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Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Anschlusspassstück.
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Ein Anschlusspassstück, welches in der
Japanischen nicht geprüften Patentveröffentlichung Nr. 2004-362832 geoffenbart ist, beinhaltet einen rechteckigen bzw. rechtwinkeligen Rohrabschnitt und ein Zungenstück ist ausgebildet, um sich nach rückwärts in einer vorkragenden Weise in dem rechtwinkeligen Rohrabschnitt zu erstrecken. Das Zungenstück gelangt in gleitenden Kontakt mit einem Flachstecker bzw. Dorn, welcher ein zusammenpassender bzw. abgestimmter Anschluss ist, um rückstellfähig nach unten deformiert bzw. verformt zu werden. Darüber hinaus ist ein hilfsweises Federstück hinter dem Zungenstück in dem rechtwinkeligen Rohrabschnitt angeordnet. Das rückwärtige Ende des hilfsweisen Federstücks ist ein fixiertes bzw. festgelegtes Ende und das vordere Ende davon ist ein freies Ende, und das hilfsweise Federstück erstreckt sich in einer Richtung entgegengesetzt zu einer sich erstreckenden Richtung des Zungenstücks. In dem Prozess einer rückstellfähigen Deformation bzw. Verformung des Zungenstücks gelangt das vordere Ende des hilfsweisen Federstücks in Kontakt mit der unteren Oberfläche des Zungenstücks und wird rückstellfähig nach unten gemeinsam mit dem Zungenstück deformiert.
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In dem obigen Anschlusspassstück ist bzw. wird das hilfsweise Federstück ausgebildet, indem es von einer Bodenplatte des rechtwinkeligen Rohrabschnitts geschnitten und gebogen wird. Spezifisch werden Schnitte so in der Bodenplatte hergestellt, um einen Bereich von der vorderen Kante bzw. dem vorderen Rand des hilfsweisen Federstücks zu in Breitenrichtung gegenüberliegenden Seitenrändern bzw. -kanten zu umschließen, wobei nur ein Basisende über die gesamte Breite verbleibt bzw. zurückgelassen wird und dieses Basisende ist kontinuierlich mit der bzw. anschließend an die Bodenplatte. Darüber hinaus ist ein Bereich einer kurzen Länge des hilfsweisen Federstücks, welches sich nach vorne von den Enden der Schnitte erstreckt, welche entlang der in Breitenrichtung gegenüberliegenden Seitenränder hergestellt sind, im Wesentlichen bündig mit der inneren Oberfläche der Bodenplatte und das hilfsweise Federstück ist bzw. wird zunehmend in Richtung zu dem Zungenstück angehoben. Somit ist bzw. befindet sich ein Teil des hilfsweisen Federstücks, welches als ein abstützender bzw. Supportpunkt dient, an dem Umfang eines Teils, wo dieses Anheben gestartet wird.
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Jedoch kann, da in Breitenrichtung gegenüberliegende Seiten von der Bodenplatte an einer Seite des hilfsweisen Federstücks näher zu dem Basisende als dem Teil weggeschnitten werden, welches als der abstützende Punkt dient, ein Basisendteil des hilfsweisen Federstücks leicht beeinträchtigt werden und ragt nach außen von der Bodenplatte vor, wenn das hilfsweise Federstück rückstellfähig deformiert wird. Wenn eine derartige Situation auftritt, kann die vorragende Basis mit der Bodenwand eines Hohlraums eines Verbindergehäuses zusammenwirken bzw. auf diese treffen und eine Federeigenschaft des hilfsweisen Federstücks kann sich ändern.
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Die vorliegende Erfindung wurde unter Berücksichtigung der obigen Situation abgeschlossen und ein Ziel bzw. Gegenstand davon ist es, ein Anschlusspassstück zur Verfügung zu stellen, welches derart konfiguriert ist, dass ein Basisendteil eines hilfsweisen Federstücks nicht nach außen von einer Basisplatte vorragt, selbst wenn das hilfsweise Federstück rückstellfähig deformiert wird.
