der
erste Plattenabschnitt mit wenigstens einem sich nach außen wölbenden
Abschnitt, welcher von dem zweiten Plattenabschnitt beabstandet
ist, und abstützenden
bzw. Supportabschnitten gebildet ist, welche von dem sich nach außen wölbenden
Abschnitt zu dem zweiten Plattenabschnitt vorragen und sich im wesentlichen
gerade entlang einer Längsrichtung des
Flachsteckers erstrecken, sodaß die
abstützenden
Abschnitte im wesentlichen in einem Linien- oder Oberflächenkontakt
mit den zwei gefalteten Abschnitten an Positionen gehalten sind,
welche zu Seitenkanten bzw. -rändern
von den freien Enden der zwei gefalteten Abschnitte verlagert bzw.
verschoben sind,
dadurch gekennzeichnet, daß
der zweite Plattenabschnitt
im wesentlichen flach ist, und die vorderen Enden der abstützenden
Abschnitte voneinander beabstandet in der Längsrichtung von einem vorderen
Endabschnitt des Flachsteckers sind.
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Es
sollte festgehalten werden, daß der
Zustand, wo die freien Enden der zwei gefalteten Abschnitte im wesentlichen
einander gegenüberliegen, sowohl
einen Zustand, wo die Endflächen
der freien Enden im wesentlichen miteinander in Kontakt gehalten
sind bzw. werden (einander berühren),
und einen Zustand enthält,
wo ein Abstand zwischen den freien Enden definiert ist.
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Da
der sich nach außen
wölbende
Abschnitt auf dem ersten Plattenabschnitt von dem zweiten Plattenabschnitt
beabstandet ist, kann die Stärke bzw.
Festigkeit des Dorns bzw. Flachsteckers aufgrund des Vorhandenseins
eines Raums zwischen den zwei Plattenabschnitten reduziert werden.
Da die abstützenden
Abschnitte, die von dem sich wölbenden
Abschnitt vorragen, in Kontakt mit dem zweiten Plattenabschnitt
gehalten sind bzw. werden, ist jedoch eine ausreichende Stärke für den Flachstecker gewährleistet
bzw. sichergestellt.
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Weiters
sind die abstützenden
Abschnitte in Kontakt mit dem zweiten Plattenabschnitt nicht an der
Position, wo die freien Enden der zwei gefalteten Abschnitte einander
gegenüberliegen,
sondern an den Positionen, die von den freien Enden in Richtung zu
den Seitenkanten bzw. -rändern
verschoben sind. Daher besteht, auch wenn eine drückende Kraft,
die in einer Richtung zu dem zweiten Plattenabschnitt wirkt auf
den ersten Plattenabschnitt ausgeübt wird, keine Gefahr, daß die abstützenden
Abschnitte sich selbst zwischen die freien Enden schieben, um die freien
Enden zu trennen. Mit anderen Worten, eine Verformung bzw. Deformation
des Flachsteckers kann verhindert werden.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung ist der erste Plattenabschnitt mit einem im wesentlichen
flachen Abschnitt ausgebildet, um im wesentlichen in Oberflächenkontakt
mit den zwei gefalteten Abschnitten in einem kontinuierlichen Bereich
gehalten zu sein bzw. zu werden, welcher eine Position beinhaltet,
wo die freien Enden der zwei gefalteten Abschnitte im wesentlichen
einander gegenüberliegen.
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Bei
der Ausübung
einer drückenden
bzw. pressenden Kraft auf den ersten Plattenabschnitt wird ein Teil
der drückenden
Kraft in den flachen Abschnitt verteilt und wirkt auf den zweiten
Plattenabschnitt, wodurch die Konzentration einer Belastung bzw.
Beanspruchung auf den zweiten Plattenabschnitt vermieden werden
kann.
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Vorzugsweise
sind die seitlichen oder linken und rechten Ränder oder Rand- bzw. Kantenabschnitte
des flachen Abschnitts anschließend
an die abstützenden
Abschnitte.
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Da
die seitlichen oder linken und rechten Ränder des flachen Abschnitts
an die abstützenden Abschnitte
anschließend
sind, bilden die abstützenden
Abschnitte und der flache Abschnitt einen im wesentlichen U-förmigen Querschnitt.
Daher kann die Form bzw. Gestalt des ersten Plattenabschnitts vereinfacht
werden im Vergleich zu einem Fall, wo der flache Abschnitt und die
abstützenden
Abschnitte getrennt sind.