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Dieses Ziel wird gemäß der Erfindung durch die Merkmale des unabhängigen Anspruchs gelöst. Besondere Ausführungsformen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Gemäß der Erfindung wird ein Anschlusspassstück mit einem Rohrabschnitt zur Verfügung gestellt, in welchen ein zusammenpassender bzw. abgestimmter Anschluss wenigstens teilweise einzusetzen ist, umfassend: ein Zungenstück, welches an dem Rohrabschnitt angeordnet ist und rückstellfähig durch den Kontakt mit dem zusammenpassenden Anschluss deformierbar ist; und wenigstens ein hilfsweises Federstück, welches von einer Basisplatte, welche ein Teil des Rohrabschnitts ist, geschnitten und angehoben ist, sich im Wesentlichen in einer vorkragenden Weise erstreckt, einen Kontaktabschnitt beinhaltet, welcher in Kontakt mit dem Zungenstück gelangt, und rückstellfähig gemeinsam mit dem Zungenstück deformierbar ist; wobei ein abstützender bzw. Supportbasisabschnitt, welcher geformt ist, um einwärts bzw. nach innen von dem Rohrabschnitt von der Basisplatte vorzuragen, an einem Basisendteil des hilfsweisen Federstücks ausgebildet ist und der abstützende Basisabschnitt, welcher im Wesentlichen in Breitenrichtung gegenüberliegende Seiten davon beinhaltet, im Wesentlichen kontinuierlich mit der bzw. anschließend an die Basisplatte ist.
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Gemäß einer besonderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird ein Anschlusspassstück mit einem rechteckigen bzw. rechtwinkeligen Rohrabschnitt zur Verfügung gestellt, in welchen ein zusammenpassender Anschluss einzusetzen ist, umfassend ein Zungenstück, welches in dem rechtwinkeligen Rohrabschnitt angeordnet ist und rückstellfähig durch ein Gleiten in Kontakt mit dem zusammenpassenden Anschluss deformierbar ist; und ein hilfsweises Federstück, welches von einer Bodenplatte, welche den rechtwinkeligen Rohrabschnitt bildet, geschnitten und angehoben ist, sich in einer vorkragenden Weise erstreckt, ein vorderes Ende beinhaltet, welches in Kontakt mit der unteren Oberfläche des Zungenstücks gelangt, und rückstellfähig gemeinsam mit dem Zungenstück deformierbar ist; wobei ein abstützender Basisabschnitt, welcher geschlagen ist, um einwärts von dem Rohrabschnitt von der Basisplatte vorzuragen, an einem Basisendteil des hilfsweisen Federstücks ausgebildet ist und der abstützende Basisabschnitt, welcher in Breitenrichtung gegenüberliegende Seiten davon beinhaltet, im Wesentlichen kontinuierlich mit der Bodenplatte ist.
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Demgemäß ragt, da dieser abstützende Basisabschnitt, welcher an dem Basisendteil des hilfsweisen Federstücks angeordnet ist, geschlagen bzw. beaufschlagt bzw. geschmiedet ist, um von der Bodenplatte vorzuragen, und von der Bodenplatte angehoben ist, das Basisendteil nicht nach außen von der Bodenplatte vor, selbst wenn das hilfsweise Federstück rückstellfähig deformiert bzw. verformt wird.
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Bevorzugte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung werden beschrieben.
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In dem Anschlusspassstück ist ein Teil des hilfsweisen Federstücks kontinuierlich mit einem bzw. anschließend an ein vorderes Rand- bzw. Kantenteil des abstützenden Basisabschnitts vorzugsweise von dem (insbesondere im Wesentlichen rechteckigen bzw. rechtwinkeligen oder polygonalen) Rohrabschnitt geformt (insbesondere geschlagen oder einwärts gehämmert), um wenigstens einen Stufenabschnitt zu bilden, welcher eine Höhendifferenz von dem abstützenden Basisabschnitt aufweist.
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Gemäß dieser Konfiguration befindet sich ein Teil des hilfsweisen Federstücks, welches als ein abstützender bzw. Supportpunkt dient, an dem Umfang des Stufenabschnitts. Jedoch ist bzw. wird, da ein Teil des abstützenden Punkts des hilfsweisen Federstücks durch ein Ausbilden des Stufenabschnitts verstärkt ist bzw. wird, eine Steifigkeit bzw. Festigkeit erhöht, um beizutragen, eine Kontaktlast bzw. -belastung für den zusammenpassenden Anschluss sicherzustellen.
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Ein breiter Abschnitt kann an einer Basisendseite des hilfsweisen Federstücks ausgebildet sein und ein schmaler Abschnitt, welcher zunehmend in Richtung zu einem vorderen Ende des hilfsweisen Federstücks verschmälert ist, kann in einem Bereich von dem breiten Abschnitt im Wesentlichen zu dem vorderen Ende ausgebildet sein bzw. werden. Darüber hinaus erstreckt sich der schmale Abschnitt des hilfsweisen Federstücks insbesondere in Richtung zu dem Zungenstück mit einer geringen bzw. mäßigen nach oben gerichteten Neigung und/oder das sich erstreckende Ende davon krümmt sich insbesondere nach oben, um einen Zungenstück-Kontaktabschnitt zu bilden.
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Demgemäß ist bzw. wird, da das hilfsweise Federstück geformt ist, um an der Seite des abstützenden Punkts breit zu sein und zunehmend schmäler in Richtung zu dem vorderen Ende zu werden, eine Festigkeit bzw. Steifigkeit an dem Teil des abstützenden Punkts des hilfsweisen Federstücks erhöht, um weiter zu dem Sicherstellen einer Kontaktlast für den zusammenpassenden Anschluss beizutragen.
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Das Zungenstück ist bzw. wird vorzugsweise von der Basisplatte rückwärts gefaltet, um einen gefalteten Abschnitt zu bilden.
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Ein Längenbereich des Zungenstücks benachbart zu dem gefalteten Abschnitt umfasst vorzugsweise einen schmalen Bereich, welcher ausgebildet ist, um zunehmend schmäler in Richtung zu der Rückseite zu werden, und/oder einen breiten Bereich, welcher an oder nahe einem rückwärtigen Endteil angeordnet ist und sich nach außen in Richtung zu in Breitenrichtung gegenüberliegenden Seiten wölbt.
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Ein Basisendteil des hilfsweisen Federstücks ist bzw. wird vorzugsweise mit der rückwärtigen Seite des Öffnungsrands bzw. der Öffnungskante eines gestanzten Lochs verbunden.
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Das hilfsweise Federstück teilt vorzugsweise im Wesentlichen eine Mittellinie in Breitenrichtung mit dem Zungenstück und/oder ist vorzugsweise bilateral symmetrisch relativ zu der Mittellinie in Breitenrichtung ähnlich zu dem Zungenstück geformt.
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Die Breite des Basisendteils des hilfsweisen Federstücks ist vorzugsweise schmäler als die Breite der rückwärtigen Seite des Öffnungsrands bzw. der Öffnungskante eines gestanzten Lochs.
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Der abstützende Basisabschnitt ist vorzugsweise derart geformt, um eine Steifigkeit bzw. Festigkeit aufzuweisen, um nicht leicht rückstellfähig deformiert bzw. verformt zu werden, selbst wenn das hilfsweise Federstück rückstellfähig deformiert ist bzw. wird.
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Eine vorragende Höhe des Stufenabschnitts ist vorzugsweise größer als diejenige des abstützenden Basisabschnitts.
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Diese und andere Ziele, Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden bei einer Lektüre der nachfolgenden detaillierten Beschreibung von bevorzugten Ausführungsformen und aus den beigeschlossenen Zeichnungen deutlicher ersichtlich werden. Es sollte verstanden werden, dass, selbst obwohl Ausführungsformen getrennt beschrieben werden, einzelne Merkmale davon zu zusätzlichen Ausführungsformen kombiniert werden können.
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1 ist eine Seitenansicht im Schnitt eines Anschlusspassstücks,
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2 ist eine Abwicklung des Anschlusspassstücks,
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3 ist eine Draufsicht auf ein hilfsweises Federstück,
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4 ist eine Vorderansicht des hilfsweisen Federstücks,
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5 ist eine Seitenansicht im Schnitt, welche Zustände vor und nach der rückstellfähigen Deformation des hilfsweisen Federstücks zeigt, und
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6 ist eine Seitenansicht im Schnitt, welche einen Zustand zeigt, wo ein zusammenpassender Anschluss in einen rechtwinkeligen Rohrabschnitt eingesetzt ist bzw. wird.