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Weiters
bevorzugt ist das rückwärtige Ende des
Flachsteckers im wesentlichen anschließend an einen in Querrichtung
symmetrischen Anschlußhauptkörper und/oder
die freien Enden der zwei gefalteten Abschnitte liegen einander
im wesentlichen an einer in Breitenrichtung zentralen Position des Flachsteckers
gegenüber
und die abstützenden
Abschnitte sind an Positionen angeordnet, welche von der gegenüberliegenden
Position der freien Enden im wesentlichen gleich beabstandet sind.
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Da
der Flachstecker in Querrichtung symmetrisch wie der Anschlußhauptkörper ist,
besteht keine Gefahr, daß nur
eine der seitlichen oder linken und rechten Seiten zwangsweise bei
einem Ausbilden eines Abschnitts, der den Flachstecker und den Anschlußhauptkörper koppelt,
durch ein Biegen verformt wird. So kann die Konzentration einer
Belastung bzw. Spannung vermieden werden.
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Noch
weiter bevorzugt sind zwei sich wölbende Abschnitte in dem ersten
Plattenabschnitt vorgesehen, welche entlang der Breitenrichtung
beabstandet sind und einen zwischenliegenden Plattenabschnitt (53)
dazwischen angeordnet aufweisen.
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Am
meisten bevorzugt ist der zwischenliegende Plattenabschnitt von
den vorderen Enden der gefalteten Abschnitte beabstandet.
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Gemäß der Erfindung
wird weiters ein Verfahren zum Ausbilden bzw. Herstellen eines Stiftsteckerelements
bzw. Stecker-Anschlußpaßstücks mit einem
doppellagigen Flachstecker bzw. Dorn zur Verfügung gestellt, umfassend die
folgenden Schritte:
Bereitstellen eines leitenden bzw. leitfähigen Plattenmaterials,
welches eine bestimmte Form aufweist;
Ausbilden des Flachsteckers
durch ein Biegen, Falten und/oder Prägen des leitfähigen Plattenmaterials, um
einen ersten Plattenabschnitt und einen zweiten Plattenabschnitt
auszubilden, welche durch ein im wesentlichen Gegenüberlegen
von freien Enden von zwei gefalteten Abschnitten gebildet werden,
welche nach innen im wesentlichen entlang einer Breitenrichtung
an den seitlichen Rand- bzw. Kantenabschnitten des ersten Plattenabschnitts
zueinander gefaltet werden, und
Ausbilden des ersten Plattenabschnitts
mit wenigstens einem sich nach außen wölbenden Abschnitt, welcher
von dem zweiten Plattenabschnitt beabstandet ist, und abstützenden
bzw. Supportabschnitten, welche von dem sich nach außen wölbenden
Abschnitt zu dem zweiten Plattenabschnitt vorragen und sich im wesentlichen
gerade entlang einer Längsrichtung des
Flachsteckers erstrecken, sodaß die
abstützenden
Abschnitte im wesentlichen in einem Linien- oder Oberflächenkontakt
mit den zwei gefalteten Abschnitten an Positionen gehalten werden,
welche zu Seitenrändern
bzw. -kannten von den freien Enden der zwei gefalteten Abschnitte
verlagert sind,
dadurch gekennzeichnet,
daß der zweite
Plattenabschnitt im wesentlichen flach ist, und
die vorderen
Enden der abstützenden
Abschnitte voneinander beabstandet in der Längsrichtung von einem vorderen
Endabschnitt des Flachsteckers sind.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung wird der erste Plattenabschnitt mit einem im wesentlichen
flachen Abschnitt ausgebildet, um im wesentlichen in Oberflächenkontakt
mit den zwei gefalteten Abschnitten in einem kontinuierlichen Bereich
gehalten zu werden, welcher eine Position beinhaltet, wo die freien
Enden der zwei gefalteten Abschnitte im wesentlichen einander gegenüberliegen.
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Vorzugsweise
wird das rückwärtige Ende des
Flachsteckers im wesentlichen ausgebildet, um anschließend an
einen in Querrichtung symmetrischen Anschlußhauptkörper zu sein.
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Diese
und andere Ziele, Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung
werden klarer werden durch ein Lesen der folgenden detaillierten
Beschreibung von bevorzugten Ausführungsformen und aus den begleitenden
Zeichnungen ersichtlich werden. Es sollte verstanden werden, daß, auch
wenn Ausführungsformen
getrennt beschrieben werden, einzelne Eigenschaften bzw. Merkmale
zu zusätzlichen
Ausführungsformen
kombiniert werden können.