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Als nächstes wird eine spezifische Ausführungsform eines Anschlusspassstücks der vorliegenden Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnungen beschrieben.
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<Ausführungsform>
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Wie dies in 2 gezeigt ist, ist bzw. wird ein Anschlusspassstück gemäß einer Ausführungsform beispielsweise durch ein Biegen, Falten und/oder Prägen und Schlagen oder Hämmern eines leitenden bzw. leitfähigen (insbesondere metallischen) Plattenmaterials gebildet, welches in eine bestimmte (vorbestimmte oder vorbestimmbare) Abwicklungsform bzw. -gestalt gestanzt oder ausgeschnitten wird. Eine Mehrzahl von Anschlusspassstücken T in einem abgewickelten Zustand ist bzw. wird insbesondere im Wesentlichen nebeneinander an einen Träger 1 in einer kettenartigen Weise gekoppelt.
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In dem Anschlusspassstück T wird nach dem Biegeprozess und dgl. ein (insbesondere im Wesentlichen rechteckiger bzw. rechtwinkeliger oder polygonaler) Rohrabschnitt 2, welcher im Wesentlichen hohl in Vorwärts- und Rückwärtsrichtungen ist, an oder nahe einer Vorderseite ausgebildet, wie dies in 1 gezeigt ist, und ein Drahtverbindungsabschnitt, welcher mit einem Draht zu verbinden ist, (insbesondere umfassend wenigstens eine Drahttrommel 6, welche an einen Drahtkern zu crimpen, zu biegen oder zu falten und damit zu verbinden ist, und/oder wenigstens eine Isolationstrommel 7, welche an eine Drahtummantelung zu crimpen, zu biegen oder zu falten und damit zu verbinden ist) ist bzw. wird an oder nahe einer rückwärtigen Seite ausgebildet, wie dies in 2 gezeigt ist.
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Der (insbesondere im Wesentlichen rechtwinkelige oder polygonale) Rohrabschnitt 2 beinhaltet eine Boden- oder Basisplatte 3, eine oder mehrere laterale (linke und/oder rechte) Seitenplatte(n) 4, wenigstens eine Deckenplatte 8 und/oder einen drückenden bzw. pressenden Abschnitt 9. Beim Ausbilden des spezifisch rechteckigen bzw. rechtwinkeligen Rohrabschnitts 2 werden die beiden Seitenplatten 4 unter einem von 0° oder 180° verschiedenen Winkel, vorzugsweise im Wesentlichen unter einem rechten Winkel von der lateralen Seite (insbesondere von im Wesentlichen gegenüberliegenden linken und rechten Seitenrändern bzw. -kanten) der Bodenplatte 3 gebogen und die Deckenplatte 8 wird unter einem von 0° oder 180° verschiedenen Winkel, vorzugsweise im Wesentlichen unter einem rechten Winkel von der distalen (z. B. oberen) Kante der einen Seitenplatte 4 gebogen, um sich in Richtung zu einer anderen Seite insbesondere im Wesentlichen parallel zu der Bodenplatte 3 zu erstrecken. Wie dies in 1 gezeigt ist, ist bzw. wird die Deckenplatte 8 im Wesentlichen einwärts von dem Rohrabschnitt 2 geschlagen oder gehämmert, um einen Kontaktabschnitt 18 an der Seite der Deckenplatte über einen bestimmten (vorbestimmten oder vorbestimmbaren) Bereich entlang einer Längsrichtung zu bilden.
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Wie dies in 2 gezeigt ist, wölbt bzw. wölben sich ein oder mehrere (z. B. drei) vorragende(s) Stück(e) 20A bis 20C nach außen an dem sich erstreckenden Endrand der Deckenplatte 8. Von diesen gelangen die vorragenden Stücke 20A, 20C, welche an dem (den) (insbesondere beiden) vorderen und/oder rückwärtigen Ende(n) angeordnet sind, in Kontakt mit einem oder mehreren jeweiligen aufnehmenden Abschnitt(en) 30A, 30C, welche(r) an einer oder mehreren entsprechenden Position(en) der anderen Seitenplatte 4 (insbesondere der oberen Endkante bzw. dem oberen Endrand davon) in Vorwärts- und. Rückwärtsrichtungen vorgesehen bzw. zur Verfügung gestellt ist bzw. sind, indem sie von außen oder von oben angeordnet werden. Darüber hinaus ragt, wie dies in 2 gezeigt ist, ein drückender bzw. pressender Abschnitt 9, in welchem ein Fensterloch 31 ausgebildet ist, von der distalen (z. B. oberen) Kante der anderen Seitenplatte 4 vor. Der drückende Abschnitt 9 ist bzw. wird gebogen, um im Wesentlichen an der sich erstreckenden Endkante der Deckenplatte 8 angeordnet zu sein bzw. zu werden, um das Öffnen des Rohrabschnitts 2 zu verhindern.
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Es ist festzuhalten, dass von den obigen jeweiligen vorragenden Stücken das vorragende Stück 20B, welches in der zwischenliegenden Position (insbesondere in dem Zentrum) angeordnet ist, in Kontakt mit einem aufnehmenden bzw. Aufnahmeabschnitt 30B gelangt oder gelangen kann, welcher an oder bei dem Fensterloch 31 (insbesondere der unteren Kante davon) ausgebildet ist, indem es insbesondere im Wesentlichen von oben angeordnet wird.
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Wie dies in 2 gezeigt ist, ist bzw. sind ein oder mehrere, insbesondere ein Paar von Rillen- bzw. Nutenabschnitten 10 an oder nahe der vorderen Kante der Bodenplatte 3 ausgebildet, während sie insbesondere in einer Breitenrichtung voneinander beabstandet sind, und ein Zungenstück 11, welches in Kontakt mit einem zusammenpassenden bzw. abgestimmten Anschluss M (insbesondere der unteren Oberfläche davon) (Flachstecker bzw. Dorn eines aufzunehmenden bzw. Vater- bzw. Stecker-Anschlusspassstücks) gelangt oder gelangen kann, ist ausgebildet, um sich im Wesentlichen nach vorne zwischen den Rillenabschnitten 10 zu erstrecken. Dieses Zungenstück 11 wird im Wesentlichen nach rückwärts in dem Rohrabschnitt 2 gefaltet oder gebogen, wodurch ein gefalteter Abschnitt 11FP gebildet wird. Ein gefaltetes Teil ist bogenförmig gekrümmt und das Zungenstück 11 ist rückstellfähig in einer Höhenrichtung HD mit dem gefalteten Teil als einem abstützenden bzw. Supportpunkt deformierbar bzw. verformbar. Wie dies in 2 gezeigt ist, besteht ein Längenbereich des Zungenstücks 11 hinter dem gefalteten Teil aus einem schmalen Bereich 11A, welcher ausgebildet ist, um zunehmend schmäler in Richtung zu der Rückseite zu werden, und/oder einem breiten Bereich 11B, welcher an oder nahe einem rückwärtigen Endteil angeordnet ist und sich nach außen in Richtung zu in Breitenrichtung gegenüberliegenden Seiten wölbt. Darüber hinaus ist bzw. wird ein Kontaktabschnitt 12 an der Seite des Zungenstücks bzw. Zungenstück-Seitenkontaktabschnitt durch ein Schlagen oder Hämmern des Zungenstücks 11 (insbesondere eines Spitzenteils davon) nach oben oder einwärts ausgebildet und kann in Kontakt mit dem zusammenpassenden Anschluss M gelangen, während sandwichartig der zusammenpassende Anschluss M zwischen diesem selbst und der Deckenplatte 8 (insbesondere dem Kontaktabschnitt 18 an der Seite der Deckenplatte bzw. Deckenplatten-Seitenkontaktabschnitt) eingeschlossen wird.
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Wie dies in 1, 2, etc. gezeigt ist, ist bzw. wird ein (insbesondere gestanztes) Loch 13 in einem in Längsrichtung zwischenliegenden Teil (insbesondere im Wesentlichen einem in Längsrichtung zentralen Teil) der Bodenplatte 3 ausgebildet. Dieses (gestanzte) Loch 13 fungiert insbesondere als ein verriegelndes bzw. Verriegelungsloch, in welches eine verriegelnde bzw. Verriegelungslanze (nicht gezeigt) für ein Zurückhalten des Anschlusspassstücks T in einem Verbindergehäuse eingesetzt ist bzw. wird, nachdem ein hilfsweises Federstück 15 gebogen oder angehoben wird oder nach innen vorragt.