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1 ist
eine Seitenansicht eines Stiftsteckerelements bzw. Stecker-Anschlußpaßstücks gemäß einer
ersten Ausführungsform
der Erfindung,
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2 ist
ein Längsschnitt
des Stiftsteckerelements,
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3 ist
eine Draufsicht auf das Stiftsteckerelement,
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4 ist
eine Bodenansicht des Stiftsteckerelements,
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5 ist
eine Vorderansicht des Stiftsteckerelements,
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6 ist
eine Ab- bzw. Entwicklung des Stiftsteckerelements,
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7 ist
ein teilweiser vergrößerter Längsschnitt
eines Dorns bzw. Flachsteckers,
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8 ist
ein teilweiser vergrößerter Seitenschnitt
eines Flachsteckers,
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9 ist
ein Seitenschnitt, der einen verbundenen Zustand des Flachsteckers
und eines Mutter- bzw. Buchsen-Anschlußpaßstücks zeigt,
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10 ist
ein Seitenschnitt eines Flachsteckers gemäß einer zweiten Ausführungsform
der Erfindung, und
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11 ist
ein Seitenschnitt eines Flachsteckers gemäß dem Stand der Technik.
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<Erste Ausführungsform>
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Nachfolgend
wird eine erste bevorzugte Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung unter Bezugnahme auf 1 bis 9 beschrieben.
Im Folgenden wird eine Verbindungsseite des Anschlußpaßstücks bzw.
Stiftsteckerelements 10 mit einem zusammenpassenden Stiftsteckerelement 40 (linke Seite,
beispielsweise in 1–4) als Vorderseite bezeichnet.
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Ein
Stiftsteckerelement bzw. Stecker-Anschlußpaßstück 10 dieser Ausführungsform
wird durch ein Biegen, Falten und/oder Prägen eines leitfähigen (metallischen)
Plattenmaterials 10a ausgebildet (siehe 6),
welches in eine bestimmte (vorbestimmte oder vorbestimmbare Form)
ausgeschnitten wird und vorzugsweise im wesentlichen eine einheitliche
Dicke hat und in Vorwärts-
und Rückwärts- oder Längsrichtung
insgesamt lang und schmal ist. Ein schmaler Dorn bzw. Flachstecker 20 ragt
von einem Anschlußhauptkörper 11 nach
vorne und ein Drahtcrimpabschnitt 16 (als ein bevorzugter
Kabelverbindungsabschnitt) ragt nach rückwärts von dem Anschlußhauptkörper 11.
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Ein
Paar von im wesentlichen flachen Seitenwänden 13 ragt vor oder
steht unter einem von 0° oder
180° verschiedenen
Winkel, vorzugsweise im wesentlichen unter rechten Winkeln von den
seitlichen (linken und rechten) Kanten oder Rand- bzw. Kantenabschnitten einer im wesentlichen
flachen Bodenplatte 12 (als einem bevorzugten ersten Wandabschnitt),
und im wesentlichen flache obere Platten 14 (als bevorzugte
vierte Wandabschnitte) erstrecken sich von vorderen Endabschnitten
der oberen Kanten bzw. Rändern
von beiden Seitenwänden 13 (als
bevorzugten zweiten und dritten Wandabschnitten), vorzugsweise im
wesentlichen parallel zur Bodenplatte 12, während die
sich erstreckenden Enden davon im wesentlichen einander gegenübergelegt
werden. Weiters ragt bzw. ragen ein oder mehrere Stabilisator(en) 15 vor
oder stehen an Positionen der oberen Ränder von vorzugsweise beiden
Seitenwänden 13 hinter
den oberen Platten 14, während sie im wesentlichen bündig mit
den Seitenwänden 13 gehalten
werden. Ein derartiger Anschlußhauptkörper 11 hat
eine in Querrichtung symmetrische Gestalt.
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Der
Drahtcrimpabschnitt 16 ist in der Form eines offenen Rohrs,
in welchem zwei Paare von vorderen und hinteren crimpenden bzw.
Crimpstücken 18 von
den linken und rechten Rändern
bzw. Kanten einer Bodenplatte 17 abstehen bzw. aufragen.
Die Bodenplatte 17 und die Crimpstücke 18 des Drahtcrimpabschnitts 16 sind
im wesentlichen anschließend
an die Bodenplatte 12 bzw. die Seitenwände 13 des Anschlußhauptkörpers 11.