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Wie dies in 2 gezeigt ist, ist ein Basisendteil des hilfsweisen Federstücks 15 mit der rückwärtigen Seite des Öffnungsrands bzw. der Öffnungskante des gestanzten Lochs 13 verbunden. Das hilfsweise Federstück 15 teilt insbesondere im Wesentlichen eine Mittellinie in Breitenrichtung mit dem Zungenstück 11 und/oder ist insbesondere bilateral symmetrisch relativ zu der Mittellinie in Breitenrichtung insbesondere ähnlich zu dem Zungenstück 11 geformt.
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Die Breite des Basisendteils des hilfsweisen Federstücks 15 ist insbesondere schmäler als die Breite der rückwärtigen Seite des Öffnungsrands des gestanzten Lochs 13. Darüber hinaus ist bzw. wird ein Bereich hinter oder nahe der rückwärtigen Seite des Öffnungsrands des gestanzten Lochs 13 und/oder welcher die im Wesentlichen gleiche Breite wie diese rückwärtige Seite aufweist (Bereich bzw. Fläche lang und schmal in der Breitenrichtung und umschlossen durch eine strichlierte Linie L in 2) nach einwärts von dem Rohrabschnitt 2 geschlagen bzw. geschmiedet oder deformiert, um einen abstützenden bzw. Supportbasisabschnitt 35 zu bilden. In Breitenrichtung gegenüberliegende Seitenteile und ein rückwärtiges Endrand- bzw. -kantenteil dieses abstützenden Basisabschnitts 35 mit Ausnahme der vorderen Endkante davon sind insbesondere im Wesentlichen kontinuierlich mit der bzw. anschließend an die Bodenplatte 3. Die in Breitenrichtung gegenüberliegenden Seitenteile und das rückwärtige Endkantenteil dieses abstützenden Basisabschnitts 35 sind schräg von der Boden- oder Basisplatte 3 erhöht bzw. angehoben (oder ragen nach innen vor) (siehe 1, 4, etc.) und/oder die obere oder innere Oberfläche des abstützenden Basisabschnitts 35 ist eine flache Oberfläche im Wesentlichen parallel zu der Boden- oder Basisplatte 3.
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Das hilfsweise Federstück 15 ist insbesondere kontinuierlich mit der bzw. anschließend an die Vorderkante dieses abstützenden Basisabschnitts 35 und erstreckt sich im Wesentlichen rückstellfähig deformierbar nach vorne, d. h. in Richtung zu dem Zungenstücks 11. Jedoch weist dieser abstützende Basisabschnitt 35 eine derartige Steifigkeit bzw. Festigkeit (insbesondere durch seine Konfiguration, wie beispielsweise Dicke und/oder Form bzw. Gestalt) auf, um nicht leicht rückstellfähig deformiert zu werden, selbst wenn das hilfsweise Federstück 15 rückstellfähig deformiert wird.
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Wie dies in 1 bis 3 gezeigt ist, besteht das hilfsweise Federstück 15 insbesondere aus einem breiten Abschnitt 15A (welcher insbesondere im Wesentlichen eine im Wesentlichen einheitliche Breite aufweist), welcher ein Teil ist, welches mit dem abstützenden Basisabschnitt 35 verbunden ist, und einen schmalen Abschnitt 15B vor oder benachbart zu dem breiten Abschnitt 15A und welcher zunehmend oder stufenweise in Richtung zu dem vorderen Ende verschmälert ist. Der breite Abschnitt 15A wird nach oben (insbesondere über die im Wesentlichen gesamte Breite davon) geschlagen oder deformiert oder gehämmert, um wenigstens einen Stufenabschnitt 36 zu bilden. In dieser Ausführungsform ist die schlagende oder vorragende Höhe des Stufenabschnitts 36 insbesondere größer als diejenige des abstützenden Basisabschnitts 35. Der schmale Abschnitt 15B des hilfsweisen Federstücks 15 erstreckt sich in Richtung zu dem Zungenstück 11 mit einer moderaten bzw. mäßigen Neigung nach oben und das sich erstreckende Ende davon krümmt sich nach oben (insbesondere über die im Wesentlichen gesamte Breite), um einen Zungenstück-Kontaktabschnitt 37 zu bilden. Das sich erstreckende Ende (als ein Kontaktabschnitt) 15CP des hilfsweisen Federstücks 15 ist bzw. wird im Wesentlichen konstant in Kontakt mit der unteren oder äußeren Oberfläche des Zungenstücks 11 gehalten, insbesondere dem rückwärtigen Ende (breiten Bereich) des Zungenstücks 11 (kann geringfügig beabstandet in einem natürlichen Zustand sein und/oder in Kontakt nach dem Start der rückstellfähigen Deformation des Zungenstücks 11 gelangen).