Ein derartiger Drahtcrimpabschnitt 16 ist in Verbindung
mit einem Drahtende (nicht gezeigt) gecrimpt oder gebogen oder gefaltet.
Alternativ oder zusätzlich
können ein
Drahtisolations-Verschiebungsabschnitt oder ein Drahtlöt- oder
-schweißabschnitt
als ein Drahtverbindungsabschnitt zur Verfügung gestellt werden.
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Der
Flachstecker 20 ist schmal und lang entlang von Vorwärts- und
Rückwärts- oder
Längsrichtungen
als Ganzes und hat vorzugsweise eine im wesentlichen konstante Breite über die
gesamte Länge. Der
Flachstecker 20 hat eine doppellagige Struktur, bestehend
aus einem ersten Plattenabschnitt 21, der an der unteren
Seite angeordnet ist, und einem zweiten Plattenabschnitt 22,
welcher auf der oberen Oberfläche
des ersten Plattenabschnitts 21 liegt, und hat im wesentlichen
eine in Querrichtung symmetrische Form ähnlich dem Anschlußhauptkörper 11.
Es sollte festgehalten werden, daß ein vorderer Endabschnitt
des Flachsteckers 20 vorzugsweise verjüngt oder zusammenlaufend ist.
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Der
erste Plattenabschnitt 21 ist aus einer einzelnen Platte
hergestellt, ein Teil davon, ausgenommen ein in Breitenrichtung
mittlerer Bereich, der entlang von Vorwärts- und Rückwärts- oder Längsrichtungen schmal ist, ist
in einem sich nach außen wölbenden
Abschnitt 23 ausgebildet, der vom zweiten Plattenabschnitt 22 beabstandet
ist. Dieser sich wölbende
Abschnitt 23 ist im wesentlichen anschließend an
den zweiten Plattenabschnitt 22 an seinen seitlichen (linken
und rechten) Rändern
oder Kanten- bzw. Randabschnitten. Der sich wölbende Abschnitt 23 ist
insgesamt horizontal und im wesentlichen flach.
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Ein
geprägter
Abschnitt 24, der entlang der Dickenrichtung TD oder aufwärts vorragt
(und als eine Vertiefung oder Senkung in der unteren Oberfläche dient
oder eine ausbildet) ist im ersten Plattenabschnitt 21 (vorzugsweise
dem in Breitenrichtung im wesentlichen mittleren Bereich davon)
ausgebildet, wobei er entlang von Vorwärts- und Rückwärts- oder Längsrichtungen schmal ist. Die
seitlichen (linken und rechten) Ränder oder Randabschnitte des
geprägten
Abschnitts 24 dienen als ein Paar von abstützenden
bzw. Supportabschnitten 25 und ein Abschnitt zwischen diesen
abstützenden
Abschnitten 25 dient als ein im wesentlichen flacher Abschnitt 26. Die
zwei abstützenden
Abschnitte 25 erstrecken sich im wesentlichen gerade entlang
von Vorwärts-
und Rückwärts- oder
Längsrichtungen
und ragen hervor oder stehen (in Richtung zu dem zweiten Plattenabschnitt 22)
schräg
einwärts
vom sich wölbenden
Abschnitt 23. Diese zwei abstützenden Abschnitte 25 sind
an Positionen angeordnet, die seitlich (nach links und rechts) von
dem Zentrum in Breitenrichtung im wesentlichen denselben Abstand
verschoben sind, und sind im wesentlichen quer symmetrisch zueinander.
Der flache Abschnitt 26 ist im wesentlichen parallel zum
sich wölbenden
Abschnitt 23 und die seitlichen (linken und rechten) Ränder bzw. Randabschnitte
davon sind im wesentlichen anschließend an die zwei abstützenden
Abschnitte 25. Mit anderen Worten, der flache Abschnitt 26 koppelt die
zwei abstützenden
Abschnitte 25 und die zwei abstützenden Abschnitt 25 und
der flache Abschnitt 26 bilden in Kombination einen im
wesentlichen "U"-förmigen Querschnitt
(8).
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Eine
vordere bzw. Vorderwand 27F im wesentlichen anschließend an
die Vorderenden der zwei abstützenden
Abschnitte 25, das Vorderende des flachen Abschnitts 26 und
den sich wölbenden Abschnitt 23 ist
an den Vorderenden der abstützenden
Abschnitte 25 und/oder des flachen Abschnitts 26 ausgebildet,
während
eine Rückwand 27R im
wesentlichen anschließend
an die hinteren Enden der abstützenden
Abschnitte 25, das hintere Ende des flachen Abschnitts 26 und/oder
den sich wölbenden Abschnitt 23 an
den hinteren Enden der abstützenden
Abschnitte 25 und des flachen Abschnitts 26 ausgebildet
ist. Daher hat der erste Plattenabschnitt 21 keine Öffnung,
die ihn vertikal durchdringt.
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Der
zweite Plattenabschnitt 22 ist bzw. wird durch ein Paar
von seitlichen (linken und rechten) gefalteten Abschnitten 28 ausgebildet,
die sich einwärts von
den seitlichen (linken und rechten) Rändern oder Randabschnitten
des sich wölbenden
Abschnitts 23 des ersten Plattenabschnitts 21 erstrecken,
und die gefalteten Abschnitte 28 und der sich wölbende Abschnitt 23 sind über vorzugsweise
im wesentlichen halbkreisförmige
gefalteten rückwärtige bzw.
Rückabschnitte 29 an
ihren entsprechenden Rändern
gekoppelt. Die zwei gefalteten Abschnitte 28 sind im wesentlichen
parallel zum sich wölbenden
Abschnitt 23 und dem flachen Abschnitt 26, flach
und schmal entlang von Vorwärts-
und Rückwärts- oder Längsrichtungen
und im wesentlichen quersymmetrisch zueinander. Die Endflächen von
freien Enden 28a (sich erstreckendes Ende) der zwei gefalteten
Abschnitte 28 liegen einander im wesentlichen in Kontakt
oder Nachbarschaft zueinander vorzugsweise im wesentlichen an einer
in Breitenrichtung zentralen Position des Flachsteckers 20 gegenüber (sind
zueinander gerichtet), wodurch die zwei gefalteten Abschnitte 28 im
wesentlichen Seite an Seite bzw. nebeneinander bündig miteinander (auf derselben
Höhe) ausgerichtet
sind, um den im wesentlichen flachen, zweiten Plattenabschnitt 22 auszubilden.
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Die
zwei seitlichen (linken und rechten) abstützenden Abschnitte 25 des
ersten Plattenabschnitts 21 sind zumindest teilweise in
Kontakt mit den unteren Oberflächen
der entsprechenden gefalteten Abschnitte 28 an Positionen,
die in Richtung zu den Seitenrändern
von den freien Enden 28 verschoben sind (8).
Die Kontaktpositionen der zwei abstützenden Abschnitte 25 sind
vorzugsweise im wesentlichen in gleichem Abstand von der Position,
wo die freien Enden 28a der gefalteten Abschnitte 28 einander
gegenüberliegen,
d.h. sie sind quersymmetrisch. Der flache Abschnitt 26 ist
im wesentlichen in Oberflächenkontakt
mit einer anschließenden
bzw. kontinuierlichen Fläche,
beinhaltend die gegenüberliegende
Position der freien Enden 28a auf den unteren Oberflächen der
zwei seitlichen (linken und rechten) gefalteten Abschnitte 28,
d.h. einer Fläche
bzw. einem Bereich zwischen den Kontaktpositionen der zwei abstützenden
Abschnitte 25. Die Kontaktfläche des flachen Abschnitts 26 und
der zwei gefalteten Abschnitte 28 ist vorzugsweise im wesentlichen ebenfalls
quersymmetrisch.
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Das
hintere Ende des Flachsteckers 20 ist zumindest teilweise
mit dem Anschlußhauptköper 11 über einen
Kopplungsabschnitt 30 gekoppelt. Der Kopplungsabschnitt 30 hat
als Ganzes die Form einer Box bzw. Schachtel, die in Richtung zur
Vorderseite verjüngt
ist und aus einer Bodenplatte 31, die die Bodenwand 12 des
Anschlußhauptkörpers 11 und
den ersten Plattenabschnitt 21 koppelt, Seitenwänden 32,
die von den seitlichen (linken und rechten) Rändern oder Kann ten- bzw. Randabschnitten der
Bodenplatte 31 aufstehen oder vorragen und die Seitenwände 13 des
Anschlußhauptkörpers 11 und die
im wesentlichen halbkreisförmigen
Abschnitte 29 des Flachsteckers 20 koppeln bzw.
verbinden, und oberen Platten 33 besteht, die eine im wesentlichen dreieckige
oder trapezförmige
Draufsicht besitzen, sich von den Seitenwänden 32 einwärts erstrecken, und
zumindest teilweise mit den gefalteten Abschnitten 28 des
Flachsteckers 20 gekoppelt sind. Ein derartiger Kopplungsabschnitt 30 ist
vorzugsweise ebenfalls quersymmetrisch, ähnlich dem Anschlußhauptkörper 11 und
dem Flachstecker 20 ausgebildet.