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Gemäß dieser Ausführungsform, welche wie oben beschrieben konfiguriert ist, bewegt sich, wenn er in den (insbesondere im Wesentlichen rechtwinkeligen oder polygonalen) Rohrabschnitt 2 eingesetzt wird, der zusammenpassende Anschluss M nach vorne, während er im Wesentlichen in Kontakt mit der oberen oder inneren Oberfläche des Zungenstücks 11 gleitet. Das Zungenstück 11 wird rückstellfähig im Wesentlichen nach außen oder in Richtung zu der Bodenplatte 3 während dieses Prozesses deformiert und dementsprechend wird das hilfsweise Federstück 15 auch rückstellfähig mit einem Teil um den Stufenabschnitt 36 als einen abstützenden Punkt, nachfolgend auf die rückstellfähige Deformation des Zungenstücks 11 deformiert. Wenn der zusammenpassende Anschluss M im Wesentlichen zu einer ordnungsgemäßen bzw. entsprechenden Tiefe in den rechtwinkeligen Rohrabschnitt 2 eingesetzt ist bzw. wird, wie dies in 6 gezeigt ist, wird der zusammenpassende Anschluss M in einem Zustand gehalten, in welchem er sandwichartig zwischen der Deckenplatte 8 (insbesondere dem Kontaktabschnitt 18 auf der Seite der Deckenplatte) und dem Kontaktabschnitt 12 auf der Seite des Zungenstücks eingeschlossen ist. Zu dieser Zeit erhält bzw. empfängt der zusammenpassende Anschluss M eine Kontaktlast bzw. -belastung basierend auf Federkräften sowohl des Zungenstücks 11 als auch des hilfsweisen Federstücks 15.
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Der abstützende Basisabschnitt 35, welcher an dem Basisende des hilfsweisen Federstücks 15 ausgebildet ist bzw. wird, wird geschlagen oder gehämmert oder deformiert, um von der Bodenplatte 3 (Basisplatte) vorzuragen, und der abstützende Basisabschnitt 35 (insbesondere beinhaltend seine im Wesentlichen in Breitenrichtung gegenüberliegenden Seiten) ist im Wesentlichen kontinuierlich mit der bzw. anschließend an die Bodenplatte 3. Spezifisch wird, da das Basisendteil des hilfsweisen Federstücks 15 deformiert oder nach einwärts beabstandet oder von der Bodenplatte 3 durch den abstützenden Basisabschnitt 35 angehoben wird, es nicht nach außen von der Bodenplatte 3 vorragen, selbst wenn das hilfsweise Federstück 15 rückstellfähig deformiert wird. Wenn dieses Basisendteil von der Bodenplatte 3 vorragt, kann das vorragende Teil mit der entsprechenden (insbesondere Boden-) Oberfläche eines Hohlraums (nicht gezeigt) zusammenwirken bzw. auf diese treffen und eine Federeigenschaft des hilfsweisen Federstücks 15 kann sich ändern. Da eine derartige Situation in dieser Ausführungsform vermieden wird, wird eine gewünschte Federeigenschaft für das hilfsweise Federstück 15 sichergestellt. Darüber hinaus wird, da das Basisende des hilfsweisen Federstücks 15 insbesondere in einer stufenartigen oder erhöhten bzw. angehobenen Weise geschlagen oder geformt wird, um im Wesentlichen den Stufenabschnitt 36 in dieser Ausführungsform zu bilden, die Steifigkeit bzw. Festigkeit des Basisendteils des hilfsweisen Federstücks 15 erhöht. Darüber hinaus kann sich, da das Basisende des hilfsweisen Federstücks 15 insbesondere angehoben oder verschoben bzw. verlagert oder nach einwärts durch den Stufenabschnitt 36 beabstandet ist, das hilfsweise Federstück 15 unter einem moderaten bzw. mäßigen Winkel erstrecken. Darüber hinaus ist die Basisendseite des hilfsweisen Federstücks 15 insbesondere weiter bzw. breiter als die vordere Endseite davon hergestellt, wobei dies auch zu einer Erhöhung in der Steifigkeit des Basisendteils beiträgt.