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Das
derart konstruierte Stiftsteckerelement bzw. Stecker-Anschlußpaßstück 10 kann
mit einem Buchsen-Anschlußpaßstück 40 über den
Flachstecker 20 davon verbunden werden. Das Buchsen-Anschlußpaßstück 40 beinhaltet
einen im wesentlichen rechtwinkeligen bzw. rechteckigen Rohrabschnitt 41 und
ein rückstellfähiges Kontaktstück 42,
das innen oder am rechteckigen Rohrabschnitt 41 vorgesehen bzw.
zur Verfügung
gestellt ist. Wenn das Buchsen-Anschlußpaßstück 40 mit dem Flachstecker 20 verbunden
ist, wird der Flachstecker 20 zwischen einem Paar von seitlichen
(linken und rechten) Rippen 43, die auf der Bodenwand des
rechteckigen Rohrabschnitts 41 ausgebildet sind, und dem
elastischen Kontaktstück 42 gequetscht,
wie dies in 9 gezeigt ist, und der Flachstecker 20 und
die zwei Rippen 43 sind bzw. werden elektrisch mit einem
bestimmten (vorbestimmten oder vorbestimmbaren) Kontaktdruck durch
die rückstellfähige Kraft
des rückstellfähigen Kontaktstücks 42 verbunden.
Die zwei Rippen 43 werden im wesentlichen in Kontakt an
zwei Positionen des sich wölbenden
Abschnitts 23 des ersten Plattenabschnitts 21 an
der linken und rechten Seite des geprägten Abschnitts 24 gehalten, und
diese Kontaktpositionen sind vorzugsweise quersymmetrisch in bezug
auf die in Breitenrichtung zentrale bzw. Mittelposition des Flachsteckers 20.
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Der
Flachstecker 20 des Stecker-Anschlußpaßstücks 10 dieser bevorzugten
Ausführungsform nimmt
die doppellagige Struktur ein, bestehend aus dem ersten und zweiten
Plattenabschnitt 21, 22, und nimmt gleichzeitig
eine hohle bzw. Hohlstruktur durch ein Ausbilden des ersten Plattenabschnitts 21 mit dem
sich wölbenden
Abschnitt 23 ein, der vom zweiten Plattenabschnitt 22 beabstandet
ist. Solchermaßen
kann es realisiert werden, die Dicke des Flachsteckers 20 auf
einen Wert festzulegen, der größer als
das Doppelte der Dicke des leitenden (metallischen) Plattenmaterials 10a ist,
das verwendet wird, um den Flachstecker 20 auszubilden.
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Obwohl
die Stärke
des Flachsteckers 20 wegen eines Raums reduziert werden
kann, der zwischen dem ersten und zweiten Plattenabschnitt 21 und 22 durch
den sich wölbenden
Abschnitt 23 definiert ist, ist eine ausreichende Stärke bzw.
Festigkeit für
den Flachstecker 20 gewährleistet,
da die abstützenden
Abschnitte 25, die aus dem sich wölbenden Abschnitt 23 vorragen,
zumindest teilweise im wesentlichen in Kontakt mit dem zweiten Plattenabschnitt 22 gehalten
werden.
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Weiters
sind die abstützenden
Abschnitte 25 im wesentlichen in Kontakt mit dem zweiten
Plattenabschnitt 22 nicht an der Position, wie die freien
Enden 28a der gefalteten Abschnitte 28 einander
gegenüberliegen,
sondern an den Positionen, die in Richtung zu den Seitenrändern von
den freien Enden 28a verschoben sind oder davon entlang
einer Breitenrichtung WD verschoben sind. Daher wird, selbst wenn
eine Kraft, die in einer Richtung zu dem zweiten Platten abschnitt 22 oder
im wesentlichen entlang der Dickenrichtung TD wirkt, auf den ersten
Plattenabschnitt 21 (d.h. von unten) ausgeübt wird,
sie an im wesentlichen mittleren Positionen der gefalteten Abschnitte 28 in
bezug auf die Breitenrichtung empfangen. Somit besteht keine Gefahr,
daß die
abstützenden
Abschnitte sich selbst zwischen die freien Enden schieben, um die
freien Enden zu trennen, wie in einem Fall, wo ein abstützender
Abschnitt an einer Position liegt bzw. angeordnet ist, wo die freien
Enden einander gegenüberliegen,
und es besteht keine Gefahr, daß der
Flachstecker 20 deformiert wird.
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Weiters
wird, da der erste Plattenabschnitt 21 ausgebildet ist,
daß der
flache Abschnitt 26 vorzugsweise im wesentlichen in Oberflächenkontakt mit
den zwei gefalteten Abschnitten 28 in der anschließenden Fläche einschließlich der
Position gehalten wird, wo die freien Enden 28a einander
gegenüberliegen,
bei der Ausübung
einer pressenden Kraft auf den ersten Plattenabschnitt 21 ein
Teil der pressenden Kraft in den flachen Abschnitt 26 verteilt
und wirkt auf den zweiten Plattenabschnitt 22, wodurch die
Konzentration einer Beanspruchung auf den zweiten Plattenabschnitt 22 vermieden
werden kann.
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Weiters
sind die seitlichen (linken und rechten) Ränder des flachen Abschnitts 26 im
wesentlichen anschließend
an die abstützenden
Abschnitte 25, und die abstützenden Abschnitte 25 und
der flache Abschnitt 26 bilden einen im wesentlichen U-förmigen Querschnitt.
Dementsprechend kann die Form bzw. Gestalt des ersten Abschnitts 21 vereinfacht werden
im Vergleich zu einem Fall, wo der flache Abschnitt 26 und
die abstützenden
Abschnitte 25 getrennt sind.
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Da
der Flachstecker 20 vorzugsweise im wesentlichen quersymmetrisch
wie der Anschlußhauptkörper 11 ist,
besteht keine Gefahr, daß nur
eine der seitlichen (linken und rechten) Seiten des Kopplungsabschnitts 30 zwangsweise
durch ein Ausbilden des Kopplungsabschnitts 30 deformiert
wird, der an den Flachstecker 20 und den Anschlußhauptkörper 11 durch
ein Verbiegen koppelt. Somit kann die Konzentration einer Beanspruchung
bzw. Spannung vermieden werden.
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Dementsprechend
kann, um eine Deformation eines Flachsteckers zu vermeiden, da ein
sich wölbender
Abschnitt 23 eines ersten Plattenabschnitts 21 vom
zweiten Plattenabschnitt 22 beabstandet ist, die Stärke eines
Flachsteckers 20 aufgrund des Vorhandenseins eines Zwischenraums zwischen
dem ersten und zweiten Plattenabschnitt 21, 22 reduziert
werden. Es wird jedoch, da abstützende
Abschnitte 25, die aus dem sich wölbenden Abschnitt 23 herausragen,
im wesentlichen in Kontakt mit dem zweiten Plattenabschnitt 22 stehen,
eine ausreichende Stärke
für den
Flachstecker 20 sichergestellt. Die abstützenden
Abschnitte 25 sind im wesentlichen in Kontakt mit dem zweiten
Plattenabschnitt 22 nicht an einer Position, wo freie Enden 28a von
zwei gefalteten Abschnitten 28 im wesentlichen einander
gegenüberliegen,
sondern an Positionen, die in Richtung zu Seitenränder von
den freien Enden 28a verschoben bzw. verlagert sind, oder
an dazwischenliegenden Positionen. Somit besteht keine Gefahr, daß die abstützenden
Abschnitte 25 sich selbst zwischen die freien Enden 28a schieben,
um die freien Enden 28a zu trennen, wenn der erste Plattenabschnitt 21 gedrückt wird,
wodurch eine Deformation des Flachsteckers 20 verhindert
wird.
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<Zweite Ausführungsform>
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Als
nächstes
wird eine zweite bevorzugte Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung unter Bezugnahme auf 10 beschrieben.
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Ein
Stecker-Anschlußpaßstück bzw.