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Es wird auch ein Effekt eines Erhöhens der Steifigkeit der Bodenplatte 3 des (insbesondere im Wesentlichen rechtwinkeligen oder polygonalen) Rohrabschnitts 2 durch ein Ausbilden des abstützenden Basisabschnitts 35 erhalten.
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Demgemäß beinhaltet, um die Steifigkeit eines Basisendteils eines hilfsweisen Federstücks zu erhöhen, ein Anschlusspassstück T einen Rohrabschnitt 2, in welchen ein zusammenpassender bzw. abgestimmter Anschluss M wenigstens teilweise einzusetzen ist. Ein Zungenstück 11, welches sich im Wesentlichen nach rückwärts erstreckt, und ein hilfsweises Federstück 15, welches von einer Basisplatte 3 geschnitten und gebogen ist, sich im Wesentlichen nach vorne erstreckt und rückstellfähig deformierbar gemeinsam mit dem Zungenstück 11 ist, sind in oder an dem Rohrabschnitt 2 angeordnet. Ein abstützender Basisabschnitt 35, welcher geformt (z. B. gehämmert oder geschlagen) ist, um einwärts von dem Rohrabschnitt 2 von der Basisplatte 3 vorzuragen, ist bzw. wird an einem Basisendteil des hilfsweisen Federstücks 15 ausgebildet. Spezifisch sind im Wesentlichen in Breitenrichtung gegenüberliegende Seiten dieses abstützenden Basisabschnitts 35 kontinuierlich mit der Basisplatte 3. Da das Basisendteil des hilfsweisen Federstücks 15 nach oben angehoben oder einwärts von der Basisplatte 3 verschoben oder einwärts relativ zu der Basisplatte 3 durch ein Ausbilden des abstützenden Basisabschnitts 35 versetzt ist, wird vermieden, dass das Basisendteil von der Basisplatte 3 vorragt, selbst wenn das hilfsweise Federstück 15 rückstellfähig deformiert wird.
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<Andere Ausführungsformen>
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Die vorliegende Erfindung ist nicht auf die oben beschriebene und illustrierte Ausführungsform beschränkt. Beispielsweise sind auch die folgenden Ausführungsformen in dem technischen Rahmen der vorliegenden Erfindung beinhaltet.
- (1) Obwohl sich das hilfsweise Federstück 15 schräg in Richtung zu dem Zungenstück 11 erstreckt, nachdem es von dem abstützenden Basisabschnitt 35 angehoben wurde, indem der wenigstens eine Stufenabschnitt 36 an bzw. auf dem abstützenden Basisabschnitt 35 in der obigen Ausführungsform ausgebildet wird, kann es sich in Richtung zu dem Zungenstück 11 direkt von dem abstützenden Basisabschnitt 35 erstrecken, ohne den Stufenabschnitt 36 zur Verfügung zu stellen.
- (2) Obwohl sich das Zungenstück 11 und das hilfsweise Federstück 15 im Wesentlichen in entgegengesetzten Richtungen in der obigen Ausführungsform erstrecken, können sie sich in derselben Richtung erstrecken (z. B. erstrecken sich sowohl das Zungenstück 11 als auch das hilfsweise Federstück 15 nach vorne).
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Bezugszeichenliste
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- 2
- Rohrabschnitt
- 3
- Bodenplatte (Basisplatte)
- 4
- Seitenplatte
- 11
- Zungenstück
- 11FP
- gefalteter Abschnitt
- 15
- hilfsweises Federstück
- 15CP
- Kontaktabschnitt
- 35
- abstützender Basisabschnitt
- 36
- Stufenabschnitt
- T
- Anschlusspassstück
- M
- zusammenpassender bzw. abgestimmter Anschluss
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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