Stiftsteckerelement 50 der zweiten Ausführungsform besitzt einen Flachstecker 51,
der von der ersten Ausführungsform
verschieden konstruiert ist. Insbesondere ist, anders als die erste
Ausführungsform,
in welcher der flache Abschnitt 26, welcher die zwei seitlichen (linken
und rechten) abstützenden
Abschnitte 25 koppelt, ausgebildet ist, ein erster Plattenabschnitt 21 ohne
einen Abschnitt entsprechend dem flachen Abschnitt 26 ausgebildet,
und zwei seitliche (linke und rechte) abstützende Abschnitte 52 ragen
im wesentlichen halbkreisförmig
aus einem sich wölbenden
Abschnitt 23 in Richtung zu einem zweiten Plattenabschnitt 22 unabhängig voneinander
vor und sind bzw. werden im wesentlichen in Kontakt mit gefalteten
Abschnitten 28 im Flachstecker 51 der zweiten
Ausführungsform
gehalten. Weiters dient eine Fläche
zwischen den zwei abstützenden
Abschnitten 52 als ein zwischenliegender bzw. Zwischenplattenabschnitt 53,
der im wesentlichen flach und/oder im wesentlichen bündig mit
dem sich wölbenden
Abschnitt 23 (auf derselben Höhe wie dieser) ist. Mit anderen
Worten sind die zwei abstützenden
Abschnitte 52 in Wülste
unabhängig
voneinander ausgebildet und schmal und gerade entlang von Vorwärts- und Rückwärts- oder
Längsrichtungen
vorzugsweise durch ein Prägen
von unten oder entlang der Dickenrichtung TD. Da die andere Konstruktion ähnlich oder dieselbe
wie in der ersten Ausführungsform
ist, wird keine Beschreibung der Struktur, Funktionen und Effekte
da von durch ein Identifizieren mit denselben Bezugszeichen gegeben.
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<Andere Ausführungsformen>
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Die
vorliegende Erfindung ist nicht auf die oben beschriebenen und illustrierten
Ausführungsformen
beschränkt.
Es sind beispielsweise die folgenden Ausführungsformen auch durch den
technischen Rahmen der vorliegenden Erfindung umfaßt, wie
sie durch die Ansprüche
definiert ist. Neben den folgenden Ausführungsformen können verschiedene Änderungen
durchgeführt
werden, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen,
wie sie durch die Ansprüche
definiert ist.
- (1) Obwohl der Flachstecker
quersymmetrisch in den vorhergehenden Ausführungsformen geformt ist, kann
er quer asymmetrisch gemäß der vorliegenden
Erfindung geformt sein. In diesem Fall kann nur entweder einer des
ersten und zweiten Plattenabschnitts quer asymmetrisch sein.
- (2) Obwohl ein Raum bzw. Zwischenraum zwischen dem ersten und
zweiten Plattenabschnitt an den seitlichen (linken und rechten)
Rändern bzw.
Kanten des Flachsteckers in den vorhergehenden Ausführungsformen
definiert ist, können der
erste und zweite Plattenabschnitt auch in engem Kontakt an den linken
und rechten Rändern oder
Randabschnitten des Dorns bzw. Flachsteckers gemäß der vorliegenden Erfindung
gehalten werden.
- (3) Obwohl die seitlichen (linken und rechten) Ränder des
flachen Abschnitts anschließend
an die abstützenden
Abschnitte in der ersten Ausführungsform
sind, müssen
der flache Abschnitt und die abstützenden Abschnitte nicht im
wesentlichen aneinander anschließend gemäß der vorliegenden Erfindung
sein. In diesem Fall können
die abstützenden
Abschnitte in Linienkontakt (Punktkontakt im Schnitt) oder in Oberflächenkontakt
(Linienkontakt im Schnitt) mit dem zweiten Plattenabschnitt (gefalteten
Abschnitten) sein.
- (4) Obwohl die abstützenden
Abschnitte in Linienkontakt (Punktkontakt im Schnitt) mit dem zweiten Plattenabschnitt
(gefalteten Abschnitten) in der zweiten Ausführungsform sind, können die
abstützenden
Abschnitte im wesentlichen in Oberflächenkontakt (Linienkontakt
im Schnitt) gemäß der vorliegenden
Erfindung sein.
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- 10
- Stecker-Anschlußpaßstück bzw.
Stiftsteckerelement
- 10a
- metallisches
Plattenmaterial
- 11
- Anschlußhauptkörper
- 20
- Dorn
bzw. Flachstecker
- 21
- erster
Plattenabschnitt
- 22
- zweiter
Plattenabschnitt
- 23
- sich
nach außen
wölbender
Abschnitt
- 25
- abstützender
bzw. Supportabschnitt
- 26
- flacher
Abschnitt
- 28
- gefalteter
Abschnitt
- 28a
- freies
Ende
- 50
- Stecker-Anschlußpaßstück bzw.
Stiftsteckerelement
- 51
- Dorn
bzw. Flachstecker
- 52
- abstützender
bzw. Supportabschnitt